06.425
Promuovere la stampa partecipando alle spese di distribuzione
Intervento procedurale
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag des Bundesrates
Nichteintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition du Conseil fédéral
Ne pas entrer en matière
Engelberger Eduard · Mit-M · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo radicale liberale
Die Vielfalt der Presse ist ein Anliegen, welches die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schon seit Ende der Neunzigerjahre beschäftigt. Die Kommission ist überzeugt, dass aus demokratie- und staatspolitischer Sicht ein vielfältiger Pressemarkt von enormer Bedeutung ist. Die Vielfalt des Pressemarktes ist jedoch gerade auf lokaler und regionaler Ebene gefährdet, insbesondere die Kleinverleger kämpfen um ihr Überleben. Die noch bis Ende 2007 bestehende, im Postgesetz vorgesehene Verbilligung der Posttaxen ist die einzige Form indirekter staatlicher Presseförderung, welche insbesondere für Kleinverlage von entscheidender Wichtigkeit ist. Dass der Erhalt einer richtigen, d. h. inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse ist, ist der Staatspolitischen Kommission nach der Anhörung der verschiedensten Organisationen und nach Kenntnisnahme der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens voll bewusst geworden, vor allem nachdem der Versuch, in der Verfassung einen Medienartikel festzuschreiben, im Jahr 2004 im Ständerat scheiterte. Damit hätte unter anderem das in Artikel 15 des Postgesetzes seit den Neunzigerjahren gesetzlich verankerte System der indirekten Presseförderung durch Taxenverbilligungen durch eine direkte Presseförderung abgelöst werden sollen.
Im Hinblick auf die Verfassungsgrundlage ist die Posttaxenverbilligung mit dem Entlastungsprogramm 2003 von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert und auf Ende 2007 befristet worden; dies ausdrücklich in der Annahme, dass bis dahin neue Bestimmungen über die Presseförderung vorliegen würden. Die Reduktion auf 80 Millionen Franken wurde mit dem Entlastungsprogramm 2003 beschlossen. Nach diesem Entscheid verlangte eine Motion der SPK-SR (04.3433) im August 2004 die Aufrechterhaltung des Systems der Posttaxenverbilligung. Der Ständerat stimmte dieser Motion einstimmig zu, der Nationalrat mit 74 zu 62 Stimmen. Im Dezember 2005 liess der Bundesrat verlauten, er wolle die Motion nicht umsetzen und die indirekte Presseförderung Ende 2007 auslaufen lassen.
Einmal mehr verweigerte der Bundesrat einer angenommenen Motion die Anerkennung der im Parlamentsgesetz festgeschriebenen Verbindlichkeit. Er stellte finanzielle Überlegungen an, und zusätzlich kam er nach der Prüfung mehrerer Varianten zum Schluss, es gebe keine mehrheitsfähige Lösung, welche die erhofften Wirkungen im Sinne der Förderung der Pressevielfalt enthalte. Trotz dieser Bedenken hätte der Bundesrat dem Auftrag des Parlamentes nachkommen und ihm Regelungsvorschläge unterbreiten müssen. Zumindest hätte eine sofortige Information der zuständigen Kommission erfolgen müssen, damit sie hätte handeln können. Ihre Staatspolitische Kommission hat vom Ansinnen des Bundesrates aus der Presse erfahren und sofort gehandelt.
Angesichts des Zeitdrucks entschloss sich die Staatspolitische Kommission, mittels einer Kommissionsinitiative die gesetzlichen Grundlagen in Artikel 15 des Postgesetzes selber zu erarbeiten. Diesem Vorgehen stimmte die SPK-SR einstimmig - bei 1 Enthaltung - zu. In der Folge erarbeitete eine Subkommission zuhanden der Staatspolitischen Kommission einen Vorschlag, bei dem es sich im Wesentlichen um die vorliegende Vorlage handelte. Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige System weiterzuführen, nach dem die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunabhängige Vorzugspreise zu gewähren hat, wofür sie vom Bund mit maximal 60 Millionen Franken pro Jahr entschädigt wird. Die Post wird verpflichtet, das bisherige Tarifsystem beizubehalten und damit die Beibehaltung der bestehenden Preise sicherzustellen. Zusätzlich wird neu vorgesehen, dass der Bund der Post pro Jahr 20 Millionen Franken zur Verfügung stellt, mit denen die Post zusätzliche Vergünstigungen für die Beförderung kleinauflagiger Titel, unter anderem der Mitgliederpresse, vornehmen soll.
Die vorgeschlagene Bestimmung orientiert sich somit am alten System und behebt sicher nicht alle Mängel desselben. Die Post wird nach wie vor dazu verpflichtet, distanzunabhängige Tarife zu gewähren, wofür sie vom Bund entschädigt wird. Als neues Element kommt die spezifische Förderung kleinauflagiger Titel hinzu; diese Idee wurde vom Modell, welches von den Verlegern und der Post erarbeitet worden war, übernommen. Im Unterschied zu diesem Modell will die Kommission jedoch kein neues Tarifsystem einführen, das für die Verleger viele Unsicherheiten brächte und die kleine Mitgliederpresse enorm benachteiligen würde. Will man den Kleinverlegern jedoch garantieren, dass sie auch nach 2007 von Vergünstigungen profitieren können, so gibt es nur diesen Weg, den wir Ihnen hier vorschlagen.
Es werden im vorliegenden Bericht der Kommission auch Ideen für ein alternatives, vermehrt auf der Vergünstigung der Frühzustellung basierendes Modell präsentiert. Die Umsetzung desselben würde jedoch längere Zeit beanspruchen und kann deshalb nur für die Zukunft ins Auge gefasst werden. Deshalb wird die hier präsentierte Vorlage unter diesen Umständen auf sieben Jahre, bis Ende 2014, befristet.
Die Staatspolitische Kommission verabschiedete die Vorlage mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, und mit dem knappen Ergebnis von 12 zu 11 Stimmen beantragt die Finanzkommission die Ablehnung der Presseförderung. Wenn selbst die Finanzkommission, welche neuen Ausgaben naturgemäss skeptisch gegenübersteht, die Vorlage nur äusserst knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, ablehnt, ist dies ein Zeichen dafür, dass das Bedürfnis voll und ganz anerkannt ist. Zur ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates ist noch zu bemerken, dass dieser offenbar nicht zur Kenntnis genommen hat oder nehmen wollte, dass seit der Ablehnung des Verfassungsartikels für eine direkte Presseförderung eine neue Ausgangslage besteht. Wenn er in seiner Stellungnahme den Willen des Parlamentes zitiert und dann auf den Beschluss vom Dezember 2002 verweist, wonach die indirekte Presseförderung Ende 2007 aufgehoben werden soll, so übersieht er, dass inzwischen eine Vorlage für eine direkte Presseförderung gescheitert ist und dass das Parlament deshalb mit einer Motion die Aufrechterhaltung der indirekten Presseförderung beschlossen hat.
Der Wille des Parlamentes kommt in der vom Ständerat 2004 und vom Nationalrat 2005 deutlich überwiesenen Motion 04.3433, "Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten", zum Ausdruck. Er besteht darin, dass man in Ermangelung einer Verfassungsgrundlage für eine zielgerichtete, direkte Presseförderung - wozu der Bundesrat leider auch nicht Hand geboten hat - wenigstens die Posttaxenverbilligung, welche für kleine Verlage von existenzieller Bedeutung ist, aufrechterhalten will. Diesen Willen des Parlamentes hat nun die Staatspolitische Kommission Ihres Rates anstelle des Bundesrates mit der vorliegenden Vorlage umgesetzt.
Zum materiell vom Bundesrat erhobenen Vorwurf, dass es sich um ein Giesskannensystem handle: Der Bundesrat weiss genau, dass der Einbezug der grossen Verlage im Interesse der kleinen ist. Nur dank dem Volumen der Grossverlage ist es der Post überhaupt möglich, die Verbilligungen zu gewähren. Eine gezielte Förderung nur der kleinen Verleger wäre nur mit einer direkten Presseförderung möglich, wogegen sich der Bundesrat seinerzeit leider auch gewehrt hat.
Ich beantrage Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der Kommission - das Ergebnis lautete 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - entgegen dem Antrag des Bundesrates, auf diese Vorlage einzutreten, überall der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen und damit den Verlegern, vor allem den kleinen Verlegern, eine Chance zu geben.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
La problématique de la relation entre les médias et la démocratie ne date pas d'hier. Dans ce contexte, la Commission des institutions politiques de notre conseil se penche sur la diversité de la presse depuis la fin des années 1990 déjà. Elle est convaincue que la variété du marché de la presse revêt une importance capitale sur les plans démocratique et institutionnel. En effet, la démocratie a besoin de médias libres pour vivre. Cependant, dans un petit pays comme le nôtre, qui plus est composé de quatre régions linguistiques, il est difficile pour la presse écrite d'engranger suffisamment de lecteurs et surtout d'argent pour survivre. Dès lors se pose le problème de la diversité médiatique nécessaire au libre déroulement du débat démocratique. Or, cette variété est précisément menacée aux niveaux local et régional, où les petits éditeurs, en particulier, luttent pour leur survie.
Notre conseil a déjà été saisi de cette problématique, récemment encore. Permettez-moi de faire un petit rappel des faits. Il y a deux possibilités pour soutenir la presse: le soutien direct, qui vise à financer directement les éditeurs, et le soutien indirect, qui permet à la presse de bénéficier d'un traitement privilégié s'agissant des frais d'acheminement. Une étude menée en 2001 par Ecoplan avait conclu que seule une aide directe permettrait d'encourager la presse locale et régionale de manière durable. Mais le fait qu'une disposition constitutionnelle soit nécessaire pour mettre en place un système d'aide directe à la presse a fait capoter le projet. Alors que le Conseil national avait approuvé le projet, le Conseil des Etats a décidé, le 4 octobre 2004, de rejeter l'entrée en matière. En parallèle, ledit conseil avait adopté une motion de sa Commission des institutions politiques 04.3433, "Encouragement de la presse par une participation aux frais de distribution", invitant le Conseil fédéral à élaborer une base légale pour l'encouragement de la diversité de la presse. Le Conseil national a également approuvé cette motion le 17 mars 2005, par 74 voix contre 62.
Or, le 21 décembre 2005, le Conseil fédéral a annoncé par un communiqué de presse qu'il n'entendait pas mettre en oeuvre une motion du Parlement qui visait à élaborer les bases légales permettant de reconduire le système de réduction des coûts de transport et qu'il renonçait donc à faire des propositions. Ce faisant, le Conseil fédéral n'a pas exécuté un mandat de l'Assemblée fédérale pourtant impératif au sens de l'article 120 alinéa 1 de la loi sur le Parlement. Il revient donc à l'Assemblée fédérale de réagir à ce manquement. Notons que ce non-respect d'une motion contraignante du Parlement par l'exécutif pose problème au niveau institutionnel. Mais ce n'est pas le sujet aujourd'hui; je ne m'étendrai pas davantage sur ce sujet.
Je me permets encore de vous rappeler que si nous n'arrivons pas à trouver une solution, le soutien à la presse via des taxes postales préférentielles s'applique jusqu'au 31 décembre 2007. Sans autre solution, de nombreux petits éditeurs devront fermer boutique. Or, tant que la base constitutionnelle d'un encouragement direct fait défaut, il n'est d'autre solution que de recourir à l'ancien système. La Commission des institutions politiques a donc élaboré un projet de base légale sur lequel vous devez vous prononcer aujourd'hui.
Quatre principes ont été retenus par la sous-commission qui a présenté le projet:
1. conserver le système des taxes postales préférentielles à partir du 1er janvier 2008, sans interruption, pour que les éditeurs jouissent d'une certaine sécurité en matière de planification;
2. ne pas imposer de conditions financières supplémentaires à la Poste;
3. continuer à faire bénéficier la petite presse associative de tarifs préférentiels;
4. encourager dorénavant aussi les titres à faible tirage de la presse régionale, locale et associative conformément à la proposition des éditeurs et de la Poste.
Ces conditions générales ont conduit la commission à vous présenter le modèle décrit dans le rapport et qui, s'il est perfectible, notamment en ce qui concerne la distribution matinale, est satisfaisant au vu des délais à tenir, soit le 31 décembre 2007.
Actuellement, les journaux et périodiques vendus par abonnement bénéficient de prix préférentiels indépendamment de la distance en vertu de l'article 15 de la loi sur la poste.
La commission vous propose de conserver provisoirement, soit au plus tard jusqu'à fin 2014, le système des taxes postales préférentielles sur la base d'un tarif unique pour tous les journaux et les périodiques vendus par abonnement. La loi obligera la Poste à appliquer des prix fixés indépendamment de la distance et conformes aux tarifs en vigueur aujourd'hui.
Deux financements distincts ont été prévus par le projet de la commission. D'une part, l'indemnisation à raison de 60 millions de francs par année au maximum pour les prix préférentiels et, d'autre part, le système du tarif unique qui est complété par un élément d'encouragement spécifique de la presse dont les coûts sont également pris en charge par la Confédération.
La procédure de consultation du projet qui vous est soumis aujourd'hui s'est avérée dans son ensemble favorable, même si beaucoup de participants ont noté que leur approbation était également le fruit de l'urgence qu'il y avait à agir. Si la Commission des finances, par une très courte majorité de 12 voix contre 11 et 1 abstention, a rejeté le projet en raison de ses coûts financiers, la Commission des institutions politiques, par 15 voix contre 6 et 1 abstention, vous enjoint vivement de l'accepter. En effet, si ce projet devait une fois de plus subir un échec, il n'y aura plus de possibilité de garantir la continuité de l'encouragement à la presse.
Je me permets de dire encore quelques mots sur les propositions de minorité, puisqu'on ne fera pas un autre débat. La proposition de la minorité I (Weyeneth) demande de ne pas indemniser la Poste, de ne pas lui donner les 60 millions de francs lui permettant de financer les frais engendrés par les exigences de la Confédération; or, cette proposition répond aux exigences de l'initiative parlementaire Joder 05.413, "Maintenir la diversité de la presse pour son rôle dans le débat démocratique", qui a été retirée. On ne peut pas, selon la majorité, demander à la Poste de se positionner dans un marché libéralisé en lui imposant des obligations sans compensation financière. Selon la majorité de la commission, le fait que la Poste réalise ou non des bénéfices ne doit jouer aucun rôle dans l'appréciation de la question de savoir si la Poste peut être tenue d'appliquer des taxes postales préférentielles sans être indemnisée par la Confédération; donc elle doit être indemnisée pour les pertes avérées résultant de l'application du tarif unique.
Concernant les propositions des minorités II (Schelbert) et III (Schelbert), il faut rappeler que le projet de la commission est un compromis entre d'une part les personnes qui craignent un subventionnement selon le système de l'arrosoir, et d'autre part les personnes qui veulent continuer sans limite l'aide indirecte à la presse. Il faut rappeler que la diminution des subventions de 100 à 80 millions de francs et la proposition de limiter l'aide à la presse à fin 2007 est une conséquence du programme d'allègement budgétaire voté par le Parlement. En fixant un montant minimal, on laisse la porte ouverte à des transferts de charges que le Parlement ne maîtrisera plus. Le plus grand danger de cette proposition est qu'elle fasse couler tout le projet qui, comme je l'ai dit, est un compromis savamment élaboré par notre commission.
Un dernier mot sur les propositions des minorités IV (Schelbert) et V (Lustenberger): dans le projet de loi, nous proposons que le subventionnement soit limité à sept ans tant pour les 60 millions de francs d'aide indirecte - pour que la Poste puisse accorder des prix préférentiels - que pour les 20 millions de francs de rabais pour les petits journaux. Le but de la limitation est d'inciter le Parlement à reprendre ce dossier tout de suite pour réfléchir à une solution optimale afin d'encourager la diversité des médias et le bon fonctionnement de la démocratie.
En effet, la solution que nous proposons aujourd'hui a dû être élaborée très rapidement, notamment parce que le Conseil fédéral n'a pas fait son devoir. Il y a des aspects qui doivent encore être discutés. Je pense notamment à la distribution matinale des quotidiens ou encore à l'aide aux petits journaux d'associations ou régionaux. Ce délai de sept ans nous semble être raisonnable - il est presque biblique - et nous vous invitons donc à rejeter ces deux propositions de minorité.
Pour toutes ces raisons, je vous prie d'entrer en matière et d'adopter le projet de loi selon la majorité.
Weyeneth Hermann · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Zur Offenlegung der Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Schweizer Agrarmedien GmbH, eines Unternehmens, das in diesem Falle - zumindest nach dieser Vorlage - mit einem der erscheinenden Medien auch zu den Profiteuren gehört. Das andere Medium, jenes mit 14-täglicher Erscheinungsweise, das möglicherweise ebenso viel zur Meinungsbildung beiträgt, wäre davon ausgeschlossen.
Was uns hier vorgeführt wird, ist eigentlich ein Stück weit Heuchelei. Herr Engelberger hat es gesagt: Die direkte Presseförderung ist im Ständerat gescheitert. Nun bringt man uns hier eine Scheinlösung für 80 Millionen Franken und weiss haargenau, dass sie wieder alle Mängel in sich trägt, die die bisherige Förderung hatte. Deshalb will man uns mit einer zeitlichen Begrenzung den Honig ums Maul streichen.
Im Grunde genommen ist die Medienbranche eine sehr marktstarke Branche, die sich für ihre Interessen durchaus einzusetzen weiss. Denken Sie an das RTVG, in dem man ihr das Monopol für elektronische Medien in ihrer Region gegeben hat, usw. Sie umfasst - das bedeutet doch auch nicht unbedingt einen Notstand - 207 Titel, die in diesem Land wöchentlich oder täglich erscheinen. Damit stehen wir eindeutig an der Spitze der europäischen Presseförderung. Kein anderes Land ist in der Lage, jährlich 80 Millionen Franken für seine Presseförderung auszugeben - und das mit der indirekten Förderung. Das wird noch in Belgien und Frankreich praktiziert; es ist auch dort als Auslaufmodell deklariert.
2003 haben wir 20 Millionen Franken eingespart, weil wir der Auffassung waren, dass die marktstärksten und die gratis abgegebenen Zeitungen von dieser Förderung auszunehmen seien. Keines dieser Erzeugnisse ist dadurch in irgendwelche Schwierigkeiten geraten. Aber das, was man uns jetzt bietet, ist alter Wein in neuen Schläuchen. Die Förderungskriterien, die da aufgeführt werden, sind umstritten. Es besteht kein Konsens über die Art und Weise der Förderung usw.
60 Millionen Franken sollen nach Absatz 5 an die Post gehen, ein Unternehmen, das über ein sehr starkes Monopol verfügt - 90 Prozent der Briefpost sind noch dem Monopol unterstellt -, ein Unternehmen, das im Jahr 800 Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet. Deshalb bekundet man etwas Mühe zu glauben, die Post sei nicht mehr in der Lage, distanzunabhängige Transporttarife zu bieten. Dort, wo der Markt liberalisiert ist, bei der Paketpost, ist keines der Konkurrenzunternehmen je einmal auf die Idee gekommen, distanzabhängige Tarife einzuführen. Was man uns hier vorführt, das ist ein Phantom!
Wesentlich wäre die Frage, ob gegenüber der Post nicht die Forderung erhoben werden sollte, dass diese Medien am Erscheinungstag zugestellt werden. Diese Vorschrift finden Sie nirgends. Es ist der Post freigestellt, diese Medien einen oder zwei Tage danach zu verteilen.
Wo liegen die Probleme der kleinauflagigen Presse? Sie sollte bei der Frühzustellung mithalten können. Die Zeitung, die erst um 10 Uhr abgeliefert wird, hat, nachdem schon zwei eingetroffen sind, die morgens um 8 Uhr oder um 7 Uhr zum Lesen bereitliegen, ihre Aktualität schon weitgehend verloren. Aber genau dieses Problem der Frühzustellung der kleinauflagigen Presse wird ausgeklammert. Dafür ist keine Lösung da.
Jetzt muss ich Ihnen noch eines sagen: Dr. Kurt W. Zimmermann hat eine Untersuchung angestellt und festgestellt, dass die Presseerzeugnisse mit Grossauflagen, mit Abonnementen - wie zum Beispiel die "NZZ" -, in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent aufgeschlagen haben. Das Produkt darf also ruhig teurer werden, aber die Zustellkosten müssen subventioniert werden. Das Produkt kann deshalb 33 Prozent teurer werden, weil es weitgehend über Abonnemente verkauft wird und der Anteil des freihändigen Kioskverkaufes ausserordentlich gering ist. (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Weyeneth, jetzt müssen Sie zum Schluss kommen!) Die Produkte, die sich täglich ihren Markt suchen müssen, konnten keine Preisaufschläge in dieser Grössenordnung vollziehen. Sie sehen das ganz direkt aus dem Verhältnis Abonnemente und Freihandverkauf.
20 Millionen Franken für die kleinauflagige Presse, gezielt eingesetzt, helfen dieser und erfüllen das Postulat des Beitrages zur demokratischen Meinungsbildung. (Zwischenruf der Präsidentin: Jetzt der letzte Satz, Herr Weyeneth!) 60 Millionen Franken an eine Branche zu geben, die sich selbst tagtäglich mit Gratiszeitungen konkurrenziert, ist hinausgeworfenes Geld.
Ich bitte Sie, Absatz 5 zu streichen.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Im Folgenden begründe ich meine Minderheitsanträge II und III in einem Zug. Die Gründe sind im Wesentlichen formeller Art und die gleichen. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die beiden Minderheiten nicht identisch sind und es deshalb richtig ist, wenn die Abstimmungen getrennt durchgeführt werden.
Die beiden Anträge zielen darauf ab, das Gesetz flexibler zu gestalten. Es ist nicht üblich, fixe Beträge in Gesetze zu schreiben. Im vorliegenden Fall macht das aber wegen der Leidensgeschichte der Vorlage durchaus bis zu einem gewissen Grade Sinn. Für nicht sinnvoll halten wir es dagegen, dass im Entwurf maximale Beträge genannt sind, die in keinem Fall überschritten werden dürfen. Der Betrag von 60 Millionen Franken entspricht in etwa den von der Post geltend gemachten ungedeckten Kosten für die distanzunabhängige Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Die Formulierung "höchstens 60 Millionen Franken" ist deshalb ein enges, ja ein zu enges Korsett. Was passiert bei Unwägbarkeiten? Was geschieht, wenn die Tarife steigen? Das kann sehr schnell zu einer Situation führen, in der die beabsichtigten Effekte nur noch zum Teil erzielt werden können. Die im Gesetz genannten 60 Millionen Franken entsprechen dem Aufwand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das bedeutet, dass man auf Unwägbarkeiten nicht mehr reagieren könnte. Die Anträge zielen nicht darauf ab, dass jetzt oder auch nur möglichst schnell höhere Summen gesprochen werden. Sie wollen nur gewährleisten helfen, dass innert nützlicher Frist die nötige Flexibilität möglich ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.
Mit dem Antrag der Minderheit IV möchten wir dafür sorgen, dass die neuen Regelungen nicht befristet werden. Wir teilen zwar die Auffassung, dass eine bessere Lösung als die hier vorliegende wünschbar ist. Die bisherigen Anstrengungen zeigen aber, dass dies schwierig, ja anscheinend sogar unmöglich ist, wenn die Lösung nicht nur gut, sondern auch noch mehrheitsfähig sein soll. So verstehe ich den Bericht der SPK. Die indirekte Presseförderung nütze den Verlagen nichts, hiess es. Das verstehen wir nicht, denn das sehen die betroffenen Verlage anders. Die Vernehmlassung spricht eine deutliche Sprache. Warum sollen wir es ihnen nicht glauben? Ich bin sicher, sie würden das auch nach einer allfälligen Befristung so sagen. Eine Befristung solle dem Parlament mehr Freiheit geben, insbesondere im Hinblick auf erwartete Veränderungen in der Medienlandschaft, wurde weiter vorgebracht. Freiheit wozu? An der Bedeutung der Presseförderung wird das für uns nichts ändern, denn die demokratie- und staatspolitischen Argumente bleiben, und in der Sache werden vor allem für die Betroffenen die Bedingungen ja kaum leichter. Ich stelle also nochmals die Frage: Freiheit wozu?
Die Idee der Befristung verfolge das Ziel, die indirekte Presseförderung von 60 Millionen Franken nach einer Übergangsfrist abzuschaffen. So sagt es ein Kommissionsmitglied, das für sich auch in Anspruch nimmt, den Vorschlag der Befristung eingebracht zu haben. Wir denken, das sei des Pudels Kern. Von daher empfehlen wir Ihnen, gegen eine Befristung zu stimmen. Die Vorlage will ja die Verlagsvielfalt stärken. In Bezug auf die neuen Medien zeigt sich, dass es in hohem Masse bestehende grosse Medienhäuser sind, die sie kontrollieren. Das ist eben auch eine Frage des Preises. Eine Befristung trifft die Kleinen und die Mitgliederzeitungen am stärksten. Sie vermindert ihre Planungssicherheit. Gerade für sie aber machen wir ja diese Vorlage - eine Befristung aber schwächt sie.
Wir bitten Sie, gegen die Befristung zu stimmen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico
Es geht hier um die Befristung, und zwar auch für jene 20 Millionen Franken, die gemäss Vorlage an die sogenannten kleineren und mittleren Zeitungen und Verlage ausgerichtet würden. Gerade die kleinen Verlage sind auf eine gewisse Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Presseförderung angewiesen. Diese Rechtssicherheit auf eine gewisse zeitliche Distanz ist für diese Unternehmungen allenfalls wichtiger als für Grosskonzerne.
Deshalb beantrage ich Ihnen mit der Minderheit V, die zeitliche Befristung für die Förderung der kleinen und mittleren Verlage und deren Presseerzeugnisse entsprechend nicht ins Gesetz aufzunehmen und die Gewährung dieser 20 Millionen Franken unbefristet auszugestalten.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo radicale liberale
Ich beantrage Ihnen, dass wir die Befristung auf fünf Jahre beschränken. Sollten Sie diesem Antrag nicht zustimmen, schlage ich Ihnen vor, dass die 60 Millionen Franken - also nicht die 20 Millionen der kleinauflagigen Presse - auf sieben Jahre beschränkt würden, aber degressiv abgebaut würden.
Ich begründe Ihnen das wie folgt: Ich als Verleger habe grundsätzlich natürlich Freude, wenn Sie mir Geld schenken, aber dieses Geschenk nützt den Verlegern in der Regel nicht viel. Es ist ja hier dargestellt worden: Es geht um eine Frage des Überlebens. Den Kampf ums Überleben gewinnen Sie nicht mit einer indirekten Presseförderung. Das heutige Problem der Printmedien ist ein ganz anderes: Die meisten Printverlage, fast alle, würde ich sagen, verlieren an Auflage - damit müssen sie ihren Lesermarkt mit Geld stützen -, und sie verlieren gleichzeitig auch Anzeigen.
Was ist der Grund? Der Grund ist ganz klar: Wir haben neue Medien, der Online-Bereich ist immer stärker und wichtiger geworden - Multimedia -; die Frühzustellung wurde ausgebaut, die alternativen Verteilorganisationen sind heute stark und funktionieren. Es kommen dann beispielsweise noch die Gratiszeitungen dazu, die nicht nur wie "20 Minuten" in grossen Auflagen erscheinen, sondern auch die vielen in den Regionen neu entstandenen Gratiszeitungen umfassen, wo neue Vertriebskanäle funktionieren. Die Landschaft für den Printbereich hat sich radikal verändert. Es verbessert die Überlebenschancen der gefährdeten Verlage nicht, wenn wir hier noch Geld in die indirekte Presseförderung hineinpumpen. Leider ist das ein alter Zopf, es ist ein Giesskannenprinzip, und vor allem ist es ein Auslaufmodell. Wenn wir mit diesem Geld die Verlage retten könnten, würde ich hier vielleicht sogar zustimmen, obwohl es falsch ist; es ist aber eben nicht der Fall.
Das Problem der Abonnenten ersehen Sie an zwei Beispielen: Nehmen Sie den "Beobachter", der zweimal monatlich vollständig über die Post verteilt wird. Die Streichung der Presseförderung würde einige wenige Franken auf das Abonnement ausmachen. In der Zwischenzeit haben, wie das vermerkt wurde, praktisch alle Printverlage aufgeschlagen, aber nicht, um mehr Gewinn zu machen, sondern weil sie weniger Abonnenten haben. Beim "Tages-Anzeiger" macht die Zustellung über die Post etwa 15 Prozent aus, der Rest ist Frühzustellung.
Trotzdem bin ich für eine Verlängerung der Presseförderung, weil es eine Rechtssicherheit braucht, wie das Herr Lustenberger gesagt hat. Sonst stehen wir 2008 vor dem Nichts. Die Kleinen brauchen auch eine Rechtssicherheit; sie trifft es sicher am meisten, wenn wir das jetzt "abschalten" würden. Und auch die Post hat ihre Pflichten, sie kann diese nicht einfach aufs nächste Jahr einstellen. Ich hoffe, dass damit natürlich auch die Postliberalisierung irgendwann mal Fortschritte macht. Aber ich würde meinen, fünf Jahre genügen.
Wenn Sie diese Befristung nicht akzeptieren, dann sollten Sie wenigstens die 60 Millionen Franken degressiv kürzen; diese braucht es ganz sicher am wenigsten.
Hess Bernhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Non iscritto
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin Chefredaktor der Zeitung meiner Partei, "Schweizer Demokrat", mit einer WEMF-beglaubigten Auflage von 11 500 Exemplaren. Ich sage Ihnen eines .... (Zwischenruf der Präsidentin: Jetzt kommt die Frage. Sie können nur eine Frage stellen.) Ich kann es auch in Frageform machen: Was schlagen Sie mir vor, was wir machen sollen, wenn wir diese Presseförderung nicht mehr erhalten würden, die bei uns rund 25 000 Franken ausmacht, was für uns relativ existenziell ist? Ich kann Ihnen sagen, sogar eine kleine Druckerei müsste sehr wahrscheinlich ziemlich redimensionieren. Sie sehen also, dass dies bei der Mitgliederpresse teilweise eben dramatische Folgen haben kann.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo radicale liberale
Ich hoffe nicht, dass Ihr Kerngeschäft der Betrieb einer Druckerei ist! Ich würde Ihnen Folgendes vorschlagen: Sie mailen ja wahrscheinlich auch regelmässig den Kolleginnen und Kollegen Ihrer Partei, und wenn Sie einen Beratervertrag brauchen, würde ich mich gerne andienen.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Wir Grünen beantragen Ihnen, auf die parlamentarische Initiative für indirekte Presseförderung einzutreten.
Das System der Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten ist im Moment als einziges mehrheitsfähig. Die Vorteile der Presseförderung sehen wir mit Blick auf das lesende Publikum in staats- und demokratiepolitischen Belangen, mit Blick auf das Ganze aber auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht. Mit verhältnismässig geringem Mitteleinsatz lässt sich ein grosser Effekt erzielen. Denn Zeitungen werden nicht nur gelesen, sie werden vorgängig geschrieben, sie werden korrigiert, gedruckt und verteilt. Es braucht Maschinen, Papier, Farbe usw. Es hängen viele Arbeitsplätze daran, ein guter Teil von ihnen abseits der grossen Zentren, sodass auch noch regionalpolitische Gesichtspunkte hineinspielen. Das wurde in der Kommission zum Teil nicht so gerne gehört, entspricht aber halt doch den Tatsachen. Insgesamt muss deshalb hier die Ordnungspolitik hinter anderen politischen Interessen zurückstehen.
Der Bundesrat lehnt die Vorlage ab. Er spricht von einem Giesskannensystem, das - obwohl demokratiepolitisch berechtigt - wenig wirksam sei. Ähnlich tönte es zum Teil in der Kommission. Diese Auffassung teilen wir nicht, erst recht sind wir mit Bezug auf die kleinen regionalen Blätter und die Mitgliederpresse nicht einverstanden. Sie leisten wichtige Beiträge zum demokratischen Diskurs, und das Überleben vieler ist ohne Verteilungskostenbeitrag in Gefahr. Eine konkrete Alternative wurde nicht formuliert, es sei denn, man verstehe die blosse Abschaffung als solche. Richtig ist sicher, dass die Verteilungskosten nicht für alle Titel die gleiche Rolle spielen. In aller Regel sind sie aber ein erheblicher Kostenfaktor. Wir begrüssen deshalb auch Artikel 15 Absatz 6 sehr. Es ist richtig, mit einer Sonderförderung kleinauflagige Titel speziell zu fördern.
In der Kommission wurde damit argumentiert, dass die bestehenden Medienmonopole trotz der bisherigen Förderungsmassnahmen entstanden seien. Das ist für uns in dieser Form nicht richtig. Ich nehme als Beispiel die Lage im Kanton Luzern. Wir haben ein praktisch flächendeckendes Netz von Regionalzeitungen: "Die Region", "Entlebucher Anzeiger", "Willisauer Bote", "Der Oberwiggertaler", "Rontaler", "Rottaler Anzeiger", "Michelsämter", "Rigi-Anzeiger", "Surseer Woche", "Sempacher Woche" usw. Insgesamt stellen sie eine Alternative zur grossen "Neuen Luzerner Zeitung" dar. Sie sind ein Teil der Vielfalt und brauchen für ihr Überleben die indirekte Presseförderung. Im Übrigen ist für uns Grüne die Verlegervielfalt wichtiger als die Vielfalt von Titeln. Wir begrüssen es, dass nach der Vernehmlassung diese Korrektur erfolgt ist.
Als richtig erachten wir auch die Konzentration auf die Post. Ihre Leistungen können im Rahmen des Auftrags formuliert und als Teil der Grundversorgung abgegolten werden. Dank der Beiträge kann die Zustellung der Presseprodukte in alle Regionen der Schweiz zu gleichen, günstigen und distanzunabhängigen Preisen weiter garantiert werden.
Fazit: Die Vorlage verdient unsere Unterstützung. Wir beantragen Ihnen einzutreten und bitten Sie, die Anträge der Minderheiten II, III und IV zu unterstützen.
Leuenberger Ueli · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi
La liberté d'expression et la pluralité des opinions comptent parmi les fondements de notre société. Nous avons donc besoin de médias qui permettent la diffusion et l'échange d'idées. Et ceci tout spécialement dans notre pays plurilingue, dans lequel la communication entre les différentes régions linguistiques doit être garantie.
Le projet de soutien à la presse dont nous discutons aujourd'hui contribue à garantir une certaine pluralité des opinions dans le domaine de la presse écrite. Par le passé, le groupe des Verts s'est engagé pour une autre solution: pour un soutien plus différencié, plus apte à aider les journaux d'opinion et les publications d'associations à faible tirage. Les entreprises commerciales, compte tenu de leur croissance, n'ont plus besoin de cette aide. Mais le soutien accordé à la presse par la participation aux frais de distribution est actuellement la seule solution praticable et la seule qui trouve une majorité politique.
Nous avons affaire à des médias écrits très différents: les quotidiens qui doivent parvenir aux premières heures à leurs lecteurs grâce à des services de livraison; les hebdomadaires et la presse spécialisée distribués intégralement par le canal de la Poste; nous avons enfin les bulletins et les lettres d'organisations non gouvernementales qui sont diffusés au niveau national, également par la Poste. Ces différents types de médias écrits se complètent mutuellement et garantissent à nos concitoyens un vaste accès à l'information. Dans le cas de la presse associative, il s'agit aussi de créer des liens entre les régions linguistiques, ce qui est particulièrement précieux. Le rôle de la Poste dans ce domaine répond aux exigences requises par son statut de service public.
Après le refus du Conseil fédéral de mettre en oeuvre la motion 04.3433 adoptée par les deux conseils, la commission a remis l'ouvrage sur le métier. La présente solution relève évidemment du compromis, comme toujours dans notre système politique. Mais ce compromis nous permet de maintenir un système qui offre la possibilité de fixer des prix indépendamment de la distance parcourue et de soutenir plus fortement la presse locale et régionale.
Au nom du groupe des Verts, je vous invite donc à soutenir ce projet, et en particulier aussi les propositions des minorités Schelbert.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo radicale liberale
Die Maxime lautet: Erhaltung einer echten, d. h. inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse. Dieser Maxime entsprechend wurde versucht, in der Verfassung einen Medienartikel im Sinne einer direkten Presseförderung festzuschreiben. Dieser Versuch ist im Jahre 2004 gescheitert. Dieser Maxime folgend wurde aber auch die Unterstützung der Posttaxenverbilligung von 100 auf 80 Millionen Franken reduziert, und unter dieser Maxime wurde mit dem Entlastungsprogramm 2003 auch die ganze Verbilligung auf das Jahr 2007 befristet - dies immer unter der Annahme, dass bis dann neue Bestimmungen über die Presseförderung vorliegen würden. Unternehmen wie die vorgesehene Abschaffung der Posttaxenverbilligung auf Ende Jahr, die seinerzeitige Reduktion der Unterstützung und der Versuch, einen Medienartikel in die Verfassung zu implantieren, standen alle unter der Maxime der Erhaltung einer inhaltlichen Pressevielfalt im demokratie- und staatspolitischen Interesse unseres Landes.
Die jetzt vorgeschlagenen Bestimmungen orientieren sich aus unserer Sicht leider am alten System und beheben dementsprechend auch dessen Mängel nicht. Will man aber den Verlegern der Mitgliederpresse garantieren, dass sie auch nach 2007 - das ist schon sehr bald - von Vergünstigungen profitieren und dementsprechend ihre verlegerische Tätigkeit planen können, so gibt es nur diesen Weg. Im erläuternden Bericht der SPK vom 20. Oktober 2006 werden unter Ziffer 2.4 auch Ideen für ein alternatives Modell präsentiert, das vermehrt auf der Vergünstigung der Frühzustellung basiert und nicht auf dem Modell der Postzustellung. Die Umsetzung dieses und anderer möglicher Modelle braucht jedoch Zeit. Es kann deshalb nur für die Zukunft ins Auge gefasst werden und ist noch nicht reif für eine Ablösung des jetzigen Modells im nächsten Jahr. Deshalb wird die hier präsentierte Vorlage befristet.
Herr Kollege Weyeneth bezeichnet das heutige Modell als Auslaufmodell. Dieser Meinung sind wir nicht bezüglich Unterstützung der Pressevielfalt, dieser Meinung sind wir aber bezüglich dieses Modells. Wenn Herr Kollege Weyeneth nun als mögliches neues Modell formuliert hat, es sei nur diejenige Presse zu unterstützen, welche auch am Erscheinungstag zugestellt wird, so ist das eine mögliche Variante für eine Neuauflage. Diese Variante wie auch die Variante des Umschwenkens auf die Frühzustellung müssen zuerst diskutiert werden. Wir stellen uns vor, dass die SPK die Erarbeitung eines neuen Modells nach Gutheissung der heutigen Vorlage umgehend an die Hand nehmen wird. Wir sind uns im Grundsatz also bezüglich der Fundamentalopposition zu Absatz 5 nicht einig, aber wir sind uns einig, dass das jetzige Modell nicht befriedigt.
Wir von der FDP haben uns schon immer positiv zur Presseförderung gestellt, eben auch wieder gemäss der Maxime der Erhaltung einer Ideen- und Medienvielfalt. Wir standen auch dazu, dass eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des Service public durch die öffentliche Hand angemessen ist. Aber wir haben schon früh, 2002, in einem Papier einen Systemwechsel weg von der heutigen Posttaxenverbilligung hin zu einer direkten Presseförderung gefordert. Wir unterstützen die jetzige Vorlage trotz ordnungspolitischer Bedenken. Wir unterstützen insbesondere die Ergänzung des Systems der Einheitspreise durch das Element der spezifischen Presseförderung für kleinauflagige Titel gemäss Absatz 6.
Wir unterstützen das Modell insgesamt, trotz Bedenken, aber wir verlangen die Erarbeitung eines neuen Modells, sei es gemäss der Idee von Herrn Weyeneth, sei es mit Schwergewichtssetzung auf die Frühzustellung. Sollte innerhalb der nun aufzuerlegenden Frist kein alternatives Modell gefunden werden können, ist es sehr wohl möglich, dass wir dann Nein zur Fortsetzung der jetzigen Presseförderung sagen. Wir haben in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass eine Befristung von fünf Jahren eingeführt wird. Wir sind der Auffassung, dass das genügen sollte, um ein neues, effizienteres Förderungsmodell zu erarbeiten.
Wir kommen somit zu den folgenden Empfehlungen zu den Minderheits- und Einzelanträgen: Grundsätzlich sind wir also für die Fortsetzung bzw. die Wiedereinführung der indirekten Presseförderung. Wir lehnen den Minderheitsantrag I ab. Herr Kollege Weyeneth hat vorhin seine Bedenken angemeldet; wir teilen diese nicht. Insbesondere haben wir auch immer die Idee verworfen, dass man die Post zwar zu dieser vergünstigten Zustellung verpflichtet, sie aber nicht dafür entschädigt. Das geht unseres Erachtens nicht, Gewinn seitens der Post hin oder her. Wir können nicht ein Unternehmen, das wir noch mehr liberalisieren wollen, dieser Pflicht unterwerfen, ohne es dafür zu entschädigen. Wir lehnen also den Minderheitsantrag I ganz klar ab, unter dem Vorbehalt, dass wir dann eben nach fünf oder sieben Jahren ein neues Modell gefunden haben.
Wir lehnen aber auch die Minderheitsanträge IV und V ab. Wir müssen Herrn Kollege Lustenberger sagen, dass die Planungssicherheit für Kleinverlage und die Mitgliederpresse auch dann besteht, wenn sie nun dieser Befristung - sei es auf fünf oder auf sieben Jahre - unterworfen werden. Wir sind deshalb für eine generelle Befristung beider Unterstützungsformen.
Bei den Abgeltungshöhen gemäss den Minderheiten II und III unterstützen wir die Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass die 60 Millionen und die 20 Millionen Franken die obere Grenze sind - und nicht nur eine Mindestsubventionssumme -, damit die finanzpolitischen Ziele des Bundesrates, die wir natürlich mit der Vorlage ohnehin nicht einhalten, nicht noch mehr verletzt werden.
Zum Antrag Leutenegger Filippo: Ich habe es bereits angetönt, dass wir den Hauptantrag unterstützen; das entspricht unserer Vernehmlassungsantwort und unserem Antrag. Eine Befristung auf fünf Jahre scheint uns angemessen zu sein. Wenn wir innert fünf Jahren nicht ein neues Modell gefunden haben, dann ist es auch nicht sehr wahrscheinlich, dass wir das innert sieben Jahren tun können.
Zum Eventualantrag Leutenegger Filippo: Dieser Antrag hat der Kommission nicht vorgelegen; er erfolgt natürlich unter finanzpolitischen Aspekten. Er gibt aber auch der Meinung des Antragstellers Ausdruck, dass das Unterstützungsmodell tel quel untauglich sei. Dieser Meinung sind wir in unserer Fraktion zum Teil auch, zum Teil aber nicht. Es ist deshalb möglich, dass Teile unserer Fraktion dem Eventualantrag zustimmen werden - unter finanzpolitischen Aspekten -, ein Teil unserer Fraktion wird ihn aber unter staats- und demokratiepolitischen Aspekten verwerfen. Die Abstimmung über diesen Eventualantrag können wir aber vermeiden, wenn wir dem Hauptantrag Leutenegger Filippo zustimmen. Deshalb ist die FDP-Fraktion ganz klar der Auffassung, dass die Befristung auf fünf Jahre angemessen sei.
Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, überall der Mehrheit zu folgen und den Hauptantrag Leutenegger Filippo zu unterstützen.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die SP-Fraktion ist froh, dass sich einerseits die Räte und andererseits die Fraktionen auf eine Übergangslösung einigen konnten. Die SP-Fraktion ist auch froh, dass wir in dem Sinne nicht wie der Bundesrat vor der Schwierigkeit kapituliert haben, die sich stellt, die objektiv da ist.
Ich empfinde das, was Herr Weyeneth gesagt hat, ein bisschen als scheinheilig. Er sagt, die 60 Millionen Franken für die Post seien eine Scheinlösung, gleichzeitig hat die SVP vor vier Jahren unsere Bemühung verhindert - damals waren wir mit dem Bundesrat einig -, das Ganze mit dem Verfassungsartikel auf eine bessere Ebene zu stellen, weil die SVP damals den Eindruck hatte, das würde noch mehr kosten. Man kann eben nicht sozusagen bei der Demokratie sparen, wenn man die Demokratie so ernst nimmt, wie Sie das offenbar - mindestens rhetorisch - immer wieder tun.
Das ist eigentlich das Entscheidende: Wir sind uns manchmal nicht bewusst, wo unsere Stärken liegen. Die Schweiz ist das dezentralste Land der Welt, das heisst, die Schweiz ist ein Land, in dem die Macht - richtigerweise - unglaublich dezentralisiert ist. Zum Beispiel werden bei uns 60 Prozent der Steuergelder in den Gemeinden und in den Kantonen ausgegeben. Dort ist viel Macht. Das war immer der entscheidende Punkt unserer Presseförderungsidee, dass Macht nur kontrolliert werden kann, dass die Demokratie nur funktionieren kann, wenn es eine pluralistische Öffentlichkeit gibt, wenn nicht eine Meinung dominiert, wenn nicht ein Presseerzeugnis bzw. ein System mit Lokalfernsehen und -radio und einer Monopolzeitung dominiert. Es geht darum, auch dort, wo der Markt nicht für Vielfalt sorgt, zu demokratiegerechten Öffentlichkeiten beizutragen, in denen viel Macht existiert, die demokratisch ausgestaltet werden muss. Das ist nicht einfach, das hätten wir mit dem Medienartikel besser machen können. Die Umsetzung ist von Verlegerverwaltungsräten im Ständerat und von einem Bundesrat, der es nicht tun wollte oder gegen die Grossverleger nicht tun konnte, nicht unterstützt worden. Und jetzt müssen wir eine Übergangslösung beschliessen, von der wir alle wissen, dass sie nicht optimal ist. Wenn wir aber davor kapitulieren, wird es noch schlimmer, weil der Markt alleine nie dafür sorgen wird, dass auch dort, wo es eben nicht günstig ist, wo man kein Geschäft machen kann, die Vielfalt garantiert wird, welche die Voraussetzung für Demokratie ist.
Jetzt möchte ich noch etwas ansprechen, was der SP in der Vernehmlassung auch sehr wichtig war. Es wurde bisher nicht angesprochen, hat aber etwas damit zu tun, nämlich die Frage der Kopfblätter. Es war für die SP eigentlich erstaunlich, dass wir nicht wie früher der Eigentümervielfalt die Priorität eingeräumt haben, sondern der Angebotsvielfalt, weil "Demokratiegerechtigkeit" Pluralität voraussetzt und wir damit bereit waren, auch Kopfblätter zu unterstützen. Für die Demokratie in Luzern oder in Basel zum Beispiel wäre das sinnvoll, auch wenn der Eigentümer ein Grossverlag ist, der diese Unterstützung an sich nicht nötig hätte.
Da müssten wir jetzt differenzieren. Wir können dies aber nicht im vorliegenden Gesetz tun, sondern müssen beim Bundesrat den Wunsch anbringen, dass mit der Verordnung, die in Bezug auf die angemessene, richtige Verteilung der 20 Millionen Franken an die regionalen und lokalen Zeitungen nötig wird, nach wie vor Kopfblätter unterstützt werden können, aber nur unter der Voraussetzung, dass ihre Hauptzeitung eine gewisse Grösse nicht überschreitet. Oder man kann es auch so sagen: Kopfblätter dürfen sozusagen eine gewisse "Kleinheit" nicht überschreiten. Es sollen also Grenzen in der Verordnung eingebaut werden, die den Wunsch berücksichtigen, dass wir die Grossen nicht noch zusätzlich unterstützen wollen, die eh einen ganz grossen Vorteil haben, indem sie nämlich werbemässig Grössenordnungen offerieren, bei denen die lokale Konkurrenz nicht mithalten kann. Es darf also nicht das gefährdet werden, was es heute noch an Pluralität gibt - zum Beispiel in Schaffhausen -, auf der anderen Seite soll aber das Schwergewicht nicht auf die Eigentümervielfalt gelegt werden, sondern auf die demokratiegerechte Öffentlichkeit und die Pluralität, die vorausgesetzt werden müssen.
Ich bitte den Bundesrat, trotz den Unstimmigkeiten, die es in dieser Sache zwischen ihm und dem Parlament gegeben hat, bei der Ausgestaltung der Verordnung diesen Wunsch des Parlamentes zu berücksichtigen, auch wenn wir hier kein direktes Mittel haben, um dies durchzusetzen. Wir behalten uns aber vor, als Parlament unser Recht wahrzunehmen und zu erreichen, dass wir bei der Ausgestaltung der Verordnung zumindest konsultiert werden.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista
Ich lege zuerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates der AZ Verlags AG, das ist die Herausgeberin einer Wochenzeitung in Schaffhausen.
Vor einem Jahr haben wir hier in diesem Saal das neue Radio- und Fernsehgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir die Subventionen für private Lokalradios und private Regionalfernsehstationen massiv erhöht. Warum haben wir das getan? Weil wir eingesehen haben, dass es in der Schweiz höchstens noch einen Viertel der jetzt bestehenden Lokalradios geben würde, wenn sie nicht unterstützt würden, und dass es in der Schweiz keine privaten Regionalfernsehstationen geben würde, wenn wir sie nicht finanziell unterstützen würden. Wir haben das auch gemacht, weil wir eingesehen haben, dass diese Lokalradios und diese privaten Regionalfernsehstationen einen publizistischen Sinn haben; dass sie eine Leistung erbringen, die notwendig ist; dass sie eine Leistung erbringen, welche die marktbeherrschenden Unternehmen - im Radio- und Fernsehbereich ist es die SRG - nicht erbringen, publizistische Leistungen primär in den unteren Bereichen unseres Staates, also in den Gemeinden, Regionen und Kantonen. Wir haben mit diesen Subventionsbeschlüssen ein gewisses Marktversagen korrigiert und sorgen dafür, dass es eine vielfältige Radiolandschaft und in Zukunft eine vielfältige regionale Fernsehlandschaft geben soll.
Und nun soll hier bei der Presse, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, genau das Gegenteil gemacht werden: Es sollen bestehende Förderinstrumente abgeschafft werden, es soll die bestehende Presseförderung nicht weitergeführt werden. Das halte ich für extrem widersprüchlich, es ist auch nicht nachvollziehbar. Die Haltung des Bundesrates ist rein finanziell begründet, nicht von der Sache her und schon gar nicht von der staatspolitischen Dimension her.
Worum geht es? Es geht um Demokratie, es geht um unsere direkte Demokratie, die auf Meinungswettbewerb, auf publizistische Vielfalt angewiesen ist; dies nicht nur auf der nationalen oder sprachregionalen Ebene, sondern auch auf den unteren Ebenen unseres Staates. Denn dort - wie Herr Gross zu Recht gesagt hat - ist sehr viel an Staat und damit auch sehr viel an demokratischer Öffentlichkeit angesiedelt. Nun wissen wir alle, dass die Pressekonzentration seit Jahrzehnten wütet und den Blätterwald ausgeholzt hat. Es hat heute fast kein Unterholz mehr, es gibt fast nur noch grosse Zeitungen. Wir sind in einer Situation, in der wir, was die Tagespresse betrifft, fast im ganzen Land Monopole haben.
Die Lokalpresse, von der hier in erster Linie die Rede ist, befindet sich in einem existenziellen Überlebenskampf. Wenn Sie die Presseförderung nicht mehr weiterführen wollen, dann lösen Sie ein weiteres grosses Zeitungssterben in diesem Land aus. Das ist so sicher, wie ich hier rede. Es besteht für den Weiterbestand einer vielfältigen Presselandschaft genau die gleiche Notwendigkeit, der Lokalpresse finanziell beizustehen, wie das bei den Lokalradios der Fall ist. Es braucht dafür keinerlei andere Begründung als jene, die wir bei den Lokalradios vorgetragen haben. Wir reden von demokratiegerechten Öffentlichkeiten. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Instrumente da sind. Wir reden von unverzichtbaren Leistungen, kein anderes Medium würde diese Leistungen erbringen. Wir reden von einer publizistischen Konkurrenz gegenüber der Monopolpresse, die notwendig ist.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und auch den Minderheiten II, III und IV zuzustimmen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico
Lassen Sie mich zuerst ein Wort sagen zu dem, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits angetönt haben, nämlich zum Verhalten des Bundesrates bezüglich dieser Problematik und dieser nicht ganz einfachen Geschichte; es passiert ja hier sozusagen eine Zangengeburt.
Herr Bundesrat Leuenberger: Das Verhalten des Bundesrates in dieser Angelegenheit ist ein schlechtes Beispiel, wie sich die Exekutive bei einer korrekten Auslegung der Gewaltenteilung zu verhalten hat. Ich rede bewusst von Gewaltenteilung und nicht von Gewaltentrennung. Aber wissen Sie: Wenn die beiden Kammern des Parlamentes in der Schweiz eine Motion überweisen und dem Bundesrat damit gemäss Parlamentsgesetz einen Auftrag erteilen, entweder eine Massnahme zu vollziehen, die im eigenen Bereich des Bundesrates liegt, oder dann eine Vorlage zu bringen, und der Bundesrat eine Verweigerungshaltung gegenüber diesem Auftrag einnimmt, indem er nichts macht und dann noch den "Mut" hat, das Ganze vis-à-vis dem Parlament in zwei Sätzen abzuhandeln, ist dies für eine gute Kultur zwischen Exekutive und Legislative - und umgekehrt - nicht förderlich. Ich bitte Sie, dieses Missfallen des Parlamentes - es ist nicht nur mein persönliches - dem Bundesrat auch so mitzuteilen; so sollten in der Schweiz die beiden Gewalten nicht miteinander funktionieren.
Nach dieser staatspolitischen Einleitung fahren wir weiter - auch staatspolitisch, nämlich mit der Pressevielfalt. Die Pressevielfalt ist in der Schweiz ein Service-public-Auftrag par excellence. Es ist nicht nur im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - also von Einzelpersonen -, diese Pressevielfalt zu erhalten und daran zu partizipieren. Es ist im genau gleichen Ausmass auch im Interesse des Staates an und für sich, dass diese Pressevielfalt im Rahmen der direkten Demokratie funktioniert.
Diese Pressevielfalt hat eine viel höhere Bedeutung, als wir landläufig annehmen. Wir würden erst dann merken, dass wir ein hohes Gut verloren haben, wenn wir die Pressevielfalt im heutigen Ausmass nicht mehr hätten. Damit meine ich die Vielfalt bei den Tageszeitungen, die ja nicht mehr im gleichen Ausmass vorhanden ist, wie wir es vor zwanzig, dreissig Jahren gewohnt waren. Herr Schelbert hat die Situation im Kanton Luzern dargestellt, wo mit den Regional- und Lokalzeitungen noch eine solche Vielfalt besteht. Wir Luzernerinnen und Luzerner schauen mit etwas Wehmut zurück auf die Tage, als die Abonnenten im Kanton Luzern und in der Zentralschweiz zwischen dem "Vaterland", dem "Luzerner Tagblatt" und den "Luzerner Neusten Nachrichten" auswählen konnten. Das hat die Parteienlandschaft und letztlich auch die staatspolitische Dimension des Ringens nach Lösungen bei politischen Sachfragen geprägt.
Nun stellen wir fest, dass diese Konzentration der Zeitungen immer noch weitergeht. Wenn wir hier mit dieser Vorlage ein bisschen Gegensteuer geben können, vor allem auch bei den lokalen und regionalen Zeitungen mit kleiner Auflage, dann machen wir staatspolitisch eine gute Sache.
Aus diesen Überlegungen heraus bittet Sie die CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und grundsätzlich den Anträgen der Mehrheit zu folgen - mit Ausnahme des Minderheitsantrages V. Wir sind dezidiert der Auffassung, dass wir hier keine zeitliche Befristung einfügen sollten, sondern die Rechtssicherheit für die kleinen und mittleren Blätter und Verlage auch in Zukunft, über die zeitliche Limitierung hinaus, gewähren sollten.
Kaufmann Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Auch ich habe Interessen offenzulegen. Ich bin Verwaltungsrat der "Schweizerzeit", und selbstverständlich liegt mir auch das Wohl unserer Parteizeitungen am Herzen. Trotzdem muss ich diesmal - ich mache es ungern - den Bundesrat unterstützen und im Namen der Fraktion sagen, dass wir mehrheitlich nicht auf diese Vorlage eintreten möchten.
In den nächsten Tagen - es ist ja wahrscheinlich kein Zufall, dass die Jahresberichte erst nach unserem Entscheid herauskommen - werden wir wieder die Millionengewinne der Grossverlage sehen, Ringier und "Tages-Anzeiger", irgendwo zwischen 50 und 100 Millionen Franken, und diesen Verlagshäusern sollen wir weitere Millionen Franken Steuergelder nachschiessen. Die indirekte Presseförderung über die Posttaxenverbilligung ist ja nicht das Einzige, was wir diesen Verlagshäusern zukommen lassen. Vergessen Sie nicht, sie profitieren auch von ermässigten Mehrwertsteuern; ihre Mitarbeiter residieren - schauen Sie die Quadratmeter an - im Pressegebäude, in diesem 42-Millionen-Franken-Gebäude, und selbstverständlich profitieren die gleichen Grossverlage auch von unseren Beiträgen an die Lokalfernsehen und an die Lokalradios. Wir haben also eine Kumulation von Unterstützung, und das ist abzulehnen.
Wenn ich dann noch in diese Zeitungen schaue und sehe, womit sie zu einem grossen Teil auch noch Geld verdienen, nämlich mit kommerziellen Sexinseraten, mit der Ausbeutung der Frauen, dann muss ich schon sagen: Sie muten mir als Steuerzahler einiges zu. Immerhin muss ich da Herrn Bundesrat Leuenberger ein Kränzchen winden, dass er gegen die Lokalfernsehen entsprechende Drohungen ausgesprochen hat, ihnen nämlich die finanzielle Unterstützung und allenfalls sogar die Konzession zu entziehen.
Es wird hier gesagt, wir brauchten eine unabhängige Presse und das sei nur mit finanzieller Unterstützung möglich. Das würde ja umgekehrt heissen, dass alle Länder, die keine solche Förderung haben, eine abhängige Presse haben. Auch das ist für mich unlogisch. Und wenn wir die Realitäten betrachten, sehen wir, dass unsere Presselandschaft von wenigen Grosskonzernen mit ihren Kopfblättern dominiert wird. Sogar Herr Fehr musste das zugeben.
Es gibt andere Möglichkeiten - so, wie wir das zum Beispiel in unserem Bezirk machen -, eine Lokalzeitung zu fördern: indem man sie als amtliches Publikationsblatt bezeichnet und entsprechend subventioniert, aber auch eine ausgewogene Berichterstattung erwartet, sonst wird man dieses Mandat an eine andere Lokalzeitung vergeben.
Die Zeitungen stehen nicht nur im Wettbewerb mit anderen Zeitungen, sie stehen auch im Wettbewerb mit anderen Medien, und zwar nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf die Zeit, die einem überhaupt zur Verfügung steht, diese Medien zu geniessen. Auch diesbezüglich haben wir Massnahmen getroffen, zum Beispiel den Internet-Anschluss, damit man auch im hintersten Winkel der Schweiz Informationen und vor allem die Originalquellen anzapfen kann. Wir haben die Lokalradios und -fernsehen, und wenn Sie die Umfragen anschauen - die Untersuchungen gibt es -, dann sehen Sie, dass heute die Nummer 1 bei der Information eben nicht mehr die Zeitungen sind, sondern es ist das Fernsehen. Schliesslich haben wir auch Gratiszeitungen. Sie können nicht mit Finanzen argumentieren. Wenn jemand sich wirklich keine Zeitung leisten kann, dann kann er ja eine Gratiszeitung lesen. Auch die Mitgliederpresse ist nicht unproblematisch: Wenn wir hier grosse Konzerne wie Migros, Coop, aber auch Verbände finanzieren - ich bin nicht unbedingt ein Freund der Vorstellung, dass ich meine politischen Konkurrenten mitfinanzieren muss.
Unsere Fraktion wird mehrheitlich für Nichteintreten stimmen. Falls der Rat dann doch Eintreten beschliesst, werden wir den Minderheitsantrag Weyeneth unterstützen. Auf jeden Fall aber müssen wir diese Beschlüsse befristen, wenn wir bedenken, wie rasant sich die Medienlandschaft wandelt.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Es geht hier um eine Frage der Grundversorgung. Wenn in unserem Land ein Grundrecht - Teilnahme am sozialen Geschehen, die Freiheit, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äussern - nicht gewährleistet ist, dann garantiert der Staat eine Grundversorgung, um das zu ermöglichen. Er tut das mit einer Konzession, allenfalls mit einem Monopol, allenfalls mit Subventionen. Es ist richtig: Die Meinungsäusserungsfreiheit, die Pressevielfalt, die Medienvielfalt, die Medienfreiheit sind Säulen der direkten Demokratie. Deswegen haben Sie erst kürzlich beispielsweise das Gebührensplitting für lokale Fernsehstationen beschlossen.
Die Pressevielfalt besteht nach Meinung des Bundesrates tatsächlich. Sie ist notwendig, aber sie funktioniert auch. Deswegen geht es auch in dieser Vorlage nicht um die direkte Presseförderung; das hat das Parlament selbst entschieden, auch wenn hier der Ständerat tonangebend war. Die Zeitungen kosten etwas; sie sind in letzter Zeit teurer geworden, aber sie sind für jedermann bezahlbar. Die Transportkosten spielen für den Preis eine geringe Rolle. Es ist richtig, dass es eine Pressekonzentration gibt - das stimmt -, doch ist die Konzentration nicht etwa wegen der Transportkosten entstanden. Die Frage lautet also: Ist die flächendeckende Versorgung mit Zeitungen besser garantiert, wenn Sie jetzt die Transportkosten subventionieren? Der Bundesrat ist der Meinung, die flächendeckende Versorgung in der ganzen Schweiz mit Zeitungen sei so oder so garantiert. Das gehört ja schliesslich auch zum Grundversorgungsauftrag der Post.
Man könnte sich allerdings zwei Fragen stellen. Erstens: Ist die Grundversorgung auch frühmorgens garantiert? Hat also jeder, der zum Frühstück eine abonnierte Zeitung lesen möchte, die Garantie, dass er das tatsächlich tun kann? Zweitens kann man sich die Frage stellen: Hat jeder, der in der Schweiz eine Zeitung abonniert hat, auch tatsächlich die Möglichkeit, sie an dem Tag zu erhalten, an dem sie versendet wird? Bei beiden Fragen muss man ehrlicherweise sagen: Nein, das ist nicht überall garantiert. Aber genau diese beiden Fragen sind nicht Gegenstand Ihrer Vorlage; auch wenn im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission entschieden wird, ist es nicht garantiert. Also geht es bei Ihrem Vorhaben nicht um die Erfüllung eines Grundversorgungsauftrages.
Sie haben die Pressekonzentration beklagt. Sie ist eine Tatsache, aber wir sind der Auffassung, dass sie mit den Transportkosten rein nichts zu tun hat. Auf der anderen Seite müssen wir sagen, dass die Pressekonzentration nicht ein solches Ausmass erreicht hat, dass in der Presse eine Monopolsituation in der Meinungsbildung da wäre. Das können Sie nicht nur an den lokalen Pressetiteln messen, da können Sie durchaus die nationale Presse mit einbeziehen, denn sie hilft, eine Monopolsituation in den Regionen zu verhindern. Es kommt dazu, dass sich die Medienlandschaft wesentlich um die elektronischen Medien bereichert hat; vom Internet will ich jetzt im Moment gar nicht sprechen. Allein schon bei den elektronischen Medien haben Sie das Gebührensplitting in einem grossen Ausmass, weit über die Anträge des Bundesrates hinaus, erweitert. Die elektronischen Medien, die lokalen Radios und Fernsehen, tragen auch zur medialen Vielfalt bei. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, die Transportkosten müssten nicht subventioniert werden.
Ich könnte sagen: Wem sage ich das? Das haben Sie ja selbst im Jahr 2002 bereits entschieden. Sie haben damals entschieden, das Modell auf 2008 auslaufen zu lassen. Wir haben uns darauf eingestellt. Wenn nun eine Kehrtwendung gemacht wird, dann müssen wir diese Beträge - ob es nun, je nach Minderheitsantrag, 80 oder 60 Millionen Franken sind - wieder kompensieren. Das ist nicht nichts; wir müssen diese Beträge an anderen Orten kompensieren. Auch wenn es nur sieben Jahre dauert, machen sie schon eine halbe Milliarde aus.
Herr Lustenberger hat den Bundesrat wegen seines Vorgehens kritisiert. Dazu darf ich doch immerhin sagen, dass das Parlament daran ist, seine Meinung zu ändern. Das ist Ihr gutes Recht, Sie können die Meinung ändern, das ist selbstverständlich; aber es ist ebenso das gute Recht des Bundesrates, seine Meinung nicht zu ändern. Nichts anderes haben wir getan; wir sind bei unserer Meinung geblieben und bei derjenigen, die Sie noch 2002 gehabt haben. Das gibt es eben, dass Bundesrat und Nationalrat verschiedener Meinung sind. Das ist ja gerade die Meinungsvielfalt - "checks and balances" -, die Sie vorhin als Segen der direkten Demokratie beschworen haben und für welche Sie sogar 80 Millionen Franken einsetzen wollen.
Wir wollen keine 80 Millionen dafür, wir nehmen uns nur das Recht heraus, anderer Meinung zu sein und Sie um Nichteintreten zu bitten.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo radicale liberale
Herr Bundesrat, sind Sie mit der Kommission auch der Meinung, dass die Erarbeitung eines neuen Modells mit der möglichen Berücksichtigung der Frühzustellung, mit der möglichen Berücksichtigung der Tageszustellung und mit der Berücksichtigung neuer Medienentwicklungen Zeit braucht und wir deshalb nochmals an die Arbeit gehen sollen?
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Wir haben an dieser Sache jahrelang gearbeitet - jahrelang haben wir das versucht! Und es ist nie eine befriedigende Lösung dabei herausgekommen. Immer ist es dazu gekommen, dass entweder Grossverteiler mitsubventioniert wurden oder dass genau diese entscheidende Frage der Frühzustellung aus rein technischen Gründen nicht berücksichtigt werden konnte. Das wahre Anliegen der Interessierten war eben nicht die Frühzustellung, wie man das aus der Sicht eines Zeitungslesers erwarten könnte, sondern es ging um die Vereinsblätter.
Simoneschi-Cortesi Chiara · 2VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo popolare-democratico
La Posta non è più la Posta di una volta. Ci sono dei giornali in italiano che non arrivano in Svizzera tedesca. Signor consigliere federale, non pensa che l'articolo 15 capoverso 1 della legge sulle poste, così come noi l'abbiamo studiato, deve invece essere una base legale per la Posta, affinché tutti i giornali di lingua italiana arrivino nella Svizzera tedesca? Si parla di principi uniformi a prezzi preferenziali, indipendenti dalla distanza.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Frau Simoneschi, Sie sprechen hier etwas an, was mir auch tatsächlich Sorgen macht. Sie haben vollkommen Recht. Es wäre wünschenswert, wenn es allen Tageszeitungen ermöglicht wäre, am selben Tag in der ganzen Schweiz zugestellt zu werden. Wir sind in ständigem Kontakt mit der Post, um zu erreichen, dass das logistisch auch tatsächlich möglich wird. Ich bedaure sehr, dass das zum Teil nicht möglich ist. Es betrifft nicht nur die Südschweiz; es gibt diesbezüglich noch ähnliche Probleme im Jura. Ich kann Ihnen nur sagen, das ist nicht so leicht. Es hat mit dieser Vorlage hier nichts zu tun. Auch wenn Sie diese 80 Millionen Franken jetzt sprechen, wird dieses Problem so nicht gelöst. Wir müssen es auf andere Art und Weise lösen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico
Herr Bundesrat Leuenberger, ich habe nicht die Haltung und die Meinung des Bundesrates in materieller Hinsicht kritisiert. Ich habe nicht kritisiert, dass der Bundesrat seine Haltung nicht geändert hat, sondern ich habe kritisiert, wie der Bundesrat mit dem Auftrag, den ihm das Parlament gegeben hat - das Parlament hat von Verfassung wegen das Recht, dem Bundesrat einen Auftrag zu geben -, umgegangen ist.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Herr Bundesrat Leuenberger, ich beziehe mich jetzt auf die Antwort, die Sie Frau Simoneschi-Cortesi gegeben haben. Sind Sie nicht der Meinung, dass das doch etwas miteinander zu tun hat, weil wir das, was Sie richtigerweise als Zukunftsaufgabe skizziert haben - nämlich die Frühzustellung für alle Tageszeitungen zu garantieren -, eher machen können, wenn jetzt z. B. die 20 Millionen Franken festgelegt werden? Dann müssen wir nicht am Anfang beginnen, sondern können auf den Erfahrungen, die mit der Verteilung der 20 Millionen gemacht werden, aufbauen. Die Kriterien, die Sie in der Verordnung anwenden müssen, könnten dort einfliessen, sodass es in der Zukunft für alle besser wird.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Frage von Frau Simoneschi-Cortesi betraf nicht die Frühzustellung. Es ist absolut nicht möglich, in der gesamten Schweiz Zeitungen auch aus der Südschweiz bereits am Morgen zugestellt zu erhalten. Denn allein die Tatsache, dass die Zeitung am selben Tag zugestellt wird, sei es vormittags oder nachmittags, stellt uns vor logistische Schwierigkeiten. Bei der Frühzustellung kommen zu den logistischen Schwierigkeiten die finanziellen.
Ich kann das kombinieren mit der Antwort auf die persönliche Erklärung von Herrn Lustenberger: Wenn Sie uns jetzt, je nachdem, wie der Entscheid herauskommt, einen Auftrag geben, werden wir selbstverständlich versuchen müssen, diesen dann nach Ihrem Willen umzusetzen. Aber genau bei diesen beiden Fragen sehe ich schwarz, dass wir das umsetzen könnten. Deswegen glaube ich auch: Ob es 80, 60 oder 20 Millionen Franken sind - die bringen es nicht. Das ist unsere Meinung. Aber wenn Sie anders entscheiden, werden wir alles versuchen.
Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
Monsieur le conseiller fédéral, vous nous avez dit que le Parlement avait changé d'avis. Or, il me semble que vous avez oublié que la situation initiale a changé. Quand vous dites que le Parlement a exprimé sa volonté par la décision de décembre 2002 qui préconisait effectivement que l'aide indirecte à la presse se terminait fin 2007, vous oubliez qu'une proposition pour une aide directe à la presse avait entre-temps fait naufrage. C'est la raison pour laquelle le Parlement, par le biais d'une motion, a tenu à maintenir l'aide indirecte à la presse. Et nous regrettons vivement que le Conseil fédéral n'ait pas pris ce mandat au sérieux.
Pour rappel, je vous cite le titre de la motion 04.3433, "Encouragement de la presse par une participation aux frais de distribution". Donc, la commission a dû se débrouiller toute seule pour trouver une solution à la place du Conseil fédéral. Elle a dû le faire en urgence et a essayé de trouver une solution intermédiaire. Il est vrai que la distribution matinale, qui ne peut pas se faire actuellement, pose problème, et je pense qu'on devra reprendre assez rapidement la discussion à ce sujet. C'est la raison pour laquelle nous préconisons que cette nouvelle aide indirecte à la presse soit limitée dans le temps, à savoir à sept et non pas à cinq ans, comme le préconise Monsieur Leutenegger du groupe radical-libéral. Cette proposition de cinq ans a été faite en commission; mais la commission a préféré le compromis de sept ans, car cela donne plus de temps pour bien réfléchir à une solution pour l'aide à la presse.
Concernant la minorité I (Weyeneth), on peut relever qu'il a été mentionné que l'Union européenne abandonnait ce système. Je trouve intéressant que des personnes qui refusent systématiquement un rapprochement avec l'Europe en appellent aujourd'hui au rapprochement de notre législation avec celle de l'Union européenne. Comme l'ont dit mes préopinants de manière très juste - et même Monsieur le conseiller fédéral l'a dit -, la Suisse est un pays très décentralisé. Notre pays est constitué de quatre régions linguistiques. De ce fait, la diversité de la presse est probablement encore plus importante que dans d'autres pays où le contrôle du pouvoir est organisé de manière un peu différente.
Concernant la subvention qu'on accorderait à la Poste ou ce qui devrait être payé par la Poste elle-même, encore une fois, on ne peut pas libéraliser totalement la Poste et lui demander d'être concurrentielle sur le marché sans lui en donner les moyens. C'est une question de principe.
Pour la question des têtières, je n'ai rien dit lors du débat d'entrée en matière, mais il est effectivement important d'affirmer que pour nous, ce qui est important, c'est d'avoir la possibilité de lire différents journaux pour pouvoir nous faire une opinion de manière démocratique. De ce fait, il est important qu'il y ait une diversité de titres. Néanmoins, nous ne souhaitons pas que seuls les grands éditeurs en profitent. C'est pourquoi l'ordonnance devra préciser que les titres qui paraissent au sein d'un réseau de têtières ne bénéficieront de rabais que si le titre principal ne dépasse pas un certain tirage. Cela me semble important.
Monsieur le conseiller fédéral, vous dites que les coûts de transport ne sont pas importants pour un approvisionnement de base. Je dirai que justement, c'est important pour la presse à faible diffusion. Je connais un petit journal qui lutte pour sa survie: les frais de distribution peuvent être plus lourds quand vous êtes un tout petit éditeur.
Pour toutes ces raisons, nous vous prions de bien vouloir entrer en matière, d'accepter la proposition de la majorité de la commission, de rejeter les propositions des minorités ainsi que la proposition Leutenegger Filippo.
Engelberger Eduard · Mit-M · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo radicale liberale
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission noch einmal Eintreten; denn Eintreten ist und war in der Kommission unbestritten.
Vielleicht noch ganz kurz etwas zu den Minderheiten: Die Minderheit I (Weyeneth) will Absatz 5, das heisst die 60 Millionen Franken, streichen. Ich kann mich kurz halten, denn Herr Fluri hat das eingehend beleuchtet. Die Kommission wollte Ihnen die Vorlage als Gesamtpaket unterbreiten und hat das mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.
Zu den Minderheitsanträgen II und III: Herr Schelbert will in den Absätzen 5 und 6 das Wörtchen "höchstens" ersetzen durch "mindestens". Er will also "mindestens 60 Millionen Franken" bzw. "mindestens 20 Millionen Franken". Auch hier hat sich die Kommission ganz klar für den Antrag der Mehrheit ausgesprochen. Wir wollen ganz klar eine Obergrenze festhalten, eben diese 60 Millionen, auch im Sinne der Rechtssicherheit.
Mit dem Antrag der Minderheit IV will Herr Schelbert auf die Befristung verzichten. Das haben wir deshalb abgelehnt, weil es ein Grundsatzentscheid für die ganze Vorlage war, dass wir eine Befristung einführen, und viele haben der Vorlage dank dieser Befristung zugestimmt.
Die Minderheit V (Lustenberger) will schlussendlich diese Befristung nur für die 60 Millionen, nicht für die 20 Millionen Franken. Auch dies hat die Kommission abgelehnt, und zwar ganz klar: Sie hat sich mit 11 zu 4 Stimmen entschieden, für alle die gleiche Befristung einzuführen.
Der Antrag Leutenegger Filippo - fünf Jahre - wurde diskutiert und ganz knapp abgelehnt: Mit 12 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission für sieben Jahre entschieden. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zuzustimmen.
Der Eventualantrag Leutenegger Filippo lag in der Kommission nicht vor. Entsprechend ist er nicht diskutiert worden. Ich kann und will dazu keine Aussagen machen. Aber es gibt sicher Leute, die ihm aus finanzpolitischen Gründen Unterstützung geben könnten. Trotzdem bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Ich möchte Sie noch einmal bitten, nicht nur aufgrund der Finanzen zu entscheiden, sondern aufgrund des Bedürfnisses der vielen kleinen und mittleren Verleger, das in den Anhörungen ganz klar zum Ausdruck kam, auch was die Rechtssicherheit anbelangt. Ich bitte Sie, diesen kleinen und mittleren Verlegern eine Chance zu geben. Herr Weyeneth, das ist für sie heute kein Honiglecken. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Wir haben sie befristet. Und noch einmal: Stimmen Sie überall der Mehrheit zu, und lehnen Sie die Minderheitsanträge ab!
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo radicale liberale
Wir stimmen zuerst über den Nichteintretensantrag des Bundesrates ab.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 144 Stimmen
Dagegen .... 30 Stimmen
Intervento procedurale
Postgesetz (Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften)
Loi fédérale sur la poste (Transport de journaux et de périodiques en abonnement)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 15
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Abs. 5 - Al. 5
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 66 Stimmen
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 130 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 48 Stimmen
Intervento procedurale
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III .... 71 Stimmen
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 149 Stimmen
Dagegen .... 24 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Intervento procedurale
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Antrag Leutenegger Filippo
Abs. 2
.... längstens aber bis zum 31. Dezember 2012.
Eventualantrag Leutenegger Filippo
(falls der Hauptantrag abgelehnt wird)
Ziff. I Art. 15 Abs. 5
.... gemäss den Absätzen 1 und 2 bis zum 31. Dezember 2009 eine jährliche Abgeltung von höchstens 60 Millionen Franken. Ab dem 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 wird die Abgeltung jährlich um 20 Prozent der Abgeltung des Vorjahres vermindert. Der Bundesrat legt ....
Ch. II
Proposition de la commission: FF
Proposition Leutenegger Filippo
Al. 2
.... au plus tard toutefois jusqu'au 31 décembre 2012.
Proposition subsidiaire Leutenegger Filippo
(au cas où la proposition principale serait rejetée)
Ch. I art. 15 al. 5
.... au sens des alinéas 1 et 2 jusqu'au 31 décembre 2009. A partir du 1er janvier 2010 et jusqu'au 31 décembre 2014, l'indemnité est réduite chaque année de 20 pour cent. Le Conseil fédéral fixe ....
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV .... 71 Stimmen
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 144 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 31 Stimmen
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 111 Stimmen
Für den Antrag Leutenegger Filippo .... 65 Stimmen
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Minderheit V .... 117 Stimmen
Für den Eventualantrag Leutenegger Filippo .... 61 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 145 Stimmen
Dagegen .... 34 Stimmen