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Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz

11963 · Amtliches Bulletin

Del 26 set 2007

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/11963/de/aufhebung-und-vereinfachung-von-bewilligungsverfahren-bundesgesetz

Consultato il 4 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Soppressione e semplificazione delle procedure di autorizzazione. Legge federale (06.103)

06.103

Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Bundesgesetz

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Über Jahrzehnte hinweg wurden in der Schweiz von verschiedenen Instanzen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien produziert, welche bei den Unternehmungen zu immer mehr Aufwand und administrativen Belastungen geführt haben. Nun hat die Politik reagiert: Das Parlament hat den Bundesrat mit verschiedenen Vorstössen aufgefordert, alles zu unternehmen, um die administrativen Belastungen, unter denen besonders die vielen kleinen und mittleren Unternehmungen leiden, abzubauen und den unternehmerischen Alltag etwas zu erleichtern. So hat denn der Bundesrat in den Jahren 1999 und 2003 je einen Bericht über die Anstrengungen des Bundes zur administrativen Entlastung der Unternehmungen erstellt. In verschiedenen Bereichen wurden bereits Vereinfachungen realisiert.

Da der Bundesrat eingesehen hat, dass die vielen administrativen Belastungen für die Firmen mit enormem Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden sind, welche zu einer Schmälerung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Unternehmungen im Ausland führen, hat er am 18. Januar 2006 erneut einen Bericht zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags verabschiedet. Darin sind über hundert Massnahmen zur administrativen Entlastung und Erleichterung der Regulierung vorgesehen. Die vorliegende Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren, kurz: Vereinfachung des unternehmerischen Alltags, hat der Bundesrat dem Parlament unterbreitet, weil er damit einerseits die Fortschritte des Dossiers der administrativen Entlastung aufzuzeigen wollte. Andererseits unterbreitet er dem Parlament Massnahmen, welche eine Gesetzesänderung erfordern.

Die Botschaft umfasst drei Teile. Im ersten, allgemeinen Teil wird das Aktionsprogramm zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags dargestellt. Dazu gehören die Massnahmen zur administrativen Entlastung im engeren Sinne und die Beschreibung der Programme zur Reduktion von Bewilligungspflichten. Der zweite und spezielle Teil der Botschaft umfasst die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren in fünf Bundesgesetzen, über die das Parlament zu befinden hat; es sind das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser, das Umweltschutzgesetz, das Gewässerschutzgesetz, das Arbeitsgesetz und das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren. Schliesslich werden in einem Anhang tabellarisch die Ergebnisse des Programms zur Verringerung der Bewilligungspflichten, welche der Bundesrat in den Jahren 2005 und 2006 einer Evaluation unterzogen hat, dargestellt. Hier wird über den Erfolg der Aufhebung und Vereinfachung von 75 unterschiedlichen Bewilligungspflichten berichtet.

Bei den sechs verbleibenden Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen, welche in den fünf erwähnten Gesetzen verankert sind, handelt es sich um folgende Massnahmen:

1. die Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenzen hinaus;

2. die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren;

3. die Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer;

4. die Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe;

5. die Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe;

6. die Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle.

Die vorberatende Kommission, die WAK, anerkannte die Arbeiten des Bundesrates und der Verwaltung zur Entlastung der Unternehmungen von administrativer Arbeit. Gleichzeitig ermunterte die WAK jedoch die Verantwortlichen, auf diesem Weg weiterzufahren und die Schweiz in dieser Hinsicht wieder zur Nummer 1 unter den Industriestaaten zu machen. So mag es Sie sicher nicht erstaunen, dass die WAK Ihnen empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten.

Bekanntlich liegt der Teufel zumeist im Detail. In der Detailberatung erreichten nur noch drei Massnahmen einstimmige Zustimmung: die Aufhebung der Bewilligung für Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus, die Aufhebung der kantonalen Bewilligung für die Entsorgung nichtverschmutzter Abwässer und die Aufhebung der Handelsbewilligung für Edelmetalle. Die drei anderen Gesetzesänderungen waren umstritten. Nach der Diskussion wurde ihnen in der Kommission jedoch ebenfalls mit einer ziemlich klaren Mehrheit zugestimmt. Es betraf dies - mit 15 zu 8 Stimmen - die Änderung des Umweltschutzgesetzes; dabei geht es um die Aufhebung der Meldepflicht von Transporteuren von Sonderabfällen sowie von Unternehmungen, die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren. Weiter betraf es die Änderung des Arbeitsgesetzes, bei der es gleichzeitig um zwei Massnahmen geht, nämlich um die Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe und um die Vereinfachung des Unterstellungsverfahrens für industrielle Betriebe. Dabei handelt es sich um eine Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen. Die Kommission unterstützt diese Änderungen mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

In der Gesamtabstimmung stimmte die WAK der Sammelvorlage mit den sechs verschiedenen Änderungen zu, und zwar mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Wie bereits erwähnt, sind die hier vorgeschlagenen Massnahmen ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit muss noch mehr zur Entlastung der Unternehmungen, insbesondere im administrativen und bürokratischen Bereich, gemacht werden. Zudem muss bei neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien mehr darauf geachtet werden, dass nicht immer neue Auflagen und Unannehmlichkeiten entstehen. Die Vorschriften müssen jeweils genauestens auf ihre KMU-Tauglichkeit geprüft werden.

Im Namen der WAK bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Nul ne conteste la nécessité de lois et de règlements pour organiser le fonctionnement de la société. Cependant, il faut reconnaître qu'il y a une augmentation très forte du nombre de ces lois et règlements, vu l'augmentation de la complexité de la société. Nous souhaitons toujours bien faire, mieux faire, ce qui aboutit à cette pléthore et donc également à des coûts considérables pour les entreprises, les consommateurs et les collectivités publiques. Le Conseil fédéral s'est ainsi penché sur cette question et a adopté le rapport "Simplifier la vie des entreprises" qui prévoit une centaine de mesures de simplification et d'allègement administratif.

Le message relatif à la loi fédérale sur la suppression et la simplification de procédures d'autorisation est la suite de ce rapport. Ce message a pour but d'informer sur les mesures qui ont été prises ou qui restent à prendre et de proposer les modifications nécessaires de la loi.

Ces différentes mesures permettront d'économiser des millions d'heures de travail, donc des coûts. Sur 500 procédures d'autorisation prévues par le droit actuel, 75 pourront être simplifiées ou supprimées rapidement. Pour les entreprises, cela signifie plus de 100 000 suppressions ou simplifications d'actes administratifs par année; ceci est absolument bienvenu.

Ces simplifications peuvent avoir lieu à trois niveaux.

Le premier niveau est celui de l'ordonnance ou de la pratique administrative. Cela relève de la compétence des départements ou du Conseil fédéral. La plus grande partie des mesures proposées se situent dans ce secteur, par exemple les mesures de simplification dans le cadre de l'application de la cyberadministration.

Le deuxième niveau de simplification est celui de dossiers dits séparés, dont nous reparlerons, entre autres la lex Koller, mais aussi des éléments en rapport avec les accords bilatéraux.

Le troisième niveau est celui qui nous occupe aujourd'hui, à savoir la suppression et la simplification de procédures d'autorisation qui figurent dans le message du Conseil fédéral. Cela touche le commerce de boissons distillées, le transport de déchets spéciaux, le déversement des eaux non polluées, les permis d'exploitation pour entreprise industrielle, la procédure d'assujettissement pour les entreprises industrielles et enfin les patentes commerciales pour le commerce de métaux précieux.

La commission a tenu un large débat d'entrée en matière sur ces questions. Elle a parlé du poids et du coût de cette surréglementation, du commerce électronique, qui est bien développé dans notre pays, de l'e-gouvernement, qui est par contre peu développé en Suisse. Suite au débat, la commission est entrée en matière à l'unanimité.

Ensuite, nous avons traité les différentes propositions présentées. En ce qui concerne le chiffre 1, la loi fédérale sur l'alcool, l'acceptation a été très large concernant les boissons distillées; l'acceptation du projet du Conseil fédéral a également été très large en ce qui concerne le chiffre 3, à savoir la loi fédérale sur la protection des eaux; il en a été de même pour le chiffre 5, c'est-à-dire pour la loi sur le contrôle du commerce de métaux précieux.

En revanche, les simplifications touchant le transport de déchets spéciaux, au chiffre 2, loi sur la protection de l'environnement, de même qu'au chiffre 4, loi sur le travail, ont été plus largement discutées et disputées, comme le révèlent les propositions de minorité qui figurent dans le dépliant. Je reviendrai spécifiquement sur les chiffres 2 et 4, puisqu'il faudra exposer les positions de la majorité et de la minorité.

Pour l'instant, je vous demande d'abord de bien vouloir entrer en matière, comme l'a fait la commission, sans opposition, ensuite de suivre la majorité et, en fin de compte, d'accepter le projet qui vous est présenté.

Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion unterstützt das Aktionsprogramm zur administrativen Entlastung vom 18. Januar 2006 und die Botschaft "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags". Wir unterstützen die Aufhebung oder Vereinfachung aller hier vorgeschlagenen Massnahmen. Wir teilen aber auch die Meinung des Bundesrates, dass die Hausaufgaben des Bundesrates, der Verwaltung und auch des Parlamentes noch nicht abgeschlossen sind. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die noch Vereinfachungspotenzial haben. Ich erinnere an die Mehrwertsteuer-Thematik, an die Meldung von Lohndaten und an andere Projekte. Wir wären froh, wenn diese Projekte zügig vorangetrieben werden könnten.

Die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren ist das eine. Die Schaffung von neuen Vorschriften und von neuen Auflagen ist das andere. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier zerbrechen sich den Kopf darüber, was noch geregelt werden könnte. Wir müssen uns künftig vielmehr fragen, welche Regulierungen überflüssig sind. Ich möchte die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der nächsten Legislatur - wer auch immer von uns noch dabei sein mag - bitten, das Schwergewicht ihrer Aktivitäten entsprechend zu verschieben und so zu einem schlanken Staat beizutragen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und generell der Mehrheit zu folgen.

Bührer Gerold · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bewilligungsverfahren und administrative Auflagen haben nun einmal einen hohen Stellenwert in der Wirtschaft. Denn sie verursachen je nachdem zusätzliche Kosten und beanspruchen Zeit. Das alles hat einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit. Jene Länder, die hier übermarcht haben, haben einen hohen Preis bezahlen müssen, sei es, dass ihre Wirtschaftsdynamik schlechter war, sei es, dass sie nicht die Beschäftigung schaffen konnten, die sie hätten schaffen können. Wenn wir die Weltwirtschaft betrachten, sind wir auch in jüngerer Vergangenheit Zeugen einer solchen Entwicklung geworden. Nehmen Sie beispielsweise die hohe Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes London und die als Folge der Überregulierung zunehmend leidende Attraktivität des Platzes New York.

Auch wir - wir sollten uns alle einschliessen, sprich Parlament, Bundesrat und Verwaltung - haben beträchtlich gesündigt. Auch wir haben in vielen Belangen - ich verzichte auf Beispiele - einen kostenträchtigen Perfektionismus zugelassen. Wenn wir die Umfragen in der mittelständischen Wirtschaft konsultieren, so zeigen diese deutlich allein seit Mitte der Achtzigerjahre, also innerhalb von rund zwanzig Jahren, beinah eine Verdoppelung des Zeitaufwandes für die Bewältigung der administrativen Auflagen. Es sind natürlich genau jene Betriebe, die nicht die entsprechenden Spezialisten haben, die stark unter dieser Lawine leiden. Allein auf Bundesebene haben wir seit 1990 den Umfang von Gesetzen und Verordnungen von über 38 000 auf rund 55 000 Seiten anwachsen lassen.

Unsere Fraktion ist daher der Meinung, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Wir treten auf die Vorlage ein, stimmen überall mit der Mehrheit, weil wir keine Verwässerung wollen. Wir sind aber ebenso der festen Überzeugung, dass die Übung bei Weitem noch nicht abgebrochen werden kann. Bundesrat, Verwaltung, aber auch wir selbst - das Parlament - bleiben aufgefordert, weitere Straffungen, weitere Verbesserungen in Bezug auf die administrativen Auflagen und die kostenträchtigen Bewilligungsverfahren an die Hand zu nehmen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bedanke mich für die guten Voten zu dieser Botschaft. Wir sind uns alle einig und haben seit Jahren darüber diskutiert, dass staatliche Regulierungen für die Wirtschaft schlecht sind, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität bremsen, dass die zunehmende Zahl von Regulierungen vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe im Alltag Schwierigkeiten verursacht, die bewältigt werden müssen, damit man sich im Dschungel der Vorschriften überhaupt noch zurechtfindet.

Dies ist kein schweizerisches Phänomen; administrative Belastungen gibt es natürlich in allen Ländern. In manchen Staaten hat man begonnen, die dadurch verursachten Kosten genauer einzuschätzen. So wurden etwa in Dänemark die administrativen Kosten auf rund 2,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes geschätzt. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz gut da - dass die Situation gut ist, bestätigen auch die OECD, die Weltbank und das Weltwirtschaftsforum -, was uns aber nicht von der Aufgabe entbindet, weiterhin an der Entlastung zu arbeiten.

Seit Ende der Neunzigerjahre kümmert sich der Bundesrat regelmässig um die administrative Entlastung. Berichte gab es in den Jahren 1999 und 2003. Wie der Kommissionssprecher, Herr Zuppiger, zu Recht erwähnt hat, haben Sie im Januar 2006 den Aktionsplan "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" erhalten. Dieser Bericht enthält hundert Massnahmen. Um diesen Bericht geht es: Er hat drei Teile und ist gleichzeitig ein Teil des Wachstumspaketes des Bundesrates.

Ich möchte zu den drei Bundesgesetzen, die den Hauptteil Ihrer heutigen Debatte ausmachen werden, kurz ein paar Bemerkungen anbringen. Die in der Botschaft beantragten Änderungen zu fünf Bundesgesetzen sind nur ein kleiner Teil der Anstrengungen, die vorgenommen wurden, um die Vorgabe der administrativen Entlastung zu erfüllen. Zahlreiche Massnahmen liegen in der Kompetenz des Bundesrates oder sogar der Departemente und können daher ohne Beschluss des Parlamentes umgesetzt werden. Einige wichtige Massnahmen zur administrativen Entlastung sind im ersten Teil der Botschaft beschrieben. Sie finden dort etwa 75 Bewilligungsverfahren, die in den Jahren 2006 bis 2008 vereinfacht oder gar ersatzlos aufgehoben wurden oder werden.

Die Arbeiten zur administrativen Entlastung unserer Unternehmen werden in verschiedenen Bereichen auch weitergeführt. Am 29. Mai hat in Bern eine breitabgestützte Konferenz zur möglichen Anwendung des sogenannten Standardkostenmodells zur Messung der administrativen Kosten stattgefunden. Bereits damals wurde mithilfe dieses Modells die administrative Be- respektive Entlastung durch das Mehrwertsteuergesetz und dessen Revision detailliert gemessen. Weitere Projekte mit Messungen werden folgen. Das hat den Sinn, dass wir effektiv besser in der Lage sind, mögliche Vereinfachungen überhaupt zu identifizieren, entsprechende Änderungen zu lancieren respektive auch zu wissen, welchen volkswirtschaftlichen Aufwand sie verursachen. Am 7. Dezember wird dazu eine weitere Tagung zwischen Bund und Kantonen stattfinden. An dieser Tagung geht es vor allem darum, den Erfahrungsaustausch zwischen Bund und Kantonen zu nutzen und auch hier die Entlastungsbemühungen der Kantone zu koordinieren.

Die bestehenden Instrumente - die Regulierungsfolgenabschätzung, der KMU-Test und das KMU-Forum -, die bei den Gesetzesänderungen zur Anwendung gelangen, werden laufend verbessert werden. Sie wissen, dass auch die E-Government-Strategie des Bundesrates dazu beitragen wird, die administrative Belastung zu senken.

Ich möchte zu drei der Gesetze, die Ihnen vorliegen, noch kurz eine Bemerkung zuhanden des Amtlichen Bulletins abgeben: Beim Umweltschutzgesetz (USG) finden Sie auf der Fahne auch eine Minderheit. Ich möchte jetzt nochmals darlegen, weshalb wir hier die Aufhebung zweier Artikel beantragen, die erst 1995 in das Umweltschutzgesetz aufgenommen wurden. Ihre Kommission hat diese Frage eingehend diskutiert und dann mehrheitlich entschieden, dem Bundesrat zu folgen.

Diese Artikel wurden damals im Hinblick auf einen allfälligen EWR-Beitritt der Schweiz konzipiert. Die EU verlangte in ihrem Abfallrecht nämlich schon damals eine Bewilligung für Transporteure, die Sonderabfälle transportieren. Bei einem EWR-Beitritt hätte die Schweiz die EU-Abfallverordnung übernehmen müssen. Dazu ist es nicht gekommen, wie Sie wissen. Aus diesem Grunde können diese Artikel gestrichen werden. Die erforderliche Meldung in diesen Fällen, die für sich alleine steht, bringt nichts. Die Vorschrift wurde bis heute weder konkretisiert noch vollzogen. Die Sicherheit bei Abfalltransporten ist vielmehr durch andere Vorschriften garantiert. So regeln etwa die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), die OECD-Bestimmungen sowie das Basler Übereinkommen die Bewilligungen für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Mit diesen Bewilligungen und den Begleitscheinen wird die Nachverfolgbarkeit der Abfalltransporte sichergestellt. Mit den Gefahrengutvorschriften ADR/SDR wird sodann die eigentliche Transportsicherheit garantiert. Schliesslich ist es den kantonalen Vollzugsbehörden jederzeit möglich, im Rahmen eines Exportbewilligungsverfahrens auch das Vorhandensein einer Transporthaftpflichtversicherung zu kontrollieren.

Für den Inlandverkehr mit Abfällen gilt dasselbe. Hier sorgen die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen und die genannten Vorschriften dafür, dass keine Information verlorengeht. Die Kantone haben via Begleitscheine ebenfalls Zugriff auf die Identität des Transporteurs. Die Aufhebung der erwähnten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes tangiert die Kontrolle von Unternehmen, welche von der Schweiz aus den Verkehr mit Abfällen zwischen Drittstaaten organisieren, deshalb nicht. Das bleibt in Artikel 30f Absatz 1 USG sowie in der VeVA geregelt.

Der zweite Bereich betrifft das Arbeitsgesetz. Hier geht es um das Verfahren zur Unterstellung von Betrieben unter die Sondervorschriften für industrielle Betriebe und um das Plangenehmigungs- und das Betriebsbewilligungsverfahren, die heute Doppelspurigkeiten von Bund und kantonalen Vollzugsbehörden hervorrufen. Aufsichts- und Vollzugskompetenzen sind heute vermischt, und die Betriebe haben den Nachteil, damit eben auch mehrere Ansprechpartner zu haben. Mit der Revision der Artikel 5 und 7 des Arbeitsgesetzes werden die Kompetenzen von Bund und Kantonen in diesem Bereich entflochten. Dem Bund wird klar die Aufsicht zugewiesen, währenddem die Kantone bei der Unterstellung der industriellen Betriebe unter das Arbeitsgesetz, aber auch bei Plangenehmigung und Betriebsbewilligung die volle Vollzugskompetenz ausüben können. Der Bund als Aufsichtsbehörde wird die Vollzugsbehörden aber auch schulen, er wird ihre Praxis überprüfen - vor allem auch im Hinblick auf eine einheitliche Praxis -, und er steht selbstverständlich beratend zur Seite. Auf diese Weise können wir in diesem Bereich eine schweizweite "unité de doctrine" sicherstellen.

Zum dritten Bereich, dem Edelmetallkontrollgesetz: Auch in diesem Gesetz bietet die aktuelle Handelsbewilligung ein wenig taugliches Instrument, um illegalen hehlerischen Handel mit Schmelzgut und Schmelzprodukten zu verhindern. Diese Bewilligung wollen wir heute abschaffen. Ich möchte hier aber nochmals zu Protokoll geben, dass wir über das Abschaffen einer unnötigen Bewilligung sprechen und nicht über ein anderes Problem beim Handel mit Edelmetallen; das heutige Thema ist das Edelmetallkontrollgesetz und nicht das Geldwäschereigesetz.

Zum Schluss nochmals eine allgemeine Bemerkung: Es ist eine Tatsache - auch Herr Wandfluh hat darauf hingewiesen -, dass laufend neue Regulierungen in Kraft treten, sei es durch Bundesgesetze oder neue Verordnungen. Allein in der "AP 2011" haben Sie dem Bundesamt für Landwirtschaft neun neue Aufgaben zugewiesen. Es ist klar, dass neue Aufgaben immer wieder nach Regulierungen rufen. Das bringt somit entsprechende Belastungen für die KMU mit sich. Deshalb bin ich froh, wenn wir uns alle in die Pflicht nehmen und möglichst auf Neuregulierungen verzichten oder sie, wenn sie dennoch nötig sind, mindestens so wenig aufwendig wie möglich ausgestalten. Wir haben mit dieser Botschaft eine Möglichkeit, unnötige oder veraltete Regulierungen abzuschaffen. Dies sollten wir nutzen, um mit dem Blick nach vorn auch inskünftig diszipliniert zu legiferieren, um möglichst wenig neuen Aufwand zu verursachen.

Ich bitte Sie daher, auf dieses Geschäft einzutreten und der Linie der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren

Loi fédérale sur la suppression et la simplification de procédures d'autorisation

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ziff. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction, ch. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Recordon)

Art. 30f Abs. 4

Unternehmungen, die Sonderabfälle sammeln oder befördern oder die für Dritte die Entsorgung von Sonderabfällen organisieren oder daran beteiligt sind, müssen dies der Behörde melden. (= Gemäss geltendem Recht)

Art. 30g Abs. 2

Unternehmungen, die andere Abfälle sammeln oder befördern oder die für Dritte die Entsorgung von anderen Abfällen organisieren oder daran beteiligt sind, müssen dies der Behörde melden. (= Gemäss geltendem Recht)

Ch. 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Berberat, Fässler, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Recordon)

Art. 30f al. 4

Les entreprises qui collectent ou transportent des déchets spéciaux, qui organisent pour des tiers l'élimination de déchets spéciaux ou qui participent à cette dernière activité, doivent en avertir l'autorité. (= Selon le droit en vigueur)

Art. 30g al. 2

Les entreprises qui collectent ou transportent d'autres déchets, qui organisent pour des tiers l'élimination d'autres déchets ou qui participent à cette dernière activité, doivent en avertir l'autorité. (= Selon le droit en vigueur)

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion und die grüne Fraktion sind nicht einverstanden damit, dass man mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens auch umweltpolitisch Änderungen vornimmt. Wir haben grösste Bedenken, dass eine falsche Richtung eingeschlagen wird, wenn man das geltende Recht in Bezug auf die Entsorgung von Sonderabfällen aushebelt. Wir bitten Sie deshalb, diese Änderungen des Umweltschutzgesetzes nicht vorzunehmen und es bei der bisherigen Meldepflicht zu belassen, zum einen für die Unternehmungen, die Sondermüll sammeln und befördern oder für Dritte entsorgen, und zum anderen für die Unternehmungen, die andere Abfälle sammeln.

Ich glaube auch nicht, dass diese Änderungen des Umweltschutzgesetzes aus Gründen der Vereinfachung der Administration nötig sind; sie bringen auch keine qualitative Verbesserung der Vorlage. Gleichzeitig droht damit eine Lücke im Bereich des Umweltschutzes.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum darauf hingewiesen: Diese Bestimmung wurde bis heute nie vollzogen, sie ist nicht in Kraft, die Meldepflicht allein bringt auch nichts, und wie ich dargelegt habe, sind die Gefahrenguttransporte anderweitig organisiert. Sie können das bedenkenlos aufheben, wie Ihnen das die Mehrheit der Kommission beantragt.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei dieser Änderung geht es darum, dass eine Doppelspurigkeit ausgemerzt wird, die, wie Frau Bundesrätin Leuthard ausgeführt hat, eigentlich gar nie ihre Wirkung entfaltet hat. Die Verantwortung liegt bei den Kantonen, und das soll auch weiterhin so sein. In der Vernehmlassung waren denn auch fast alle, mit Ausnahme von, glaube ich, Basel-Stadt, mit dieser Änderung einverstanden, weil die Informationen ohnehin bei den Kantonen liegen. Die Kantone erhalten die notwendigen Informationen mit den Begleitscheinen, welche die Transporteure von Sonderabfällen auszufüllen haben. Die Kantone sind sich der Gefahren sehr wohl bewusst. Mit dieser Änderung wird das Schutzniveau nicht etwa verringert, sondern es wird wie gesagt lediglich eine Doppelspurigkeit ausgemerzt.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Änderung zuzustimmen.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

La loi actuelle prévoit en effet que "les entreprises qui collectent ou transportent des déchets spéciaux, qui organisent .... l'élimination de déchets spéciaux .... doivent en avertir l'autorité". Cette disposition a été adoptée par analogie avec la réglementation européenne, dans le cadre du débat sur l'Espace économique européen.

Cependant, il existe déjà dans notre législation sur la protection de l'environnement des normes qui vont dans cette direction. Les entreprises qui transportent des déchets spéciaux doivent indiquer leurs nom et adresse dans les documents de suivi. Cela suffit aux cantons pour vérifier si elles respectent leurs obligations. Il n'y a donc pas besoin d'une obligation générale d'avertir l'autorité comme le prévoient les articles 30f alinéa 4 et 30g alinéa 2 de la loi sur la protection de l'environnement. Du reste, l'ordonnance qui précise ce point-là n'a pas été mise en vigueur.

Nous pouvons donc, sans risque de diminuer le niveau de protection, procéder à une simplification. La consultation sur cette simplification a montré qu'une large majorité des organisations et des cantons consultés a considéré que cela était possible. Il y a eu quelques oppositions, notamment de la part de gens craignant une espèce de "désharmonisation" avec la législation de l'Union européenne.

La majorité de la commission suit le Conseil fédéral et accepte la simplification proposée, car il n'y a pas une diminution de la sécurité et parce que la Suisse, sur ce point-là, n'est pas liée par des traités internationaux contraignants. C'est la raison pour laquelle, par 15 voix contre 8, la commission a décidé de suivre le Conseil fédéral. Je vous demande d'en faire de même.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 91 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 45 Stimmen

Ziff. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 4

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Berberat, Gysin Remo, Kiener Nellen)

Art. 5 Abs. 1

.... aufgrund einer Unterstellungsverfügung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (Bundesamt). (= Gemäss geltendem Recht)

Art. 7 Abs. 1

.... Diese holt den Bericht des Eidgenössischen Arbeitsinspektorates und durch dessen Vermittlung den Mitbericht der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ein. Die im Bericht und Mitbericht ausdrücklich als Weisungen bezeichneten Anträge werden von der kantonalen Behörde als Auflagen in die Plangenehmigung aufgenommen. (= Gemäss geltendem Recht)

Art. 7 Abs. 3

.... Die kantonale Behörde holt den Bericht des Eidgenössischen Arbeitsinspektorates ein und erteilt die Betriebsbewilligung, wenn Bau und Einrichtung des Betriebes der Plangenehmigung entsprechen. (= Gemäss geltendem Recht)

Ch. 4

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Leutenegger Oberholzer, Allemann, Berberat, Gysin Remo, Kiener Nellen)

Art. 5 al. 1

.... rendue par l'Office fédéral du développement économique et de l'emploi (office fédéral). (= Selon le droit en vigueur)

Art. 7 al. 1

.... Cette autorité demande le rapport de l'Inspection fédérale du travail et, par l'intermédiaire de celle-ci, celui de la Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents. Les propositions désignées expressément comme étant des ordres sont reprises comme conditions de l'approbation des plans par les autorités cantonales. (= Selon le droit en vigueur)

Art. 7 al. 3

.... L'autorité cantonale demande le rapport de l'Inspection fédérale du travail et donne l'autorisation d'exploiter si la construction et l'aménagement de l'entreprise sont conformes aux plans approuvés. (= Selon le droit en vigueur)

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Auch hier geht es darum, dass wir mit der Vereinfachung der Bewilligungsverfahren nicht das Schutzniveau senken dürfen; hier geht es um den Vollzug des Arbeitsgesetzes. Wir kennen heute ein zweistufiges Verfahren. Die Vollzugsbehörden sind in den Kantonen. Von dort gehen die Verfahren zum Bund und danach wieder zurück an die Kantone. Im Vernehmlassungsverfahren hatten die Gewerkschaften grosse Bedenken, dass die heute einheitliche Praxis aufgeweicht wird, dass wir nachher in den 26 Kantonen unterschiedliche Praxen haben werden und dass damit der Schutz der Arbeitnehmenden nicht mehr im gleichen Umfang gewährleistet sein wird wie heute.

Die Minderheit beantragt deshalb, am geltenden Recht und damit an diesem zweistufigen Verfahren festzuhalten, weil die Bedenken, die wir auch in der Kommission geäussert haben, nicht ausgeräumt worden sind. Ich bitte Sie deshalb, dieses zweistufige Verfahren beizubehalten und den Bund nicht aus der Kompetenz und seiner Verpflichtung zu entlassen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Auch hierüber habe ich mich schon in der Eintretensdebatte geäussert. Uns geht es wirklich darum, die heutigen Doppelspurigkeiten auszumerzen, damit wie beim NFA Bund und Kantone sauber zugeteilte Zuständigkeiten haben: der Bund somit bei der Aufsicht, die Kantone beim Vollzug. Das scheint uns sinnvoll und praktikabel zu sein. Die bisherige Gesetzgebung hat eben zu grossen Vermengungen bei der Aufgabenzuteilung und zu mehreren Ansprechpartnern für die KMU geführt.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier klar zu legiferieren, die Aufsicht dem Bund und den Vollzug den Kantonen zuzuweisen und somit der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Zuppiger Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Revision der Artikel 5 und 7 des Arbeitsgesetzes soll ein alter Zopf abgeschnitten werden. Es geht hier auch um ein schwerfälliges Verfahren, das mit seiner Zweistufigkeit erst noch sehr lange dauert und immer wieder zu Widersprüchen führt. Es geht hier um die Beseitigung einer Doppelspurigkeit respektive um eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie wir sie schon mehrfach befürwortet haben.

Das Seco übt gemäss dieser Änderung die Aufsicht über die Kantone aus, ist jedoch nicht mehr zuständig für die einzelnen Plangenehmigungsverfahren. Damit haben die Betriebe, die KMU und die Industriebetriebe, den Vorteil, dass sie nur noch einen Ansprechpartner für Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen haben. Damit unter den Kantonen eine einheitliche Praxis gewährleistet werden kann, führt das Seco Schulungen der Arbeitsinspektoren durch und ist für das Controlling und für verschiedene Audits in den Kantonen zuständig. Die klassische Aufsicht liegt also beim Bund, der Vollzug bei den Kantonen.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 17 zu 6 bei 1 Enthaltung - Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

Favre Charles · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

La loi sur le travail prévoit que l'exécution de la loi incombe aux cantons, alors que la haute surveillance est de la compétence de la Confédération. Cependant la loi assigne à la Confédération quelques tâches d'exécution, notamment la procédure d'assujettissement d'entreprises régies par les prescriptions spéciales pour les entreprises industrielles ainsi que la procédure d'approbation des plans et d'autorisation d'exploiter. La révision de la loi sur le travail en 1998 a essayé de clarifier quelque peu les rôles de chacun.

La révision d'aujourd'hui propose de poursuivre le désenchevêtrement des tâches sur les deux points suivants.

1. L'assujettissement des entreprises industrielles en vertu des prescriptions spéciales de la loi sur le travail; on transfère là une compétence de l'Office fédéral du développement économique et de l'emploi, le SECO, aux cantons.

2. L'approbation des plans et l'autorisation d'exploiter pour les entreprises industrielles, article 7 alinéas 1 et 3; il n'est plus nécessaire d'avoir le rapport de l'Inspection fédérale du travail. Là aussi on transfère la compétence de la Confédération aux cantons.

Il y a eu une procédure de consultation et une très forte majorité approuve le projet de simplification. Quelques réticences ont été émises par le fait qu'il pourrait y avoir des pratiques cantonales différentes, qui provoqueraient des situations différentes pour les entreprises.

La commission se rallie au projet du Conseil fédéral, car il s'agit d'une véritable simplification.

Concernant l'assujettissement, aujourd'hui les cantons établissent le dossier et font ensuite la demande à la Confédération. Nous pensons que les cantons peuvent aller jusqu'au bout de la procédure et donner eux-mêmes l'autorisation.

La tâche de haute surveillance de la Confédération lui permet de fixer le cadre et ainsi d'éviter qu'il y ait une disharmonie dans l'application au niveau des différents cantons. De plus, cette proposition va diminuer les coûts administratifs. Il n'y aura plus de rapports de l'Inspection fédérale du travail. Ce sont donc 1000 rapports de moins nécessaires à l'application de cette loi. Et avec la disparition de cette tâche, il est possible de diminuer le nombre de postes de travail de 1,5 unité, ce qui est déjà prévu dans le programme d'abandon de tâches.

Ainsi, je vous demande de suivre la majorité de la commission qui, par 17 voix contre 6 et 1 abstention, a accepté le projet du Conseil fédéral.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 50 Stimmen

Ziff. 5; Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 5; ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 135 Stimmen

(Einstimmigkeit)