07.5278
Heure des questions. Question Föhn Peter. Musique populaire sur DRS 1
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Herr Föhn, die SRG beabsichtigt, ihr Radioangebot an Volksmusik in der deutschsprachigen Schweiz auf das Programm "Musigwälle" zu verlagern und dort auszubauen. Dieses Programm wird noch bis Ende 2008 über Mittelwelle gesendet und ist so lange mit herkömmlichen Geräten empfangbar. Daneben wird die "Musigwälle" bereits heute über Kabel, Satellit und Digitalradio verbreitet und wird auch künftig über diese Kanäle zu empfangen sein. Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die Programmautonomie der SRG. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, ob es mit dem SRG-Leistungsauftrag vereinbar ist, einen wesentlichen Teil der schweizerischen Volkskultur nicht mehr auf UKW, sondern nur noch über Technologien zu verbreiten, die heute eine viel geringere Publikumsreichweite aufweisen.
Der Bundesrat vertraut zunächst darauf, dass die SRG auf die Bedürfnisse und die Hörgewohnheiten des Publikums Rücksicht nehmen wird; der Bundesrat wird aber bei der bevorstehenden Erteilung einer neuen SRG-Konzession prüfen, ob der Leistungsauftrag der SRG diesbezüglich anzupassen ist.
Föhn Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herzlichen Dank für die Beantwortung, Herr Bundesrat. Es herrscht wirklich grosser Unmut im Lande. Jetzt habe ich schon mehrfach gehört - von offizieller Seite -, dass es keine freien UKW-Frequenzen mehr gebe; andererseits höre ich, es habe noch genügend UKW-Frequenzen, die man belegen könne, man wolle das nur nicht. Jetzt frage ich Sie ganz klar: Gibt es überhaupt freie UKW-Frequenzen? Ich nenne ein Beispiel: Sogar Spitäler können anscheinend auf UKW-Frequenzen senden. Da kann es doch nicht sein, dass man ein - wie Sie sagen - so wichtiges Schweizer Kulturgut verbannt, obschon es noch Kapazitäten gäbe. Dazu möchte ich schon eine klare Auskunft.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Hauptbegründung der SRG ist nicht die, dass es zu wenig UKW-Frequenzen hat, sondern sie will diesen Teil des Programms von Radio DRS 1 wegnehmen und über ein anderes, nämlich ein DAB-Instrumentarium verteilen. Die konzessionsrechtliche Frage, die sich hier stellt und die sich der Bundesrat bei der Erteilung der neuen Konzession wird stellen müssen, ist weniger die Frage, wie viel Volksmusik die Schweiz braucht, als vielmehr die Frage: Ist es richtig, dass das gesamte Radioangebot der SRG immer mehr verspartet wird? Das bedeutet, dass klassische Musik beispielsweise praktisch nur noch über Radio DRS 2 zu erhalten ist und dass jetzt neu via DAB eine Verbreitungsmethode geschaffen wird, die zur Folge hat, dass Volksmusikfreunde nur noch einen speziellen Sender haben und der "Durchschnittsschweizer" keine Welle mehr hat, auf der er sowohl Nachrichten als auch Volksmusik und vielleicht einmal klassische Musik oder Jazz hören kann, also vom ganzen Angebot profitiert. Das ist für mich die entscheidende Frage, die wir uns angesichts dieser Entwicklung mit Blick auf die neue Konzession stellen müssen.
Deshalb habe ich Ihnen in der Hauptantwort auch gesagt, dass diese Frage noch auf uns zukommen wird.