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Abgeltung des Leistungsauftrages des Bundes an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum

13210 · Amtliches Bulletin

Del 13 mar 2008

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/13210/de/abgeltung-des-leistungsauftrages-des-bundes-an-das-schweizerische-toxikologische-informationszentrum

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Congruo indennizzo delle prestazioni fornite dal Centro svizzero d'informazione tossicologica su mandato della Confederazione (07.3855)

07.3855

Abgeltung des Leistungsauftrages des Bundes an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mit meiner Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die leistungsgerechte Abgeltung des Auftrages sicherzustellen, den das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum, das einer breiten Bevölkerung als Tox-Zentrum bekannt ist, gemäss Artikel 30 des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 2000 und Artikel 91 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 im Dienste der Öffentlichkeit erfüllt.

Das schweizerische Tox-Zentrum ist seit über vierzig Jahren die einzige kompetente Auskunfts- und Beratungsstelle für Vergiftungsprobleme aller Art. Artikel 30 Absatz 1 des Chemikaliengesetzes gibt dem Bundesrat den Auftrag, eine Auskunftsstelle für Vergiftungen zu bezeichnen und für die finanzielle Abgeltung der an sie übertragenen Aufgaben zu sorgen. In den Absätzen 2 und 3 werden die Aufgaben dann umschrieben. Demnach muss die Stelle Auskünfte erteilen über die Verhütung und Behandlung von Vergiftungen, sie muss Empfehlungen erteilen für Massnahmen bei Vergiftungen, und sie muss die dazu erforderlichen Informationen sammeln und verarbeiten. Die Auskunftsstelle hat uneingeschränkten Zugriff auf die Daten im Produkteregister und ist berechtigt, direkt bei der Herstellerin die erforderlichen Angaben über Stoffe und Zubereitungen zu verlangen. In der Chemikalienverordnung wird dann das Tox-Zentrum als Auskunftsstelle benannt. Es war auch bei der Beratung des Chemikaliengesetzes klar, dass nur die einzige Giftinformationsstelle in der Schweiz, eben das Tox-Zentrum, diese Aufgabe übernehmen könnte. Es wäre nämlich unsinnig gewesen, ein neues Kompetenzzentrum auf diesem Gebiet aufzubauen.

Das Tox-Zentrum wurde 1966 gegründet; es ist eine gemeinnützige Stiftung und macht vor allem Notfallberatungen für Laien und Fachpersonen, insbesondere für Ärzte und Spitäler. Es werden etwa 32 000 Beratungen pro Jahr gemacht. In der Bevölkerung ist vor allem die Notfallnummer 145 bekannt, wo bei Notfällen rund um die Uhr in mindestens zwei Landessprachen bei Fachleuten Rat gesucht werden kann. Die Notfallberatung ist aber nur eine der Dienstleistungen des Zentrums. Die Mitarbeiter engagieren sich in Forschung und Lehre, sie verfügen über eine systematische Datenerhebung aller Vergiftungsfälle und machen damit eine standardisierte Auswertung aller Falldaten. So nehmen sie zum Beispiel als Erste wahr, wenn unerwünschte oder gar gefährliche Wirkungen von Medikamenten, chemischen Produkten oder Materialien ausgehen. Das Tox-Zentrum wird beigezogen für Konsilien in den Spitälern, bei der Erarbeitung von Präventionsmassnahmen, und es verfasst auch Fachgutachten. Es ist sehr gut vernetzt mit verschiedenen Universitäten, Organisationen und Institutionen, zum Beispiel dem AC-Labor in Spiez, und unterhält eine Doping-Hotline für Swiss Olympic.

Finanziert wird das Zentrum von einer breiten Trägerschaft. Der grösste Geldgeber für das Drei-Millionen-Budget sind die Kantone, die pro Einwohner sechzehn Rappen bezahlen und damit gut einen Drittel des Budgets tragen. Weitere Beiträge kommen vom Schweizerischen Apothekerverband, von der Chemie Pharma Schweiz (SGCI), den Versicherern und eben vom Bund mit 650 000 Franken, die er in einem Rahmenvertrag für die Jahre 2005 bis 2012 zugesagt hat.

Im Frühjahr 2007 eröffnete das BAG, dass es wegen eines Sparbeschlusses des Parlamentes - und deshalb habe ich dieses Thema als Parlamentarierin auch aufgegriffen - diesen Beitrag von 650 000 auf 400 000 Franken reduzieren müsse. Dieser neue Betrag basiere auf der Anzahl Beratungsfälle von 2004 und man gehe nicht davon aus, dass es jetzt mehr seien. Die vom Gesetz vorgeschriebene Auskunftsstelle für Notfälle im Tox-Zentrum basiert aber nicht primär auf der Anzahl Beratungen, sondern die Infrastruktur mit kompetenten Fachleuten muss rund um die Uhr für die deutsche und die lateinische Schweiz aufrechterhalten werden. Dazu kommt, dass die Kosten für das Tox-Zentrum seit 2004 markant gestiegen sind: einmal durch die Unterstellung der Assistenzärzte unter das Arbeitsgesetz, was einen Stellenzuwachs nötig machte. Dann wurde das Zentrum mehrwertsteuerpflichtig, und es lieferte dem Bund gerade wieder 40 000 Franken ab. Wegen Rekrutierungsproblemen mussten die Löhne angepasst werden, und wegen der Übernahme eines leitenden Angestellten vom BAG war dieses Budget so, wie es geplant war, nötig und wichtig.

Sparen kann das Tox-Zentrum nur beim Einsatz der Mitarbeiter, und mit einer Kürzung von 650 000 auf 400 000 Franken wäre der Betrieb gefährdet. Ich bin überzeugt, dass hier das BAG am falschen Ort spart, und diese Streichung der Mittel einer absolut notwendigen, gesetzlich abgestützten und von Laien wie Fachleuten als unverzichtbar geschätzten Institution kann doch auch nicht im Sinne des Parlamentes sein. Die leistungsmässige Abgeltung des gesetzlichen Auftrages muss sichergestellt werden.

Deshalb bitte ich Sie um Annahme der Motion.

Forster-Vannini Erika · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auch ich möchte Sie bitten, diese Motion anzunehmen.

Wir haben jetzt von Frau Egerszegi-Obrist sehr eindrücklich gehört, dass rund um die Uhr 30 000 Anrufe pro Jahr von Spezialistinnen und Spezialisten beantwortet werden. Es sind ja zum einen Mütter, die anrufen - ich habe mich auch schon an diese Stelle gewandt, als eines unserer Kinder irgendein Medikament geschluckt hatte und ich mir nicht sicher war, ob das eine Bedrohung für das Kind darstellte oder nicht. Es sind Ärztinnen und Ärzte, die anrufen, aber auch kleinere Spitäler, welche diese Institution in Anspruch nehmen, wenn sie Patientinnen und Patienten mit einer toxikologischen Gefährdung zugewiesen bekommen. Sie bekommen dann eine kompetente Auskunft.

Mir scheint es also ganz wichtig, dass diese Institution, und zwar in ihrem heutigen Ausmass, so weiterbestehen kann. Ich verstehe auch Ihre Antwort nicht ganz, Herr Bundespräsident, und werde nicht klug daraus. Sie legen dar, dass man momentan mit den Beteiligten abkläre, auf welcher Höhe eben dieser Betrag festgelegt werden muss, damit die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich erbracht werden können. Ich möchte mit der Annahme dieser Motion einfach sicherstellen, dass die heutigen Aufgaben weiterhin ebenso kompetent wie bis anhin geleistet werden können.

Auch ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.

Diener Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp

Frau Egerszegi hat eindrücklich dargelegt, was die Leistungen dieses toxikologischen Zentrums sind. Diese Leistungen werden für die gesamte Bevölkerung in unserem Land erbracht, sieben Tage in der Woche, rund um die Uhr. Das ist die Basis, um überhaupt diese notwendigen und unverzichtbaren Leistungen zu erbringen. Partner dieses Institutes, die es finanziell mittragen, sind einerseits der Bund und andererseits die Kantone. Die Kantone haben vor Kurzem wieder eine Leistungsvereinbarung mit diesem toxikologischen Zentrum abgeschlossen, im Glauben, dass der Bund als weiterer wichtiger Partner ebenfalls seinen Beitrag stabil belässt. Ich bin ja nicht dafür bekannt, dass ich nicht auch zum Sparen Hand biete. Aber die rund 250 000 Franken, die der Bund jetzt spart, indem er seine Leistungen nicht mehr auf 650 000, sondern auf 400 000 Franken pro Jahr einpendelt, sind für das Bundesbudget, denke ich, absolut Peanuts. Für dieses Institut hingegen ist das ein zentraler Beitrag.

Wenn die Dienstleistungen - wie es ins Auge gefasst werden muss - wegen Fehlens dieses Geldes nicht mehr sieben Tage in der Woche und nicht mehr rund um die Uhr erbracht werden können, dann stehen Nutzen und Schaden wirklich in keinem Verhältnis. Wer je schon von der Angst betroffen war, sich irgendwo eine Vergiftung zugezogen zu haben, wer weiss, wie viele Ärztinnen und Ärzte täglich notwendige Informationen von diesem Institut erhalten, der weiss, dass wir hier ganz sicher am falschen Ort sparen. Herr Bundespräsident, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Entscheid nochmals überdenken könnten, damit diese hochprofessionelle, sehr engagierte, aber auch für die Gesundheit unserer Bevölkerung sehr wichtige Arbeit in der gleichen Art und Weise weitergeführt werden kann wie bis jetzt.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte dem von Frau Diener Gesagten nur noch einen Satz beifügen: Ich glaube, dass es sich wirklich um eine wichtige Dienstleistung handelt, die aufrechterhalten bleiben muss. Selbstverständlich kann es nicht angehen, dass wir uns hier in Mikrofinanzprobleme einmischen. Die Essenz - deshalb bin ich für Annahme der Motion - muss sein, dass wir diesen Dienstleistungsauftrag qualitativ hochstehend abgewickelt haben wollen, und dazu muss das nötige Geld bereitgestellt werden. Wie hoch die Summe ist, müssen selbstverständlich diejenigen entscheiden, die hier die Verantwortung haben. Aber die Dienstleistung sollte funktionieren können.

Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis

Le texte de la motion tend à exiger du Conseil fédéral qu'il indemnise à hauteur des prestations fournies le Centre suisse d'information toxicologique (CSIT). S'agit-il d'une motion? Je crois que cela doit être discuté dans le cadre du budget et dans le cadre de la Commission de gestion. Pourquoi est-ce que ce n'est pas possible? Si vous ordonnez de financer à hauteur des prestations fournies, alors qu'on négocie avec un centre, quel qu'il soit, et que ce centre est soutenu à la fois par l'industrie chimique, par les cantons, par la SUVA, par l'Association suisse d'assurances, cela signifie que vous dites à la Confédération: "Prenez la place des autres!"

Mais il y a plus encore: il s'agit d'un problème qui relève réellement de l'exécutif, et celui-ci ne souhaite pas discuter tous les détails d'un problème de ce genre devant vous. Mais je suis obligé de le faire quand même. Jusqu'en 2004, la part versée au CSIT par l'Office fédéral de la santé publique (OFSP) était de l'ordre de 2000 francs, 41 000 francs, 29 000 francs, 68 000 francs, 147 000 francs. En 2005, l'OFSP a conclu un contrat-cadre avec le CSIT, prévoyant une indemnité annuelle de 665 000 francs, pour les années 2005 à 2012. Mais l'année dernière, le contrat a été dénoncé, d'un commun accord avec le CSIT, parce qu'on a constaté que le centre n'a pas pu remplir convenablement les tâches prévues, ni fournir la qualité convenue.

C'est quand même l'exécutif qui doit se pencher sur ces problèmes, et il est arrivé à la conclusion - je ne suis pas capable de juger, et vous non plus, si ces choses sont justes, ce sont les spécialistes de mon département qui me l'ont dit - qu'il y avait un problème de qualité et un problème de prestations qui n'ont pas été fournies. Dès lors, le contrat a été dénoncé d'un commun accord, le montant de 665 000 francs a été réduit à 535 000 francs, un contrat annuel a été conclu à titre provisoire pour 2008 et l'indemnisation a été finalement fixée à 400 000 francs.

Ce qu'on veut, c'est qu'il y ait 7 jours sur 7 et 24 heures sur 24 quelqu'un en mesure de répondre - comme l'a dit Madame Forster - aux demandes des spécialistes et des hôpitaux. 400 000 francs pour cette prestation, cela nous paraît convenable. Sur le reste, il faut discuter et notamment rediscuter les problèmes de qualité, que je ne connais pas, mais qui ont été évoqués par l'OFSP.

C'est la raison pour laquelle je vous propose de rejeter la motion: premièrement pour une raison de principe - il ne s'agit pas d'une motion; deuxièmement si, contre la logique de la motion, vous nous imposez de verser un montant alors qu'il y a d'autres partenaires, cela signifie que d'autres partenaires seront déchargés et, le cas échéant, cela signifie surtout que vous prenez la responsabilité d'éventuels manquements dans l'exécution de nos tâches. Pour notre part, nous prétendons qu'il fallait rediscuter le problème; nous sommes prêts à le faire, mais nous ne sommes pas prêts à le faire en ayant l'obligation d'accéder aux demandes du CSIT.

Je ne reprendrai plus la parole, car je crois que tout a été dit. Nous sommes prêts à verser un certain montant pour assurer la permanence, mais nous ne sommes pas prêts à renoncer à nos obligations de surveillance de la bonne utilisation des fonds qui sont alloués.

Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte mich entschuldigen, dass ich mich noch einmal melde, aber es bleibt noch etwas klarzustellen. Ich habe mich als Parlamentarierin nur aus folgendem Grund eingeschaltet: Diese Organisation hat ein Budget, das auch vom Beteiligten des BAG im Stiftungsrat abgesegnet wurde. Im Frühjahr 2007 kam dann über das BAG die Meldung, dieses Parlament habe eine Ausgabenkürzung gemacht und das Budget könne deshalb nicht eingehalten werden. Deshalb fand ich es auch angezeigt, dass man dem Parlament sagt, was da jetzt geschehen ist. Ich finde, dass wir deshalb legitimiert sind, hier einzugreifen.

Berset Alain · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 10 Stimmen

Dagegen ... 12 Stimmen