08.002
Rapporto 2007 del Tribunale federale
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale-radicale
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und insbesondere ihre gemeinsam tagenden Subkommissionen Gerichte befassten sich im vergangenen Jahr vor allem mit der Fusion des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, einer ersten Bilanz nach einem Jahr der Neuorganisation, mit den Erfahrungen mit der neuen Rechtsgrundlage des Bundesgerichtsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, mit der Einrichtung und dem Funktionieren des Controlling-Verfahrens, mit der nach wie vor bestehenden Informatikproblematik der eidgenössischen Gerichte sowie insbesondere mit der parlamentarischen Oberaufsicht und der damit verbundenen Abgrenzung gegenüber der Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes über das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht. Weiter befassten sich die Kommissionen auch mit der Geschäftslast des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte. Wir haben im Frühjahr einen Besuch beim Bundesgericht in Lausanne durchgeführt und dort auch mit den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte Gespräche geführt.
Zum Controlling-Verfahren am Bundesgericht: Die Arbeitsgruppe "Controlling Bundesgericht" der beiden Subkommissionen erarbeitete ein Konzept, das im Moment in der Umsetzung ist. Ein erstes Ergebnis daraus ist im Geschäftsbericht in den ausführlichen Statistiken ersichtlich. Der Programmierungsaufwand war grösser als erwartet, sodass der Abschluss dieser Einrichtungen des Controllings für die zweite Hälfte dieses Jahres vorgesehen ist.
Zur Fusion von Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht ist zu sagen, dass sich diese Organisation bewährt. Dieses erste Jahr des fusionierten Gerichtes ist in erfreulicher Weise angelaufen. Die Einschätzungen sind sowohl in Lausanne als auch in Luzern positiv. Der gesetzgeberische Entscheid, das Bundesgericht an zwei Standorten anzusiedeln, hat jedoch auch seinen Preis. Die Führungs- und Leitungsaufgaben der Dienstchefs an zwei Standorten sind etwas zeitaufwendiger als beim Betrieb an einem Ort. Ebenso ist infolge der Distanz ein Ressourcenausgleich zwischen den beiden Standorten relativ schwierig zu vollziehen. Es herrscht ein gutes Betriebsklima, und die Mitarbeitenden an den beiden Standorten gehen in gegenseitiger Akzeptanz miteinander um. Die Neuorganisation brachte an beiden Orten Veränderungen. Die unterschiedlichen Kulturen scheinen sich derzeit gut miteinander zu verweben. So wurden auch gewisse Erfahrungen vom einen Ort an den anderen transferiert und umgekehrt. Wir haben weiter vom Bundesgericht eine Liste über die Nebenbeschäftigungen und die dabei eingenommenen Honorare erhalten. Es hat sich gezeigt, dass sich diese Aktivitäten und ihr Entgelt in vertretbarem Rahmen halten.
Betreffend Erfahrungen mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, gehe ich auf folgende drei speziellen Punkte ein.
1. Zum Zugang zum Bundesgericht: Hauptziel des neuen Gesetzes war es ursprünglich, das Bundesgericht zu entlasten. Obwohl eine abschliessende Würdigung nach noch nicht ganz eineinhalb Jahren schwierig ist, zeigen die Zahlen, dass die Beschwerdeflut nicht oder kaum abgenommen hat. Es zeigt sich somit, dass der ursprüngliche Hauptzweck dieses Gesetzes nicht erreicht werden konnte, die Fallzahlen liegen in der gleichen Höhe wie zuvor.
2. Weiter regelt das Bundesgerichtsgesetz neu das Verfahren mit der sogenannten Einheitsbeschwerde. Diese Arbeit verläuft an sich gut. Es besteht jedoch ein grosser Koordinationsaufwand, der die Abteilungspräsidenten fordert.
3. Zur Organisation: Neben der Fusion zwischen Lausanne und Luzern wurden auch die neuen Führungsstrukturen organisiert. Als Hauptelement erfolgte eine Stärkung der Verwaltungskommission im administrativen Bereich. Damit wurden die übrigen Richterinnen und Richter von administrativen Aufgaben entlastet. Diesbezüglich hat sich das neue Gesetz bewährt.
Zusammenfassend werden die Erfahrungen mit dem fusionierten Bundesgericht und dem neuen Bundesgerichtsgesetz positiv gewertet, mit der Ausnahme der erwähnten Tatsache, dass sich die Beschwerdeflut nicht reduziert hat.
Die Oberaufsicht des Parlamentes, vertreten durch die Geschäftsprüfungskommissionen, gestaltet sich wie bis anhin in einer guten Art. Es hat eine offene Aussprache stattgefunden, und sämtliche erfragten Informationen wurden transparent erteilt. Noch nicht optimal ist offensichtlich die Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes betreffend die beiden erstinstanzlichen Gerichte des Bundes, nämlich das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht. Diese Aufsicht muss sich noch einpendeln, und die Kommunikation zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und dem Bundesgericht muss verbessert werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Neuorganisation, welche auf der unteren Ebene der Mitarbeitenden gut funktioniert, noch etwas Zeit braucht, um sich richtig zu etablieren. Die Angemessenheit des Umganges und das Einpendeln zwischen Aufsicht in engerem Sinn und Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Suche nach Organisationsvereinfachung und Synergien müssen weitergeführt werden und haben wohl ihren Idealzustand noch nicht erreicht. Wir haben aber festgestellt, dass die daran beteiligten Personen guten Willens sind und engagiert an Verbesserungen arbeiten.
Zur Geschäftslast lässt sich berichten, dass diese anhand des internen Controllings per Ende März bekannt ist. Die altrechtlichen Rechtsmittel verschwinden nach und nach, sodass künftig nur noch Einheitsbeschwerden zu behandeln sind, was sich wohl auf die Prozessdauer auswirken wird. Die durchschnittliche Prozessdauer des fusionierten Bundesgerichtes beträgt 155 Tage; im Vorjahr betrug sie in Lausanne etwas über 100 Tage und in Luzern knapp 300 Tage.
Das Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesstrafgerichtes hat gezeigt, dass die Strafkammer 2007 mehr Eingänge zu verzeichnen hatte. Neu ist die Zuständigkeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen seit 2007, die in einer zweiten Beschwerdekammer abgehandelt wird. Beim Bundesstrafgericht zeigten sich denn auch keine weiteren Probleme.
Diskutiert wurde über die Aufsicht des Bundesstrafgerichtes über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt. Die Aufsicht durch die erste Beschwerdekammer wird im gleichen Verfahren wie bei der Rechtsprechung ausgeübt. Beim Eingang eines Geschäftes im Bereich der Aufsicht wird in der ersten Beschwerdekammer ein Referent bestimmt, der die nötigen verfahrensleitenden Massnahmen einleitet und das Geschäft in die Kammer bringt, sobald es spruchreif ist. Die Kammer entscheidet. An der Struktur der Inspektionen bei den Teams der Bundesanwaltschaft muss noch gearbeitet werden.
Zum Geschäftsbericht 2007 des Bundesverwaltungsgerichtes Folgendes: Auch mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes führten die Kommissionen ein Gespräch. Dabei zeigte sich, dass die grössten Probleme bei der Informatikfrage, der Geschäftslast und der Aufsicht zu orten sind. Im Jahr 2007 fällte das Bundesverwaltungsgericht 7500 Urteile; das bei niedriger Anfechtungsquote, was für eine gute Akzeptanz der Rechtsprechung spricht. Leider hat sich aber die Geschäftslast gegenüber dem letzten Jahr trotzdem nicht wesentlich reduziert, liegt doch die Zahl der pendenten Fälle noch immer bei 8000 und ist das angestrebte Ziel von 3500 bis 4000 pendenten Fällen noch weit weg. Das Bundesverwaltungsgericht ist an zwei Standorten tätig, was die Arbeit verkompliziert. Der Umzug nach St. Gallen wird sich zeitlich verzögern und wohl auch personell noch Probleme verursachen, die zu lösen sind. Die grössten Pendenzen liegen diesbezüglich in den Abteilungen, welche Asylrechtsfälle behandeln; dagegen weisen die Abteilungen I, II und III keine überdurchschnittlichen Pendenzen auf.
Aus Zeitgründen habe ich mich auf diese wenigen Angaben beschränkt und bitte Sie, auf den Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes einzutreten und diesen zu genehmigen.
Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
La sous-commission de la Commission de gestion s'est rendue à Lausanne le 22 avril dernier. Elle y a rencontré le président du Tribunal fédéral, ainsi que les présidents des deux tribunaux fédéraux de première instance. Nous y avons été très bien reçus et nous les en remercions. Lors de cette entrevue annuelle, nous avons abordé, dans le cadre de la haute surveillance de la Commission de gestion, premièrement le rapport de gestion du Tribunal fédéral, deuxièmement le rapport de gestion du Tribunal pénal fédéral, et troisièmement le rapport de gestion du Tribunal administratif fédéral, ces deux derniers tribunaux étant soumis à la surveillance du Tribunal fédéral.
Le rapport de gestion du Tribunal fédéral affiche pour la première fois une unité de présentation entre le Tribunal fédéral et les tribunaux de première instance. Une nouvelle rubrique, "Indications à l'intention du législateur", satisfait pleinement les juges et permet à chaque division de relever un ou deux problèmes ou de donner des avis dans son domaine de droit aux législateurs que nous sommes.
Un thème récurrent a été la grande charge de travail en 2007. La nouvelle loi sur le Tribunal fédéral a eu des conséquences au niveau des affaires régulières, par la quantité des recours selon le nouveau droit. La durée des procédures varie selon les domaines: de 100 jours à Lausanne et de 300 jours à Lucerne auparavant, elle est actuellement en moyenne de 155 jours. La fusion du Tribunal fédéral des assurances avec le Tribunal fédéral a représenté un effort particulier en 2007, avec une forte mise à contribution des principes d'efficacité et d'efficience. La difficulté réside dans les deux localisations, Lausanne et Lucerne. Les juges se connaissant peu, il a fallu faire connaissance et vaincre des réticences; mais le climat de travail est bon, d'après un rapport sur le personnel.
S'agissant du controlling du Tribunal fédéral, ce concept en est au stade de la mise en oeuvre et, dès le milieu de l'année 2008, il sera possible d'obtenir les premiers résultats. C'est un instrument plein de sens et nécessaire pour les tribunaux comme pour la Commission de gestion.
On a évoqué le nombre futur des juges qui sera réduit à 19 - ils sont actuellement 29. Un plan d'action concernant les élections futures est élaboré. Concernant le nouveau système d'évaluation du personnel, élaboré à l'aide d'une entreprise externe, sa mise en oeuvre est couronnée de succès. Des comparaisons sont enfin possibles et il est constaté une fluctuation normale des places de travail.
Concernant les nouvelles bases légales, le président se montre inquiet: le but n'est pas atteint après seize mois. Les statistiques montrent que le nombre des affaires ne diminue pas et que l'effet de recours n'est pas coupé. Cependant, il admet que la nouvelle procédure tient la route et marque un renforcement du cadre administratif. La surveillance des tribunaux de première instance implique une collaboration dont plusieurs aspects sont encore ouverts et qui doivent être résolus. Un groupe interne se soucie de ce problème.
Un dernier sujet sur le rapport de gestion 2007 du Tribunal fédéral concerne les activités accessoires, sujet abordé à l'interne à l'aide d'un questionnaire, qui montre qu'en définitive ce travail autorisé dépasse rarement les pourcentages et les rémunérations légalement fixés. Cette activité effectuée en dehors des heures de travail, souvent en synergie avec des activités du domaine du droit, donne au juge qui l'exerce une vision élargie et intéressante.
Ensuite, concernant le rapport de gestion du Tribunal pénal fédéral, après quatre ans d'activité, celui-ci estime aller dans le sens d'une consolidation de l'application du droit. Toutefois, garantir un travail dans les trois langues constitue un défi particulier en tant que seule juridiction de Suisse tout à la fois petite et trilingue. Ce tribunal a dû demander de l'aide pour son travail en langue française, les affaires étant plus nombreuses.
Une deuxième Cour des plaintes a été créée pour répondre au nouveau domaine du droit international en matière pénale. Depuis quatre ans, la situation à Bellinzone est provisoire et une mise au concours concernant l'installation définitive de la cour pour 2012 est déposée. Concernant la surveillance du Tribunal pénal fédéral sur le Ministère public de la Confédération et de l'Office des juges d'instruction fédéraux, un juge de référence a été nommé pour accompagner les affaires qui viennent à la première chambre des recours. Les inspections annuelles sont faites par des délégations plurilingues. A nouveau, la collaboration avec le Tribunal fédéral implique une meilleure collaboration, tout à fait possible, dans le respect mutuel des différents acteurs.
Enfin, j'aborde le rapport de gestion du Tribunal administratif fédéral. L'année sous revue a été chargée et difficile, la situation va pourtant en s'améliorant. Plus de 7500 affaires pendantes, réglées avec un nombre très bas de recours, démontrent la qualité du travail effectué. Cependant, la charge de travail est encore grande, puisque plus de 8000 cas subsistaient encore en fin d'exercice, cas en traitement ou à traiter. Les cas les plus importants concernent le droit d'asile. Les deux lieux de travail, Zollikofen et Berne, compliquent le travail, et il sera bon de n'avoir qu'un seul site à Saint-Gall. Ce déménagement met en évidence quelques difficultés de personnel et, en interne, on est attentifs à cette problématique et à la recherche de solutions.
En bref, si la charge de travail a été très grande pour les tribunaux fédéraux en 2007, nous constatons d'une manière générale que les jugements n'ont pas été péjorés pour autant. Nous espérons que cette nouvelle année sera plus harmonieuse, surtout par le fait que les problèmes informatiques tendent à trouver leur solution.
Ainsi, la commission vous propose, à l'unanimité, d'approuver le rapport de gestion du Tribunal fédéral, du Tribunal pénal fédéral et du Tribunal administratif fédéral 2007.
Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Aeschlimann Arthur, Präsident des Bundesgerichtes: Die beiden Kommissionssprecherinnen haben Ihnen beantragt, den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes und die beiden Geschäftsberichte der erstinstanzlichen Gerichte zu genehmigen. Ich danke Frau Eichenberger und Madame Glauser für die sehr objektive Berichterstattung. Im Wesentlichen pflichte ich ihren Ausführungen bei.
Ich gestatte mir kurz die folgenden Ergänzungen: Das Bundesgerichtsgesetz ist seit 17 Monaten in Kraft. Insgesamt kann leider nicht gesagt werden, das neue Gesetz habe die Geschäftslast des Bundesgerichtes gemindert. Die Beschwerdeeingänge sind einzig am Standort Luzern zurückgegangen. Fürs Erste muss also festgestellt werden, dass das Bundesgerichtsgesetz sein Hauptziel, nämlich eine namhafte Entlastung des Bundesgerichtes, bisher nicht erreicht hat; die beiden Damen haben darauf hingewiesen. Gut gelungen ist die gesetzlich verordnete Fusion des ehemaligen Eidgenössischen Versicherungsgerichtes mit dem Bundesgericht. Die Fusion ist vollzogen, sie wird gelebt. Sie ist eigentlich gar kein Thema mehr, und sie wird es umso weniger sein, als der Ressourcenausgleich zwischen Lausanne und Luzern kurz- oder mittelfristig abgeschlossen sein wird; davon gehe ich aus.
Die Aufsicht des Bundesgerichtes gegenüber den beiden erstinstanzlichen Gerichten ist dank der konsensualen Einführung eines Aufsichtskonzepts, verbunden mit einem System zu periodischen Reportings, einigermassen in Gang gekommen. Die administrative Aufsicht, wie sie uns das Gesetz aufträgt, funktioniert nur, wenn die Informationen rechtzeitig und umfassend fliessen; daran hapert es zum Teil noch. Es scheint, als hätten die am Aufsichtsdreieck beteiligten Behörden ihre Rolle in diesem Spiel noch nicht ganz gefunden. Ich gelange mit einem Appell an Ihre Kommissionen und an die Kommissionssekretariate, nicht sogleich Hand zu bieten und den erstinstanzlichen Gerichten sogleich ihr Ohr zu leihen, wenn diese mit ihren Anliegen vorab zu ihnen kommen, sodass sich später die administrative Aufsichtsbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt sieht.
Im Bereich der Informatik hat sich eine vorläufige Klärung ergeben: Durch ein umfangreiches Gutachten ist bestätigt worden, dass die Informatik des Bundesgerichtes zweckmässig, wirtschaftlich und technologisch zukunftsgerichtet ist. Bestärkt durch dieses Gutachten haben wir beschlossen, an unserer Informatik festzuhalten. Gleichzeitig haben wir den beiden erstinstanzlichen Gerichten ein Angebot für die Ausgestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit unterbreitet. Wir in Lausanne erachten ein Zusammengehen nach wie vor als sinnvoll; dies umso mehr, als ein von einer parlamentarischen Arbeitsgruppe in Auftrag gegebenes Gutachten gezeigt hat, dass durch ein Zusammengehen ein jährlicher Synergiegewinn von 1,8 Millionen Franken erzielt werden könnte. In der Zwischenzeit haben die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen entschieden, dass die Frage der gemeinsamen Informatik faktisch und rechtlich im Belieben der drei einzelnen Gerichte steht. Wir sind gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Freiheit umgehen wird.
Wir haben die Geschäftsberichte des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes geprüft und mit den beiden Instanzen besprochen. Beim Bundesstrafgericht, das sich in einer Konsolidierungsphase befindet, bestehen zwei Hauptprobleme: Zum Ersten zeigt sich zusehends, dass das institutionelle Verhältnis zwischen den Strafuntersuchungsbehörden, also zwischen den eidgenössischen Untersuchungsrichtern und der Bundesanwaltschaft auf der einen und dem erstinstanzlichen Bundesstrafgericht auf der anderen Seite, Verbesserungsbedarf aufweist. Verbesserungen können die neue Strafprozessordnung und wohl auch das Strafbehördenorganisationsgesetz bringen. Zum Zweiten wirken sich die räumlichen Verhältnisse in Bellinzona zuweilen negativ auf den Gerichtsbetrieb aus. Auch hier ist Besserung in Sicht - leider aber erst für das Jahr 2012, also erst etwa acht Jahre nachdem das Gericht den Betrieb aufgenommen hat.
Das Bundesverwaltungsgericht ist noch im Aufbau. Es kämpft mit einem grossen Pendenzenberg, namentlich im Asylbereich. Nach Auffassung des Bundesgerichtes sollten zum Abbau dieser Vielzahl zum Teil alter Beschwerdefälle zunächst alle organisatorischen Massnahmen getroffen werden, die möglich sind, und sollte erst in zweiter Linie eine Personalaufstockung ins Auge gefasst werden. Diese Problematik wird Thema unserer nächsten Aufsichtssitzung sein. In den meisten anderen Bereichen erfüllt das Bundesverwaltungsgericht seine vom Rechtsmittelsystem her nötige Filterfunktion gut. Die Erfolgsquote von Rechtsmitteln gegen seine Entscheide ist gering.
Zusammenfassend darf ich festhalten: Auch wenn sie zuweilen in der Kritik steht, funktioniert die eidgenössische Justiz gut. Ich danke Ihnen für Ihr Wohlwollen gegenüber der Justiz.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2007
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2007
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf GPK-NR/SR
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet CdG-CN/CE
Angenommen - Adopté