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Convenzione dell' UNESCO contro il doping

13315 · Bollettino ufficiale

Del 2 giu 2008

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/13315/it/convenzione-dell-unesco-contro-il-doping

Consultato il 10 set 2026

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Oggetto parlamentare: Convenzione dell' UNESCO contro il doping (07.069)

07.069

Convenzione dell' UNESCO contro il doping

Schenk Simon · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Im Hinblick auf die Entwicklung der Dopingbekämpfung und nach der Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) wurde im März 2003 an der Weltkonferenz gegen Doping in Kopenhagen beschlossen, ein internationales Übereinkommen gegen Doping zu schaffen. Es geht darum, die Regierungen betreffend Dopingbekämpfung in die Pflicht zu nehmen und mit dem Welt-Anti-Doping-Programm der Wada zu harmonisieren. Aus diesem Grund hat die Unesco innert kürzester Zeit eine internationale Konvention gegen Doping im Sport geschaffen, welche die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Programms aufnimmt und die Verantwortlichkeiten der Staaten regelt. Die Delegiertenversammlung der Unesco hat die Konvention am 19. Oktober 2005 einstimmig angenommen. Sie trat am 1. Februar 2007 in Kraft. Gegenwärtig sind bereits rund 80 Staaten der Konvention beigetreten. Die Konvention lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum bei der Umsetzung.

Ein Punkt ist aber besonders erwähnenswert: In Zukunft erfolgt die Vergabe von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen nur noch an Länder, die der Konvention beigetreten sind. Aus dieser Sicht ist ein Beitritt der Schweiz unerlässlich. Ich denke diesbezüglich nicht unbedingt an die Olympischen Spiele, aber Weltmeisterschaften haben wir in verschiedensten Sportarten immer wieder in unserem Land. Ein Betritt ist für unser Land mit keinen Problemen und keinen finanziellen Folgen verbunden. Die Schweiz erfüllt mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der Unesco-Konvention ohne irgendwelche Vorbehalte.

Betreffend Arbeitsteilung zwischen den staatlichen Organen und den Sportverbänden gilt folgender Grundsatz: Die Sportverbände sanktionieren Vergehen der Sportler, der Staat sanktioniert Vergehen im Umfeld des Sports. Entsprechend haben die Sportverbände in der Dopingbekämpfung den Vorrang vor den staatlichen Organen.

Die Konvention bildet eine solide Grundlage für den nationalen Gesetzgeber. Sie besteht aus 43 Artikeln, zwei integralen Anlagen und drei Anhängen. Die zentralen Punkte sind die folgenden:

1. Die Verfügbarkeit von verbotenen Substanzen und Methoden, einschliesslich Massnahmen gegen deren Handel, wird eingeschränkt.

2. Dopingkontrollen im eigenen Land und zur Unterstützung des nationalen Dopingkontrollprogramms werden erleichtert.

3. Finanzielle Beiträge an Sporttreibende und ihr Umfeld werden eingestellt, wenn sie gegen die Dopingbestimmungen verstossen haben.

4. Information und Beschriftung von Nahrungsergänzungsmitteln werden verbessert.

5. Die Dopingprävention wird besser unterstützt.

Die Strafbestimmungen in der schweizerischen Gesetzgebung werden mit dem neuen Sportförderungsgesetz so oder so verschärft. Im Vordergrund steht die Bestrafung des Umfelds von Dopingsündern. Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport wird sich das Parlament ganz sicher noch sehr intensiv mit der Dopingbekämpfung beschäftigen müssen.

Einen wichtigen Schritt hat die Schweiz in den letzten Wochen vollzogen. Die Arbeiten für die Schaffung einer nationalen Agentur für die Dopingbekämpfung sind abgeschlossen. Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, hat an der letzten Sitzung die Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz abgesegnet. Die Stiftung unter dem Präsidium der ehemaligen Skirennfahrerin Corinne Schmidhauser wird ihre Arbeit demnächst, am 1. Juli 2008, aufnehmen.

In der Schweiz haben bekanntlich rund dreissig internationale Sportverbände, das Internationale Olympische Komitee und das Europabüro der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) ihren Sitz. Auch deshalb hat die Schweiz eine entsprechend grosse Verantwortung, in der Dopingbekämpfung die internationalen Anforderungen zu erfüllen. Die Konvention ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung und insbesondere auch ein Signal an die nationalen und internationalen Sportverbände, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der Dopingbekämpfung wahrnimmt.

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 23. Mai 2008 einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, die Konvention zu ratifizieren. Diese Empfehlung deckt sich auch mit dem Beschluss des Ständerates, welcher den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping ebenfalls einstimmig gutgeheissen hat.

Im Namen der in dieser Sache geschlossenen WBK bitte ich Sie, den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping gutzuheissen.

Aubert Josiane · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista

Les premiers problèmes graves de dopage sont apparus dès les années 1960. La première Convention européenne contre le dopage, adoptée en 1989, est entrée en vigueur en Suisse le 1er janvier 1993. Malheureusement les pratiques liées au dopage n'ont pas diminué et la lutte contre ce fléau a dû se poursuivre sur tous les fronts. L'Agence mondiale antidopage a été constituée le 10 novembre 1999 à Lausanne. Sa mission est de promouvoir et de coordonner sur le plan international la lutte contre le dopage sous toutes ses formes. Cela a débouché le 5 mars 2003 sur le Programme mondial antidopage constitué du code, des normes techniques et des recommandations de bonne pratique. Ce programme a été approuvé par l'Agence mondiale antidopage et le code est signé et mis en oeuvre par le CIO, les comités olympiques nationaux et les 35 fédérations mondiales représentant les disciplines olympiques.

Toutes ces mesures se prennent au niveau des fédérations sportives et non des Etats. Lors de cette même assemblée, le 5 mars 2003 à Copenhague, les représentants gouvernementaux se sont engagés à soutenir politiquement et moralement la mise en place de ces mesures antidopage. Dans ce contexte, l'Unesco s'est attelée à rédiger une Convention internationale contre le dopage dans le sport adoptée à l'unanimité par la Conférence générale de l'Unesco le 19 octobre 2005. C'est cette convention que le Conseil fédéral nous propose d'adopter. A ce jour, 83 pays l'ont déjà signée. La Suisse, comme souvent dans les ratifications de conventions internationales, n'est donc une fois de plus pas très rapide. Dans le cas précis, on peut s'en étonner puisque notre pays abrite plus d'une trentaine de fédérations sportives internationales et qu'il a participé dès le début à la mise en place concrète d'une lutte antidopage internationale. Il est donc temps de faire le pas aujourd'hui.

L'adhésion à la convention n'entraînera pas de conséquences directes pour la Confédération, les gouvernements disposant d'une certaine flexibilité dans l'application de la convention, qui peut se faire soit par voie législative ou réglementaire, soit par des politiques publiques ou des procédures administratives.

Les mesures actuellement mises en oeuvre en Suisse dans la lutte contre le dopage répondent déjà à celles préconisées par la convention, qui représentent un seuil minimal sur lequel les instances internationales ont réussi à se mettre d'accord. Dans notre pays, la responsabilité du contrôle contre le dopage ainsi que les sanctions qui doivent être prises en cas de dopage sont du ressort de Swiss Olympic. Le garant de l'information, de la prévention et de la recherche est l'Office fédéral du sport et ces domaines sont déjà englobés actuellement dans le budget de cet office. L'adhésion de la Suisse à la convention n'aura donc, à ce stade, ni conséquences financières ni conséquences sur le personnel. L'arrêté d'approbation est, comme tout traité international, soumis au référendum facultatif.

La Commission de la science, de l'éducation et de la culture a aussi examiné les deux pétitions de la Session des jeunes qui révèlent une forte inquiétude de leur part face à ce phénomène du dopage et aux formes toujours nouvelles et insidieuses développées pour contourner les contrôles. Les membres de la commission sont spécialement préoccupés par la prévention dans les activités sportives qui s'adressent aux enfants, aux jeunes, aux amateurs, et ils souhaitent examiner de près les mesures prises pour enrayer ce phénomène à la racine. La décision concernant les deux pétitions de la Session des jeunes a donc été reportée jusqu'à ce que nous disposions du projet de modification de la loi fédérale encourageant la gymnastique et les sports, qui devrait être transmis aux chambres d'ici la fin de cette année. Tout ceci pour dire que la commission n'en restera pas là. Elle est consciente que la lutte efficace contre le dopage n'est pas aboutie par la ratification de la Convention de l'Unesco. Notre responsabilité, spécialement face à la jeunesse et à la pratique du sport de loisirs, impliquera dans un proche avenir d'autres actions spécialement préventives contre le dopage.

Pour l'heure, la commission vous recommande, à l'unanimité, d'adopter cette convention. Le Conseil des Etats a d'ailleurs adopté l'arrêté fédéral y relatif, à l'unanimité, lors sa séance du 17 mars 2008. Notre vote sera aussi un signal bienvenu à la veille de l'Euro 2008.

Bruderer Pascale · 2VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Wir alle hier in diesem Saal wissen es: Doping schadet dem Sport - übrigens nicht nur dem Spitzensport, sondern eben auch dem Breitensport. Doping gefährdet die Gesundheit, und Doping ist ein Übel, das es, wie es ein Kollege im Ständerat bezeichnet hat, an der Wurzel zu packen gilt.

Mit dem Beitritt der Schweiz zur Unesco-Konvention gegen Doping im Sport packen wir dieses Übel wohl leider kaum an der Wurzel - und doch ist dieser Beitritt wichtig. Denn die Schweiz leistet damit ihren eigenen Beitrag zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung. Darüber hinaus setzen wir mit dem Beitritt zu dieser Konvention ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit, den Sportverbänden und insbesondere den Sportlerinnen und Sportlern, ein Zeichen, dass der Dopingbetrug in der Schweiz eben gezielt und international koordiniert bekämpft wird.

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig und überzeugt, dieses Zeichen zu setzen - endlich zu setzen! Denn aus unserer Sicht legt uns der Bundesrat diese Konvention reichlich spät vor.

So wichtig der Beitritt zur Konvention als Signal auch ist, so gross bleibt doch auch der Handlungsbedarf im Bereich der Dopingbekämpfung; denn alleine mit dem Beitritt zu dieser Konvention wird sich - wir haben es gehört - wenig bis nichts ändern. Dies einerseits, weil die Schweiz mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der Konvention bereits erfüllt, und andererseits, weil die Konvention den beitretenden Staaten einen grossen - ich finde: einen allzu grossen - Handlungsspielraum in der Umsetzung lässt.

Ich möchte an dieser Stelle jenen Personen und Organisationen danken, die im Bereich der Dopingbekämpfung in der Schweiz aktiv sind. Es wird mit wenig Mitteln sehr wichtige und sehr gute Arbeit geleistet. Die SP-Fraktion begrüsst ausdrücklich die neugegründete Stiftung Antidoping Schweiz. Für deren Arbeit sind selbstverständlich sowohl seitens des privatrechtlichen Sports als auch seitens des öffentlich-rechtlichen Sports genügend Mittel bereitzustellen; denn im Moment - das muss man sagen - ist die finanzielle Situation schwierig bis ungenügend. Ein Beispiel dazu: Von unseren eigenen Erfolgen im Bereich der angewandten Forschung kann die Schweiz teilweise gar nicht selber profitieren, weil das Geld dafür fehlt.

Konkret werden aus Ressourcengründen in der Schweiz nicht nur zu wenig Urinproben genommen, sondern überhaupt keine Kontrollen auf Blutdoping durchgeführt. Abgesehen von den Mitteln gibt es weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Strafen, genauer bei der Strafverfolgung: bei der Möglichkeit, das fehlbare Umfeld aufzudecken, also die eigentlichen Hinterleute, zum Beispiel Händlerinnen und Händler, zu belangen. Das ist hier aber nicht - oder noch nicht - das Thema.

Deshalb komme ich abschliessend zurück zur Unesco-Konvention: Die SP-Fraktion stimmt dem Beitritt der Schweiz zu diesem Abkommen einstimmig zu. Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport erwarten wir allerdings weitere Massnahmen, um Doping in der Schweiz noch effizienter als bisher bekämpfen zu können.

Fehr Mario · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Sämtliche Vorredner und Vorrednerinnen haben zu Recht gesagt, dass von der Unterzeichnung dieser Unesco-Konvention ein wichtiges Zeichen ausgeht. Es ist auch ein Zeichen nach innen, es ist ein selbstverständliches Zeichen, und - Frau Bruderer hat es zu Recht moniert - es ist überfällig. Es ist ein Zeichen nach innen, an all die Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind, an die Kantone, an die Gemeinden, an die Sportvereine. Es ist ein Zeichen, dass der Bund hier vorangehen will.

Meines Erachtens reicht die Unterzeichnung dieser Unesco-Konvention bei Weitem nicht. Darauf deuten ja auch - die Kommissionsreferentin französischer Sprache hat es gesagt - die Petitionen aus der Jugendsession hin, die hier weiter gehen wollen. Diese Petitionen sind vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss, zeigen uns aber immerhin an, dass es gerade unter jungen Menschen eine echte Besorgnis gibt, was den Dopingmissbrauch anbelangt.

Wir fordern deshalb, dass die Stiftung Antidoping Schweiz genügend Mittel hat. Wir wollen, dass der Bundesrat dem Parlament im nächsten Jahr ein griffiges Sportförderungsgesetz vorlegt, das gerade auch das Umfeld der Dopingsünder mit ins Recht fasst; und wir wollen, dass der Bundesrat all diejenigen, die sich in den Vereinen, den Kantonen und Gemeinden engagieren, unterstützt. Als Sportvorstand einer grösseren Zürcher Vorortsgemeinde weiss ich, dass gerade die Arbeit gegen Doping eine sehr mühsame Arbeit ist. Es ist Kleinarbeit, und ich danke ganz ausdrücklich denjenigen, die gerade in den Vereinen hier ihren Beitrag leisten. In unserer Gemeinde, der Stadt Adliswil, machen wir es so, dass wir all denjenigen Vereinen, die mit uns zusammen gerade so sensible Themen bearbeiten, Vergünstigungen geben. Vereine in unserer Gemeinde können beispielsweise die Hallen kostenlos benützen, weil sie sich in der Jugendarbeit engagieren und hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Ich glaube, es ist eine Illusion zu glauben, dass dieses Problem alleine mit der Unterzeichnung dieser Konvention oder mit den Bemühungen des Bundes aus der Welt geschaffen werden kann. Doping ist eine Geissel des Sports, und es braucht die kollektiven Bemühungen von allen. Von daher hoffe ich, dass dieses Parlament ein klares Signal nach innen und aussen aussendet. Wenn es den Beitritt zu dieser Unesco-Konvention einstimmig beschlösse, wäre das ein deutliches Zeichen. Meines Erachtens werden danach aber zwingend weitere Schritte folgen müssen.

Fiala Doris · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale-radicale

Im März 2003 wurde in Kopenhagen das Anti-Doping-Programm der Welt-Anti-Doping-Agentur angenommen, und auf die Olympischen Spiele in Athen im Jahr 2004 wurde es umgesetzt. Für Regierungen war der Code allerdings rechtlich nicht bindend. Diese Lücke wird nun durch die Unesco-Konvention geschlossen. Auch wir in der Schweiz werden angehalten, im Rahmen unserer Möglichkeiten und Überzeugungen Doping im Sport zu bekämpfen. Unser Land hat bereits die Konvention des Europarates gegen Doping unterzeichnet; diese bildete die Grundlage der neuen Unesco-Konvention. Heute geht es darum, dass unser Parlament die Unesco-Konvention ratifiziert.

In der WBK - Sie haben es gehört - waren wir uns einig: Wir empfehlen Ihnen geschlossen die Ratifizierung. Selten herrscht bei einem Geschäft derartige Einmütigkeit. Heute, quasi am Vortag des grossartigen Sportereignisses der Fussball-Europameisterschaft 2008, setzen wir damit ein besonders starkes Zeichen.

Sport gilt als Mittel zur Förderung der Bildung, der Gesundheit und der Entwicklung des Friedens. In diesem Sinne ist es von grosser Wichtigkeit, die internationale Zusammenarbeit mit dem Ziel der Ausmerzung des Dopings im Sport zu fördern und zu koordinieren. Besonders aufgrund der Tatsache, dass Doping ethische und erzieherische Werte gefährdet, und im Hinblick darauf, welchen Einfluss Spitzensportler auf unsere Jugendlichen ausüben, scheint uns die Konvention wichtig. Verhütung und Bekämpfung von Doping im Sport sollen mit dem Ziel der vollständigen Ausmerzung des Dopings koordiniert und vernetzt und international gefördert werden. In diesem Sinne verpflichten sich Vertragsstaaten, geeignete Massnahmen zu ergreifen und Gesetze oder sonstige Vorschriften zu erlassen.

Aus der Sicht der Freisinnigen kann es sich die Schweiz unter keinem Titel leisten, die Unesco-Konvention nicht zu ratifizieren.

Wir setzen nicht nur international ein Zeichen, auch in Sachen Prävention in unserem eigenen Lande muss es darum gehen, dass Eltern, Schulen und Sportverbände erkennen, dass es der Politik in Sachen Dopingbekämpfung ebenso ernst ist und wir gemeinsam an einem Strick, in die gleiche Richtung, ziehen. Ich danke Ihnen deshalb für Ihre Unterstützung.

Pfister Theophil · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wir alle im Rat sind uns wohl einig, dass dem unerlaubten Doping im Sport auf der ganzen Linie der Kampf angesagt werden muss. Die SVP-Fraktion unterstützt die internationale Verbindlichkeit der Konvention. Sie ist auch zufrieden darüber, dass diese Vereinbarung hier vor dem Parlament diskutiert und genehmigt werden kann. Von der Arbeit der Welt-Anti-Doping-Agentur kann die ganze Sportbewegung ihren Nutzen ziehen.

Was wir heute schon von den Sportlern in unserem Land fordern, muss schrittweise zum allgemeinen Standard werden. Das hat viel mit Fairness zu tun. Es betrifft neben den Sportlern gleichermassen auch die Betreuer und Funktionäre im Sport. Durch Doping gibt es falsche Sieger und eine Vielzahl von Geschädigten. Die ehrlichen Sportler, der Staat, die Gesellschaft wie auch die Sportbewegung selbst leiden darunter. Niemand will wegen Dopingvergehen in die Schlagzeilen oder auf irgendeine schwarze Liste kommen, aber das Risiko ist latent vorhanden. Der gemeinsame Nenner gegen Doping muss heissen: strenge Kontrollen, faire und korrekte Verfahren und internationale Abstimmung. Es ist sehr wichtig für die Gesellschaft, für die Verbände und für Sportlerinnen und Sportler, dass diese internationale Abstimmung erfolgt. Einerseits können damit die Kosten optimiert werden, da hinter der Dopingbekämpfung auch sehr viel Forschung steht; andererseits kann auch die Grenze zwischen dem Erlaubten - zum Beispiel bei der Ernährung oder der körperlichen Konstitution - und dem Unerlaubten in der Vorbereitung und in Wettkampfsituationen viel klarer und verbindlicher gezogen werden.

Es gibt somit keine Gründe gegen eine länderübergreifende Dopingkonvention - im Gegenteil. Grenzen in der Dopingbekämpfung sind dort zu ziehen, wo manche nur den Staat als Gewähr für einen sauberen Sportbetrieb wollen und dabei leicht übersehen, dass der Staat allein hier nicht erfolgreich sein kann; die Verbände allein wohl auch nicht. Der Einbezug des Staates bietet Vorteile bei der Qualität und Unabhängigkeit der Proben sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Die Verbände kennen die Entwicklung in ihrer Sportart und müssen die erkannten Lücken schliessen. Die Sportler profitieren von der korrekten Durchführung und der Verbindlichkeit in ihrer jeweiligen Sportart.

Aber letztlich ist klar: Sport ist keine Staatsaufgabe, und Sport darf daher auch nicht vom Staat vereinnahmt oder gar für politische Zwecke instrumentalisiert werden. Sport ist und bleibt eine Privat- und Nebensache, wenngleich der Sport gelegentlich einen Stellenwert bekommen kann, den verschiedene Bürger kaum mehr begreifen können.

Die SVP-Fraktion stimmt dem Beitritt zur Unesco-Konvention einstimmig zu.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp

Wir Schweizerinnen und Schweizer sind begeisterte Sportler, und das in zunehmendem Masse. Darüber können und sollen wir uns nur freuen. Wer regelmässig Sport treibt, ist gesünder, weniger gestresst und ausgeglichener. Gerade für Kinder und Jugendliche ist regelmässige Bewegung in Vereinen besonders wertvoll. Sich aneinander messen und an die eigenen Grenzen gehen, und zwar in einem fairen Umfeld, ist nicht nur gesund, sondern prägt auch die Persönlichkeit. Gerade in Leistungssportarten, wie z. B. in der Leichtathletik, steigt mit zunehmendem Alter der Leistungsdruck. Auch der Umgang damit will gelernt sein. Sport in einem fairen Umfeld, in dem jeder an sich arbeitet, um das Beste zu geben und sich oder sein Team weiterzubringen, ist eine nur schwer ersetzbare Lebensschule. Ich kenne das selbst bestens, habe ich doch einen grossen Teil meiner Jugend auf der Leichtathletikanlage verbracht und mich über Erfolge gefreut und über Niederlagen geärgert.

Die Fairness ist das Herzstück des Sportes. Die zunehmende Zahl von Dopingfällen in den Leistungssportarten ist deshalb so erschütternd, weil sie die Sportbegeisterung im Keim erstickt. Ein faires, begeisterndes Ringen und Erkämpfen des besten Resultates ist nicht mehr möglich, wenn das Vertrauen in die Fairness des Gegners oder der Teamkollegen nicht mehr gegeben ist.

Doping ist zudem für alle Athleten mit enormen Gesundheitsrisiken verbunden; auch deshalb muss es bekämpft werden. Die verschiedenen plötzlichen Todesfälle im Radsport oder in der Leichtathletik sind Ihnen bestimmt noch in klarster Erinnerung. Aber auch wenn Doping keine gesundheitlichen Risiken mit sich bringen würde, müssten wir mit aller Kraft verhindern, dass der Sport zu einem Wettkampf um das beste Medikament wird. Es ist deshalb auch besonders erfreulich, dass der Beitritt zur Unesco-Konvention so breite Unterstützung findet.

Die Unesco-Konvention gegen Doping im Sport schliesst eine wichtige Lücke in der Dopingbekämpfung. Die privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Akteure übernehmen unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Rollen in der Dopingbekämpfung. Sowohl die privaten wie auch die öffentlichen Akteure müssen bei all ihren Massnahmen auf nationaler und auf internationaler Ebene zusammenarbeiten, denn nur die Zusammenarbeit auf allen Ebenen wird eine langfristige Zielerreichung ermöglichen.

Während sich die privatrechtlichen Akteure auf die Athleten konzentrieren, liegt der Fokus der staatlichen Akteure in der Dopingbekämpfung im Umfeld der Athleten, in der Prävention und der Forschung. Für eine nachhaltige Dopingbekämpfung kann der Fokus nicht nur primär beim Athleten liegen. Gerade das Umfeld des Sportlers spielt bei Dopingfällen eine zentrale Rolle und muss konsequent bestraft werden. Wenn wir Doping nachhaltig bekämpfen wollen, müssen wir den Nachwuchs bereits in jungen Jahren und breit sensibilisieren. Schliesslich muss selbstverständlich das analytische Know-how vorangetrieben und ständig auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Die Dopingmethoden entwickeln sich rasant weiter, denken wir etwa an das Gen-Doping.

Die privatrechtlichen Verbände arbeiten auf internationaler Ebene bereits über die Welt-Anti-Doping-Agentur zusammen und anerkennen die Standards der Agentur. Die staatlichen Akteure hatten sich auf internationaler Ebene bisher noch nicht in derselben Breite zur Dopingbekämpfung zusammengeschlossen. Dieser Schulterschluss soll nun auch auf staatlicher Ebene mittels der Anti-Doping-Konvention der Unesco erfolgen. Auch wenn die Konvention ziemlich vage bleibt und den Regierungen eine grosse Flexibilität in Bezug auf die Art und Weise der Umsetzung lässt, deckt sie doch die zentralen Bereiche der staatlichen Dopingbekämpfung ab. Die Kommissionssprechenden haben bereits alle Einzelheiten genannt.

Die Schweiz ist in der Dopingbekämpfung sehr aktiv und erfüllt mit der bisherigen Gesetzgebung die doch eher vagen Anforderungen der Unesco-Konvention. Der Beitritt zur Konvention wird deshalb keine direkten Konsequenzen für die Schweiz nach sich ziehen. Mit der Unterzeichnung beweisen wir aber, dass wir die Dopingbekämpfung auch auf dieser Ebene unterstützen, und setzen ein Zeichen, wie das bereits verschiedentlich gesagt wurde. Ein Nichtunterzeichnen wäre in Anbetracht des bisher gezeigten Engagements der Schweiz in der Dopingbekämpfung kaum nachvollziehbar und unserem Anliegen alles andere als förderlich. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass im Rahmen des Sportförderungsgesetzes - wir werden es vermutlich nächstes Jahr behandeln - die Strafbestimmungen gegen Doping wieder behandelt und da auch sicherlich verschärft werden sollen. Die Dopingbekämpfung wird uns deshalb richtigerweise bald wieder beschäftigen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Konvention.

Graf Maya · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage ebenfalls ein und befürwortet den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport.

Doping im Sport ist aufs Schärfste zu verurteilen. Sportliches Kräftemessen hat nichts mit der Verwendung von Dopingmitteln zu tun. Gibt man auf, gegen Doping vorzugehen, verliert der Sport seine Legitimation, sein positives Image und seine gesundheitsfördernde Wirkung. So sieht es übrigens auch eine grosse Bevölkerungsmehrheit, die in einer Umfrage zu 96 Prozent das Doping im Spitzensport als ein sehr, sehr grosses Problem bezeichnete. 84 Prozent der an dieser Umfrage Teilnehmenden wollten deshalb Doping im Sport streng verbieten. Dopingmittel sind leider nicht nur im Spitzensport ein Problem, sondern zunehmend auch im Nachwuchs- und Breitensport. Das muss uns zu denken geben.

Mit der Unterzeichnung der Unesco-Konvention gegen Doping im Sport sind diese Probleme nicht gelöst. Es ist nur ein Anfang. Es ist nur ein Schritt auf einem langen Weg, weltweit und vor allem auch auf schweizerischer Ebene. Es ist aber ein wichtiges Signal an die Sportverbände, ihre Verantwortung, gegen Doping vorzugehen, voll zu übernehmen. Es ist ein Auftrag an den Schweizer Gesetzgeber, bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport strenge Bestimmungen festzulegen und vor allem auch genügend finanzielle Mittel zur Bekämpfung von Doping zu sprechen. Taten müssen den vielen Worten folgen. Der Handlungsbedarf ist gross, obwohl die Schweiz auch hier schon einiges unternommen hat. Die Unterzeichnung der Konvention allein genügt also nicht, denn es sind viele unverbindliche Anweisungen darin enthalten. Das war auch mit ein Grund, warum unsere Kommission beschlossen hat, die beiden Petitionen der Jugendsession, die weiter gehende Forderungen stellen, zu sistieren und sie gemeinsam mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln. Sport muss dopingfrei werden und sein.

Wir Grünen stimmen dieser Vorlage zu.

Schmid Samuel · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, einzutreten und die Vorlage gutzuheissen. Ich danke für die gute Aufnahme sowohl in der Kommission wie auch hier in den Fraktionen und kann mich im Übrigen sehr kurz fassen.

Es ist von einzelnen Rednerinnen und Rednern bereits darauf hingewiesen worden, dass über das demnächst vom Bundesrat dem Parlament zugestellte Sportförderungsgesetz die Dopingfrage erneut vertieft und dann auch im Detail zur Behandlung ansteht. Die Strafbestimmungen gegen Doping werden in dieser Vorlage verschärft, wobei dort die Bestrafung des Umfelds im Vordergrund steht. Parallel dazu sind die Vorarbeiten für die Schaffung einer nationalen Agentur für Dopingbekämpfung im Gange beziehungsweise erfolgt. Diese wird ihre Arbeit in der zweiten Hälfte des Jahres aufnehmen.

Mit dem Beitritt zur Unesco-Konvention bezeugt die Schweiz, dass sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung unterstützt. Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass in der Schweiz rund dreissig internationale Sportverbände, das IOK und das Europabüro der Welt-Anti-Doping-Agentur ihren Sitz haben. Deshalb hat die Schweiz eine entsprechende Verantwortung, auch in der Dopingbekämpfung die internationalen Anforderungen zu erfüllen. Der Beitritt zur Konvention hat für den Bund keine finanziellen Auswirkungen.

Ich bitte Sie deshalb, auf das Geschäft einzutreten und es gutzuheissen.

Schenk Simon · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Als Kommissionssprecher, aber auch als Mitglied des Exekutivrates von Swiss Olympic freut mich natürlich die breite Unterstützung. Ich möchte die Sitzung nicht verlängern, aber doch noch auf die zwei Petitionen hinweisen, die verschiedentlich erwähnt worden sind. Es sind Petitionen der Jugendsession, die der Ständerat bereits zur Kenntnis genommen hat, ohne ihnen Folge zu geben. Bei uns in der Kommission hat sich eine Diskussion ergeben, die im Rahmen des neuen Sportförderungsgesetzes noch einmal aufgenommen werden wird. Es geht um Sachen, die tiefer greifen, nämlich um die strafrechtliche Verfolgung der Dopingsünder und um den Finanzabfluss von Sponsorgeldern. Das sind Sachen, die im Rahmen der Konvention schlichtweg nicht diskutiert werden können und sollen. Wir werden darauf zurückkommen. Mit der heute zur Diskussion stehenden Konvention haben sie nur am Rande zu tun. Ich bedanke mich für die Zustimmung.

Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Konvention gegen Doping im Sport

Arrêté fédéral concernant l'adhésion de la Suisse à la Convention internationale contre le dopage dans le sport

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 166 Stimmen

Dagegen ... 2 Stimmen