07.066
Finanziamento speciale per il traffico aereo. Modifica dell'articolo 86 Cost
Bugnon André · P-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung)
Arrêté fédéral sur la création d'un financement spécial en faveur de tâches dans le domaine du trafic aérien (Modification de l'article 86 de la Constitution fédérale)
Art. 86 Abs. 3bis Bst. b
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Teuscher, Hämmerle, Lachenmeier)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 86 al. 3bis let. b
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Teuscher, Hämmerle, Lachenmeier)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir befinden uns in diesem Geschäft in der Differenzbereinigung zum Ständerat. Am 19. März dieses Jahres haben Sie der Ergänzung von Artikel 86 der Bundesverfassung zugestimmt. Diese Ergänzung besagt, dass der Reinertrag aus der Flugtreibstoffbesteuerung wie bisher zur Hälfte in die Bundeskasse geht. Neu soll die andere Hälfte für Aufgaben und Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Luftverkehr stehen. Diesem Grundsatz und der Art und Weise des Mitteleinsatzes hat der Nationalrat - also Sie - am 19. März dieses Jahres mit 110 zu 61 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat seinerseits hat dem Geschäft am 26. Mai, also vor einer Woche, bis auf eine kleine Differenz in der nationalrätlichen Form zugestimmt, und zwar mit 37 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Differenz, die jetzt noch besteht, finden Sie auf Seite 2 der Fahne. Es geht um Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b. Im Klartext geht es darum, ob Beiträge an sämtliche Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr, namentlich Terroranschläge oder Entführungen, geleistet werden sollen, wie das Bundesrat und Ständerat wollen, oder nur an Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art, wie der Nationalrat beschlossen hat.
Ihre Kommission hat diese Differenz an ihrer Sitzung vom 29. Mai, also letzte Woche, beraten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Terrorbekämpfung eine klassische Aufgabe des Staates ist, also eine klar definierte hoheitliche Aufgabe. Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben ist definiert. Als hoheitliche Aufgabe können Sie betrachten: die Kontrolle des Flughafens, die Grenzkontrolle, vor allem aber die Durchführung von Ausschaffungen und die Begleitung, also die sogenannten Tiger- und Fox-Einsätze. Nichthoheitliche Aufgaben sind z. B. der Schutz der nichtgeschützten Bereiche in einem Flughafen, die Kontrolle von Gepäck, also von Passagiergepäck, von Fracht und von Post, aber auch die Bewachung der Flugzeuge. Die hoheitlichen Aufgaben - konkret auch der Einsatz dieser Sicherheitsbeauftragten - werden heute aufgrund von Artikel 122n der Verordnung über die Luftfahrt vom Bund finanziert.
Es sind also wenn schon der Bundesrat und der Ständerat, die die Verpflichtung des Bundes nun an die Spezialfinanzierung delegieren wollen, und es ist nicht der Nationalrat, wie das im Ständerat gesagt worden ist, der die Luftfahrt quasi durch die Hintertür entlasten und den Bund neu belasten will. Letztlich sind die Verursacher von Terroranschlägen in keinem Fall die Passagiere und schon gar nicht die Passagiere von Inlandflügen. Die ganzen Treibstoffsteuererträge aus der Luftfahrt werden ja nur auf Inlandflügen generiert. Terroranschläge richten sich im Wesentlichen auch nicht gegen Luftfahrtgesellschaften, sondern allenfalls gegen den Flaggenstaat eines Flugzeuges oder gegen den Staat, in welchem sich das betroffene Flugzeug dann befindet. Die Lösung dieser Probleme kann also nicht aus den Gebühren, die Passagiere auf Inlandflüge entrichten, bezahlt werden. Es geht hier letztlich um internationale Verpflichtungen. Im Übrigen werden auch die Security-Vorkehrungen dauernd und laufend verstärkt, die Kosten werden steigen, und letztlich würde die Version des Ständerates und des Bundesrates auch dazu führen, dass die Standortkantone von Regionalflughäfen zu einer Mehrbelastung kommen. Es handelt sich hier vor allem um das Tessin mit dem Flughafen Lugano-Agno, um den Kanton St. Gallen mit dem Flughafen St. Gallen-Altenrhein, um den Kanton Bern mit dem Flughafen Bern-Belp, dann um Graubünden mit Samedan, um Solothurn mit Grenchen, um die Waadt mit Lausanne und um Neuenburg mit La Chaux-de-Fonds. Es ist also keinesfalls so, dass der Bund hiermit neu belastet werden soll - im Gegenteil, die Luftfahrt soll neu aus den ihr im Grundsatz zustehenden Mitteln Aufgaben des Bundes übernehmen, zu denen er laut Verordnung über die Luftfahrt, eben gemäss den Artikeln 122d bis 122o, verpflichtet ist.
Der Ständerat hat seiner eigenen Fassung mit 26 zu 13 Stimmen zugestimmt.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen aus sachlich richtigen Überlegungen - ich betone das: aus sachlich richtigen Überlegungen - mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am Entscheid unseres Rates vom 19. März 2008 festzuhalten, d. h. Zustimmung zur Kommissionsmehrheit und Ablehnung der Minderheit Teuscher.
Simoneschi-Cortesi Chiara · 1VP-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
A une large majorité - la décision a été prise par 17 voix contre 4 et 2 abstentions -, la Commission des transports et des télécommunications a décidé de maintenir la formulation précédemment adoptée par notre conseil à l'article 86 alinéa 3bis lettre b du projet.
Je vous rappelle quelques raisons de principe et de détail qui sont à la base de cette décision. Tout d'abord, je rappelle les faits: vous savez que les raisons de principe sont liées à la justice et à l'égalité de traitement. La proposition d'affecter le produit de l'impôt à la consommation sur les carburants d'aviation à l'aviation - argent qui, à l'heure actuelle, est affecté à la circulation routière - est une question de justice et d'égalité de traitement. Si l'aviation procure 44 millions de francs, il est juste que ces 44 millions de francs lui reviennent.
Ensuite, concernant les raisons de détail, la lettre b de l'article 86 alinéa 3bis règle la contribution pour des mesures de sûreté destinées à protéger le trafic aérien contre les infractions, notamment les attentats terroristes et les détournements d'avions. La discussion sur ce thème a été très approfondie, parce que le Conseil national, à la différence du Conseil des Etats, n'est pas d'accord de financer avec le nouveau fonds qu'on créera des coûts pour une tâche qui, depuis toujours et selon la Constitution, relève de l'Etat. Et ces coûts ont jusqu'à maintenant été financés par les recettes ordinaires de la Confédération et des cantons.
C'est pour ces raisons que la majorité de la commission maintient sa formulation à la lettre b: "contribution pour des mesures de sûreté ne relevant pas de l'Etat et destinées à protéger ..."
Cette question est celle des tâches qui ont toujours été des tâches de l'Etat et non de quelqu'un d'autre. Il s'agit d'un catalogue très précis de mesures préventives pour éviter des infractions importantes: contrôle de l'accès aux aéroports, contrôle des passagers et des marchandises, contrôle des valises au check-in, contrôle du courrier, surveillance des avions, contrôle de l'environnement des aéroports, lutte contre la criminalité dans les aéroports, intervention s'il y a des actions dangereuses, criminelles contre l'aviation civile - par exemple des menaces d'attentats à la bombe -, contrôle des frontières, contrôle lors d'opérations de rapatriement forcé ou de refoulement de personnes dans le droit de l'asile. Il est clair que la majorité de ces mesures sont des tâches qui incombent à l'Etat. En effet, la lutte contre la criminalité, le contrôle de l'environnement des aéroports, l'intervention en cas de risque d'actions criminelles contre l'aviation civile, les contrôles des frontières et les rapatriements forcés sont typiquement des tâches qui incombent à la police. Depuis toujours, ce sont surtout les cantons qui financent et exécutent lesdites tâches, ce qui n'est pas le cas des autres tâches. Pour le moment, ce sont les aéroports qui paient la tâche la plus connue, à savoir le contrôle des passagers.
Parmi toutes ces tâches, la Confédération dépense actuellement 9 millions de francs pour les Tiger/Fox. A ce sujet, on a approfondi, une fois encore, cette question pendant la séance d'élimination des divergences. On a reçu des informations encore plus précises: on doit dire, une fois encore, que ces 9 millions de francs pour les Tiger/Fox sont actuellement payés par la Confédération.
Le maintien du statu quo n'entraîne donc pas un accroissement des charges pour l'Etat. Les Tiger/Fox sont engagés sur les vols de ligne internationaux qui utilisent du carburant exempt de l'impôt sur les huiles minérales, alors que l'aviation en général, les vols de sauvetage, le travail aérien, la formation, etc., paient cet impôt. Il serait incompréhensible pour les donateurs - par exemple de la REGA et d'autres associations importantes - qu'une partie de leurs cotisations serve à financer des mesures de sûreté que l'Etat paie déjà afin de se protéger d'attentats dans le trafic aérien. Il serait également incompréhensible que de l'argent généré par les infrastructures aériennes de transport régional et local soit affecté à des mesures de sûreté sans lien avec celles-ci.
En conclusion, il est donc clair pour nous qu'il faut maintenir la version de notre conseil. Si la version du Conseil des Etats devait obtenir une majorité, il y aurait une autre conséquence qu'il s'agit de ne pas oublier: l'argent mobilisé manquerait pour la tâche évoquée à la lettre b, mais peut-être aussi pour d'autres tâches, et il y aurait une augmentation des charges, par exemple pour les aéroports régionaux. Or la commission a beaucoup débattu de cette question durant ces dernières années. A plusieurs reprises, elle a souligné l'idée suivante: si d'un côté on est conscient que le système actuel - avec les "Quersubventionierungen" - pénalise l'aéroport de Zurich, et que dans le futur le fonds permettrait de le soulager financièrement, de l'autre côté on ne veut pas non plus que ce nouvel équilibre entre les aéroports se transforme en une augmentation des charges pour les aéroports régionaux.
Selon la grande majorité de la commission, à côté des deux grands aéroports internationaux - Zurich et Genève -, il faut maintenir et apprécier le réseau des aéroports régionaux qui eux aussi contribuent à fournir une offre importante de transport, laquelle est un instrument pour la croissance économique et la politique touristique de notre pays.
Pour toutes ces raisons, je vous prie de suivre la majorité de la commission et de maintenir la décision de notre conseil. La semaine passée, par 26 voix contre 13, le Conseil des Etats a décidé de maintenir la formulation du Conseil fédéral.
Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Sie können sich vielleicht an die bereits wechselvolle Geschichte dieses Geschäftes erinnern. Die Kommission unseres Rates hat nämlich zuerst beantragt, auf das Geschäft gar nicht einzutreten, unser Rat hat dann beschlossen, doch darauf einzutreten, dann ging es an die Kommission zurück, schliesslich kam es wieder in den Rat. Da haben wir das letzte Mal miteinander festgelegt, in welche Aufgaben das Geld aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr gesteckt werden soll. Der Ständerat ging dann noch einmal über die Bücher und diskutierte die Frage der Geldverteilung intensiv und detailliert.
Aufgrund der Beratungen der Analyse des Ständerates beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, den Beschluss des Ständerates, also den Entwurf des Bundesrates, zu übernehmen.
Die Vorlage der Spezialfinanzierung Luftverkehr ist in Bezug auf die Finanzströme relativ komplex: Es geht um die Treibstoffzollgelder, um die allgemeine Bundeskasse, um die Kantonshaushalte und um die Flughafenbetreiber. Es ist wichtig, dass wir uns dessen bewusst sind, was wir hier entscheiden, denn am Schluss müssen wir mit dieser Vorlage in eine Volksabstimmung. Wenn wir nicht Schiffbruch erleiden wollen, ist die Zeit wahrscheinlich nicht vergeudet, die wir brauchen, um unseren Entscheid noch einmal genau zu überprüfen.
Die Spezialfinanzierung ist ein integrierter Bestandteil der Bundesrechnung. Wenn wir also über die Spezialfinanzierung neue Aufgaben beschliessen, belasten wir zwangsläufig auch den Bundeshaushalt. Bei der Differenz geht es darum, welche Sicherheitsmassnahmen mit der Spezialfinanzierung in Zukunft bezahlt werden müssen. Nach bisherigem Recht wurden die Kosten für die nichthoheitlichen Aufgaben, d. h. für die Kontrolle von Gepäck und Passagieren, für die Sicherung der Flugzeuge auf den Flughäfen usw., durch die Flughafeninstitutionen selber bezahlt. In der Version unseres Rates würden diese neuen Aufgaben über den Bundeshaushalt bezahlt.
Das hätte zur Folge, dass der Bund mit rund 10 Millionen Franken mehr zur Kasse gebeten würde. Eine solche Mehrbelastung des Bundeshaushaltes will die Kommissionsminderheit nicht. Wir wollen im Sinne des Verursacherprinzips, dass für die nichthoheitlichen Sicherheitsmassnahmen auch in Zukunft die Flughafenbetreiber zur Kasse gebeten werden. Es darf nicht sein, dass die Bundesverfassung neu der öffentlichen Hand vorschreibt, dass die Kosten für die Kontrollen von Passagieren und Gepäck durch die Spezialfinanzierung zu übernehmen sind. Das wäre eine versteckte Subventionierung des Luftverkehrs.
Es geht hier darum, dass wir im Verfassungsgrundsatz klären, welche Bereiche durch die Spezialfinanzierung zu finanzieren sind. Für die Kommissionsminderheit ist klar, dass nichthoheitliche Sicherheitsmassnahmen auch in Zukunft durch die Flughafenbetreiber zu finanzieren sind. Wie die Gelder dann genau zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen - Umweltschutzmassnahmen, Sicherheitsmassnahmen und Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus - verteilt werden, muss dann sowieso in einem Gesetz genau geregelt werden.
Ich bitte Sie daher im Namen der Kommissionsminderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Hany Urs · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp
Mit der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsystems Schweiz stärken. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer auf Inlandflügen - ich betone: nur auf Inlandflügen! - von etwa 44 Millionen Franken sind vergleichsweise gering. Der Ständerat hat die Vorlage am letzten Montag zwar angenommen, hat aber in Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b eine Differenz zu unserem Rat geschaffen, indem er dem Bundesrat folgte und auch Beiträge an hoheitliche Security-Massnahmen ermöglicht hat. Der Nationalrat folgte in der Frühlingssession der KVF-NR und beschloss, Beiträge aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr nur an nichthoheitliche Security-Massnahmen vorzusehen.
Ich erlaube mir nun, den Unterschied zu erklären, weil doch einige Ratsmitglieder mich gefragt haben, worin denn der Unterschied genau liege. Hoheitliche Sicherheitsmassnahmen sind Tiger- und Fox-Einsätze: Tiger-Einsätze sind Sicherheitsmassnahmen durch polizeiliche Spezialisten in der Luft, und Fox-Einsätze sind Sicherheitsmassnahmen durch polizeiliche Spezialisten beim Flugzeug am Boden. Diese Massnahmen werden heute durch Bund und Kantone organisiert und bezahlt. Nichthoheitliche Sicherheitsmassnahmen sind die Passagier- und Gepäckkontrollen oder die Sicherung der Flugzeuge. Diese Kosten werden heute durch die Flughafenbetreiber bezahlt, welche diese Kosten den Fluggesellschaften und somit den Passagieren verrechnen oder verrechnen können.
Mit grossem Mehr hat die KVF-NR aus folgenden Gründen Festhalten beschlossen:
1. Die Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr krimineller oder terroristischer Aktionen gegen den Luftverkehr haben das Ziel, das Einschmuggeln von Terroristen, Waffen und Sprengstoff oder das Entführen von Flugzeugen zu verhindern. Solche Aufgaben können auch nicht mit den Aufgaben der Bahnpolizei, wie es der Ständerat getan hat, verglichen werden. Es sind klar staatlich-polizeiliche Aufgaben, sie dürfen nicht aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt bezahlt werden.
2. Die Erträge aus der Mineralölsteuer kommen nur aus dem Verbrauch von Treibstoff auf Inlandflügen. Die hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen und deren Kosten kommen aber weitgehend nur bei internationalen Flügen zum Tragen. Folglich ist es korrekt, wenn bereits auf Stufe Verfassung zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Sicherheitsmassnahmen unterschieden wird.
Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Germanier Jean-René · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Le subventionnement public concernant les tâches de surveillance du trafic aérien doit être adapté pour que cela ne soit pas imputé aux usagers et que les conditions de financement soient au moins comparables à ce qui se pratique dans les pays voisins.
Pour le groupe radical-libéral, la capacité concurrentielle de nos aéroports, qu'ils soient internationaux ou régionaux, est l'élément central qui doit être pris en compte. Ces aéroports de catégories différentes remplissent des missions complémentaires et représentent un véritable service public à l'échelon de la nation. La mobilité par les airs contribue fortement au développement de la place économique suisse. Le sort de ces aéroports doit être ancré dans la politique fédérale des transports car leur utilité dépasse de loin les intérêts des communes et des cantons. Les aérodromes régionaux sont déjà frappés par des charges croissantes dans un environnement réglementaire se densifiant de manière préoccupante. Il doivent pouvoir bénéficier de nouveaux moyens pour faire face à leurs missions. Il y a lieu de prendre en compte, pour un soutien, la contribution de certains aéroports à notre défense nationale par leur double affectation, civile et militaire.
Par cette modification de l'article constitutionnel 86, notre groupe approuve le principe de rendre à l'aviation les recettes prélevées sur les carburants utilisés pour les vols intérieurs. Nous voulons cependant que ces nouveaux moyens soient utilisés pour de nouvelles tâches qui ne sont pas financées actuellement par la caisse de la Confédération. Il faut savoir, comme cela a été dit par plusieurs intervenants, que les 44 millions de francs que représentent les taxes sur le carburant ne proviennent que du trafic intérieur. Ils sont aujourd'hui affectés au compte routier. Il s'agit donc de traiter le transport routier et aérien sur un pied d'égalité. Et ceci concerne l'alinéa 3bis lettre b. La divergence avec le Conseil des Etats ne concerne finalement que la mission de sûreté et il n'est pas juste que ces contributions servent à financer des mesures que l'Etat paie afin de se protéger des attentats dans le trafic aérien de ligne international. Ceci est d'ailleurs réglementé par l'ordonnance sur l'aviation à l'article 122n.
Le groupe radical-libéral veut que nous maintenions la décision de notre conseil, qui a été largement acceptée. La commission, par 17 voix contre 3, en a fait autant lors de la procédure d'élimination des divergences. Je vous invite donc à soutenir la majorité de la commission.
Hurter Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahre 2004 hat der Bundesrat festgehalten, es sei zu prüfen, inwieweit die Erträge aus der Kerosinsteuer zugunsten von Massnahmen im Bereich Umweltschutz, Schutz vor widerrechtlichen Handlungen und der technischen Sicherheit im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden können. Diese Vorlage hier ist nun ein Teilergebnis dieses Berichtes. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat sind mehrheitlich für die Spezialfinanzierung. Als einzige Differenz bleibt nun die Frage, ob die Beiträge an Sicherheitsmassnahmen für hoheitliche und/oder nichthoheitliche Abwehrmassnahmen verwendet werden sollen. Für diese Aufgabe sollen rund 25 Prozent der Mittel aufgewendet werden.
Folgende Gründe sprechen nun für ein Festhalten an der nationalrätlichen Version: Polizistinnen und Polizisten als Flugbegleiter haben eine polizeiliche Aufgabe und sollen wie bisher vom Bund bezahlt werden. Sie müssen sich für mögliche Terrorakte im Rahmen der Luftfahrt bereithalten und werden auf internationalen Flügen eingesetzt. Die Speisung des Fonds, das wurde bereits erwähnt, erfolgt aber ausschliesslich durch Inlandflüge.
Im letzten Frühling forderten die USA die EU-Staaten auf, vermehrt sogenannte Tigers auf den internationalen Flügen einzusetzen. Auch hier besteht eine klar hoheitliche Forderung eines Staates an einen anderen Staat, und es ist davon auszugehen, dass weitere solche Forderungen kommen werden.
Ein Viertel der Mittel aus dieser Spezialfinanzierung, also rund 11 Millionen Franken, würden für Sicherheitskosten auf Regionalflughäfen eingesetzt. Damit fliesst ein Teil der Gelder dorthin, wo die Steuern auch bezahlt wurden. Würden die bisher vom Bund bezahlten 9,1 Millionen Franken für die hoheitlichen Sicherheitsmassnahen, also für die Tiger- und Fox-Einsätze, von den Erträgen der Spezialfinanzierung abgezweigt, verblieben nur noch 1,9 Millionen Franken für anderweitige Sicherheitsaufwendungen.
Immer strengere Vorschriften im Bereich des Schutzes der Luftfahrt werden notabene vom Staat gefordert. Frau Teuscher, das ist einfach eine Umsetzung der Vorschriften, die vom Bund festgelegt wurden, es ist also keine Subventionierung. Wenn diese 9,1 Millionen Franken nicht vom Bund bezahlt würden, dann wären wie gesagt nur noch 1,9 Millionen Franken übrig, und dann müssten die Regionalflugplätze und damit die Standortkantone - Tessin, Bern, Wallis, St. Gallen usw. - für den Rest aufkommen; das wurde auch schon erwähnt.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, an der Version des Nationalrates festzuhalten und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen. Damit bleibt die Finanzierung dieser hoheitlichen Aufgaben weiterhin beim Bund. Es darf schlussendlich nicht vergessen werden, dass sich der Bund in seinem luftfahrtpolitischen Bericht dafür ausgesprochen hat, sich für einen möglichst hohen Sicherheitsstandard zur Abwehr von widerrechtlichen Handlungen, namentlich Terroranschlägen und Entführungen, einzusetzen. Mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung kann dies nun gesamtschweizerisch sichergestellt werden.
Lachenmeier-Thüring Anita · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi
Nach wie vor kann die Grüne Partei eine Spezialfinanzierung des Luftverkehrs nicht unterstützen. Die Zweckbindung der Treibstoffsteuer entlastet die Flughäfen auf Kosten der Bundeskasse. Nur auf reine Inlandflüge wird aufgrund internationaler Abkommen eine Treibstoffsteuer erhoben. Diese fliesst in die Bundeskasse. Rund 26 Millionen Franken dieser Einnahmen werden heute für Sicherheitsmassnahmen verwendet. In den neuen Fonds werden jedoch neu 44 Millionen Franken fliessen. Die Bundeskasse wird also mit zusätzlichen 18 Millionen Franken belastet. Mit dem Antrag der Mehrheit wird die Bundeskasse mit weiteren 9 bis 10 Millionen Franken belastet. Insgesamt verschlechtert die Änderung der Bundesverfassung die Lage des Bundesbudgets jährlich um beinahe 30 Millionen Franken.
Ein Teil dieser Gelder kommt dem Umweltschutz zugute. Das heisst, die Rechnungen für Lärmschutzmassnahmen, welche heute z. T. von den Flughafenbetreibern finanziert werden müssen, werden neu ausschliesslich von der öffentlichen Hand beglichen. Dazu gehören auch technische, schallmindernde Massnahmen an Flugzeugen und die Optimierung der Anflugverfahren. Das widerspricht dem Verursacherprinzip und sämtlichen marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Die Optimierung der Anflugverfahren und Lärmschutzmassnahmen sollen die Flughäfen mit den Fluglandetaxen bezahlen. Schallmindernde Massnahmen an den Flugzeugen sind eindeutig eine Aufgabe der Flugzeugbesitzer. Differenzierte, verursachergerechte Landetaxen können dazu Anreize schaffen. Die Treibstoffsteuer, welche wie gesagt nur auf Inlandflüge erhoben wird, kann die aus dem Flugverkehr resultierenden Kosten - z. B. im Gesundheits- und Umweltbereich - längst nicht decken. Die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung führen zudem zu immens hohen Folgekosten für die Volkswirtschaft. Der Land- und Liegenschaftsentwertung in der Nähe der Flughäfen kann man mit Schallschutzfenstern allein nicht begegnen.
Was bewirkt die Änderung der Bundesverfassung? Es wird mehr Geld aus der Bundeskasse in den Luftverkehr fliessen. Die Flughäfen - insbesondere die Regionalflughäfen, wir haben das jetzt einige Male gehört -, welche von aus unserer Sicht unnötigen und unsinnigen Kurz- und Privatflügen leben, werden zusätzlich subventioniert und unterstützt. Privatflüge sind in keiner Weise förderungswürdig, und Regionalflughäfen stehen wir eher kritisch gegenüber.
Die Zweckbindung von Steuern widerspricht dem Grundsatz der Steuer. Der Bund wird einmal mehr in seiner Wirkungsfreiheit eingeschränkt. Wenn die Hälfte der Treibstoffsteuer zweckgebunden eingesetzt werden muss, heisst das auch, dass dem Bund bei einer Zunahme der Fliegerei, bei einer Zunahme der Einnahmen aus der Treibstoffsteuer, mehr Geld entzogen wird.
Herr Leuenberger, eine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass mit diesem Verfassungsartikel, falls in den kommenden Jahren die Kerosinsteuer auf Auslandflüge eingeführt wird, die Hälfte der Einnahmen dem Fiskus gleich wieder entzogen wird und dann die Subventionierung der Flughäfen, der Flugzeugbesitzer und des Fliegens allgemein - obwohl die Schweiz immer wieder versichert, sie nehme die Klimakonvention ernst - absurde Dimensionen annimmt?
Die Version des Nationalrates - "Sicherheitsmassnahmen nichthoheitlicher Art zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr" - ist, wie bereits gesagt, mit zusätzlichen Mehrkosten für die Bundeskasse verbunden. Es gibt keinen Grund, warum der Bund gerade hier nichthoheitliche Aufgaben übernehmen soll.
Wir bitten Sie also, die für die Bundeskasse weniger belastende Variante des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit der Kommission zu unterstützen, welche wenigstens teilweise dem Verursacherprinzip entspricht.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Mehrheit Ihrer Kommission sowie die Sprecherin und der Sprecher, welche diesen Standpunkt unterstützt haben, haben ganz sicher gute Gründe und können auch logisch ableiten, warum sie an diesem Beschluss des Nationalrates festhalten wollen. Es gibt Gründe dafür. Aber ich frage mich doch sehr, ob es gute Gründe dafür gibt, jetzt an diesem Antrag festzuhalten, und muss Ihnen in Erinnerung rufen, dass es hier um eine Verfassungsänderung geht. Es wird darüber eine obligatorische Abstimmung geben, bei welcher Volk und Stände gewonnen werden müssen. Es wird nicht so einfach sein, dies zu erreichen: In einer solchen Situation wird es eine Summierung aller Gegnerschaften geben, die einerseits die Bundeskasse entlasten wollen, die andererseits etwas gegen den Luftverkehr haben usw. Sie wissen, es gibt Leute, die vom Luftverkehr betroffen sind, beispielsweise wegen des Lärms, und deswegen bei dieser Abstimmung alle Register ziehen werden. Es wird nicht so einfach sein, diese Abstimmung zu gewinnen.
Ich erinnere Sie daran, wie diese Vorlage in Ihrer Kommission gestartet ist: Die Kommission ist darauf zunächst gar nicht eingetreten. Mit Mühe und Not konnte dann knapp erreicht werden, dass die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen wurde und dass materiell darüber beraten werden konnte.
Die neue Finanzierung - ich rufe Ihnen dies in Erinnerung - wird eine Zusatzbelastung des Bundeshaushaltes von 18 Millionen Franken jährlich bedeuten, und mit Ihrer Lösung kommen nochmals 9 Millionen Franken dazu. Das ist ein Fakt, an den der Ständerat im Besonderen gedacht hat; er hat darauf Rücksicht genommen und sich darauf eingestellt.
Der Luftverkehr bringt Vor- und Nachteile; ich habe dies auch im Ständerat gesagt. Ein Vorteil ist der rasche Transport von vielen Personen in die Ferien oder für Geschäftszwecke; es ist natürlich auch ein Vorteil für die Wirtschaft, wenn unser Wirtschaftsstandort in ein Netz von Fluglinien eingebunden ist. Aber ein Nachteil ist beispielsweise der, dass der Luftverkehr leider auch für Terroranschläge attraktiv ist.
Jetzt kann man schon sagen: Ja, ein Anschlag gilt eigentlich nicht den Passagieren des Luftverkehrs, er gilt dem Registerstaat, also dem Staat Schweiz. Auch das ist eine logische, richtige Überlegung. Aber andererseits ist der Luftverkehr für den Terrorismus deswegen attraktiv, weil die Masse und die Geschwindigkeit von Flugzeugen unermesslichen Schaden anrichten und zu Erpressbarkeiten führen kann. Dieser Nachteil des Luftverkehrs soll nicht einfach nur dem Staat angelastet werden, während der Vorteil dann vollumfänglich dem Luftverkehr und den Passagieren zugute kommen soll.
Sie werden in dieser Angelegenheit nicht das letzte Wort haben. Das letzte Wort werden Volk und Stände haben. Von daher lohnt es sich, die Vorlage etwas auszutarieren.
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Zunächst ein Wort zu Frau Teuscher: Sie haben gesagt, es brauche eine Klärung. Absatz 3bis Buchstabe b bringt in der Fassung des Nationalrates eine glasklare Klärung. Hoheitliche Aufgaben sollen weiterhin wie bis jetzt - ich betone das - durch den Bund wahrgenommen und bezahlt werden, da es eine Staatsaufgabe ist, gegen Terror anzukämpfen. In einem Punkt haben Sie Recht: Die Feinverteilung der Gelder soll dann im Gesetz geschehen; das ist nicht Aufgabe der Verfassung.
Frau Lachenmeier, Sie sind natürlich ganz generell gegen diese Vorlage, aber heute befinden wir uns nicht mehr in der grundsätzlichen Diskussion, sondern in der Differenzbereinigung. Wenn Sie grundsätzlich gegen diese Spezialfinanzierung sind, dann ist das Ihr gutes Recht; aber das ist heute nicht mehr Gegenstand der Diskussion. So sehr ich auch dazu Lust hätte - wir wollen heute keine luftfahrtpolitische Debatte vom Zaun reissen. Aber immerhin wage ich zu sagen, dass wahrscheinlich eine weltweite Flugtreibstoffbesteuerung noch einige Jahre dauern wird. Im Übrigen ist es auch nicht unbedingt statthaft, die verschiedenen Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Sonst müsste ich Sie fragen, woher denn die Gelder für die Lärmsanierung bei den SBB bezahlt werden. Sie werden aus dem FinöV-Fonds bezahlt, und niemals über das Ticket, das Sie als Bahnkunde bezahlen.
Noch ein Wort zur Volksabstimmung, Herr Bundesrat. Ich teile selbstverständlich Ihre Meinung, dass sie kein Spaziergang sein wird, aber eines muss hier auch klar gesagt werden: Diese Vorlage generiert keinen zusätzlichen Flugverkehr! Wegen dieser Vorlage fliegt kein einziges Flugzeug mehr und auch keines weniger. Es geht also nicht um eine Mehrbelastung der Bevölkerung, sondern ganz klar darum, der Bevölkerung dannzumal zu sagen: Wenn Sicherheit nach wie vor als hoheitliche Aufgabe anerkannt wird, soll sie deshalb auch vom Staat bezahlt werden. Es geht darum, ob wir eine wettbewerbsfähige Luftfahrt haben wollen, ja oder nein. Ich bin überzeugt: Wenn Sie diese Fragen stellen und richtig argumentieren, wird das Schweizervolk dieser Lösung zustimmen, weil sie verursachergerecht und sachlich richtig ist.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Herr Binder, Sie haben gesagt, der Flugverkehr würde hier nicht subventioniert. Es ist doch aber so, dass Sie jetzt eben Leistungen, die von den Verursachern über Gebühren bezahlt werden, dem Bund aufbürden; und damit sinkt der Preis, der Flugtarif, für die Passagiere, die in der Schweiz starten. Seit wann ist der Preis irrelevant für den Lärm?
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Rechsteiner, ich habe nicht gesagt, es gebe keine Mehrbelastung des Bundeshaushaltes; ich habe gesagt, diese Vorlage bringe keine Mehrbelastung durch Flugverkehr für die Bevölkerung.
Zum andern muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie hier eine gewisse Entlastung der Flughäfen oder Fluggesellschaften erkennen, dann stimmt das teilweise, aber das ist gewollt; das ist auch vom Bundesrat gewollt. Im luftfahrtpolitischen Bericht können Sie nachlesen, dass wir unsere Luftfahrt wettbewerbsmässig besser positionieren sollen.
Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Herr Binder, mir ist der Begriff "nichthoheitlich" nicht ganz klar. Meint "nichthoheitlich" Massnahmen, die die Fluggesellschaften aus eigenen Sicherheitserwägungen anordnen? Das heisst, hoheitlich sind alle Massnahmen, die vom Bund respektive vom Bazl her vorgegeben werden? Was ist die genaue Definition von "hoheitlich" respektive "nichthoheitlich" in diesem Gesetz?
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Vischer, ich habe Ihnen gesagt, was wir unter "hoheitlich" verstehen. Hoheitlich sind die Kontrolle des Flughafens, die Grenzkontrollen und zum Beispiel die Durchführung von Ausschaffungen sowie die Begleitung durch Sicherheitsbeauftragte, durch die sogenannten Tiger, in der Luft, und durch die sogenannten Fox, in am Boden stehenden Flugzeugen.
Votazione
Le président (Bugnon André, président): Le groupe socialiste soutient la proposition de la minorité.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
Le président (Bugnon André, président): La divergence est maintenue. L'objet retourne donc au Conseil des Etats.