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Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

13591 · Amtliches Bulletin

Del 13 giu 2008

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/13591/de/bundesgesetz-uber-die-neuordnung-der-pflegefinanzierung

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Legge federale sul nuovo ordinamento del finanziamento delle cure (05.025)

05.025

Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Goll Christine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Vorlage zur Pflegefinanzierung ist ein sozialer Rückschritt im Vergleich zum heute geltenden Recht. Das KVG schreibt nämlich unmissverständlich fest, dass die ärztlich verordnete Pflege im Spital, im Heim oder mit Spitex zu Hause vollumfänglich bezahlt werden muss. Nicht alle Kantone halten sich heute an das Gesetz; das ist ein unhaltbarer Zustand.

Die neuen Bestimmungen zementieren diesen Missstand und bürden Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, Mehrkosten auf. Die Übertragung von maximal 20 Prozent der Kosten auf Menschen im Pflegeheim bedeutet vor allem in den Kantonen der Romandie eine Kostenverlagerung zuungunsten der Patienten und Patientinnen, auch wenn dies in denjenigen Kantonen der Deutschschweiz, die heute illegalerweise die Pflegekosten bis zur Hälfte auf die Patientinnen und Patienten überwälzen, eine Verbesserung bedeutet. Insbesondere Spitex-Patientinnen und Spitex-Patienten müssen künftig aber gegenüber heute mit massiven Verschlechterungen und finanziellen Mehrbelastungen rechnen. Die neue Bestimmung für die Akut- und Übergangspflege ist praxisfremd, minimalistisch und bürokratisch. So können nicht einmal die gravierendsten Auswirkungen der verfrühten Spitalaustritte, die sich mit der Einführung der Fallkostenpauschalen abzeichnen, aufgefangen werden. So wird es zu vermehrten Hospitalisierungen von Chronischkranken kommen, was letztlich zu unnötigen Folgekosten führt.

Das Pflegerisiko kann jeden und jede treffen. Ein Abbau bei den Pflegeleistungen ist gerade angesichts des klaren Abstimmungsresultates vom 1. Juni ungerechtfertigt und unverständlich. Eine weitere Revision wird angesichts der unbefriedigenden und praxisuntauglichen Lösung in Kürze unvermeidbar sein.

Die SP-Fraktion lehnt die neue Pflegefinanzierung aus diesen Gründen ab und wird sich weiterhin für eine soziale medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung von hoher Qualität für die gesamte Bevölkerung einsetzen.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Auch die grüne Fraktion bittet Sie, dieses Gesetz abzulehnen. Ich möchte Ihnen ganz kurz begründen, weshalb.

Das KVG macht eigentlich keine Trennung zwischen ärztlicher und pflegerischer Leistung. Die Idee einer Pflegefinanzierung war eigentlich von Anbeginn an ein Irrweg, in der Vorstellung, man könne diese beiden Dinge auseinanderhalten. Der Weg der Pflegefinanzierung war dann der, dass man die Pflege auseinandergenommen hat, bis in alle Details zerlegt hat, Punkt für Punkt, um dann einen Teil nach dem anderen als "Nichtpflege" zu definieren. Heute haben wir die Situation, dass ein Teil der Pflege akzeptiert und finanziert ist, ein anderer Teil nicht. Der Teil, der akzeptiert und finanziert ist, ist zudem noch aufgeteilt in eine Selbstbehaltsquote von 20 Prozent und in den restlichen Teil, der übernommen wird. Das entspricht nicht dem, was das Volk möchte, das entspricht nicht dem, wofür wir uns als Bevölkerung eingesetzt haben, aber auch als Parlament. Das ist ein Abbruch einer Versicherungsleistung; die Leute gehen davon aus, dass sie im Notfall versichert wären. Es braucht einen neuen Weg, der hier beschritten werden muss, damit auch die Pflege von allen finanziert werden kann.

Ich bitte Sie also dringend, diese Vorlage abzulehnen, und ich bitte das Parlament, möglichst schnell eine Lösung zu finden, in der die Pflege so aufgefasst wird, wie sie professionell definiert ist.

Abstimmung

Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Loi fédérale sur le nouveau régime de financement des soins

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Entwurfes ... 126 Stimmen

Dagegen ... 55 Stimmen