Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Umwandlung von Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren

13680 · Amtliches Bulletin

Del 12 mar 2007

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/13680/de/umwandlung-von-bewilligungsverfahren-in-widerspruchsverfahren

Consultato il 5 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Conversione delle procedure di autorizzazione in procedure di opposizione (06.3888)

06.3888

Umwandlung von Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er die Annahme des Postulates beantragt. Aufgrund dieses Antrages verzichte ich darauf, am heutigen Montagabend noch längere Ausführungen zu machen. Wichtig scheint mir, dass die Frage, wie und in welchen Fällen Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren umgewandelt werden können, grundlegend geprüft wird. Denn es ist eine Tatsache, dass heute für zahlreiche wirtschaftliche Tätigkeiten Bewilligungen eingeholt werden müssen, um einen bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Für die betroffenen Unternehmen ist dies sehr aufwendig, und die KMU leiden in erster Linie darunter, dass die Verfahren sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Jede Bestrebung, die Bewilligungsverfahren zu vereinfachen, ist zu begrüssen. Zu begrüssen ist daher auch die Botschaft des Bundesrates vom 8. Dezember 2006 zum Bundesgesetz über die Aufhebung und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren. Die Prüfung gemäss meinem Postulat ist eine sinnvolle Ergänzung dieser Botschaft. Ich bitte den Bundesrat daher, in diesem Zusammenhang das Anliegen dieses Postulates zielstrebig umzusetzen.

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Wir sind bereit, das zu prüfen. Wie Herr Wicki schon angetönt hat, geht das Postulat in die Stossrichtung des Bundesrates, den unternehmerischen Alltag generell zu erleichtern. Es gibt auch Staaten, die das Widerspruchsverfahren tatsächlich nach der Regel "silence is consent" lösen. In dieser Hinsicht macht es Sinn, dass wir das prüfen.

Die Frage, was die Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Fristen durch die Behörden sind, bedarf allerdings sicher einer vertieften Prüfung. Deshalb behält sich der Bundesrat natürlich vor, je nach Ergebnis das Prinzip nicht oder nur in sehr beschränktem Umfang einzuführen. Sie fordern ja mit Ihrem Postulat einen Bericht, damit man einmal die Auslegeordnung mit den Vor- und Nachteilen dieses Prinzips hat. Wir nehmen das ernst, nehmen es entgegen und werden Sie gegebenenfalls orientieren - auch über eine allfällige Revision der Ordnungsfristenverordnung.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté