07.082
Panoramica FTP (ZEB)
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
1. Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
1. Loi fédérale sur le développement de l'infrastructure ferroviaire
Art. 7-9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
Verdichtung Jurasüdfuss inklusive Ligerztunnel ...
...
Siviriez-Villars-sur-Glâne ...
...
Abs. 3
... Volksabstimmung auf Bundesebene ...
Abs. 4
... liegt ein betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes ...
Abs. 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Föhn, Giezendanner, Hutter Markus, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Abs. 1
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung eine Vorlage über die weitere Angebotsentwicklung und den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur. Darin legt er dar, ob und mit welchen Mitteln vor der Realisierung weiterer Ausbauten die bereits vorhandenen Infrastrukturen optimal ausgelastet werden. Für die beantragten Ausbauten legt er im Rahmen einer Gesamtschau und einer langfristigen Planung nicht nur den gesamtwirtschaftlichen Nutzen offen, sondern auch die betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung der einzelnen Projekte, Strecken und Vorhaben sowie die jeweiligen geprüften Alternativen und den Zeitpunkt der erforderlichen Realisierung im Rahmen einer auf eindeutig nachvollziehbare Kriterien erfolgten Priorisierung.
Ausserdem beantragt er eine verursachergerechte Finanzierung, welche auch Modelle der Mitfinanzierung durch Kantone und private Partner umfasst.
Abs. 2-6
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Germanier, Amherd, Berberat, Brélaz, Levrat, Rime)
Abs. 2
a. In dieser Vorlage werden insbesondere folgende Massnahmen mit Zeitplan geprüft:
Verdichtung Jurasüdfuss (inklusive Bau des Ligerztunnels)
Verdichtung Lausanne-Genf
Beschleunigung Luzern-Zürich mit Zimmerberg-Basistunnel II
Halbstundentakt Bern-Visp
Angebotsverbesserung Biel-Delsberg-Delle/Basel und Biel-Zürich
Halbstundentakt Intercity Zürich-Chur
Entlastung Güterverkehr Raum Baden
Entflechtung Basel Ost.
b. Der Bundesrat legt zudem dar, wie und wann die grossen Eisenbahn-Infrastrukturprojekte wie Wisenbergtunnel, Brüttener Tunnel und Heitersbergtunnel, die ergänzenden Ausbauten der Zulaufstrecke zur Neat und die Strecke Siviriez-Villars-sur-Glâne realisiert werden.
Antrag der Minderheit III
(Teuscher, Aeschbacher, Amherd, Berberat, Brélaz, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Hochreutener, Lachenmeier, Levrat)
Abs. 3
Streichen
Art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Il étudiera en particulier les mesures suivantes:
étoffement Pied sud du Jura, y compris construction du tunnel de Gléresse;
...
Siviriez-Villars-sur-Glâne;
...
Al. 3
... en votation populaire au niveau fédéral ou ...
Al. 4
... fondé sur les principes de l'économie d'entreprise et de l'économie nationale.
Al. 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Föhn, Giezendanner, Hutter Markus, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Al. 1
Le Conseil fédéral soumettra à l'Assemblée fédérale un projet sur le développement ultérieur de l'offre et l'extension ultérieure de l'infrastructure ferroviaire. Il indiquera si et par quels moyens les infrastructures existantes sont utilisées au maximum de leurs capacités avant la réalisation d'extensions ultérieures. Dans le cadre d'une vue d'ensemble et d'une planification à long terme, il présente non seulement l'utilité des extensions proposées pour l'économie en général, mais aussi l'évaluation fonctionnelle et économique de chacun des projets, lignes et plans, ainsi que leurs alternatives et le moment requis pour leur réalisation, en donnant la priorité à des critères cohérents.
En outre, il propose un financement imputé aux milieux concernés qui englobe des modèles de cofinancement par les cantons et les partenaires privés.
Al. 2-6
Biffer
Proposition de la minorité II
(Germanier, Amherd, Berberat, Brélaz, Levrat, Rime)
Al. 2
a. Ce projet étudiera notamment les mesures suivantes accompagnées d'un calendrier de réalisation:
étoffement Pied sud du Jura (y compris construction du tunnel de Gléresse)
étoffement Lausanne-Genève
accélération Lucerne-Zurich avec le tunnel de base du Zimmerberg II
cadence semi-horaire Berne-Viège
amélioration de l'offre Bienne-Delémont-Delle/Bâle et Bienne-Zurich
cadence semi-horaire Intercity Zurich-Coire
délestage du trafic marchandises dans la région de Baden
désenchevêtrement Bâle Est.
b. Le Conseil fédéral indiquera également comment et quand seront réalisés les grands projets d'infrastructures ferroviaires, notamment le tunnel du Wisenberg, de Brütten, du Heitersberg, les aménagements complémentaires des voies d'accès aux NLFA et le tronçon Siviriez-Villars-sur-Glâne.
Proposition de la minorité III
(Teuscher, Aeschbacher, Amherd, Berberat, Brélaz, Fehr Jacqueline, Hämmerle, Hochreutener, Lachenmeier, Levrat)
Al. 3
Biffer
Föhn Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Artikel 10 ZEBG wird als Schicksalsartikel bezeichnet. Für mich persönlich ist dieser Artikel mit der langen Aufzählung nichts anderes als eine überflüssige Beruhigungspille des Parlamentes für Wählerinnen und Wähler respektive für die entsprechenden Regionen.
Es geht doch nicht an, dass wir ein Gesetz verabschieden und darin, im sogenannten Schicksalsartikel, bereits festhalten, was im nächsten Gesetz stehen wird. Ich verstehe alle Regionen und deren Vertreter, die sich für ihre Anliegen einsetzen. Ja, es braucht alle aufgelisteten Ausbauten der Bahninfrastruktur; es braucht die Nord-Süd-Anbindung; es braucht den Zimmerbergtunnel und den Wisenbergtunnel; es braucht den Ligerztunnel usw. Aber ich will nicht in diesem Gesetz, das heisst in ZEB 1, festschreiben, was im nächsten Gesetz, in ZEB 2, zu stehen hat, denn die Prioritäten können sich in Kürze ändern, die Finanzierung kann uns zum Handeln zwingen, und auch die Technik könnte zu anderen Prioritäten führen. Eine Folgevorlage muss auf einer sinnvollen und nachvollziehbaren Systematik basieren. Welche Projekte in ZEB 2 enthalten sein werden, darf nicht heute definiert werden. Stellen Sie sich vor, es müsste ein Projekt in ZEB 2 fallengelassen werden - was für ein Aufschrei doch im ganzen Land, insbesondere in den entsprechenden Regionen, erfolgen würde!
Für die einzelnen Projekte und Strecken muss fortlaufend eine Gesamtanalyse erstellt werden. Klar definierte Kriterien betreffend Bedeutung und Prioritäten sind gefragt; zum heutigen Zeitpunkt fehlen sie. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Angaben über die heutige und die künftige Auslastung der einzelnen Strecken, der Ausweis der betriebs- und der volkswirtschaftlichen Rentabilität dieser Strecken sowie der volkswirtschaftlichen Dringlichkeit in den entsprechenden Regionen.
Es muss eine langfristige, aber nicht in Stein gemeisselte Planung des weiteren Infrastrukturbaus vorliegen. Dabei ist mir auch klar, dass Projekte von nationaler Bedeutung regional begründeten Projekten vorzuziehen sind. Zudem müssen die Prioritäten gemäss den finanziellen Möglichkeiten gesetzt werden. Eine verursachergerechte Finanzierung ist für mich selbstverständlich.
Die Formulierung von Artikel 10 gemäss der Minderheit I hält sich zudem an die Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament. Gerade wegen der Komplexität und der Bedeutung der Planung ist es zentral, durch den Bundesrat und die Verwaltung laufend eine professionelle Grundlage erstellen zu lassen. Die Wünsche des Parlamentes sind schon längst bekannt und in den Debatten mehrfach zum Ausdruck gebracht worden. Sie als lange Liste im Gesetz aufzuführen ist überflüssig. Hingegen muss das Parlament die volle politische Hoheit behalten: Dank einer professionellen Planungsgrundlage ist es in der Lage, über Umfang, Art, Geschwindigkeit und Finanzierung des weiteren Infrastrukturbaus autonom zu entscheiden, und zwar zur gegebenen Zeit.
Alle betroffenen Regionen können versichert sein, dass sie weiterhin in diesem Haus vertreten sind und dass ihre Anliegen zum richtigen Zeitpunkt ins Gesetz aufgenommen werden. Denn - nochmals - die aufgelisteten Projekte sind absolut begründet, aber lassen wir uns hier und heute nicht unnötig in die Enge treiben!
So bitte ich Sie, im Sinne einer objektiven Beurteilung zur gegebenen Zeit, der Minderheit I zu folgen; das heisst nichts anderes, als Artikel 10 Absatz 1 neu zu formulieren und dafür die folgenden Absätze zu streichen, weil sie in Absatz 1 dann schon enthalten sind.
Germanier Jean-René · 2VP-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Dans la loi sur le développement de l'infrastructure ferroviaire et dans le message sur la vue d'ensemble du FTP, le Conseil fédéral fait une distinction entre trois catégories de projets. Il y a tout d'abord la liste des mesures énumérées à l'article 4 de la loi précitée. Ce sont les mesures pour lesquelles un financement est en principe assuré, et nous avons vu que ce volet de la vue d'ensemble est très largement soutenu par notre Parlement. C'est le ZEB 1.
Il y a ensuite les options d'extension au sens du message du Conseil fédéral. Ce sont les projets qui auraient normalement dû faire partie de la liste qui figure à l'article 4. Ces projets ont en quelque sorte été sacrifiés en raison de la réduction du montant disponible pour la réalisation du ZEB 1, ou plutôt de la deuxième étape de Rail 2000. Le coût de ces projets s'élève à 3,5 milliards de francs. Parmi ceux-ci, on trouve non seulement les trois options qui concernent la Suisse occidentale - voie partielle entre Lausanne et Genève; tunnel du Lötschberg; tunnel de Gléresse -, mais aussi 1,3 milliard de francs pour le tunnel du Zimmerberg qui est important pour le trafic nord-sud entre le Tessin, Lucerne et Zurich.
Il y a enfin ce que le Conseil fédéral nomme "les autres grands projets" et qui comporte plusieurs grands tunnels et divers aménagements sur l'axe nord-sud. Le coût de l'ensemble de ces projets est estimé à une dizaine de milliards de francs.
Permettez-moi de faire quelques remarques au sujet de ces différents groupes de mesures.
1. La distinction entre options d'extension, d'une part, et autres grands projets, d'autre part, n'est pas une construction de la minorité II de la commission. Tout au contraire, cette distinction ne fait que reprendre l'esprit du message du Conseil fédéral.
2. Le Conseil fédéral nous explique la raison de cette distinction en précisant ceci: "Lors des études de planification, les options d'extension ont été traitées comme l'offre du ZEB." C'est pourquoi les indications concernant ces options et le projet d'offres du ZEB ont, je le souligne, "contrairement aux grands projets ferroviaires, une profondeur de planification similaire (projet d'offre et de vérification de l'infrastructure)". Je vous renvoie au chiffre 1.6.1 du message, page 7288, qui fait clairement la différence entre les options d'extension.
3. La Conférence des directeurs cantonaux des transports publics s'est prononcée, et ce depuis plusieurs années déjà, pour la réalisation des options d'extension. Il y a donc un consensus au niveau des cantons pour le traitement prioritaire de ces projets. C'est aussi le but de ma proposition de minorité.
4. Il n'y a pas lieu d'opposer les options d'extension aux grands projets. Ma proposition de minorité ne dit pas ce qu'il faut faire et ce qu'il ne faut pas faire. Elle prévoit simplement que ce sont les projets qui ont été retirés du ZEB 1 qui devront être examinés en premier dans le cadre du ZEB 2.
5. Ma proposition de minorité n'est pas une démarche purement régionaliste. On trouve dans la liste des options d'extension des mesures à réaliser pour le désenchevêtrement Bâle Est pour un montant de 360 millions de francs, dans la région de Baden, entre Zurich et Coire pour un montant de 200 millions de francs et, surtout, le tunnel du Zimmerberg II pour un montant de 1,3 milliard de francs sur l'axe Lucerne-Zurich.
Comme vous pouvez le constater, la proposition de la minorité II est avant tout logique. Elle a le mérite de respecter la cohésion nationale. Cela dit, il se trouve que la Suisse occidentale se sent particulièrement concernée par l'article 10 de cette loi.
Je vous demande donc de respecter les équilibres prévus dans le message du Conseil fédéral. Il n'est pas réaliste du point de vue financier de porter à plus de 10 milliards de francs le montant prévu pour le projet ZEB 2. Je vous invite à soutenir la proposition de la minorité II qui prévoit un montant de 3,5 milliards de francs, car elle est plus réaliste du point de vue financier et respecte mieux les équilibres dans le pays, ainsi que la cohésion nationale.
Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Im Namen der Minderheit III beantrage ich Ihnen, Artikel 10 Absatz 3 zu streichen. Der Ständerat hat hier eingefügt, dass Projekte, die "in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurden oder gesamthaft vordringlich sind", prioritär finanziert werden müssen. Für die Minderheit III ist dies die falsche Optik, um zu beurteilen, welche Projekte wir prioritär finanzieren wollen. Die Minderheit III will, dass bei der Festlegung der Prioritäten vor allem sachliche Kriterien im Vordergrund stehen. Wir wollen in erster Linie diejenigen Projekte finanziert haben, die dem gesamten Eisenbahnnetz in der Schweiz grossen Nutzen bringen. Mit Absatz 3 haben diejenigen Projekte, über die es einmal eine Volksabstimmung gab, eine höhere Priorität bei der Finanzierung.
Was heisst das konkret? Konkret erhalten damit die beiden Neat-Projekte Zimmerberg- und Hirzeltunnel und die Projekte, die im ursprünglichen Bahn-2000-Projekt enthalten waren, der Wisenberg- und der Brüttener Tunnel, Priorität. Aber das ursprüngliche Projekt Bahn 2000 stammt aus den Achtzigerjahren. Die Minderheit III fragt sich schon, ob es Sinn macht, dass wir heute, dreissig Jahre später, Entscheide treffen, die auf einer Planung aus den Achtzigerjahren basieren, und ob wir unsere Entscheide nicht aufgrund von neuen Erkenntnissen treffen müssen. Wenn wir Absatz 3 beibehalten, werden Projekte wie der Ligerztunnel, das dritte Gleis zwischen Lausanne und Genf, der Halbstundentakt zwischen Bern und Visp, der Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur oder die Entflechtung Basel Ost auf der Strecke bleiben, weil wir nicht alles finanzieren können.
Absatz 3 beinhaltet aber noch ein weiteres Kriterium. Es wird gesagt, es könnten Projekte finanziert werden, die gesamthaft vordringlich seien. Nur: Was heisst das, "gesamthaft vordringlich"? Sind dann Projekte, die für den Güterverkehr, oder Projekte, die für den Fernverkehr eine grosse Bedeutung haben, gesamthaft vordringlich? Sind Projekte gesamthaft vordringlich, die für eine Region eine grosse Bedeutung haben? Die Minderheit III findet, solch schwammige Begriffe gehören nicht in das Gesetz. Wir möchten eine klare Prioritätenauflistung aufgrund von verkehrspolitisch sachlichen Kriterien. Wir möchten, dass prioritär und als Erstes Projekte umgesetzt werden, die dem ganzen Netz in der Schweiz einen grossen Mehrwert bringen.
Deshalb beantrage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag, Absatz 3 zu streichen. Die Minderheit III ist unabhängig von den Minderheiten I und II, deren Anträge vorgängig präsentiert wurden.
Hany Urs · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp
In der Vorlage 1, dem Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, wird abgebildet, wie die Infrastruktur über ZEB 1 hinaus erweitert werden soll. Die Mehrheit der KVF-NR ist mit geringfügigen Änderungen oder Ergänzungen dem Ständerat gefolgt. Insbesondere bei Artikel 10 hat der Ständerat Präzisierungen vorgenommen und vor allem eine Auflistung von durch den Bundesrat zu prüfenden Massnahmen eingefügt. Der Bundesrat hat in diesem Artikel nur den Zimmerberg-Basistunnel und den Wisenbergtunnel explizit als Erweiterungsoptionen genannt. Weitere Angebotsentwicklungen lässt er offen.
Die Minderheit I (Föhn) folgt hier dem Bundesrat und verlangt zusätzlich eine Überprüfung der Auslastung der bereits bestehenden Infrastruktur sowie eine Prüfung von Alternativen der Realisierungszeitpunkte. Ich jedoch betrachte es als zentrale Aufgabe der beiden Parlamentskammern, Schwerpunkte zu setzen und konkret zu prüfende Projekte zu bezeichnen. Kollege Föhn, die Auflistung von Projekten heisst noch lange nicht, dass sie bereits in Stein gemeisselt sind, es bedeutet nur, dass der Bundesrat sie explizit überprüfen soll.
Die Minderheit II (Germanier) listet wie der Ständerat Projekte auf, verlangt aber auch, dass der Bundesrat darlegt, wie und wann bestimmte Projekte realisiert werden können. Über das Wie und Wann soll dann diskutiert und entschieden werden, wenn feststeht, welche Infrastrukturausbauten definitiv realisiert werden. Priorisierungen durch das Parlament heute: Ja; Entscheide über das Wie und Wann aber erst danach.
Wenn wir jetzt eine der Minderheiten unterstützen, schaffen wir auch eine Differenz zum Ständerat, die erheblich ist. Denn gerade im Ständerat haben mehrere auf das Einbringen ihrer kantonalen Bedürfnisse zugunsten einer pragmatischen Lösung verzichtet. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Ständerat bei der Schaffung einer solchen Differenz eine neue Grundsatzdiskussion beginnen würde und somit die Verabschiedung der Vorlage noch dauern würde.
In Absatz 2 wird der Bundesrat aufgefordert, die aufgelisteten Massnahmen zu prüfen. Somit werden die endgültigen Objekt- und Projektentscheide erst aufgrund der bis Ende 2010 geforderten bundesrätlichen Vorlage gefällt.
Artikel 10 ist ein zentrales Element der Vorlage 1. Ich beantrage Ihnen, bei der Vorlage 1 immer der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich bitte Sie auch im Namen unserer Fraktion, immer der Kommissionsmehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.
Hochreutener Norbert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo PCD/PEV/glp
Ich denke, dass der Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission hier die meisten Punkte verbessert hat, und ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zu den Absätzen 2 und 4 zuzustimmen. Allerdings sind wir bei Absatz 3 für den Streichungsantrag. Wir sagen uns nämlich - Volksabstimmungen in Ehren -, dass es sein kann, dass sich die Situation verändert hat, wenn man beispielsweise vor zehn Jahren abgestimmt hat, sodass nicht immer sakrosankt ist, was das Volk hier vielleicht vor zehn Jahren einmal gesagt hat; das muss man auch überdenken können. Wichtig ist für uns auch die Ergänzung in Absatz 4. Dem Projekt soll nicht nur ein betriebswirtschaftlich, sondern auch ein volkswirtschaftlich abgestütztes Konzept zugrunde liegen.
Ganz besonderes Gewicht möchte ich jetzt auf die Ergänzung in Absatz 2 legen, auf die Verdichtung Jurasüdfuss inklusive des Ligerztunnels. Ich habe bereits in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen. Es ist dort vielleicht etwas untergegangen, deshalb erlaube ich mir, nochmals kurz darauf zurückzukommen. Dieses Tunnelprojekt ist zunächst einmal für die Region Bielersee sehr wichtig. Der Tunnel wäre nur ungefähr 1800 Meter lang - es ist also nicht ein zweiter Lötschbergtunnel. Er wäre ein wesentlicher Beitrag zur Aufwertung und Neugestaltung des Seeuferbereiches in Ligerz. Dieses Projekt ist aber auch von gesamtschweizerischem Interesse. Für die Nord-Süd-Achse wird alles gemacht - Stichwort Neat -; für die Ost-West-Achse aber, die im Güterbereich vor allem seit der Osterweiterung der EU sehr wichtig ist, machen wir viel zu wenig. Deshalb müssen wir jetzt diesen Ausbau auf Doppelspur zwischen Biel und Neuenburg mit einem Tunnel in Ligerz durchziehen.
Germanier Jean-René · 2VP-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Une très large majorité du groupe radical-libéral vous invite à soutenir la proposition de la minorité II et de rejeter la proposition de la minorité I ainsi que celle de la majorité de la commission, qui s'est alignée pour l'essentiel sur la décision du Conseil des Etats pour différentes raisons que j'ai déjà exposées lorsque j'ai défendu de ma proposition de minorité. La version du Conseil des Etats et de la majorité de la commission a été considérée par notre groupe comme peu réaliste du point de vue budgétaire. De plus, cette version diminue le niveau de priorité du projet ZEB en général.
Il y a lieu de rappeler les trois étages du projet ZEB. Premièrement, le ZEB 1, qui est détaillé à l'article 4 et qui n'est pas remis en question, comme je l'ai dit, comprend 22 projets pour un coût de 5,4 milliards de francs avec les aménagements régionaux. Ce sont des projets répartis sur l'ensemble du territoire, mais les crédits y relatifs ont été réduits en fonction des 3 milliards de francs de surcoûts de la NLFA sur l'axe du Saint-Gothard, qui ont provoqué la réduction de l'enveloppe qu'il était initialement prévu d'allouer au ZEB 1 appelé anciennement "deuxième étape de Rail 2000".
Deuxièmement, les options d'extension, pour un montant de 3,5 milliards de francs, comprend dix projets énumérés à l'article 10. Ce paquet correspond exactement au texte de la proposition de la minorité II, soutenue par la majorité de notre groupe.
Troisièmement, il y a les grands projets ferroviaires qui représentent des travaux futurs pas encore véritablement planifiés. Il y en a pour plus de 10 milliards de francs, sans compter les demandes supplémentaires qui émanent des régions.
Qu'a fait le Conseil des Etats? Il a repris in extenso les options d'extension que vous retrouvez dans la proposition de la minorité II et il y a ajouté quelques grands projets ferroviaires comme ceux du tunnel de Brütten, du tunnel du Wisenberg et du tunnel du Heitersberg II ainsi que le développement des lignes d'accès nord et sud à la NLFA.
Cette solution du Conseil des Etats qui mélange les options d'extension détaillées dans le message du Conseil fédéral avec les grands projets ferroviaires n'est pas réaliste du point de vue financier - nous parlons de plus de 10 milliards de francs! -, ainsi que du point de vue de la planification et de la cohésion nationale. Je vous renvoie à ce sujet à la page 7288 du message du Conseil fédéral, les explications y sont claires.
Lors des études de planification, les options d'extension ont été traitées comme l'offre ZEB. C'est pourquoi les indications concernant ces options d'extension et le projet d'offre du ZEB comportent "contrairement aux grands projets, une profondeur de planification similaire" (message ch. 1.6.1). C'est d'ailleurs logique, puisque ces options sont issues de la réduction du projet ZEB, suite aux surcoûts enregistrés au Saint-Gothard.
Ainsi, avec la proposition de la minorité II, nous établissons une liste de projets qui concernent bien sûr la Suisse occidentale pour ce qui concerne le Lötschberg, la troisième voie entre Lausanne et Genève et le tunnel de Gléresse, mais aussi l'ensemble de la Suisse. Je prendrai notamment le cas du tunnel de base du Zimmerberg II, pour 1,3 milliard de francs, qui restera la deuxième priorité de ZEB 2 et qui sera l'une des futures priorités, mais il y a aussi dans notre liste des travaux sur l'axe Zurich-Coire, et bien d'autres projets encore.
Je vous demande donc, au nom d'une large majorité du groupe radical-libéral, de voter la proposition de la minorité II (Germanier).
Lachenmeier-Thüring Anita · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo dei Verdi
Die Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit III (Teuscher) und möchte Absatz 3 von Artikel 10 streichen. Damit ist auch gesagt, dass sich eine Minderheit der grünen Fraktion für den Beibehalt der Priorisierung ausspricht. Der Entscheid war nicht einfach. Einig waren wir uns, dass wir ein optimales Eisenbahnnetz benötigen, um allen Bedürfnissen des Güter- und Personenverkehrs gerecht zu werden und die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene baldmöglichst verbessern zu können. Weiter bestreitet niemand, dass bei den Volksabstimmungen noch nicht alle Fakten auf dem Tisch lagen und über gewisse wichtige Eisenbahnprojekte nicht abgestimmt wurde, diese jedoch in ZEB 2 berücksichtigt werden sollen, so zum Beispiel das dritte Geleise zwischen Lausanne und Genf. Sicher ist auch, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um in den nächsten zehn, zwanzig Jahren alle für den öffentlichen Verkehr und die Umwelt nötigen Projekte zu realisieren.
In vielen Regionen stösst man mit den Trassenkapazitäten bereits heute an Grenzen: Züge sind überfüllt, und ein verdichteter Taktfahrplan ist mangels Schienenkapazitäten nicht möglich. Um den Entscheid für die nächste Etappe unter Berücksichtigung aller Fakten für alle Regionen treffen zu können, sollen alle Projekte gleichwertig behandelt und beurteilt werden. Darum möchte die Mehrheit der grünen Fraktion Absatz 3 streichen, und sie unterstützt den Antrag der Minderheit III.
Eine Minderheit der grünen Fraktion - dazu zähle ich mich auch - ist überzeugt, dass die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und die damit verbundene Ausnützung des Gotthard-Basistunnels ohne Einschränkung des Personenverkehrs nur möglich ist, wenn die vom Volk bereits bewilligten Strecken, also ein neuer Juradurchstich durch den Wisenberg und der Zimmerbergtunnel, realisiert werden. Zudem sind wir der Meinung, dass sich das Volk für die Neat und die Bahn 2000 im Wissen um bestimmte Projekte ausgesprochen hat. Wir können das, was das Volk entschieden hat, nicht nach Belieben ändern. Die Kantone können nicht planen und den öffentlichen Verkehr nicht weiterentwickeln, wenn die Projekte zeitlich immer wieder hinausgeschoben werden.
Dass der Bau der Neat teurer zu stehen kommt, als anfangs angenommen wurde, ist nicht die Schuld der betroffenen Regionen. Mit der Streichung des Priorisierungsartikels gesteht man ein, dass die Finanzierung auch in ZEB 2 ein ungelöstes Problem darstellt und dass man sich nicht ernsthaft bemüht, dies zu ändern. Aus diesem Grund ist es für die Mehrheit und die Minderheit III wichtig, dass Absatz 5 beibehalten wird, denn für die Finanzierung dieser Massnahmen müssen zusätzliche Mittel in den Fonds fliessen. Schlussendlich hängt es von den Finanzen ab, wie viele Projekte in die nächste Phase, in ZEB 2, kommen. Die Wunschliste ist lang, und zwar deshalb, weil der öffentliche Verkehr glücklicherweise in allen Regionen an Akzeptanz gewonnen hat. Darüber freuen wir uns sehr. Wir sind überzeugt: Das Geld ist gut und nachhaltig angelegt.
Um den bestmöglichen öffentlichen Verkehr zu erhalten, beantragt Ihnen die Mehrheit der grünen Fraktion also die Streichung von Absatz 3; eine Minderheit möchte aus denselben Gründen diesen Absatz beibehalten.
Die grüne Fraktion spricht sich weiter gegen die Anträge der Minderheiten I (Föhn) und II (Germanier) aus. Die Minderheit II hat eine eigene Wunschliste zusammengestellt, welche weder auf einem Volksentscheid noch auf festen Fakten und Zahlen beruht. Die Minderheit I geht davon aus, dass mangels Finanzen nur ein kleiner Teil der Projekte umgesetzt werden kann, und legt das Gewicht zu sehr auf das absolut und wirtschaftlich Mögliche.
Wir Grünen sind davon überzeugt, dass wir eine Finanzierungsmöglichkeit finden müssen und können und dass das vor allem aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist.
Hämmerle Andrea · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista
Neben Artikel 5, der erstaunlicherweise zu überhaupt keinen Diskussionen Anlass gegeben hat, ist der vorliegende Artikel 10 der Schlüsselartikel der Vorlage. Hier geht es um die weitere Zukunft der schweizerischen Bahninfrastruktur, um ZEB 2.
Der Bundesrat schlägt uns eine sehr allgemeine, relativ unverbindliche Formulierung vor. Der Ständerat beschloss hingegen einen konkreten Massnahmenkatalog, und er setzt dem Bundesrat auch eine Frist, nämlich 2010. Unsere KVF folgt im Wesentlichen dem Ständerat, mit zwei kleinen Ergänzungen. Das heisst, der Bundesrat muss ZEB 2 sowohl in Bezug auf die Projekte als auch in Bezug auf deren Finanzierung auf den Stand bringen, auf dem heute ZEB 1 ist. Dies ist richtig und konsequent.
Die SP-Fraktion bittet Sie, im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen und zusätzlich die Minderheit III (Teuscher) zu unterstützen. Warum? Die aufgelisteten Massnahmen sind sinnvoll, und die Projekte sind prüfenswert. Es ist richtig, alle diese Projekte, alle diese Massnahmen gleich zu behandeln, nach den gleichen Kriterien zu beurteilen. Betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Angebotskonzept heisst die Devise. Die Fassung der Mehrheit ist also richtig.
Es ist nun wenig sinnvoll, eine Priorisierung von Projekten, die irgendwann in einer Volksabstimmung angenommen worden sind, vorzunehmen. Innerhalb von zwanzig Jahren hat sich nämlich im Bereich des Netzes, aber auch in Bezug auf das Rollmaterial vieles geändert. Es kann also durchaus sein, dass ein Projekt, das vor zwanzig Jahren richtig gewesen ist, morgen nicht mehr ins Konzept passt, dafür aber ein anderes, das vor zwanzig Jahren nicht wichtig war, an Bedeutung gewonnen hat.
Es gibt auch noch ein rechtliches Argument, das für den Antrag der Minderheit III spricht, die Volksabstimmungsklausel zu streichen. Das bisherige Recht wird durch dieses Gesetz nämlich abgeändert, und das Gesetz, das wir heute beschliessen, untersteht ebenfalls dem Referendum, ersetzt also frühere Beschlüsse. Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit III zu unterstützen.
Noch wichtiger ist aber, dass Sie die Anträge der Minderheiten I (Föhn) und II (Germanier) ablehnen. Die Minderheit I - das sind Teile der SVP-Fraktion - sagt wortreich, dass sie ZEB 2 eigentlich nicht will. Es handelt sich, bei Lichte besehen, um einen Streichungsantrag. Wer eine Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur will, muss den Antrag der Minderheit I unbedingt ablehnen.
Die Minderheit II, vor allem aus der Westschweiz kommend, durchbricht das Prinzip der Gleichbehandlung aller Massnahmen und nimmt eine willkürliche, sachlich nicht begründete Priorisierung gewisser Projekte vor. Warum zum Beispiel ist der Zimmerberg wichtiger als der Wisenberg? Das leuchtet niemandem ein. Das können wir heute so nicht sagen. Das muss im Gegenteil sorgfältig geprüft werden, so wie alle anderen Massnahmen auch. Wir sollten nicht jetzt, ohne sachliche Grundlage, Prioritäten setzen, sondern wir wollen sehen, wie der Bundesrat die Dinge prüft und beurteilt, was er vorschlägt, und aufgrund dieser Vorschläge können wir dann sagen, welche Projekte im Rahmen von ZEB 2 zu realisieren sind.
Français Olivier · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale-radicale
Monsieur Hämmerle, expliquez-moi pourquoi la proposition de la minorité II (Germanier) est "excessivement romande", alors qu'elle mentionne la diminution du temps de parcours entre Lucerne et Zurich, la cadence semi-horaire entre Berne et Viège, l'amélioration de la liaison entre Berne et Bâle, la liaison Intercity entre Zurich et Coire, etc. Comment osez-vous affirmer cela au nom du groupe socialiste?
Hämmerle Andrea · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista
Ja, Sie müssen einfach die Fahne lesen. Dann kommen Sie automatisch darauf, dass das ein Westschweizer Anliegen ist. Auf der Fahne stehen die Namen Germanier, Amherd, Berberat, Brélaz, Levrat, Rime. Sind das etwa Ostschweizer, Zentralschweizer, Südschweizer oder Zürcher? Nein, es sind Westschweizer. Es geht in der Tat nicht darum, dass wir jetzt sagen, welche Projekte innerhalb von ZEB 2 noch einmal Priorität geniessen und welche innerhalb von ZEB 2 zurückgestellt werden sollen.
Ich habe bewusst zwei Beispiele genannt, die nicht in der Westschweiz liegen, nämlich den Wisenbergtunnel und den Zimmerbergtunnel. Es wird Ihnen Mühe bereiten, uns zu erklären, warum jetzt ausgerechnet der Zimmerbergtunnel gegenüber dem Wisenbergtunnel priorisiert werden sollte. Das ist das Thema - aber die Fahne ist insofern klar.
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich möchte zur Ehrenrettung von Herrn Français doch sagen: Die Minderheit II (Germanier) ist eine von Westschweizern dominierte Minderheit, aber sie setzt sich nicht nur für Westschweizer Anliegen ein.
Es ist gewiss ein Zufall, dass wir diese Debatte am dritten Tag des Vollbetriebes des neuen Fahrplanes der SBB führen, der zum Teil massive Verbesserungen bringt, aber auch bereits Grenzen aufzeigt. Wir sind also topaktuell.
Es wurde schon mehrfach gesagt, dass es dieser Artikel nun wirklich in sich hat. Das zeigte sich auch in der Diskussion in unserer Fraktion. Für einen Teil unserer Fraktion ist der Antrag der Mehrheit zu abschliessend und nicht finanzierbar, dem anderen Teil ist der Antrag der Minderheit I (Föhn) zu unverbindlich, zu offen und ohne zeitliche Perspektive. So kam es, wie es kommen musste: Eine hauchdünne Mehrheit der Fraktion hat sich zugunsten der Kommissionsmehrheit entschieden.
Ich lege gerne offen, dass ich bei diesem Artikel zur Kommissionsmehrheit gehöre, und das aus einem aus meiner Sicht guten und überzeugenden Grund. Die Ausgangslage ist doch folgende: Wir haben bereits ein gut ausgebautes, dichtes Schienennetz für alle Verkehre auf der Schiene. Sämtliche Verkehre, also der lokale, der nationale und der internationale Güter- und Personenverkehr, werden auf ein und demselben Schienennetz abgewickelt. Das bringt gewisse Einschränkungen im Betrieb, vor allem aber auch in Bezug auf die Kapazitätsausweitung. Der Einsatz modernster Leittechnik führt zu einer möglichst weitgehenden Optimierung der Trassenverfügbarkeit. Dennoch wird das für eine effiziente Abwicklung der künftigen Verkehre nicht ausreichen. Es braucht also Ausbauten, es braucht Ergänzungsbauten, es braucht aber auch Neubauten auf dem schweizerischen Schienennetz.
Wenn wir nun die drei Möglichkeiten gemäss Mehrheit, Minderheit I und Minderheit II analysieren, stellen wir unterschiedliche Konzepte fest. Der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit I ist im Wesentlichen der, dass die Mehrheit entsprechend der immer wieder verlangten Transparenz und Offenheit klar darlegt, wo und nach welchen Kriterien investiert werden soll. Artikel 10 gemäss Mehrheit gibt auch eine gewisse Planungssicherheit, und - ich glaube, das bestreitet niemand - er beschlägt und nennt die wesentlichen Engpässe auf unserem schweizerischen Schienennetz. Wenn Sie die Schienennetzkarte betrachten, dann sehen Sie, dass hier nicht Projekte aufgelistet werden, die jenseits der Realität liegen. Der Antrag der Minderheit I wäre aus meiner Sicht dann geeignet, wenn wir überhaupt noch keine Infrastruktur hätten und noch nicht wüssten, wo, wie und wann wir ein Eisenbahnnetz aufbauen wollen.
Die Bedingungen und Kriterien sowie die Offenheit bei den Finanzierungsmöglichkeiten sind bei Mehrheit und Minderheit I praktisch identisch. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings: Während die Mehrheit dem Bundesrat mit dem Jahr 2010 eine klare Zeitvorgabe für eine Vorlage über die weitere Angebotsentwicklung gibt, macht die Minderheit I diesbezüglich keine Aussage. Es bleibt also völlig offen, zu welchem Zeitpunkt wir uns wieder über die weiteren Ausbauten auf unserem Schienennetz unterhalten werden. Aus meiner Sicht ist das ein gravierender Nachteil. Ernst zu nehmen sind allerdings auch die Argumente der Minderheit I. Dennoch: Jede Investition bringt jährlich wiederkehrende Folgekosten, die vom Unternehmen bezahlt werden müssen. Deshalb ist dem Kriterium der höchstmöglichen Effizienz des eingesetzten Frankens in Bezug auf die Lösung der Verkehrsprobleme absolute Priorität einzuräumen. Das macht auch die Mehrheit, nämlich in den Absätzen 3 bis 6.
Den Antrag der Minderheit II lehnen wir ab, weil sie aus unserer Sicht zwei Kategorien von Investitionen definiert. Wir sind der Meinung, es sollten alle Projekte an den gleichen Kriterien gemessen werden. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit II ab.
Den Antrag der Minderheit III (Teuscher) lehnen wir ebenfalls ab, weil wir der Meinung sind, der Volkswille müsse geachtet werden. Selbstverständlich kann man sagen, dass sich etwas ändern kann. Aber in der Militärdebatte haben andere Kreise immer wieder auf Volksentscheide verwiesen. Ich glaube, wir sollten kongruent sein und auch hier Volksentscheide achten.
Sie sind also gut beraten, wenn Sie der Mehrheit folgen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Herr Föhn hat für die Begründung seines Minderheitsantrages zunächst gesagt, es gehe hier ja doch nur um eine Beruhigungspille, da das Parlament ja ohnehin frei sei, später zu entscheiden, was es wolle. Das hat etwas; das Parlament wird tatsächlich frei sein, bei der späteren Vorlage Bahn 2030 die Prioritäten zu setzen, die es will, und diejenigen Projekte verbindlich zu beschliessen, die es will. Aber es geht in erster Linie um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Bundesrat. Der Bundesrat hat nämlich in seiner Vorlage gesagt, er werde so rasch als möglich eine Vorlage bringen. Das wurde im Ständerat und durch die Mehrheit Ihrer Kommission präzisiert, verbindlich ausgestaltet auf das Jahr 2010. Es ist also zunächst einmal eine zeitliche Verbindlichkeit und eine inhaltliche Verbindlichkeit. Wenn Sie das wieder herausnehmen wollen, sind Sie im Ungewissen darüber, was tatsächlich gehen wird, zeitlich und inhaltlich.
Ich habe es ja gestern beim Eintreten gesagt: Die grosse Leistung, die der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission vollbracht haben, besteht darin, dass sie bei dieser Vorlage nicht aufstocken, sondern es bei den 5,2 Milliarden Franken bewenden lassen, die jetzt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Dass sie aber dennoch Gewissheit haben wollen, dass gewisse Projekte tatsächlich verwirklicht werden können, das kann ich sehr gut verstehen; deswegen diese Verbindlichkeit hier in Artikel 10.
Wir können mit den Ergänzungen, die der Ständerat und die Kommissionsmehrheit gemacht haben, sehr gut leben. Der Antrag der Minderheit I (Föhn) hingegen würde alles unverbindlich machen, "verwaschen", und das wäre ungerecht gegenüber den Regionen und Kantonen, die berechtigte Ansprüche haben.
Wie verhält es sich mit dem Antrag der Minderheit II (Germanier)? Die Minderheit II macht eine zeitliche Differenzierung. Sie nennt einige Projekte, die sie für vordringlich hält, und einige andere, die sie für nicht so wichtig hält. Ich möchte Sie davor warnen, das zu tun. Wir haben nun diesen Konsens gefunden; ich habe Ihnen dafür gedankt. Wenn Sie nun diese Aufteilung vornehmen und einige Projekte als weniger wichtig betrachten als andere, kommen gewisse Minderheiten, die im Interesse des Konsenses zurückgesteckt haben, nun auch wieder nach vorne, denn dann müssen sie sich etwas geprellt vorkommen.
Deshalb ersuche ich Sie, beim Konsens zu bleiben und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Il va de soi que ce que sera le projet ZEB 2 selon la version du Conseil des Etats - non combattue dans notre commission, sauf par Monsieur Föhn - dépendra des moyens et des versements supplémentaires qui seront effectivement alloués par la Confédération. Si aucun moyen supplémentaire n'est octroyé, il n'y aura pas de projets mis en chantier, mais ce serait contraire à nos décisions. S'il y en a pour un montant de 2 à 3 milliards de francs, il y aura peu de projets réalisés. S'il y en a pour 10 milliards de francs, on pourra réaliser tous les projets, simplement en les étalant dans le temps. Cela, c'est déjà clair conceptuellement.
Maintenant, quelles sont les vraies différences entre les diverses propositions de minorité? La proposition de la minorité I revient à vérifier un certain nombre de fois, avec ceinture et bretelles comme on dit, que tout projet correspond à un besoin, à le vérifier souvent et beaucoup, à s'assurer qu'on ne peut vraiment pas faire autrement. Et si on ne peut vraiment pas faire autrement, il faut alors faire financer les projets par les cantons et les milieux économiques. Quelque part, c'est l'union des chemins de fer cantonaux contrôlée par Berne. Pour moi, ce concept est étrange et il a été clairement refusé par notre commission.
Un autre concept est celui de la minorité II. La proposition de la minorité II distingue clairement les options d'extension "fabriquées" par les CFF comme étant, de son point de vue, les meilleures solutions de complément au réseau à court terme. Elle demande au Conseil fédéral de prévoir un calendrier pour les autres réalisations, ce qui n'interdit bien sûr pas en quoi que ce soit que le Conseil fédéral décrète par exemple que le tunnel du Wisenberg est urgent et qu'il faut le rajouter à la liste qui figure dans la première partie de la proposition de la minorité II. Simplement, il n'en a pas l'obligation.
La proposition de la majorité de la commission, complétée par les projets - qui ont été oubliés - concernant le tunnel de Gléresse et le tronçon Siviriez-Villars-sur-Glâne, a pour caractéristique de mettre en principe tous les projets à égalité. Une liste complète est donnée au Conseil fédéral qui fera son choix et déterminera la vitesse avec laquelle les dossiers seront traités, le dosage, si tous les projets seront pris en compte ou seulement une partie d'entre eux.
Mais, pour avoir un éclairage complet, il faut bien sûr aussi prendre en considération l'alinéa 3 que le Conseil des Etats a rajouté, à savoir: "Les projets approuvés en votation populaire ou présentant un caractère urgent sont prioritaires." S'il est a priori difficile de dire à coup sûr ce que sont les projets à caractère urgent - même si chacun pense que le sien en fait partie -, il y a tout de même quelque présomption que tel ou tel projet soit un peu plus urgent que les autres compte tenu des surcharges sur certains tronçons.
Il n'y a par contre - comme on l'a déclaré lors du premier débat déjà, dans le débat d'entrée en matière - qu'un projet dont l'arrêté prévoyait explicitement la réalisation: c'était dans les années 1980, et c'était le tunnel du Zimmerberg. Cela signifie donc que, dans tous les cas de figure, le tunnel du Zimmerberg a une priorité si l'alinéa 3 est adopté. Paradoxalement, si l'alinéa 3 est adopté dans la version de la minorité II, il en a même une double puisqu'il est à la fois dans la liste des options d'extension et qu'il s'agit d'un projet approuvé en votation populaire. Aucun autre projet ne peut invoquer la votation populaire pour que l'on considère qu'il est concerné par la décision du Conseil des Etats, ceci pour clarifier.
Si donc vous ne voulez établir vraiment aucune priorité, vous irez dans le sens de la minorité III. Si vous voulez établir une priorité en fonction de la votation populaire, vous pouvez le faire aussi bien en votant la proposition de la majorité de la commission que celle de la minorité II. Comme vous l'avez peut-être remarqué, 17 membres de la commission sur 25 appartiennent à une minorité ou à une autre, ce qui montre la difficulté des choix à opérer.
Finalement, je vous invite à suivre la majorité de la commission, qui a survécu en commission à toutes les attaques des futures minorités.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Artikel 10 hält Methode und Zeitplan fest, nach denen Bahn 2030 oder ZEB 2 geplant und realisiert werden soll. Es stehen verschiedene Varianten zur Diskussion. Die Mehrheit will einerseits, dass dem Parlament bis im Jahr 2010 eine entsprechende Vorlage unterbreitet wird. Darin unterscheidet sie sich wesentlich von der Minderheit I (Föhn), die keinen solchen Zeitplan festhält und ZEB 2 damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt, was wahrscheinlich auch die Absicht dieser Minderheit ist. Die Mehrheit will andererseits, dass alle bereits als wichtig gemeldeten Projekte nach denselben Kriterien geprüft werden, also danach, ob sie verkehrspolitisch sinnvoll, ob sie betriebs- und volkswirtschaftlich gerechtfertigt und ob sie finanzierbar sind. Es sollen alle nach gleichen Massstäben geprüft werden, man soll nicht quasi mit einer "Finger in die Luft"-Politik sagen, das eine sei prioritärer als das andere. Die Mehrheit beantragt bei diesem Artikel weiter, dass gleichzeitig eine Finanzierungsvorlage vorgelegt werden muss.
Wir müssen uns hier vor allem mit Blick auf die Minderheit II (Germanier) die Frage stellen: Sind wir heute bereits in der Lage zu sagen, welche Projekte prioritär sind und welche nicht? Ist der Zimmerbergtunnel wirklich prioritär gegenüber dem Wisenbergtunnel, angesichts der Tatsache, dass der Zimmerberg für den Güterverkehr nicht von Relevanz ist, der Wisenberg hingegen sehr wohl? Wissen wir das heute? Haben wir die Grundlage? Nein, wir haben sie nicht. Aus diesem Grund sollten wir heute auch noch keine Priorisierung vornehmen, und in diesem Sinn sollten wir auch nicht für die Minderheit II stimmen. Ich verstehe die Westschweizer Kantone, die insbesondere die Befürchtung haben, dass erneut das dritte Gleis zwischen Lausanne und Genf zurückstehen müsste, wenn wir die grossen Tunnels bauen. Ich kann Ihnen aber versichern: Wenn das dritte Gleis verkehrspolitisch als dringlich nachgewiesen und betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist - und das ist es ja, das Projekt ist auch bereits sehr weit ausgearbeitet -, dann ist es aus diesen faktischen Gründen prioritär. Wir müssen es nicht gesetzlich als prioritär festhalten. Es ist in der Realität prioritär, und deshalb ist die Befürchtung nicht gerechtfertigt, dass es zurückfallen könnte. Es ist absolut klar, dass das dritte Gleis in der nächsten Botschaft zuoberst auf der Prioritätenliste stehen wird, weil es sich eben in der Realität als prioritär herausstellt. Die Kommissionsmehrheit möchte aber nicht, dass wir alle diese Erweiterungsoptionen jetzt schon als prioritär erklären, ohne zu wissen, ob sie es auch wirklich sind.
Wir beantragen Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, der Mehrheit zu folgen und damit alle Projekte den gleichen Kriterien zu unterziehen. Es sind alle Projekte nach den gleichen Kriterien zu prüfen, und anschliessend ist eine sachliche, verkehrspolitisch und finanzpolitisch richtige Lösung zu finden.
Zu Absatz 3: Dort schlägt Ihnen die Minderheit III (Teuscher) vor, auch Projekte, die in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurden, nicht als prioritär zu betrachten. Das betrifft insbesondere den Zimmerberg. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, sagen Sie damit eigentlich, dass der Zimmerberg eine höhere Priorität haben soll als alle anderen Projekte. Die Minderheit ist der Meinung, dass auch das nicht gerechtfertigt ist, weil die Erarbeitung der Planungsgrundlagen bereits zwanzig oder dreissig Jahre zurückliegt und dass auch diese überprüft werden sollen.
Die Kommission hat allerdings mit 14 zu 10 Stimmen für den Antrag der Mehrheit votiert.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 86 Stimmen
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 154 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 32 Stimmen
Votazione
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 55 Stimmen
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Art. 11
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 188 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Intervento procedurale
Art. 12
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Föhn, Binder, Giezendanner, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Abs. 1
Der Bund stellt über den FinöV-Fonds die bewilligten Mittel für die Finanzierung der Massnahmen in Form von verzinslichen Darlehen zur Verfügung.
Art. 12
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Föhn, Binder, Giezendanner, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Al. 1
La Confédération met à disposition les moyens alloués au financement des mesures en les imputant sur le fonds FTP, sous la forme de prêts rémunérés.
Föhn Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Einmal mehr beantrage ich eine klare und nicht verwässerte Formulierung betreffend die Finanzierung, so, wie es eigentlich beim ursprünglichen FinöV-Fonds vorgesehen war. Ich beantrage nämlich: "Der Bund stellt über den FinöV-Fonds die bewilligten Mittel für die Finanzierung der Massnahmen in Form von verzinslichen Darlehen zur Verfügung" - Punkt, Schluss; einfach verzinsliche Darlehen. Vom Bundesrat werden variabel verzinsliche Darlehen, bedingt rückzahlbare Darlehen und eben A-fonds-perdu-Beiträge beantragt; das kann grundsätzlich natürlich alles beinhalten und ist für mich eine Verwässerung.
Ich weiss - wir alle hier drin wissen es -, dass bei ZEB 1 die Finanzierung der Projekte die grösste Hürde ist, welche zu nehmen ist. Deshalb stellte ich anfänglich den Antrag, dass der Bundesrat eine Botschaft erarbeiten solle, welche eine vom FinöV-Fonds unabhängige Finanzierung der Massnahmen vorsehe. Es wurde dann natürlich gesagt, dass das zeitlich nicht möglich sei. Mit gutem Willen wäre es aber sehr wahrscheinlich möglich gewesen. Dieses Vorgehen wäre meiner Meinung nach das ehrlichste, zumindest das übersichtlichste Vorgehen in Sachen Finanzierung gewesen. Bei solchen Grossprojekten ist in Bezug auf die Finanzierung die Transparenz das A und O einer Vorlage. Mit der gewählten Vorgehensweise brechen wir nicht eine Sparbüchse auf, sondern sprengen einen grossen Tresor mit vielen verschiedenen Innenfächern, denn so sind verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten gegeben.
Heute schon wissen wir, dass das Geld gemäss heutigem Stand nicht ausreicht. Aber es ist immer das gleiche Vorgehen, welches gewählt wird: Man beginnt, etwas zu bauen, und um die angefangenen Projekte fertigstellen zu können, müssen zusätzliche Geldquellen erschlossen werden. Schliesslich wollen der Bundesrat und wir die angefangenen Bauten zu Ende führen.
Auch wenn es nicht populär ist, bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Levrat Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
La proposition de la minorité Föhn a le mérite de la simplicité, elle n'en est pas moins complètement irréaliste. Je me permettrai, brièvement, de mettre trois arguments en évidence à l'appui de ce constat.
Premièrement, nous avons déjà traité cette question dans le cadre de FINIS, c'est-à-dire l'ordonnance qui nous permet de financer les surcoûts dans la construction de la NLFA (RS 742.140). Nous avons déjà décidé dans le cadre de FINIS de procéder par le biais de prêts à intérêt variable, conditionnellement remboursables, et de contributions à fonds perdu. L'UDC tente donc ici de reprendre une bataille qu'elle a déjà menée et qu'elle a déjà perdue.
Deuxièmement, la proposition de la minorité Föhn entraînerait une augmentation des coûts généraux des projets qui nous sont proposés, en modifiant la structure du fonds FTP. Le groupe UDC s'empresserait ensuite d'utiliser cette modification à des fins politiques, en tentant de démontrer par là même que nous n'aurions pas le contrôle du financement des projets. Il est quand même un peu désagréable de constater que le groupe UDC tente d'un côté de renchérir, par le biais de propositions de ce type, le coût des grands projets ferroviaires, pour exploiter ensuite politiquement ce renchérissement et pour tenter d'en tirer argument.
Troisièmement, la création d'un nouveau mode de financement - parce que c'est de cela qu'il s'agit - des grands projets ferroviaires entraînerait des retards relativement importants dans le cadre du ZEB 1 déjà.
Vous avez entendu, comme moi, les appels des différentes régions du pays: réaliser ici un tunnel, là une extension du réseau ou encore une voie supplémentaire. Je pense que ces projets ne peuvent pas souffrir de retard. Vous avez été nombreux à exprimer l'urgence avec laquelle la population de vos régions attendait la construction de ces grands projets ferroviaires; il me paraîtrait raisonnable de tenir compte de cette urgence et de ne pas modifier le mécanisme de financement de telle manière à retarder la construction des projets en question.
Permettez-moi une dernière remarque, s'agissant du ZEB 2, parce que c'est là que se pose la véritable question du financement et c'est là que nous attendrions de la part de l'UDC des propositions constructives, comme nous les attendons de la part des autres formations politiques et du Conseil fédéral. Nous avons, dans le cadre du ZEB 1, un mécanisme de financement avec le fonds FTP qui est efficace - il a prouvé son efficacité; pour les projets d'extension sur lesquels nous venons de nous prononcer à l'article 10, en revanche, nous n'avons absolument aucun financement sûr actuellement, et nous devons faire preuve ici d'une imagination beaucoup plus riche que celle dont il a été fait preuve à ce jour dans ce dossier.
En conclusion, je vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Föhn et je me réjouis de voir les propositions du groupe dont fait partie Monsieur Föhn dans le cadre du ZEB 2. C'est là-bas que le match du financement doit se décider.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der FinöV-Fonds ist der Spezialfinanzierungstopf, aus dem die grossen Infrastrukturprojekte im öffentlichen Verkehr finanziert werden, was in Artikel 2 ZEBG klar definiert wird. Der FinöV-Fonds wird durch die LSVA, die Mehrwertsteuer und einen Anteil der Mineralölsteuer finanziert. So fliessen jährlich 1,4 Milliarden Franken in den FinöV-Fonds. Das FinöV-Fonds-System funktioniert. Dass es funktioniert, hängt aber von seiner Liquidität ab, weshalb der Bund noch rückzahlbare Bevorschussungen leistet, welche zu verzinsen sind. Dank diesen Bevorschussungen können die Projekte schneller mit den im Fonds verfügbaren Mitteln realisiert werden.
Gerade weil die Neat Mehrkosten verursacht hat und die finanziellen Mittel aus dem Fonds nicht ausreichen, wird für ZEB 1 in Artikel 4 definiert, was mit den 5,2 Milliarden Franken aus dem FinöV-Fonds finanziert werden soll bzw. kann. Alles, was nicht finanzierbar ist, soll in der Folgebotschaft, ZEB 2, aufgezeigt werden. Mit ZEB 2 muss dann auch die Finanzierung der Angebotserweiterungen aufgezeigt werden. Die Finanzierung von ZEB 1 ist nach Aussagen des Direktors des Bundesamtes für Verkehr, Max Friedli, gesichert. Der Fonds läuft, er hat Einnahmen.
Mit Artikel 12 will der Bundesrat dem FinöV-Fonds bedingt rückzahlbare Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung stellen. Die SVP ist klar der Meinung, dass die Bevorschussungen des Bundes zu verzinsen sind und folglich auch zurückbezahlt werden müssen. Mit dem vorgeschlagenen Artikel 12 wird keine Transparenz geschaffen, wenn für die Massnahmen nach Artikel 4 zusätzliche Erträge aus der Mineralölsteuer verwendet werden sollen. ZEB 1 soll und wird, wie in Artikel 12 Absatz 1 vom Bundesrat definiert wird, aus dem FinöV-Fonds finanziert werden und nicht auch noch über zusätzliche Erträge aus der Mineralölsteuer.
Mit Absatz 3 von Artikel 12 nach der Fassung des Ständerates wird die Möglichkeit eingeräumt, dass Vorfinanzierungen durch Kantone oder Dritte möglich sind. Solche Massnahmen sind sinnvoll und dienen der Sache, wenn das Bedürfnis wirklich gross ist und die Wirtschaftlichkeit und das Interesse an einer solchen Investition gegeben sind.
Ich bitte Sie nun im Namen der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Föhn zu unterstützen, um damit Transparenz zu schaffen und auch die Verzinsung der Darlehen klar zu regeln. Es darf doch einfach nicht sein, dass - dies die heutige Formulierung - einfach von bedingt rückzahlbaren Darlehen gesprochen wird.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Germanier Jean-René · 2VP-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Très brièvement, au nom du groupe radical-libéral, je vous dirai que les modalités de financement des travaux d'infrastructure sont bien sûr réglées par le fonds FTP, qui fonctionne selon les principes proposés par le Conseil fédéral, c'est-à-dire avec des intérêts variables. Il y a aussi une disposition dans la Constitution concernant ce financement. Selon notre groupe, les mécanismes de financement sont définis et ne doivent pas changer. Il s'agit de financer le projet ZEB 1 avec les fonds mis à disposition.
Au nom du groupe radical-libéral, je vous demande donc de rejeter la proposition de la minorité et de suivre la majorité.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Minderheit will die Finanzierungsmöglichkeiten einschränken, und zwar auf verzinsliche Darlehen, während wir auch rückzahlbare Darlehen und nichtrückzahlbare Darlehen vorsehen. "Nichtrückzahlbare Darlehen" drückt man auf Deutsch mit dem französischen Ausdruck A-fonds-perdu-Ausgaben aus.
Es geht um die Frage, wie Grossprojekte finanziert werden können. Es handelt sich um ein Grossprojekt, das kann in diesem Sinne nur der Staat finanzieren. Erstens kann nur der Staat das grosse Risiko übernehmen, zweitens kann nur der Staat die entsprechenden Finanzierungsmechanismen zur Verfügung stellen. Wenn Sie es auf verzinsliche Darlehen reduzieren, wäre es auch über den Kapitalmarkt finanzierbar. Aber die Erfahrung zeigt ganz klar, dass das nicht möglich ist. Wenn wir so gigantische Infrastrukturprojekte realisieren wollen, muss der Staat entsprechende Varianten zur Verfügung haben, nämlich rückzahlbare und nichtrückzahlbare Darlehen.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, ihrem Antrag zu folgen und jenen der Minderheit abzulehnen. Das Stimmenverhältnis betrug 17 zu 7. Die Minderheit will die Finanzierung für ZEB 1 einschränken. Damit bricht sie das Prinzip, dass wir nur bauen, was auch bezahlt ist. Die SVP-Fraktion schlägt nämlich keine Alternativen vor, wie sie die verminderten Finanzierungsmöglichkeiten kompensieren will. Damit ist klar, dass die Finanzierungsgrundlage für ZEB 1 nicht mehr gewährleistet wäre, wenn Sie der Minderheit folgen würden.
Aus diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, ihrem Antrag zu folgen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Art. 13
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Binder, Föhn, Giezendanner, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Der Bundesrat ist verantwortlich für die Kostenentwicklung der zukünftigen Bahninfrastruktur. Er stellt die Aufsicht und die Kontrolle sicher.
Art. 13
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Binder, Föhn, Giezendanner, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Le Conseil fédéral est responsable de l'évolution des coûts du développement de l'infrastructure ferroviaire. Il assure la surveillance et le contrôle.
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Artikel 13 in der Fassung des Bundesrates ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem wird es hier vom Bundesrat im Gesetz festgeschrieben; es ist also eine rein deklaratorische Bestimmung. Weil dem so ist, möchte ich mit meiner Minderheit eine weitere Selbstverständlichkeit hinzufügen, nämlich dass der Bundesrat für die Entwicklung der Kosten der zukünftigen Bahninfrastruktur verantwortlich sei. Hie und da kommt der Eindruck auf, als ob diese Verantwortung nicht so klar sei. Deshalb soll hier auch die Verantwortlichkeit, zusammen mit der Sicherstellung der Aufsicht und der Kontrolle, verankert werden. Damit wird dem Bundesrat kein Hindernis in den Weg gelegt; aber es herrscht Transparenz, es herrscht Klarheit und Offenheit. Dies muss dann auch respektiert werden.
Die SVP-Fraktion - ich kann es kurzmachen - stimmt dem Antrag der Minderheit geschlossen zu. Ich bitte Sie auch, ihm zuzustimmen und damit klar zu sagen, wer die Verantwortung trägt. Es ist der Bundesrat und niemand anders.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die FDP-Liberale Fraktion, die CVP/EVP/glp-Fraktion und die sozialdemokratische Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Herr Binder schlägt vor, dass im Gesetz festgehalten werde, dass der Bundesrat für die Kostenentwicklung verantwortlich sei. Er sagt, das sei eine Selbstverständlichkeit. Rein medial mag das ja eine Selbstverständlichkeit sein, aber technisch ist es das nicht unbedingt, denn die Bahnen planen ja die Verkehrsvorhaben. Deswegen haben wir die Verantwortung gesetzgeberisch ausgelagert, damit die Bahnen selbst die Verantwortung tragen.
Ich frage mich: Wie verhält es sich, wenn durch das Parlament während der Planung mehr Wünsche angemeldet werden? Ist dann auch einfach der Bundesrat verantwortlich? Oder wenn eine Teuerung einsetzt, die vielleicht ausserhalb des Vorhersehbaren ist: Ist dann einfach der Bundesrat verantwortlich? Da sind wir anderer Meinung.
Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die Kommission hat sich mit 16 zu 7 Stimmen für den Antrag der Mehrheit ausgesprochen, und zwar aus dem Grund, den der Bundesrat eben erläutert hat: Der Minderheitsantrag ist sachlich schlicht falsch, die Verantwortung kann auch mit einem solchen Gesetzesartikel nicht woanders deponiert werden als dort, wo sie in der Realität liegt. Insofern ist die Formulierung, die festlegt, was die Aufgabe des Bundesrates ist, in der Fassung der Mehrheit eben realitätskonform und deshalb auch unterstützungswürdig.
Ich möchte, damit ich nicht noch einmal das Wort ergreifen muss, zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen, dass die Kommission bei Artikel 14 mit 15 zu 7 Stimmen bzw. 16 zu 8 Stimmen die beiden von der Minderheit von Rotz beantragten Literae d und e abgelehnt hat. Hier geht es tatsächlich um eine Selbstverständlichkeit, die nicht extra nochmals aufgeführt werden muss. Deshalb hat die Kommission auch diesen Antrag deutlich abgelehnt.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Art. 14
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(von Rotz, Binder, Föhn, Giezendanner, Hochreutener, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
Abs. 1
...
d. den Stand der Kosten;
e. allfällige Kostenüberschreitungen.
Art. 14
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(von Rotz, Binder, Föhn, Giezendanner, Hochreutener, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
Al. 1
...
d. de l'état des coûts;
e. des dépassements budgétaires éventuels.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Sicherstellung der Finanzierung ist und bleibt das Hauptproblem beim vorliegenden Geschäft. Neben der Finanzierung ist natürlich auch das Controlling der Projekte von grösster Wichtigkeit. Gemäss Artikel 14 orientiert der Bundesrat die Bundesversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten, über die Aufwendungen bezogen auf die bewilligten Verpflichtungskredite und über die bisherigen und die vorgesehenen Investitionen.
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich, dass der Bundesrat in diesem jährlichen Bericht auch noch eine transparente Kostenübersicht erstellt. Damit verbunden ist natürlich auch eine transparente Kostendarstellung nach einheitlichem und aktuellem Preisstand. Es ist klar, dass diese Grossprojekte über mehrere Jahre verschiedene Preisstände haben werden. In einem Bericht sollen diese aber transparent und aktualisiert wiedergegeben werden. Damit wird die Transparenz erhöht. Diese einfache Berechnung muss nicht jeder einzeln für sich selber machen, sondern sie wird einmal jährlich durch die Verwaltung gemacht. Ich kann nicht verstehen, was negativ daran sein soll, wenn Antworten gegeben werden, ohne dass man immer danach gefragt hat. Dass allfällige Kostenüberschreitungen in diesem Bericht früh aufgezeigt werden, wird weder dem Bericht noch dem Projekt schaden. Diese kleine Forderung führt zu mehr Transparenz, und ihre Umsetzung kann ohne grossen Aufwand vom Projekt-Controlling abgeleitet werden. In der Kommission wurde von der Verwaltung bestätigt, dass mein Minderheitsantrag die Verwaltung nicht vor unlösbare Probleme stellen würde.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag zu Artikel 14, d. h. die Ergänzung um die Buchstaben d, "den Stand der Kosten", und e, "allfällige Kostenüberschreitungen", zu unterstützen, damit in diesem jährlichen Bericht die Zusatzangaben ebenfalls transparent und übersichtlich enthalten sind. Ich danke für Ihre Unterstützung.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die sozialdemokratische Fraktion, die CVP/EVP/glp-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.
Binder Max · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Hier ist es uns jetzt aber wirklich bitterernst, im Unterschied vielleicht zum vorhergehenden Minderheitsantrag bei Artikel 13. Hier ist es wirklich bitterernst.
Die Kommissionssprecherin hat vorhin gesagt, ja, das sei eine Selbstverständlichkeit, diese Kosten würden transparent ausgewiesen. Das sei eigentlich mit den Buchstaben a bis c gewährleistet. Hand aufs Herz: Welches sind die grossen Themen im Bereich der Eisenbahn-Grossprojekte? Es sind die Kosten, es sind die Kostenüberschreitungen. Im Rahmen der Neat-Aufsichtsdelegation begleiten wir nur ein Eisenbahn-Grossprojekt, nämlich die Neat, die anderen drei nicht. Deshalb kann man auch nicht sagen, wie das in der Kommission getan wurde, diese Projekte seien die weltweit am besten begleiteten. Das trifft für die Neat zu - das erlebe ich selber -, aber für die anderen drei nicht. Deshalb wollen wir hier, dass über den Stand der Kosten und über allfällige Kostenüberschreitungen ausdrücklich Bericht erstattet wird. Wenn Sie das unter den Buchstaben a bis c abhandeln, dann wird das wahrscheinlich einfach irgendwo erwähnt - ich unterstelle dem Bundesrat nicht, dass er das nicht tut. Wir aber wollen mit den Buchstaben d und e, dass über den Stand der Kosten und über die allfälligen Kostenüberschreitungen ausdrücklich berichtet wird. Das sind wir auch der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern schuldig. Das verlangen wir mit Fug und Recht.
Ich bitte Sie also, uns hier zuzustimmen. Sie vergeben sich nichts. Es ist für den Bundesrat keine Mehrarbeit, da er gemäss den Buchstaben a bis c ohnehin sagt, er werde das tun. Aber wir wollen - ich sage es jetzt zum dritten Mal -, dass das ausdrücklich gemacht wird. Sie werden Transparenz haben; die Bevölkerung, die Steuerzahler werden Transparenz haben, die Unternehmen haben Transparenz, und selbst der Bundesrat hat sie.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Inhaltlich gesehen ist das eine Selbstverständlichkeit, und schon heute wird natürlich informiert. Bei der Neat beispielsweise werden die NAD und die übrigen Kommissionen halbjährlich informiert. Aber auch bei den anderen Projekten geschieht dies, also bei den Hochgeschwindigkeitsverbindungen, bei den Lärmsanierungen und bei Bahn 2000 werden Finanzkommission und GPK informiert. Das ist von uns aus also sichergestellt.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Contrairement à ce qu'on laisse entendre, cet article n'est pas vide de sens. En effet, il contient l'obligation pour le Conseil fédéral de rendre compte chaque année entre autres des dépenses effectuées au titre des crédits d'engagement alloués, ainsi que des investissements effectués jusque-là pour des mesures et des investissements prévus pour les quatre années suivantes.
On vise ici très clairement à rajouter un certain nombre d'éléments qui, je vous le rappelle, vont porter sur 22 mesures, alors qu'à mon sens l'état des coûts est déjà inclus dans les investissements et les dépenses effectuées; à moins que l'on cherche ainsi à affiner l'état des coûts dans la branche, mais, le cas échéant, je ne sais pas exactement ce que cela veut dire.
En ce qui concerne les dépassements budgétaires éventuels, ils seront bien sûr pris en compte s'ils apparaissent. S'assurer de manière pertinente chaque année du moment où il y a vraiment un dépassement budgétaire, pour 22 mesures, ce n'est pas infaisable mais, comme disait l'autre, ce n'est pas moins d'Etat, c'est beaucoup plus d'Etat!
La proposition nous a paru disproportionnée par rapport à son efficience. C'est pourquoi une large majorité de la commission vous propose de la rejeter.
Votazione
Abs. 1 Bst. d - Al. 1 let. d
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
Votazione
Abs. 1 Bst. e - Al. 1 let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Intervento procedurale
Art. 15, 16
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 17
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2, 3
Streichen
Art. 17
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2, 3
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 18
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung bisherigen Rechts
Modification du droit en vigueur
Ziff. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die Kommissionssprecherin lässt ausrichten, dass die Kommission die Vorlage 1 mit 17 zu 6 Stimmen angenommen hat.
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 163 Stimmen
Dagegen ... 11 Stimmen
Intervento procedurale
1a. Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs
1a. Arrêté fédéral allouant un plafond de dépenses pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail
Antrag der Mehrheit
Titel
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs
Ingress
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschliesst:
Ziff. I Einleitung
Der Bundesbeschluss vom 28. September 1999 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 3
Mit Mitteln dieses Zahlungsrahmens, die bis zum 31. Dezember 2010 voraussichtlich nicht für Massnahmen nach Absatz 1 verwendet werden, können Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ZEBG vorfinanziert werden, wenn die Schienenkapazitäten für die Umsetzung von Artikel 84 Absatz 1 der Bundesverfassung anders nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Art. 1 Abs. 4
Bei der Freigabe der Mittel gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesbeschlusses über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur vom ... wird die geleistete Vorfinanzierung zurückgezahlt.
Art. 1 Abs. 5
Über die Vorfinanzierung nach Absatz 3 schliesst das Bundesamt für Verkehr mit den Eisenbahninfrastruktur-Unternehmen Vereinbarungen ab.
Art. 2a
Der Beschluss ist befristet, bis die Rückzahlung gemäss Artikel 1 Absatz 4 erfolgt ist.
Ziff. II
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Antrag der Minderheit
(Föhn, Bignasca, Caviezel, Huber, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Streichen
Proposition de la majorité
Titre
Arrêté fédéral allouant un plafond de dépenses pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail
Préambule
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse arrête:
Ch. I introduction
L'arrêté fédéral du 28 septembre 1999 allouant un plafond de dépenses pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail est modifié comme suit:
Art. 1 al. 3
Les moyens du présent plafond de dépenses qui ne pourront sans doute être affectés avant le 31 décembre 2010 au financement des mesures visées à l'alinéa 1, peuvent être utilisés pour assurer le préfinancement de mesures au sens de l'article 4 alinéa 1 lettre a LDIF, s'il n'est pas possible de mettre en place autrement et dans les délais prévus les capacités ferroviaires qui sont nécessaires pour l'application de l'article 84 alinéa 2 de la Constitution.
Art. 1 al. 4
Dès que sont débloqués les crédits visés à l'article 1 alinéa 2 de l'arrêté fédéral du ... concernant le crédit d'ensemble pour le développement de l'infrastructure ferroviaire, il est procédé au remboursement des moyens qui ont été utilisés pour effectuer un préfinancement.
Art. 1 al. 5
Concernant le préfinancement visé à l'alinéa 3, l'Office fédéral des transports conclut des accords avec les entreprises d'infrastructure ferroviaire.
Art. 2a
Le présent arrêté reste en vigueur jusqu'à ce que soit intervenu le remboursement visé à l'article 1 alinéa 4.
Ch. II
Il n'est pas sujet au référendum.
Proposition de la minorité
(Föhn, Bignasca, Caviezel, Huber, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Biffer
Föhn Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Vorlage 1a ist deckungsgleich mit Artikel 3 von Vorlage 2 auf Seite 22 der deutschsprachigen Fahne. Das muss man gesamthaft betrachten; das ist miteinander verknüpft.
Von linker Seite ist uns also diese Vorlage 1a, die von einer knappen Mehrheit auch durchgewinkt worden ist, eingeschoben worden. Deshalb stelle ich diesen Minderheitsantrag. Mit Artikel 3 Absatz 3 der Vorlage 2 wurde neu eingeführt: "Für den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a kann der Bundesrat eine Vorfinanzierung aus dem Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs vom 28. September 1999 oder dem Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs ... vornehmen, wenn der für die Umsetzung von Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung nötige Ausbau der Schienenkapazitäten auf anderem Wege nicht rechtzeitig finanziert werden kann." Deshalb musste die Vorlage 1a eingeschoben werden; es ist eine Umlagerung. Das ist für mich ganz klar wiederum eine Vertuschung des klaren Faktums, dass man hier etwas vorfinanzieren kann, wenn keine oder noch keine oder nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Ich bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, beim geltenden Recht zu bleiben und hier nicht eine Kehrtwende zu machen und etwas Neues einzuführen, nur damit etwas allenfalls vorgezogen werden respektive auf einer anderen Schiene finanziert werden kann. Bis heute haben wir ganz klar, mit klaren Finanzierungskonzepten, gearbeitet, man hat nicht umgelagert. Hier würde jetzt umgelagert werden. Das kann nicht angehen. Das ist ein total neues Finanzierungskonzept respektive eine Vorfinanzierung. Ich bitte Sie, beim geltenden Recht zu bleiben und somit auch dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - zu folgen und diese Vorlage 1a zu streichen; demzufolge bitte ich Sie auch, in der Vorlage 2 Artikel 3 Absatz 3 zu streichen. Ich bitte Sie, das so zu unterstützen.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Pedrina Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Ich äussere mich im Namen der SP-Fraktion zur neuen Vorlage 1a, welche die Vorfinanzierung von ZEB 1 im Rahmen des alten Zahlungsrahmens für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs von 1999 ermöglichen soll. Somit sollen die notwendigen Kapazitätsausbauten im Dienste der Verlagerungspolitik rechtzeitig sichergestellt werden. Ich möchte hervorheben, dass in den ZEB-Planungsgrundlagen die Steigerung des Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse bis 2030 auf über 70 Prozent geschätzt wird. Worum geht es im Detail?
Laut einer Studie von SBB Infrastruktur sind bis 2013 folgende Eingriffe nötig: Leistungssteigerung Bellinzona, Kapazitätsausbau Balerna-Mendrisio, Leistungssteigerung Knoten Chiasso. Die Gesamtkosten betragen rund 90 Millionen Franken. Der Nutzen sind 4 Millionen Nettotonnen mehr Jahreskapazität; das entspricht 30 Trassen pro Tag. Es ist eine gewaltige Steigerung. Eine weitere Etappe muss bis zur Eröffnung des Basistunnels, nämlich 2017, realisiert sein und umfasst die Zugfolgeverdichtung Basel-Brugg-Altdorf/Rynächt, Leistungssteigerung Knoten Arth-Goldau, Zugfolgeverdichtung Biasca-Giubiasco, Spurwechsel Biasca, Leistungssteigerung Bellinzona-Luino. Die Kosten betragen insgesamt etwa 330 Millionen Franken, der Nutzen beträgt 3 Millionen Nettotonnen mehr Kapazität; das entspricht etwa 20 Trassen pro Tag.
Diese Elemente sind in ZEB 1 enthalten, aber ihre rechtzeitige Finanzierung ist nicht gewährleistet. Insbesondere das erste Investitionspaket in der Höhe von etwa 100 Millionen Franken soll und kann auch kurzfristig realisiert werden, was, wie gesagt, eine markante Kapazitätserweiterung mit sich bringen wird.
Der Finanzrahmen für das erste Verlagerungsgesetz von 1999 in der Höhe von 2,85 Milliarden Franken sollte im Jahr 2010 auslaufen. Gemäss Verlagerungsbericht wird dann voraussichtlich ein Restbetrag von rund 200 Millionen übrigbleiben. Dieser Betrag soll gemäss dem Antrag der Mehrheit dem Zweck entsprechend und auch zielführend für die Vorfinanzierung der obengenannten kritischen ZEB-Elemente zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Gelder gemäss dem ZEB-1-Programm freigesetzt werden, sollen die Gelder aus dieser Vorfinanzierung wieder in den ursprünglichen Topf der Bundeskasse zurückfliessen, damit finanzwirtschaftlich der Ausgleich zwischen den Töpfen sichergestellt bleibt.
Diese Vorfinanzierungsmöglichkeit ist entscheidend, obwohl der Betrag nicht sehr gross ist. Wenn wir das nicht tun, werden die genannten wichtigen Investitionen im Rahmen des ZEB-1-Programms voraussichtlich erst ab 2015 oder sogar erst ab 2017 getätigt, obwohl es für die Verlagerungspolitik notwendig ist, die genannten zusätzlichen Trassen am Gotthard bereits in den nächsten drei, vier Jahren realisieren zu können. Sonst würde das Verlagerungsziel noch weit mehr hinausgeschoben. Mit Rücksicht auf den knappen Spielraum im Rahmen des ZEB-1-Programms ist es nötig, diese zusätzliche Finanzierungsstütze als Mittel zu haben, um die nötigen Ausbauten im Dienste der vom Volk breit unterstützten Verlagerungspolitik garantiert rechtzeitig realisieren zu können.
Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Der Bundesrat unterstützt die Minderheit, da wir diese Bestimmungen ja nicht vorgeschlagen haben. Uns stört an diesem Vorgehen, dass die Vorfinanzierung über einen anderen Kredit erfolgen soll. Indirekt stellt das natürlich eine Erhöhung des Kredites dar. Ich erinnere Sie daran, dass Sie über diese Frage schon einmal diskutiert haben, nämlich im Rahmen der Güterverkehrsvorlage, und dass Sie damals nicht diesen Weg gewählt haben.
Ich ermuntere Sie also für einmal, der Minderheit zuzustimmen.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Le projet 1a a été rédigé par notre commission suite à un assez long débat, d'une part vu la non-application de l'article de la Constitution issu de l'initiative dite des Alpes, et d'autre part vu le manque chronique de financement autour du fonds FTP. Je vous rappelle que, lors du débat d'entrée en matière, je vous ai dit que, dans l'état actuel des choses, les premiers financements planifiés pour les projets votés à l'unanimité à l'article 4 LDIF se feraient vers 2016 ou 2017. Alors, peut-être qu'avec les propositions que va nous faire le Conseil fédéral d'ici 2010 cette situation va se débloquer, mais ce n'est pas sûr.
Suite à ce long débat, la commission, à une faible majorité, a décidé d'innover. Elle a décidé d'innover en vous proposant d'utiliser le crédit résiduel de l'arrêté fédéral du 28 septembre 1999 allouant un plafond de dépenses pour promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail, c'est-à-dire une centaine de millions de francs qui, à ma connaissance, devraient rester à la fin 2010. Elle a décidé d'utiliser ce crédit au moyen d'une disposition qui se trouve à l'article 3 du projet 2. Il faudra donc un seul vote sur les deux objets, parce qu'ils sont intimement liés. Ou alors, il serait possible d'utiliser ce crédit pour les six premiers projets figurant à l'article 4 du projet 1 que nous venons de voter, c'est-à-dire ceux qui concernent la NLFA. Ces 100 millions de francs résiduels pourraient être utilisés au cas où un autre financement ne serait pas trouvé, ce qui a quand même une certaine vraisemblance à cet horizon-là, vu ce qui se passe dans le fonds FTP. C'est certes innovant, mais ce n'est pas constitutionnellement interdit.
Une faible majorité de votre commission vous recommande d'accepter le projet 1a et par conséquent l'article 3 du projet 2 que nous examinerons plus tard.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die Konstruktion ist ja nicht ganz offensichtlich; sie funktioniert in etwa so: Nichtverwendete Mittel aus dem Verkehrsverlagerungsgesetz in der Höhe von rund 100 Millionen Franken sollen eingesetzt werden können, um gewisse gezielte Ausbauten auf der Nord-Süd-Achse rasch, frühzeitig, vorzeitig realisieren zu können. Dank dieser rasch realisierten Ausbauten können dann die Trassenkapazitäten in den nächsten Jahren deutlich erhöht und kann die Kapazität auf der Nord-Süd-Achse für die Güter auf der Bahn deutlich und spürbar gesteigert werden. Das ist in etwa die Konstruktion.
Dieser Konstruktion stimmte die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen zu. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Gelder, die beim Verkehrsverlagerungsgesetz nicht verwendet werden, als Vorfinanzierung eingesetzt werden können. Sie sollen damit demselben Zweck dienen, nämlich der Verlagerung. Mit gezielten, relativ kleinen Eingriffen in die Nord-Süd-Achse kann eine Erhöhung der Trassenkapazitäten realisiert und in diesem Sinn der Verlagerung auch mehr Schub gegeben werden. Das sind die Argumente, aufgrund welcher die Mehrheit dem Antrag zugestimmt hat.
Wir werden gleichzeitig auch über Artikel 3 Absatz 3 der Vorlage 2 abstimmen. Dort wird das Geld gesprochen; das hängt zusammen. Es gibt also eine einzige Abstimmung über die Vorlage 1a und über die erwähnte Bestimmung in der Vorlage 2, mit der das Geld gesprochen wird.
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Wir stimmen über den Streichungsantrag der Minderheit ab. Diese Abstimmung gilt auch für Artikel 3 Absatz 3 der Vorlage 2.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 76 Stimmen
Bruderer Pascale · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
2. Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
2. Arrêté fédéral concernant le crédit d'ensemble pour le développement de l'infrastructure ferroviaire
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(von Rotz, Bignasca, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(von Rotz, Bignasca, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime)
(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)
Abs. 1
Für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur wird ein Gesamtkredit von 5400 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2007, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(von Rotz, Bignasca, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(von Rotz, Bignasca, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime)
(proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée)
Al. 1
Un crédit d'ensemble de 5400 millions de francs (prix et état d'avancement du projet en 2007, sans le renchérissement ni la taxe sur la valeur ajoutée) est alloué pour le développement de l'infrastructure ferroviaire.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Anträge der Minderheiten I und II stehen in einem direkten Zusammenhang zueinander, weshalb ich hier beide Anträge begründen werde. Der Minderheitsantrag II ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Minderheitsantrag I abgelehnt werden sollte.
Der Bundesrat hat im Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur 5,2 Milliarden Franken vorgesehen. Der Ständerat hat den Betrag um 200 Millionen auf 5,4 Milliarden aufgestockt. Ich bin mir voll und ganz bewusst, dass ein Betrag von 200 Millionen in keinem Verhältnis zu anderen Beträgen steht, die in dieser Session diskutiert wurden. Gerade deshalb dürfen sie nicht damit verglichen werden. Solche Vergleiche hinken, weil die Beträge nichts miteinander zu tun haben.
Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit I, dem Bundesrat zu folgen und den Gesamtkredit bei 5,2 Milliarden zu belassen. Beim vorliegenden Geschäft geht es um den Personenfernverkehr und den Güterverkehr, nicht um den Regionalverkehr. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass diese Anliegen in den Regionen begrüsst werden, doch muss dazu gesagt werden, dass 200 Millionen nur ein Tropfen auf den heissen Stein wären. Wir müssen mit ZEB primär das Kernangebot verbessern. Wir wissen ja, dass die Wünsche und Bedürfnisse nach wie vor grösser sind als das finanziell Machbare.
Der Bundesrat hat in seiner Fassung innerhalb des Gesamtkredites Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr für einen Betrag von 50 Millionen vorgesehen und damit einen Gesamtkredit von 5,2 Milliarden Franken beantragt. Der Ständerat hat diesen Betrag vermutlich aus regionalpolitischen Überlegungen um 200 Millionen aufgestockt. Dass Anpassungen notwendig sind, ist sicher unbestritten, aber nun einfach eine Zahl zu nennen und den Betrag ohne detaillierte Kenntnisse dermassen aufzustocken, erachte ich als falsch. Die Projekte der ZEB-Vorlagen werden über den FinöV-Fonds finanziert, und dieser wurde klar für die Neat, die Bahn 2000, die HGV und den Lärmschutz vorgesehen. Der Gesamtkredit FinöV, der vom Volk 1998 mit einer Gesamtkostensumme von 30,45 Milliarden Franken angenommen wurde, ist um knapp 1 Milliarde auf 31,4 Milliarden aufgestockt worden. Diese Zahlen beruhen wohlverstanden auf dem Preisstand von 1995.
Der FinöV-Fonds darf aber nicht überstrapaziert werden. Er hat alle Lasten zu tragen. Dazu gehören auch die exogenen Kosten der 31,4 bzw. 31,6 Milliarden Franken - so viel ist es nach der Aufstockung um 200 Millionen -, welche mit Mehrwertsteuer, Bauzinsen, Bevorschussungszinsen und Teuerung in der Grössenordnung von bald 50 Milliarden Franken liegen. Es geht folglich nicht nur um die 200 Millionen, um die da aufgestockt werden soll, sondern eben auch um deren exogene Kosten zum Preisstand 2005.
Der Bundesrat hat mit Artikel 2 die Möglichkeit, bei den Verpflichtungskrediten geringfügige Verschiebungen vorzunehmen. Diese Verschiebungen lassen es auch zu, dass im Zusammenhang mit einer Massnahme eine Ausgleichsmassnahme für den Regionalverkehr finanziert wird.
Im Zusammenhang mit den Verpflichtungskrediten für die Projektaufsicht habe ich ebenfalls meine Zweifel, ob die Grössenordnungen mit den Verhältnissen, mit den zu realisierenden Massnahmen überhaupt übereinstimmen können. Gegen diese Aufstockung hat sich auch die Finanzkommission des Nationalrates in ihrem Mitbericht ausgesprochen. Als Grund führt diese Kommission vor allem den Handlungsspielraum des FinöV-Fonds an: Der FinöV-Fonds muss seinen Handlungsspielraum behalten, weshalb wir bei zusätzlichen Aufstockungen Vorsicht walten lassen müssen.
Die verschiedenen Preisstände führen immer wieder zu Intransparenz. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum bei ZEB mit dem Preisstand 2005 operiert wird, obwohl wir schon bald das Jahr 2009 schreiben.
Sollte wider Erwarten mein Minderheitsantrag I - gemäss Bundesrat - nicht durchkommen, dann bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag II zu unterstützen. Mit diesem Antrag werden dann die 5,4 Milliarden Franken wenigstens zum Preisstand 2007 bewilligt.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen.
Germanier Jean-René · 2VP-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
A l'article 1 du projet 2, le groupe radical-libéral vous invite à suivre la majorité qui propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.
Nous avions déjà, à l'article 6 de la loi fédérale sur le développement de l'infrastructure ferroviaire (LDIF) - traité tout à l'heure -, accepté le principe de prévoir des mesures de compensation pour le trafic régional. Il faut en effet que des mesures sur le plan de la construction puissent être prises si des inconvénients surgissent dans le trafic régional à la suite des travaux en relation avec le ZEB 1 défini à l'article 4 LDIF.
Nous soutenons donc le principe d'augmenter de 200 millions de francs l'enveloppe attribuée au ZEB 1, la portant à 5,4 milliards de francs, c'est-à-dire que le fonds FTP passe ainsi de 31,4 à 31,6 milliards de francs.
Je vous demande donc de suivre la majorité.
Berberat Didier · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista
A l'instar du groupe radical-libéral, le groupe socialiste adhère à la décision du Conseil des Etats et rejettera donc les propositions de minorité I et II (von Rotz) à l'article 1 alinéa 1 de l'arrêté fédéral qui nous est soumis.
A nos yeux, une rallonge de 200 millions de francs pour des mesures de compensation dans le trafic régional est indispensable. Rappelons - et Monsieur Germanier l'a déjà fait - que l'article 6 de la loi fédérale sur le développement de l'infrastructure ferroviaire (LDIF), que nous venons de voter, prévoit que "si les mesures prévues à l'article 4 LDIF entraînent des inconvénients dans le trafic régional, des mesures de construction pourront être prises pour y remédier".
Ce crédit porté de 50 à 250 millions de francs est donc destiné justement aux mesures compensatoires. En effet, la mise en oeuvre du ZEB nécessitera, dans certaines régions, des adaptations dans le trafic régional pour éviter une dégradation de l'offre. Le montant de 250 millions de francs est donc indispensable si on veut maintenir la qualité de l'offre à son niveau actuel.
Il faut savoir que les mesures concernant les grands projets ferroviaires pourront avoir des conséquences qui engendreront des perturbations dans le trafic régional, par exemple de l'horaire, et aussi des ruptures de charge. Il faudra donc parfois construire, par exemple, un tronçon de voie supplémentaire, un nouveau quai, une voie de déviation. La somme prévue pour toutes ces mesures de compensation est donc tout à fait proportionnée.
Rappelons qu'à l'instar des cours d'eau, les grandes lignes sont nos fleuves ferroviaires et qu'elles ne pourraient pas vivre sans les affluents que sont les lignes régionales.
Enfin, on souhaite des mesures de relance, en voilà!
En ce qui concerne la proposition de la minorité II (von Rotz), qui est une proposition subsidiaire pour le cas où la proposition de la minorité I (von Rotz) serait rejetée, notre groupe vous demande aussi de la rejeter, car elle prévoit une enveloppe globale de 5,4 milliards de francs, renchérissement et TVA compris, alors même que dans ce genre de crédit les montants ne comprennent jamais la TVA et le renchérissement. Ce serait donc un corps étranger, en quelque sorte hors sol, qui aurait pour conséquence de diminuer d'une manière conséquente le crédit qui vous est demandé.
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp
In der Vorlage 2 geht es um die Finanzierung dessen, was wir in der Vorlage 1 beschlossen haben. Es geht also um die Finanzierung der Projekte, die in der ersten Runde ausgeführt werden sollen, und es geht darum, diese Vorlage 1 zu finanzieren. In der Vorlage 2, in der es also um die Finanzierung geht, haben wir zwei Punkte, die die Minderheit zur Diskussion stellt.
Der erste Punkt besteht darin, dass die Minderheit nicht wie der Ständerat 5,4 Milliarden Franken bewilligen will, sondern 200 Millionen Franken weniger. Wir haben aber bei der Behandlung der Vorlage 1 mit Artikel 6 beschlossen, dass im Moment, wo Massnahmen für die Eisenbahnprojekte zu Nachteilen für den Regionalverkehr führen, bauliche Massnahmen zu deren Behebung zu treffen sind. Es geht nun bei diesen 200 Millionen Franken, die die Mehrheit zusammen mit dem Ständerat einfügen will, darum, auch die Finanzierung zu sichern. Was die Mehrheit will, ist eigentlich nur eine Konsequenz dessen, was wir mit Artikel 6 in der Vorlage 1 beschlossen haben. Wir hätten also eigentlich dort eine Abstimmung vornehmen können, die gleich auch dieses Thema beinhaltet hätte.
Es gibt noch eine zweite Frage, die die Minderheit II aufwirft. Sie möchte für den Preis- und Projektstand das Jahr 2007 und nicht 2005 als Grundlage nehmen. Da muss man einfach sagen: Wenn die Projekte, die hier zur Diskussion stehen, auf dem Projektstand 2005 berechnet und geplant sind, dann können wir sie nicht plötzlich mit einem anderen Preisstandsjahr finanzieren. Denn wenn wir mit dem Preisstand 2007 gerechnet hätten, dann hätte sich möglicherweise eine andere Summe als diese 5,2 oder 5,4 Milliarden Franken ergeben. Es kann nicht sein, dass wir hier mit unterschiedlichen Projekt- und Preisständen einen Beschluss fassen, von dem wir von vornherein wissen, dass er dann nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen wird.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Aeschbacher, ich konnte jetzt Ihren Worten nicht folgen. Sie haben jetzt versucht klarzustellen, dass mit Artikel 6 der Vorlage 1 die Finanzierung gesichert werden soll, die 200 Millionen Franken. Sind Sie sich bewusst, dass der Bundesrat bereits 50 Millionen für die Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr vorgesehen hat? Sind Sie sich dessen bewusst? Sind Sie sich auch bewusst, dass die 200 Millionen eben exogene Kosten verursachen?
Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp
Nach Lesart der Mehrheit sind ja 250 Millionen Franken eingesetzt. Dabei sind die 50 Millionen, die der Bundesrat schon vorgeschlagen hat, mitberücksichtigt. Die Mehrheit hat um 200 Millionen Franken für die ganze Ausführung der regionalen Projekte aufgestockt; damit müssen allfällige Nachteile behoben werden, die die Grossprojekte mit sich bringen werden. Wir haben aufgestockt, weil unserer Meinung nach 50 Millionen Franken klar nicht ausreichen.
Föhn Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Aeschbacher wollte jetzt den Kopf aus der Schlinge ziehen, aber es ist tatsächlich so: Für das, was er mit Bezug auf Artikel 6 ZEBG angeführt hat, hat der Bundesrat 50 Millionen Franken vorgesehen. Das wird damit abgedeckt werden, diese Kosten sind voraussehbar gewesen. Man hat jetzt einfach für unbestimmte regionale Anliegen noch um 200 Millionen Franken aufgestockt.
Es ist natürlich schön, wenn man nach der Session heimgehen und sagen kann: Ja, ich habe mich für unsere Region eingesetzt, wir können jetzt 200 Millionen mehr ausgeben - und dann spricht man nur von dieser Region. Stellen Sie sich vor, wie viele Regionen jetzt träumen und sagen: Jetzt können wir diese 200 Millionen bei uns einsetzen und unseren Regionalverkehr auf Vordermann bringen. Da wird relativ schnell Ernüchterung einkehren. Deshalb ist es sehr, sehr unehrlich, hier für den Regionalverkehr - für welchen Regionalverkehr? - den Betrag um 200 Millionen Franken aufzustocken. Ich glaube, das entspricht einfach nicht der Meinung, die der Bundesrat ursprünglich hatte.
Wir haben in Artikel 1 der Vorlage 1 ganz klar festgeschrieben, dass die Ziele dieser Vorlage folgende sind: a. für den Personenfern- und den Güterverkehr die Kapazitäten auszubauen und die Leistungen zu steigern; b. die Zahl der Vollknoten zu erhöhen; c. die Reisezeiten auf der Ost-West-Achse zu verkürzen; d. die Kapazitätsengpässe auf der Nord-Süd-Achse zu beseitigen. Es steht ganz klar drin, was mit dieser Vorlage gewollt ist, und jetzt will man das ausbauen. Ich muss einfach sagen: Wenn wir die Hauptachsen ausbauen, entlastet das automatisch den Regionalverkehr, die Seitenlinien; das ist einfach so. Es ist einfach wichtig, dass die West-Ost- und Nord-Süd-Verbindungen top funktionieren, dann wird der Regionalverkehr entlastet. Das ist das Wichtigste; das ist es, was wir machen und prioritär behandeln müssen, dann wird der Regionalverkehr profitieren.
Zum Eventualantrag: Es ist jetzt Ende 2008. Wir sprechen hier vom Preisstand von 2005. Wenn ich den Preisstand von Ende 2005 nehme - es steht nicht einmal genau, auf welchen Zeitpunkt sich dieser Preisstand bezieht -, dann ergibt sich bis heute eine Teuerung von über 4,6 Prozent. Man rechne: Wenn wir auf die 5,2 Milliarden die Teuerung aufschlagen - und jetzt sind wir in einer rezessiven Situation, dann wird es sowieso günstigere Projekte geben -, dann ergibt das schon gegen 250 Millionen Franken, die uns seit 2005 mehr zur Verfügung stehen. Also ist es ehrlich, wenn wir auch hier den Preisstand 2007 nehmen, und den kennen wir. Dann fällt eine Teuerung von 2,6 Prozent weg, was etwa 150 Millionen Franken entspricht.
Ich bitte Sie, der Minderheit I zu folgen. Sollte dieser Antrag nicht durchkommen, bitte ich Sie, zumindest ehrlich zu sein - wir haben den Preisstand von 2007, sogar von Ende 2007 wirklich präsent - und sich auf diesen Preisstand zu berufen und nicht auf jenen von 2005. Auch das ist wieder Augenwischerei. Damit haben wir letztendlich wieder etwas mehr Geld zur Verfügung.
Ich bitte Sie, der Minderheit I beziehungsweise der Minderheit II zu folgen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Die Erhöhung um 200 Millionen Franken durch den Ständerat ist nach einem Hearing mit den Kantonsvertretern zustande gekommen. Die haben dort eine Erhöhung um 500 Millionen Franken verlangt, und zwar wegen einiger Projekte im Regionalverkehr, zum Beispiel wegen des Knotens Delémont, die so bezahlt werden müssen. Nach langer Diskussion ist der Ständerat auf 200 Millionen Franken gekommen. Ich habe schon mehrmals öffentlich sagen können, dass wir mit dieser Erhöhung um 200 Millionen einverstanden sind, also auch mit dem Antrag der Mehrheit.
Was nun die Minderheit II und ihren Eventualantrag angeht, so muss ich sagen, dass das ein listenreicher Antrag ist. Wenn Sie nämlich die Tabelle konsultieren, die wir Ihrer Kommission auf Nachfrage ausgeteilt haben, sehen Sie, dass der Preisstand über 5,2 Milliarden Franken beträgt; das ist in der Tabelle ausdrücklich aufgeführt. Im Vergleich dazu beträgt jener von 2007 aber 5,587 Milliarden, also mehr als 200 Millionen mehr. Das heisst: Wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen würden, dann würden Sie den Gesamtkredit um mehr als 200 Millionen Franken kürzen.
Ich kann in Klammern Folgendes feststellen: Sie haben sich beim Eintreten darüber beklagt, Sie seien über die Preisstände nicht so genau informiert worden. Herr Föhn, seien Sie nicht so bescheiden, stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel. Dieser Antrag bezeugt, dass Sie diese Tabelle sehr wohl bekommen, sehr wohl verstanden und in diesem Eventualantrag sehr raffiniert umgesetzt haben - mein Kompliment! Aber dazu gehört auch die Ehrlichkeit, ihn abzulehnen.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, geschätzter Herr Bundesrat, wenn Sie mir mit meinem Minderheitsantrag Arglist unterstellen, dann möchte ich Sie fragen, ob das dann auch für den Bundesrat gilt. Ich frage Sie das, weil er damals für das ganze Projekt den Preisstand 2005, also die 5,2 Milliarden Franken, genommen hat.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich habe Ihnen keine Arglist unterstellt. Ich habe Ihnen nur List unterstellt, und wie Sie aus meinen Schriften wissen, habe ich eine grosse Bewunderung für die List in der Politik. Aber zuweilen kommt dann halt jemand, der sie aufdeckt. Damit müssen Sie rechnen.
Was den Entwurf des Bundesrates angeht, haben wir immer gesagt: Wir rechnen mit dem Preisstand 2005. Das steht offen und im Lichte da.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Tout d'abord, quelques rappels suite aux arguments que nous venons d'entendre.
Ces projets sont tous financés par le fonds pour les grands projets ferroviaires. Toutes les ressources de ce fonds ont été décidées démocratiquement et ne grèvent pas le budget de la Confédération. Il s'agit de 0,1 point de TVA payé par le peuple et de ressources issues de la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations et des impôts sur les huiles minérales, ceci entièrement suite à des décisions populaires.
A la fin de l'exercice, le fonds sera entièrement remboursé, ce qui fait que malgré tout ce que l'on dit sur le budget de la Confédération, il n'y a pas un franc d'ici quelques dizaines d'années qui aura été réellement à la charge du budget fédéral. C'est donc bien gentil de parler de politique des régions qui veulent toujours plus pressurer le budget fédéral, mais cela ne correspond à aucune réalité.
Maintenant, en ce qui concerne la date. Les projets ferroviaires, comme les grands projets fédéraux, sont conçus et leurs coûts sont estimés à une certaine date. Après, il y a toute une procédure jusqu'au moment où ils arrivent au Parlement. Depuis des décennies, il est d'usage ici de prendre les coûts au moment de leur estimation et pas de nouveaux coûts estimés fantaisistes, que l'on aurait bien sûr pu actualiser. Ce n'est donc pas une particularité spécifique à ce projet.
A l'article 6 du projet 1, nous avons déjà décidé, par 118 voix contre 54 et 10 abstentions, que si les mesures prévues par les 22 projets figurant à l'article 4 entraînent des inconvénients dans le trafic régional, des mesures de construction pourront être prises pour y remédier. Bien sûr, si on prend des mesures de ce type, il se pourrait qu'elles coûtent quelque chose; sinon on ne prévoirait pas de les prendre. Donc, la logique de ce que nous avons voté au projet 1 veut que nous donnions des moyens financiers pour exécuter notre propre décision. Aussi bien au Conseil des Etats que dans notre commission, ce montant a été estimé à 200 millions de francs.
Quant à la subtile proposition - dont Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger a déjà parlé - faite par la minorité en guise de compromis, il est effectif que compte tenu de l'inflation cela reviendrait à avoir un crédit final qui ne comprendrait rien pour les mesures en faveur du trafic régional et en plus cela toucherait le crédit de base et obligerait à renoncer à l'un ou l'autre des 22 projets. Alors, soit c'est très subtil, soit c'est en réalité le travail de sape contre ces projets qui continue.
Dans tous les cas, au nom de la majorité - d'une large majorité - de la commission, je vous recommande de rejeter la proposition de la minorité et de suivre la majorité en vous alignant sur la décision du Conseil des Etats.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Es ist wahrscheinlich tatsächlich wichtig, nochmals die Konsequenzen der Minderheitsanträge aufzuzeigen. Offensichtlich ist, dass die Minderheit I die Ausgleichszahlungen für den Regionalverkehr bei 50 Millionen Franken belassen will und nicht, wie es der Ständerat und jetzt auch der Bundesrat unterstützt, um 200 Millionen erhöhen will. Die Mehrheit will die Erhöhung um 200 Millionen, nachdem die Kantone klar ausgewiesen haben, dass dieses Geld dringend nötig ist, um eben Nachteile zu vermeiden, die für den Regionalverkehr durch den Ausbau des Fernverkehrs eintreten könnten, wenn man diese Korrekturen nicht vornehmen würde.
Der Minderheitsantrag II, der Eventualantrag, ist tatsächlich trickreich, weil das Delta beinahe 400 Millionen Franken ist, wie man sieht, wenn man die Preisstände miteinander vergleicht. Das heisst: Wer dem Antrag der Minderheit II zustimmt, bewilligt unter dem Strich faktisch nur rund 5 Milliarden Franken, also weniger, als der Bundesrat beantragt hat. Damit wäre ZEB 1 nicht ausfinanziert, geschweige denn Massnahmen im Regionalverkehr. Es ist also eine Reduktion um knapp 400 Millionen Franken, die hier über diesen Eventualantrag versteckt beantragt wird.
Aus diesem Grunde - weil es so klar ist, wie nachteilig diese Minderheitsanträge sind - beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Für die Gesamtabstimmung über die Vorlage 2, die wir anschliessend vornehmen werden, beantragt die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 56 Stimmen
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 58 Stimmen
Votazione
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 172 Stimmen
Dagegen ... 8 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Intervento procedurale
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Für den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a kann der Bundesrat eine Vorfinanzierung aus dem Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs vom 28. September 1999 oder dem Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs vom ... vornehmen, wenn der für die Umsetzung von Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung nötige Ausbau der Schienenkapazitäten auf anderem Wege nicht rechtzeitig finanziert werden kann.
Antrag der Minderheit
(Föhn, Bignasca, Caviezel, Hiltpold, Huber, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Streichen
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Concernant le crédit d'engagement visé à l'article 1 alinéa 2 lettre a, le Conseil fédéral peut procéder à un préfinancement en puisant dans le plafond de dépenses destiné à promouvoir l'ensemble du trafic marchandises par rail, institué par l'arrêté fédéral du 28 septembre 1999, ou dans le plafond de dépenses destiné à promouvoir le trafic ferroviaire de marchandises à travers les Alpes, institué par l'arrêté fédéral du ..., s'il n'est pas possible de financer autrement et dans les délais prévus le développement de l'infrastructure ferroviaire qui est nécessaire pour pouvoir appliquer l'article 84 alinéa 2 de la Constitution.
Proposition de la minorité
(Föhn, Bignasca, Caviezel, Hiltpold, Huber, Hutter Markus, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon, von Rotz)
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 152 Stimmen
Dagegen ... 26 Stimmen
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
5. Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte
5. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant règlement du fonds pour les grands projets ferroviaires
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction, préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 6 Abs. 3, 4
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(von Rotz, Föhn, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
Unverändert
Antrag der Minderheit II
(von Rotz, Föhn, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
(Eventualantrag, falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt wird)
Abs. 3
Die Bevorschussung ist voll rückzahlbar. Nach der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels oder spätestens 2017 sind im Budget und in der Finanzplanung des Fonds mindestens 50 Prozent ...
Abs. 4
Streichen
Antrag von Rotz
Abs. 3
Die Bevorschussung ist voll rückzahlbar. Nach der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels oder spätestens 2019 sind im Budget und in der Finanzplanung des Fonds mindestens 50 Prozent ...
Abs. 4
Streichen
Ch. I art. 6 al. 3, 4
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(von Rotz, Föhn, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
Selon droit en vigueur
Proposition de la minorité II
(von Rotz, Föhn, Rickli Natalie, Rime, Schenk Simon)
(proposition subsidiaire, au cas où la proposition de la minorité I serait rejetée)
Al. 3
Les avances sont entièrement remboursables. Après la mise en service commerciale du tunnel de base du Saint-Gothard, mais au plus tard en 2017, 50 pour cent au moins des apports ...
Al. 4
Biffer
Proposition von Rotz
Al. 3
Les avances sont entièrement remboursables. Après la mise en service commerciale du tunnel de base du Saint-Gothard, mais au plus tard en 2019, 50 pour cent au moins des apports ...
Al. 4
Biffer
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich nehme es vorweg: Ich werde die Anträge der Minderheiten I und II zurückziehen; aber Sie haben noch einen Einzelantrag erhalten, welcher zur Debatte steht.
Das Prinzip des FinöV-Fonds beruht darauf, dass nur Geld ausgegeben werden kann, das vorher in den Fonds geflossen ist. In den Fonds fliessen jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken. Dank der verzinslichen Bevorschussung durch den Bund kann vorübergehend mehr investiert werden, als eigentlich in den Fonds hineinfliesst. Die Bevorschussungen dürfen aber die definierte Limite nicht überschreiten, sie sind zu verzinsen, und sie müssen auch rückzahlbar sein. Die Liquidität und damit der Handlungsspielraum des FinöV-Fonds müssen das oberste Gebot bleiben. Damit das funktioniert, müssen die Finanzen im Lot sein und bleiben. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Endkostenprognose für die Neat verlässlich ist und wenn die Realisierung der ZEB-Kernangebote ebenfalls im Kostenrahmen verbleibt.
Die Bevorschussungslimite von heute 8,6 Milliarden Franken mit Preisstand 1995 darf nicht weiter erhöht werden, und auch eine Verschiebung der Rückzahlung von Bevorschussungen nach hinten darf nicht vorkommen, weil Sie damit den Fonds mit Zins und Zinseszinsen belasten. Auch hier möchte ich auf die Mitberichte der Finanzkommissionen von Ständerat und Nationalrat hinweisen, welche ein erneutes Anheben der Bevorschussungslimite bzw. eine zusätzliche Fristerstreckung als Einschränkung des Fonds-Handlungsspielraumes einschätzen. Dass das aus verfassungs- und finanzrechtlichen Gründen problematisch sei, wird von der Kommission ebenfalls angemerkt. Beim geltenden Recht ist man davon ausgegangen, dass die Rückzahlung der Bevorschussungen 2015 beginnt. Mit Absatz 4 ist eine Verschiebung um zwei Jahre möglich; das bedeutet nach geltendem Recht faktisch 2017, was im Grundsatz auch dem Antrag der Minderheit I entspricht. Mit dem Antrag der Minderheit II als Eventualantrag - falls der Antrag der Minderheit I abgelehnt worden wäre - wollte ich den Vorschlag des Bundesrates übernehmen, dabei aber einen Startpunkt für die Rückzahlung festlegen.
Weil ich jetzt aber beide Minderheitsanträge zurückziehe, gilt mein Einzelantrag. Sie haben ihn nun bekommen. Er bezieht sich auf Artikel 6 Absätze 3 und 4. Mit diesem Einzelantrag übernehme ich den Vorschlag des Bundesrates, wonach die Rückzahlung der Bevorschussung nach der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels oder spätestens 2019 mit mindestens 50 Prozent zu erfolgen hat. Mit diesem Antrag muss die Rückzahlung wirklich 2019 beginnen. Es muss möglich sein, die Rückzahlung der Bevorschussungen im Jahr 2019 zu starten und damit auch die Zins- und Zinseszinslast des Fonds zu senken. Sollte der Gotthard-Basistunnel zu diesem Zeitpunkt noch nicht kommerziell in Betrieb sein, sind die Kosten vermutlich definitiv aus dem Ruder gelaufen.
Bei einem jährlichen Ertrag von 1,4 Milliarden Franken muss es möglich sein, die Bundesschuld ab 2019 um 50 Prozent der Fondserträge abzubauen und damit auch die Zins- und Zinseszinslast zu vermindern.
Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Le groupe socialiste et le groupe PDC/PEV/PVL soutiennent la proposition de la majorité.
Germanier Jean-René · 2VP-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Le groupe radical-libéral soutient aussi la proposition de la majorité. Monsieur von Rotz a retiré ses deux propositions de minorité.
Le concept de financement du ZEB a été clairement exposé, il prévoit des périodes pour le remboursement des avances. Le remboursement des avances commencera dès l'ouverture du tunnel de base du Saint-Gothard, inclus le tunnel du Ceneri. Vouloir imposer une date pour le remboursement des avances de la Confédération signifie finalement que l'on diminue le fonds ZEB, ce qui n'est pas acceptable si l'on tient compte des besoins exprimés.
La motion Pfisterer 07.3328 - Monsieur Pfisterer était membre du groupe radical-libéral -, que nous allons traiter tout à l'heure, a été adoptée par le Conseil des Etats. Ce dernier a d'ailleurs demandé de prolonger les périodes d'amortissement afin de répondre aux demandes de développement des infrastructures ferroviaires et finalement d'assouplir et d'étaler ce financement.
Je vous demande, au nom du groupe radical-libéral, de suivre la majorité et de rejeter la proposition individuelle von Rotz.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich ersuche Sie ebenfalls, der Mehrheit zuzustimmen. Ich tue dies, weil wir die Rückzahlung an den Betrieb des Gotthardtunnels binden wollen, eine Rückzahlung also tatsächlich ab dem Zeitpunkt wollen, zu dem der Gotthard-Basistunnel in Betrieb genommen wird. Das ist zwar auf 2017/18 vorgesehen, aber - Holz anfassen - man weiss nie; es kann immer etwas passieren, deshalb möchten wir die nötige Flexibilität behalten. Die Formulierung im Antrag von Rotz ist zu rigide.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Il y a ici un piège de politique-fiction; c'est nouveau. Avant, il y avait le jeu des intérêts en prenant en compte l'année X ou Y, avec les effets collatéraux qui vous ont été expliqués.
On expose ici une hypothèse qui n'est pas la plus probable puisque actuellement on parle de mise en service commerciale du tunnel ferroviaire de base du Saint-Gothard vers 2017 ou 2018. Mais supposons que, pour toutes sortes de raisons, on ait un peu de malheur et que ce ne soit possible que vers 2019 ou 2020. Alors, la proposition individuelle von Rotz prévoit le remboursement des avances au plus tard en 2019, bien qu'il n'y ait pas de recettes et qu'il y ait encore des coûts au Saint-Gothard, d'aller de l'avant et de commencer les remboursements tout de suite.
Les surcoûts de la NLFA au Saint-Gothard ont déjà été critiqués dans le débat d'entrée en matière, puisque c'est la raison pour laquelle les fameuses options d'extension prévues dans la proposition de la minorité II (Germanier) n'ont pas pu être financées tout de suite. Ici, on nous rajoute un nouveau piège de politique-fiction: et si les travaux au Saint-Gothard prenaient plus de retard et qu'il y avait encore des coûts supplémentaires? Cela ne ferait rien: on rembourserait, puis on pénaliserait tous les autres projets. Cela relève de la logique que Monsieur von Rotz a exposée tout au long de ce débat, à savoir essayer d'affaiblir par tous les moyens possibles le fonds pour le financement des transports publics et les possibilités d'investir.
La commission n'a bien sûr pas eu à se prononcer sur la nouvelle proposition von Rotz, puisque celle-ci n'a pas été présentée en commission. Comme les propositions défendues par la minorité von Rotz ont été rejetées par 15 voix contre 5, il est vraisemblable que si sa nouvelle proposition avait été soumise à un vote de la commission le résultat aurait été presque le même.
Je vous invite donc, dans la logique du projet, à accepter la version de la majorité et à ne pas suivre la proposition von Rotz.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Les propositions des minorités I et II ont été retirées. Nous votons sur la proposition von Rotz.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 124 Stimmen
Für den Antrag von Rotz ... 49 Stimmen
Intervento procedurale
Ziff. I Art. 8 Abs. 2; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 8 al. 2; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 163 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
6. Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit zur Planung der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur
6. Arrêté fédéral sur le crédit d'engagement pour la planification du développement ultérieur de l'infrastructure ferroviaire
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 175 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 174 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté