04.3602
Vietare le esercitazioni di tiro nella regione del patrimonio mondiale Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn
Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Ich weiss ja nicht, ob und wo Sie diesen Winter Skiferien gemacht haben. Ich war auf der Riederalp. Die Riederalp ist eine Skidestination im Weltnaturerbe-Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn. Die Riederalp macht wie die Bettmer- und die Fiescheralp, das Goms, Grindelwald und Mürren Werbung mit dem Unesco-Label. Dieses Gebiet schaffte es nämlich im Jahr 2001, in die Liste der Naturjuwelen der Welt aufgenommen zu werden. Berühmte Landschaften wie die Serengeti oder die Galapagos-Inseln sind in diesem Inventar aufgeführt. Die Schweiz verfügt nun auch über ein Gebiet, das in diesem Inventar der weltweiten Schönheiten figuriert. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Auch der Tourismus profitiert von dieser Auszeichnung. In der ganzen Welt wirbt die Region mit dem Unesco-Label. Dadurch werden auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen.
Die einmalig schöne Landschaft mit all ihren Gletschern, Bergen, Alpen und Weiden muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Militärische Schiessübungen vertragen sich mit der Ruhe der Bergwelt schlecht und sind daher mit dem Grundgedanken des Weltnaturerbes schlecht zu vereinbaren. Daher beantrage ich Ihnen mit meiner Motion, dass im Perimeter des Weltnaturerbes in Zukunft keine militärischen Schiessübungen mehr stattfinden. Meine Motion ist breitabgestützt und wird von der SP, den Grünen sowie CVP- und FDP-Vertreterinnen und -Vertretern unterstützt.
Bis anhin nutzte die Schweizer Armee einen Teil des Weltnaturerbes zu Schiessübungszwecken. So gelangen denn auch immer wieder Geschosse auf den Gletscher und verschmutzen diesen.
Die Schiessübungen produzieren aber auch Lärm, und Lärm ist sicher keine Visitenkarte für ein Weltnaturerbe. Daher muss die Schweiz ein Interesse daran haben, bestehende Störungen im Gebiet nach Möglichkeit zu beseitigen. Das sollte bei militärischen Schiessübungen durchaus möglich sein. Doch davon will der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Motion nichts wissen.
Herr Bundesrat Schmid, ich denke, auch Ihnen sollte doch unsere Bergwelt und unser Weltnaturerbe am Herzen liegen. Da sollten Sie doch im Interesse der Schweiz und im Interesse unseres Tourismus auf dieses Gebiet für Ihre militärischen Schiessübungen verzichten können.
Sie erwähnen in Ihrer Antwort, dass die Schweizer Armee einen kleinen Teil des Gebietes des Weltnaturerbes seit 1942 nutzt. Doch die Zeiten haben sich in diesen 66 Jahren geändert. Das Militär wurde redimensioniert, und der Druck auf unsere Naturlandschaften und unsere Bergwelt wurde riesengross. Sie schreiben dann weiter, dass ein totaler Verzicht mangels Ausweichmöglichkeiten zurzeit nicht möglich sei. Aber dann folgen keine Alternativen, die Sie geprüft haben. Ich gebe gerne zu, ich hege Zweifel, ob Sie wirklich geschaut haben, ob Sie diese Schiessübungen verlegen könnten.
Das Gebiet ist heute im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt. Daher schreiben Sie, das geltende Recht würde die bisherigen Schiessübungen nicht verbieten. Ich sehe das ein bisschen differenzierter. Der BLN-Schutz ist ziemlich schwach und meistens auch ungenügend, um die Landschaften und Naturdenkmäler ungeschmälert zu erhalten. Das hat die Evaluation des BLN-Inventars ergeben, und das sollten auch Sie wissen. Da können Sie sich nicht hinter dem Recht verstecken. Ich empfinde Ihr Festhalten an den Schiessübungen im Weltnaturerbe als ein bisschen stur. Sie haben doch Ausweichmöglichkeiten, und Sie können in diesem Gebiet der Natur und der Ruhe Vorrang lassen.
Ich bitte Sie daher, meiner Motion zuzustimmen, auch im Sinne der Werterhaltung des Gebietes. Je natürlicher das Weltnaturerbe ist, desto grösser ist der Trumpf für unseren Tourismus.
Widmer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Auch wir von der SP-Fraktion unterstützen die Motion Teuscher.
Ich möchte drei Argumente, die der Bundesrat in seiner Antwort auf den Vorstoss anführt, entkräften.
1. Der Bundesrat sagt, die Natur- und Umweltschutzvorschriften würden jetzt schon eingehalten. Herr Bundesrat, das glaube ich gerne, aber hier geht es um ein ganz besonders schützenswertes Gebiet. Es ist nicht Courant normal, es ist eine Ausnahmeschönheit, es ist etwas ausnehmend Schützenswertes. Deswegen reicht es nicht, wenn Sie einfach sagen, die Natur- und Umweltschutzvorschriften würden jetzt schon eingehalten. Das sind die Vorschriften für die ganze Schweiz, aber hier haben wir etwas Spezielles. Das erste Argument ist damit widerlegt.
2. Sie schreiben, das Luft-Luft-Schiessen der Luftwaffe sowie die Schiessübungen der Fliegerabwehr bräuchten unbewohnte Sicherheitsräume, die es nur in den Alpen gebe. Es gibt, Herr Bundesrat, im Alpenraum ausserhalb des Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn noch andere unbewohnte Sicherheitsräume. Dorthin können Sie ausweichen. Damit ist auch das zweite Argument widerlegt.
3. Sie argumentieren, der Raum Gluringen und die betroffene Hochgebirgslandschaft seien bereits im Verzeichnis der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hier geht es aber eben gerade darum, dass wir einen Raum haben, der von der Unesco als Welterbe - also als nicht nur von nationaler, sondern als von internationaler Bedeutung, von Weltbedeutung - anerkannt worden ist. Da können Sie nicht immer mit dem nationalen Standard argumentieren. Sie müssen die Tatsache - und das ist mein Fazit -, dass wir das Glück haben, in unserem Land bereits zwei Unesco-Weltnaturerbe zu haben und später vielleicht noch mehr, ernst nehmen, sonst werden wir mit der Zeit von der Unesco nicht mehr ernst genommen.
Wenn wir das ausweiten und dort Verzicht üben, schaffen wir die Armee nicht ab. Sie können nicht wieder mit der genau gleichen Leier kommen, wie bei der Weberschen Initiative. Hier ist ein Raum eingegrenzt, ganz klar definiert. Und Sie können auch nicht mehr sagen, man könne dann nicht darum herumfliegen oder in der Umgebung schiessen. Nehmen Sie bitte die Unesco und das Privileg ernst, das wir haben, solche Räume zu besitzen, und dann wird unser Land nach aussen auch mit seiner Armee ernst genommen werden.
Schmid Samuel · BR-M · Consiglio federale · Berna
Vorweg eine generelle Bemerkung: Herr Widmer, wenn Sie wüssten, was wir auch in diesem Zusammenhang alles ernst nehmen. Aber trotzdem, wir haben auch einen Auftrag, und den wollen wir erfüllen.
Die Motion verlangt einen Verzicht auf Schiessübungen im Gebiet des Unesco-Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn. Die Schiesseinflüsse stammen vom Fliegerabwehr-Schiessplatz Gluringen, der selber ausserhalb des Schutzgebietes liegt. Dieser Schiess- und Sicherheitssektor beansprucht einen kleinen Teil dieses Schutzgebietes. Es ist richtig gesagt worden und steht auch in der Antwort des Bundesrates, dass wir das seit 1942 tun. Die Unterschutzstellung erfolgte im Übrigen im Wissen und unter Inkaufnahme dieser Nutzung, dessen war man sich bewusst. Man hat das auch akzeptiert, es gibt also keine Verschlechterung der Verhältnisse durch diese Schiessübungen. Es werden auch keine Rechtsvorgaben verletzt. Ich weiss im Übrigen nicht, Frau Teuscher, ob ich mich gelobt fühlen soll, wenn Sie mir vorwerfen, ich würde mich rechtmässig verhalten. Was anderes als rechtmässiges Verhalten erwarten Sie denn von mir?
Die verwendeten Geschosse werden regelmässig weggeräumt. Im Gletscher verschwundene Geschosse kommen häufig später und aufgrund der Gletscherschmelze regelmässig zum Vorschein und bleiben dort liegen bis zur nächsten Räumungsaktion, aber dann verschwinden auch sie. Die verwendeten Geschosse enthalten im Übrigen keine Sprengstoffe, sie sind inert. Sie bilden also keine Blindgängergefahr und bedeuten auch keine chemische Belastung der natürlichen Umgebung.
Das VBS ist sich der unvermeidlichen Lärmemissionen bewusst. Aus diesem Grund werden die Schiesszeiten in Absprache mit den Gemeinden und dem Schweizerischen Alpenclub - wieder eine zu Recht erfolgte Rücksichtnahme - auf einen Zeitraum ausserhalb der touristischen Hochsaison festgelegt. In Gluringen wird zwischen März und Oktober nicht geschossen. Die genauen Daten kann ich Ihnen noch ins Protokoll geben. Das zeigt, dass wir alles, was an Rücksichtnahme möglich ist, auch realisieren. So oft wie möglich üben wir im Übrigen mit Simulatoren. Das Schiessen hat auch quantitativ abgenommen, mithin auch die Belastung, sei es Lärm oder sei es dieses inerte Material.
Die Zielgebiete der Fliegerabwehr müssen aus Sicherheitsgründen in grossen, unbewohnten Räumen liegen, da die Schussdistanz sehr gross ist und das ganze Zielgebiet überwacht werden muss. Eine Änderung der Schussrichtung oder eine Verlegung auf einen anderen Schiessplatz ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich; umso mehr - da sind wir seit dem 24. Februar alle Spezialisten - als wir auch die Luftstrassen zu respektieren haben. Wir gelangen nämlich in Höhen, die von der zivilen Luftfahrt dann zu meiden sind. Der Raum ist ohnehin begrenzt. Jetzt kommen noch all diese Auflagen dazu. Deshalb liegt im Mangel der Möglichkeit, das zu verlegen, nicht von vornherein schlechte Absicht, Herr Widmer.
Wenn ich diese Fakten, auch die objektive Belastung, berücksichtige - ich bitte Sie, dabei auf dem Boden zu bleiben -, dann muss ich Ihnen sagen, dass es mehr als nur gute Gründe sind, die den Bundesrat veranlassen, die Motion zur Ablehnung zu beantragen. Ich lege Ihnen das Gleiche nahe.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen