02.473
Legge sul CO2. Incentivi per l'adozione di misure energetiche efficaci negli edifici
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich
Loi fédérale sur des mesures incitatives en faveur des économies d'énergie dans le bâtiment
Ziff. 1 Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1bis, 1quater
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Killer, Wasserfallen, Veillon)
Abs. 1quater
Zustimmung zum Entwurf der UREK-NR
Ch. 1 art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1bis, 1quater
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Killer, Wasserfallen, Veillon)
Al. 1quater
Adhérer au projet de la CTT-CN
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PCD/PEV/glp
Zur Behandlung im Ständerat: Er ist auf das Geschäft eingetreten und hat die Vorlage, wie sie aus unserem Rat hervorgegangen ist, im Grundsatz auch akzeptiert. Es sind zwei Differenzen, die Sie auf der Fahne vorfinden. Sie sind eigentlich das Ergebnis der Anhörung der Energiedirektorenkonferenz durch die UREK-SR. Die Energiedirektoren haben zur Finanzierung und zur Umsetzung aus ihrer praxisbezogenen Sicht Vorschläge gemacht, welche von der UREK-SR dann weitgehend aufgenommen wurden. Damit erfolgt eine detailliertere Regelung in Artikel 10 Absatz 1bis und in einem neuen Artikel 15bis. Das sind die beiden Differenzen, welche zum Teil von Minderheiten bekämpft werden. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Notre commission s'est ralliée, à une large majorité, à la décision du Conseil des Etats. Je vous présente brièvement les deux modifications apportées, d'abord celles qui sont non contestées.
A l'article 10 alinéa 1bis lettre a, il s'agit désormais de l'assainissement énergétique dans son ensemble, au sens large. Cela reflète le fait qu'il peut s'agir d'une réduction directe ou indirecte des émissions de CO2. Par exemple, une réduction indirecte, c'est une réduction par le biais de la réduction de la consommation d'électricité ou même une réduction de la consommation d'énergies renouvelables pouvant alors être utilisées ailleurs. La lettre a concerne évidemment l'enveloppe du bâtiment existant mais aussi l'assainissement du système de chauffage et les technologies qui vont de pair, donc les technologies qui permettent, par exemple, de réduire l'apport extérieur d'énergie commerciale. Typiquement, l'installation de collecteurs solaires thermiques entre dans le champ de la lettre a pour un bâtiment qui est en train d'être assaini.
A la lettre b, le Conseil des Etats a apporté une modification assez substantielle puisqu'il a proposé, à juste titre, de ne pas se limiter seulement aux nouvelles énergies renouvelables, mais de désormais soutenir les projets de récupération des rejets de chaleur et aussi l'assainissement des installations techniques telles que les systèmes de ventilation ou les ascenseurs. Pour tenir compte de cette affectation élargie, il a désormais porté la partie affectée à la lettre b à hauteur du tiers du produit affecté de la taxe par an et non plus seulement à environ 15 pour cent.
Il faut noter pour cette lettre b que dans certains cas, des projets peuvent aussi être soutenus pour des nouveaux bâtiments. Typiquement, si l'on construit un nouveau bâtiment à côté d'un site industriel dans lequel il y a de la chaleur à récupérer ou si l'on construit un bâtiment particulièrement performant, on peut imaginer, à certaines conditions restrictives, d'octroyer des soutiens. La condition est évidemment, dans le cadre d'un bâtiment, le respect d'un standard plus élevé que Minergie.
Bien entendu, les lettres a et b, donc le programme d'assainissement énergétique des bâtiments et le programme d'encouragement des énergies renouvelables, l'utilisation des rejets de chaleur et l'assainissement des installations techniques sont complémentaires. Ils devront être intégrés dans le modèle harmonisé d'encouragement des cantons et il n'est pas question qu'un canton ne s'engage que sur un point sans s'engager sur l'autre. C'est la raison pour laquelle on a confié à l'Office fédéral de l'énergie la possibilité de conclure une convention globale avec tous les cantons de manière à s'assurer une attitude coopérative de tous les cantons, qui sont d'ailleurs d'accord avec ce principe, comme nous l'a confirmé la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie.
Le Conseil des Etats a réglé intelligemment la question de la participation des cantons que notre conseil avait laissée ouverte, puisque nous avions dit que les cantons participaient au programme, mais nous n'avions pas quantifié cette participation, ce qui n'était pas une condition très stable.
Le Conseil des Etats a décidé, pour la partie A, qui concerne l'assainissement énergétique des bâtiments, que l'entier du programme était à financer par la taxe sur le CO2 et que l'on attendait de la part des cantons seulement la participation aux frais de gestion, alors que dans la partie B, donc celle qui concerne les énergies renouvelables, les rejets de chaleur et la technique du bâtiment, les cantons devront ajouter un franc par franc provenant de la taxe sur le CO2. Ainsi, on a la garantie que les cantons ne diminueront pas leur effort.
Je vous invite évidemment à rejeter la proposition de la minorité Rutschmann qui conteste cette solution équilibrée trouvée par le Conseil des Etats, ladite minorité cherchant à revenir au projet que vous aviez vous-mêmes rejeté lors de nos derniers débats.
Rutschmann Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die finanzielle Mitwirkung der Kantone bei den Fördermassnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich. Die ursprüngliche Idee bestand darin, dass mit der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Projekte zur energetischen Sanierung von Bauten angestossen werden, dies immer unter gleichzeitiger Beteiligung der Kantone; immerhin sind gemäss Energiegesetz die Kantone für bauliche Massnahmen im Gebäudebereich zuständig. Der Gesetzentwurf sah deshalb folgerichtig in Artikel 10 Absatz 1quater vor, dass Finanzhilfen nur an Kantone ausgerichtet werden, die sich mit Beiträgen an den Massnahmen beteiligen. Die Beiträge der Kantone müssen dabei mindestens die Hälfte der Finanzhilfe des Bundes betragen.
Die UREK-NR und anschliessend auch der Nationalrat verwässerten diese Vorgabe in dem Sinn, dass auf die Nennung eines konkreten Prozentsatzes der Kantonsbeiträge verzichtet wurde. Der Beschluss des Ständerates verwässerte nun die ursprüngliche Idee noch mehr, indem den Kantonen gar keine konkreten Vorgaben mehr gemacht werden. Interessant ist dabei auch, wie der ständerätliche Beschluss zustande kam - wir haben es vorhin auch von Herrn Lustenberger gehört: Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat nach der ersten Lesung der Vorlage im Nationalrat einen ausformulierten Änderungsvorschlag ausgearbeitet und dem Rat vorgelegt. Dabei sollten die Finanzhilfen für die Kantone lediglich mittels einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen festgelegt werden, also weder eine konkrete Verpflichtung noch eine verbindliche Festlegung der Kantonsanteile bei den energetischen Gebäudesanierungen beinhalten. Lediglich bei der Förderung von erneuerbaren Energien und der Abwassernutzung würden die Kantone zu einer Mindestanteilquote verpflichtet.
Die Ständekammer und nun auch die UREK-NR haben diesen Vorschlag praktisch zu 100 Prozent übernommen und damit die ursprüngliche Idee der Teilzweckbindung auf den Kopf gestellt. Die Kantone können vom Bund Gelder holen. Die Rahmenbedingungen werden dabei in einem Basar zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen festgelegt. Die Kantone diktieren die Spielregeln, und der Bund bezahlt. Damit wird eine schlechte Gesetzesvorlage, welche dem Bürger mit der Teilzweckbindung pro Jahr bis zu 200 Millionen Franken mehr Steuern aufbürdet, noch einmal verschlechtert. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 10 Absatz 1quater und zum neuen Artikel 15bis CO2-Gesetz ist deshalb abzulehnen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Cathomas Sep · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo PCD/PEV/glp
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative "Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich". In diesem Sinne stimmt die Fraktion auch den vom Ständerat eingebrachten Ergänzungen zu. Die Fraktion befürwortet die Bemühungen im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz in allen Bereichen und insbesondere auch jene zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich.
Verschiedene Kantone sind im Bereich der Energieeffizienz bereits aktiv und haben entsprechende Förderprogramme entwickelt. Eine mittelfristige Senkung des CO2-Ausstosses gemäss der beschlossenen Zielsetzung ruft nach Massnahmen, welche landesweit greifen und umgesetzt werden müssen. Mit der parlamentarischen Initiative "Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich" respektive mit der vorgesehenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe können entsprechende Förderprogramme und Fördermittel im Rahmen von 200 Millionen Franken bereitgestellt werden.
Der Ständerat hat die von unserem Rat bereits beschlossene Zweiteilung des Abgabebetrages - mit einem Anteil zugunsten der Sanierung von bestehenden Wohn- und Dienstleistungsgebäuden und mit einem kleineren Anteil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich - grundsätzlich übernommen. Gleichzeitig mit der Ausweitung des Förderziels auf die Gebäudetechnik und auf die Effizienzsteigerung im Bereich der Abwärmenutzung sieht der Beschluss des Ständerates eine Erhöhung der dafür vorgesehenen Mittel auf maximal einen Drittel des gesamten Abgabeertrages vor, das heisst auf höchstens 70 Millionen Franken.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst diese Ergänzung, denn im Bereich der Gebäudetechnik und Abwärmenutzung liegt insbesondere bei der Kategorie der Dienstleistungsgebäude ein sehr grosses Energiesparpotenzial vor. Die Sanierung solcher technischer Einrichtungen ist sehr kostenintensiv, dies nicht zuletzt darum, weil eine Sanierung in den meisten Fällen nur durch einen Ersatz der gesamten Anlage möglich ist. Gemäss Artikel 15bis Absatz 2 wird eine konkrete Kostenbeteiligung der Kantone verlangt.
Die Verpflichtung zur fünfzigprozentigen Beteiligung an den Förderbeiträgen zugunsten der erneuerbaren Energien, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung weist den Kantonen eine klare Verantwortung bei der Finanzierung zu, welche sie gemäss Gesetz als zuständige Instanz im Gebäudebereich wahrzunehmen haben. Durch die ergänzende Finanzierung kann der gesamte Förderbeitrag bei einer vollen Ausschöpfung durch die Kantone um 70 Millionen Franken auf gesamthaft 270 Millionen Franken erhöht werden. Dies bedingt natürlich seitens der Kantone eine aktive Energiepolitik. Diese kommt nicht den Kantonen zugute, sondern schlussendlich den Gebäudeeigentümern.
Aus diesem Grunde lehnt die CVP/EVP/glp-Fraktion die beiden Minderheitsanträge klar ab. Erstens hat unser Rat bereits am 19. März 2009 den gleichlautenden Antrag der Minderheit Rutschmann zu Artikel 10 Absatz 1quater abgelehnt, weil die darin vorgesehene Mitfinanzierung für viele Kantone nicht umsetzbar ist. Zweitens erachtet unsere Fraktion den neuen Artikel 15bis gemäss Fassung des Ständerates als präziser und in der Umsetzung konkreter. Die vorgesehene einheitliche Programmvereinbarung mit allen Kantonen gewährleistet eine harmonisierte Umsetzung und ermöglicht dem Bund die entsprechende Einflussnahme auch bei der Festlegung der Programmkriterien. Mit den in den beiden Minderheitsanträgen enthaltenen Bestimmungen können diese wichtigen Voraussetzungen nicht geschaffen werden.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Die SP-Fraktion schliesst sich den Beschlüssen des Ständerates zu hundert Prozent an. Der Ständerat hat eine Verbesserung der Vorlage erreicht.
1. Die Beteiligung der Kantone wird klar beziffert. Die Mittel, die für erneuerbare Energien, ausdrücklich auch für neue Anlagen, eingesetzt werden dürfen, müssen von den Kantonen verdoppelt werden.
2. Der Ständerat hat klar gesagt, er wolle energetische Sanierungen und nicht nur CO2-Sanierungen. Damit wird die Stossrichtung dieser Vorlage klarer. Namentlich ist es jetzt explizit auch möglich, alte Widerstandselektroheizungen zu sanieren.
3. Es ist zu beachten, dass an sich auch unter dem Titel "Energetische Sanierungen" von Artikel 10 Absatz 1bis Buchstabe a Massnahmen in Altbauten, aber nur in Altbauten, mit erneuerbaren Energien möglich sind, z. B. Sonnenkollektoren auf Altbauten. Ich weise darauf hin, dass im Bericht vermerkt ist, dass sämtliche Massnahmen, die den Fremdbezug von Energie reduzieren, unter den Begriff der "Sanierung" fallen.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag der Minderheit Rutschmann abzulehnen, weil er - selbst wenn Sie ihn annehmen - nichts bringt. Die Beteiligung der Kantone wird im Antrag der Minderheit Rutschmann nicht beziffert, das heisst, Sie verursachen damit höchstens eine rechtliche Unklarheit. In der Formulierung des Ständerates wird sehr klar gesagt, dass die Massnahmen gemäss Artikel 10 Absatz 1bis Buchstabe b nach Artikel 15 des Energiegesetzes zu vollziehen sind; das heisst, bei diesen Massnahmen bezahlen die Kantone gleich viel wie der Bund. Damit ist auch klar geregelt, wie sich der Kostenteiler beim Vollzug zu gestalten hat.
Inzwischen ist der Ölpreis wieder auf 68 Dollar gestiegen. Ich denke, wenn wir hier Sanierungen unterstützen, dann leisten wir nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern wir leisten auch einen Beitrag zur inländischen Wertschöpfung, zur Reduktion von Luftschadstoffen und auch zur Schaffung von Arbeit in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Le groupe libéral-radical et le groupe PBD soutiennent la proposition de la majorité.
van Singer Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Près des deux tiers de notre conseil s'étaient prononcés pour l'affectation partielle de la taxe sur le CO2 en faveur de l'assainissement énergétique des bâtiments. Cela est clair, c'est une nécessité: près de la moitié de toute l'énergie est consacrée au chauffage des bâtiments et à la préparation de l'eau chaude sanitaire.
Il reste quelques divergences entre la version que nous avons adoptée et la solution du Conseil des Etats. Le groupe des Verts vous invite à adhérer à la décision du Conseil des Etats. En effet, celle-ci a le mérite de la clarté et vise à pérenniser la situation actuelle. Pourquoi cela? Parce que maintenant déjà, pour les mesures techniques, les cantons participent pour la moitié. Pour le nouveau programme d'assainissement des bâtiments anciens, on demande aux cantons simplement de conclure une convention-programme qui garantisse une mise en oeuvre harmonisée.
C'est une excellente solution, et la plus claire, et de loin. Nous vous demandons donc de l'adopter.
Amstutz Adrian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich komme zuerst auf die Aussage von Nationalrat Ruedi Lustenberger zurück, der gesagt hat, die Energiedirektoren hätten praxisbezogene Vorschläge gemacht. Was heisst das im Klartext? Die Energiedirektoren haben interveniert mit dem Ziel, dass sie sich nicht obligatorisch beteiligen müssen, wie wir das in der ersten Lesung vorgesehen hatten. Man will sie jetzt aus der Pflicht entlassen. Ich staune schon über die links-grüne Seite, die das so hinnimmt. Es ist eben nicht so, Herr Rechsteiner, dass die Förderziele so erreicht werden, wie Sie das dargestellt haben. Sie werden jetzt mit Garantie weniger Geld zur Verfügung haben. Das kann uns von der SVP ja recht sein, aber es ist einfach nicht zielgerichtet politisiert.
Ich mache noch einmal darauf aufmerksam: Wir haben als Erstes einen Verfassungsbruch. Sie haben hier in diesem Parlament beschlossen, dass diese Zweckbindung, entgegen allen Versprechungen, nicht mehr an die Steuerzahlenden bzw. an die Bevölkerung dieses Landes zurückfliesst; das ist der erste Fall. Jetzt machen Sie als Zweites einen Dammbruch gegenüber sich selber, indem Sie das Finanzierungsmodell auf den Kopf stellen. Sie werden die 50-prozentige Beteiligung der Kantone nur noch in einem kleinen Bereich haben. Im grossen Bereich wollen Sie jetzt einen Freipass beschliessen.
Ich bitte Sie, hier konsequent zu bleiben und den Antrag der Minderheit Rutschmann zu unterstützen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Ich möchte Ihnen zunächst dafür danken, dass Sie mit dem Einschwenken auf die ständerätliche Vorlage jetzt das ganze Unterfangen "Gebäudesanierung" vorantreiben und es ermöglichen, dass wir die Sache tatsächlich an die Hand nehmen.
Es ist eine parlamentarische Initiative, sie liegt aber vollständig auf der Linie des Bundesrates - in energiepolitischer Hinsicht, in klimapolitischer Hinsicht und neuerdings eben auch in konjunkturpolitischer Hinsicht. Der Bundesrat, der sich bei der Teilzweckbindung das letzte Mal noch etwas geziert hat, ist ja unterdessen in Ihrem Sinn auf die Teilzweckbindung eingeschwenkt. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie hier vorgespurt haben. Die Lösung des Ständerates ist im Hinblick auf die Praktikabilität und die Klarheit gegenüber den Kantonen einfacher. Wir freuen uns, nun auf dieser Grundlage mit der Umsetzung beginnen zu können.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PCD/PEV/glp
Die Politik geht manchmal interessante Wege. Jene, welche sonst immer das Hohelied der Kantone singen, mögen sich heute nicht für diese Energievorlage erwärmen - im wahrsten Sinn des Wortes. Es ist aber in der Tat nicht so, dass die Kantone aufgrund der Änderung, welche der Ständerat vorgeschlagen hat, nichts zu leisten hätten. Gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes partizipieren die Kantone mindestens mit dem gleich hohen Betrag wie der Bund. Darauf ist Artikel 10 Absatz 1bis Litera b zugeschnitten; das betrifft die Massnahmen im Energieeffizienzbereich, bei der Gebäudetechnik und bei den Heizungen. Litera a des gleichen Absatzes wird nun mit Bezug auf Artikel 15bis Absatz 1 auch neu geregelt. Und auch hier, geschätzte Kollegen der SVP, leisten die Kantone etwas. Sie leisten nämlich heute schon Aufbauarbeit; Aufbauarbeit, die nötig ist wegen eines Beschlusses unseres Parlamentes bei der Beratung des Budgets 2009. Die Energiefachstellen der Kantone installieren heute dieses Programm, und diese Arbeit wird von den Kantonen alimentiert.
Noch etwas, Herr Amstutz, muss ich Ihnen jetzt von hier aus sagen: Wissen Sie, Sie können an dieser Stelle noch hundert Mal sagen, die Verfassung sei geritzt oder gebrochen worden. Aber auch beim hundertsten Mal wird Ihre Aussage nicht wahrer, denn sowohl das Bundesamt für Justiz als auch die Rechtsabteilung des UVEK und ein Gutachten von Frau Professor Keller von der Universität Zürich sagen das Gegenteil dessen, was Sie hier behaupten. Es sind zwei Meinungen, aber die konsolidierte Haltung der Rechtslehre ist heute eine andere als vor dreissig Jahren. Deshalb bitte ich Sie, mindestens den Vorwurf des Verfassungsbruches hier nicht mehr zu erheben; denn Verfassungsbruch, Herr Amstutz, ist ein schweres Delikt, und ich möchte mich gegen diesen Vorwurf an die Mehrheit - die Mehrheit - dieses Rates verwahren.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen
Intervento procedurale
Ziff. 1 Art. 15bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Killer, Wasserfallen, Veillon)
Streichen
Ch. 1 art. 15bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Rutschmann, Amstutz, Bigger, Brunner, Hutter Jasmin, Leutenegger Filippo, Killer, Wasserfallen, Veillon)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité