09.3160
Einbürgerung von Personen und Namen
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Stellen Sie sich vor, Ihr Name wäre Papahandurama oder Randschahabugama oder Malgumurughun. Sie müssten Ihren Namen x-mal buchstabieren - jedes Mal, wenn Sie irgendeinen Behördengang machen, wenn Sie irgendetwas beantworten müssen. An solche Leute habe ich gedacht, aber auch an Jugendliche, die aufgrund ihres Namens auf dem Arbeitsmarkt bzw. auf dem Lehrstellenmarkt diskriminiert werden.
Vor zwei Jahren schon habe ich das Thema der Benachteiligung von Jugendlichen mit ausländischem Namen zur Sprache gebracht. Der Bundesrat war sich des Problems damals bewusst. Er sagte, Jugendliche mit ausländischem Namen hätten bei der Lehrstellen- und Arbeitssuche Probleme. Wohlgemerkt: Es geht um Jugendliche mit gleichem Werdegang und gleichem Leistungsausweis wie andere. Die individuelle Leistung wird dort in einigen Fällen, zum Glück nicht in allen, gar nicht mehr angeschaut. Damals stellte der Bundesrat auch fest, dass "die Arbeit das wohl wichtigste Instrument für die Integration der Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft" darstelle.
Ich pflichte dem voll und ganz bei und sage Ihnen offen: Die Idee zum Vorschlag, den ich hier mache, wonach der Bundesrat prüfen soll, ob Migrantinnen und Migranten bei der Einbürgerung nicht frei sollen entscheiden können, ob sie ihren Namen helvetisieren wollen, diese Idee habe ich von der Vereinigung der Secondos und Secondas zugespielt bekommen. Und zwar ist das eine kleine, pragmatische Idee. Ich finde, es wäre ein ganz einfacher und praktischer Weg, wenn man frei darüber entscheiden könnte. Es gälte gewissermassen Zukunft statt Herkunft, was ja in einem offenen, toleranten Staatswesen so sein sollte. Natürlich müsste das Ganze Regeln haben. Schliesslich sind wir ja in der Schweiz, und wir wollen nicht, dass plötzlich alle Reimann oder Fetz oder Frick oder Savary oder Lombardi usw. heissen. Darum habe ich mal zwei Möglichkeiten vorgeschlagen, die man weiterverfolgen könnte. Ich weiss aber nicht, ob das geht, und ich möchte eigentlich, dass der Bundesrat das überprüft. Die eine Möglichkeit wäre, dass man den Namen übersetzt. Die meisten Namen sind nämlich nichts anderes als unsere Namen, nämlich Handwerksnamen. Ich habe in meiner Begründung ein Beispiel gebracht, ein ungarisches, Mészáros. Kollegin Egerszegi wird dann noch die Übersetzung nennen können, es ist nämlich eine schöne. Man könnte es übersetzen, oder man kann es vom Klang her angleichen.
Mit dem Postulat will ich ausschliesslich, dass der Bundesrat prüft und berichtet, ob und wie eine freiwillige Helvetisierung von Namen bei der Einbürgerung - und nur dort - erfolgen könnte; also prüfen und berichten, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Mit dem Postulat will ich also nicht ein komplett neues Namensrecht, wie der Bundesrat in seiner Antwort insinuiert, weil er sagt, soeben sei im Nationalrat das Namensrecht abgelehnt worden. Dort ging es aber, wie Sie wissen, um ganz andere Themen. Das Postulat sieht auch keine grosse Revision des Namensrechts vor, auch keinen Zwang, wie unterstellt worden ist, und auch keine flächendeckende Anwendbarkeit. Es stellt auch keinen Ersatz für Sensibilisierungsmassnahmen gegen unbestritten stattfindende Diskriminierungen dar. Um all das geht es nicht. Es geht nur um eine kleine, praktische Massnahme, die freiwillig ist.
Meine Vorstellung von Toleranz wäre, dass man das zulassen könnte, falls es eben möglich ist - und das möchte ich vom Bundesrat wissen. Denn ich bin der Ansicht, man sollte es eigentlich den Individuen überlassen, wie wichtig ihnen ihr Name ist. Aus der ganzen Debatte habe ich übrigens etwas gelernt - es hat ja eine spannende Debatte gegeben -: Ich bin auch von vielen Schweizern angeschrieben worden, die sich wünschen, dass sie ihren Namen ändern könnten. Und weil ich ja weiss bzw. mir ja ein bisschen ausrechnen kann, dass Sie vom Prüfungsauftrag für den Bundesrat noch nicht begeistert sind, schliesse ich nicht aus, dass man sich dann später, in zwei Jahren oder so, durchaus auch mal überlegen könnte, ob man das mit den Namen nicht generell ein bisschen einfacher machen sollte. Der erste Schritt könnte jetzt mal sein, zu prüfen, ob diese Massnahme gangbar und eine Möglichkeit wäre.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Liebe Kollegin Fetz, ich weiss nicht, ob es an der fortgeschrittenen Zeit liegt, aber ich bin nicht ganz sicher, ob Sie diesen Vorstoss wirklich ganz ernst meinen. Sie haben ihn zwar sehr ernsthaft begründet, aber ich glaube nicht, dass es wirklich Ihre Meinung sein kann, das sei ein produktiver Beitrag zur Integrationsdebatte. Ich gebe zwar zu, dass wir dank der modernen DNA-Technologie die Namen für die Ahnenforschung vielleicht weniger brauchen als früher. Diese Komplikation könnte man also auf die Seite schieben. Aber, um ernsthaft zu werden: Wenn ich überlege, was das wirklich bedeuten würde - auch in der Optik der "Schweizermacher", die Sie vorhin zitiert haben -, was für gutgemeinte Vorschläge von allen Seiten kämen, von den Zivilstandsbeamten, von den sonstigen Ämtern, von Nachbarn und Freunden, wie man denn zu heissen habe, um endlich Schweizer zu werden, dann bin ich schon weniger überzeugt. Ich muss Ihnen sagen: Was man hier vorschlägt, geht doch in Richtung Absorption und Assimilation, aber ganz sicher nicht in Richtung Integration, die ja auf einer bewussten Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft beruht. Deshalb denke ich, dass dieses Postulat wirklich nicht sachdienlich ist, denn wir wollen Integration und keine Absorption oder Assimilation.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, das Postulat Fetz abzulehnen.
Dass junge Menschen allein ihres Namens wegen ausgegrenzt werden, ist nicht akzeptabel und tatsächlich stossend. Trotzdem: Volle Gerechtigkeit wird es in der Schweiz - und übrigens auch im Ausland - in diesen Fragen nie geben. Das ist nicht nur bei der Immigration so: Sympathie, Ausstrahlung, Auftreten spielen eben immer eine Rolle, und das kann tatsächlich die Chancen von Leuten, die eine Lehrstelle suchen, beeinträchtigen oder eben fördern. Das lässt sich aber nicht mit Gesetzen und Vorschriften ändern. Niemand wird sich in der Privatwirtschaft vorschreiben lassen, wen er nun anstellen soll und zu berücksichtigen hat. Aber selbstverständlich kann das für einen Lehrstellensuchenden gravierende Folgen haben. Das können wir aber nicht ändern. Nachher jedoch, wenn jemand seine Stelle hat, tickt der Unternehmer ganz einfach und logisch: Er macht das, was ihm nützt, wie übrigens auch die meisten Menschen auf dieser Welt; dann wird er jene beschäftigen, die ihr Geld wert sind, die der Unternehmung etwas bringen, und zwar unabhängig von Hautfarbe oder Herkunft.
Ich beschäftige etwa 250 Mitarbeiter. Die Hälfte davon heisst weder Müller noch Jenny. Viele jedoch sind in der Zwischenzeit in Kaderpositionen aufgestiegen, verdienen gutes Geld und haben die Jennys und Müllers sogar hinter sich gelassen: Sie stehen ihnen vor, aber eben, weil sie ihre Leistungen erbracht haben, weil sie tatsächlich tüchtiger und engagierter sind, als unsere wehleidigen und verwöhnten Miteidgenossen das teilweise sind, denen der Vater ihre Spaghetti so oder so kauft, unabhängig von ihrer Leistung. Das ist entscheidend. Die gleichen Mechanismen stellen wir übrigens im Sport fest. Schauen Sie im Fussball, Volleyball, Tennis: Die meisten Namen können wir kaum mehr aussprechen - aber das interessiert doch keinen Menschen! Diejenigen und nur jene, die Talent haben, die dem Verein etwas bringen, werden gefördert.
Was will ich damit sagen? Integration ist nicht mit Namensänderungen zu betreiben, sondern mit Aufklärung, Erziehung und letztlich eben auch mit Sanktionen. Viele von diesen sogenannten Secondos haben leider noch nicht begriffen, dass sie sich an die Kultur des Landes anpassen müssen und nicht umgekehrt. Ansonsten können tatsächlich Nachteile entstehen. Das geht uns allen gleich. Ein Rüpel hat eben nicht die gleichen Chancen wie derjenige, der sich zuvorkommend aufführt. Die Unternehmer haben wahrlich andere Aufgaben, als ihre Schützlinge, ihre Mitarbeiter, rund um die Uhr zu betreuen.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen.
Eine kleine Randbemerkung: Einem Südafrikaner werden Sie, auch wenn er Müller heisst, unschwer ansehen, dass er kein waschechter Glarner ist; da wird ein anderer Name rein gar nichts bringen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Lorsque j'ai cosigné le postulat Fetz, je n'aurais jamais imaginé que cela pût engendrer un tel débat, parce que, au fond, c'est un postulat et qu'un postulat demande au Conseil fédéral d'étudier quelque chose. Ainsi le postulat Fetz demande au Conseil fédéral d'étudier la possibilité de permettre à celui qui en fait la demande de pouvoir modifier son nom. En d'autres termes, il s'agit de ne rien imposer à personne, mais bien d'étudier la possibilité que quelqu'un qui le souhaite puisse obtenir un changement de nom.
Ce modeste postulat fait l'objet d'un immense débat au niveau national, qui ne s'est du reste limité ni au canton d'où vient Madame Fetz, ni à la presse suisse alémanique. J'ai été interrogé à plusieurs reprises sur les motifs qui avaient bien pu me pousser à cosigner ce postulat. Finalement, il m'est apparu que si l'on pouvait avoir un tel débat sur une telle question, c'est qu'il y avait en arrière-plan deux questions extrêmement sérieuses qui, du reste, ont été abordées dans les différentes interventions: celle de l'identité - quelle est notre identité? - et celle de l'intégration. Ces questions sont difficiles et, comme toutes les questions difficiles, je suis convaincu qu'elles ne s'accommodent pas d'une réponse simple, schématique et valable pour chacun.
Pour ma part, j'ai eu l'occasion d'accueillir plus de 15 000 personnes qui ont obtenu par naturalisation la nationalité suisse et le droit de cité genevois, puisque j'ai été en charge pendant huit ans des naturalisations à Genève où l'on organise une manifestation extrêmement solennelle. Lorsque quelqu'un est naturalisé, il doit prêter serment, on chante l'hymne national et, à la suite de cette manifestation, le magistrat en charge des naturalisations serre la main à chaque personne qui a été naturalisée et passe, pour avoir un petit échange, un moment avec le groupe de personnes qui ont prêté serment.
De ces manifestations solennelles, j'ai acquis deux certitudes: la première, c'est que la naturalisation pour chacune et pour chacun de nos nouveaux concitoyens est un moment important de leur existence, peut-être même le plus important, peut-être un moment encore plus important que leur cérémonie de mariage. Les gens arrivent toujours à ces manifestations avec beaucoup d'émotion, ils portent des tenues qu'ils ont choisies, ils font ensuite des photographies que l'on retrouvera dans l'album de famille. C'est donc réellement un moment très important qui, pour chacun, concrétise un passage et une décision qui a été prise, et une décision extrêmement sérieuse. Du reste, lorsque quelqu'un se fait naturaliser, d'après notre législation, c'est qu'il a vécu au moins une quinzaine d'années dans notre pays - je parle ici des naturalisations ordinaires -, entre les douze ans nécessaires pour déposer la demande de naturalisation et la durée de la procédure.
La deuxième certitude que j'ai acquise, c'est que le cheminement de la naturalisation est différent pour chacune et chacun. Il y a 15 000 façons différentes de vivre sa naturalisation, ce n'est pas un même moule qui correspond à chacun. Et certainement, pour une bonne partie des personnes naturalisées, il y a une fierté de son pays d'origine, une fierté de ses traditions. Et, au fond, il y a cette idée, d'ailleurs très heureusement exprimée dans la réponse du Conseil fédéral, que la naturalisation est un cheminement réciproque et que c'est aussi bien un effort d'adaptation de celui qui demande la nationalité suisse à sa société d'accueil qu'un cheminement d'accueil de la société suisse à l'égard de celui qui se fait naturaliser. C'est ce que dit Monsieur Jenny: on garde son identité en acquérant en même temps la nationalité suisse.
Cela est assurément vrai et je pense que, si un jour je devais demander la nationalité d'un autre pays, ce qui n'est pas dans mes intentions, ce serait probablement ainsi que je vivrais cette naturalisation. Mais ce n'est pas le cas pour tout le monde. Il y a des gens pour qui le fait d'être naturalisé équivaut véritablement à embrasser une autre culture, à vouloir tirer un trait sur ce qui s'est passé derrière eux et qui considèrent la naturalisation véritablement comme une adhésion totale à la société helvétique et qui veulent également le marquer en portant un nom aux consonances plus faciles à retenir. C'est un choix. Je ne vois pas pourquoi nous devrions ici juger de ce choix. Ce dont nous devons juger surtout, c'est la qualité de la motivation de celui qui se fait naturaliser. Et si, pour certains de nos compatriotes, il est plus facile pour eux de s'intégrer dans notre pays par ce moyen, je ne vois pas pourquoi on leur en refuserait la possibilité!
Encore une anecdote qui est un souvenir très fort pour moi: je me souviens de la naturalisation d'un Vietnamien qui était un "boat people", qui a traversé mille souffrances avant d'arriver en Suisse, et qui, après un long séjour dans notre pays, a finalement pu acquérir la nationalité Suisse. Cet homme portait un nom avec des consonances difficiles à prononcer, il s'exprimait de façon correcte dans notre langue, mais avec un accent qui parfois n'était pas très compréhensible. Il a tenu à faire une déclaration au moment de sa naturalisation: cela a été émouvant parce que c'était une véritable déclaration d'amour pour notre pays, il nous disait que c'était pour lui le plus beau jour de sa vie parce qu'il avait enfin une patrie, ce qu'il n'avait pas eu jusque-là. Cet homme devait avoir une quarantaine d'années à l'époque.
Alors, si cet homme souhaite porter un nom plus facile à prononcer pour nos compatriotes, je pense que c'est une démarche que l'on doit pouvoir comprendre. On doit à tout le moins pouvoir accepter que le Conseil fédéral étudie cela. C'est très précisément ce que demande un postulat; il ne s'agit pas d'une décision, mais d'une demande d'étude.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Frau Ständerätin Fetz möchte mit ihrem Postulat erwirken, dass ausländische Namen bei Einbürgerungen auf freiwilliger Basis entweder über den Lautklang einer Amts- oder Landessprache angeglichen werden können oder über den Bedeutungsinhalt helvetisiert werden können. Das Postulat zielt also darauf ab, Namensänderungsgesuche im heutigen Sinn, nach der bisherigen Vorschrift, mit diesem Ziel machen zu können.
Wir haben intensiv über die Namensgebung und - das wurde gesagt - auch über die Beständigkeit des Namens diskutiert. Das schweizerische Recht geht grundsätzlich von der Beständigkeit des Namens aus. Nach Artikel 30 Absatz 1 ZGB kann man einen Namen ändern, wenn die Regierung des Wohnsitzkantons einer Person diese Namensänderung bewilligt, aber nur, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Es gibt eine sehr restriktive Bundesgerichtspraxis zu dieser Frage der Namensänderung, die klar davon ausgeht, dass subjektive Gründe, also ein Empfinden eines Namensträgers, einer Namensträgerin, grundsätzlich bedeutungslos sind. Es gibt ja verschiedene Entscheide. Unter anderem gibt es einen Entscheid aus dem Jahre 2002, in dem das Bundesgericht festgehalten hat: "Der Umstand, dass sich die Berufungsklägerinnen in ihrem ganzen Denken und Fühlen als Schweizerinnen und nicht als Mazedonierinnen betrachten, beschlägt zum einen ihr rein subjektives Empfinden, das zu einer Namensänderung grundsätzlich nicht Anlass geben kann. Abgesehen davon bleibt unerfindlich, weshalb sie sich nicht auch mit ihrem angestammten Namen Ibrahimi als Schweizerinnen fühlen könnten, zumal sie ja bisher in der Schweiz aufgewachsen sind, hier die Schule besuchen und daher mit der Kultur und Gepflogenheiten dieses Landes bestens vertraut sind." Das ist eine bundesgerichtliche Rechtsprechung, die sich sehr klar und restriktiv hält und insbesondere eben auch von der grundsätzlichen Beständigkeit eines Namens ausgeht. Ihre weiter gehende Vision, Frau Fetz, dass auch Schweizerinnen und Schweizer ihren Namen ändern könnten, weil sie subjektiv nicht damit zufrieden sind, dürfte vor dem Bundesgericht einen etwas schweren Stand haben.
Das Bestehen konkreter Nachteile aufgrund eines ausländischen Namens wurde vom Bundesgericht verschiedentlich verneint, so auch im genannten Fall. Die bundesgerichtliche Argumentation war beispielsweise auch in Bezug auf einen griechischen Namen ganz ähnlich, wo das Bundesgericht festgehalten hat, dass ein fremdländischer Name an sich eigentlich nicht einfach negative Assoziationen wecken sollte. Das geht in die Richtung von Ständerat Gutzwiller, der sagte, dass das ja eigentlich eine Frage der Identifizierung bzw. dann auch der Eingliederung, der Integration in einem Land sei und man gerade in der Schweiz eigentlich mit ausländischen Namen entsprechend umgehen können sollte.
Vielleicht ist noch darauf hinzuweisen, dass bei Einbürgerungen heute gestützt auf den westeuropäischen Standardzeichensatz und die dazugehörigen Transliterationstabellen eine Angleichung in der Schreibweise der Namen erfolgt. Wenn Sie sich mit einem fremdländischen Namen einbürgern lassen wollen, wird die fremdländische Schreibweise mithilfe dieser Transliterationstabellen - ich wusste gar nicht, dass es solche Tabellen gibt - an die westeuropäische angepasst, sodass man das wenigstens schreiben und auch aussprechen kann. Eine Übersetzung der Bedeutung des Namens in eine der Landessprachen würde jedoch ein Namensänderungsgesuch auf dem ordentlichen Weg, über die Regierung, erfordern. Eine Bewilligung nur aus subjektiven Gründen wird vom Bundesgericht - ich habe es Ihnen gesagt - nicht gestützt, weil nicht statthaft. Die heutige Situation erlaubt es, die Anliegen des Postulates bereits so weit umzusetzen, wie es auch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zusteht. Bezüglich einer Änderung des geltenden Rechts im Bereich der Namensführung verweise ich auf die derzeitige Haltung des Parlamentes, auf die Diskussion des Nationalrates am 11. März dieses Jahres. Dort hat man klar daran festgehalten, dass die Beständigkeit des Namens im heutigen Rahmen gelten soll. Man möchte also nicht einmal so weit gehen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Noch einmal: Es geht beim Integrationsprozess um viel mehr, nicht nur um die Frage der Angleichung von Namen. Ich meine, dass es viel wichtiger ist, dass Benachteiligungen vermieden werden können, indem man sensibilisiert ist, indem man eben lernt, auch Personen hinter fremdländischen Namen als Schweizerinnen und Schweizer bzw. als mit uns lebende Personen zu akzeptieren, und sich auch entsprechend darauf ausrichtet.
Ich möchte Sie also bitten, das Postulat abzulehnen.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 6 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen