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Verbesserung des Einlegerschutzes / Mehr Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger

15673 · Amtliches Bulletin

Del 27 mag 2009

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/15673/de/verbesserung-des-einlegerschutzes-mehr-schutz-fur-kleinanlegerinnen-und-anleger

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Più protezione per i piccoli depositanti (08.3546),

08.3529, 08.3546

Verbesserung des Einlegerschutzes / Mehr Schutz für Kleinanlegerinnen und -anleger

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, par 8 voix contre 3, de rejeter les motions 08.3529 et 08.3546.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Das Geschäft, das wir jetzt beraten, ist etwas weniger umstritten. Wir haben im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Rettungspaket für die UBS auch eine Vorlage zum Einlegerschutz beraten. Wir haben damals eine kleine Revision gemacht, und diese ist bereits in Kraft getreten. Der Bundesrat hat uns damals versprochen, eine grössere Revision des gesamten Einlegerschutzes vorzubereiten und diese bis Anfang April 2009 vorzulegen. Heute geht es um die beiden Motionen Bischof und Leutenegger Oberholzer.

Herr Nationalrat Bischof verlangt in seiner Motion 08.3529 eine Erhöhung des Höchstbetrages des Einlegerschutzes von 30 000 auf 100 000 Franken. Das haben wir letztes Jahr bereits in dieses Gesetz hineingeschrieben. Er verlangt zweitens, dass bei Insolvenz einer Bank die Weiterführung des Geschäftszwecks "Auszahlung der gesicherten Einlagen" unter Aufsicht sichergestellt wird. Dieses Anliegen haben wir letztes Jahr nicht explizit geregelt. Der dritte Punkt in der Motion Bischof ist, dass Forderungen aus der Säule 3a und aus Freizügigkeitsstiftungen selbstständig und getrennt von den übrigen Einlagen gesichert werden. Auch das steht bereits im Gesetz. Man kann also sagen, dass die Motion Bischof weitgehend erfüllt ist.

Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer verlangt in ihrer Motion 08.3546 ebenfalls eine Erhöhung des Einlegerschutzes von 30 000 auf 100 000 Franken. Das ist erledigt. Sie verlangt ausserdem, dass der Maximalbetrag der Einlagesicherung von heute 1 Milliarde auf 4 Milliarden Franken erhöht wird. Wir haben letztes Jahr 6 Milliarden beschlossen. Diese Forderung ist nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt. Und als weitere Forderung steht in der Motion von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eine Verkürzung der Frist zur Auszahlung der privilegierten Einlagen von 90 Tagen auf maximal einen Monat. Diese Forderung ist ebenfalls bereits erfüllt. Man kann sagen, dass auch die Forderungen dieser Motion bereits erfüllt sind.

Das Problem - das haben wir letztes Jahr bei dieser kleinen Revision erwähnt - haben wir damit aber nicht gelöst. Wir haben damals deutlich gesagt, dass wir eine andere Lösung brauchen. Das hat auch der Bundesrat bestätigt, weil wir mit dem Fonds, den wir beschlossen haben, schnell an Grenzen stossen und weil das heutige Gesetz auch Systemrisiken beinhaltet: Wenn eine Bank fällt, besteht die Gefahr, dass sie andere mitzieht. Das hat der Bundespräsident in der Kommissionssitzung Anfang April bestätigt. Er hat auch erklärt, dass wir noch im April eine Vorstellung davon bekommen würden, wie der Einlegerschutz definitiv geregelt werden solle. Deshalb hat unsere Kommission beschlossen, Ihnen diese beiden Motionen als erfüllt zur Ablehnung zu empfehlen. Am 13. Mai 2009 hat das Eidgenössische Finanzdepartement dann eine Medienmitteilung veröffentlicht und darin bekanntgegeben, dass die Vernehmlassungsvorlage für eine umfassende Revision des Einlegerschutzes verspätet sei und dass die Vernehmlassung erst im dritten Quartal eröffnet werde.

Wir haben in unserer Kommission darüber diskutiert, ob wir die heute zur Diskussion stehenden Motionen als erfüllt ablehnen oder ob wir sie sistieren sollen. Wir haben mit 8 zu 3 Stimmen entschieden, sie zur Ablehnung zu beantragen. Ich weiss nicht, wie die Kommission entschieden hätte, wenn sie bereits Anfang April darüber informiert worden wäre, dass die Vorlage so grosse Verspätung hat. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Die Informationen, die wir damals hatten, lauteten anders. Ich kann Ihnen heute nur den Entscheid der WAK wiedergeben.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Die Schilderung der Vorberatung dieser Motionen ist von der Kommissionspräsidentin eben präsentiert worden. Dieses Thema ist im letzten Jahr aufgekommen. Mit einer Sofortmassnahme haben wir im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzplatzes und der UBS erste Entscheide getroffen. In der Folge sind dann motionäre Wünsche in Bezug auf die Weiterentwicklung des Einlegerschutzes gekommen. Schon damals war uns bewusst, dass wir hier solide Arbeit leisten wollten und müssten und dass wir deshalb auch die betroffenen Branchen, das bedeutet die Banken, einbeziehen, uns aber auch durch die Wissenschaft begleiten lassen wollten. Wenn es jetzt ein paar Wochen Verzögerungen gegeben hat - ob es das zweite oder dritte Quartal ist, ist für mich keine grosse Verzögerung -, hängt das in erster Linie damit zusammen, dass wir uns bei dieser Vorlage eben auch durch die Wissenschaft begleiten liessen und lassen. Das Team wurde im Dezember rasch gebildet. Es setzt sich zusammen aus Vertretern der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, meines Departementes, und es ist in der Folge dann durch Aussenstehende ergänzt worden. Wir werden - darauf lasse ich mich gerne behaften - im dritten Quartal die Vernehmlassung eröffnen und anschliessend die entsprechende Botschaft ausarbeiten.

Die Gründe, weshalb der Bundesrat diese Motionen ablehnt, sind von der Kommissionspräsidentin genannt worden; diese bleiben natürlich bestehen. Wenn wir jetzt zum Beispiel die Motion Leutenegger Oberholzer annehmen würden, würde das bedeuten, dass wir bei den Standards wieder absinken. Ob Sie das wollen, ist eine andere Frage; Sie würden das Ganze zum Voraus schwächen. Sie haben selber gesagt, Frau Ständerätin Sommaruga, dass dieser Punkt eigentlich schon übererfüllt wurde.

Ich würde Ihnen deshalb eher empfehlen, diese Motionen nicht anzunehmen. Wenn Sie aber Bedenken und den Eindruck haben, es komme zu weiteren Verzögerungen, könnte man diese Motionen allenfalls sistieren, um sie pendent zu halten. Ich empfehle Ihnen aber dringend, sie nicht anzunehmen, weil Sie sonst Massstäbe setzen, die wir so gar nicht im Sinne haben, und das wäre für das gute Gelingen dieses Geschäftes keine gute Voraussetzung.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

08.3529, 08.3546

Abgelehnt - Rejeté