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Protezione dei diritti politici

16004 · Bollettino ufficiale

Del 17 set 2009

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/16004/it/protezione-dei-diritti-politici

Consultato il 10 set 2026

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  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Protezione dei diritti politici (07.3588)

07.3588

Protezione dei diritti politici

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Die Motion "Schutz der politischen Rechte" will Initiativ- und Referendumskomitees vor Nachteilen aus trölerischen und gegen den guten Glauben verstossenden Unterschriftenbeglaubigungsverfahren schützen. Auslöser für die Motion waren Vorkommnisse in einem Kanton, in dem es wiederholt geschah, dass Unterschriften nicht vor Ablauf der Sammelfrist beglaubigt wurden. Die entsprechenden Unterschriften waren deshalb nicht gültig und konnten nicht eingereicht werden. Im extremsten Fall ging es um 2000 Unterschriften, die rechtzeitig eingereicht worden waren, zum Teil aber während Wochen liegenblieben, schliesslich nicht beglaubigt wurden und somit ungültig waren.

Sie wissen, dass die Fristen insbesondere bei Referenden mit insgesamt hundert Tagen relativ knapp bemessen sind. Wenn Kantons- und Gemeindebehörden nicht mitmachen, kann es sehr knapp werden; es kann vorkommen, dass Referenden und Initiativen scheitern. Meistens ist für das Nichtzustandekommen allerdings die ungenügende Zahl der gesammelten Unterschriften verantwortlich. Leider ist es bei der heutigen Rechtslage möglich, dass Volksbegehren scheitern, auch wenn die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften eigentlich gesammelt ist. Das kann dann der Fall sein, wenn die Unterschriften nicht speditiv, sondern im Schneckentempo beglaubigt werden. Das darf nicht sein. Zwar sind staatliche Organe verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln; das Problem ist aber: Wenn sie es nicht tun, kommen entsprechende Beschwerden zu spät und können in der Sache nichts mehr ändern, weil die Frist zur Einreichung der nötigen Anzahl Unterschriften abgelaufen ist.

Der Bundeskanzlei sind Vorkommnisse trölerischen Verhaltens von Amtsstellen bekannt. Es ist vorgekommen, wiederholt vorgekommen, dass Unterschriftenlisten nicht rechtzeitig und speditiv beglaubigt wurden. Was kehrt nun die Bundeskanzlei vor? Sie plädiert zum einen für frühzeitige Information als Gegenmittel. Das heisst, sie baut darauf, dass eine Behörde nicht gegen Treu und Glauben verstösst. Das Thema der Motion sind aber gerade Fälle, in denen dieser Grundsatz verletzt wird, Fälle, wo Treu und Glauben nicht beachtet werden. Dagegen hilft nicht hehrer Glaube, dagegen hilft nur mehr Sicherheit für die Initiativ- und Referendumskomitees. Zum andern bietet die Bundeskanzlei auf Anfrage mit Rat und Tat Hilfe an, und bei krassen Fällen interveniert sie notfalls auch. Das ist erfreulich. Doch in den angesprochenen konkreten Fällen kam die Unterstützung der Bundeskanzlei zu spät. Die Intervention konnte nichts mehr daran ändern, dass die Unterschriftenbeglaubigung vertrödelt worden war und die Einreichung nicht innert der gesetzlichen Frist erfolgte. Gültige Unterschriften waren damit ungültig.

Es ist die Pflicht des Staates, zu gewährleisten, dass die demokratischen Regeln spielen können und eingehalten werden. Es ist die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass die politischen Rechte wahrgenommen werden können. Gültige Unterschriften auf rechtzeitig zur Kontrolle eingereichten gültigen Unterschriftenlisten müssen in das massgebende Quorum einbezogen werden können. Das ist heute nicht gewährleistet. Diese gesetzliche Lücke will die Motion schliessen.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Casanova Corina · BK-F · Grigioni

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Es ist ein grosses Anliegen der Bundeskanzlei, dass die Unterschriften von den Gemeinden rechtzeitig beglaubigt werden. Uns ist das Problem bekannt, und die Bundeskanzlei interveniert auch, wo immer das möglich ist. Das hat das Bundesgericht in einem seiner Urteile auch einmal bestätigt.

Aber ich verstehe das Anliegen des Motionärs, und ich werde mich bemühen, dieser Frage nachzugehen. Allenfalls könnten wir diese Motion in einen Prüfungsauftrag umwandeln.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 58 Stimmen

Dagegen ... 91 Stimmen