09.5631
Heure des questions. Question Leutenegger Oberholzer Susanne. UBS. Action en responsabilité?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Der Bundesrat hat Verständnis für das von der Fragestellerin vorgebrachte Anliegen. Es ist zu beachten, dass der Bund im vorliegenden Zusammenhang wenn überhaupt, dann lediglich indirekt geschädigt wäre. Direktgeschädigte könnte nur die Gesellschaft, also die UBS selber, sein. In einer solchen Situation ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung in erster Linie die Gesellschaft selber aktivlegitimiert, Schadenersatz gegenüber den verantwortlichen Organmitgliedern zu verlangen. Für den Bund gibt es keine Möglichkeit, einen allfälligen eigenen Schaden mittels Individualklage geltend zu machen. Selbst wenn er Aktionär der UBS sein sollte, könnte er lediglich Schadenersatz zugunsten der UBS einklagen. Aus diesen Gründen überlässt der Bundesrat den Entscheid zur Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen der UBS.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Zuerst möchte ich einen Dank für die vorhergehende umfassende Antwort in Sachen Swissair aussprechen. In Sachen UBS eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis davon, ob die Gesellschaft selber gegen die seinerzeitigen Organe vorgehen will? Würde der Bundesrat als Aktionärsvertreter ein derartiges Begehren in einer Generalversammlung unterstützen?
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Ich habe keine offizielle Kenntnis; ich weiss aber, dass man sich diese Frage innerhalb des Verwaltungsrates der UBS überlegt. Bevor man das Ergebnis dieser Überlegungen und die entsprechenden Motive kennt, betrachtet es der Bund aus den vorhin genannten Gründen nicht als opportun, sich zur Frage zu äussern, ob er selber auch Klageberechtigter sein will oder nicht.