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Possibilità del Parlamento di influire sugli obiettivi strategici delle unità rese autonome

17533 · Bollettino ufficiale

Del 3 giu 2010

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/17533/it/possibilita-del-parlamento-di-influire-sugli-obiettivi-strategici-delle-unita-rese-autonome

Consultato il 10 set 2026

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Oggetto parlamentare: Possibilità del Parlamento di influire sugli obiettivi strategici delle unità rese autonome (07.494)

07.494

Possibilità del Parlamento di influire sugli obiettivi strategici delle unità rese autonome

Bänziger Marlies · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Im Rahmen der Beratung des Corporate-Governance-Berichtes hat die Finanzkommission die parlamentarische Initiative erarbeitet, die wir heute beraten.

Im Rahmen der Kommissionsdiskussion um den Corporate-Governance-Bericht kam die Finanzkommission zum Schluss, dass zwar die Auslagerung vormaliger Bundesbetriebe plus deren Steuerung aus Sicht des Bundesrates geordnet worden waren, nicht aber die Mitsprache des Parlamentes. Im September 2008 setzte die Finanzkommission des Nationalrates eine Subkommission ein mit dem Auftrag, eine parlamentarische Initiative zu den strategischen Zielen der verselbstständigen Einheiten, eben zur Mitsprache des Parlamentes, auszuarbeiten. Im Juni 2009 verabschiedete die Finanzkommission des Nationalrates den erläuterten Bericht zuhanden des Mitberichtsverfahrens bei den Schwesterkommissionen SPK und GPK. Am 29. März 2010 verabschiedete die Finanzkommission dann den vorliegenden Bericht einstimmig. Es geht hier im Wesentlichen um drei Punkte:

1. Die Steuerung der verselbstständigten Einheiten mittels strategischer Ziele: Der Bundesrat soll seine ausgelagerten Einheiten grundsätzlich mittels strategischer Ziele steuern. Dies wird in Artikel 8 RVOG in einem neuen Absatz 5 festgeschrieben. Da die verselbstständigten Einheiten eine erhöhte Unabhängigkeit geniessen, ist zudem in den einzelnen Organisationserlassen die Pflicht zu verankern, dem Bundesrat die notwendigen Informationen zu liefern. Im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative wird dies bei einzelnen Fällen, in denen dies noch nicht verankert ist, wie zum Beispiel beim Ensi oder bei der Ruag, entsprechend vorgeschlagen. Die Kommission hat dies auch für die Skyguide vorgeschlagen. Unser Rat hat dies bei der Revision des Luftfahrtgesetzes aber bereits beschlossen. Die KFV-SR schlägt dies ihrem Rat ebenfalls vor. Das ist der eine Kommissionsantrag, über den wir noch zu beschliessen haben werden. Wir möchten in diesem Sinne die Revision des Luftfahrtgesetzes wieder aus unserem Bericht herausstreichen.

2. Es geht darum, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, dem Bundesrat Aufträge zu erteilen. Das Parlament kann künftig dem Bundesrat den Auftrag erteilen, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern. Der Bundesrat kann von der Erfüllung eines Auftrags abweichen, aber er muss dies dem Parlament begründen. Ist das Parlament wiederum nicht einverstanden mit der Begründung des Bundesrates, kann es notfalls die gesetzliche Grundlage der verselbstständigten Einheit ändern, wie dies schon heute der Fall ist, ohne Einflussnahme auf die strategischen Ziele.

Wichtig ist aber, dass der Bundesrat nicht verpflichtet ist, dem Parlament die strategischen Ziele zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Grundannahme bleibt weiterhin, dass der Bundesrat für den Erlass der Ziele zuständig ist, dem Parlament aber eben eine Mitsprachemöglichkeit zukommt.

3. Der dritte wesentliche Punkt ist die Berichterstattung als Anknüpfungspunkt der Oberaufsicht durch das Parlament. Die Berichterstattung über sämtliche ausgelagerten Einheiten wird neu vereinheitlicht und modular aufgebaut. Künftig gibt es jährlich einen Kurzbericht in der Länge von ein bis vier Seiten. Dieser Kurzbericht informiert über die wichtigsten betrieblichen und aufgabenseitigen Vorgaben sowie über die Erreichung der finanziellen und personellen Ziele im betreffenden Jahr. Dieser Bericht steht der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Zusätzlich wird zuhanden der Aufsichtskommissionen ein vertiefender Bericht erstellt. In diesem vertiefenden Bericht orientiert der Bundesrat über die Erreichung seiner strategischen Ziele, wobei der Bericht auch heikle Informationen börsenkotierter Organisationen enthalten kann; deshalb wird er auch nur an die Kommissionen abgegeben, die mit der Oberaufsicht betraut sind. Diese vereinheitlichte Berichterstattung wird in einem neuen Absatz 3bis von Artikel 148 des Parlamentsgesetzes verankert.

Fazit: Die vorliegende parlamentarische Initiative ist eine sanfte Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkung im Rahmen der Oberaufsicht über die verselbstständigten Einheiten. Für die Finanzkommission ist das wesentlich, weil erhebliche Bundesmittel in diese Einheiten investiert sind; ich nenne dazu nur Stichwörter wie Post, SBB, Swisscom.

Die Staatspolitische Kommission zeigte sich mit dem Inhalt der Initiative grundsätzlich einverstanden. Die GPK äusserte sich grundsätzlich kritisch, für sie bringt die Initiative für ihren Teil der Oberaufsicht kaum einen Mehrwert. Die Finanzkommission hingegen empfiehlt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltungen die Annahme des Entwurfes.

Graber Jean-Pierre · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

L'initiative parlementaire dont nous débattons a été déposée en 2007 par la Commission des finances de notre conseil. Elle vise à renforcer l'influence du Parlement lors de la définition des objectifs stratégiques des unités indépendantes de la Confédération. Cette initiative demande de modifier la législation afin de permettre à l'Assemblée fédérale de charger le Conseil fédéral d'attribuer un objectif à une unité devenue autonome ou de modifier un objectif que le gouvernement avait déjà fixé. Le Conseil fédéral doit avoir la possibilité de refuser un tel mandat, pour autant qu'il justifie sa décision.

L'initiative soumise à l'appréciation de notre conseil résulte d'un processus politique long et complexe.

Le 13 septembre 2006, le Conseil fédéral a présenté le rapport sur le gouvernement d'entreprise destiné à améliorer le pilotage, la gestion et l'organisation des unités indépendantes telles que les CFF, la Poste, Swisscom ou RUAG par la mise en oeuvre de 28 directives. Le Conseil fédéral avait renoncé à aborder la question des implications de ces propositions sur la haute surveillance par le Parlement.

Notre conseil a pris acte de ce rapport le 12 mars 2008; le Conseil des Etats, le 23 septembre 2008. Durant la même année, la Commission des finances du Conseil des Etats avait déjà accepté, à l'unanimité, de donner suite à l'initiative parlementaire qui se trouve à l'origine des débats de ce jour.

En septembre 2008, la Commission des finances de notre conseil a institué une sous-commission chargée d'élaborer un rapport destiné à mettre en oeuvre l'initiative.

Les Commissions de gestion et des institutions politiques de notre conseil ont été invitées à présenter des corapports.

Le 29 mars 2010 - donc très récemment -, la Commission des finances de notre conseil a fait sien le rapport de la sous-commission, et ce à l'unanimité.

Le projet soumis à notre conseil comporte trois éléments essentiels:

1. Le Conseil fédéral aura dorénavant l'obligation de piloter les entités devenues autonomes au travers d'objectifs stratégiques. L'article 8 alinéa 5 de la loi sur l'organisation du gouvernement et de l'administration contient cette injonction et précise en outre ce que l'on entend par entités devenues autonomes.

2. Les dispositions modifiées et complétées de l'article 28 alinéas 1 et 1bis de la loi sur le Parlement confèrent explicitement à l'Assemblée fédérale la possibilité de participer à la détermination des objectifs stratégiques des entités indépendantes en chargeant le Conseil fédéral d'en fixer de nouveaux ou de modifier ceux qui sont déjà édictés. L'article 28 modifié octroie toutefois au Parlement des compétences de pilotage et non des compétences normatives. Au surplus, le Conseil fédéral pourra s'écarter du mandat reçu du Parlement en exposant les motifs de ses orientations divergentes.

3. Le nouvel article 148 alinéa 3bis de la loi sur le Parlement assigne au Conseil fédéral l'obligation de présenter régulièrement à l'Assemblée fédérale un rapport sur la réalisation des objectifs stratégiques des entités visées à l'article 8 alinéa 5 de la LOGA. Cette disposition permettra au Parlement de mieux assumer sa fonction de haute surveillance. Les rapports sont plus uniformes et modulés en fonction des spécificités des unités.

Par ailleurs, le projet prévoit également des modifications mineures de dispositions légales destinées à combler les lacunes dans les domaines des objectifs stratégiques et des rapports de RUAG et de l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire, ainsi qu'à garantir l'accès du Conseil fédéral aux rapports de révision du Contrôle des finances.

Les modifications législatives proposées permettent de clarifier le partage des compétences entre l'Assemblée fédérale et le Conseil fédéral dans le domaine de la détermination des objectifs stratégiques des entités autonomes. Les nouvelles dispositions contribuent à améliorer la gouvernance d'entreprise de l'Etat.

L'objet est politiquement important en raison de l'ampleur du champ d'application de la législation proposée. Les entreprises indépendantes, tout en conservant un lien fort avec la Confédération, occupent près de 115 000 personnes qui assument des tâches fondamentales d'intérêt public, des missions sans lesquelles notre pays ne pourrait plus fonctionner.

Dans son avis du 19 mai 2010, le Conseil fédéral propose d'approuver les modifications législatives contenues dans le rapport de la Commission des finances du Conseil national. Il est vrai que la Commission de gestion de notre conseil propose de ne pas donner suite à toutes les requêtes de l'initiative, les estimant en partie inutiles. En revanche, la Commission des institutions politiques s'est ralliée à ce projet.

La Commission des finances, à l'unanimité, vous propose d'accepter cette initiative et les modifications législatives qu'elle implique.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Mit dieser Initiative, über die wir heute debattieren, kann das parlamentarische Instrumentarium für die Steuerung der verselbstständigten Einheiten massvoll erweitert werden, wenn wir dem Entwurf zustimmen. Dieser Ausbau der Einflussnahme auf die strategischen Ziele bei den verselbstständigten Einheiten des Bundes bedeutet eine Konkretisierung der Oberaufsicht des Parlamentes im Bereich der Corporate Governance. Der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates von 2006 beleuchtet ausführlich die Rolle des Bundesrates bei der Steuerung und Kontrolle von ausgelagerten Einheiten. Zur Frage, wie das Parlament seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen soll, hat sich der Bundesrat damals aber kaum geäussert. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll diese Lücke geschlossen und sollen die Instrumente für eine wirkungsvolle Oberaufsicht geschaffen werden.

Für die SP-Fraktion ist es klar: Verselbstständigte Einheiten dürfen öffentliche Aufgaben nur unter der Steuerung und Kontrolle durch die politischen Behörden wahrnehmen. Konkret: Mit der Regelung der Mitwirkung beim Erlass strategischer Ziele wird das Parlament ermächtigt, dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern. Dabei kann der Bundesrat von einem Auftrag abweichen, wenn er dafür wichtige Gründe vorbringen kann; er hat die Abweichung aber zu begründen. Mit der Regelung einer standardisierten Berichterstattung wird die Grundlage für die Information des Parlamentes und damit eine zentrale Voraussetzung dafür geschaffen, dass es die Oberaufsicht wahrnehmen kann.

Wenn die Gesetzesrevision heute gutgeheissen wird, werden wir in Zukunft mit der Definition der strategischen Ziele bei den verselbstständigten Einheiten eine einheitliche, klare Regelung der Berichterstattung und konsequenterweise auch mehr Transparenz haben. Seitens der verselbstständigten Einheiten wird das öffentliche Interesse besser wahrgenommen.

Con questa presa di posizione vi invito quindi a votare questa iniziativa parlamentare rispettivamente le modifiche legislative proposte per darle seguito.

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Nach der Zustimmung zum vorliegenden Entwurf der FK-NR sollte das Parlament besser in der Lage sein, die Oberaufsichtsfunktion bei den verselbstständigten Bundesbetrieben wahrzunehmen. Das wollen wir Grünen ermöglichen. Damit sagen wir aber nichts zur Frage, ob eine Verselbstständigung als solche zu Recht erfolgt ist, und schon gar nicht wollen wir damit nach weiteren Verselbstständigungen rufen.

Die Möglichkeiten zur Mitsprache haben bislang im Wesentlichen die Aufträge umfasst, wie sie in Gesetzen verankert werden können. Das beschränkt sich weitgehend auf Grundsätzliches. Was dagegen auf mittlere Frist angelegt werden soll, ist dem Parlament vorenthalten. Das Parlament konnte bislang zu strategischen Fragen dieser Unternehmen formell nicht verbindlich mitsprechen. Das ist in unseren Augen deshalb problematisch, weil diese Betriebe öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie müssen durch die politischen Behörden nicht nur kontrolliert, sondern auch gesteuert werden können. Für die Bestimmung der mittelgrossen Bogen halten wir es für richtig, dass sich das Parlament einbringen kann.

Dafür bieten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen neu die Basis. Die Konstruktion halten wir für geschickt. Der Bundesrat wird in Zukunft die strategischen Ziele für die verselbstständigten Betriebe festlegen, und bei der Festlegung dieser Ziele wirkt die Bundesversammlung mit. Sie kann sich informieren lassen, und sie kann dem Bundesrat neu Aufträge bezüglich Planung oder Schwerpunktlegung erteilen. Damit ist die Seite Bundesrat abgedeckt, noch würde aber bei diversen Betrieben die entsprechende Verpflichtung für die Unternehmung fehlen. Das lässt sich bei zweien jetzt mit geringem Aufwand lösen. Für andere gilt es, nächste Gesetzesrevisionen abzuwarten und die Änderungen dann einzubauen. Damit sind wir Grünen einverstanden.

Als Fortschritt für die Oberaufsicht beurteilen wir Grünen die neu auf alle verselbstständigten Betriebe ausgedehnte und neu vereinheitlichte Berichterstattung, inklusive des vorgesehenen Kurzberichtes, der sich auch an die Öffentlichkeit richtet. Das dient der Transparenz und stärkt das Vertrauen in die Institutionen.

Wir sind für Eintreten und Zustimmung.

Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen.

Es geht um die Steuerung der verselbstständigten Einheiten mittels strategischer Ziele. Es geht darum, dass wir als Parlament daran mitwirken können. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass in der Oberaufsicht nicht immer klar ist, was strategische und was operative Ziele sind. Deswegen legen wir in Artikel 28 des Parlamentsgesetzes jetzt neu fest, dass wir als Parlament mitwirken können, dass wir dem Bundesrat Aufträge erteilen können für die Planung, für die Festlegung von Schwerpunkten und vor allem auch für die Festlegung von strategischen Zielen für die verselbstständigten Einheiten. Damit können wir direkt mitwirken und müssen nicht den Weg über Motionen und Postulate wählen.

Es geht aber nicht darum, gesetzliche Kompetenzordnungen zu verschieben, das wollen wir nicht. Deswegen hat der Bundesrat ja auch die Möglichkeit, von solchen Aufträgen, die wir ihm erteilen, von Grundsatz- und Planungsbeschlüssen, die wir fassen, abzuweichen. Damit komme ich zu einem für die SVP wichtigen Punkt: Selbstverständlich soll der Bundesrat abweichen können, wie das in Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes jetzt schon steht. Aber wir wollen, dass für solche Abweichungen besondere Gründe vorliegen, und das ist eine Praxisänderung: Der Bundesrat kann nicht einfach, wie bisher, abweichen, ohne eine grosse Begründung nachzuliefern. Wir wollen, und das steht auch in der Botschaft, dass wichtige Gründe vorliegen müssen, wenn der Bundesrat abweichen will.

Nun, diese Vorlage ist sehr wichtig für die Mitwirkung für uns als Parlament. Ich denke, wir mischen uns nicht in die Tagesgeschäfte des Bundesrates ein, es geht hier wirklich um die langfristige, strategische Führung der verselbstständigten Einheiten.

Ich bitte Sie darum, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Die FDP-Liberale Fraktion lässt ausrichten, dass sie das Eintreten unterstützt.

Müller Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PCD/PEV/glp

Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten und Zustimmung.

Der von der Finanzkommission vorgelegte Entwurf für ein Bundesgesetz hat drei Elemente:

1. die Pflicht des Bundesrates, über strategische Zielsetzungen zu steuern;

2. die Regelung der Mitwirkung des Parlamentes beim Erlass der strategischen Ziele;

3. die standardisierte Berichterstattung.

Finanzkommission und Bundesrat erachten die vorgeschlagene Lösung als zweckmässig. Vorbehalte sind vonseiten der GPK geltend gemacht worden. Die GPK ist zwar mit der standardisierten Berichterstattung einverstanden, in den anderen Bereichen sieht sie aber keinen Mehrwert. Das, denke ich - erlauben Sie mir die Bemerkung -, ist vielleicht etwas zu sehr aus der Sicht eines Revisors formuliert. Die Auffassung der GPK, dass die Führung von verselbstständigten Einheiten vor allem über strategische Zielsetzungen erfolgen solle, greift zu kurz, dieser Einwand der GPK ist nicht begründet. Ich denke, das vorgeschlagene Führungsinstrument ist das Instrument des modernen Leistungsstaates, der eben nicht mehr alle Aufgaben selbst erfüllt, sondern auslagert und damit das operative Geschäft auswärts gibt.

Auch der zweite Einwand der GPK, die Finanzkommission operiere zu stark aus der Sicht des Eigners, greift zu kurz. Die Eignersicht des Bundes wird in Bezug auf alle verselbstständigten und ausgelagerten Einheiten in Zukunft noch deutlich wichtiger werden als bisher.

Treten Sie also auf die Vorlage ein, und stimmen Sie ihr zu.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Es herrscht bei diesem Thema offensichtlich eine fast unheimliche Einmütigkeit. Da fragt man sich natürlich, warum das so ist. Ist irgendetwas hierzu - na, wie soll ich sagen? - zu kompromissbereit geraten, oder stimmt etwas nicht? Immerhin geht es ja um das Verhältnis zwischen dem Parlament und der Regierung. In der Regel sind es Kompetenzfragen, um die man sich gerne streitet. Gerade hier hätte man eigentlich auch eine etwas heftigere Debatte erwarten können. Aber offensichtlich sind wir uns einig.

Der Bundesrat ist mit Ihrer parlamentarischen Initiative auch einverstanden, erstens einmal schon deshalb, weil Sie in Bezug auf die Ergänzung dieser Aufsichtsfunktionen an den bestehenden Steuerungskreisen anschliessen. Das heisst, dass Sie von den bestehenden Strukturen ausgehen, wie wir sie installiert haben. Das ist für uns schon einmal ein wichtiger Punkt. Denn wir haben in den letzten Jahren intensiv an diesen Strukturen gearbeitet; diese verschiedenen Kreise im Vierkreismodell sind ja schrittweise erarbeitet worden. Es wäre deshalb verhängnisvoll gewesen, wenn wir jetzt wieder irgendwo eine Rückwärtsbewegung angetreten hätten. Das ist nicht der Fall.

Zweitens glauben wir, dass Sie mit dieser Initiative auch an den richtigen Punkten ansetzen. Der eine ist, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und den obersten Leitungsgremien der Bundesbetriebe heute installiert ist. Wir haben also zum Beispiel mit der Post, mit den SBB oder mit der Swisscom und all diesen Unternehmen etablierte Verfahren, mittels derer die Informationen und die Entscheide ausgetauscht werden. Damit greifen Sie genau an dem Punkt an, der eben die Inhalte dieser Zusammenarbeit aufzeigt. Das sind in der Regel auch Fragen der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht, die Sie ja wahrnehmen müssen.

Weiter finden wir es positiv, dass der Bundesrat auch bei den vorgeschlagenen Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Steuerung einen Auftrag bekommen kann. Ich denke, dieses Instrument des Auftrages an den Bundesrat ist ein definiertes Instrument. Damit können wir sehr gut leben, weil ein Auftrag ja auch definiert, vielleicht vorbesprochen werden muss, weil man ihn mit Inhalt füllen muss, und das ist für die Oberaufsicht natürlich dann ein wichtiger Punkt.

Und schliesslich zum Element der Standardisierung: Das ist etwas, an dem uns sehr viel liegt, womit wir auch viel Transparenz schaffen können. Die Standardisierung schafft Transparenz, zwingt uns zu Transparenz, und trotzdem kann ja die Berichterstattung dann modular daherkommen, je nach Charakter des Unternehmens, über das wir strategisch befinden müssen.

Weil diese Überlegungen offensichtlich so nahe beieinanderliegen, ist jetzt diese Übereinstimmung zustande gekommen. Ich habe eigentlich nichts mehr beizufügen und möchte Sie auffordern, auf diese Vorlage einzutreten und sie zu genehmigen.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten

Loi fédérale relative à la participation de l'Assemblée fédérale au pilotage des entités devenues autonomes

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ziff. 1-4

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I introduction, ch. 1-4

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Ziff. 5

Antrag der Kommission: BBl

Antrag FK-NR

Streichen

Schriftliche Begründung

Die Vorlage 09.047, "Luftfahrtgesetz. Teilrevision I", sieht in Artikel 40c die Aufnahme strategischer Ziele für die Skyguide vor. Der Nationalrat hat die Vorlage bereits in der Frühjahrssession 2010 verabschiedet, die KVF-SR beantragt dasselbe für den Ständerat. Damit wird das Anliegen der FK bereits in einer anderen Vorlage verwirklicht.

Aus diesem Grund kann Ziffer 5 der Gesetzesvorlage gestrichen werden.

Ch. 5

Proposition de la commission: FF

Proposition CdF-CN

Biffer

Développement par écrit

Le projet 09.047, Loi sur l'aviation. Révision partielle I, prévoit en son article 40c l'assignation d'objectifs stratégiques pour Skyguide. Le Conseil national a déjà adopté le projet lors de la session de printemps 2010, la CTT-CE demande la même chose pour le Conseil des Etats. Ainsi, le souhait de la Commission des finances sera déjà concrétisé dans un autre projet.

Pour cette raison, le chiffre 5 du projet de loi peut être biffé.

Bänziger Marlies · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Ich habe es beim Eintreten schon angemeldet: Es ist so, dass eigentlich parallel zur Erarbeitung dieser parlamentarischen Initiative auch das Luftfahrtgesetz revidiert worden ist. Nun ist es so, dass der Nationalrat das Luftfahrtgesetz in der Frühjahrssession verabschiedet hat und dort eigentlich schon den hier mit der parlamentarischen Initiative beantragten Passus untergebracht hat. Das Luftfahrtgesetz wird in dieser Sommersession vom Ständerat verabschiedet werden, und es liegt mehr oder minder unverändert so vor, wie es der Nationalrat verabschiedet hat. Das heisst, wir von der Finanzkommission beantragen Ihnen, Ziffer 5 zu streichen, im Wissen darum, dass sie unnötig ist. Liessen wir sie stehen, hiesse das, dass wir mit einem unnötigen Passus eine Differenz zum Ständerat schaffen würden und das dann anschliessend in der Herbstsession noch bereinigen müssten.

Dieser Antrag kommt von der Kommission und ist einstimmig verabschiedet worden.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Angenommen gemäss Antrag FK-NR

Adopté selon la proposition CdF-CN

Ziff. 6

Antrag der Kommission: BBl

Ch. 6

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Ziff. Ia

Antrag FK-NR

Das Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 8. November 1985 (SR 171.126) wird aufgehoben.

Schriftliche Begründung

Das Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation stammt aus dem Jahre 1985. Es entspricht infolge verschiedener Gesetzesrevisionen zu einem grossen Teil nicht mehr dem geltenden Recht. Es kann deshalb aufgehoben werden.

Ch. Ia

Proposition CdF-CN

Le règlement du 8 novembre 1985 des Commissions des finances et de la Délégation des finances des Chambres fédérales (RS 171.126) est abrogé.

Développement par écrit

Le règlement des Commissions des finances et de la Délégation des finances date de 1985. A la suite de différentes révisions de loi, il ne correspond en grande partie plus au droit en vigueur. Il peut dès lors être abrogé.

Bänziger Marlies · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Ich bitte um Entschuldigung, aber die Finanzkommission möchte im Rahmen dieses Geschäftes noch einen zweiten Antrag unterbringen. Es geht darum, ein Reglement aus dem Jahre 1985 aufzuheben. Wir beantragen das hier, damit wir nicht die Arbeit auf uns nehmen müssen, quasi ein separates Geschäft zu eröffnen. Es geht so schneller.

Es ist unbestritten, dass diesem Reglement aus dem Jahre 1985 nicht mehr nachgelebt wird, weil man mittlerweile das Finanzhaushaltgesetz geändert hat und weil wir unseren Reglementen entsprechend anders nachleben. Es geht um das Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation. Wir beantragen Ihnen, dieses schlicht aufzuheben. Auch dieser Antrag wird einstimmig gestellt.

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Angenommen - Adopté

Ziff. II

Antrag der Kommission: BBl

Ch. II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 147 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50