09.3738
Lacuna in ambito di vigilanza e applicazione nella legge federale sull'armonizzazione delle imposte dirette dei cantoni e dei comuni
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Adopter la motion
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Il s'agit ici d'une motion de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats qui concerne les lacunes en matière de surveillance et d'application de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID). Votre commission s'est prononcée le 19 janvier 2010 sur cet objet. Il avait été adopté par le Conseil des Etats le 25 novembre 2009, par 14 voix contre 12.
Ce problème est relativement connu. Il a déjà donné lieu à plusieurs rapports d'experts et à une procédure de consultation. Concrètement, il s'agirait de permettre le dépôt d'un recours de droit administratif en cas d'incompatibilité entre une loi fiscale cantonale et la LHID, non seulement dans le cas où la loi cantonale est défavorable aux contribuables, ce qui est déjà possible, mais également lorsqu'elle les avantage par rapport à la réglementation prévue dans la LHID. Actuellement, aucune instance n'est chargée de veiller à la conformité des législations fiscales cantonales avec la LHID.
La majorité de la commission hésite à intervenir dans des questions relevant de la souveraineté cantonale et préférerait que les cantons prennent l'initiative et mettent en place eux-mêmes les procédures nécessaires pour garantir l'application uniforme de la LHID. C'est dans ce sens que la majorité de la commission souhaite ne pas légiférer sur cette question au niveau fédéral.
La commission vous demande donc, par 13 voix contre 6 et 2 abstentions, de rejeter cette motion.
Une minorité de la commission continue toutefois à soutenir la motion, car elle considère que l'harmonisation fiscale inscrite dans la loi doit impérativement être appliquée partout de manière uniforme.
Theiler Georges · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale-radicale
Worum geht es bei dieser Vorlage? Es geht darum, dass bei der Durchsetzung der Steuerharmonisierung bestimmte Probleme bestehen. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren hat schon zwei Expertenkommissionen, eine Vernehmlassung und etliche Stunden an Diskussionen für dieses Problem eingesetzt, um einer Lösung näher zu kommen. Bis heute ist dies aber leider nicht gelungen. Die WAK-SR will nun mit der vorliegenden Motion, dass der Bund das Heft in die Hand nimmt, und zwar mit einer Gesetzesänderung.
Was gibt es grundsätzlich für Lösungsmöglichkeiten? Da wäre zuerst eben diese Kontrollkommission, welche im Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehen werden müsste. Sie würde aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehen. Sie würde gewählt, aber von der Finanzdirektorenkonferenz, und sie hätte ausschliesslich empfehlenden Charakter. Sie wäre keine Aufsichtskommission betreffend die kantonalen Behörden, und sie könnte auch keine Beschwerde beim Bundesgericht führen. Die andere Variante wäre eine Expertenkommission, welche ausschliesslich im Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz agieren würde. Sie wäre ein rein beratendes Gremium für die Finanzdirektorenkonferenz. Der Vorteil wäre natürlich, dass man das mit einer Statutenänderung der Finanzdirektorenkonferenz regeln könnte. Es würde also keine Gesetzesänderung brauchen und könnte relativ rasch vollzogen werden.
Eine Vernehmlassung im Jahre 2005 zur Kontrollkommission verlief negativ. FDP, CVP und SVP haben sie abgelehnt, ebenso der Gewerbeverband und Economiesuisse. Die WAK-SR tendiert jetzt zu einer gesetzlichen Regelung. Der Ständerat selber ist da aber etwas kritischer eingestellt. Er hat zwar der Lösung mit 14 zu 12 Stimmen zugestimmt. Bei einem Ratsbestand von 46 Ständeräten, meine ich, ist das doch eher eine sehr, sehr magere Mehrheit gewesen; nicht nur die Mehrheit, auch die Präsenz im Saal war offenbar nicht gerade gewaltig.
Die WAK-NR, welche ich hier mit Herrn Rime vertreten darf, hat dagegen die Motion deutlich abgelehnt, nämlich mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Folgende Gründe sind dafür massgebend: Bei einer Kontrollkommission besteht erstens die Gefahr, dass die Steuerhoheit der Kantone schleichend unterlaufen wird. Es gibt zweitens die Gefahr, dass die formelle Steuerharmonisierung, welche wir unterstützen, durch diese Massnahmen schleichend zu einer materiellen Steuerharmonisierung verkommt, und eine materielle wollen wir ausdrücklich nicht. Drittens besteht auch die Gefahr, dass der Steuerwettbewerb darunter leidet. Wir stehen dazu, dass es beim Steuerwettbewerb überwiegend positive Elemente gibt. Die Alternative, nämlich eine Expertenkommission, könnte rasch realisiert werden, und ich empfehle den Kantonen, das einmal umzusetzen und damit zu beginnen. Sie können dann ihre Erfahrungen sammeln. Es ist auch nicht etwa so, dass in diesem Bereich gar nichts geht.
Selbstverständlich gibt es immer wieder Probleme, und es gab auch schon Verbesserungen, ohne dass wir dafür Kommissionen eingesetzt hätten. Ihr Rat - daran möchte ich Sie auch noch erinnern - lehnte in der Vergangenheit verschiedene Vorstösse, welche in die gleiche Richtung wiesen, bereits ab. Lehnen wir heute die Motion also nicht ab, machen wir eine Kehrtwende. 2004 war es die Motion Rey 04.3081, und 2007 war es die parlamentarische Initiative Rey 07.418; beide Vorstösse lehnten wir ab. Wenn ich es richtig verstehe, ist der Bundesrat grundsätzlich dafür, eine Lösung zu finden. Er hat es aber abgelehnt, die Motion anzunehmen. Sie werden ihn ja anschliessend noch hören.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Mehrheit der WAK zu folgen und die Motion abzulehnen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Eigentlich ist das ja ein unnötiges Geschäft. Das Steuerharmonisierungsgesetz soll dazu dienen, dass eben die Steuern und das, was damit zusammenhängt, harmonisiert werden. Es ist nur leider nicht so, dass sich immer alle Kantone an den Buchstaben dieses Gesetzes halten. Ich kann Sie daran erinnern, dass der Vorgänger von Herrn Bundesrat Merz schon gesagt hat, z. B. bei der Frage des Bausparens im Kanton Basel-Landschaft oder bei den Kinderabzügen im Kanton Genf, er könne ja nicht mit der Armee dort hinreisen, um sicherzustellen, dass sich auch diese Kantone an das halten, was wir gemeinsam beschlossen haben. Dem stimme ich zu.
Allerdings muss man ja auch nicht mit der Armee in einen Kanton gehen, um den Vertretern im Kanton zu sagen: Hallo, ihr habt euch auch an die Gesetze zu halten! Es gibt ja dafür auch die Konferenz der Kantonsregierungen, und es gibt die Finanzdirektorenkonferenz, die eigentlich dafür sorgen könnten, dass beschlossene Massnahmen auch umgesetzt werden.
Das ist jetzt aber auch das Dilemma, das wir haben. Die Kantonsregierungen und der Bund schieben das Problem immer hin und her. Der Bund sagt, es sei Aufgabe der Kantone. Die Kantone können sich nicht einigen. Dann heisst es wieder: Macht doch ihr vom Bund etwas. Und die letzte Aussage zu diesem Thema stammt von der Finanzdirektorenkonferenz, die uns gebeten hat, im Sinne dieser Motion zu handeln, damit der Bund etwas macht. Der Kommissionssprecher deutscher Sprache hat die Möglichkeiten aufgezeigt, die wir hätten, um das Problem zu lösen. Welche wir dann schliesslich umsetzen, ist wieder in unserer eigenen Verantwortung, weil wir ja zu den Ausführungen, die der Motion dann folgen müssen, wieder Stellung nehmen können.
Aber es ist einfach nicht haltbar, dass in gewissen Kantonen Bürgerinnen und Bürger Vorteile haben, die zehn Kilometer jenseits der Grenze nicht vorhanden sind, und dass derjenige, der zehn Kilometer jenseits der Grenze wohnt, nicht dagegen klagen kann. Das ist ungewöhnlich. Weil wir dieses Klagerecht eben nicht haben, ist es eigentlich selbstverständlich, dass wir selbst dafür sorgen, dass es Massnahmen gibt, damit diese Lücken in der Umsetzung und auch in der Aufsicht endlich geschlossen werden.
Die SP-Fraktion, Sie haben es gehört, arbeitet seit Jahren an diesem Thema, insbesondere unser Kollege Jean-Noël Rey, der die Frage schon mehrfach aufgebracht hat, der aber leider nicht mehr im Rat ist. Wir stehen also hinter dieser Idee. Bei den Bürgerlichen bin ich nicht ganz sicher, ob es ihnen tatsächlich nur darum geht, die Kompetenz den Kantonen zuzuspielen, oder ob sie nicht froh sind im Sinne des Föderalismus, hier aber eines schlecht ausgelegten, den Kantonen selbst dort, wo sie eigentlich keinen Spielraum haben, Spielraum zu überlassen. Ich habe ein bisschen diesen Verdacht. Die Motion kommt aus dem Ständerat, das sind die Vertreter und Vertreterinnen der Kantone. Wenn die aktiv werden, dann heisst das doch, dass die Kantone das Problem tatsächlich nicht selber anpacken wollen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, dieser Motion des Ständerates zuzustimmen. Wie die Ausgestaltung der Lösung des Problems dann aussieht, darüber können wir hier drin dann wieder befinden.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Frau Nationalrätin Fässler hat völlig Recht. Das ist ein Thema, das seit Jahren hin- und hergeschoben wird, nicht zwischen den Räten, sondern zwischen den Kantonen und dem Bund. Innerhalb des Bundes beginnt jetzt offensichtlich auch noch ein gewisses Hin- und Herschieben zwischen den beiden Räten. Das zeigt, dass eigentlich bei dieser Problematik niemandem ganz wohl ist, nicht wahr?
Worum geht es? Frau Fässler hat mit Recht dieses Beispiel des Bausparabzuges aus dem Kanton Basel-Landschaft genannt. Es gäbe noch weitere Beispiele, welche zu solchen Differenzen Anlass gegeben haben. Das andere ist die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes; das war ein zweites Beispiel. Oder ein anderes ist die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an politische Parteien. Aber in all diesen Fällen sind Sie dann politisch tätig geworden. Sie haben Motionen lanciert, Sie haben die Mehrheit des Rates überzeugt, Sie haben den Bundesrat damit beauftragt, eine entsprechende Botschaft und eine entsprechende Gesetzesrevision vorzuschlagen, und dann haben Sie das Problem gelöst. In einzelnen Fällen sind es jetzt sogar Volksinitiativen, etwa wenn man mal wieder vom Bausparen spricht. Das heisst, überall dort, wo fundamental solche Probleme bestehen, wird gewöhnlich politisch eingegriffen, und das ist wahrscheinlich am Ende der beste Weg, dann kommt es nämlich zu Gesetzgebungen, und dann muss man das nicht zwischen Kommissionen und juristischen Gremien und Kontrollgremien hin- und herschieben, die in unserem föderalistischen Gefüge sowieso einen schweren Stand haben.
Ich habe einmal einer solchen Diskussion in der Finanzdirektorenkonferenz beigewohnt und ein bisschen gehört, wie sie da untereinander unterschiedliche Handhabungen in Steuerfragen besprochen haben. Es ist ganz klar, dass da natürlich gelegentlich unterschiedliche Standpunkte aufeinandertreffen können und dass man dann geneigt sein kann, irgendeine Instanz zu suchen. Aber Kontrollkommissionen oder juristische Gremien sind für diese Fälle wahrscheinlich schlecht geeignet. Ich sage nicht, sie seien nicht geeignet, aber sie sind schlecht geeignet. Der Weg der politischen Initiative ist wahrscheinlich in der Regel der bessere.
Jetzt liegt hier also aufgrund der Arbeit der Expertenkommission ein neuerlicher Vorschlag vor vom März des letzten Jahres, nachdem vorher schon einige Jahre an dieser Geschichte gearbeitet wurde. Es werden zwei Vorschläge gemacht, Herr Theiler hat sie im Detail präsentiert, ich möchte das nicht noch einmal ausgiebig tun. Einerseits wird eine Kontrollkommission vorgeschlagen, die eine rein juristische Funktion hat, die von sich aus tätig werden kann, die zwar kein Recht zur Beschwerde an das Bundesgericht hat, jedoch ein Recht zur Beschwerde an die letzte kantonale Instanz. Andererseits wird eine ständige Expertenkommission vorgeschlagen, und die soll im Wesentlichen gutachtlich zuhanden der Finanzdirektorenkonferenz tätig werden. Sie kann ebenfalls von sich aus tätig werden, wenn sie das will, oder sie könnte warten, bis die Finanzdirektorenkonferenz ihr Aufträge erteilt, und am Ende hat sie Empfehlungscharakter. Sie würde also nicht tätig in Richtung Steuerharmonisierungsgesetz.
Die Expertenkommission hat diese beiden Vorschläge präsentiert und gesagt, wenn einer der beiden Vorschläge umgesetzt werden solle, dann sei eher die Lösung mit der Kontrollkommission mit juristischer Funktion zu wählen. Aus Sicht des Bundesrates ist damit eine nichtbefriedigende Lösung auf dem Tisch, und zwar schon deshalb, weil diese Kommission nicht paritätisch zusammengesetzt werden könnte. Sie wäre vielmehr kantonslastig, und entsprechend kann man erwarten, dass es auch die Aufträge wären. Zudem hätte die Eidgenössische Steuerverwaltung aus naheliegenden Gründen kein Recht zur Beschwerde an die oberste kantonale Instanz; das ist ein Mangel. Letztlich muss man halt einfach feststellen, dass diese ständige Expertenkommission bloss Empfehlungen abgeben könnte. Die jetzige Expertenkommission stellt selber fest, dass diese fehlende rechtliche Verbindlichkeit ein Mangel sei und dass man Kontrolllücken nicht schliessen könne, wenn man einfach nur Empfehlungen abgeben könne.
Angesichts dieser Situation bleibt der Bundesrat bei seiner Meinung und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 44 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen