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Legge sul CO2. Esenzione dalla tassa delle centrali termiche a combustibili fossili

17660 · Bollettino ufficiale

Del 10 giu 2010

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/17660/it/legge-sul-co2-esenzione-dalla-tassa-delle-centrali-termiche-a-combustibili-fossili

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Legge sul CO2. Esenzione dalla tassa delle centrali termiche a combustibili fossili (08.072)

08.072

Legge sul CO2. Esenzione dalla tassa delle centrali termiche a combustibili fossili

Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista

Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen

Loi fédérale sur la réduction des émissions de CO2

Art. 11b Abs. 2

Antrag der Kommission

Höchstens 30 Prozent der CO2-Emissionen dürfen durch Emissionsverminderungen im Ausland kompensiert werden. (Rest streichen)

Art. 11b al. 2

Proposition de la commission

Les émissions de CO2 peuvent être compensées par des réductions d'émissions à l'étranger à raison de 30 pour cent au maximum. (Biffer le reste)

Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista

Il s'agit donc du régime de compensation des émissions de CO2 des centrales thermiques à combustibles fossiles. Selon le droit en vigueur, ce régime est valable pour les années 2011/12. Par conséquent, pour ces deux années, il faut faire figurer dans la loi les dispositions d'un règlement qui est actuellement provisoire. Autrement dit, l'enjeu n'est pas énorme sur la durée.

Il y a deux divergences. A l'article 11b alinéa 2, il s'agit de savoir dans quelle proportion les compensations doivent être faites, en Suisse uniquement ou à l'étranger et en Suisse? Notre conseil avait décidé: 70 pour cent de compensation en Suisse et 30 pour cent à l'étranger, avec la possibilité pour le Conseil fédéral d'augmenter jusqu'à 50 pour cent la compensation à l'étranger. Le Conseil des Etats a décidé que la compensation devait se faire à 100 pour cent en Suisse. La commission, par 14 voix contre 9, vous propose un compromis, c'est-à-dire de faire un pas pour aller dans le sens de la décision du Conseil des Etats. Sa proposition prévoit 70 pour cent de compensation en Suisse sans possibilité de la diminuer à 50 pour cent; ce serait donc un régime 70 pour cent/30 pour cent contraignant.

Il n'y a ni propositions individuelles ni propositions de minorité, ce point est donc incontesté. La divergence n'est cependant pas complètement éliminée; nous avons fait un pas en direction du Conseil des Etats.

A l'article 16a, il s'agit de savoir s'il y a ou non une réglementation spéciale pour Chavalon. Le Conseil des Etats, en suivant le Conseil fédéral, avait prévu une dérogation pour Chavalon. Il avait décidé que, s'il y avait déjà une centrale thermique à combustibles fossiles à un endroit - mais en l'occurrence cela ne concerne que Chavalon -, elle serait dispensée des exigences minimales en termes d'efficacité.

La commission, par 13 voix contre 11, a décidé de se rallier au Conseil des Etats et au Conseil fédéral. Elle a ajouté une seconde clause qui prévoit qu'au moment où la Suisse adoptera le système européen, ce qui se fera certainement après la période de validité de cette loi, le système de compensation des émissions et d'autorisation lié aux exigences minimales sera complètement supprimé en Suisse. La commission a pris cette décision par 14 voix contre 11.

Il n'y a pas de propositions de minorité. Mais, par contre, il y a une proposition Killer et une proposition Noser. La proposition Killer - maintenir la décision de notre conseil à l'alinéa 2, c'est-à-dire biffer l'alinéa 2 de l'article 16a - vise à renoncer au raccord à un système européen d'échange de quotas d'émission, ce qui revient à maintenir la disposition en faveur de la centrale thermique à combustibles fossiles de Chavalon. La proposition Noser - maintenir la décision de notre conseil à l'article 16a, c'est-à-dire biffer l'article 16a - prévoit de biffer la disposition en faveur de la centrale de Chavalon et celle qui prévoit un basculement au profit de la réglementation européenne.

La commission vous invite à rejeter ces deux propositions.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale-radicale

Ich kann es relativ kurz machen. Auf der Fahne hat es keine Minderheitsanträge mehr, allerdings sind Ihnen heute zwei Einzelanträge zu Artikel 16a verteilt worden.

Ich fange trotzdem bei Artikel 11b Absatz 2 an. Dort sehen Sie, dass eine Kompensation von 30 Prozent im Ausland in Aussicht gestellt wird. Die Mehrheit in diesem Saal hat ja vorher bestimmt, dass eine Kompensation von bis zu 30 Prozent möglich sein soll - mit der Option für den Bundesrat, den Auslandanteil auf 50 Prozent zu erhöhen, wenn es die Energieversorgung erfordert. Diesen Passus mit der 50-prozentigen Kompensation finden Sie im Antrag der Kommission nicht mehr, eigentlich aus dem folgenden Grund: Im Ständerat hat die 30-Prozent-Bestimmung, die Sie jetzt auf der Fahne finden, 17 Stimmen erhalten. Wir haben deshalb gute Chancen, dass die Differenz bereinigt werden kann, ohne dass eine Einigungskonferenz eingesetzt werden muss. Der Ständerat verharrt gegenwärtig noch bei einer 100-prozentigen Inlandkompensation.

Zu Artikel 16a: Hier liegen ein Antrag Noser und ein Antrag Killer vor. Herr Noser will beide Absätze streichen, Herr Killer will nur Absatz 2 streichen. Hierzu sind einige Ausführungen zu machen. Es geht hier - dies für jene, die in diesem Geschäft nicht kundig sind - um die "Lex Chavalon"; es geht um die Frage, ob ein bestehendes Kraftwerk weiterbetrieben und nach welchen Normen es in Zukunft betrieben werden kann. Die Kommission hat sich dafür entschieden, die "Lex Chavalon" beizubehalten, sieht aber vor, dass man das Gaskraftwerk in Chavalon, wenn ein europäisches Emissionshandelssystem in Kraft träte, diesem Emissionshandelssystem anschliessen würde. Das bedeutet konkret, dass man darauf verzichten würde, das Kraftwerk den Vorgaben über die vollständige Kompensation, den aktuellen Stand der Technik und den Gesamtwirkungsgrad zu unterstellen, dass man also dieses Kraftwerk von den technischen Standards ausnehmen würde.

Ich habe als Kommissionssprecher noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 16a zu machen, der gemäss den Anträgen Killer und Noser gestrichen werden soll. Hier müssen wir uns wirklich eine Frage stellen, die in der Kommission für grosse Diskussionen gesorgt hat: Kann ein Gaskraftwerk nach diesen Bestimmungen rentabel betrieben werden?

Es ist klar, dass die Rentabilität des Betriebs eines Gaskraftwerks erstens von diesem Gesetz und zweitens vom Gaspreis abhängt. Die Zahlen hinsichtlich der Frage, ob wirklich ein rentabler Betrieb möglich ist oder nicht, divergieren sehr stark. Es ist jedoch klar, dass in Chavalon kein Kraftwerk gebaut wird, wenn Sie die "Lex Chavalon" - Artikel 16a - streichen. Ich möchte das auch so festgehalten haben.

Intervento procedurale

Angenommen - Adopté

Art. 16a

Antrag der Kommission

Al. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Al. 2

Wird im Rahmen von bilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen der Anschluss an ein Emissionshandelssystem geregelt, so tritt Artikel 11b ausser Kraft und das Kraftwerk nimmt am Emissionshandelssystem teil.

Antrag Noser

Abs. 1, 2

Festhalten

Antrag Killer

Abs. 2

Festhalten

Art. 16a

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Si dans le cadre d'accords bilatéraux internationaux le raccord à un système d'échange de quotas d'émission est réglé, l'article 11b perd sa validité et la centrale prend part au système d'échange de quotas d'émission.

Proposition Noser

Al. 1, 2

Maintenir

Proposition Killer

Al. 2

Maintenir

Noser Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale-radicale

Wir haben in Artikel 11b festgehalten, dass Kraftwerke nach dem aktuellen Stand der Technik und mit einem Mindestwirkungsgrad betrieben werden sollen. Mit diesem Entscheid bleiben wir der Linie treu, die wir bereits 2007 eingeschlagen haben. Die Frage, die sich nun bei Artikel 16a, der "Lex Chavalon" stellt, ist, ob der Passus zum Wirkungsgrad und zum Stand der Technik für alle gilt, oder ob einzelne Standorte sich nicht an diese gesetzliche Bestimmung halten müssen. Auch stellt sich aufgrund des Änderungsantrages der UREK die Frage, ob die Bestimmung zum Stand der Technik hinfällig wird, sobald sich die Schweiz dem EU-Emissionshandelssystem anschliesst, obschon dieses keinen solchen Standard beinhaltet.

Aus meiner Sicht sprechen sowohl ordnungspolitische wie auch ökologische Überlegungen klar gegen eine Privilegierung des Standortes Chavalon und auch gegen eine Ausserkraftsetzung der Bestimmung zum Stand der Technik. Zuerst kurz meine ökologischen Gedanken; da möchte ich dem Kommissionssprecher widersprechen: Das Kraftwerk Chavalon ist weit weg von möglichen Nutzem von Abwärme und erfüllt daher energiewirtschaftliche Mindestanforderungen nicht. Bedenken Sie, dass an diesem Standort bei einem Jahresbetrieb ungefähr 800 000 Tonnen CO2 anfallen. Das ist die Grössenordnung, in der wir seit Anfang der Neunzigerjahre CO2 einzusparen versuchen. Das ist die Dimension.

Die Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades durch den Bundesrat, basierend auf dem Stand der Technik, wird durch einen Anschluss ans Emissionshandelssystem der EU nicht automatisch hinfällig; da hat die Kommission meiner Ansicht nach in der Differenzbereinigung etwas gar daneben gegriffen. Nebst den ökologischen Bedenken sehe ich aber ganz klar auch noch ordnungspolitische Bedenken. Chavalon beansprucht eine Sonderbehandlung, weil an diesem Standort bis 1990 ein Kraftwerk mit Öl betrieben wurde. Da das Unternehmen bis 1990 Dreck produzieren konnte, fühlt es sich berechtigt, das auch weiterhin zu tun. Sie müssen verstehen, an diesem alten Standort wird ein neues Kraftwerk gebaut. Es ist in keinem Fall so, dass an diesem Standort ein Kraftwerk weiterbetrieben wird.

Wenn Sie diese Logik akzeptieren, können Sie auch argumentieren, dass Sie jetzt ein neues Haus bauen können, das die Energienormen nicht einhält, nur weil am alten Standort schon ein solches Haus stand; Sie können argumentieren, Sie hätten das Recht, wieder ein Auto zu kaufen, das die Abgasvorschriften nicht einhält, nur weil Sie bis vor zehn Jahren ein solches Auto gefahren sind. Ja, mit dieser Argumentation können Sie sogar sagen: Weil Sie früher mit 0,8 Promille im Blut Auto gefahren sind, ohne einen Unfall zu verursachen, haben Sie auch heute noch das Recht, mit 0,8 Promille zu fahren. Wenn wir ein solches Gesetz machen, schaffen wir ordnungspolitisch ganz ungerechte Situationen. Und das sollten wir nicht tun.

Zu Absatz 2, den die Kommission neu eingefügt hat und den ich Ihnen zur Streichung empfehle: Die Kommission möchte zuerst nur Chavalon, und mit der Einführung des europäischen Emissionshandelssystems möchte sie gar keine Kraftwerke mehr in der Schweiz, die den Stand der Technik und einen Mindestwirkungsgrad einhalten müssen. Gerade weil es bessere und schlechtere Standorte gibt, macht es aber Sinn, einen geeigneten Standort zu wählen, an dem Industrie und Haushalte die Abwärme optimal nutzen können, sollte ein allfälliger Betrieb dort immer noch eigenwirtschaftlich möglich sein.

Ich bitte Sie also, der Kommission hier nicht zu folgen und bei unserer soliden Lösung zu bleiben. Im Ständerat wurde bei diesen Passagen übrigens mit einem Zufallsmehr von 18 zu 17 Stimmen anders entschieden. Wir haben, wenn wir festhalten, gute Chancen, dass der Ständerat darauf einsteigt.

Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich bitte Sie um Streichung von Artikel 16a Absatz 2; es geht hier um die "Lex Chavalon". Das Projekt Chavalon ist baureif. Es sieht eine Leistung von rund 400 Megawatt vor, was einer Stromproduktion für rund 450 000 Haushalte entspricht. Der Bundesrat und der Ständerat schlagen vor, die Restriktionen, die in Artikel 11b Absatz 1 Buchstabe b vorgesehen sind, für ein Kraftwerk, das bereits am gleichen Standort betrieben worden ist, nicht zur Anwendung zu bringen.

Artikel 11b regelt den Wirkungsgrad von neuen Anlagen. Neubauten müssen dem aktuellen Stand der Technik uneingeschränkt entsprechen. Mit anderen Worten: Der Nutzungsgrad der Anlage Chavalon müsste höher sein, als im Projekt vorgesehen. Es müsste zwingend eine Abwärmenutzung realisiert werden. Gemäss Projektbeschrieb beträgt der Wirkungsgrad der neuen Anlage 58 Prozent, und eine Verbesserung wäre nur mit einer Abwärmenutzung möglich. Eine Nutzung der Abwärme ist aber wegen der etwas speziellen Lage des Werkes auf einer Anhöhe über dem Rhonetal, weitab von Siedlungsräumen, nicht möglich. Gewählt wurde dieser Standort seinerzeit wegen der Emissionen aus dem früher am gleichen Ort betriebenen öl-thermischen Kraftwerk. Das neue Werk profitiert aber zweifellos von Infrastrukturen der bestehenden stillgelegten öl-thermischen Anlage und kann - das ist ein Vorteil dieses Standortes - innert Kürze realisiert werden und Strom liefern.

Wir sollten im Interesse einer gesicherten Stromversorgung die rasche Realisierung eines neuen Kraftwerkes ermöglichen. Wir laufen nicht Gefahr, dass diese Ausnahmeregelung auf andere Gaskombikraftwerke angewendet wird, weil es in unserem Land keine vergleichbaren Objekte gibt.

Unsere Fraktion hat zwar grundsätzlich Bedenken gegen fossil-thermische Grosskraftwerke, weil diese den Bemühungen, die CO2-Emissionen zu vermindern, zuwiderlaufen. Wir sind aber der Meinung, dass hier eine Ausnahme gerechtfertigt ist; dies vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit und der Investitionssicherheit.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen und die Fassung des Ständerates bzw. des Bundesrates - in der Spalte ganz links auf der Fahne - zu übernehmen. Durch die Streichung von Absatz 2 ermöglichen Sie den Ersatz der alten Anlage von Chavalon.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Lassen Sie mich zuerst etwas Grundsätzliches sagen: Aus Sicht der SP-Fraktion ist es nicht zielführend - nicht zielführend! -, privilegierende, auf vergangenen Tatbeständen basierende Sonderregelungen für einzelne Kraftwerkstandorte zu erlassen. Es muss also Folgendes gelten: Wer irgendwo in der Schweiz ein fossil-thermisches Kraftwerk realisieren will, muss für eine Bewilligung die Voraussetzung erfüllen, dass das Kraftwerk dem Stand der Technik entspricht und dass es den für den gewählten Standort zu gewährleistenden minimalen Gesamtwirkungsgrad erreicht. Auch das primär auf die Produktion von Strom ausgelegte Kraftwerk Chavalon hat als Bewilligungsvoraussetzung die Vorgabe eines minimalen Gesamtwirkungsgrades, wie ihn ein Gas- und Dampfkraftwerk erreichen kann, einzuhalten. Es stimmt daher nicht, dass mit der Streichung von Artikel 16a Chavalon automatisch nicht gebaut werden kann.

Im Wissen darum, dass wir in einer Differenzbereinigung sind, hat sich die Kommissionsmehrheit nicht nur auf die Bewilligungsfrage konzentriert, sondern auch eine Bestimmung für den zukünftigen Betrieb solcher Kraftwerke aufgenommen, falls die "Lex Chavalon" vorerst bestehen bleiben sollte. Mit einer Teilnahme am europäischen Emissionshandelssystem würden die Kernelemente des CO2-Gesetzes, nämlich die Emissionsreduktion und die Begrenzung von Emissionsrechten, vorangetrieben und unserer Meinung nach gestärkt. Mit der Integration in den europäischen Emissionshandel wird man die zu erreichenden Emissionsreduktionsziele auf die Ebene dieser Grossemittenten herunterbrechen können. Diese Spur muss unserer Meinung nach langfristig weiterverfolgt werden.

Leider ist uns in der Kommissionsarbeit die Formulierung von Absatz 2 nicht ganz optimal geglückt, sie ist ein bisschen zu drastisch ausgefallen; dies als Eingeständnis zu meiner eigenen Arbeit. Nun hat dies zwei Einzelanträge zu diesem Artikel bewirkt. Der Einzelantrag Killer will weiterhin eine Sonderregelung für den Standort Chavalon. Wie ich ausgeführt habe, wollen wir solche Sonderregelungen nicht; der Antrag ist darum abzulehnen. Der Einzelantrag Noser will die Sonderregelungen streichen, er hat darum unsere Unterstützung, auch wenn damit die langfristige Perspektive für eine Einbettung in den EU-Emissionshandel vorerst verlorengeht.

Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Herr Noser hat es vorhin gesagt: Die Kommission hat in dieser Differenzbereinigung etwas gar danebengegriffen. Ich gebe Herrn Noser Recht: Die Kommission war morgens um 7 Uhr, nachdem wir am Vorabend bis 22.30 Uhr getagt hatten, wahrscheinlich nicht in ihrer Bestform und hat in der Differenzbereinigung als Kompromiss eine Version beschlossen, die wir, nüchtern betrachtet, nicht mehr unterstützen können. Wir Grünen sind klar der Meinung - und das waren wir immer -, dass es keine Sonderregelung für ein Projekt in der Schweiz, dass es keine "Lex Chavalon" braucht. Deshalb unterstützen wir den Antrag Killer nicht, der wieder eine Sonderregelung für Chavalon einführen will, nachdem der Nationalrat das abgelehnt hat. Ich bitte Sie aber, dem Antrag Noser zuzustimmen, der beide Absätze von Artikel 16a streichen will.

Herr Noser hat bereits ausgeführt - ich brauche nicht alles zu wiederholen -, warum dieser Vorschlag, den die Kommission am Dienstagmorgen beschlossen hat, nicht zielführend ist. Chavalon wird nicht besser, wenn wir das Projekt an das europäische Emissionshandelssystem anschliessen. Es ist auch nicht gut, wenn wir Artikel 11b ausser Kraft setzen, wie die Kommission vorschlägt, sodass die Anforderungen an die Technik nicht mehr gelten. Chavalon ist einfach ein denkbar ungünstiges Projekt an einem völlig ungünstigen Standort. Es liegt weit weg von Abwärmebezügern und verfügt auch über keinen genügenden Anschluss ans Hochspannungsnetz, um den produzierten Strom abzuführen. Schon deswegen ist es nicht gerechtfertigt, für dieses schlechte Projekt in diesem Gesetz Ausnahmebestimmungen vorzusehen. Es ist aber auch sonst nicht nachvollziehbar, warum man jetzt Chavalon, einfach wegen seiner speziellen Lage, weil dort vorher ein anderes Kraftwerk stand, bevorzugen will, warum man für Chavalon weniger strenge Auflagen festhalten will als für andere Gaskraftwerke, die allenfalls einmal kommen.

Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, die beiden Absätze von Artikel 16a zu streichen.

Bigger Elmar · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Teuscher, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie jetzt die Atomkraft unterstützen, da Sie diese Regelung verhindern wollen?

Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Herr Bigger, ich führe mit Ihnen sehr gerne eine Diskussion über die Atomkraft. Nur, so denke ich, hat sie hier am Rande der Debatte über die fossilen Gaskombikraftwerke keinen Platz.

Ich bin selbstverständlich nicht der Meinung, dass ich damit die Atomkraft unterstütze. Letzte Woche hat eine ganz neue Studie der Städte Bern, Basel und Genf gezeigt, dass sich die Stromversorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz bis in das Jahr 2035 sichern lässt. Auf diese Politik setze ich.

Messmer Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo liberale-radicale

Es ist vermutlich das allererste Mal, dass ich gleicher Meinung bin wie Frau Teuscher, vermutlich auch das letzte Mal, aber ich freue mich über diese besondere Situation. Ich muss Ihnen sagen, dass ich im Namen einer grossen Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion mitteilen kann, dass wir den Antrag Noser unterstützen.

Zum Ersten steht fest, es wurde gesagt, dass es für die Kommission etwas früh war, um einen Vorschlag zu machen, der in Ordnung ist. Der Vorschlag ist falsch, er ist so nicht annehmbar. Der Antrag, den Sie auf der Fahne haben, ist insgesamt nicht haltbar. Herr Bundesrat, ich bin nicht sicher, ob Sie gleicher Meinung sind wie ich.

Zum Zweiten steht eigentlich fest, dass es um die Frage "Chavalon - ja oder nein?" geht, um nichts anderes. Wollen wir für Chavalon Sonderrecht, oder wollen wir das nicht? Und ich muss Ihnen sagen: Es würde kein einziges neues Gaskraftwerk so bewilligt, wenn wir ein neues bewilligen müssten, wie Chavalon nun bewilligt werden soll. Und ich spüre: Eigentlich will das niemand. Es getrauen sich aber nicht alle, das klipp und klar zu sagen. Man öffnet jetzt noch ein Türchen. Man sagt: Ja, aber wir erschweren Chavalon das Erlangen einer Betriebsbewilligung so, dass Chavalon nicht rentieren kann; wir lassen ein Türchen offen; wer weiss, vielleicht entsteht da noch etwas. Darum ist der Antrag Killer nicht konsequent. Herr Killer sagt mit seinem Antrag: Wir erstellen eine grosse Hürde, eine Bewilligung wird so wohl kaum eingeholt werden, trotzdem sagen wir nicht Nein.

Darum muss ich Ihnen sagen: Ich bitte Sie, den Antrag Noser zu unterstützen. Er ist konsequent: Wir wollen kein Gaskraftwerk, das die Abwärme nicht nutzen kann. Dann ist der Wirkungsgrad nämlich so tief, dass die Lösung eine falsche ist. Der Wirkungsgrad von Chavalon wäre um die 60 Prozent. Wir meinen, dass unter 70 oder 75 Prozent nichts geht.

Darum: Die konsequente Lösung ist ein Ja zum Einzelantrag Noser.

Bäumle Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp

Sie haben es schon gehört, es geht um die "Lex Chavalon". Diese ist bis jetzt grundsätzlich fragwürdig. Deshalb strich unser Rat in der letzten Runde sie auch mit deutlicher Mehrheit. Zur inhaltlichen Begründung muss ich Herrn Nosers Ausführungen und dem, was schon vorher gesagt worden ist, nichts beifügen. Die Kommission hat hier tatsächlich einen Kompromiss zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat gesucht und hat mit diesem Kompromiss einen Fehlgriff gemacht; ich muss auch einen Teil der Verantwortung auf meine Kappe nehmen - mea culpa! -; wie gesagt, dies geschah frühmorgens.

Der Ausweg ist klar: Stimmen Sie dem Antrag Noser zu, der diesen Fehler, den die Kommission gemacht hat, korrigiert und auf unseren ursprünglichen Antrag zurückgeht, d. h. auf die Streichung der "Lex Chavalon". Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird dies zumindest mehrheitlich tun und den Antrag Killer ablehnen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo

Bei Artikel 11b Absatz 2, wo Sie eine neue Formulierung gefunden haben, die im Übrigen sehr nahe bei einem ständerätlichen Minderheitsantrag ist und somit allenfalls die Akzeptanz des Ständerates finden könnte, halte ich mental an Ihrem vorherigen Beschluss fest, der besser war. Es liegt aber kein Gegenantrag vor, sodass ich nicht auf einer Abstimmung beharre. Es sei hier aber zuhanden der Ewigkeit festgehalten, dass ich eigentlich für Ihre ursprüngliche Fassung bin. Wenn die irgendwo wieder auftaucht, werde ich mich daran klammern und sie wieder unterstützen.

Nun zu Artikel 16a: Hier ersuche ich zunächst einmal die Frau Präsidentin, separat über die Absätze 1 und 2 abstimmen zu lassen. Was Absatz 1 angeht, ersuche ich Sie, unbedingt Ihrer Kommission zuzustimmen. Es ist richtig: Es geht um eine "Lex Chavalon", also um "Chavalon - ja oder nein?".

Einmal sind wir grundsätzlich der Meinung, Chavalon solle in Betrieb gehen dürfen, wenn es denn in den Augen der Gesuchsteller rentabel ist. Denn Gaskraftwerke stellen eine Übergangslösung bis zum Zeitpunkt dar, in dem neue KKW in Betrieb gehen können. Hinter diesem Antrag steckt natürlich auch ein wenig die Auseinandersetzung "KKW - ja oder nein?". Das weiss ich sehr wohl. Ich finde aber, dass es für die Anhänger von KKW ein riskantes Spiel ist, auf die Übergangslösung Gaskraftwerke zu verzichten, um den Druck zugunsten von KKW zu erhöhen.

Es kommt dazu, dass sich der Kanton Wallis das Kraftwerk Chavalon wünscht, dass der Kanton Waadt, der, wenn schon, rein visuell ja am unmittelbarsten betroffen wäre, auch nichts gegen dieses Kraftwerk hat, und dass es in der Tat eben doch so ist, dass die Abwärme dort nicht genutzt werden kann. Es wäre also in unseren Augen nicht richtig, Chavalon auf diese Art und Weise zu verunmöglichen.

Was den neuen Absatz 2 angeht, den Ihre Kommission frühmorgens um 7 Uhr kreiert hat, ist es richtig, dass die Formulierung nicht ganz korrekt ist. Diese Formulierung müsste der Ständerat verbessern; das kann er aber auch. Es lag ursprünglich ein korrekter Vorschlag vor, der buchstäblich in letzter Minute geändert worden ist, sodass zu wenig Zeit blieb, um das auszudiskutieren. Es stand nämlich für 8 Uhr hier ein Ordnungsantrag zum Staatsvertrag mit den USA auf der Traktandenliste, sodass alle Mitglieder fluchtartig die Kommissionssitzung verlassen mussten. Darum ist dieses Werk noch nicht ganz vollendet. Doch der Grundgedanke, der dahintersteht, leuchtet ein; den unterstütze ich.

Sie sollen alle wissen: Wenn ein Vertrag mit der EU über den Zertifikatehandel geschlossen werden kann, dann müssen wir hier gesetzgeberisch ohnehin wieder über die Bücher, es wird da also sehr vieles ändern. Dass man das jetzt schon antönt und sagt, dass die vorgesehene Regelung dann eben nicht mehr gelte, finde ich im Prinzip nicht schlecht.

Am liebsten wäre mir, Sie würden Absatz 2 zustimmen - im Wissen, dass er noch nicht perfekt ist und dass der Ständerat das Werk vollenden darf.

Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista

D'abord, j'aimerais défendre l'honneur de la commission face à Madame Teuscher; les membres de la commission étaient parfaitement réveillés à 7 heures du matin, il n'y a pas du tout eu de confusion. C'est en étant parfaitement réveillés qu'ils ont un peu "mal pensé". En particulier, la commission, à l'alinéa 2, avait l'idée que, si on entrait dans le régime européen, alors on supprimait les exigences de compensation. La commission n'a pas réalisé qu'avec la formulation proposée - et à laquelle j'ai malheureusement personnellement contribué -, elle supprimait aussi l'exigence d'exploiter la centrale selon l'état actuel de la technique. Ce n'était évidemment pas son intention; personne n'a réalisé ce fait, tôt le matin. Mais, comme l'a dit à l'instant Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger, cette mauvaise formulation pourra être corrigée par le Conseil des Etats.

Ce sont les raisons pour lesquelles je vous invite à suivre la commission.

On peut admettre effectivement que Monsieur Noser a soulevé un aspect qui n'est pas complètement erroné. Mais c'est là le sens de l'élimination des divergences, et on peut imaginer que le Conseil des Etats, après une prochaine séance d'élimination des divergences à 7 heures du matin, sera non seulement réveillé mais un peu plus lucide que la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale-radicale

Diese Differenzbereinigung ist tatsächlich sehr schnell vonstatten gegangen. Man kann jetzt der Kommission vorwerfen, sie habe zu früh am Morgen getagt. Wir sind aber in einer Demokratie, und nun ist die Sache halt mit 13 zu 11 Stimmen so herausgekommen. Das muss man zur Kenntnis nehmen.

Roger Nordmann, der französischsprachige Berichterstatter, hat darauf hingewiesen, dass sich Artikel 16a Absatz 2 nur auf Artikel 11b Absatz 1 Buchstabe a beziehe und nicht auf den technischen Standard. Das wurde in der Kommission so diskutiert. Der vorliegende Antrag lautet jetzt anders. Der Herr Bundesrat hat den richtigen Schluss gezogen.

Wir sind in einem Differenzbereinigungsverfahren, und der Ständerat hat die Möglichkeit, hier noch eine Korrektur zu machen. Wir wollen ihm diesen Ball zuspielen. Ich bitte Sie um Unterstützung dafür.

Votazione

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Noser ... 120 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 68 Stimmen

Votazione

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Noser/Killer ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Kommission ... 86 Stimmen