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Heure des questions. Question Carobbio Guscetti Marina. Pandémie. Maintien du salaire

17778 · Bollettino ufficiale

Del 22 set 2009

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/17778/it/heure-des-questions-question-carobbio-guscetti-marina-pandemie-maintien-du-salaire

Consultato il 11 set 2026

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  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Pandemie. Lohnfortzahlung (09.5413)

09.5413

Heure des questions. Question Carobbio Guscetti Marina. Pandémie. Maintien du salaire

Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Elternteil gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang von bis zu drei Tagen pro Krankheitsfall frei zu geben. Die Betreuung von Kindern stellt die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nach Artikel 276 ZGB dar und führt im Sinne von Artikel 324a OR zu einer Arbeitsbefreiung. Basierend auf Artikel 324a OR kann ein Arbeitnehmer unter Umständen auch länger von der Arbeit befreit werden. Der Arbeitgeber kann somit verpflichtet werden, den Lohn für eine gewisse Zeit zu bezahlen. In Bezug auf Angehörige, gegenüber denen der Arbeitnehmer keine Betreuungspflicht hat, kann seine Abwesenheit unter Umständen auch als unverschuldete Verhinderung gelten, was von Fall zu Fall zu beurteilen ist. In sämtlichen Fällen ist die Abwesenheit jedoch nur gerechtfertigt, solange eine Ersatzlösung für den Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Der Lohn ist im Sinne von Artikel 324a Absatz 1 OR zudem nur während einer beschränkten Zeit geschuldet. Das Arbeitsgesetz selber sieht keine Lohnfortzahlungspflicht vor.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Wir haben einen gesamtschweizerischen Pandemieplan. Glauben Sie nicht, dass man etwas mehr unternehmen sollte, damit alle Arbeitnehmenden bezüglich Pandemie und Lohnfortzahlung, wenn die Betreuung länger als drei Tage dauert, gleich behandelt werden?

Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia

Das ist jetzt eine neue Frage, die Sie stellen. Wir haben bereits letzte Woche zwei Fragen zur Pandemie in diesem Sinn behandelt. Ich verweise Sie auf die damaligen Antworten. Grundsätzlich gilt auch im Falle einer Pandemie das heutige Gesetz von Fall zu Fall, pragmatisch und immer unter Berücksichtigung der Frage, ob es eine andere Ersatzlösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.