08.051
Rapporto 2008 concernente i sussidi
Egger-Wyss Esther · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PCD/PEV/glp
Artikel 5 des Subventionsgesetzes von 1990 verpflichtet den Bundesrat, periodisch zu überprüfen, ob die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen mit den Grundsätzen des Subventionsgesetzes übereinstimmen. Eine erste solche Überprüfung wurde 1997 und 1999 in zwei Schritten durchgeführt. Die erste flächendeckende Subventionsüberprüfung wurde 2002 mit dem letzten von insgesamt fünf Controlling-Berichten der Eidgenössischen Finanzverwaltung an den Bundesrat abgeschlossen.
Der Bundesrat legt nun gegenüber den eidgenössischen Räten mit Bericht vom 30. Mai 2008 zum zweiten Mal Rechenschaft ab, zwar etwas verspätet, was in der Kommission teilweise bemängelt wurde, dafür jedoch sehr umfassend und in detaillierter Art und Weise. Die Transparenz und die gute Systematik wurden von der Kommission denn auch bestens verdankt. Die Verzögerung der Berichterstattung ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren zwei Entlastungsprogramme und eine verwaltungsinterne Aufgabenverzichtplanung - gewisse Hinweise des Berichtes gehören denn auch bereits der Vergangenheit an - sowie die Umsetzung der Schuldenbremse im Vordergrund standen.
Der Aufgabenüberprüfung kommt im Hinblick auf einen weiterhin gesunden Staatshaushalt weitaus grössere Bedeutung zu als der Subventionsüberprüfung. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erfuhren die Subventionsverhältnisse eine grundlegende Neuausrichtung.
Unser Rat kann nach dem Ständerat diesen Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. In der Kommission wurde trotzdem intensiv diskutiert, was natürlich durchaus berechtigt ist.
Wie Sie dem Bericht auf Seite 6257 entnehmen können, leistete der Bund im Jahre 2006 Zahlungen im Rahmen von 361 Subventionstatbeständen; diese beliefen sich auf knapp 30 Milliarden Franken, was 57 Prozent der Bundesausgaben entspricht. Über deren Verwendung gibt der vorliegende Bericht Rechenschaft.
Das Subventionsgesetz unterscheidet drei Kategorien von Subventionen: Finanzhilfen, Abgeltungen und Beiträge an internationale Organisationen sowie einnahmenseitige Subventionen. Im Überblick verteilen sich diese Subventionen wie folgt:
1. Rund 12 Milliarden Franken sind Finanzhilfen über rund 230 Subventionstatbestände; dabei sind landwirtschaftliche Direktzahlungen und Prämienverbilligungen, die gesetzlich gebunden sind.
2. Bei den Abgeltungen handelt es sich mit rund 16 Milliarden Franken um einen Lastenausgleich für Aufwendungen, die Dritten anfallen, welche Bundesaufgaben erfüllen.
3. Rund 1 Milliarde Franken entfällt auf Beiträge an internationale Organisationen, wobei sich das Ausmass der Beiträge aus Beitragsschlüsseln ergibt.
Etwas atypisch ist, dass der Subventionsbericht auch ein Kapitel über Steuervergünstigungen enthält. Die aufgelisteten 92 Steuervergünstigungen ergeben ein Volumen von rund 2,5 Milliarden Franken. Diese stellen letztlich - nach Darstellung des Bundesrates - einen Einnahmenverzicht dar, der schwierig aufaddiert oder genau beziffert werden kann.
In der Kommission wurde die Frage gestellt, wann der auf Ende 2008 in Aussicht gestellte Bericht zu den Steuervergünstigungen zu erwarten sei. Der Bericht soll gemäss Auskunft der Verwaltung gegen Ende des Herbsts vorliegen. Die Kommission bittet um Mitteilung, falls eine weitere Verzögerung zu erwarten wäre. Im Hinblick auf die Auseinandersetzungen mit der EU im Steuerbereich wurde die Erwähnung dieses Bereichs im Subventionsbericht 2008 ebenfalls teilweise bemängelt und als problematisch bezeichnet.
Für den vorliegenden Bericht wurden 228 von 361 Subventionen überprüft. Nicht überprüft wurden Subventionen, die einmaligen Charakter haben. Gesamthaft wurde Handlungsbedarf bei 71 Subventionen erkannt, bei 20 davon grundlegender Handlungsbedarf. 33 dieser Subventionen haben direkte Auswirkungen auf den Haushalt; in etlichen Fällen konnte die Umsetzung bereits eingeleitet werden.
Als der erste Subventionsbericht in Auftrag gegeben wurde, hoffte man, beträchtliche Einsparungen zu erreichen. Dem ist nun bei Weitem nicht so. Eine Quantifizierung ist anscheinend auch nicht ganz einfach und fällt mit voraussichtlich 100 Millionen Franken doch eher bescheiden aus. Der Bericht enthält jedoch konkrete Empfehlungen und Prüfaufträge betreffend einzelne Subventionen.
Subventionen sind für den Bund ein wichtiges Instrument zur Erfüllung seiner Aufgaben. So wurde die Frage nach programmatischen Vorgaben bei der Erarbeitung von Subventionskriterien durch den Bundesrat gestellt. Vonseiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Überprüfung nicht als Sparinstrument verstanden werden dürfe. Es sollen jedoch überholte Subventionen eruiert und es soll deren Abschaffung bzw. das Ausmass des finanziellen Einsatzes geprüft werden.
Der Finanzkommission wird der Bericht bei der Budget- und Staatsrechnungsdebatte unzweifelhaft gute Dienste leisten. Transparenz bei diesem bedeutenden Ausgabenposten des Bundes ist wertvoll und notwendig. Die Überprüfung ist somit ein unverzichtbares Instrument der Strategie zur Haushaltsanierung.
Immer wieder soll auch die Befristung von Subventionen geprüft werden, dies z. B. bei Anstossfinanzierungen. Denn es wäre allzu bequem, diese einfach weiterzuführen. Der Ansatz für das Sprechen von Subventionen soll immer sein: Ist ein Wachstum des Haushaltes verantwortbar, welche Reformen sind allenfalls nötig, erreichen wir die gesetzten Ziele, und tun wir, gemessen an den künftig vorhandenen Mitteln, das Richtige zur Aufgabenerfüllung? Die Kommission begrüsst und unterstützt mehrheitlich diese Haltung des Bundesrates.
Der Finanzkommission wurden die Ergebnisse des Berichtes nach Aufgabengebieten von der Verwaltung detailliert dargestellt. Bemängelt wurde in der Kommission, dass eine wirkliche Übersicht über die Positionen, bei denen Handlungsbedarf erkannt wurde, fehlt. Dies wurde der Kommission im Rahmen des Kontrollberichtes in Aussicht gestellt, gekoppelt mit dem Ausweis der finanziellen Einsparungen. Zu den Prüfaufträgen wurden Fragen gestellt, im Speziellen zu den Bereichen Bildung und Forschung, Hochschulförderungsgesetz, Kultur und Freizeit - dabei ist die Filmförderung - sowie zur Evaluation von Gesundheitskampagnen.
Unterschiedlich fiel die Bewertung dieses Berichtes aus. Einerseits wurde der Ruf nach gesetzlichen Befristungen laut, Stichwort Sunset Legislation. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Subventionen unter dem Aspekt der Eigenverantwortung hinterfragt werden sollte. Auf der anderen Seite wurde bemängelt, dass nirgends über den Einsatz von mehr Mitteln gesprochen wird. Subventionsüberdenkungen wurden als Abbau- und Kürzungsvorlagen bezeichnet. Diese unterschiedlichen Meinungen werden wohl auch zukünftig kaum unter einen Hut zu bringen sein.
Trotz den erwähnten Kritikpunkten erachtet die Mehrheit der Kommission den Bericht als qualitativ gut. Die Kommission dankt der Verwaltung für die grosse Arbeit, die zur Erstellung des Berichtes zu leisten war. Die Finanzkommission beantragt dem Parlament, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
En vertu de l'article 5 de la loi sur les subventions, le Conseil fédéral est tenu d'examiner périodiquement, tous les six ans au moins, les subventions versées par la Confédération. Les subventions revêtent une grande importance pour les finances de la Confédération, puisqu'elles représentent près de 60 pour cent du budget, soit environ 30 milliards de francs.
Les subventions peuvent être classées en quatre catégories: les aides financières, les indemnités, les contributions à des organisations internationales, ainsi que les allègements fiscaux à titre de non-recettes. L'objectif de l'examen des subventions n'était pas d'établir un programme d'économies, mais d'augmenter la transparence, de vérifier l'efficacité des subventions, tout en contrôlant le caractère rationnel des procédures.
La procédure d'examen s'est faite en plusieurs temps. Dans un premier temps, les offices concernés ont procédé à leur propre autoévaluation. Ensuite, l'Administration fédérale des finances a effectué une contre-évaluation. Enfin, pour les cas où cela s'est avéré nécessaire, une procédure d'épuration itérative a été introduite. Sur les 361 subventions versées en 2006, 133 n'ont pas fait l'objet d'une évaluation détaillée, soit parce que leur suppression était imminente, soit parce qu'elles venaient d'être examinées dans le cadre d'une réorganisation. L'analyse en détail des 228 subventions retenues a permis d'identifier 71 subventions requérant des mesures, dont 20 mériteraient d'être réformées en profondeur.
Le potentiel d'économies de 100 millions de francs, qui avait été identifié au moment de l'établissement du rapport, a été revu à la baisse entre-temps, à la suite de décisions du Conseil fédéral, mais aussi du Parlement. En outre, il est possible de supprimer 32 mesures, mineures pour la plupart. Le Conseil fédéral s'est déjà prononcé pour une suppression ou une réduction des subventions dans le tiers des cas. Des mandats d'examen ont été attribués dans les autres cas.
Le Département fédéral des finances rendra compte de l'avancement de l'examen des subventions dans des rapports de controlling bisannuels, ainsi que dans le cadre des messages concernant les comptes 2009 et 2011.
La commission approuve la proposition faite par le Conseil fédéral quant à la façon de procéder aux examens des futures subventions. Il entend procéder de deux façons différentes: d'une part, par un examen intégré dans un message pour les subventions dont le financement est périodiquement demandé au Parlement par le biais d'un message spécial et pour les subventions dont la base légale a été créée ou modifiée pendant la période, et, d'autre part, pour les autres subventions, par un examen périodique dans le cadre d'une procédure globale, les résultats étant ensuite publiés dans un rapport d'examen comme jusqu'ici.
Comme nous l'avons vu, la Confédération peut octroyer des subventions en agissant sur les dépenses ou sur les recettes. La loi sur les subventions donne en effet la priorité aux dépenses, car les allègements fiscaux dérogent au principe de l'imposition selon la capacité économique et sont difficilement contrôlables. Les pertes de recettes qu'ils entraînent sont en outre difficiles à quantifier et peu transparentes. Elles étaient déjà chiffrées et estimées à au moins 2,5 milliards de francs en 1997. Leur nombre a pratiquement doublé depuis le rapport de 1997. 92 cas d'allègements fiscaux ont été recensés, vous trouvez les principaux à l'annexe 3 du rapport. En conséquence, les pertes de recettes ont augmenté considérablement.
Après que le Conseil des Etats a, comme conseil prioritaire, pris acte du rapport à la session de printemps 2009, notre commission s'est penchée sur ce rapport lors de sa séance plénière des 2 et 3 avril 2009. Le rapport présenté par l'Administration fédérale des finances a été jugé de bonne qualité. Il est une véritable mine d'informations; il sera très utile à notre commission pour l'examen du budget et des comptes.
Le débat d'entrée en matière a cependant été l'occasion pour les parlementaires de poser un certain nombre de questions aux représentants de l'administration et également de leur faire part d'un certain nombre de remarques. La commission a relevé que la période de six ans, prévue par la loi sur les subventions, entre chaque examen périodique, n'avait pas été respectée. La rapporteure de langue allemande vous a cité quelques motifs qui expliquent cela.
Par ailleurs, certains parlementaires ont estimé que les conclusions sur le potentiel d'économies restaient relativement modestes compte tenu des montants globaux importants liés aux subventions. Ceci a naturellement incité une partie des membres de la commission à poser la question de la pertinence du choix de ne pas évaluer nombre de subventions. La procédure a ensuite été rappelée par les représentants de l'administration, à savoir que les subventions sur lesquelles la marge de manoeuvre était trop faible, celles qui venaient d'être examinées dans le cadre d'une réorganisation ou celles qui allaient être prochainement supprimées n'avaient plus fait l'objet de rapports.
De plus, plusieurs parlementaires ont déploré le fait que l'examen des subventions avait été mené uniquement dans le sens d'une diminution de ces dernières. Il leur a été répondu que l'examen des subventions relevait certes aussi de l'assainissement du budget, mais qu'il n'avait pas été mené dans le sens d'un exercice d'économies.
La question de la limitation dans le temps des subventions a également fait l'objet d'une discussion dont la conclusion a été, conformément à la loi sur les subventions d'ailleurs, que la limitation dans le temps devait se décider au cas par cas.
Par ailleurs, il est à relever que le débat a également porté sur la pertinence d'intégrer les réductions, les allègements fiscaux dans le domaine des subventions. La réponse donnée par l'administration est clairement oui. En vertu de la loi cela s'impose, même si l'évaluation des effets quantitatifs d'une réduction semble difficile à mener. L'administration a par ailleurs indiqué qu'un rapport sur le sujet serait remis vers le milieu de l'année 2009. Comme vous l'a déjà indiqué la rapporteure de langue allemande, le rapport n'a pas encore été remis à ce jour et, Monsieur le président de la Confédération, notre commission l'attend avec une certaine impatience.
Au nom de la commission, je remercie le Conseil fédéral, les offices concernés et l'Administration fédérale des finances du grand travail accompli dans l'élaboration de ce rapport.
Je vous invite à prendre acte du rapport.
Füglistaller Lieni · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir haben hier nun den zweiten Bericht dieser Art zur Kenntnis zu nehmen. Im Jahre 1990 wurde per Bundesgesetz beschlossen, dass alle sechs Jahre eine periodische Überprüfung der Finanzhilfen und Abgeltungen vorgelegt werden müsse. Der nun zu beratende Bericht ist erst die zweite Überprüfung innert achtzehn Jahren. Das entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen, auch wenn uns der Bundespräsident als Grund die Aufgabenüberprüfung genannt hat. Das ist eine erste Feststellung.
Eine zweite Feststellung ist, dass fast 40 Prozent der 361 echten Subventionen - also Finanzhilfen, Abgeltungen und Beiträge - nicht überprüft wurden. Deshalb haben wir nur einen Bericht über 228 solcher Vorgänge. Begründet wurde dieser Umstand damit, dass es sich teilweise um abgeschlossene Subventionstatbestände handle beziehungsweise um solche, die eben auch beim ersten Bericht nicht überprüft wurden, vor allem im Bereich der Sozialwerke. Nur, man kann auch abgeschlossene Subventionen auf ihre Effektivität und auf ihre Effizienz hin überprüfen, um vielleicht auch hinsichtlich künftiger Entscheidungen entsprechende Kenntnisse zu gewinnen.
Wenn man - und das ist die dritte Feststellung - die 92 Steuervergünstigungen eben auch als Subventionen betrachtet, weil sie letztlich einen Einnahmenverzicht darstellten, so sollte man wenigstens differenzieren. Es kann ja nicht sein, dass man die 4300 Franken Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer als Subvention bezeichnet. Immerhin will das Steuergesetz eine gerechte Besteuerung, und zwar nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass Kinder nicht nur etwas kosten, sondern letztlich dem Staat und der Gesellschaft auch etwas bringen. Man müsste sonst eigentlich im Subventionsbericht die ungerechte Einforderung der sogenannten Heiratsstrafe als zusätzliche Einnahme festhalten, welche bei tatsächlicher rechtsgleicher Behandlung nicht anfiele.
Wir können zur Kenntnis nehmen, dass lediglich bei 71 subventionierten Aufgaben Handlungsbedarf besteht, was gemäss den vorliegenden Zahlen Auswirkungen von maximal 100 Millionen Franken haben könnte. Die Zahlen im vorliegenden Bericht stammen aus dem Jahr 2006. Seit der Drucklegung des Berichtes sind nun fast zwei Jahre vergangen. Wir finden im Bericht einen zusammengefassten Massnahmenkatalog mit sehr vielen Prüfungsaufträgen, Optimierungsvorschlägen und Verfahrensverbesserungen. Wir möchten dieses dicke Buch und diese Erkenntnisse nicht einfach so zur Kenntnis nehmen. Es scheint uns angezeigt, dass uns der Bundesrat in einem kurzen Bericht aufzeigt, was die Überprüfungen, die Massnahmenliste, die Optimierungsvorschläge usw. bisher gebracht haben. Wir müssen doch letztlich die Wirkung des Bundesgesetzes und solcher Listen aufgezeigt bekommen. Die Massnahmenliste ist mittlerweile über zwei Jahre alt. Man sollte doch feststellen können, ob und wie diese Liste umgesetzt worden ist und welche Resultate dieser Katalog tatsächlich erbracht hat. Das kann durchaus im Rahmen der jeweiligen Rechnungsabnahme erfolgen.
Wir alle wissen, dass wir finanziell schwierigen Zeiten entgegengehen. Wir wissen, dass das jährlich angestrebte Wachstum von 3 Prozent künftig zu Defiziten führen wird, weil die Einnahmen mit den Ausgaben nicht Schritt halten. Der Bundesrat hat uns immer wieder bestätigt, dass die Aufgabenüberprüfung umgesetzt werden soll. Allerdings sei der Ansatz der Aufgabenüberprüfung top down. Wenn der Subventionsbericht aber eher als Bottom-up-Ansatz zu verstehen ist, so scheint es doch selbstverständlich, dass man die angezeigten Massnahmen eben auch umsetzt und zumindest darstellt, welche Ergebnisse erzielt werden. Wir können uns sonst die Mühe mit diesem dicken Buch sparen und uns anhand der im Internet dargestellten Subventionsdatenbank selber ein Bild machen bzw. einzelne Positionen durch entsprechende Vorstösse hinterfragen. Für die Aufschaltung der damit öffentlich zugänglichen Datenbank möchte ich mich ausdrücklich bedanken; das ist echte Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Einen wichtigen Punkt gilt es in Zukunft viel stärker zu gewichten, das hat sogar der Bundespräsident in der Kommission gesagt: die gesetzliche Befristung von solchen Finanzbeihilfen und Abgeltungen. Es wäre dienlich, wenn der Bundesrat zusätzlich zu den im Bericht gemachten Ausführungen nun etwas konkreter würde.
Sie konnten dem Bericht entnehmen, dass der Bund Subventionen ausrichtet, welche mit Entscheidungen aus dem 18. Jahrhundert begründet werden. Unsere Aufforderung an den Bundesrat geht dahin, uns darzulegen, wie er mit der gesetzlichen Verpflichtung einer Sunset Legislation künftig umgehen will. Die Ausführungen dazu im vorliegenden Bericht sind uns etwas zu vage. Es ist wirklich zu überlegen, ob man nicht konsequent sein und generell bei jeder Gesetzgebung - Gesetzgebung hat in der Regel ja auch finanzielle Auswirkungen - eine Befristung einführen soll. Wir bitten deshalb den Bundesrat, zu diesem Punkt noch zusätzliche Ausführungen zu machen. Das ist der eine Punkt, zu dem wir Ausführungen haben möchten.
Der andere Punkt betrifft die Frage, ob die Schweiz weiterhin freiwillige Beiträge an internationale Organisationen bezahlen soll, selbst wenn die Finanzen in unserem Land fehlen. Ich meine nicht die vertraglich vereinbarten Mittel, sondern die darüber hinaus bezahlten freiwilligen Unterstützungen.
Mit diesen Bemerkungen nimmt die SVP-Fraktion den vorliegenden Bericht zur Kenntnis und erwartet, dass aus den Erkenntnissen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.
Gadient Brigitta M. · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo BD
Der gesetzliche Auftrag sieht vor, dass die Subventionen alle sechs Jahre überprüft werden. Nun hat es bis zum zweiten Bericht - wir haben es gehört - etwas länger gedauert. Nichtsdestotrotz schätzt die BDP-Fraktion die transparente Darstellung und auch die periodische Überprüfung der Subventionstatbestände.
Das Ziel einer solchen Subventionsüberprüfung darf aber nicht einfach die Abschaffung von möglichst vielen Subventionen sein. Natürlich sollen und müssen wir Subventionen immer wieder kritisch hinterfragen, aber "Subvention" darf auch nicht per definitionem ein Unwort sein. Es ist klar, man kann die eine oder andere Subvention gerade aus bürgerlich-liberaler Sicht infrage stellen. Insbesondere im aktuell schwierigen finanziellen Umfeld und nicht zuletzt auch mit Blick auf den mittelfristigen Finanzplan steigt natürlich der Anreiz, Subventionen kritischer als üblich zu betrachten. Trotzdem darf man nicht der Gefahr erliegen, vor lauter Kritisieren und Hinterfragen den ganzheitlichen Zusammenhang auszuklammern. Subventionstatbestände können nicht einfach isoliert betrachtet werden, da die ihnen zugrunde liegenden Entscheide oftmals in einem vernetzten Kontext gefällt worden sind.
Nun hat der Bericht zwar keine direkte legislatorische Wirkung oder Kompetenz, aber er geht trotzdem zu weit, wenn einfach so mit einem Federstrich zum Beispiel die Weiterführung von Innotour oder die Finanzierung der historischen Verkehrswege infrage gestellt werden. Es ist natürlich gerade aus Bündner Sicht sodann völlig unhaltbar, wenn in diesem Bericht postuliert wird, die Subventionen für den Autoverlad am Vereina seien bereits ab 2010, also ab dem nächsten Jahr, zu streichen. Damit setzt man sich über klare parlamentarische Entscheide hinweg, und das kann und darf nicht Inhalt eines solchen Berichtes sein.
Wir halten abschliessend aber zugleich fest, dass der Aufgabenüberprüfung im finanzpolitischen Kontext eine wesentlich grössere Bedeutung zukommt als der Subventionsüberprüfung, und nehmen in diesem Sinne Kenntnis vom Subventionsbericht.
Bänziger Marlies · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Der Bundesrat hat mehrmals auf Bundesebene langfristige Steuerentlastungsprogramme lanciert, die Sie in Ihrer bürgerlichen Mehrheit bisher gerne angenommen und gutgeheissen haben: die Mehrwertsteuerreform, den jährlichen Ausgleich der kalten Progression, die sogenannte Familienbesteuerung und die Unternehmenssteuerreform III, die sich in Erarbeitung befindet. Der Bundesrat weiss dies, Sie wissen es: Wir stehen vor einem finanzpolitischen Chaos. Wir stehen vor einem strukturellen Defizit des Bundeshaushaltes in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken jährlich.
Die Steuergeschenke sind gemacht, aber es fehlt noch immer das Konzept, wie der Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht kommen soll. "Aufgabenüberprüfung" heisst das Zauberwort, und ein Teil davon ist der Subventionsbericht des Bundesrates, den wir heute diskutieren. Die Grundhaltung des Berichtes ist klar: Was muss nicht mehr unbedingt subventioniert werden? Wo kann der Bund noch sparen, die Zitrone pressen, bis noch etwas Saft daraus tröpfelt? Das ist der finanzpolitische Hang zur Magersucht, der also auf jede Ernährungsberatung verzichtet, denn es fehlt die Analyse, welche Folgen beim Wegfall einer Subvention auf der Ebene der Gemeinden, der Gesellschaft oder international zu erwarten sind. Wohlverstanden, wir Grünen meinen nicht, dass immer alles und jedes subventioniert werden soll. Weder die Luftfahrt noch Teile der Stempelabgabe sollen subventioniert werden. Aber - das sei in Klammern angemerkt - es ist laut Subventionsbericht entgegen den Empfehlungen der OECD eben so, dass in der Schweiz der Stempel subventioniert wird. Es fehlten verlässliche Daten, heisst es im Bericht, um zu wissen, was dem Staat durch die Teilsubventionierung des Stempels entgehe.
Wir Grünen wünschen eine Analyse: Was geschieht, wenn der Bund Subventionen streicht, die jetzt Anreize darstellen? Diese Frage stellt sich allenfalls auch mit Blick auf die Freiwilligenarbeit, auf Beiträge von Kantonen, Gemeinden oder auf die internationale Zusammenarbeit. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele: Wir sparen 2,5 Millionen Franken, wenn wir darauf verzichten, uns international an der Abrüstungshilfe bezüglich Chemiewaffenvernichtung zu beteiligen. Wir sparen 2 Millionen Franken, wenn wir nicht mehr an der Weltausstellung teilnehmen. Wir können auch sparen, wenn wir keine Bücherausstellungen mehr mittragen. Wir sparen 5 Millionen Franken, wenn wir auf die Förderung im Bereich der Innovation und der Zusammenarbeit im Tourismus verzichten - und so weiter, frei nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist.
Natürlich lohnt es sich, gelegentlich zu überdenken, ob Subventionen noch Sinn machen, aber nicht unter der Prämisse der staatlichen Magersucht, der Rappenspalterei ohne Rücksicht auf Verluste, sondern unter dem Betrachtungswinkel einer Kosten-Nutzen-Analyse in einem weiteren Sinn. Und genau dies bitten wir den Bundesrat bei seinem weiteren Vorgehen im Rahmen der Subventionsüberprüfungen zu bedenken.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Vorab danke ich für den umfangreichen Subventionsbericht. Es steckt wirklich sehr viel Arbeit darin. Sie verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.
Wir halten es für sinnvoll, die geleisteten Subventionen regelmässig zu überprüfen, damit die finanziellen Mittel richtig gelenkt werden können. Was aber verblüfft, sind die Ausrichtung des Berichtes und der Verlauf der Diskussion. Es geht nicht um die Steuerung der Finanzströme im Allgemeinen. Es geht nur um das Aufspüren von Verzichtpotenzial, um das Erkennen von überholten Subventionen. Im Ergebnis geht es also nur um den Abbau von Leistungen. Das ist sehr einseitig, aber entspricht wohl bis zu einem gewissen Grad dem Zeitgeist.
Der Subventionsbericht zeigt, dass der allergrösste Teil der Leistungen berechtigt ist. Das ist eine Feststellung, unabhängig von der Höhe der geleisteten Subventionen. Doch der Bericht richtet das Augenmerk prioritär auf kleine Subventionen, auf sogenannte Bagatellbeiträge. Wir Grünen bezweifeln die Richtigkeit dieses Vorgehens. Wer gezielt auf kleine Subventionen losgeht, in der Meinung, diese seien inhaltlich von geringer Bedeutung, übersieht, dass es im Kern bei den Subventionen gar nicht um die Höhe des geleisteten Beitrags gehen muss, sondern um die erzielte Wirkung. Auch kleine Subventionen können sehr effektiv sein. Konkret möchte ich zwei Beispiele herausgreifen:
Anlässlich der Budgetdebatte 2009 wurde deutlich, dass bei der Förderung des Schweizer Films grosse Lücken bestehen. Es erstaunt daher, dass nun hier geprüft wird, den Beitrag an Eurimages, die Filmförderinstitution des Europarates, zu streichen und ihn dafür nicht allenfalls umzulagern oder direkt dem Schweizer Film zukommen zu lassen.
Das zweite Beispiel ist das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern. Es ist das bestbesuchte Museum der Schweiz und erfüllt einen wichtigen Bildungsauftrag. Seit 1999, seit dem Zeitpunkt, da manche vorherigen Förderer und Träger ihre Unterstützung nach der Entlassung in die Selbstständigkeit reduziert oder ganz eingestellt haben, fördert der Bund diese Institution mit Beiträgen.
Es ist richtig, dass der Bund dem Verkehrshaus hilft, denn es ist eine Bildungseinrichtung von nationaler Bedeutung. Nun wird laut den Seiten 6278 und 6303 des Subventionsberichtes erneut eine Kürzung oder gar eine Streichung des Beitrages der Eidgenossenschaft erwogen. Ich verstehe das nicht. Das Haus arbeitet im Vergleich zu anderen Museen sehr erfolgreich. Es hat einen ausserordentlich hohen Eigenfinanzierungsgrad. Was will die Verwaltung mit einer Kürzung oder Streichung der Subvention erreichen? Will sie dem Verkehrshaus quasi seinen Erfolg zum Vorwurf machen? Generationen von Schülerinnen und Schülern haben dort etwas für ihr Leben mitnehmen können, das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Ich bitte den Bundesrat um eine Stellungnahme.
Den Bericht als Ganzes nehmen wir zur Kenntnis. Wir bitten Sie, das auch zu tun.
Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Die Kritik am "Subventionismus" bzw. am Subventionswesen ist etwa gleich verbreitet und gleich allgemein wie die Kritik an der Bürokratie: Sie gehört gewissermassen zum guten Ton des politischen Alltags, sie gehört gewissermassen zum Stammtischgeschimpfe über den Staat. Es schimpfen immer die einen über die anderen; dabei sind es oft selbst Subventionsempfänger, die darüber schimpfen, dass andere Subventionen erhalten. Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass in der Landwirtschaft nicht alle glücklich sind darüber, dass Kulturprodukte gefördert werden, und umgekehrt. Das ist ein Problem. Das ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die Kohärenz dieser Gesellschaft ohne die getätigten Subventionen letztlich vielleicht gar nicht mehr gewährleistet wäre. Ich würde die Behauptung aufstellen, dass der Subventionsbericht zeigt, dass unzählige einzelne staatliche Leistungen eigentlich eine soziale Vielfalt ermöglichen, die dieses Land und das Leben in diesem Land erträglich und lebbar machen, und dass es gar nicht so einfach wäre, tatsächlich substanzielle Kürzungen vorzunehmen.
Dieser Subventionsbericht stiess natürlich auf Kritik, zum Beispiel bei jenen, die Abbau fordern, nur wird ja - da sind wir wieder beim Anfang meines Votums - Abbau immer bei den anderen gefordert, bei der vermeintlichen Klientel der anderen, damit die eigene möglichst geschont wird. Ich behaupte, grosso modo ist der Kuchen einigermassen sinnvoll verteilt - was nicht heisst, dass die einzelnen Subventionsleistungen nicht überprüft werden können und sollen.
Vergessen wir aber nicht: Subventionsleistungen sind auch historisch gewachsene Leistungen, die nicht einfach von heute auf morgen gestoppt werden können. Wir können nicht einfach mit der Tabula-rasa-Methode etwas infrage stellen, was historisch gewachsen ist. Es gibt einige Institutionen, zum Beispiel im Kulturbereich, die von diesen Leistungen abhängen. Tun wir also nicht allzu "schmürzelig", sondern sparen wir dort, wo es sinnvoll ist, und nicht bei Details im Subventionswesen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Wir haben es gehört: Mindestens alle sechs Jahre muss der Bundesrat prüfen, ob die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen mit den im Subventionsgesetz festgehaltenen Grundsätzen übereinstimmen. Der Bundesrat muss dem Parlament über das Prüfungsergebnis Bericht erstatten und, wenn nötig, die Änderung oder Aufhebung von Erlassen beantragen oder Verordnungen ändern oder aufheben.
Der Bericht zeigt, dass die meisten Subventionen und Leistungen nötig und wirksam sind. Wir können sagen, dass Subventionen bei der Aufgabenerfüllung ein wichtiges Instrument sind. Wichtig ist aber auch, was im Bericht gesagt wird: Die Subventionsüberprüfung stellt kein Entlastungsprogramm dar. Schon beim Erlass des Subventionsgesetzes hat der Bund klargestellt, dass eine Subventionsüberprüfung keine Sparübung ist. Trotzdem - wir haben es auch heute Morgen gehört - erwarten einige Parlamentarier von den heutigen Diskussionen, vor allem zum Subventionsbericht, Entlastungsprogramme als Effekt. Das wäre ein falscher Ansatz. Immerhin werden rund 70 Subventionsanpassungen stattfinden - mit Verzicht, Kürzung oder Überprüfung -, die zu Einsparungen im Betrag von 100 Millionen Franken führen werden. Sie sind in gewissen Bereichen nichts anderes als Abbaumassnahmen und können sogar in Widerspruch zu Entscheiden des Parlamentes stehen. Verschiedene Subventionen, wie zum Beispiel die Finanzierung des Regionalverkehrs, können nicht als einzelne, isolierte Massnahmen betrachtet werden, sondern sind die Folge von komplexen politischen Entscheidungen, zum Beispiel eben im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Es gibt sicher Subventionen, die überholt sind und abgeschafft werden können. Aber es ist dem Bericht zu entnehmen, dass es eine Kategorie von Subventionen gibt, die sogenannten kleinen oder Bagatellsubventionen, die einfach gestrichen werden können, weil sie inhaltlich von geringer Bedeutung sind. Unserer Meinung nach ist das ein falscher Ansatz. Wichtig ist nicht unbedingt die Höhe, sondern ob das Ziel der Subvention erreicht wird.
Steuervergünstigungen sind Subventionen, wie im entsprechenden Kapitel des Berichtes erklärt wird. Im Bericht selbst sind 92 Steuervergünstigungen aufgelistet, die wichtigsten davon in Anhang 3. Darum besteht für die SP-Fraktion bei den Steuervergünstigungen Handlungsbedarf. Sowohl die OECD wie die Eidgenössische Finanzkontrolle fordern einen umfassenden Ansatz bei der Definition von Steuervergünstigungen sowie konkrete Einnahmenausfallschätzungen. In diesem Punkt ist die Berichterstattung in Zukunft zu erweitern und Transparenz zu schaffen. Tatsächlich verzichtet der Bericht auf einzelne Einnahmenausfallschätzungen, weil nach dem Bundesrat die Einnahmen nicht ausreichend präzise geschätzt werden können, auch aufgrund der fehlenden statistischen Basis. Diesbezüglich hat die Steuerverwaltung einen Zusatzbericht angekündigt, der sich aber verzögert, und wie die Berichterstatterinnen gesagt haben, warten wir alle auf diesen Bericht.
Dennoch hat sich mit 92 Steuervergünstigungen die Anzahl der aufgelisteten einnahmenseitigen Subventionen gegenüber dem Subventionsbericht 1997 in etwa verdoppelt. Die Zunahme ist auf zusätzliche Steuervergünstigungen zurückzuführen. Teilweise hat auch die sorgfältige Anwendung der Definition von Steuervergünstigungen zum Anstieg geführt.
Nach Meinung der SP-Fraktion - wir wären froh, wenn der Bundesrat dazu Stellung nehmen würde - soll der Subventionsbericht mehr Transparenz schaffen und die Wirksamkeit der Subventionen überprüfen, aber er soll nicht als Sparinstrument angesehen werden. Einsparungen können Folgen von Subventionsüberprüfungen sein, aber die Wirksamkeit und nicht das Sparen soll massgebend sein. Bei den Steuervergünstigungen muss mehr Transparenz geschaffen werden. In Zukunft sollen im Subventionsgesetz und entsprechend auch im Subventionsbericht Gender-Kriterien eingebaut werden.
Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen Kenntnisnahme.
Hutter Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale-radicale
Die FDP-Liberale Fraktion nimmt den Subventionsbericht mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge zur Kenntnis; das lachende Auge wegen der Gründlichkeit, der Ausführlichkeit, des Werts dieses grossen Berichtes, wofür wir herzlich danken möchten. Der Bericht ist sehr klar aufgebaut, er hat sehr gute, einprägsame und übersichtliche Anhänge; er ist in diesem Sinne sicher beispielhaft. Das weinende Auge betrifft die Mutlosigkeit, die Unverrückbarkeit, die enttäuschend wenigen Verbesserungsvorschläge, die Verzichtkriterien, die keine Beisszähne aufweisen. Die Mutlosigkeit, die wir beanstanden, betrifft auch die fehlenden Aussagen über die Wirkungen der Subventionen oder eben die ungenügenden Aussagen über diese Wirkungen. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion sind klar der Meinung, dass es bezüglich der Subventionen ein grösseres Veränderungspotenzial - nicht nur Sparpotenzial, sondern Veränderungspotenzial - gibt, als es in diesem Bericht hier zur Geltung kommt.
Hat der Berg eine Maus geboren? Betrachtet man den Bericht - ich bin überzeugt, dass Sie alle den Bericht ausführlich durchgelesen haben -, kann man sicher nicht von einer Maus sprechen. Man muss aber klar sehen, dass die Bedeutung dieses Berichtes zunehmen wird; dies deshalb, weil unser Bundeshaushalt bekanntlich eben in Schwierigkeiten geraten wird aufgrund der einbrechenden Konjunktur, aufgrund der reduzierten Einnahmen, aufgrund der wachsenden Ausgaben im Zuge der Massnahmen zur Stützung der Konjunktur. Wir haben also einen Bedarf, diesen Subventionsbericht nicht nur ernst zu nehmen, sondern ihn auch als Grundlage zu nehmen, um unsere finanzpolitische Leitlinie weiterzuentwickeln. Frau Kollegin Bänziger, dieser Bericht ist genau das Gegenteil eines finanzpolitischen Chaos, wie Sie es hier konstatiert haben. Wir hätten ein finanzpolitisches Chaos, wenn wir den Forderungen der Grünen Partei nach immer noch mehr Ausgaben gefolgt wären. Wir haben kein Chaos; dafür danken wir. Wir haben einen sehr guten Bericht.
Wir wissen alle, dass Subventionen sehr, sehr erratischen Charakter haben. Sie werden sehr oft als wohlerworbene Rechte betrachtet, wenn sie einmal bestehen. Der Widerstand gegen jede Veränderung, natürlich speziell gegen die Reduktion, ist sehr gross und sehr breit. Wir haben es auch hier wieder gehört: Es gibt sofort regionalpolitische Perspektiven, die hier in den Vordergrund gerückt werden. Man hätte aufgrund des Votums von Herrn Kollege Schelbert jetzt denken können, dass eigentlich nur das Verkehrshaus der Schweiz - er als Luzerner musste das natürlich bringen - etwas zu kurz gekommen sei.
Wir nehmen diesen Bericht, wie gesagt, mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis. Wir möchten aber, dass dieser Bericht als finanzpolitische Grundlage, als ein griffiges Gestaltungsinstrument benutzt werden kann. Wir vermissen hier noch den Gestaltungswillen unseres Bundesrates; die Wirkung sollte noch vermehrt ins Zentrum gerückt werden. Wir vermissen es, dass man nicht auch bei ablaufenden oder bei verflossenen, abgeschlossenen Subventionen bewusst und ganz konzentriert die Wirkung kontrolliert. Wir möchten vermehrt auch die Veränderungen dieser Subventionen dargestellt sehen - Veränderungen sowohl im Sinne von Zunahmen als auch im Sinne von Abnahmen. Vor allem muss dieser Bericht - dies ist unser Kernanliegen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und natürlich vor allem auch geschätzter Herr Bundespräsident - die Grundlage einer Aufgabenüberprüfung sein; er gehört zur Grundlage einer Aufgabenüberprüfung.
In diesem Bericht werden auch die sogenannten Sunset-Klauseln behandelt; es wurde von den Kommissionssprecherinnen erwähnt. Wir sehen darin ebenfalls eine grosse Chance. Wir sollten grundsätzlich jede Subvention mit einem Verfalldatum versehen. Eine Subvention sollte immer wieder zur Sprache, zur Entscheidung kommen. Es darf nicht sein, dass bestehende Subventionen unsere Handlungsfreiheit insofern beschränken, als künftige Ausgaben dann eben gar nicht mehr zum Zuge kommen, weil aufgrund eines engen Finanzhaushaltes keine zusätzlichen Subventionen mehr gegeben werden können. Wir wollen solche Sunset-Klausel konkret und in allen möglichen Fällen anwenden.
Wir möchten auch die degressive Ausgestaltung der Subventionen vermehrt einsetzen, sodass die Subventionen nicht im Sinne eines Automatismus immer weitergeführt werden, sondern dass sie eben abnehmen, damit sich die Subventionsbezüger auch auf eine erhöhte Selbstständigkeit einstellen können. In diesem Sinne sind im Bereich der Subventionen nicht Automatismus und Konservativismus gefragt, sondern Flexibilität und kritische Beurteilung, was aufgrund dieses Berichtes sehr wohl möglich ist.
Ich komme zum Schluss, und dieser Schluss darf ja auch nicht ganz ohne Selbstkritik sein: Der Subventionsbericht ist das eine - er ist gründlich, er ist ausführlich -, aber unsere Politik, die natürlich letztlich den Inhalt dieses Buches ausmacht, ist das andere. Wenn wir hier mit unserer Ausgabenfreudigkeit immer neue Aufgaben schaffen, die dann wieder subventioniert werden müssen, die immer mehr Stoff für diesen Bericht schaffen, dann werden wir in den kommenden Zeiten der finanzpolitischen Enge und der finanzpolitischen Schwierigkeiten die Subventionen nicht in den Griff bekommen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte Sie aber auch, nicht nur in Bezug auf die Arbeit unserer Regierung kritisch zu sein, sondern auch in Hinsicht auf die Entscheide, die wir hier in diesem Parlament fällen.
Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Ich möchte eingangs danken, zunächst den beiden Kommissionssprecherinnen, die den Bericht sehr gut präsentiert haben, und dann Ihnen für die gute Aufnahme, die der Bericht offensichtlich gefunden hat. Ich möchte mich auf vier Bemerkungen konzentrieren, die in die Zukunft gerichtet sind, und mich nicht mehr mit dem Bericht selber befassen; das haben Sie ausführlich getan, vor allem auch die Kommissionssprecherinnen.
Das Subventionswesen ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Bundestätigkeit. 60 Prozent der Ausgaben sind Transferausgaben. Damit hat das Subventionswesen eine enorme Bedeutung für den Bund. Wir konzentrieren uns bei den Subventionen in erster Linie natürlich auf die Zahlungen, die bezifferbar den Bundeshaushalt verlassen. Das kann man aufaddieren, und am Ende ist klar, wie viel Geld aus der Kasse geflossen ist. Schwieriger sind alle diejenigen Anliegen, die mit Mindereinnahmen, mit Vergünstigungen auch im Steuerbereich zu tun haben. Denn dort wird das Beziffern der entsprechenden Aktivitäten eben sehr viel schwieriger. Deshalb haben wir uns in den ersten Umgängen dieses Subventionsberichtes mehrheitlich mit den Transferausgaben beschäftigt und nun den Kreis etwas erweitert. Aber ich möchte diese Vorbehalte, die man hier hat, doch als ernsthaft bezeichnen.
Im Vordergrund steht ferner die Transparenz der Subventionen und nicht die Frage, ob man sie erweitern, abschaffen oder streichen usw. soll. Der politische Umgang mit dem Subventionsbericht geschieht anschliessend in den einzelnen Botschaften, in den einzelnen Vorlagen. Er geschieht auch wieder beim Budget. Es ist nicht das Ziel, mit dem Subventionsbericht im engeren Sinne Fiskal- und Finanzpolitik zu betreiben, sondern es ist vor allem unser Bestreben, Transparenz zu schaffen. Das wollte ich als Einleitung doch noch verschiedenen Referentinnen und Referenten gesagt haben.
Zu den vier Punkten, die in die Zukunft gerichtet sind:
1. Zum Umsetzungscontrolling - Herr Füglistaller hat die Frage mit Recht angeschnitten -: Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente mit dem Umsetzen von Massnahmen beauftragt, die wir beschlossen haben, und es gibt einige. Das geschieht ähnlich wie beim letzten Subventionsbericht. Wir haben vom EFD aus anhand der Controllingberichte über den Stand der Umsetzungsarbeiten Rechenschaft abzulegen, und wir machen das in Zusammenarbeit mit den Departementen. Das gibt einen Bericht, und dieser Bericht wird im Zweijahresrhythmus erstattet. Für die Überprüfung 2008 werden wir jetzt im Rahmen des nächsten Subventionsberichtes den Schlussbericht zum Umsetzungscontrolling vorstellen. Im Rahmen der Botschaft zur Staatsrechnung 2011 erfolgt ebenfalls ein Umsetzungscontrolling, und dort wollen wir Ihnen als Zwischenbericht Rechenschaft ablegen, was an Massnahmen konkret beschlossen und umgesetzt wurde.
2. Zur Neugestaltung des Verfahrens: Herr Schelbert hat hier einige Fragen gestellt. Gestützt auf die Erfahrungen von zwei bisherigen flächendeckenden Subventionsüberprüfungen haben wir jetzt beschlossen, das Verfahren etwas anzupassen. Dadurch soll die Überprüfung noch effizienter und noch effektiver durchgeführt werden können. Wir wollen die Überprüfung der Subventionen künftig in zwei Gefässen vornehmen. Das erste Gefäss sind die Botschaften zu jedem einzelnen Sachgeschäft. Sie wissen ja, dass es dort bestimmte Kapitel gibt, zum Beispiel zur Verträglichkeit mit der Legislaturplanung und zu anderem. Hier soll nun Gleiches für die Subventionsplanung geschehen. Wir wollen den Botschaftsleitfaden - dieser Leitfaden wird von der Bundeskanzlei bei der Abfassung von Botschaften angewandt - mit einem Kapitel ergänzen, das "Subventionskapitel" lautet. Damit sollen die Subventionstatbestände in den Botschaften ein eigenes Kapitel bekommen. Das ist auch eine Frage, die Herr Hutter gestellt hat.
Das zweite Gefäss ist eben wie bis anhin im Rahmen der periodischen Subventionsüberprüfung. Ich meine, wir mussten, als wir diesen Subventionsbericht zum ersten Mal erstellten, zunächst einmal ein Inventar machen; das gab es nämlich in der Form noch nicht. In einer zweiten Phase haben wir dann das Ganze mit Informatik erfasst. Es gibt heute eine Datenbank, mit der man die Subventionen nachvollziehen kann.
3. Mehrere von Ihnen haben sich zur Frage der sogenannten Sunset Legislation geäussert; Sunset Legislation nennt man Anreizfinanzierungen, die mit der Zeit abnehmen sollen, weil sie effektiv Anstosscharakter haben und man davon ausgeht, dass irgendwann das erwünschte Ziel erreicht ist. Im Rahmen künftiger Botschaften sollen also systematisch gewisse Grundlagen von Subventionen geprüft werden. Es wird vielfach auch als Garantie für den schlanken Staat verstanden, dass eben automatisch gewisse überholte Subventionen wieder ausser Kraft gesetzt und staatliche Interventionen auf das Notwendige beschränkt werden. Natürlich, im politischen Alltag haben solche Sunset Legislations manchmal ihre Tücken. Es gibt genügend Beispiele, bei denen man mit der Zeit dann auf- statt abgebaut hat oder Subventionen immer wieder überprüft hat und zum Schluss gekommen ist, sie müssten einfach bestehen bleiben. Es gibt hier so ein paar berühmte Beispiele wie das "Schoggigesetz" oder Anstossfinanzierungen für Kinderbetreuung usw.
Ich meine nicht, mit den Einzelnen jetzt ins Gericht gehen zu müssen. Ich sage nur, der Mechanismus der "Sunset Legislation" kann auch das gegenteilige Ergebnis bewirken. Wenn man das Mittel gezielt einsetzt, dann kann es aber eben dazu führen, dass gewisse Subventionen abnehmen und irgendwann auslaufen oder dass man sich sagen muss, der Zweck einer Anstossfinanzierung sei nicht erfüllt worden. Bei allen Fördermassnahmen - es gab in letzter Zeit verschiedene; Sie haben heute Morgen auch wieder solche beschlossen - muss man eben solche Wirkungen im Blick behalten. Es gibt nämlich sehr viele Fördermassnahmen, die strukturerhaltende, innovationshemmende oder wettbewerbsverzerrende Effekte haben, manchmal alle drei zusammen. Dann ist es wichtig, dass man sich damit wieder beschäftigt.
4. Der Subventionsbericht ist nicht automatisch ein Abbaubericht, im Gegenteil: Ich habe Ihnen gesagt, dass es primär um das Schaffen von Transparenz geht. Wir müssen diesen Bericht deshalb auch gegenüber anderen Instrumenten abgrenzen, namentlich gegenüber der Aufgabenüberprüfung, die wir jetzt im Hinblick auf die Entwicklung des Bundeshaushaltes aktivieren müssen, dann aber natürlich auch gegenüber dem Budget, das alljährlich erstellt wird, und nicht zuletzt gegenüber Botschaftsvorlagen. Es ist ganz klar, dass mit jedem neuen Geschäft, das initiiert und durch eine Botschaft dem Parlament unterbreitet wird, auch die entsprechende Finanzierung vorzuschlagen ist. Ein Subventionsbericht wird nie die Aufgabe haben, hier einzuwirken. Vielmehr muss er am Ende die Transparenz garantieren.
In diesem Sinne danke ich Ihnen noch einmal für die gute Aufnahme. Ich glaube, die Voten haben uns gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und auch künftig solche Subventionsberichte erstatten sollten.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45