08.490
Irrogazione obbligatoria di una pena senza condizionale a chi porta armi senza permesso
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Geissbühler, Kaufmann, Müri, Reimann Lukas, Schwander)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Geissbühler, Kaufmann, Müri, Reimann Lukas, Schwander)
Donner suite à l'initiative
Stamm Luzi · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bin weit davon entfernt, das amerikanische Strafrecht zu verlangen, aber ich gebe zu, dass dieser Vorstoss eigentlich durch eine Beobachtung in den USA bzw. in New York hervorgerufen wurde. Bei meinem damaligen Besuch stand auf einem Plakat in der U-Bahn: "Got an illegal gun? Next stop prison; 3 1/2 years". Das heisst, wenn Sie illegalerweise eine Waffe tragen, werden Sie angehalten, und Ihre nächste Station ist das Gefängnis, wo Sie dreieinhalb Jahre verbringen. Wie gesagt, ich verlange keine amerikanischen Verhältnisse, aber es scheint mir nicht normal zu sein, dass in den anderen Ländern Leute, die illegal eine Waffe auf sich tragen, sehr hart angepackt werden, und in der Schweiz passiert faktisch nichts.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Runde Folge zu geben. Sie kennen ja die Konsequenzen: Wenn Sie der Initiative Folge geben, werden wir in der Kommission die Details aushandeln und bestimmen können, was genau die Konsequenzen sein werden.
Sie kennen die Problematik im schweizerischen Strafrecht: Die Kriminalität nimmt zu, aber es gibt keine griffigen Instrumente, um dagegen anzutreten. Wir haben die kurzen Freiheitsstrafen aufgehoben; wir haben keine Schnellgerichte; wir haben eine Strafprozessordnung, die eigentlich keinen griffigen ersten Schritt ermöglicht. Das heisst in der Praxis: Die Polizei hält die Leute zwar an, die irgendeine Straftat begehen, die mit irgendwelchen gefährlichen Gegenständen oder Waffen dreinschlagen. Aber der Polizei bleibt nichts anderes übrig, als diese Leute nach kürzester Zeit wieder in die Freiheit zu entlassen; und sie trifft sie, z. B. beim nächsten Fussballspiel, bereits wieder mit einer Waffe an. Ich halte es für dringend nötig, dass wir vom Bundesparlament her Gegensteuer geben. Ich halte es für dringend nötig, dass wir die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, dass hier griffige Massnahmen eingeleitet werden können.
Ich habe mit der parlamentarischen Initiative unbedingte Strafen gefordert. Ich fordere damit nicht automatisch Strafen von über sechs Monaten, ab denen sie gemäss jetzigem schweizerischem Strafrecht unbedingt sein können, sondern ich fordere einfach, dass wir Instrumente geben, damit eben die sofortige Inhaftierung möglich ist, damit eine Haft angeordnet werden kann, die vom Betroffenen auch als Strafe empfunden wird. Wie wir das machen, ist gleichgültig: Wir können an der Mindestdauer von sechs Monaten schrauben; wir können eine verlängerte Untersuchungshaft ermöglichen; wir können die Strafprozessordnung oder das materielle Strafrecht anpassen; aber wir können die Situation nicht weiter tolerieren, wie sie heute ist. In allen anderen Ländern - auch Rechtsstaaten -, in Deutschland, in Frankreich, in Italien, in den USA sowieso, werden diese Leute hart angepackt; in unserem Land ist faktisch Realität, dass sie sich am nächsten Tag wieder in Freiheit befinden und fast nichts zu befürchten haben.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Es ist noch nicht lange her, als wir über die Probleme mit den Armeewaffen gesprochen haben. Bei dieser Debatte mussten wir feststellen, dass wir viel grössere Probleme mit illegalen Waffen als mit den Armeewaffen haben. Es ist eine Tatsache, dass viele Straftaten mit illegalen Waffen verübt werden. Nun wollen wir mit der parlamentarischen Initiative gegen das illegale Tragen von Waffen und gegen illegale Waffen im Allgemeinen vorgehen. Dass es Probleme in diesem Bereich gibt, sehen wohl die meisten von Ihnen. Auch die Kommissionsmehrheit sieht Handlungsbedarf. Und trotzdem will man in diese Richtung nichts unternehmen, was mich doch ein bisschen erstaunt.
Es ist unserer Meinung nach wichtig, dass wir strenger gegen illegale Waffen und deren Besitz vorgehen. Ich denke da vor allem an das Tragen von illegalen Schusswaffen. Denn wer eine solche illegale Waffe auf sich trägt, hat meist nichts Gutes damit vor. Da die kurzen Freiheitsstrafen abgeschafft wurden, haben wir punkto Freiheitsstrafen keinen grossen Handlungsspielraum mehr. Dies ist auch ein Missstand im Strafrecht, der behoben werden muss.
Um das Problem mit den illegalen Waffen in den Griff zu bekommen und um die Zahl an Straftaten, welche damit verübt werden können, zu verkleinern, bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben; dies im Wissen, das die Mehrheit eben sagt, diese Initiative sei nicht wirklich das, was wir bräuchten. Aber wir müssen etwas machen. Hier hätten wir die Möglichkeit dazu; in der Kommission könnten wir dann eine gute Variante ausarbeiten.
Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Luzi Stamm hat seine parlamentarische Initiative begründet. Wie Sie gehört haben, enthält sie folgende Forderung: Wer beim Tragen von illegalen Waffen angehalten wird, sei mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von über sechs Monaten zu bestrafen. Die Strafe sei spätestens einen Monat nach Begehung des Delikts anzutreten. Sie haben die Begründung des Initianten gehört, ich brauche sie also nicht zu wiederholen.
Die Initiative enthält drei Elemente: Erstens will sie das Tragen von illegalen Waffen generell schärfer pönalisieren. Zweitens will sie etwas Neues einführen, indem sie jeden, der illegale Waffen trägt, mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von über sechs Monaten bestrafen will. Das ist ein Novum in unserem Strafgesetzbuch. Drittens will sie erreichen, dass die Strafe einen Monat nach Begehung des Delikts - nicht einen Monat nach der Verurteilung - angetreten werden muss. Dies sind die einzelnen Elemente.
Es war nun nicht so, dass die Kommission dem - wenn man es so nennen darf - allgemeinen Anliegen der Initiative, nämlich einer schärferen Verfolgung des Tragens illegaler Waffen, generell abgeneigt gewesen wäre. Es gab durchaus Kommissionsmitglieder, die am Schluss gegen die Initiative stimmten, obwohl sie der Meinung waren, dass das Tragen illegaler Waffen ein Problem sei und dass eine schärfere Ahndung durchaus ein Schlüssel zur Verbrechensverhinderung sein könne - sei es bezüglich der Verfolgung solcher Delikte, sei es, das müsste man genauer überprüfen, bezüglich der Bestrafung.
Die Kommission ging aber davon aus, dass die zwei vorgeschlagenen Mittel als untauglich anzusehen sind. Der Initiant hat ohnehin Mühe mit dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, wie er - notabene unter der Ägide von alt Bundesrat Blocher - neu verfasst wurde. Es ist nicht ganz klar, ob er mit dieser Initiative einfach das Strafrecht ad absurdum führen will oder ob seine Initiative bis ins Letzte ernstgemeint ist. Unterstellen wir Letzteres.
Das Strafgesetzbuch kennt bislang keine Vorschrift, wonach eine Straftat nur unbedingt geahndet werden kann. Alle Delikte, die unter einer dreijährigen Strafandrohungen stehen, können mit Teilstrafen belegt werden, Delikte, die unter einer Strafandrohung von zwei Jahren stehen, mit einer bedingten Strafe; sei es ein Gewaltdelikt, sei es ein Vermögensdelikt, sei es ein anderes Delikt. Für ein Sexualdelikt zum Beispiel, ein Delikt gegen die sexuelle Integrität einer Frau oder eines Kindes, ist die Strafandrohung nicht in jedem Fall zwei oder drei Jahre; das heisst, die Strafe muss nicht unbedingt ausgesprochen werden.
Würden wir der Logik der Initiative Stamm folgen, würde das heissen: Wir hätten im einen Fall des Tragens illegaler Waffen die Vorschrift, dass die Straftat unbedingt geahndet werden müsste, derweil alle anderen Straftaten, die unter die vorgenannte Klausel fallen, auch bedingt geahndet werden könnten, wenn die einschlägigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt wären. Dass dies keine ernsthafte, kluge gesetzgeberische Arbeit wäre, versteht sich, glaube ich, von selbst. Damit würden wir unseren Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wirklich ad absurdum führen. Die Frage des bedingten Strafaufschubes wäre nicht mehr eine Frage, für die Richtlinien generell gelten, sondern eine Frage des Einzeldeliktes. Und das kann ja nicht im Ernst die Anlage eines Strafgesetzbuches sein!
Zum dritten Element der Initiative: Die Initiative verlangt, dass die Strafe einen Monat nach Begehung des Deliktes angetreten werden muss. Es ist nicht ganz klar, was der Initiant, Herr Stamm, damit verfolgt. Will er erreichen, dass selbst ein noch nicht Verurteilter die Strafe antreten muss? Das kann er als ernsthafter Anwalt bestimmt nicht wollen. Will er erreichen, dass die Gerichte in solchen Fristen arbeiten müssen, dass diese Fälle in einem Monat - rechtskräftig notabene! - behandelt sind? Ich glaube, jeder Betrachter - und als solchen sehe ich auch den Initianten - weiss, dass dies unmöglich ist. Wir haben einen Instanzenzug. Selbst wenn innert zwei Wochen eine erstgerichtliche Instanz im Sinne des Initianten ein Urteil sprechen würde - das wäre ja ultraschnell -, könnte dies innert einer Frist von zehn Tagen weitergezogen werden. Das heisst, die Frist müsste abgewartet werden. Dann bleiben nicht einmal knapp zwei Wochen für die zweite Instanz, um die Monatsfrist einzuhalten, derweil das Bundesgericht - das immer noch zum Beispiel den Einwand der Verteidigung prüfen kann, ob man überhaupt mit einer illegalen Waffen konfrontiert sei oder nicht -, gar nicht mehr zum Zuge käme. Mit anderen Worten, der Initiant verlangt, etwas objektiv Unmögliches ins Gesetz zu schreiben.
Vor diesem Hintergrund ging die Kommission davon aus, diese Initiative sei klar abzulehnen. Sie sei systemwidrig. Sie sei auch in ihrem Ansinnen unverhältnismässig, und sie führe zu einer Schnelljustiz, die letztlich den Realitäten des Schweizer Gerichts- und Instanzenzugsystems nicht mehr gerecht wird.
In diesem Sinne beschloss die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, Ihnen zu empfehlen, dieser Initiative keine Folge zu geben, und solches empfehle ich Ihnen daselbst nunmehr auch.
Stamm Luzi · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, Herr Kollege Vischer: Ist es richtig, dass es andere Länder gibt, die mit Schnellgerichten und dann mit Entzug der aufschiebenden Wirkung, wenn man die nächste Instanz anrufen möchte, eben ein solches System haben, wonach man sofort nach der Tat, innert kürzester Zeit, die Strafe absitzen muss - wesentlich schneller sogar als nach einem Monat?
Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Herr Stamm, es ist möglich, dass andere Länder solche Schnellsysteme haben. Man müsste untersuchen, bei welchen Delikten dies der Fall ist. Ich denke nicht, dass sie dem schweizerischen rechtsstaatlichen Empfinden entsprächen. Ich halte das Abschaffen der aufschiebenden Wirkung im Strafsystem für unsinnig.
Da muss ich etwas beifügen: Es ist natürlich klar, dass jemand in Untersuchungshaft bleibt, wenn die einschlägigen Bestimmungen dafür erfüllt bleiben, als da sind: Kollusionsgefahr, Fluchtgefahr und - jetzt kommt der entscheidende Punkt, den Sie anpeilen - Ausführungs- beziehungsweise Fortsetzungsgefahr. Das heisst, es braucht Ihre Initiative gar nicht, um jemanden, der beim illegalen Waffentragen erwischt wird, bis zur Verurteilung in Haft zu behalten, wenn tatsächlich die Gefahr, dass er eine Tat mit der Waffe ausführt, als weiterhin vordringlich anzunehmen ist.
Chevrier Maurice · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PCD/PEV/glp
Le 3 octobre 2008, Monsieur Luzi Stamm déposait une initiative parlementaire intitulée "Port d'arme illégal. Pas de sursis". Il demandait une modification du Code pénal, laquelle permettrait à l'avenir la condamnation à une peine privative de liberté ferme quiconque serait appréhendé alors qu'il porte une arme illégalement. Il exigeait également que l'exécution de la peine commence un mois au plus tard après la commission de l'acte. L'auteur de l'initiative justifiait son intervention en s'appuyant notamment sur les législations étrangères, en déplorant le laxisme de la nôtre, et en arguant d'un effet préventif salutaire.
Réunie en séance le 5 mai 2009, la Commission des affaires juridiques ne peut soutenir le principe d'une justice aussi expéditive, bien qu'elle partage certaines préoccupations de l'auteur de l'initiative. En effet, la majorité de la commission estime que l'initiative n'est pas formulée de manière suffisamment précise et que les mesures proposées sont disproportionnées. Ce qui est au centre de l'intervention, ce n'est pas la question du port d'arme illégal, mais bien une modification des principes fondamentaux du droit pénal.
D'une façon générale, le droit pénal permet de prononcer des peines avec sursis pour les crimes et les délits. Or, d'après le texte qui nous est proposé et le développement de l'initiative, les nouvelles dispositions ne devraient plus permettre d'accorder le sursis pour un délit de port d'arme illégal.
La majorité voit donc dans cette intervention une tentative forte de modifier ponctuellement, sur un point précis, certains principes de la partie générale du Code pénal. Or, elle juge qu'il n'est pas judicieux de faire exception à ces principes pour un délit particulier.
L'initiative prévoit en outre une peine minimale de six mois, ce qui implique que le juge n'aura plus de marge de manoeuvre lorsqu'il s'agit de traiter le port d'arme illégal. Si la peine minimale exigée par l'initiative était appliquée, cette infraction, qui constitue un délit de mise en danger abstraite, serait sanctionnée par une peine trop sévère, en comparaison notamment avec d'autres délits, par exemple les lésions corporelles graves, ou encore le brigandage simple.
L'auteur de l'initiative demande en outre une accélération des procédures. On peut y souscrire sur le principe. L'exécution de la peine devrait commencer un mois au plus tard après la commission du délit. La majorité de la commission estime que ce délai est trop court, qu'il est irréaliste, qu'il est utopique et que dans la pratique, il ne sera pas possible de le respecter si l'on entend garantir une procédure qui soit conforme à l'Etat de droit. De plus, la majorité de la commission estime qu'il n'est pas judicieux d'introduire une modification de procédure aussi fondamentale et ce avant même l'entrée en vigueur du nouveau Code de procédure pénale suisse.
Au nom de la commission, qui s'est prononcée par 16 voix contre 7 et 1 abstention, je vous invite à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Stamm.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 61 Stimmen
Dagegen ... 107 Stimmen