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Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

17923 · Amtliches Bulletin

Del 7 giu 2010

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/17923/de/anwendung-der-ventilklausel-durch-das-parlament

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Applicazione della clausola di salvaguardia da parte del Parlamento (09.517)

09.517

Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

Inderkum Hansheiri · 1VP-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Reimann, Germann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Reimann, Germann)

Donner suite à l'initiative

Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

Kollege Reimann will mit seiner parlamentarischen Initiative Folgendes erreichen: Er verlangt, dass die einschlägigen Bestimmungen dahingehend zu ergänzen sind, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 des Freizügigkeitsabkommens eingetreten sind, der Bundesrat aber auf die Kontingentierung verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.

Kurz zur Funktionsweise der Ventilklausel: Wenn man die Ventilklausel im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens anruft, ist sie für zwei Jahre gültig; sie ist also nicht permanent gültig. Auch die Höhe der Bewilligungen kann man nicht beliebig festlegen. Ist die 10-Prozent-Grenze überschritten, kann das Wachstum auf 5 Prozent reduziert werden; in diesem Sinne ist es eine begrenzte Bremswirkung.

Heute weiss man nicht, ob die Situation besser wäre, wenn man die Ventilklausel angewendet hätte. Man kann aber schätzen, was das Anrufen der Ventilklausel gebracht hätte: Nach Auskunft der Verwaltung wären es etwa 4000 Personen weniger, die eine B-Bewilligung erhalten hätten. Dies lässt sich aber nicht in 4000 Arbeitslose weniger übersetzen. Es wären gewiss weniger, denn die Profile der Arbeitslosen und die Profile derjenigen Personen, die mit der Personenfreizügigkeit kommen, entsprechen sich nicht.

Aufgrund der heutigen Entwicklung ist davon auszugehen - das war der Stand bei den Beratungen der APK im März -, dass per Juni dieses Jahres die Ventilklausel aufgrund der gegebenen Umstände wahrscheinlich nicht mehr angerufen werden kann. Weil die Auslösequote immer steigt, dürfte es auch in den Folgejahren sehr schwierig sein, die Ventilklausel anzurufen. Zu bemerken ist zudem: Die Entwicklung in der jüngsten Zeit, in den Jahren 2008/09, zeigt, dass die Zuwanderung aus den EU- und Efta-Ländern um 34 Prozent abgenommen hat.

Es stellt sich auch die Frage, wenn wir darüber diskutieren, ob wir dieser Initiative Folge geben wollen oder nicht, was für eine Bedeutung diese Schutzklausel oder diese Ventilklausel hat. Es ist so, dass für die 25 alten EU-Länder die Ventilklausel oder Schutzklausel so oder so im Jahr 2014 ausläuft. Für die zwei neusten EU-Länder, nämlich Bulgarien und Rumänien, wird die Ventilklausel noch bis ins Jahr 2019 gelten. Wenn wir jetzt eine Gesetzesänderung bezüglich der Kompetenz des Parlamentes machen würden, hätte die Schutzklausel, nachdem die Gesetzesänderung in Kraft getreten wäre, nur noch für relativ kurze Zeit überhaupt Gültigkeit.

In der Kommission haben wir uns zudem auch grundsätzlich die Frage gestellt, ob die Anwendung der Ventilklausel eher eine Aufgabe der Exekutive oder der Legislative ist. Wir sind mehrheitlich zur Auffassung gelangt, dass das eine Aufgabe der Exekutive, der Regierung, der Verwaltung ist und nicht des Parlamentes, zumal die Anwendung einer solchen Ventilklausel zeitgerecht erfolgen sollte, was nicht unbedingt mit den parlamentarischen Abläufen vereinbar ist. Auch aus dieser Sicht ist es sinnvoll, dass die Kompetenz der Anwendung der Ventilklausel bei der Regierung ist.

Die APK hat aufgrund dieser Überlegungen mit 7 zu 2 Stimmen beschlossen, Ihnen zu beantragen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bedaure es, dass sich das Parlament anschickt, eine ihm dargereichte zusätzliche aussenpolitische Kompetenz abzuweisen, nämlich die Ventilklausel zur Beschränkung der Zuwanderung auch in eigener Kompetenz zu prüfen und sie allenfalls anzuwenden. Das wäre konkret dann der Fall, wenn der Bundesrat zu gegebener Zeit auf diese Anwendung verzichtet.

Zweifellos ist es richtig, sich grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die heutige Kompetenzverteilung richtig sei. Ich erinnere nur daran, wie wir seinerzeit, bei der umstrittenen Volksabstimmung über die Einführung der Personenfreizügigkeit, diese Ventilklausel als flankierende Massnahme hoch, sehr hoch gepriesen haben. Seither hat das Volk praktisch nichts mehr davon gehört, obwohl wir nach der Hochkonjunktur, in der eine qualitative Zuwanderung sicher erwünscht war, in eine schwere Rezession abgesackt sind. In solchen Wirtschaftsflauten nimmt die Arbeitslosigkeit bekanntlich zu, und das Volk erwartet an sich, dass nun die Zuwanderung mittels Anwendung der Ventilklausel etwas gedrosselt werde. Der Bundesrat verhält sich in solch aussenpolitisch brisanten Angelegenheiten aber meist eher zurückhaltend. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an den kritischen GPK-Bericht über das Verhalten des Bundesrates in der Finanzmarktkrise, den wir vor einer Woche zugestellt bekommen haben.

Sollte man deshalb nicht zu einem Zweistufenverfahren übergehen? Dann könnte das Parlament aktiv werden, wenn der Bundesrat nicht handelt. Würde sich das Parlament damit befassen, ergäbe sich hier im Parlament automatisch eine öffentliche Diskussion. Das Volk wüsste, dass sich das Parlament der Sache annimmt und dass man nicht nur, wie der Bundesrat, hinter verschlossener Türe diskutiert. Das wäre doch ein echter Fortschritt. Das Volk weiss, dass sich die von ihm gewählten Vertreter der Ventilklausel annehmen, sie durchdiskutieren und ihrer Anwendung entweder zustimmen oder sie dann halt auch, wie der Bundesrat, ablehnen. Es sollte aber doch zumindest zum Recht des Parlamentes gehören, die Anwendung dieser Klausel zu prüfen.

Deshalb bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 6 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen