10.5424
Heure des questions. Question Scherer Marcel. Pour la poursuite de l'affouragement avec des restes alimentaires
Leuthard Doris · BPR-F · Consiglio federale · Argovia
Um den Handel mit Tieren und tierischen Produkten mit der Europäischen Union zu erleichtern, hat die Schweiz, gestützt auf das bilaterale Landwirtschaftsabkommen, d. h. auf den Veterinäranhang, gleichwertige tierseuchenrechtliche Vorschriften wie die EU erlassen. In der EU ist die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten seit November 2002 verboten. Die Schweiz konnte dazu eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011 aushandeln. Im Hinblick auf den Ablauf dieser Frist muss nun auch im schweizerischen Recht ein Verfütterungsverbot vorgesehen werden. Deshalb wurde Anfang September 2010 die Anhörung der interessierten Kreise zu einer Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten eröffnet. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Scherer 06.3270 sowie in seiner Antwort auf die Frage Scherer 09.5070 dargelegt, dass ein Festhalten an der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen wirtschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen ist, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der schweizerischen Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der EU und, damit verbunden, ein bedeutend schlechterer Marktzugang für Tiere und tierische Erzeugnisse drohen. Eine sinnvolle Verwertung der Speiseabfälle, wie sie die Motion Scherer verlangte, etwa die Verwertung in Biogasanlagen, wird aber weiterhin möglich sein.
Scherer Marcel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Bundespräsidentin, ist Ihnen bekannt, dass in vielen Biogasanlagen - das ist hochriskant - Lebensmittel ohne Hygienisierung beigemischt werden?
Ich habe eigentlich folgende Frage: Ist für solche Fragen das Parlament zuständig oder die Verwaltung? Der Ständerat hat einstimmig, der Nationalrat mit einer Gegenstimme beschlossen, Speisereste weiterhin verfüttern zu lassen. Hat also das Parlament da nichts mehr zu sagen?
Leuthard Doris · BPR-F · Consiglio federale · Argovia
Herr Nationalrat, ich verweise Sie auf den Text der angenommenen Motion. Der Text lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Weiterführung der sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz zu ermöglichen." Genau das tun wir: eine sinnvolle Verwertung ermöglichen. Im Vordergrund stehen unter anderem die Biogasanlagen. Ich bin überzeugt, dass sie in der Schweiz mit einem hohen Sicherheitsschutz zur Energiegewinnung und auch zur Vervollständigung unseres Energieparks betrieben werden.