11.5134
Heure des questions. Question Hurter Thomas. Assistance administrative en cas de données bancaires volées
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Consiglio federale · Grigioni
Besteht ein Verdacht, dass ein Amtshilfeersuchen auf gestohlenen Daten beruht, beispielsweise weil die Eidgenössische Steuerverwaltung von der Bank oder vom betroffenen Steuerpflichtigen entsprechende Hinweise erhält, wird beim ersuchenden Staat nachgefragt. Dieser muss dann erklären, dass das Gesuch nicht auf solchen Angaben beruht. Nach Treu und Glauben kann davon ausgegangen werden, dass ein ausländischer Staat die Wahrheit sagt. Liefert der ersuchende Staat eine solche Bestätigung, fragt die Steuerverwaltung bei der betroffenen Bank und beim Steuerpflichtigen nach den Gründen für ihren Verdacht. Vermögen diese glaubhaft zu machen, dass das Ersuchen auf einem Datendiebstahl bei einer schweizerischen Bank beruht, wird die Steuerverwaltung keine Amtshilfe leisten.
Hurter Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich muss Ihnen hier nochmals eine Frage stellen, Frau Bundesrätin. Sie sagen "unter befreundeten Staaten". Ich stelle fest, dass man vorletzte Woche in den Zeitungen lesen konnte, dass sich Deutschland als befreundeter Staat eben gestohlene Daten beschafft hat. Wieso kann man diese Informationen nicht bereits am Anfang verlangen? Die Quellen sollen Klarheit schaffen, und dann weiss man, ob die Daten von einer gestohlenen CD kommen oder nicht.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Consiglio federale · Grigioni
Ich habe nicht gesagt "befreundete Staaten". Ich habe gesagt, man könne davon ausgehen, dass ausländische Staaten, wenn man zurückfragt, ob die Daten von gestohlenen CD stammen oder nicht, die Wahrheit sagen und nicht einen anderen Staat anschwindeln oder etwas sagen, was nicht den Tatsachen entspricht; das war meine Aussage. Wenn man feststellen kann, und das kann man ja in verschiedenen Fällen, dass die Daten von gestohlenen CD stammen, dann wird keine Amtshilfe geleistet. Das haben wir ja auch in unserer internen Gesetzgebung, in der Verordnung, so festgehalten.