10.3008, 09.3812, 09.3951, 10.3242, 10.3605
Verhütung von Grossraubtier-Schäden / Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes / Verhütung von Wildschäden / Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren / Grossraubtier-Management. Erleichterte Regulation
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
10.3008, 09.3812, 09.3951
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motionen
Antrag der Minderheit
(Imoberdorf, Bischofberger, Büttiker, Lombardi)
Annahme der Motionen
Proposition de la majorité
Adopter les motions modifiées
Proposition de la minorité
(Imoberdorf, Bischofberger, Büttiker, Lombardi)
Adopter les motions
10.3242
Antrag der Kommission
Annahme der modifizierten Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion modifiée
10.3605
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Sie haben zu diesen fünf Vorstössen insgesamt drei schriftliche Berichte der Kommission erhalten.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich spreche zuerst zu den drei Motionen 10.3008, 09.3812 und 09.3951, denn diese drei Motionen sind einander inhaltlich sehr ähnlich. Die anderen zwei Motionen werde ich anschliessend erwähnen. Ich nehme an, wir werden dann auch separat abstimmen.
Ihre Kommission hat diese drei Motionen am 10. Januar dieses Jahres beraten. Was wollen die drei Motionen? Sie beauftragen den Bundesrat, Artikel 4 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel dahingehend zu ändern, dass die Kantone nach vorgängig eingeholter Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt Massnahmen zur Regulierung geschützter Tierarten ergreifen können. Geschützte Grossraubtiere sind bei uns der Bär, der Wolf und der Luchs. Voraussetzung ist, dass diese - das ist eine Einschränkung - nachweislich grosse Schäden an Nutztierbeständen verursacht haben; ausserdem, und das ist der Teil, der bei uns in der Kommission viel zu reden gab, sollen Einbussen bei der Jagd neu ebenfalls als Abschussgrund eingebracht werden können.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit den Anliegen der Motionäre auseinandergesetzt. Sie anerkennt die gute, engagierte Arbeit der Jäger in unserem Land, die ihre Mitverantwortung für den Umgang mit den Wildtieren in der schweizerischen Kulturlandschaft gewissenhaft tragen. Dass das Suchen nach einem Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung gerade bei Raubtieren wie Luchs, Wolf und Bär besonders anspruchsvoll ist, ist unserem Rat hinlänglich bekannt. Ich verweise diesbezüglich auf die Diskussionen rund um die Berner Konvention, die wir in diesem Rat vor wenigen Monaten geführt haben. Ich beschränke mich darum auch aus Zeitgründen auf den Hauptaspekt aller drei Motionen, der unsere Diskussion in der Kommission geprägt hat: Alle drei Motionen wollen unter anderem die Definition des Wildschadens ausweiten. Dass Schäden an Nutztieren, am Wald oder an landwirtschaftlichen Kulturen zur Definition des Wildschadens zählen, war und ist in der Kommission unbestritten. Eine Ausweitung des Begriffs auf Jagdeinbussen oder Schäden am Jagdregal hingegen lehnt die Mehrheit Ihrer Kommission ab. Ich möchte kurz begründen, warum.
Ein Aspekt ist, dass es eigentlich keine gefestigte Basis für die Berechnung eines möglichen Regalschadens gibt. Referenzgrössen sind aufgrund stetiger Bestandesschwankungen kaum bestimmbar.
Die Befürchtung, es werde ein Präjudiz mit weitreichenden Folgeansprüchen und Kostenfolgen geschaffen, gehört zu einem zweiten Argument. Ich erinnere Sie daran, wie wir in diesem Rat auch heftigste emotionale Diskussionen bezüglich der Kormorane und der Einbussen bei den Fischern hatten. Mit der Ausweitung des Wildschadens auf das Jagdregal bekämen Kantone und Jäger ein Recht auf gleichbleibende Jagderträge. Es gibt aber nach Meinung Ihrer Kommission keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Tiere.
In diesem Zusammenhang wurde in der Kommission auch darauf hingewiesen, dass die Luchse zum Beispiel ein paar Hundert Rehe pro Jahr reissen, dass im Strassenverkehr hingegen rund 8000 Rehe getötet werden und die Jäger doch immer noch eine Abschussquote von über 38 000 Rehen pro Jahr haben. Man muss auch die Relationen sehen, um die es geht, wenn wir schauen, wie viele Tiere von den Grossraubtieren gerissen werden.
Die Kommission hat sich auch damit beschäftigt, wie denn die heutige rechtliche Situation aussieht. Ich möchte hier kurz auf das Jagdgesetz eingehen. Das Anliegen, das die Jäger an sich haben, ist heute schon im Jagdgesetz enthalten. Ich verweise auf Artikel 7 Absatz 2: "Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt den Abschuss von geschützten Tieren vorsehen, soweit der Schutz der Lebensräume oder die Erhaltung der Artenvielfalt es verlangt. Der Bundesrat bezeichnet die unter diese Bestimmung fallenden Arten." In Artikel 12 Absatz 1 wird festgehalten: "Die Kantone treffen Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden." In Artikel 12 Absatz 4 wird festgehalten: "Weist eine geschützte Tierart einen zu hohen Bestand auf und entsteht dadurch grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung, so können die Kantone mit vorheriger Zustimmung des Departementes Massnahmen zur Verringerung des Bestandes treffen." Das heisst, wir haben heute mit dem bestehenden Jagdgesetz, mit den Artikeln 7 und 12, eine genügend breite Grundlage, um auch diesem Anliegen der Jäger Rechnung tragen zu können.
Ich habe mich dann auch noch mit dem Luchskonzept auseinandergesetzt, weil es gesamtschweizerisch ja vor allem um die Luchspopulationen geht. Im Wallis geht es selbstverständlich auch noch um die Wölfe, aber gesamtschweizerisch steht wahrscheinlich der Luchs im Zentrum. Da wird ganz klar festgehalten, dass das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für ein nationales Monitoring sorgt, dass in diesem Monitoring auch die Schäden an Nutztieren durch Luchse festgehalten werden und dass je nach Erheblichkeit der Schäden eben auch Abschussbewilligungen für den Luchs gegeben werden können.
Ihre Kommission gelangt aufgrund dieser Fakten zum Schluss, dass die drei Motionen wohl zu unterstützen sind, dass sie aber alle abgeändert werden sollten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, bei der Motion 10.3008 den Teilsatz "und hohen Einbussen bei der Nutzung ihrer Jagdregale" zu streichen. Bei der Motion 09.3812 soll Litera g gestrichen werden, das heisst "eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände verunmöglichen". Bei der Motion 09.3951 soll Litera g gestrichen werden, das heisst "bedeutende Einbussen am jagdwirtschaftlichen Ertrag". Das heisst, Ihre Kommission wünscht keine Änderung von Artikel 4 der Jagdverordnung. Sie ist der Meinung, dass den Anliegen der Jäger im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung - die Artikel 12 und 7 des Jagdgesetzes sowie das Luchskonzept - Rechnung getragen werden kann und dass Änderungen nicht angebracht sind.
Im Zusammenhang mit diesen Motionen wurden auch drei Petitionen behandelt: die erste mit dem Titel "Für den Schutz des Wolfes", die zweite mit dem Titel "Für die Aufrechterhaltung der heutigen Regelung zum Schutz des Wolfes", die dritte mit dem Titel "Für den Schutz des Wolfes in der Schweiz". Sie alle fordern die Beibehaltung des Schutzstatus des Wolfes sowie das Verbleiben der Schweiz in der Berner Konvention.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die so geänderten Motionen anzunehmen.
Jetzt weiss ich nicht, Herr Präsident: Soll ich auch gleich noch zu den anderen zwei Motionen sprechen?
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich bitte darum, Frau Kollegin. (Heiterkeit)
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Es ist unglaublich, wie viel es zu diesem Teilaspekt unseres Lebens zu reden gibt.
Ich spreche kurz zur Motion 10.3242. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, drei Forderungen umzusetzen: Die Kosten für den Herdenschutz sind vom Bund zu tragen; die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden ist vom Bund zu regeln; der Bund führt für Herdenschutzhunde ein Monitoring ein. Worum geht es? Es geht eigentlich darum, dass mit der Rückkehr von Grossraubtieren in die Schweiz der Herdenschutz für das Zusammenleben von Raubtieren und Menschen von zentraler Bedeutung geworden ist. Der Bundesrat hat auch in seiner Antwort auf die Motion Schmidt Roberto 09.3814 ausgeführt, dass er das Bundesamt für Umwelt beauftragt hat, "in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten". Im Rahmen dieser Arbeiten werden sämtliche Szenarien diskutiert und analysiert.
Die Haftung bei Zwischenfällen mit Herdenschutzhunden und anderen Tieren auf einer Weide ist heute schon in Artikel 56 des Obligationenrechts geregelt. Das heisst, hier gibt es eigentlich gar nichts mehr zu regeln. Wenn der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht nicht einhält, wird auf ihn zurückgegriffen. Selbstverständlich gibt es Vorbehalte bei diesen Rückgriffen, wenn z. B. ein Hund von einer Fremdperson gereizt wird usw.
Die Kommission unterstützt das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Sie hält jedoch fest, dass die Haftungsproblematik in Artikel 56 OR bereits geregelt ist und dass ausserdem ein Monitoring für Herdenschutzhunde im Aufbau begriffen ist. Angesichts der Zunahme und Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz hält es die Kommission für angebracht, die Massnahmen, die der Bund im Bereich des Herdenschutzes bisher ergriffen hat, weiterzuführen und allenfalls später einmal auszubauen.
In diesem Sinne hat die Kommission den Motionstext abgeändert und beantragt einstimmig, folgende Fassung anzunehmen: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der massiven Zunahme von Grossraubtieren in der Schweiz folgende Massnahmen umzusetzen:
1. Erarbeitung eines Berichts über Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung. Dabei ist auch die Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden zu thematisieren.
2. Für Herdenschutzhunde führt der Bund ein Monitoring ein."
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, diesem geänderten Motionstext ebenfalls zuzustimmen.
Dann kommt noch die letzte Motion, das ist die Motion 10.3605. Auch diese wurde am 10. Januar 2011 von Ihrer Kommission behandelt. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, ein Grossraubtier-Management in die Wege zu leiten, das national und international abgestimmt ist. Im Weiteren soll er die gesetzlichen Grundlagen schaffen, mit denen Schäden von Grossraubtieren langfristig minimiert werden können.
Ich halte mich hier zu den Überlegungen der Kommission wirklich nur noch sehr kurz: Es ist unbestritten, dass sich der Wolf seit rund fünfzehn Jahren wieder im Alpenraum ausbreitet. Von dieser Situation sind auch unsere Nachbarländer Frankreich, Italien und Österreich betroffen. Um gegenseitig von den Erfahrungen zu profitieren und das Wolfsmanagement im ganzen Alpenraum zu harmonisieren, existieren verschiedene Arbeitsgruppen, in denen sich auch die Schweiz engagiert. Damit ein pragmatisches Vorgehen wie z. B. in Frankreich möglich ist, braucht es die nötigen rechtlichen Grundlagen; die Jagdverordnung wird denn auch revidiert. Die Kommissionsmehrheit erkennt wie der Motionär einen gewissen Handlungsbedarf und unterstützt deshalb seine Forderung, der Bundesrat solle ein langfristiges Grossraubtier-Management in die Wege leiten, das national und international abgestimmt sei. Ich verweise hier auch wieder auf die Berner Konvention.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich spreche nur über die auf der Tagesordnung aufgeführten ersten drei Motionen. Diese drei Motionen verlangen, dass der Bestand geschützter Grossraubtiere reguliert werden darf, wenn die Raubtiere grosse Schäden an den Nutztierbeständen, also an Ziegen, Schafen, neuestens auch an Rindern und den Wildtierbeständen - und den Wildtierbeständen! -, also an Rehen und Gämsen, verursachen. Es geht also einzig und allein um eine Regulierung - um nicht mehr und nicht weniger. Wir bieten also Hand für eine Lösung, mit der alle leben können, Luchs-, Wolf- und Bärenliebhaber, Jäger und Schäfer.
Erlauben Sie mir zuerst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Problematik der Grossraubtiere. Die Schweiz ist ein kleines Land, das Mittelland ist weitgehend überbaut. Das Miteinander von Mensch und Grossraubtieren im Mittelland wäre zwar spannend, aber gewisse Konflikte wären nicht zu vermeiden. Ich stelle fest, dass man sich in dichtbesiedelten Gebieten schon mit ein paar Füchsen schwertut, geschweige denn mit Wölfen und Bären. Es bleiben noch die Gebiete der Voralpen und Alpen. Aber auch da haben sich nach dem Rückgang der Gletscher, nach der vierten Eiszeit, Menschen angesiedelt. Mit dem Menschen haben sich im Laufe der Geschichte weite Gebiete des ländlichen Raums und der Alpen von Natur- zu Kulturlandschaft gewandelt. Damit bleiben für Luchs, Wolf und Bär auch hier nur mehr wenige Lebensräume.
Die geschützten Grossraubtiere haben sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet. Der Bestand wird rasch zunehmen, wenn ein präventives Management der Population nicht möglich ist oder, auf Deutsch, wenn wir die Grossraubtiere nicht schiessen dürfen.
Ich bin mir bewusst, dass die ganze Grossraubtier-Problematik nur gewisse Regionen unseres Landes betrifft, aber für die Menschen in dieser Gegend ist das Problem insbesondere bezüglich Artenschutz - da denke ich insbesondere an Rehe, Gämsen usw. -, bezüglich Landwirtschaft, aber auch, und das ist wichtig, bezüglich Tourismus nicht zu unterschätzen. In meinem Kanton stellt der Wolf, wie bereits gesagt wurde und inzwischen allseits bekannt ist, ein grosses Problem dar. Trotz grosser Anstrengungen im Bereich des Herdenschutzes werden die Schäden an Nutztieren, bei uns sind es insbesondere Schafe, immer grösser. Die Schafzucht hat bei uns einen besonderen Stellenwert, das möchte ich hier doch erwähnen. Wenn der Aufwand für die Schafzüchter zu gross wird, also Schutz und Nutzung in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stehen, ist die Schafhaltung gefährdet. Das hat gravierende Folgen: Weite Gebiete von der Talsohle bis weit über die obere Waldgrenze hinaus würden verganden; der Tourismus, einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in unserem Kanton, würde darunter leiden; und, was noch gravierender ist, wir müssten zunehmend mit Naturereignissen wie Lawinen rechnen.
Nun zum Antrag der Minderheit: Der Antrag der Minderheit verlangt, dass die Forderung der Motionäre, wonach der Grossraubtier-Bestand auch bei grossen Schäden an Wildtierbeständen, also an Rehen, Gämsen usw., reguliert werden kann, bei allen drei Motionen beibehalten wird; dies aus den folgenden zwei Gründen:
Den Kantonen sollte die Möglichkeit gegeben werden - darum geht es hier -, unter klaren Bedingungen und Auflagen nicht nur wegen Verlusten bei Nutztieren, sondern auch bei grossem und anhaltendem Rückgang der Bestände von Wildtierarten, der auf die Grossraubtiere zurückzuführen ist, Abschüsse zu bewilligen. Es kann doch nicht sein, dass eine geschützte Tierart so viel Einfluss bekommt und so viel Beute macht, dass Reh und Gämse nicht nur regional gefährdet, sondern sogar ausgerottet werden könnten. Dass das nicht ein Hirngespinst von einzelnen Jägern ist, sei am Beispiel des Luchses illustriert: Ein Luch reisst rund 70 Wildtiere pro Jahr. Bei einer aktuellen Population von schätzungsweise 200 Luchsen werden in der Schweiz jährlich rund 14 000 Rehe und Gämsen gerissen. Jetzt kann sich natürlich jeder vorstellen, was passieren würde, wenn der Bestand an Luchsen weiter zunehmen würde. In Gebieten, in denen sich auch noch Wölfe aufhalten, werden sich diese mit dem geforderten Schutz der Nutztiere immer mehr an die Wildbestände heranmachen und diese drastisch reduzieren. Darum ist es nicht einzusehen, warum der Bestand der Grossraubtiere nicht reguliert werden darf, wenn gewisse Tierarten durch die Präsenz von Luchs und Wolf massiv dezimiert oder sogar ausgerottet werden könnten.
Nun noch zu einem Irrtum bzw. einer Fehlinterpretation: Beim Anliegen der Motionäre geht es nicht um ökonomische Fragen, also um irgendwelche Entschädigungen für die Kantone oder für die Jäger, und auch nicht um das Recht auf Beute bei der Jagd. Es geht einzig und allein um eine praktikable und politisch tragbare Lösung für die Jagd und den Jagdschutz zur Erreichung eines natürlichen Gleichgewichts der Fauna. In einem Schreiben der Konferenz der kantonalen Jagddirektoren, das Sie sicher alle erhalten haben, wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit diesen drei Motionen von den Kantonen nicht nur ein Grossraubtier-Management, sondern auch eine "Gesamtstrategie Wildtiermanagement Schweiz" gewünscht wird.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit die drei Motionen, wie der Nationalrat, unverändert anzunehmen.
Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Evidemment, je prends la parole pour soutenir la proposition de la minorité, et je suis très heureux de déclencher l'hilarité de ma collègue bâloise!
J'aimerais tout d'abord féliciter la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie d'avoir reconnu la nécessité de réguler les effectifs des grands prédateurs, notamment lorsque ces derniers causent d'importants dommages aux animaux de rente.
La commission n'a pas voulu faire le pas d'admettre la nécessité d'autoriser des tirs de régulation de ces mêmes grands prédateurs lorsque ceux-ci causent des pertes substantielles pour les chasseurs. En effet - on peut partager cette opinion -, autoriser le tir de prédateurs protégés pour préserver un maximum de gibier pour le chasseur est éthiquement plus que discutable - et même pour un chasseur, c'est discutable -, mais c'est mal comprendre la portée des propositions émises par les différents auteurs de motions au sujet de la chasse.
Je m'explique. Tout d'abord un peu d'histoire: le 26 mai 1875, le Conseil fédéral dressait un bilan alarmant de la situation en Suisse en matière de faune sauvage. Dès le début du XXe siècle, en Valais, et ailleurs en Suisse, les chasseurs ont été les premiers acteurs conscients de la raréfaction de certaines espèces: les bouquetins, cerfs et chevreuils avaient disparu du territoire cantonal et national et l'effectif des chamois était réduit à sa portion congrue. Aussi, les chasseurs ont-ils influé de manière significative sur toute l'évolution des bases légales en matière de chasse, apportant au gré des décennies des adaptations favorables à la protection et à l'exploitation durable des espèces sauvages.
En Valais, ce sont les sociétés locales de chasseurs, appelées Dianas, qui ont été les premières à s'investir dans la réintroduction d'espèces disparues, faisant passer progressivement le rôle du chasseur de simple cueilleur à celui de gestionnaire. Ainsi, les bouquetins ont été réintroduits par les chasseurs - avec l'accord des autorités - dès 1928, et ils sont plus de 5000 aujourd'hui. Pour les chevreuils, ce fut en 1907, aussi par les chasseurs, et ils sont près de 4500 aujourd'hui en Valais. Quant aux cerfs, leur réintroduction date de 1926, et ils sont plus de 5000 aujourd'hui. Toutes ces réintroductions ont nécessité un travail considérable de suivi et de gestion durant de nombreuses années et il se poursuit aujourd'hui encore.
D'autre part, les sociétés de chasse ont favorisé la mise en place de réserves pour la faune. Ainsi, la création des premiers districts francs cantonaux, au cours du XIXe siècle, a constitué le fondement de la conservation des espèces. Au cours du XXe siècle, le nombre de districts francs a été considérablement augmenté pour couvrir près du tiers de la surface du Valais. Nombreuses sont les espèces de la faune valaisanne, qu'il s'agisse du gibier ou non, à en être directement les bénéficiaires.
Je parle ici de faits et non de propagande. Le canton du Valais, comme la Suisse d'ailleurs, doit être fier de la diversité et de la santé de sa faune sauvage. Et le Valais, comme la Suisse, sait qu'il le doit à ses autorités, bien sûr, mais également à l'engagement des sociétés de chasse. Ainsi, si la régulation des grands prédateurs est nécessaire aussi en regard des dégâts parfois trop importants causés à la faune sauvage, ce n'est pas pour garantir aux chasseurs du gibier en abondance, mais bien afin de répondre au souci partagé par les chasseurs de façon à conserver une faune sauvage équilibrée et saine.
D'ailleurs, comme l'a rappelé Monsieur Imoberdorf, c'est consciente de cette réalité que la Conférence des directeurs cantonaux de la chasse est convaincue que la possibilité doit être donnée aux cantons, à certaines conditions, d'autoriser certains tirs de régulation non seulement en cas de pertes d'animaux de rente, mais également en cas de baisse continue des populations de gibier due aux grands prédateurs. Comme les cantons le précisent, il ne s'agit ici ni d'une question économique ni d'un droit de prédation, mais bien plus pour les cantons de pouvoir tout simplement gérer la chasse de façon pratique et politiquement défendable en vue d'un équilibre naturel de la faune, les prédateurs faisant partie de cette faune.
Bien que la commission prétende que l'article 4 de l'ordonnance sur la chasse en vigueur permette de régler ce problème, il me paraît assez contradictoire et paradoxal que certaines espèces animales soient totalement absentes de zones extrêmement étendues de notre territoire, notamment le chevreuil dans le Pays-d'Enhaut et dans d'autres régions du canton de Vaud, tout simplement parce que nous n'avons pas la maîtrise des grands prédateurs. Et si cet article 4 avait permis de maîtriser cette situation, je pense qu'on le saurait.
Il faut également garder à l'esprit le fait que cette régulation est nécessaire non seulement pour le maintien des populations de cerfs, de bouquetins et de chevreuils - ce que l'on entend régulièrement -, mais aussi et peut-être surtout pour tous les oiseaux, beaucoup plus rares encore que ces animaux et même beaucoup plus rares que les prédateurs, qui nichent au sol dans nos contrées.
C'est la raison pour laquelle je vous enjoins de bien vouloir adopter la proposition de la minorité. Je vous demande aussi de tenir compte de la volonté de l'ensemble des cantons suisses en la matière et d'approuver le principe de réguler l'effectif des grands prédateurs lorsque également les espèces dont la chasse est autorisée sont mises en danger à cause de la prédation ou de leurs effectifs trop élevés.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe in meiner Eigenschaft als Kommissionspräsident den Bericht der Kommission unterschrieben, der den Antrag der Mehrheit enthält. Ich glaube, fairerweise etwas dazu bemerken zu müssen. Im Kommissionsbericht steht Folgendes: "Die Mehrheit lehnt dagegen die Forderung ab, einen Abschuss von Grossraubtieren auch dann zu ermöglichen, wenn diese Einbussen bei der Jagd verursachen." Nun kommt der entscheidende Satz: "Sie macht geltend, dass Jäger kein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Tiere haben, und verweist ausserdem darauf, dass es sich bei der Regulierung des Wildtierbestands durch Raubtiere um eine natürliche Bestandsregulierung handelt." Dieser Wortlaut gibt an sich die Diskussion in der Kommission richtig wieder. In der Kommission hat der Eindruck bestanden bzw. hat man den Jäger als Profiteur an den Jagdobjekten betrachtet. Ganz einfach gesagt: Man hat gesagt, es könne doch nicht sein, dass der Staat den Jägern die Möglichkeit offenhalte, Tiere zu schiessen, die sie dann verkaufen oder selbst geniessen könnten.
Es ist zumindest mir erst nachträglich bewusst geworden, dass eine wesentliche Information bzw. ein wesentliches Element in unserer Kommissionsarbeit fehlte, nämlich: Es kann Situationen geben, bei denen die Grossraubtier-Bestände so zunehmen, dass in den entsprechenden Revieren überhaupt kein Wild mehr vorhanden ist. Dann entsteht eine gewisse Unsinnigkeit: Die Jäger haben ja auf der einen Seite die Aufgabe und setzen sich auch durch die Abschussquoten usw. dafür ein, dass der Wildbestand in einem bestimmten Gebiet erhalten bleibt. Da kann es doch nicht sein, dass man auf der anderen Seite die Grossraubtiere gleichsam geschützt lässt, im Wissen darum, dass sie möglicherweise den gesamten Wildbestand eliminieren. Es geht hier nicht um den Schutz eines materiellen Interesses der Jäger, sondern um den Erhalt eines Wildbestandes, der verschwinden würde, wenn zu viele Grossraubtiere da wären; das zur Information.
Ich persönlich werde deshalb der Minderheit zustimmen.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir haben dieses Anliegen der Jäger in unserer Kommission sehr wohl ernst genommen. Wir haben uns eingehend darüber unterhalten, wir haben uns auch über den Kanton Solothurn unterhalten, der mit der hohen Luchspopulation auch gewisse Schwierigkeiten hatte. Wir sind aber nachher zum Schluss gekommen, dass die heutige Gesetzgebung eigentlich für diese Anliegen ausreichend ist. Ich habe Ihnen Artikel 7 bezüglich Artenschutz und auch Artikel 12 des Jagdgesetzes vorgelesen, wo es darum geht, dass man diese geschützten Tiere auch abschiessen darf, wenn sie ein grosses Ungleichgewicht bringen, das heisst, wenn der Schutz der Lebensräume oder die Erhaltung der Artenvielfalt dies verlangt. Es ist also nicht so, dass die Jäger das nicht dürften, nur muss es der Kanton bewilligen, oder er muss zuerst dem Bund ein Gesuch stellen, dann erlaubt es der Bund, und dann bekommen die Jäger für eine limitierte Zeit eine Abschussbewilligung.
Dagegen wendet sich auch die Mehrheit der Kommission nicht. Sie wendet sich nur dagegen, dass ein genereller Anspruch bei Einbussen bei der Jagd festgelegt wird. Ich habe Ihnen ja gesagt, wie es formuliert ist, die eine Motion sagt: wenn "eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände" verunmöglicht ist. Was ist denn eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände? Es bedeutet genau, dass man postuliert, dass ein Jäger ein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Wildtiere hat. Damit kommen wir auf eine ganz andere Ebene, und darum ist die Mehrheit dagegen, dass man diese Motionen unverändert annimmt.
Im Übrigen, ich habe es am Anfang gesagt, kam die Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Jäger in unserer Kommission stark zum Ausdruck, und wir sind der Meinung, dass ihrem Anliegen mit der schon bestehenden Gesetzgebung genügend Rechnung getragen wird. Vielleicht müssen die Kantone hier ein bisschen mehr Hand bieten und die Kooperation mit dem Bund verstärken.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte mich zuerst für die seriöse Diskussion in der Kommission und jetzt auch hier bedanken. Es geht um ein Anliegen, das halt auch ein emotionales ist und in gewissen Regionen für grosse Schlagzeilen sorgt. Wenn ich jetzt Frau Ständerätin Diener zugehört habe, so habe ich den Eindruck, dass die Meinung der Mehrheit nicht sehr viel anders ist als die Meinung der Minderheit; es ist eine andere Art, wie man die Regulierung vornehmen will.
Der Bundesrat, und da sind wir uns, so glaube ich, einig, begrüsst nach wie vor den hohen Schutzstatus der Grossraubtiere. Es ist aber eine Tatsache, dass wir in den vergangenen Jahren eine Ausbreitung der Grossraubtiere hatten, eine zahlenmässige Zunahme. Entsprechend haben die Konflikte zugenommen, haben insbesondere die Schäden an Nutztierbeständen zugenommen und gab es Einbussen auch bei der Jagd. Es gibt eine Kaskade an Reaktionen in der Palette des heutigen Gesetzes und der Verordnung. Man hat mit den Herdenschutzmassnahmen angefangen. Ich erinnere mich, dass zunächst der Hauptstreitpunkt war, wer das bezahlt: Nimmt man das Agrarbudget oder das Jagdbudget? Schlussendlich hat aber niemand Freude an gerissenen Tieren. Man hat gesagt, mit Herdenschutzmassnahmen kann man auch ein bisschen präventiv die Tiere schützen.
Wir sind uns aber auch einig, dass es immer eine Grenze gibt, wo eine Regulierung nötig ist, gerade im Interesse der Natur. Die Artenvielfalt ist wichtig. Wir müssen überhandnehmende Bestände regulieren, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Heute ist es halt so, dass die Jagdhoheit bei den Kantonen liegt, dass die Kantone auch aufgrund dieser Entwicklung Handlungsspielraum gewünscht haben und deshalb auch im Vorfeld der Diskussion verschiedener Möglichkeiten mit den Motionstexten ausdrücklich einverstanden waren, so, wie auch der Bundesrat. Seiner Meinung nach sind sich die kantonalen Jagddirektoren bewusst, dass das Gleichgewicht von Schutz, Regulierung und Nutzen zu suchen ist, dass man gerade im Falle der Grossraubtiere sehr subtil abwägen muss und sicher nicht - da sind wir uns auch einig - ein Recht der Jäger auf eine bestimmte Menge an Beute im Vordergrund steht. So habe ich nämlich die kantonalen Jagddirektoren nicht verstanden - das ist ihnen schon bewusst.
Insofern lautet die Frage zum Ansatz: Wollen Sie auf Gesetzesebene diesen Eingriff in die kantonale Hoheit machen und eben nicht von vornherein eine Regulierung im Falle von Einbussen bei der Jagd zulassen, sondern nur in Ausnahmefällen und bei Bewilligung durch das Bafu? Oder sagen Sie, Sie wollten diese Möglichkeit im Sinne eines pragmatischen Ansatzes und im Vertrauen in die Kantone, dass sie hier in Ausübung ihrer Jagdhoheit subtil vorgehen, schaffen?
Der Bundesrat befürwortet Letzteres nicht zuletzt auch wegen der Luchse. Hier hat sich das Problem ja ein bisschen manifestiert. Wir meinen, gerade beim Beispiel des Luchses ist es sinnvoll, den Kantonen auch die grundsätzliche Möglichkeit der Jagd, der Regulation, zu geben, wenn die Zahl gewisser jagdbarer Tiere stark zurückgeht. Somit geht es schlussendlich auch ein bisschen um das Vertrauen in die kantonalen Jagdbehörden. Der Bundesrat und das Bafu haben das Gefühl, dass hinsichtlich des Bewusstseins nur schon diese Diskussion des Ansatzes, den wir dann ja in der Jagdverordnung installieren müssen, sehr geholfen hat, sodass man jetzt nicht einfach immer zugunsten der Jagd und zulasten des Grossraubtieres entscheiden, sondern dann sehr genau hinschauen wird, ob das Ziel mit einem pragmatischen Schutz und den Instrumenten, die wir im Rahmen der Verordnung umsetzen, erreicht wird.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Herr Fournier möchte sich noch zur Motion 10.3605 äussern.
Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp
Par sa motion, Monsieur Hassler demande essentiellement au Conseil fédéral de s'inspirer du système français de gestion des grands prédateurs, c'est-à-dire de mener une gestion dynamique du loup dans le cadre défini par la convention de Berne, gestion accompagnée de l'autorisation de tirs d'effarouchement et de tirs de prélèvement. A l'exclusion de la possibilité d'autoriser des tirs d'effarouchement et des tirs mortels, opérés par des bergers, il faut constater que la méthode française préconisée par Monsieur Hassler correspond pour l'essentiel aux divers plans "grands prédateurs" développés en Suisse.
Or, de toute évidence, le système français ne fonctionne pas. Pour s'en convaincre, il suffit de consulter le rapport de la Commission d'enquête de l'Assemblée nationale française sur les conditions de la présence du loup en France et l'exercice du pastoralisme dans les zones de montagne. Ce rapport concluait, en 2003 déjà, à l'échec des modalités de régulation des loups: "Les autorités publiques, refusant d'opter clairement pour une régulation efficace de l'espèce en nombre et en lieu d'installations des meutes, ont adopté des mesures d'affichage qui n'ont contribué qu'à aggraver la colère des éleveurs et leur perte de confiance dans le pouvoir de l'Etat ... Une régulation officielle, encadrée, limitée mais efficace ... est évidemment la seule réponse à la régulation sauvage et à la violation de la loi, à laquelle les éleveurs et les bergers ne recourent évidemment qu'en désespoir de cause." (Rapport no 825 de l'Assemblée nationale française) Si vous appelez cela une réussite d'un système, je me pose quand même des questions! C'est ainsi que la commission d'enquête française demandait au gouvernement français de renégocier au niveau européen les conditions dans lesquelles la France pourra se protéger de l'expansion prévisible sur son territoire des loups et des ours.
Nos collègues français députés à l'Assemblée nationale préconisaient déjà d'abandonner une idéalisation romantique et naïve de certaines espèces animales pour, au contraire, prendre le chemin d'une gestion intelligente des grands prédateurs. Ces recommandations de 2003 n'ayant pas été suivies d'actes, la situation ne s'est pas améliorée en France depuis 2003. Le nombre de victimes du loup indemnisées s'élevait à peu près à 2000 en 2003 et il se montait à 3279 en 2009.
Dans la mesure où le système français ne donne pas satisfaction, il ne me semble pas raisonnable de vouloir s'en inspirer. L'introduction de tirs d'effarouchement nécessiterait d'autoriser les bergers à détenir une arme sur nos alpages. Contrairement aux chasseurs, les bergers ne reçoivent pas d'instruction sur le maniement des armes et les prescriptions de sécurité à observer lors d'un tir. Le permis de port d'arme pour les bergers et l'usage d'un fusil par ceux-ci impliqueraient une modification de la législation fédérale sur la chasse. Le pastoralisme étant une activité estivale qui s'exerce le plus souvent dans des zones fréquentées par les touristes, la présence de bergers armés ne manquerait pas d'inquiéter bon nombre de vacanciers.
D'autre part, le retrait des armes et des pièges de nos mayens et de nos alpages a nécessité une longue bataille qui s'est conclue notamment par des dispositions ad hoc dans la loi fédérale sur la chasse, et, en acceptant d'armer à nouveau des bergers, on reviendrait en arrière. Comme cela se ferait de surcroît avec des équipements nettement plus performants qu'à l'époque, on aurait des problèmes aussi nettement plus aigus.
Je tiens à rappeler ici qu'en 2010 la Suède, qui compte une vingtaine de meutes pour une population d'environ 250 loups, a ordonné le tir de 27 individus. La Commission européenne a lancé une action en justice contre la Suède pour une chasse abusive du loup. A l'instar de la Suisse, la Suède n'a pas émis de réserves par rapport au loup lors de la signature de la convention de Berne. Par contre, en 2010 également, l'Espagne a régulé ses populations de loups en opérant environ 300 tirs au nord du fleuve Douro. Dans la mesure où ces prélèvements se réfèrent à des dommages constatés qui sont imputables à des meutes ou à des individus localisés, l'Espagne n'a pas eu à rendre compte à Strasbourg, car l'Espagne a ratifié la convention de Berne avec une réserve pour le loup.
Ces deux exemples que je viens de citer démontrent clairement que, faute de pouvoir obtenir un amendement de la convention, c'est-à-dire d'obtenir pour la Suisse une égalité de traitement par rapport aux onze pays signataires qui avaient déjà des loups sur leur territoire au moment d'adhérer à la convention de Berne et qui ont émis une réserve par rapport à cette espèce - sans toutefois obtenir cet amendement -, notre pays ne sera absolument pas en mesure de maîtriser cette situation.
C'est pourquoi je vous propose, en cohérence avec la décision déjà prise par les deux chambres, de renégocier l'article 22 de la convention de Berne dans le but de permettre une régulation des grands prédateurs.
Je vous propose bien sûr d'adopter la motion Hassler mais en évitant la référence à l'exemple français - qui n'en est pas un -et, surtout, en émettant de grandes réserves quant au fait d'autoriser nos bergers à s'armer pour se protéger contre les attaques du loup.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
10.3008, 09.3812, 09.3951
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 15 Stimmen
10.3242
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 30 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 2 Stimmen
10.3605
Angenommen - Adopté