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Einkommen in der Landwirtschaft
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wird mit den agrarpolitischen Massnahmen des Bundes angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit jenen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Der massgebliche Einkommensvergleich mit der übrigen Bevölkerung bezieht sich also in diesem Zusammenhang auf eine Auswahl von Betrieben und nicht auf den Durchschnitt aller Betriebe. Als Referenz für die leistungsfähigen Betriebe wird der mittlere Arbeitsverdienst des besten Quartils der Betriebe aus der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten herangezogen. Die für den Einkommensvergleich herangezogenen "leistungsfähigen Betriebe" erreichten 2010 zum grossen Teil den Vergleichslohn, obwohl der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft im Durchschnitt der Buchhaltungsbetriebe um 4,9 Prozent gesunken ist. Die Voraussetzung für Massnahmen nach Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes ist somit nicht gegeben.
Zentral für eine Einkommensverbesserung ist aus Sicht des Bundesrates die Beseitigung von Ungleichgewichten auf einzelnen Märkten. Angebot und Nachfrage müssen speziell bei den Schlachtschweinen und bei der Milch wieder in Übereinstimmung gebracht werden. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Massnahmen der Branchenorganisation Milch unterstützt der Bundesrat die Marktpartner bei der Sanierung des Milchmarktes. Im Bereich Exportförderung wird das Budget für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte - ich spreche vom "Schoggi-Gesetz" - im Rahmen des Hilfspaketes gegen den hohen Schweizerfranken für das Jahr 2011 um 10 Millionen Franken erhöht. Damit wird die währungsbedingte Vergrösserung der Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und der EU gemildert.
Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Ihr Departement schrieb in der Pressemitteilung vom 6. September 2011, dass im Talgebiet noch 66 Prozent, im Hügelgebiet noch 53 Prozent und im Berggebiet noch 39 Prozent der Betriebe das durchschnittliche Einkommen erreichen. Gleichzeitig besagt Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes ganz klar, dass der Bundesrat, wenn mehrere Jahre das mittlere Einkommen nicht erreicht wird, befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreift. Meines Erachtens ist diese Situation heute ganz klar gegeben, sodass Sie Massnahmen ergreifen müssten. Ergreifen Sie keine Massnahmen, wenn bloss noch 50 Prozent der Bauernbetriebe das vergleichbare Einkommen erreichen? Wieso ergreifen Sie keine Massnahmen?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Vergleich wird gemacht bezogen auf das erste Quartil und nicht auf den Durchschnittsbetrieb. Ich habe es soeben gesagt: Die Kriterien für den Verweis auf Artikel 5 Absatz 2 sind nicht gegeben.