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Mineralölsteuererträge der Strasse nur noch für die Strassenfinanzierung verwenden
Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Präsidentin (Graf Maya, erste Vizepräsidentin): Die Motion von Rotz wurde von Herrn Wobmann übernommen.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe diese Motion von meinem Kollegen Christoph von Rotz übernommen. Wir verlangen, dass alle Erträge der Mineralölsteuer, die von der Strasse generiert werden, zu 100 Prozent nur noch für die Strassenfinanzierung verwendet werden. Die Zweckentfremdung dieser Abgaben zuhanden der Bundeskasse, wie das heute der Fall ist, sei aufzuheben.
Die Erträge der Mineralölsteuer betragen jährlich rund 3 Milliarden Franken. Die Hälfte - 1,5 Milliarden Franken - geht heute in die allgemeine Bundeskasse, wird also zweckentfremdet. Der heutige Zustand der Verkehrsinfrastruktur hinkt aber dem Bedarf völlig hinterher. Ich möchte sogar sagen, dass wir kurz vor einem Verkehrskollaps stehen. In den nächsten zwanzig Jahren braucht es rund 40 Milliarden Franken. Allerdings fehlt bekanntlich ein grosser Teil dieser 40 Milliarden Franken. Wir müssen also aktiv werden, ansonsten können wir den Ausbau gar nicht realisieren. Bevor neue Steuern und Abgaben für den Strassenverkehr beschlossen werden, sind die Erträge des Verkehrsträgers Strasse zweckgebunden einzusetzen. Hier geht es also, wie gesagt, um 1,5 Milliarden Franken jährlich.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Erstens stellen die Mineralölsteuern gemäss Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e der Bundesverfassung eine besondere Verbrauchssteuer dar. Wie bei anderen Steuern handelt es sich hier um voraussetzungslos geschuldete Abgaben, deren Erträge zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushalts zu verwenden sind. Wenn man sie also für den allgemeinen Bundeshaushalt braucht, kann man nicht mit Fug und Recht von einer Zweckentfremdung sprechen, sondern das ist der fiskalpolitische Normalfall. Zweckbindungen von Steuereinnahmen sind in diesem Sinne eigentlich Sündenfälle; das sollte bei voraussetzungslos geschuldeten Abgaben nicht stattfinden. Wir machen das hin und wieder, aber es besteht kein Anspruch darauf.
Zweitens ist es so, dass bei einer vollständigen Zweckbindung - Herr Nationalrat Wobmann hat darauf hingewiesen - Mittel in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken jährlich nur noch für den Strassenverkehr verwendet würden. Sie würden dann auf der anderen Seite fehlen; da sind wir uns einig. Sie würden fehlen für Aufgaben, die wir haben. Wir müssten diese Einbusse dann an einem anderen Ort wieder wettmachen, entweder mit Einsparungen im Bereich der Ausgaben oder mit zusätzlichen Einnahmen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 58 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen