12.3401
Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Fluri, Binder, Français, Huber, Hurter Thomas, Hutter Markus, Killer Hans, Landolt, Quadri, Rickli Natalie, Wobmann)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Fluri, Binder, Français, Huber, Hurter Thomas, Hutter Markus, Killer Hans, Landolt, Quadri, Rickli Natalie, Wobmann)
Rejeter la motion
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Il s'agit sur le plan procédural de quelque chose d'original, puisque deux motions quasiment identiques ont été déposées dans les deux conseils pour encourager le transfert du trafic de transit sur le rail. Les chiffres 1 à 9 de la motion ont été acceptés par notre conseil, mais pas les chiffres 6a et 6b, car nous ne les avions pas dans notre motion - 12.3330. Dans la motion du Conseil des Etats, portant un autre numéro, 12.3401, les chiffres 1 à 9 ont été acceptés et enrichis des chiffres 6a et 6b. Les chiffres 1 à 9 sont acceptés et nous devons dire si nous acceptons la proposition du Conseil des Etats d'ajouter les chiffres 6a et 6b.
Le chiffre 6a charge le Conseil fédéral "de prendre des mesures visant à limiter davantage les transports de marchandises dangereuses sur la route", et le chiffre 6b "d'examiner comment la réalisation de l'objectif de transfert inscrit dans la loi peut être coordonnée avec la réfection du tunnel routier du Saint-Gothard". Par 13 voix contre 11, la commission propose d'adopter les chiffres 6a et 6b de la motion 12.3401. Elle estime en effet qu'il y a lieu d'utiliser l'infrastructure ferroviaire actuelle, eu égard notamment aux investissements qui ont été réalisés dans l'amélioration de l'axe ferroviaire du Saint-Gothard.
Dans cette optique, elle considère que l'examen de mesures visant à limiter davantage les transports de marchandises dangereuses par la route serait tout à fait opportun. C'est ce que demande le point 6a. Le rail étant nettement plus sûr que la route pour les marchandises dangereuses, il faut en tirer parti pour la sécurité, en particulier pour celle des autres usagers de la route.
Le chiffre 6b de la motion demande en outre au Conseil fédéral d'examiner comment la réalisation de l'objectif de transfert inscrit dans la loi peut être coordonnée avec la réfection du tunnel routier du Saint-Gothard. A ce stade, il faut préciser que ce point 6b ne signifie pas que la commission a pris position pour ou contre un deuxième tunnel routier au Saint-Gothard. C'est un postulat de principe, selon lequel il est utile de coordonner la réflexion sur le tunnel autoroutier et la politique de transfert, quels que soient les choix qui seront faits en matière de stratégie pour l'assainissement du tunnel routier.
Que l'on perce un second tunnel ou non, la majorité de la commission estime qu'une coordination est nécessaire. Une minorité s'oppose à cette proposition et elle vous expliquera tout à l'heure pourquoi.
Je vous remercie donc de suivre la majorité de la commission et d'adopter les chiffres 6a et 6b de la motion.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Am 12. Juni hat dieser Rat diese Kommissionsmotion ohne die Ziffern 6a und 6b behandelt. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Ziffern 1 bis 6 und die Ablehnung der Ziffern 7 bis 9. Dieser Rat hat mit 103 zu 71 Stimmen die Ziffern 1 bis 6 und mit 92 zu 84 Stimmen die Ziffern 7 bis 9 und damit die Motion angenommen. Der Ständerat hat am 14. Juni eine gleiche Motion, allerdings mit den Ziffern 6a und 6b, angenommen.
Die neun gleichen Punkte sind gemäss Parlamentsgesetz also definitiv angenommen. Somit müssen wir uns lediglich noch mit den zwei zusätzlichen Ziffern 6a und 6b in der ständerätlichen Motion befassen. Mit Ziffer 6a fordert der Ständerat den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, die eine stärkere Einschränkung von Gefahrguttransporten auf der Strasse zum Ziel haben. Mit Ziffer 6b fordert er den Bundesrat auf zu prüfen, ob die Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels abgestimmt werden kann.
Die Kommissionsmehrheit möchte Ihnen beliebt machen, dem Ständerat in beiden Punkten zu folgen; dies aus folgenden Gründen:
1. Das Parlament hat sich wiederholt zum Ziel der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ausgesprochen. Ausdruck davon ist das Güterverkehrsverlagerungsgesetz, dessen Ziele es zu erreichen gilt. Mit dem Bau der Neat schaffen wir eine Infrastruktur, die einen leistungsfähigen und eben auch sicheren Transport durch die Alpen ermöglicht. Da der Transport von Gefahrgut auf der Schiene zweifellos sicherer ist als auf der Strasse, empfiehlt es sich, weitere Massnahmen zur Verlagerung des Gefahrgutverkehrs auf die Schiene zu prüfen. Es stimmt, das Landverkehrsabkommen mit der EU setzt gewisse Vorgaben. Niemand verbietet uns jedoch, im Sinne eines sicheren Transportverkehrs darüber hinauszugehen. Denn spätestens mit der Neat besitzen wir eine hervorragende Infrastruktur zur Bewältigung eines in jeder Hinsicht sicheren Güterverkehrs. Die Forderung der Verlagerung des Gefahrguttransportes haben der Ständerat und Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen im Sinne eines grundsätzlichen Anliegens verstanden, ohne dass der Bundesrat damit gezwungen wird, unmittelbar sofort wirkende Massnahmen zu treffen.
2. Ich habe es bereits erwähnt: Im Zentrum muss das Erreichen des gesetzlichen Verlagerungsziels im alpenquerenden Güterverkehr sein. Das Lastwagenjahr 2012 müsste aufgrund der vorgegebenen Zahl der Transitfahrten in diesen Tagen bereits zu Ende gehen. Silvester ist aber noch weit entfernt. Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels steht an, dies unabhängig davon, ob wir eine zweite Röhre bauen oder nicht. Innerhalb der Kommissionsmehrheit hat es strikte Gegner einer zweiten Röhre für den Gotthard-Strassentunnel und ebenso vehemente Befürworter. Alle sind sich aber in einem Punkt einig: Die Massnahmen zur Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels müssen verstärkt werden. Die heutigen Anstrengungen genügen nicht.
Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zum 4-Meter-Korridor auf der Gotthardlinie in die Vernehmlassung gegeben. Diese Massnahme ist wichtig. Spätestens bei einer Volksabstimmung werden Bundesrat und Parlament auch am Erfolg der Verlagerungspolitik gemessen. Der Gotthard-Strassentunnel muss mit oder ohne Bau eines zweiten Tunnels saniert werden. Alle Sanierungsvarianten werden kaum per se einen grossen Effekt auf die Verlagerungspolitik haben. Darum müssen die Massnahmen für eine nachhaltige Verlagerung des Gütertransportes so oder so weitergeführt werden. So sollen auch alle denkbaren Optionen und Möglichkeiten geprüft werden. Aus diesem Grund beantragt die Kommissionsmehrheit, dass der Bundesrat prüfen soll, wie man die Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels auch auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels abstimmen kann.
In diesem Sinne beantrage ich im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen zwei zusätzlichen Ziffern 6a und 6b aus der Motion der KVF des Ständerates zuzustimmen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit 11 Stimmen - gegen 13 Stimmen der Mehrheit -, die beiden Ziffern nicht anzunehmen.
Bezüglich der stärkeren Einschränkung von Gefahrguttransporten auf der Strasse muss man vorausschicken, dass solche Gefahrguttransporte heute nur über den Simplon möglich sind, weil die Gefahrguttransporte in langen Alpentunnels ohnehin schon sehr stark eingeschränkt sind. Die Minderheit ist der Auffassung, dass das Landverkehrsabkommen mit der EU durchaus genügt. Die EU-Vorschriften sind scharf genug, und es ist im Interesse unserer Wirtschaft nicht erstrebenswert, diese Vorschriften noch zu ergänzen, obwohl es selbstverständlich nicht verboten ist. Wir könnten das theoretisch tun, soweit wir autonom sind, aber unseres Erachtens genügen diese Vorschriften. Und wie gesagt: Bereits heute sind Gefahrguttransporte nur über den Simplon möglich; weitere Einschränkungen würden unter Umständen eine Umfahrung unseres Landes mit Transporten dieser Art provozieren und damit die Güter für unsere Wirtschaft und für unsere Industrie entsprechend verteuern.
Die zweite Forderung ist an sich ein Widerspruch zur Form des Vorstosses. Es geht hier gesamtheitlich um eine Motion; Ziffer 6b der Motion verlangt aber eine Prüfung und ist somit eigentlich ein Postulat, ein Prüfungsauftrag.
Aber abgesehen davon sind wir der Meinung, dass wir die beiden Geschäfte Verlagerung und Sanierung Gotthard-Strassentunnel nicht miteinander vermischen sollten. Wie Sie wissen, bezieht sich das Verlagerungsziel auf den Alpenschutz von Grenze zu Grenze. Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung sagt ausdrücklich, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene zu erfolgen habe. Mit anderen Worten ist es keine Frage des Gotthard-Strassentunnels, sondern eben der Verlagerungspolitik von Grenze zu Grenze. Wenn Sie diese Bestimmung umsetzen und die Koordination mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels kombinieren möchten, nehmen Sie unter Umständen in Kauf, dass in den beiden Kantonen Uri und Tessin permanente Verladestationen entstehen und dort auch stehen bleiben. Das ist aber nicht die Meinung unserer Kommission in diesem Stadium. Vielleicht kann es das Ergebnis sein, aber es ist nicht unser Ziel, und es ist nicht Bestandteil der Verlagerungspolitik.
In Erwägung dieser Vor- und Nachteile hat der Ständerat diese beiden Ziffern 6a und 6b sehr knapp gutgeheissen, nämlich nur mit 19 zu 18 Stimmen, und Ihre Kommission wie gesagt auch nur relativ knapp, nämlich nur mit 13 zu 11 Stimmen.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese beiden Punkte nicht gutzuheissen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Grundsätzlich ist man sich ja über alle Parteien und Räte hinweg einig, dass die Verlagerungspolitik eine Erfolgsgeschichte ist und dass wir sie weiterführen wollen. Was aber feststeht, ist, dass das quantifizierte Verlagerungsziel im Güterverkehrsgesetz weder als Zwischenziel erreicht werden konnte - das ist schon ein Faktum - noch dass das Ziel mit allen Massnahmen, die jetzt bestehen und die jetzt noch zusätzlich aufgegleist sind, bis zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels erreicht werden kann.
Die Zunahme der Mobilität war weit, weit grösser als seinerzeit eingeschätzt, und sie wird, wie die Perspektiven zeigen, auch in den kommenden zwanzig Jahren, was die Güter betrifft, teils bis zu 70 Prozent zunehmen. Das auch noch auf die Schiene zu befördern wird nach allen Einschätzungen von Wissenschaftern nicht möglich sein; deshalb auch die ablehnende Haltung des Bundesrates zu Ziffer 6b.
Ich kann mich hier dem Sprecher der Minderheit anschliessen. Ein Prüfauftrag wäre formal ein Postulat und nicht eine Motion. Zudem setzen Sie das in Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Das Verlagerungsziel müssen wir als Zwischenziel 2011 und als Endziel zwei Jahre nach Fertigstellung der Neat erreichen. Der Gotthard-Strassentunnel wird frühestens 2025 saniert, auch nach der Version 2. Somit hat es nichts mit den heute bekannten und im Gesetz festgehaltenen Verlagerungszielen zu tun, die auf einen früheren Zeitraum ausgerichtet sind, da die Neat einige Jahre vor 2025 fertiggestellt sein wird.
Ich möchte auch betonen, dass das Verlagerungsziel nicht ein Gotthardziel ist, sondern das Verlagerungsziel betrifft den gesamten Verkehr von Grenze zu Grenze, den gesamten Alpenraum und somit nicht nur den Gotthard.
Noch ein Argument, warum der Bundesrat, in Übereinstimmung mit der Minderheit Ihrer Kommission, auch die Ablehnung von Ziffer 6a beantragt. Es ist so, wie Herr Fluri sagte: Heute haben wir international strenge und abgestimmte Vorschriften, und im Landverkehrsabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, im Bereich der Gefahrguttransporte Vorschriften anzuwenden, die gegenüber jenen der EU gleichwertig sind. Wenn wir darüber hinausgehende Vorschriften anwenden, kommen wir sehr oft in Konflikt mit den internationalen Abkommen.
Im Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir Gefahrguttransporte zu einem grossen Teil auf der Schiene abwickeln, dass das aber auch nicht ungefährlich ist. Wir haben Gefahrguttransporte, die mitten durch mehrere Städte hindurchführen, durch dichtbesiedeltes Gebiet. Ich habe deshalb auch regelmässig Besuch von den jeweiligen Regierungen, die hier natürlich auch den Schutz ihrer Bevölkerung im Auge haben. Deshalb sind weiteren Verlagerungen von Gefahrguttransporten auf die Schiene - damit eben oft mitten durch Städte hindurch - Grenzen gesetzt; da sind die Risiken abzuwägen. Wir meinen daher, dass die Schweiz im Bereiche der Gefahrguttransporte auf der Schiene in einer sehr guten Situation ist, dass das massgeblich von den jeweiligen Risikoeinschätzungen abhängig ist und natürlich schlussendlich von den Preisen, welche Unternehmen zu bezahlen haben.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen.
Abstimmung
Ziff. 6a, 6b - Ch. 6a, 6b
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 91 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen