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Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet / Regelungen für private Sicherheitsfirmen auf Schweizer Staatsgebiet / Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz / Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz / Private Armeen in der Schweiz / Verbot von Privatarmeen in der Schweiz

20971 · Amtliches Bulletin

Del 21 dic 2011

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/20971/de/keine-privaten-armeen-auf-schweizer-staatsgebiet-regelungen-fur-private-sicherheitsfirmen-auf-schweizer-staatsgebiet-zulassungssystem-fur-private-sicherheits-und-militarfirmen-mit-sitz-in-der-schweiz-systematische-kontrolle-privater-militarfirmen-in-der-schweiz-private-armeen-in-der-schweiz-verbot-von-privatarmeen-in-der-schweiz

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Divieto per gli eserciti privati di stabilirsi in Svizzera (11.308),

11.3008, 11.3009, 11.3010, 11.3011, 11.3012, 11.308

Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet / Regelungen für private Sicherheitsfirmen auf Schweizer Staatsgebiet / Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz / Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz / Private Armeen in der Schweiz / Verbot von Privatarmeen in der Schweiz

Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Altherr Hans, Präsident): Ich begrüsse Sie und Frau Bundesrätin Sommaruga zur heutigen Sitzung. Frau Sommaruga wird selbst erklären, weshalb sie eine Sonnenbrille trägt.

Sie haben zwei schriftliche Berichte der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt jeweils einstimmig, die fünf Motionen abzulehnen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion

Unsere Sicherheitspolitische Kommission hat die Initiative des Kantons Basel-Stadt sowie die fünf vorliegenden Motionen des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 21. November 2011 behandelt.

Eine Vorbemerkung zur Initiative des Kantons Basel-Stadt: Gemäss Artikel 116 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes hört die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des Kantons an. Das hatten wir auch so vorgesehen, aber einige Tage vor der Sitzung hat uns Regierungsrat Hanspeter Gass, Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Folgendes mitgeteilt: "Mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 haben Sie uns die Möglichkeit einer Anhörung zu obigem Geschäft offeriert. Kurz darauf, nämlich am 12. Oktober 2011, hat der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung geschickt. Sowohl ein Vertreter der KKJPD als auch ein Vertreter des Kantons Basel-Stadt waren Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe. Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Anliegen der Standesinitiative weitgehend erfüllt, weshalb wir uns für die geplante Anhörung vom 21. November 2011 entschuldigen möchten."

Zur Beratung in der Kommission: Bei der Beratung der Initiative sowie der fünf Motionen hat die SiK-SR mit Genugtuung Kenntnis genommen vom Stand der Arbeiten im Bundesrat. Ich erinnere daran, dass unsere Kommission mit ihrer eigenen Motion 10.3639, "Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten", die Angelegenheit initiiert hat. Diese Motion hat unser Rat am 23. September 2010 einstimmig angenommen. Der Nationalrat folgte, auch einstimmig, am 2. März 2011. Am 12. Oktober 2011 schickte der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung; ich habe bereits darauf hingewiesen. Das Gesetz soll dem Parlament bis Ende 2012 vorgelegt werden. Die Kommission begrüsst diesen Zeitplan. Aufgrund der laufenden Arbeiten verzichtet die SiK-SR darauf, dem Bundesrat weitere Aufträge in dieser Sache zu erteilen, bzw. sie findet es nicht sinnvoll, mit dem Mittel einer parlamentarischen Initiative in den Prozess des Vernehmlassungsverfahrens einzugreifen. Bei einer Zustimmung zur Standesinitiative müsste die Kommission die Gesetzgebung mit einer parlamentarischen Initiative in die Hand nehmen. Zudem möchte die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt zu den Details des künftigen Gesetzes nicht Stellung nehmen.

Aus diesen formellen Gründen beantragt die Kommission einstimmig, erstens der Standesinitiative keine Folge zu geben, obwohl sie ihrer Stossrichtung zustimmt, und zweitens die fünf Motionen, die Gegenstand dieses Berichtes sind, abzulehnen. Soweit die Motionen ein Bewilligungssystem für Sicherheitsfirmen mit einer Tätigkeit im Ausland verlangen, lehnt sie diese, wie bereits frühere Motionen, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat auch materiell ab. Sie zieht eine Meldepflicht mit einem Kontrollsystem vor. So weit der Bericht unserer Kommission.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Zu meiner Sonnenbrille: Sie hat nichts mit Ferien zu tun, sondern ich habe eine Bindehautentzündung, welche zwar am Abklingen, aber noch nicht ganz vorbei ist. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis; ich sehe Sie trotzdem sehr gut. (Heiterkeit)

Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen einstimmig, wie der Kommissionssprecher soeben ausgeführt hat, alle fünf Motionen abzulehnen und auch der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. Ihre Kommission begründet diese Anträge damit, dass der Bundesrat am 12. Oktober 2011 einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung geschickt habe. Die Kommission spricht sich aber auch inhaltlich gegen Vorstösse aus, die ein Bewilligungssystem fordern. Sie zieht eine Meldepflicht mit einem Kontrollsystem vor. Das ist ja genau auch der Inhalt der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates.

Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung der verschiedenen Vorstösse unterschiedlich ausgedrückt. Er hat jene Vorstösse, die keine spezifischen inhaltlichen Vorgaben gemacht haben, zur Annahme empfohlen, aber jene, die explizit ein Bewilligungssystem verlangt haben, zur Ablehnung empfohlen, weil er sich im Hinblick auf die Erarbeitung des Gesetzentwurfes noch nicht festlegen wollte. Aus Sicht des Bundesrates sind aber die Gründe für die Ablehnung durch Ihre Kommission insgesamt gut nachvollziehbar.

Ich möchte gerne noch ein paar Ausführungen über den Inhalt des Vorentwurfes machen, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Dieser Vorentwurf sieht erstens die Einführung einer vorgängigen Meldepflicht für die Firmen, die in diesen Bereichen tätig sind, vor, um damit auch einen Überblick über sämtliche von der Schweiz aus im Ausland erbrachten privaten Militär- und Sicherheitsdienstleistungen zu schaffen. Zweitens sieht der Vorentwurf ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher Söldneraktivitäten vor. Drittens sieht der Vorentwurf des Bundesrates für die zuständigen Bundesbehörden die Möglichkeit vor, weitere Dienstleistungen zu verbieten, wenn sie die Sicherheit des Landes oder schweizerische Interessen gefährden oder wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Viertens sieht er die gesetzliche Erfassung auch derjenigen Firmen vor, die von der Schweiz aus Sicherheitsfirmen im Ausland kontrollieren, also der sogenannten Holdinggesellschaften. Und fünftens sieht er die Ahndung von Gesetzesverstössen mittels privatrechtlicher Sanktionen wie z. B. der Löschung einer Firma im Handelsregister oder deren Liquidation vor sowie selbstverständlich die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Personen.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert jetzt noch bis März 2012, und der Bundesrat beabsichtigt, die bereinigte Gesetzesvorlage bis Ende 2012 den Räten zu unterbreiten. Ich teile die Auffassung Ihrer Kommission, wonach die materielle Diskussion erst aufgrund der bereinigten Vorlage geführt werden soll. Diese bietet dann auch eine solide Basis für die vertiefte Auseinandersetzung mit den heiklen Abgrenzungsfragen, Definitionsfragen, Umsetzungsfragen, die mit dieser Problematik zwangsläufig verbunden sind. Diese Fragen werden uns und Sie noch beschäftigen. Sie werden dann auch ausgiebig Gelegenheit haben, in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Vernehmlassung die Gesetzesvorlage inhaltlich zu beraten.

Noch eine Bemerkung zur Initiative des Kantons Basel-Stadt: Sie verlangt ja ein Verbot von Privatarmeen in der Schweiz und richtet sich ebenfalls gegen Söldneraktivitäten. Diese Forderungen sind auch im Vorentwurf des Bundesrates enthalten. Sie konnten dem Schreiben des Kantons Basel-Stadt, das der Kommissionssprecher vorgelesen hat, entnehmen, dass der Kanton Basel-Stadt mit diesen Vorschlägen des Bundesrates einverstanden ist. Der Kanton Basel-Stadt war im Übrigen auch in der interdepartementalen Arbeitsgruppe vertreten, die den Vorentwurf erarbeitet hat.

Aus all diesen Gründen spricht auch aus meiner Sicht nichts gegen die Anträge Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission, die fünf Motionen zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen und der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben.

Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

11.3008, 11.3009, 11.3010, 11.3011, 11.3012

Abgelehnt - Rejeté

11.308

Der Initiative wird keine Folge gegeben

Il n'est pas donné suite à l'initiative