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Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten

21364 · Amtliches Bulletin

Del 14 mar 2012

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/21364/de/einfuhrverbot-fur-guter-aus-israelischen-siedlungen-in-den-von-israel-besetzten-gebieten

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Divieto di importazione per beni provenienti da insediamenti israeliani nei territori occupati da Israele (11.423)

11.423

Einfuhrverbot für Güter aus israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Müller Geri, Barthassat, Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Gross Andreas, John-Calame, Lang, Rennwald)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Müller Geri, Barthassat, Fässler Hildegard, Fehr Hans-Jürg, Gross Andreas, John-Calame, Lang, Rennwald)

Donner suite à l'initiative

Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Es geht darum, dass in der Schweiz Güter vertrieben werden, die in Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten, mithin in der Westbank oder im Gazastreifen, hergestellt werden. Wie die meisten Staaten anerkennt die Schweiz Israel in den Grenzen vor 1967; das wissen Sie. Die besetzten Gebiete werden nicht als Teil Israels anerkannt.

Nun habe ich verschiedene Interpellationen eingereicht, die dem Tatbestand auf den Grund gehen, dass nicht zuletzt bei Grossverteilern verschiedene Waren als israelische Produkte verkauft werden, von denen man weiss, dass sie in Wirklichkeit in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind. Der Bundesrat ist einer Meinung mit mir, dass der Vertrieb von dort hergestellten Produkten dem Völkerrecht widerspricht. Er ist auch einer Meinung mit mir, dass diesbezüglich klare Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Herkunft dieser Produkte mindestens erkenntlich ist. Auch die EU hat diesbezüglich Auseinandersetzungen mit Israel. Vor allem England ist sehr darauf bedacht, dass mindestens bezüglich Herkunftsbezeichnung eine Regelung getroffen werden kann.

Die Schweiz gewährt gemäss einem Vertrag israelischen Produkten eine Vorzugsstellung. Wir wissen aber letztlich nicht, ob es sich tatsächlich um israelische Produkte handelt oder nicht, und genau hierin liegt die Crux.

Ich habe festgestellt, dass anlässlich der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative in der Aussenpolitischen Kommission zwischen meiner Einschätzung und jener der Verwaltung keine Differenz bestand. Ich hoffe, dass auch die Kommissionssprecher hervorheben werden, dass da eine unbefriedigende Situation besteht und dass es tatsächlich mindestens nötig wäre, dass auf den Produkten selber eine Herkunftsbezeichnung angebracht wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein "My-Problem". Das Problem betrifft in einem Ausmass, das ins Gewicht fällt, als israelisch bezeichnete Produkte, nicht zuletzt bei Grossverteilern. Gemäss einer mir vorliegenden Statistik geht man davon aus, dass bei einem Grossverteiler im Bereich Near-/Non-Food 81 Prozent, im Bereich Food 31 Prozent und im Bereich Frischwaren 25 Prozent des Totalbetrages der verkauften Produkte tatsächlich von Produkten erzielt werden, die in Siedlungen in den besetzten Gebieten hergestellt worden sind.

Nun ist es zum Teil so, dass über verdeckte Firmen ein Zwischenhandel betrieben wird, sei dies in Israel selbst, sei dies bei Firmen in der Schweiz. Dadurch wird die Herkunft der Produkte letztlich verschleiert. Dies ist ein Tatbestand, der nicht mehr akzeptiert werden darf. Im Grunde genommen bin ich der gleichen Meinung wie Kollege Bourgeois. Er will mit seiner Motion 11.3560, dass die nötigen Bedingungen für eine kohärente und einheitliche Anwendung der rechtlichen Vorschriften betreffend die Angabe des Produktionslandes geschaffen werden. Im Grunde genommen betrifft meine Initiative also das genau gleiche Problem wie dieses Anliegen, das für den Bauernverband von zentraler Bedeutung ist.

Warum habe ich jetzt eine radikale Forderung gestellt? Weil alle jammern, man müsse das Problem lösen, es müsse Produkteklarheit hergestellt werden, die Herkunftsbezeichnung müsse auf den Tisch kommen. Alle sagen aber, das Problem könne nicht gelöst werden. Da muss ich sagen: Wir müssen ein generelles Verbot einführen. Wenn aber über meine parlamentarische Initiative im weiteren Verfahren eine Lösung für die Etikettierung gefunden werden könnte, dann wäre schon sehr viel erreicht.

In diesem Sinne ist die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative der einzige Weg, um bei diesem Malaise Abhilfe zu schaffen.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ist Ihre Forderung nicht etwas gar gefährlich? Bewegen Sie sich damit nicht in der Nähe des historisch belasteten Aufrufs "Kauft nicht bei Juden"?

Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Nein, damit hat meine Initiative kein "My" zu tun. Es geht um einen Besatzungstatbestand, um Siedlungen, die von der Schweiz nicht anerkannt werden. Genau in dieser völkerrechtlichen Konstellation bewegen sich meine Ausführungen und mein Ansinnen. Sie werfen ja der Schweiz auch nicht vor, indem sie diese besetzten Gebiete nicht als Teil von Israel anerkenne, komme sie in eine gefährliche Nähe zum vergangenen Nazi-Terrorregime.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur Vischer, ne trouvez-vous pas, au vu aussi de votre développement, que pour laisser le libre choix aux consommateurs, vous devriez plutôt demander qu'il y ait une obligation d'indication de provenance et non un boycott?

Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Sie haben mir, glaube ich, nicht zugehört, lieber Kollege van Singer. Es geht nicht um einen Boykott, sorry, da müssen Sie den Vorstoss lesen. Mein Ziel ist letztlich, dass der Konsument entscheiden kann, weil er weiss, womit er es zu tun hat. Das Problem ist ja genau, dass er das heute nicht weiss.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Die Ausgangslage ist klar: Es geht um Produkte, die in international als besetzt anerkannten Gebieten produziert werden, hier in Gebieten, die seit 1967 besetzt sind. Es gibt in den Genfer Zusatzprotokollen eine klare Bestimmung, wonach in besetzten Gebieten keine Produktion unterhalten werden darf, vor allem nicht durch das besetzende Land. Es geht nicht um die Wirtschaft des besetzten Landes, sondern um das besetzende Land. In dem Sinne ist eigentlich alles klar geregelt. Das ist nicht nur etwas, was die Schweiz so sieht, das sehen auch andere Länder so.

Die Situation ist aber so, dass in diesem besetzten Gebiet, es geht vor allem um das Westjordanland, einige Produkte erzeugt werden und dann mit dem Herkunftsnachweis "Israel" verkauft werden. Wir haben in der Kommission darüber intensiv diskutiert. Es war für einige Kommissionsmitglieder klar, dass das ein Tatbestand ist, der nicht gut ist. Ein Kommissionskollege hat sich dann aber auch anders geäussert. Er hat gesagt, ja, man ziele jetzt nur auf ein Land und bei anderen Ländern, die den Linken sympathischer seien, werde das nicht so gesehen. Wenn es solche Gebiete geben sollte, würde das dort auch gelten. Dazu gehört z. B. die Westsahara, bei der es auch international anerkannt ist, dass sie besetzt ist; wenn es Produkte geben würde, die Marokko dort herstellen liesse und dann als marokkanische Produkte verkaufen würde, müsste man genau gleich vorgehen. Es spielt also keine Rolle, wer wo besetzt, sondern es gilt, dass aus besetzten Gebieten keine Produkte mit dem Label des Besatzerlandes ausgestattet und exportiert werden dürfen. Das ist die Ausgangslage, mehr nicht.

Wir haben in diesem Rat schon einmal beschlossen, dass Efta-begünstigte Produkte nicht so bezeichnet werden dürfen, wenn sie in besetzten Gebieten produziert werden. Warum? Es gibt einen Vertrag zwischen der Efta und Israel und einen zwischen der Efta und der palästinensischen Autonomiebehörde. Dort ist das klar geregelt. Wenn jetzt Kollege Vischer verlangt, dass man wirklich Fakten schafft und sagt, dass diese Produkte nicht exportiert werden dürfen, wenn sie trotzdem so bezeichnet werden, ist das eigentlich eine Umsetzung dessen, was international anerkannt worden ist.

Zur Frage, die vorhin gestellt worden ist, zu dieser sogenannt heiklen Frage "Kauft nicht bei Juden": Das ist überhaupt nicht das Thema. Ich kann Ihnen sagen, dass es nicht alleine ein Anliegen der Palästinenser oder der Schweizer, die das unterstützen würden, ist, sondern es wird auch im Land selber als eine Fehlentwicklung erachtet. Nur ist diese Gruppe eine Minorität. Das heisst noch lange nicht, dass ein jüdisches Geschäft hier boykottiert wird, sofern es eben nicht solche Waren anbietet; dafür gibt es verschiedene Geschäfte, die auch von uns bedient werden. Mit dem hat das wirklich bei Weitem nichts zu tun. Es geht darum, internationale Abkommen einzuhalten und sie auch umzusetzen.

Die Bewegung, die es in den verschiedenen Verteilern geben wird, ist zum Teil bereits angedacht. Ich kann Ihnen sagen, dass in anderen Ländern, zum Beispiel in Schweden, eine Schlossfabrik zurückgezogen worden ist, dass Caterpillar seine Produktion dort eingestellt hat, dass auch andere Länder aus diesem Tatbestand der Besetzung Konsequenzen gezogen haben.

Wir bitten Sie sehr, als Parlament, das eigentlich sonst das internationale Völkerrecht wahrnimmt und auch die Genfer Konventionen anerkennt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

John-Calame Francine · Mit-F · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

La commission a traité l'initiative parlementaire Vischer lors de sa séance du 31 octobre 2011. Celle-ci demande d'interdire les importations en provenance d'implantations israéliennes situées dans les territoires occupés par Israël. Il s'agit dès lors de savoir comment les territoires occupés sont reconnus ou traités en vertu du droit international et quelles sont les relations entretenues par la Suisse avec ces territoires occupés. Monsieur Vischer nous a rappelé le contexte historique dans lequel situer sa proposition. Depuis 1967, Israël occupe la Cisjordanie, la bande de Gaza, Jérusalem-Est et le plateau du Golan syrien. Après l'accord de paix signé avec l'Egypte, les troupes israéliennes se sont retirées du Sinaï.

La position de la Suisse est claire: elle reconnaît Israël dans ses frontières de 1967, qui ne comprend pas les territoires occupés que j'ai cités précédemment. Dès lors, en vertu du droit international en vigueur, Monsieur Daniel Vischer considère que les marchandises produites dans les colonies israéliennes, implantées dans les territoires occupés, sont illégales, car l'implantation de ces colonies viole clairement le droit international. Monsieur Vischer a donc rappelé que dans une réponse à la motion Bourgeois 11.3560, la Confédération avait précisé qu'en vertu du droit d'édicter des directives, inscrit à l'article 60 alinéa 2 de l'ordonnance sur les denrées alimentaires et les objets usuels, elle pouvait ordonner des mesures d'exécution concrètes pour déterminer précisément le pays de production.

Comme il n'y a pas d'obligation faite à Israël d'indiquer très clairement la provenance des produits, il n'existe à l'heure actuelle aucune statistique sur les quantités de marchandises importées qui ont été cultivées ou fabriquées dans les territoires occupés. Par conséquent, il conviendrait au moins que les importateurs déclarent clairement la provenance de leurs marchandises, afin que leurs clients suisses soient informés de manière transparente. Comme actuellement il n'est pas possible pour la Confédération de faire appliquer cette obligation de déclarer, Monsieur Vischer estime qu'il serait plus sage d'interdire l'importation des marchandises en provenance des territoires occupés.

Cette initiative parlementaire a suscité des débats de fond et intenses. Une majorité des membres de la commission a relevé qu'il n'y avait pas lieu de légiférer en la matière pour un pays en particulier, car cela créerait des inégalités de traitement par rapport à d'autres pays qui connaissent une situation semblable et qui ne respectent pas davantage le droit international ou les droits de l'homme. Ils pensent aussi que la Suisse n'a pas à prendre position dans ce conflit, car ce n'est pas dans son intérêt.

Au-delà de ces remarques se poserait de toute façon le problème de la mise en oeuvre de l'initiative et des contrôles à mettre en place pour faire respecter les dispositions exigées et vérifier que l'origine des produits indiquée est bien correcte. De plus, comme la Commission de politique extérieure, de même que le Parlement se sont déjà prononcés à plusieurs reprises sur le même sujet, cette majorité a jugé qu'il n'y avait pas lieu de revenir sur les décisions qui ont déjà été prises précédemment par notre conseil.

Une minorité des membres de la commission juge par contre qu'on ne peut pas comparer la situation d'Israël à d'autres pays, tant qu'ils ne respectent pas le droit international humanitaire garanti par les Conventions de Genève. La minorité estime qu'il est temps de faire quelque chose, même si l'on ne répond pas à toutes les exigences formulées par l'auteur de l'initiative parlementaire, et que l'on doit garantir aux habitants des zones occupées qu'ils peuvent bénéficier des revenus issus de la vente des produits de leur territoire. Cette minorité juge aussi qu'il est tout à fait inacceptable que des produits vendus comme provenant d'Israël proviennent en fait des territoires occupés, car cela consiste en une tromperie du consommateur qui est consciemment induit en erreur. Se pose également le problème de la TVA qui est encaissée par Israël, mais pas ristournée aux producteurs des territoires occupés.

La minorité demande donc que nous ne fermions pas les yeux sur les problèmes posés et, sans aller aussi loin que le demande l'auteur de l'initiative parlementaire, que nous nous donnions la peine de réfléchir aux solutions constructives que nous pourrions proposer en donnant à cette initiative la possibilité de passer en phase 2. La minorité pense qu'il n'est pas tolérable que la Suisse, qui défend partout le droit international humanitaire, n'adopte pas la même attitude vis-à-vis d'Israël.

La commission, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, a refusé de donner suite à l'initiative parlementaire Vischer.

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Nationalrat Daniel Vischer reichte seine parlamentarische Initiative am 17. März 2011 ein. Diese wurde am 31. Oktober des vergangenen Jahres durch die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates vorberaten. Mit ähnlichen Worten, wie wir sie von ihm auch jetzt gehört haben, begründete Herr Vischer, weshalb er ein Einfuhrverbot für Güter verlangt, welche in israelischen Siedlungen in den von Israel besetzten Gebieten produziert werden.

Weil Sie nicht im Besitz der schriftlichen Erwägungen der Kommission sind - fragen Sie mich nicht, warum das so ist, es ist die einzige parlamentarische Initiative, für die in diesen dicken gesammelten Werken keine Erwägungen der Kommission aufgenommen wurden -, erlaube ich mir, Ihnen die Argumente der Mehrheit und der Minderheit kurz zu erläutern.

Die Mehrheit der Kommission hat davor gewarnt, hier ein Exempel zu statuieren. Man könne es drehen und wenden, wie man wolle, mit dieser Initiative würde die Schweiz zu einem brisanten Konflikt Stellung nehmen. Dies sei nicht im Interesse unseres Landes, es sei nicht notwendig, ja, es sei hochproblematisch. Ausserdem gebe es Deklarationsprobleme dieser Art für tausend andere ähnliche Beispiele aus Weltgegenden, die weit weniger kritisch beurteilt würden. Schlussendlich wurde auch moniert, dass wir im Grunde gar keine Produkte einführen dürften, die unter menschenrechtswidrigen Bedingungen hergestellt werden. Dies sei aber nicht die Absicht der Initiative. Das Ziel sei Israel. Letztlich solle eine Seite dieser unendlich unglücklichen Geschichte diskreditiert werden, indem eine explizite Lex specialis geschaffen werde. Die Forderung nach einem Einfuhrverbot an sich sei schon sehr fragwürdig und die Tatsache, dass sich dieses explizit gegen ein bestimmtes Land richte, sei nicht zu akzeptieren. Auch die Frage der Kontrolle sei nicht zu unterschätzen: Wie solle diese Initiative umgesetzt werden? Hier war sich die Mehrheit einig, dass die Initiative global umgesetzt werden müsste, was mit einem ungeheuren Aufwand verbunden wäre und politisch grosse Probleme bereiten würde.

Eine Minderheit vertrat die Meinung - wir haben die Argumente auch von Nationalrat Geri Müller gehört -, es gehe nicht darum, ein Land zu bestrafen, weil es in den Augen einiger etwas tue, was nicht gut sei, denn solches würde auch auf sehr viele andere Länder zutreffen. Es gehe in der vorliegenden parlamentarischen Initiative darum, dass Israel auf Gebiet, das es gemäss den Genfer Konventionen besetzt habe, landwirtschaftliche und andere Produkte erzeuge und verkaufe. Mit einer Annahme der Initiative würden wir den Bundesrat dazu bringen, aktiv zu werden, denn es würden Produkte in die Schweiz importiert, deren Herkunft nicht richtig deklariert sei - dies sei, nur schon aus Sicht der Konsumenten und Konsumentinnen, nicht haltbar. Diese sollten darauf vertrauen können, dass "made in Israel" auch wirklich "made in Israel" heisse, dass es also nicht heisse: aus den besetzten Gebieten. Dieses Problem müsse gelöst werden, was nicht heisse, dass die Initiative tel quel umgesetzt und der Import solcher Güter verboten werden müsse. So viel zu Pro und Kontra dieser parlamentarischen Initiative.

Sie hören es: Die Beratung der Initiative hat Fragen aufgeworfen: Geht es um eine politische, um eine neutralitätsrelevante Entscheidung? Klar ist: Die Siedlungen sind völkerrechtswidrig, die IV. Genfer Konvention ist anwendbar, das ist unbestritten. Dies wurde uns von der Verwaltung bestätigt. Weniger klar ist die Antwort auf die folgende Frage: Wie steht es mit den Produkten, die in diesen Siedlungen hergestellt werden? Da ist zu vermerken, dass die Genfer Konventionen den Export von Produkten aus diesen Siedlungen zumindest nicht verbieten.

Die Verwaltung hat aus unserer Sicht die vielen Fragen zur Deklaration, zur Kennzeichnung, zur Täuschung, zu den vorhandenen Rechtsmitteln, zur Kontrolle, zur Verzollung, zur Mehrwertsteuer usw. beantwortet. Es gelte, zwischen Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln zu unterscheiden: Gemäss der Deklarationsverordnung müsse jeder Importeur oder Inverkehrbringer von Lebensmitteln das Produktionsland angeben. Dafür sei das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Es akzeptiere für Produkte aus den besetzten Gebieten die Angabe "Israel" als Produktionsland nicht, es verlange Angaben wie Westbank, Gazastreifen, Ostjerusalem oder, sollte dies vorkommen, Golanhöhen. So sei die Regel. Die Kontrolle dieser Deklaration obliege den kantonalen Gesundheitsbehörden. Fazit: Es gebe Vorschriften; diese durchzusetzen sei nicht ganz einfach, aber die Rechtslage sei an und für sich klar. Für Nichtlebensmittel kenne die Schweiz keine Pflicht, das Herkunftsland zu deklarieren. Die EU sei daran, diese Pflicht für bestimmte Produkte, etwa für Textilien, einzuführen. Die Schweiz bekämpfe diese Pflicht grundsätzlich, weil sie eine handelshemmende Wirkung hätte.

Nicht Stellung genommen hat die Verwaltung - ich betone: richtigerweise - zu den mit dieser parlamentarischen Initiative verbundenen politischen Fragen. Diese zu beantworten, muss auch ich Ihnen überlassen.

Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Frau Haller, besten Dank für Ihre Zusammenfassung aus der Kommission. Es gibt einfach eine Frage, die noch nicht klar ist. Sie sagen, es sei eine einseitige Massnahme gegen Israel. Gibt es denn irgendwo auf der Erde noch ein weiteres besetztes Gebiet, das international so bewertet worden ist und aus dem vom besetzenden Land Produkte ausgeführt werden, ausser beispielsweise die Westsahara, aus der keine Produkte ausgeführt werden?

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Herr Müller, Sie sind Mitglied der Kommission und haben die Diskussion über diese parlamentarische Initiative gehört. Sie haben gehört, dass wir verschiedene Beispiele genannt haben, die allerdings, ich betone dies, im Protokoll nicht erwähnt wurden. So wurde zum Beispiel Kosovo erwähnt, wo auch Konflikte im Gange seien, auch dort könne man nicht genau unterscheiden. Es wurden verschiedene Beispiele genannt, aber nicht explizit ausgeführt. Es wird also durchaus so sein, sonst hätten dies die Befürworter nicht so gesagt.

Ich betone noch einmal, dass ich als Kommissionssprecherin nicht Dinge in Antworten verpacken kann, die so oder anders in der Kommission nie gesagt wurden. Da wissen Sie genau gleich viel wie ich.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 45 Stimmen

Dagegen ... 109 Stimmen