12.3664
Eine moderate KEV für die Industrie
Germann Hannes · 1VP-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Imoberdorf, Eberle)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Imoberdorf, Eberle)
Adopter la motion
Präsident (Germann Hannes, erster Vizepräsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
La CEATE de notre conseil a procédé à l'examen de cette motion lors de sa séance du 26 avril 2013. Cette motion a été déposée le 21 août 2012 par la commission homologue du Conseil national et adoptée par le plénum de ce dernier le 14 décembre 2012, par une courte majorité de 95 voix contre 92.
La motion, je le rappelle, charge le Conseil fédéral de modifier l'article 15b de la loi sur l'énergie, de sorte que le supplément servant notamment à financer la rétribution à prix coûtant du courant injecté (RPC) issu d'énergies renouvelables s'élève, pour les consommateurs finaux industriels, au plus à 0,45 centime par kilowattheure - je vous rappelle que nous avons relevé tout à l'heure cette somme à 1,5 centime. Notre commission propose, par 8 voix contre 2, de rejeter la motion. Une minorité, composée de Messieurs Imoberdorf et Eberle, propose l'adoption de cette motion; nous entendrons tout à l'heure la minorité en question.
Dans son avis concernant cette motion, le Conseil fédéral rappelle que dans le cadre de l'initiative parlementaire 12.400 - le projet dont nous avons discuté tout à l'heure -, on prévoit déjà que les entreprises grosses consommatrices d'électricité dont la facture d'électricité dépasse 5 pour cent de la valeur ajoutée brute pourront à l'avenir se faire rembourser en partie ou totalement - cela dépend de la puissance utilisée - le supplément visé à l'article 15b de la loi sur l'énergie.
Je l'ai rappelé lors du débat d'entrée en matière sur l'initiative parlementaire 12.400: ce sont entre 300 et 600 entreprises grosses consommatrices d'électricité, dont la plupart sont soumises à une concurrence internationale très forte, qui seront ainsi exemptées partiellement ou totalement du supplément visé à l'article 15b de la loi sur l'énergie. Selon le Conseil fédéral, la limitation du supplément demandée par cette motion entraînerait, selon les statistiques de l'industrie, l'exonération d'environ 73 000 entreprises industrielles supplémentaires.
Les coûts de l'électricité ne représentent pour ces entreprises souvent qu'une part minime de la valeur ajoutée brute et elles ne souffrent pas de désavantages concurrentiels sensibles liés à ce supplément. C'est pourquoi il ne s'avère pas nécessaire en termes de concurrence de garantir forfaitairement au-delà de la proposition de la CEATE du Conseil national un supplément réduit maximal de 0,45 centime par kilowattheure à toutes les entreprises industrielles.
Un tel supplément provoquerait en outre une baisse des recettes qui ont été chiffrées à environ 100 millions de francs. Ce manque à gagner devait être compensé presque exclusivement par de nouvelles hausses du supplément à la charge des ménages et des entreprises du secteur des services. La commission a abondamment débattu au cours de sa séance des 25 et 26 avril de la thématique de la RPC, de son système, de son financement.
Je me permets aussi de vous rappeler que la décision a été prise à la quasi-unanimité - par 10 voix contre 0 et 1 abstention - de vous proposer ce qui a été décidé tout à l'heure dans le cadre de l'initiative parlementaire 12.400.
Nous estimons donc que le fait d'exonérer ou en tout cas de baisser les charges sur toutes les entreprises industrielles au niveau suisse occasionnerait des pertes financières importantes.
C'est la raison pour laquelle la commission vous demande de rejeter cette motion qui va beaucoup trop loin à ses yeux.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Die parlamentarische Initiative 12.400, die wir vorhin beraten und der wir auch zugestimmt haben, verlangt, dass die stromintensiven Unternehmen vollumfänglich oder teilweise von der KEV befreit werden. In Ergänzung zu dieser Initiative verlangt die Motion der UREK-NR, die wir jetzt beraten, dass der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Es geht also nicht darum, die Unternehmen total vom Zuschlag zu entbinden, sondern um das Einfrieren des Zuschlages auf den heutigen Betrag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde. Darum heisst der Titel der Motion denn auch "Eine moderate KEV für die Industrie".
Für die überwiegende Mehrheit der industriellen Betriebe, aber auch für die Gewerbebetriebe hätte eine Verdreifachung der KEV eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zur Folge. In der Industrie liegen für einen Sechstel aller Unternehmen die Stromkosten zwischen 2 und 5 Prozent der Bruttowertschöpfung. Vor dem Hintergrund eines an sich schon schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes wäre eine solche Erhöhung der KEV für diese Unternehmen eine zusätzliche, substanzielle Mehrbelastung. Durch den starken Franken ist die produzierende Wirtschaft international stark unter Druck. Mit immer neuen Abgaben wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zusätzlich verschlechtert und der Produktionsstandort Schweiz weiter geschwächt. Zudem werden den Unternehmen Mittel entzogen, die sie zum Beispiel für die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz einsetzen könnten. Ich erinnere im Zusammenhang mit der KEV daran, dass in Deutschland, Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern der EU die Industriebetriebe von den Mehrkosten der Förderung grundsätzlich befreit sind.
Noch ein Wort zur voraussichtlichen Reduktion der Mehreinnahmen aufgrund dieser Motion: Eine Begrenzung der KEV auf 0,45 Rappen pro Kilowattstunde für die industriellen Endverbraucher reduziert die Einnahmen gemäss Aussage der Verwaltung um 70 bis 80 Millionen Franken. Das heisst, bei einer Erhöhung der KEV auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde, wie wir sie vorhin beschlossen haben, würden die Mehreinnahmen von 300 Millionen auf 230 Millionen Franken reduziert. Das ist meiner Meinung nach verkraftbar. Es ist auch nicht so, dass diese Mindereinnahmen auf die Haushalte abgewälzt würden; das steht in dieser Motion nirgends geschrieben. Es gäbe effektiv, das muss man zugeben, 70 bis 80 Millionen Franken weniger Einnahmen.
Mit der Motion "Eine moderate KEV für die Industrie" soll die produzierende Wirtschaft keine Sonderbehandlung erfahren, sondern lediglich gegenüber der Konkurrenz im Ausland nicht schlechtergestellt werden. Wir sprechen ständig - natürlich auch in diesem Saal - von der Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Industrie, für unsere KMU. Mit der Annahme der Motion unserer Schwesterkommission können wir den Worten Taten folgen lassen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen und damit der Mehrheit Ihrer UREK zu folgen.
Sie haben mit der parlamentarischen Initiative 12.400 ein System gewählt, das gezielt darauf ausgerichtet ist, wen man mit welchen Mitteln entlasten will. Das hier ist eine Giesskanne. Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 haben Sie bestimmt, dass es um die 300 bis 600 stromintensiven Unternehmen geht und nicht Tausende - einfach unbestimmt jeder industrielle Endverbraucher - profitieren sollen. Es ist nicht jeder industrielle Endverbraucher von einer Strompreiserhöhung gleich betroffen wie die stromintensiven Kunden. Das wäre falsch.
Sie haben zudem mit der parlamentarischen Initiative 12.400 - und das ja auch entsprechend den bundesrätlichen Vorgaben - bestimmt, dass eine Gegenleistung erwartet wird. Jedes Industrieunternehmen hat ein Interesse, effizienter zu werden. Mit der Leistungsvereinbarung werden wir uns dann mit ihm einigen, und es erhält als Belohnung entsprechend die Rückerstattung des Netzentgeltes. Es ist also nicht eine voraussetzungslose und bedingungslose Befreiung, sondern sie erfolgt eben gegen eine Vereinbarung mit entsprechenden Leistungszielen, die man erreichen muss. Auch das fehlt in dieser Motion, was eigentlich jeglicher Subventionspolitik widerspricht. Sogar in der Landwirtschaft verlangen wir ja im Direktzahlungssystem die Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises; das ist auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Das hier wäre also ein Widerspruch in unserem System.
Ich bin einverstanden damit, dass unsere Industrie wettbewerbsfähig sein muss; das ist unbestritten. Aber wir haben nun einmal höhere Löhne, wir haben andere Arbeitszeiten, wir haben andere Bodenpreise. Wenn das das Credo wäre, müsste man in vielen anderen Bereichen sagen, dass wir benachteiligt sind, dass wir keine europäischen Löhne haben, dass wir keine französischen Arbeitszeiten haben usw. Das kann es ja wohl nicht sein. Wir müssen, in einer Gesamtbeurteilung, den Werkplatz Schweiz konkurrenzfähig halten. Daran haben wir alle ein Interesse. Wenn wir den Benchmark für die Industriestrompreise anschauen, sehen wir, dass die Schweiz nach wie vor im vordersten Drittel Europas ist. Schlechter sind wir noch bei den gezielten Vereinbarungen von Energieversorgungsunternehmen mit Grosskunden. Grosskunden können den Anbieter bei uns heute schon frei wählen, die anderen noch nicht. Hier ist die Antwort meines Erachtens der zweite Schritt der Marktöffnung: Dann können weitere Industriebetriebe, wie alle anderen auch, von allenfalls günstigeren Energieversorgungsunternehmen profitieren.
Zu guter Letzt sei nochmals daran erinnert, dass nur schon innerhalb der Schweiz die Differenz vom tiefsten zum höchsten Strompreis für die Industriebetriebe wie auch für die Haushalte 40 Prozent beträgt! Wir müssen, glaube ich, zuerst einmal schauen, dass die Preise innerhalb der Schweiz einigermassen einheitlich sind. Deshalb haben wir keinen Grund, neben jenen industriellen Endverbrauchern, die wir mit der parlamentarischen Initiative 12.400 vom Netzzuschlag befreien, noch weitere, zusätzliche industrielle Endverbraucher vom Netzzuschlag zu befreien.
Germann Hannes · 1VP-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 3 Stimmen
Dagegen ... 28 Stimmen