13.9007
Session extraordinaire. Place financière conforme aux règles de la fiscalité et échange automatique d'informations
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Steuerkonformer Finanzplatz und automatischer Informationsaustausch". Wir führen eine organisierte Debatte.
Sie haben die Möglichkeit, die in der Frühjahrssession eingereichten Vorstösse, die der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, zu bekämpfen. Es handelt sich um die Motion Feller 13.3065, "Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten", und die Motion Amaudruz 13.3203, "Arbeitsgruppe zur Zukunft des Finanzplatzes". Die Bekämpfung muss dem Ratssekretariat bis zu Beginn der Abstimmungen gemeldet werden.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich spreche zur Motion des Ständerates 12.3976, "Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten". Die Motion des Ständerates beauftragt den Bundesrat, die Verwendung sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten unter Strafe zu stellen. Gleichzeitig soll eine Ausdehnung auf die Publikation von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten und auf die Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses geprüft werden. Dabei sollen das Geheimhaltungsinteresse der Informationsinhaber und -betroffenen, das öffentliche Interesse sowie die Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.
Wir haben in der Kommission die Frage des Handlungsbedarfs diskutiert. Wir haben aber auch die Frage diskutiert, ob es sinnvoll und zweckmässig ist, "nur" für Bankkundendaten einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Wie Sie aus den Unterlagen ersehen, sieht die Mehrheit keinen Handlungsbedarf. Die Minderheit sieht allerdings einen dringenden Handlungsbedarf.
Worum geht es? Etwas salopp ausgedrückt, geht es um die Frage, ob beim Diebstahl von Bankkundendaten nicht nur der Ersttäter, sondern auch die Folgetäter bestraft werden sollen. Diese Frage ist insofern sehr aktuell, als wir immer wieder mit dem Diebstahl und der Weitergabe beziehungsweise dem Verkauf von Bankkundendaten konfrontiert werden. Unbestritten war in der Kommission, dass derjenige bestraft wird, der die Bankkundendaten klaut oder zum Diebstahl anstiftet.
Was sind nun die Gründe der Mehrheit? Daten haben keine Sachqualität. Die Mehrheit ist folgender Ansicht: Wenn Daten Sachqualität erhalten sollen, dann müssen konsequenterweise alle Daten diese erhalten. Datenhehlerei auf die Bankkundendaten zu beschränken ist für die Mehrheit eine gefährliche Tendenz und ein Versuch, eine Lösung nicht nach dem Recht, sondern nach politischer Opportunität zu suchen.
Der Bundesrat selbst hat aufgezeigt, dass die Ausdehnung auf alle Daten sehr problematisch ist. Für die Mehrheit ist die Einschränkung auf die Bankkundendaten ebenso heikel und problematisch. Wenn wir die Information schützen, dann schützen wir auch gleichzeitig schlechte Informationen. Es gibt keinen objektiven Grund, die Frage der Datenhehlerei auf die Bankkundendaten zu beschränken.
Heute haben wir beim Bankkundengeheimnis einen ausgedehnten Schutz: Auch die Anstiftung oder die versuchte Anstiftung zur Entwendung von Bankkundendaten sind nach Börsengesetz, nach Bankengesetz und nach Kollektivanlagengesetz strafbar. Nicht strafbar ist, wenn bei Bankkundendaten nach der unrechtmässigen Entwendung irgendeine Weiterverwendung erfolgt, sei es, dass sie publiziert werden, sei es, dass sie an ausländische Behörden weitergegeben werden.
Für die Mehrheit der Kommission ist die Beweisführung sehr problematisch und schwierig. Jemandem nachzuweisen, er habe von der unrechtmässigen Verwendung der Bankkundendaten von Beginn weg Kenntnis gehabt, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn jemand von Beginn weg Kenntnis hat, dann ist der Tatbestand der Mittäterschaft oder der Anstiftung oder der versuchten Anstiftung zu überprüfen. Diese Tatbestände haben wir bereits unter Strafe gestellt.
Die Minderheit ist überzeugt, dass wir eine Gesetzeslücke haben und dass Handlungsbedarf besteht. Nach Artikel 160 StGB sei die Hehlerei auf Sachen beschränkt, und der Hehler von Daten müsse bestraft werden. Es gehe auch um die Privatsphäre des Einzelnen. Die Motion nehme Rücksicht auf die Pressefreiheit; diese werde mit der Motion gar ausdrücklich gewahrt.
Aus den zuvor genannten Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.
Vogler Karl · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo PPD-PEV
Namens einer starken Minderheit beantrage ich Ihnen, die Motion 12.3976, "Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten", anzunehmen. Warum?
Heute kennen wir den Schutz der Bankkundendaten bis zum Zeitpunkt, in dem diese Daten entwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, es wurde gesagt, sind sogar die Anstiftung und die versuchte Anstiftung zur Entwendung der Daten nach dem Bankengesetz, nach dem Börsengesetz und nach dem Kollektivanlagengesetz strafbar und die Daten damit geschützt. Strafrechtlich nicht geschützt sind die Bankkundendaten, wenn sie, einmal entwendet, weiterverwendet oder publiziert, also beispielsweise ausländischen Steuerbehörden verkauft werden; das darum, weil elektronische Daten nach der schweizerischen Rechtsprechung keine Sachen sind, welche durch den Tatbestand der Hehlerei gemäss Artikel 160 StGB oder einen anderen Straftatbestand geschützt sind.
Der Verkauf eines gestohlenen Sticks ist strafbar, nicht aber der Verkauf von hochsensiblen Bankkundendaten für einen Millionenbetrag. Das ist mehr als stossend und verletzt das Rechtsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger zutiefst. Wir haben es hier mit einer Gesetzeslücke zu tun, welche die Privatsphäre des Einzelnen, und zwar unabhängig von jeder ideologischen Ausrichtung, massiv verletzt. Diese Lücke gilt es zu schliessen.
Wenn nun einzelne Mitglieder der Kommissionsmehrheit argumentieren, es bestehe keine Gesetzeslücke, nach dem Willen des Gesetzgebers mache sich nur der eigentliche Geheimnisträger, beispielsweise der Arzt oder der Bankangestellte, strafbar, nicht aber die Personen, die unrechtmässig erworbene Daten verwendet oder weitergegeben haben, so ist das eine Argumentationsschiene, deren Vertreter in der Vergangenheit verharren und sich offensichtlich weigern, neue Entwicklungen und Probleme aufzunehmen und einer Lösung zuzuführen.
Andere Mitglieder der Kommissionsmehrheit bringen vor, es gebe keinen Grund, sich bei den Gesetzgebungsarbeiten auf Bankkundendaten zu beschränken; die Problematik müsse breiter, bezogen auf alle Daten, diskutiert werden. Diesbezüglich haben der Bundesrat und die Verwaltung glaubhaft aufgezeigt, dass das die Revision einer Vielzahl von Artikeln bedingen würde und solches insbesondere der Öffnung der Büchse der Pandora gleichkäme. Es gilt, sich auf das wirklich Wesentliche zu beschränken.
Wenn schliesslich eine weitere Gruppe aus der Kommissionsmehrheit argumentiert, die Thematik werde im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch ohnehin rasch an Aktualität verlieren, so muss ich Ihnen sagen, dass das zumindest heute und morgen noch nicht der Fall ist und es auch nach einer allfälligen Einführung des automatischen Informationsaustausches nicht angeht, dass Bankkundendaten quasi an jeder Strassenecke feilgeboten werden, und das wohlverstanden straffrei.
Ich bitte Sie, der starken Minderheit und damit auch dem einstimmigen Ständerat zuzustimmen. Es gilt, ein Zeichen für den Rechtsstaat Schweiz zu setzen. Ich appelliere in diesem Zusammenhang insbesondere auch an die Ratsrechte, die bekanntlich das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern will. Wenn Sie Entsprechendes wollen, so müssen Sie heute zumindest und in einem ersten Schritt dieser Motion zustimmen. Andernfalls haben Sie ein einigermassen grosses Glaubwürdigkeitsproblem.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD-PEV
Der internationale Druck auf den Schweizer Finanzplatz nimmt seit Jahren zu und hat in den letzten Wochen und Monaten nochmals stark zugenommen. In einem ersten Schritt haben wir auf Druck der OECD Artikel 26 des Musterabkommens übernommen und den Anforderungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes entsprochen.
Im Herbst 2012, als wir das Steueramtshilfegesetz berieten, ging der Bundesrat noch davon aus, dass unser Land mit dem Verabschieden dieses Gesetzes die zweite Phase der Peer Review überstehen könnte. Doch heute stellen wir nicht nur fest, dass die internationalen Standards weiter im Fluss sind, sondern auch, dass sich unser Land nach wie vor in der ersten Phase der Peer Review befindet. Das ist besorgniserregend, denn mittlerweile ist es nicht mehr klar, ob wir nicht nochmals Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen vornehmen müssen, um endlich die zweite Phase der Peer Review in Angriff nehmen zu können.
Deshalb hat unsere Fraktion zwei dringliche Interpellationen eingereicht. Im Namen der CVP/EVP-Fraktion danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen in unseren zwei dringlichen Interpellationen. Es gelang dem Bundesrat aber leider nicht, alle unsere Fragen zu beantworten.
Die CVP/EVP-Fraktion stellt heute - nach Vorliegen der Antworten des Bundesrates - fest, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin Rechtssicherheit, Stabilität und Respekt der Privatsphäre benötigt. Die Schweiz braucht aber auch einen Finanzplatz, welcher sich verpflichtet, die internationalen Standards zu respektieren, damit unser Land keinen weiteren Wirtschafts- und Reputationsschaden erleidet. Die Politik des Finanzplatzes muss einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur internationalen Akzeptanz unserer Politik leisten. Selbstverständlich wollen wir nicht, dass wir über die Standards hinaus noch einen sogenannten Swiss Finish vornehmen, welcher die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beeinträchtigen würde.
Auch wenn die Arbeitsgruppe Brunetti in Sachen automatischer Informationsaustausch über Bankdaten eine proaktive Vorgehensweise vorschlägt, will unsere Fraktion, dass unser Land den automatischen Informationsaustausch einführt, sobald er auf sämtlichen relevanten Finanzplätzen der Welt nicht nur Thema ist, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird. Es bleibt aber sinnvoll, dass die Schweiz sich aktiv bei der Formulierung des Standards im Rahmen der OECD einbringt.
Ich gehe davon aus, dass die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen nun auch unter Berücksichtigung des soeben erschienenen Brunetti-Berichtes beurteilt werden müssen. Denn auch der Expertenbericht knüpft Bedingungen an die Übernahme eines automatischen Informationsaustausches. Hervorzuheben sind in diesem Kontext die Forderungen, die den Zugang für die kleineren und mittleren Schweizer Finanzdienstleister zum EU-Markt beinhalten. Denn für die Branche ist der Marktzugang in der EU ein zentrales Anliegen. Er muss auch uns ein Anliegen sein, denn wenn wir schon den automatischen Informationsaustausch übernehmen müssen, ist sicherzustellen, dass dadurch der Finanzplatz Schweiz keinen Schaden erleidet. Es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, wenn der Bundesrat in Erarbeitung der nächsten Schritte alle Akteure der Finanzindustrie einbezieht und seine Position respektive die Konkretisierung des Brunetti-Berichtes möglichst schnell kommuniziert. Auch dies dient der Sicherheit.
Als Letztes möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Bundesrat nicht explizit auf alle Fragen eingegangen ist. So wissen wir z. B. nach wie vor nicht, wie viele Doppelbesteuerungsabkommen nachträglich angepasst werden müssen. Auch kennen wir den konkreten Fahrplan betreffend die zweite Phase der Peer Review nicht. Gestatten Sie, Frau Bundesrätin, dass ich in diesem Kontext noch darauf aufmerksam mache, dass sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 6 bezüglich der Ungleichbehandlung selber widerspricht, indem er im ersten Satz sagt, dass dieselben Kriterien zur Anwendung kommen, und gleich im zweiten Satz einräumt, dass Österreich und Luxemburg in die zweite Phase der Peer Review übertreten konnten, obschon sie weniger standardkonforme Abkommen abgeschlossen haben. Wir erwarten in diesem Zusammenhang vielleicht noch die Beantwortung dieser zwei Fragen, Frau Bundesrätin. Ich danke Ihnen aber namens unserer Fraktion dennoch für die Beantwortung unserer Interpellationen.
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Die Schweiz braucht einen Paradigmenwechsel, wenn es um die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz geht. Ich glaube, immer noch feststellen zu müssen, wobei ich mich jetzt an meine Vorredner und meine Vorrednerin wende, dass leider in diesem Parlament die Mehrheit noch kein Bewusstsein dafür hat, dass wir - wenn wir den Finanzplatz stärken wollen, wenn wir eine Zukunft wollen als starker Finanzplatz, wenn wir die Arbeitsplätze retten wollen, wenn wir die Reputation der Schweiz nicht weiterhin negativ beeinflussen wollen - eine offensive Strategie entwickeln müssen, eine transparente Politik, die es ermöglicht, den Finanzplatz neu aufzustellen.
Wir müssen den Finanzplatz auf die Beine stellen. Er steht kopf, weil wir als Sozialdemokratische Partei dreissig Jahre lang vergeblich darauf hingewiesen haben, dass Europa und die Welt es sich nicht mehr gefallen lassen, dass Milliarden an Steuerfluchtgeldern bei uns in den Banken gebunkert werden. Diese Zeit ist nun endgültig vorbei. Ich verstehe nicht, warum der Bundesrat trotz des Brunetti-Berichtes relativ defensiv in die Zukunft gehen will. Der Bundesrat will immer noch Bedingungen an den automatischen Informationsaustausch knüpfen. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wählen einen progressiven Weg: Wir wünschten uns, dass die Schweiz mit der EU neue Standards definiert, was den Informationsaustausch anbelangt. Wir möchten, dass die Schweiz offensiv mit der OECD an diesen Standards arbeitet, damit wir eine Vorreiterrolle einnehmen und nicht wie die letzten dreissig Jahre immer wieder im autonomen Nachvollzug auf Druck des Auslands reagieren müssen. Diese Reaktion führt ins Verderben: Wir haben es in den letzten Tagen mit der Lex USA erlebt, was die Politik der Bürgerlichen uns einbrockt.
Unglaubwürdige Politik führt dazu, dass wir international geächtet werden - zu Recht, weil es sich kein Land auf der Welt mehr gefallen lässt, dass unversteuerte Vermögen an seinem Fiskus vorbei in die Schweizer Banken fliessen. Wir fordern, dass mit diesen Standards, die die Schweiz mit Europa und mit der OECD entwickeln soll, die Sorgfaltspflicht der Banken streng geregelt wird, denn die Banken sollen eigentlich aufzeigen, wie man transparent und gesetzeskonform geschäften kann. Die Banken sollen nur per Steuerbescheinigung legitimiertes Kapital annehmen, und es soll nur Kapital in Schweizer Banken fliessen, das durch das Ausland steuerlich belegt ist. Die Banken sollen legitimiert werden, diese Kundendaten unbürokratisch offenzulegen, wenn das Heimatland oder das steuerberechtigte Domizil des Kunden dies verlangt. Dann erwarte ich eine rigide Kontrolle der Banken, weil in der Vergangenheit allzu oft der Bock zum Gärtner gemacht wurde. Ich glaube den Banken nicht mehr, sie sind unglaubwürdig; es braucht auch beim Finanzplatz das Primat der Politik.
Selbstkontrollen bei Finanzinstituten müssen der Vergangenheit angehören. Das Primat der Politik muss auch für den Finanzplatz gelten. Nur so, mit einer transparenten Politik, mit einer offensiven Strategie, gelingt es uns vielleicht, die Glaubwürdigkeit wieder zu erlangen, die wir in den letzten Jahren verloren haben.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der Schweizer Werk- und Finanzplatz kommt immer stärker unter Druck. Einerseits durch das Ausland, welches auf der Suche nach neuen Finanzierungsquellen für seine defizitären Staatshaushalte die Schweiz immer mehr unter Druck setzt; andererseits aber auch durch das Inland, wo wir immer öfter unsere eigenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, und dies ohne Not. Für den Schweizer Finanzplatz besonders bedeutend sind die Forderungen der EU nach einer Erweiterung der Zinsbesteuerung sowie die Unternehmenssteuerreform III.
Bei der Erweiterung der Zinsbesteuerung will die EU, dass die Schweiz den automatischen Informationsaustausch übernimmt. Für die SVP kommt dies überhaupt nicht infrage. Sie fordert den Bundesrat auf, hier gegenüber der EU konsequenter zu kommunizieren.
Erstens ist die EU darauf hinzuweisen, dass bei den Bilateralen II klar kommuniziert wurde, dass das Zinsbesteuerungsabkommen eben gerade abgeschlossen werden müsse, damit das Schweizer Bankgeheimnis geschützt werden könne. Wenn man nun nicht einmal zehn Jahre später bereits die Einführung des automatischen Informationsaustausches fordert, ist dies unehrlich und falsch.
Zweitens hat die EU im Rahmen der Diskussion um die institutionelle Anbindung der Schweiz alle laufenden bilateralen Verhandlungen blockiert, bis es zu einer Einigung mit der Schweiz käme. Entsprechend soll nun der Bundesrat mit der EU keine weiteren Verhandlungen über neue Abkommen oder Anpassungen bestehender Abkommen führen, bis das institutionelle Verhältnis der Schweiz zur EU klar geregelt ist. Es geht nicht an, dass sich der Bundesrat von der EU bei gewissen Dossiers sagen lässt, dass diese aufgrund der institutionellen Verhandlungen blockiert seien, während es der EU bei der Zinsbesteuerung nicht schnell genug gehen kann.
Drittens spielt die EU ein falsches Spiel, wenn sie im Namen der Transparenz den automatischen Informationsaustausch fordert. Es ist sehr gut bekannt, dass Grossbritannien wenig unternimmt, um Schwarzgeld vom eigenen Finanzplatz fernzuhalten. Gemäss verschiedenen Medienberichten ist Deutschland insbesondere für Ausländer ein Hort für unversteuerte Gelder. Der Bundesrat soll hier viel härter gegenüber der EU auftreten und sich nicht immer in die Defensive drängen lassen.
Lassen Sie mich nun zur Unternehmenssteuerreform III sprechen:
Erstens ist die Schweiz nicht EU-Mitglied und hat den Code of Conduct der EU nicht übernommen. Kantonale Steuerregimes fallen nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens von 1972. Weshalb sollte die Schweiz ihre Steuerregimes anpassen? Der Bundesrat darf sich nicht auch noch von einer fremden Institution vorschreiben lassen, wie die Schweiz ihre Steuerregimes ausgestaltet.
Zweitens ist auch bei diesem Geschäft unklar, was die Strategie des Bundesrates ist. Heute fordert die EU die Aufhebung des sogenannten Ring Fencing. Was, denken Sie, kommt als Nächstes? Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Forderungen nach der Einführung einer Minimalbesteuerung, nach einer materiellen Steuerharmonisierung oder nach der Abschaffung sämtlicher staatlicher Beihilfen erhoben werden. Stellt der Bundesrat diesbezüglich Überlegungen an? Ist er sich bewusst, dass er auch in diesem Bereich Schritt für Schritt die Vorzüge einer liberalen Wirtschaftsordnung preisgibt?
Drittens verlangt die SVP auch hier klar, dass der Bundesrat erst mit der EU zu verhandeln beginnt, wenn das institutionelle Verhältnis der Schweiz zur EU geklärt ist. Auf keinen Fall darf die Schweiz ihr Steuersystem einfach so auf Druck der EU anpassen. Diese soll der Schweiz ebenfalls entgegenkommen und Konzessionen machen, zum Beispiel mit einem unbeschränkten Zugang für Schweizer Dienstleistungen zum EU-Binnenmarkt.
Abschliessend fordert die SVP den Bundesrat auf, die Schweizer Interessen stärker zu vertreten. In der EU wird eine scheinheilige Politik betrieben; denken Sie zum Beispiel an das Unternehmen Apple, welches in Irland eine Unternehmenssteuer von nur 2 Prozent bezahlt. Auf diese Doppelzüngigkeit dürfen Sie nicht hereinfallen. Sagen Sie Nein zu immer weiter gehenden Konzessionen der Schweiz, sei es beim Finanzplatz, sei es im Steuerbereich.
de Buman Dominique · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD-PEV
Dans sa définition d'une stratégie pour la place financière suisse, le groupe PDC/PEV s'est toujours abstenu de toute gesticulation qui pourraient mettre en péril une branche essentielle de notre économie, du point de vue du nombre de places de travail et du savoir-faire. Notre groupe se distancie ainsi clairement de ces forces politiques des deux côtés de l'échiquier qui prônent le A et font le B. La place financière suisse a valu la prospérité à notre pays et à ses habitants et notre groupe n'est pas prêt à l'oublier, également dans le contexte des turbulences actuelles. Nous, membres du groupe PDC/PEV, nous sommes toujours refusés à tout angélisme et à hurler avec les loups contre notre propre système alors que dans les univers d'où provenaient les attaques économiques, on continue de protéger les paradis fiscaux et les montages financiers visant à cacher l'identité d'épargnants et d'investisseurs pas forcément en règles avec les devoirs fiscaux nationaux.
Nous admettons que les circonstances internationales se précipitent et que la Suisse ne pourra constituer un îlot juridique, politique, financier au milieu d'une gouvernance en mutation. Ce que nous refusons clairement, c'est ce que l'on appelle le "Swiss finish" ou en d'autres termes l'excès de zèle qui, allant au-delà du besoin de conformité, complique dans les faits les conditions quotidiennes nécessaires à l'exercice normal des métiers bancaires et financiers.
Notre groupe l'a prouvé récemment en corrigeant le projet de loi sur les placements collectifs de capitaux, qui, sinon, aurait pu aboutir à la désertion pure et simple de la place financière suisse par les investisseurs institutionnels. Notre groupe s'est opposé à l'échange automatique d'informations parce que ce n'était jusqu'à ces dernières semaines pas un standard unanimement reconnu et exigé, parce que ce n'était pas la panacée absolue contre les délits fiscaux, ni pour retrouver les informations voulues, et parce que notre groupe, au nom de sa philosophie politique, a refusé l'instauration de règles inspirées toujours plus du principe de la méfiance systématique de la collectivité envers l'individu. Mais si ce nouveau système devait se généraliser vraiment à l'échelon planétaire, si les efforts actuels du G-8 devaient aboutir à la mise au pas - j'insiste sur ce terme - de tous les systèmes financiers protégeant des délinquants fiscaux, alors pourquoi ne pas adopter ce changement de paradigme, parce que c'est bien de cela qu'il s'agit?
Parallèlement, la Suisse ne doit plus subir passivement, tel un boxeur bloqué au coin du ring, les exigences étrangères et intégrer des normes à l'élaboration desquelles elle n'aurait pas pu participer. Nous voulons que la Suisse participe dorénavant activement à l'élaboration des normes futures, notamment au sein de l'OCDE, organisation internationale où la Suisse a pleinement son rôle à jouer.
Le groupe PDC/PEV exige par ailleurs que la Suisse obtienne pour ses agents financiers l'accès aux marchés européens. C'est une vieille requête de notre part. La situation actuelle est en effet discriminatoire et pénalise les possibilités de redéploiement de notre place financière nationale après son amaigrissement forcé.
Ces réflexions sont proches - vous vous en rendez bien compte - des recommandations, et pas seulement des options, du groupe de travail Brunetti, qui n'a certes pas encore reçu l'aval officiel du Conseil fédéral, mais qui élabore clairement quelques pistes à suivre pour le futur.
Il serait à souhaiter à cet égard, pour la clarté du débat politique, que le Conseil fédéral accélère sa prise de position par rapport à ce document important. En tout état de cause, qu'il s'agisse des accords Rubik, de la lex UBS il y a quelques années ou, ces derniers jours, de la lex dite USA, notre groupe a toujours appuyé ces lois, parce que ces actes législatifs et financiers ont en commun de vouloir régler le passé afin de permettre aux professionnels du domaine bancaire de prendre un nouveau départ. Jamais il ne s'est agi pour notre groupe d'accepter toutes les positions ou tous les comportements d'un monde bancaire par ailleurs fortement désuni - cette cacophonie est certainement à la base des doutes exprimés par notre Parlement ces derniers jours -, mais il s'est plutôt agi de considérer ce monde bancaire comme un élément essentiel, partiel, d'une économie globale au service de laquelle il doit continuer d'oeuvrer. Les banques sont là pour servir l'économie, les emplois et la production des richesses.
Il faut être conscient que pour nous, parlementaires, le chemin est extrêmement délicat entre le sentiment et le devoir de défendre notre identité et nos intérêts nationaux d'une part, et, d'autre part, la prise de conscience progressive et indispensable que le monde a changé, que son économie s'est globalisée et que la Suisse y garde toutes ses chances grâce à son savoir-faire et à son travail.
Noser Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Gleich drei Stürme sind über den Schweizer Finanzplatz hereingebrochen: Erstens brachte die Finanzkrise die Banken ins Wanken. Zweitens nahmen überschuldete Staaten die Jagd nach Steuersündern auf. Drittens entfesselte die Digitalisierung eine unheimliche Informationsflut.
Vor dem Sturm war das Bankgeheimnis heilig, und der automatische Informationsaustausch eine Ausgeburt der Hölle. Heute ist das Bankgeheimnis des Teufels und der automatische Informationsaustausch das Allerheilmittel. Ist es klug, unsere Welt mitten im Sturm einfach auf den Kopf zu stellen, in der Hoffnung, dass so der Sturm vorübergeht? Die Leitfrage lautet nicht: Sagen wir Ja oder Nein zum automatischen Informationsaustausch? Sie lautet: Wie gestalten wir die Rahmenbedingungen, damit der Finanzplatz auch in Zukunft eine tragende Rolle in unserer Volkswirtschaft spielen und Arbeitsplätze schaffen kann?
Für die FDP/die Liberalen ist der automatische Informationsaustausch staatspolitisch höchst problematisch. Er verletzt die Privatsphäre und schafft den gläsernen Bürger, der schutzlos dem Staat ausgeliefert wird. Schauen wir doch nur, was in den letzten Wochen über den Nachrichtendienst der USA bekanntgeworden ist. Der Überwachungsstaat ist kein Schreckgespenst am fernen Himmel, sondern Realität. Mit dem automatischen Informationsaustausch werden Rechte abgebaut, für die wir Hunderte von Jahren gekämpft haben. Der Bürger hat ein Recht zu wissen, welche Informationen gesammelt und weitergegeben werden. Der Bürger hat ein Recht darauf, sich gegen die Weitergabe zu wehren. Der Staat muss garantieren, dass die weitergegebenen Informationen auch wieder gelöscht werden. Der andere Staat muss belegen, dass er die Informationen auch wirklich benötigt. Dies sind nur einige unserer Grundsätze.
Ich habe den Eindruck, dass die Staatengemeinschaft komplett im Datendelirium ist und gar nicht mehr sieht, welche Risiken mit dem unendlichen Sammeln von Daten eingegangen werden. Privatsphärenschutz ist essenziell. Für einen aufgeklärten Menschen ist der automatische Informationsaustausch das Unwort des Jahrhunderts. Wir sind überzeugt, dass auch die Bürger diesen ablehnen werden und dass der Schutz der Privatsphäre, der über Jahrzehnte wichtig war, auch weiterhin ein sehr wichtiges Thema sein wird. Wir wollen aber auch keine Steuerhinterzieher schützen. Die Schweiz hat mit der Abgeltungssteuer ein durchdachtes Konzept lanciert. Damit können Bürger im internationalen Umfeld ihre Steuern bezahlen, und gleichzeitig bleibt die Privatsphäre geschützt.
In diesem Sinne würden wir es begrüssen, wenn der Bundesrat die Abgeltungssteuer als gleichwertigen Standard in die OECD-Verhandlung mit einbringt. Es reicht jedoch nicht - das wissen wir auch -, wenn wir nur auf unserem besseren Standard beharren. Wenn die Mächtigen den automatischen Informationsaustausch wollen, kann die Schweiz nicht nur Nein sagen. Darum unterstützen wir den Entscheid des Bundesrates, unsere Position frühzeitig in der OECD einzubringen. Dieses Einbringen sehen wir auf zwei Gebieten: Erstens muss das doppelte Spiel von Staaten wie den USA und Grossbritannien aufgedeckt werden, denn Steueroasen in Florida und Delaware, Inselkolonien und Trusts müssen zwingend auch unter diesen globalen Standard fallen. Das hat der Gesamtbundesrat begriffen. Anders als für die Arbeitsgruppe Brunetti kommt für ihn der automatische Informationsaustausch erst infrage, wenn alle anderen Staaten diese Elemente umfassend verabschiedet und auch umgesetzt haben. Diese Haltung unterstützen wir von der FDP-Liberalen Fraktion ausdrücklich.
Ferner muss die Schweiz durchsetzen, dass die vorerwähnten Datenschutzstandards für den automatischen Informationsaustausch nicht verhandelbar sind. Länder, die unseren Standard beim Datenschutz nicht teilen, sind auch im Rahmen der OECD keine Partner für den automatischen Informationsaustausch.
Im Weiteren muss der Bundesrat der OECD klarmachen, dass ein automatischer Informationsaustausch in der Schweiz nur mit einer Volksabstimmung eingeführt werden kann. Ein Nein des Volkes würde das Gleiche bedeuten, wie wenn die Schweiz vom Vetorecht Gebrauch machen würde.
Regelrecht naiv ist hingegen der Vorschlag der Arbeitsgruppe Brunetti, der EU den automatischen Informationsaustausch anzubieten in der Hoffnung, dafür Konzessionen beim Marktzutritt zu erhalten. Informationen bedeuten Macht, und wer diese mit dem automatischen Informationsaustausch aus der Hand gibt, macht sich selbst ohnmächtig.
Gegenüber der EU haben wir andere Druckmittel. Die EU will bei der Zinsbesteuerung nachverhandeln, obwohl sie in anderen Bereichen Verhandlungen mit der Lösung der institutionellen Frage verknüpft. Die EU will aber schnell vorwärtsmachen, und sie ist somit Bittstellerin. Ja, die Schweiz kann die Zinsbesteuerung ausweiten, aber das hat erstens auf dem gleichwertigen, ja qualitativ besten System der Quellensteuer zu geschehen und zweitens nur unter der Bedingung, dass unser Marktzutritt mit Mifid II nicht verschlechtert wird. Will die EU die heutige Quellenbesteuerung der Zinsen durch den automatischen Informationsaustausch ersetzen, so kann die Schweiz nur darüber verhandeln, wenn die EU einen gleichberechtigten Marktzutritt für Finanzdienstleistungen und eine Regulierung der Altvermögen anbietet.
Seit 2008 gibt unser Land in der Welt ein schlechtes Bild ab. Man muss nur genug Druck aufsetzen, dann bricht die Schweiz ein, gibt ihren eigenen Vorteil preis und ihre eigenen Werte auf und ist erst noch so dumm, dafür zu bezahlen. Das kann doch nicht sein! Die FDP-Liberale Fraktion fordert vom Bundesrat zwei Dinge: Erstens fordern wir, dass er die obenskizzierte Finanzmarktstrategie ohne Abstriche umsetzt und dass es keine Sololäufe mehr gibt. Zweitens entscheidet sich die Zukunft des Finanzplatzes mit seinen über 100 000 Arbeitsplätzen nicht allein am automatischen Informationsaustausch. Der Bundesrat muss endlich, und zwar rasch, Hand bieten für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Forderungen liegen auf dem Tisch, sei es die Abschaffung der Stempelsteuer, eine Lösung für internationale Investoren bei der Verrechnungssteuer, ein Währungsabkommen mit China oder eine Unternehmenssteuerreform, die die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft stärkt. Dann ist auch wichtig, dass mit Blick auf Kernkompetenzen des Finanzplatzes auch in der Schweiz ausgebildet und geforscht wird. Hier gibt es viel zu tun - packen wir diese Baustelle an!
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Das Wichtigste für die Grünen: Die Schweiz muss Geschäfte mit unversteuerten Geldern endlich unterbinden und verbieten. Das wohl bedeutendste Hilfsmittel ist die Einführung eines automatischen Informationsaustauschs der Steuerbehörden, kurz "automatischer Informationsaustausch". Im August, bei der Stellungnahme zum Postulat der Grünen, sah der Bundesrat keinen Anlass für Abklärungen dazu. Noch in der Antwort auf unsere Fragen zur Finanzplatzstrategie dieses Frühjahr setzte er auf die Abgeltungssteuer. Nun rät ihm der Bericht der Expertengruppe Brunetti zu einem Strategiewechsel hin zu einem automatischen Informationsaustausch. Das will der Bundesrat in der OECD und damit auf Weltebene tun. Damit ist klar: Die Welt hat ihre Zähne nach wie vor, sie kommen vielmehr dem Bankgeheimnis abhanden.
Den Grünen ist der Beschluss des Bundesrates etwas zu zahm, er geht aber in die richtige Richtung. Der Druck wird nicht nachlassen, und das Land kann ihn nicht ignorieren, unabhängig davon, was wir von dieser Art von Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden halten. Daran ändern Skepsis und das Nein von CVP, FDP und SVP nichts. Ein Nein tut dem Land und dem Finanzplatz keinen Dienst. Die Schweiz bliebe unfähig, die Entwicklungen in diesem Bereich zu antizipieren, wäre defensiv und reaktiv.
Der automatische Informationsaustausch ist eine Herausforderung. Noch gibt es diese Form des Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden nur bruchstückweise. Umso wichtiger ist es, sich Gedanken zur Umsetzung zu machen. Für nötig halten wir ein Modell, das dem Datenschutz Rechnung trägt. Der Bundesrat muss sich auf internationaler Ebene, sei es in der OECD oder mit der EU, für gemeinsame Richtlinien auf der Basis von Schweizer Datenschutzstandards engagieren.
Das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland ist endgültig gescheitert, analoge Abkommen mit anderen Ländern sind auch eher Schnee von gestern. Das Land steht vor der Ratifizierung des Fatca-Abkommens mit den USA. Darin kommt die Schweiz den USA weiter entgegen als anderen Ländern. Das ist erneut eine Sonderbehandlung der USA. Wir meinen: Steuerabkommen müssen prinzipiell allen Ländern gleichwertige Möglichkeiten zur Verhinderung von Steuerflucht und zur Verfolgung der Steuerkriminalität geben. Das heisst: Die Schweiz darf nicht eine Weissgeldstrategie für OECD-Länder haben und gleichzeitig Hort für Steuerfluchtgelder aus Nicht-OECD-Ländern sein. Für Diktaturen und ähnliche Regimes braucht es spezielle Regeln, das ist uns auch klar.
Zu Fatca haben die Grünen grosse Vorbehalte. Es fehlt die Gegenseitigkeit, und Fatca beinhaltet eine dynamische Rechtsentwicklung: Die Schweiz müsste fliegend geändertes US-Recht übernehmen. Den Vorschlag des Bundesrates mit Modell 2 lehnt unsere Fraktion klar ab. Die Grünen werden einen Rückweisungsantrag stellen, mit dem Auftrag, auf Modell 1 mit einem automatischen Informationsaustausch einzuschwenken. Das beinhaltet gewisse Gegenrechte. Dafür spricht auch, dass es ökonomisch unsinnig ist, gleichzeitig verschiedene Modelle zu pflegen. Zukunftslösungen, davon sind wir überzeugt, werden auf einen automatischen Informationsaustausch abgestützt sein.
Amaudruz Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Inutile de nous leurrer plus longtemps: nous ne pouvons plus nous tenir à l'écart de la guerre économique et financière qui sévit sur tous les continents et dont notre pays s'est cru naïvement à l'abri. Si nous ne mobilisons pas dès maintenant toutes nos énergies, la Suisse va, en sacrifiant le secret bancaire sans contrepartie, perdre la bataille financière mondiale et se retrouver dans le camp des cocus de l'histoire. Déjà sous couvert d'une morale à géométrie curieusement variable et au mépris du respect de la sphère privée, les Etats-Unis ont obtenu au travers de l'accord FATCA la levée du secret bancaire pour leurs ressortissants, et ce sans compensation.
Et maintenant le pot de fer qu'est l'Union européenne est en passe de contraindre le pot de terre suisse à accepter un nouveau standard international d'échange automatique d'informations en matière fiscale élaboré par l'OCDE. L'objectif est clair: l'affaiblissement de la place financière suisse, ou mieux encore sa disparition. Alors il est grand temps de leur faire comprendre que nous ne céderons pas, grand temps de faire comprendre au commissaire européen chargé de la fiscalité la différence entre un négociateur et un proconsul, grand temps de garantir l'inviolabilité de la sphère privée dans notre pays en interdisant dans la Constitution les échanges d'informations fiscales concernant les contribuables suisses. Car, ce faisant, nous donnerons aux dirigeants des Etats-Unis et de l'Union européenne une leçon de démocratie et aux ressortissants de ces pays l'envie d'obtenir les mêmes droits.
Il n'est pas étonnant que la Suisse soit devenue la cible favorite de pays qui se croient plus égaux que les autres en matière de morale. Le spectacle de notre prospérité, de notre stabilité politique, de nos droits populaires, fondements de notre démocratie, fait tache dans le paysage de la mondialisation.
Mais lorsque cette envie inspire des maîtres chanteurs pas si virtuoses que ça, exigeant l'amputation de nos droits, de nos libertés, au risque de nous arracher notre identité, apprenons à dire non! Devrais-je encore rappeler qu'alors que le monde, stupéfait, apprenait la semaine dernière que la CIA et la NSA espionnent la planète entière depuis des années, le Conseil fédéral choisissait ce moment précis pour plaider en faveur de la suppression du secret bancaire pour les comptes suisses, des Suisses, en Suisse. Et pour parfaire son opus, voici notre gouvernement qui, sans même y avoir été invité, sort de son chapeau, à la manière d'un prestidigitateur, le fort discutable rapport du groupe de travail Brunetti au sein duquel ne figurait - et c'est un comble! - aucun spécialiste des milieux professionnels intéressés et concernés, pour accélérer l'adoption de l'échange automatique de données bancaires.
Georges Orwell l'imaginait, Madame Widmer-Schlumpf le fait: "Big sister is watching you!" Une telle annonce affaiblit forcément la position de la Suisse. Ce strip-tease intégral est intolérable et frise le masochisme.
Mais il y a malheureusement toujours pire: un dernier exemple de l'Union européenne date de ce lundi; le Conseil fédéral a reçu à Berne le Commissaire européen Monsieur Algirdas Semeta venu établir un calendrier pour l'échange automatique avec la Suisse. Monsieur Semeta a prononcé avec l'assurance et l'arrogance suffisante d'un conquérant devant les micros de la presse que l'ère du secret bancaire était révolue. Notre ministre lui répond que la Suisse est d'accord avec le principe de l'échange automatique.
D'ailleurs, je me demande de quel droit Madame Widmer-Schlumpf a pris cet engagement. La voix du Parlement n'existe-t-elle plus? La Suisse serait d'accord, disais-je, selon l'intéressée, avec le principe de l'échange automatique, mais à des conditions, dont principalement l'accès des banques suisses au marché financier européen. Sur ce, Monsieur Algirdas Semeta lui rétorque que ce n'est pas son dossier. Autrement dit comprenez, selon la phrase de Jules César "veni, vidi, vici": "Je suis venu pour obtenir sans concession l'échange automatique d'informations. Tu t'inclines en premier, et quand on t'aura sucé le sang, on te jettera et on continuera à faire comme on veut." C'est affligeant!
S'adapter au monde nouveau, oui; abdiquer sans avoir négocié, non. Tant que l'Etat américain du Delaware ou les îles Caraïbes se comportent en Etats voyous, tant que Monaco, Nassau, la Chine, Singapour ou toute autre place financière ne seront pas aussi soumis au régime de la liste noire, tant que l'accès au marché européen des services financiers pour nos banques n'est pas assuré, la Suisse est en droit de défendre farouchement son industrie de banques et d'assurances qui - faut-il le rappeler - fournit 200 000 emplois et représente 10,3 pour cent de notre PIB. Les vertueux et infaillibles moralisateurs de notre conseil prêts à se coucher devant les exigences délirantes de l'étranger feraient bien d'y regarder à deux fois. Notre corne d'abondance est fêlée; n'y touchez plus, elle va se briser.
Maier Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Wir Grünliberalen sagen Ja zu einem starken und steuerkonformen Finanzplatz und unterstützen wirksame Strategien zu dessen Stärkung. Der Finanzplatz ist für die Wertschöpfung, den Erfolg des Werkplatzes, die Beschäftigung und die Steuereinnahmen der Schweiz von grosser Bedeutung. Er ist angewiesen auf international akzeptierte und gleichwertige Regeln. Die internationale Vernetzung und Kompetenz ermöglichen es Schweizer Firmen, international kompetitiv und mit Gewinn zu wirtschaften, Arbeitsplätze zu schaffen und den Wohlstand in der Schweiz zu sichern. Die Grünliberalen wollen darum den Finanzplatz Schweiz mit einer Bereinigung der Vergangenheit und einer international kompatiblen Weissgeldstrategie gezielt stärken und das Bankkundengeheimnis so im Kern bewahren. Deshalb sind die Grünliberalen bereit, sowohl mit der EU als auch im Rahmen der OECD in Verhandlungen über die Weiterentwicklung von Standards zur Sicherung der Steuerkonformität zu treten und gleichzeitig den Marktzugang zu sichern. So kann die Schweiz endlich wieder Reputation zurückgewinnen und ihre internationale Spitzenposition verteidigen.
Ich nehme nun kurz zu zwei brennenden Themen Stellung. Erstens zum Verhältnis zur EU: Die Schweiz war immer bereit, über eine Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU zu verhandeln. Dabei ist gleichzeitig eine Lösung für die Vergangenheit zu finden sowie der gleichberechtigte Marktzugang in der EU zu sichern. Entsprechend ist die grünliberale Fraktion bereit, auf die von der EU angebotenen Verhandlungen ergebnisoffen einzutreten. Die grünliberale Fraktion ist auch bereit, ein im Vergleich zu Luxemburg und Österreich gleichwertiges Vorgehen zur Weiterentwicklung der Zinsbesteuerung zu prüfen und auf Verhandlungen über allfällige zukünftige EU-Richtlinien einzutreten. Klare Bedingungen dafür sind aber, dass eine gleichwertige und gleichzeitige Umsetzung im jeweiligen EU-Land sichergestellt ist und der Datenschutz gemäss schweizerischen Rechtsgrundsätzen gewährleistet ist.
Zweitens zu Entwicklungen im Rahmen der OECD: Die Schweiz besitzt weltweit eine der besten und griffigsten Gesetzgebungen zur Verhinderung von Geldwäscherei. Mit Trusts geht die Schweiz bedeutend besser um als andere Finanzplätze. Die Grünliberalen stellen fest, dass in Bezug auf diverse Regulierungsfelder weltweit gesehen andere Finanzplätze noch Nachholbedarf haben im Vergleich zur Schweiz. Es gelten nicht für alle Finanzplätze gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Dies kann die Schweiz allein allerdings nicht korrigieren. In der Öffentlichkeit sprechen gewisse Führungspersonen der OECD über neue Automatismen im Informationsaustausch. Bis heute besteht weder eine klare Definition noch ein allgemeines Verständnis darüber, wer von wem, an wen und unter welchen Sicherheitsbedingungen welche Daten für welche Vermögensbestandteile und Finanztransaktionen liefern soll. Die Grünliberalen sind bereit, auf Diskussionen im Rahmen der OECD einzutreten. Sie fordern den Bundesrat aber auf, auch im Rahmen der OECD ein Abgeltungssteuermodell als Zweitstandard einzubringen. Damit könnte angeboten werden, dass die Staaten die ihnen zustehenden Steuereinnahmen rasch und effizient erhalten, statt dass die Administration der Staaten über Dateninformationen aufgebläht wird, und dies ohne Sicherheit, dass am Ende auch wirklich Steuergelder fliessen.
Falls nur ein irgendwie gearteter Informationsaustausch als neuer OECD-Standard infrage käme, wären die Grünliberalen nur unter Bedingungen bereit, diesen zu akzeptieren. So muss sichergestellt sein, dass alle relevanten und/oder mit der Schweiz in direkter Konkurrenz stehenden Finanzplätze diesen neuen Standard technisch, formell, materiell und terminlich identisch wie die Schweiz umsetzen. Alle Offshore-Plätze, auch die der USA und Grossbritanniens, müssen inkludiert sein. Informationen, die ausgetauscht werden, sind klar und einheitlich zu definieren. Der Umfang muss auch Vehikel wie Trusts umfassen. Die Umsetzung erfolgt mit angemessenen Übergangsfristen, unter Berücksichtigung der spezifischen Interessen der Schweiz. Die Vergangenheit muss regularisiert sein, und der Marktzugang muss sichergestellt sein.
Entsprechend diesen Ausführungen und Grundlagenpositionen werden wir uns im Anschluss auch bei den Abstimmungen über die diversen Vorstösse verhalten.
Poggia Mauro · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra
Les défis que devra affronter ces prochaines années notre place financière en matière de compétitivité internationale sont directement liés à la faculté de la Suisse de rester attractive sur le plan fiscal. Nous ne devrons en aucun cas entretenir l'illusion que les attaques dont notre pays est l'objet ont pour objectif une moralisation de la finance. Cet argument, qui ne peut laisser personne insensible, cache en réalité la volonté de places concurrentes d'affaiblir l'attractivité de la Suisse à leur profit. Il est donc important et essentiel de poser les bases de toute négociation qui sera menée à l'avenir dans ce domaine par le Conseil fédéral afin d'éviter les erreurs d'un passé récent.
Avant toute chose, et le vote d'hier en témoigne, la Suisse, pays souverain et indépendant, ne peut agir que dans le strict respect de sa législation interne, laquelle n'a pas à être modifiée ou suspendue dans l'urgence et sous la pression d'Etats étrangers. La Suisse doit ensuite exiger le respect de principes fondamentaux du droit international qui sont la non-rétroactivité et la réciprocité. Ainsi, il est exclu de négocier des concessions unilatérales ou d'imposer à notre pays davantage que les standards internationaux unanimement appliqués et que les Etats contractants doivent s'imposer réciproquement.
A cet égard, il est permis de s'inquiéter des moyens que le Conseil fédéral se donne pour mener à bien sa politique en faveur de notre place financière. En effet, lorsque notre gouvernement met en place un groupe d'experts sur ce sujet, la composition de celui-ci peut laisser à penser que la mission n'est pas véritablement de rechercher des solutions ou des pistes, mais d'entériner celles que le Conseil fédéral a déjà choisies, notamment sur la question de la transmission automatique d'informations. Comment comprendre autrement le fait que ce groupe d'experts ne soit composé que de fonctionnaires et de technocrates, à l'exclusion de tout professionnel de la finance et du domaine bancaire?
Comment ne pas être interloqué également par le fait qu'en réponse à la motion Feller 13.3065, appelant de ses voeux la remise d'un document vulgarisé comparatif des fiscalités internationales concurrentes, le Conseil fédéral puisse répondre que l'idée est intéressante, ajoutant que le sujet est "complexe", de sorte que l'on ne sait même pas comment les contribuables privés et les entreprises sont réellement traités dans ces Etats? En d'autres termes et alors que la guerre économique et financière est déclarée, le Conseil fédéral avoue ignorer quels sont les contingents et les armements de nos ennemis. Cela est remarquable, mais certainement pas rassurant.
Il est grand temps que le Conseil fédéral défende les intérêts de la Suisse à long terme et non en réagissant dans l'urgence aux pressions internationales et que la FINMA exerce enfin le contrôle efficace de l'activité bancaire en Suisse, le récent conflit avec les Etats-Unis d'Amérique démontrant de la part de cette autorité une cruelle absence d'anticipation.
Kaufmann Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Diskussionen über die Steuerkonformität lenken von zwei anderen, ebenso wichtigen Problemhaufen unseres Finanzplatzes ab. Ich meine damit den Regulierungs-Tsunami und die Tiefzinspolitik unserer Notenbank.
Der Regulierungs-Tsunami ist ja nichts anderes als der Ausdruck der Finanzplatzpolitik unseres Bundesrates. Es ist schon unglaublich, was uns da alles unter dem Titel "Stärkung des Finanzplatzes" verkauft wird. In Tat und Wahrheit geht es eher um eine Strangulierung unserer Finanzindustrie. Die ganze Regulierung schwappt jetzt von den Banken auch auf die Versicherungen über, obwohl diese uns während der ganzen Finanzmarktkrise keine Probleme verursacht haben.
Man glaubt jetzt auch, die EU nachäffen und einen übertriebenen Konsumentenschutz einführen zu müssen. Es geht hier eigentlich gar nicht mehr um den Konsumentenschutz, es geht hier um eine Konsumentenbevormundung. Dort, wo der Bundesrat wirklich hätte handeln müssen, beispielsweise bei den Madoff- oder bei den Lehman-Produkten, bleibt man untätig. Man hat wieder einmal Angst, amerikanische Produkte in der Schweiz zu verbieten, obwohl ja mit diesen Fällen klar bewiesen ist, dass die amerikanische Finanzmarktaufsicht nicht gleichwertig ist und dass deshalb solche Produkte in der Schweiz nicht zugelassen werden dürften.
Das Ganze wird uns dann immer wieder verkauft unter dem Titel "Wir müssen das machen, weil wir den Zutritt zum EU-Markt haben wollen". Das Kollektivanlagengesetz, das Finanzdienstleistungsgesetz, das Geldwäschereigesetz, all das sei notwendig, damit wir den Marktzutritt erlangen könnten. Das ist ein völlig unlogisches Vorgehen. Wir müssen zuerst den Marktzutritt sichern, und dann können wir allenfalls die Gesetze anpassen, alles andere ist Unsinn. Es ist auch eine falsche Annahme, dass wir je innert nützlicher Frist überhaupt einen Marktzutritt erhalten würden. Das Gegenteil ist in der EU doch der Fall! Die EU schottet sich ab, die Regierungen wollen die Bankgeschäfte möglichst wieder nationalisieren. Deshalb betreiben wir einen riesigen Aufwand, ohne dass wir hier irgendetwas erreichen werden.
Das Ganze ist ja auch nicht gratis. Ich habe einmal eine grobe Schätzung gemacht: Die ganze Regulierung, die jetzt im Gang ist, wird uns etwa 4 Milliarden Franken kosten. Wenn ich von "uns" spreche, meine ich natürlich letztlich die Konsumenten. Denn diese werden es sein, die diese zusätzliche Regulierung, die ja keinen Mehrwert, keinen Wohlstandsgewinn bringt, bezahlen müssen.
Das zweite Problem: Die Tiefzinspolitik schmälert im Moment nicht nur die Zinsmargen der Banken, sondern auch die laufenden Erträge unserer Pensionskassen, der Lebensversicherungen und vor allem der Sparer. Noch schlimmer wird es, wenn eines Tages die Zinswende eintritt. Die ist ja absehbar, sie hat bei den längeren Laufzeiten bereits begonnen. Bei einigen mittelgrossen Banken könnte dies zu Problemen führen. Auch die Scheingewinne, die jetzt viele Pensionskassen auf ihren Obligationen-Portefeuilles haben, werden wieder verschwinden. Die Inflation wird wahrscheinlich in drei, vier Jahren anziehen. Dann werden die Sparer Kaufkraftverluste erleiden. Es sind die ganz gewöhnlichen Sparer, die somit für die Finanzmisere der EU bezahlen müssen, für die Finanzrepression - und wir machen da munter mit; das ist abzulehnen.
Was werden die Folgen sein? Kleine Banken, mittlere Banken werden Probleme haben. Ich bin überzeugt: Ein Grossteil der über 6000 Finanz-KMU wird überproportional betroffen sein und verschwinden. Wir sehen das jetzt bereits anhand der Unterstellungsanmeldungen bei den Selbstregulierungsorganisationen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Wir sehen hier eine rückläufige Entwicklung. Das heisst, solche kleineren Finanz-KMU gehen ein. Wir haben das Beispiel Belgien, wo es einmal über 1000 solche Finanz-KMU, Vermögensverwalter und Ähnliches gab - heute kann man sie an zwei Händen abzählen.
Es wird viel Know-how verlorengehen. Die Konzentration im Finanzsektor nimmt wieder zu. Da bemühen wir uns, mit "Too big to fail"-Regulierungen möglichst einen breiten Markt zu haben, aber wir werden nun genau das Gegenteil herbeiregulieren. Was mich am meisten schmerzt: Die Konsumenten werden bevormundet. Der Gesetzgeber geht einmal davon aus: Die Konsumenten sind dumm und die Banken Betrüger. Das ist ein falscher Ansatz. Die Dienstleistungspalette wird reduziert, Standorte werden abgebaut, das internationale Netzwerk verschwindet, Know-how auch. Ich bin enttäuscht von der Finanzmarktpolitik des Bundesrates.
Marra Ada · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Avant de parler d'échange automatique d'informations, permettez-moi de parler d'abord de l'impôt.
L'impôt, pour la plupart des démocraties, est ce grâce à quoi un Etat va développer ses infrastructures; l'impôt sert à la formation et à l'instruction de nos enfants, à construire un système social qui protège les plus fragilisés de la société. L'impôt fait partie des instruments de survie d'un Etat et il est juste que les autorités de chaque Etat veuillent voir leurs concitoyens s'en acquitter. Ainsi, il est clairement insupportable pour chacun de ces Etats de voir certains de leurs résidents tricher en cachant leur argent dans d'autres pays qui, par leur secret bancaire, vont les protéger, surtout en temps de crise économique. Les chiffres sont éloquents: 1000 milliards d'euros échappent au fisc chaque année en Europe, 30 000 milliards de dollars à travers le monde!
En Suisse, un des pays qui a fait du secret bancaire un instrument économique de premier plan - mais il n'est pas le seul -, le sujet est bien sûr délicat. Pourtant, deux acteurs inattendus ont fait s'ébranler cette forteresse: UBS et Monsieur Merz, ancien conseiller fédéral, autorisant en 2008 ladite banque, alors déjà en pleine tourmente avec les Américains, à transmettre des noms de clients aux Etats-Unis. La brèche s'est alors ouverte, presque par accident, et un changement de paradigme s'est mis en route, avec une accélération folle des événements: adaptation de la Suisse aux normes de l'OCDE en matière d'entraide administrative, recommandations du GAFI sur le blanchiment d'argent, tout prochainement: FATCA. Le Conseil fédéral a pris conscience que le paradigme avait changé, que le nouveau modèle financier, c'est celui de la transparence. Ainsi, en 2013, le Conseil fédéral a-t-il enfin produit un rapport sur la stratégie de l'argent propre en Suisse.
Il n'a pas eu le choix, la situation et les pressions de la part de pays étrangers devenant intenables. Pourtant, on a toujours le sentiment que la Suisse a un temps de retard. A peine le Conseil fédéral a-t-il indiqué des pistes que celles-ci sont invalidées par les événements et les normes internationales. La Suisse ne s'est jamais montrée proactive en la matière. Mais les partis de droite, les banques et le Conseil fédéral ont fait preuve de tant de mauvaise volonté à l'égard du fait de passer à la transparence qu'ils doivent endosser la responsabilité des conséquences pour le pays. En effet, la Suisse n'a jamais été en position de pouvoir négocier quoi que ce soit. L'attitude défensive et le discours du genre: "quand les autres auront changé, nous changerons", ont fait que la Suisse et sa majorité politique se sont trompées de combat.
Pourtant, vendredi dernier, avec le rapport Brunetti, une opportunité s'est dessinée pour la Suisse. Le Conseil fédéral parle enfin de l'échange automatique d'informations. Aujourd'hui, le groupe socialiste vous demande de ne pas hésiter, de ne pas spéculer. Par la motion 12.3780 du groupe socialiste, "Une base solide et saine pour l'avenir de la place financière suisse", que mon collègue Nordmann développera tout à l'heure, nous voulons que le pays ait les cartes en main et qu'en acceptant comme modèle l'échange automatique d'informations avec ses partenaires européens, il puisse négocier des contreparties en retour. Parce que l'attitude attentiste en la matière affaiblit la Suisse.
Landolt Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Glarona · Gruppo BD
Viele von Ihnen haben früher - wie ich auch - mit Freude und Interesse die Geschichten von Asterix und Obelix gelesen, die zusammen mit ihren Freunden dank eines Zaubertrankes ihr gallisches Dorf tapfer und erfolgreich gegen die Übermacht von Julius Cäsars Römern verteidigt haben. Eine herrliche Geschichte, die so leider nie stattgefunden hat - sie ist erfunden. Sollte also jemand dazu neigen, sich in Bezug auf die Strategie des Finanzplatzes - oder generell der Aussenpolitik - am Konzept dieses gallischen Dorfes zu orientieren, dann baut er auf einen Irrtum und ist schlecht beraten.
Verständlich ist hingegen, wenn man sich zunehmend darüber ärgert, dass sich bald die halbe Welt bemüssigt fühlt, der Schweiz zu sagen, was sie zu tun habe. Allerdings hat dies auch eine Vorgeschichte, und ich möchte dazu zwei Dinge feststellen: Erstens ist die Schweiz wirtschaftlich derart mit der Welt verflochten, dass dies zwar sehr viel Positives hat, aber von uns auch erfordert, die Regeln des Stärkeren zu anerkennen. Das sind Realitäten, die wir nicht mögen, aber akzeptieren müssen. Zweitens haben wir uns in der jüngeren Vergangenheit zu oft auf dem falschen Fuss erwischen lassen. Wenn wir aus der Defensive unter Druck reagieren müssen, kann das nicht die Lösungen bringen, die uns im gewünschten Ausmass befriedigen.
Die eigentlichen Stärken der Schweiz waren und wären Verhandlungsgeschick, Beweglichkeit, Anpassungsfähigkeit, Antizipationsfähigkeit. Zu diesen Stärken müssen wir zurückfinden. Wir müssen gestalten, um nicht gestaltet zu werden. Wir müssen uns bewegen, um nicht bewegt zu werden. "Heisse willkommen, was du nicht verhindern kannst!"
Wenn wir also die Zukunft unseres Finanzplatzes aktiv anpacken wollen, müssen wir zuerst den Klumpen der Vergangenheit loswerden. Eine Chance dazu, nämlich in Bezug auf die Vergangenheit in den USA, sind wir im Begriffe zu verpassen. Und in Bezug auf unsere europäischen Nachbarländer müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir die Vergangenheit mit einer Abgeltungssteuer bewältigen könnten, sofern wir uns mit diesem Konzept nur auf die Vergangenheit beschränken. Es spricht nichts dagegen, dies so rasch wie möglich anzupacken, zumal wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Abgeltungssteuer als Zukunftsmodell nicht die Akzeptanz geniesst, die wir uns erhofft haben. Schade, aber eine Realität!
In Bezug auf die Zukunft hat sich in den letzten Monaten und Wochen abgezeichnet, dass ein automatischer Informationsaustausch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum globalen Standard werden wird. Mit einem solchen Standard kann die steuerliche Konformität gewährleistet werden; und da es sich um einen globalen Standard handelt, tangiert er auch die Wettbewerbsfähigkeit nicht. Steuerliche Konformität und Wettbewerbsfähigkeit sind auch die zwei Säulen unserer Weissgeldstrategie. Es ist deshalb mehr als ratsam, wenn sich die Schweiz bei der OECD aktiv für einen globalen Standard einsetzt und diesen Standard auch aktiv mitgestaltet. Dabei gilt es, die EU als Partnerin zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass auch für sie Wettbewerb in der Zukunft nur über globale Standards Sinn macht. Ein automatischer Informationsaustausch auf europäischer Ebene - mit oder ohne die Schweiz - sorgt für ungleichlange Spiesse, was nie und nimmer das Ziel der EU sein kann.
Stellen wir uns also diesen Realitäten, und machen wir uns zum Teilnehmer und nicht nur zum Zuschauer oder gar zum Opfer. Und hören wir auf, vom Tod des Bankgeheimnisses zu sprechen. Es geht hier nicht um Sein oder Nichtsein des Bankgeheimnisses. Es geht um die Interpretation, den Zweck, die Zielsetzung des Bankgeheimnisses, also um den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden - um nicht mehr und nicht weniger. Das steht nicht in Widerspruch zu steuerlicher Konformität und auch nicht zu Wettbewerbsfähigkeit.
Ob und inwiefern ein künftiger OECD-Standard auch im Inland zur Anwendung kommen wird, werden wir diskutieren und entscheiden, wenn der künftige Standard bekannt ist. Unabhängig davon ist es schon heute eine Tatsache, dass die Branche den Weg in die steuerliche Konformität bereits in Angriff genommen hat - auch im Inland. Egal was wir hier diskutieren, die Branche hat sich bereits für eine Weissgeldstrategie entschieden. Falls Sie heute als Schweizer in der Schweiz eine Bank suchen, die von Ihnen unversteuertes Geld annimmt, werden Sie Mühe haben, fündig zu werden. Und falls Sie dann tatsächlich ein Institut finden sollten, müssten Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Geld ausgerechnet einer Bank anvertrauen möchten, die offensichtlich die Hausaufgaben nicht gemacht hat. Denn es gibt einen jahrzehntealten Grundsatz, auf den man sich zum Glück wieder zu besinnen beginnt: "Eine Bank lebt von den schlechten Geschäften, die sie unterlässt."
Die BDP freut sich, dass der Bundesrat am letzten Freitag die Weichen neu und richtig gestellt hat. Er trägt damit den internationalen Entwicklungen und Realitäten Rechnung, auf welche die BDP schon seit einiger Zeit hinweist.
Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Der Finanzplatz Schweiz hat nach wie vor grosse Bedeutung für unser Land. Immerhin wird rund ein Viertel des weltweit verwalteten grenzüberschreitenden Vermögens in der Schweiz verwaltet. Auch wenn der Anteil der Wertschöpfung der Banken am Bruttoinlandprodukt in den vergangenen Jahren gesunken ist, so beträgt er immerhin noch etwa 6 Prozent. Trotz dieser Wichtigkeit oder gerade deswegen gibt es auf dem Finanzplatz Schweiz zurzeit sehr viele Baustellen, und diese werden unsere Traktandenliste weiterhin bestimmen. Eines muss uns aber gelingen: Ordnung auf dem Finanzplatz zu schaffen, aufzuräumen und die offenen Fragen zu bereinigen, um die Energie für künftige, konstruktive Geschäfte einsetzen zu können. Die CVP/EVP-Fraktion vertritt da eine klare Haltung.
Internationale Standards sollen in der Schweiz nur eingeführt werden, wenn sie auf den relevanten Finanzplätzen der Welt nicht nur gesetzlich eingeführt sind, sondern auch tatsächlich so umgesetzt und gelebt werden. Wir wollen nicht mit vorauseilendem Gehorsam unsere Wettbewerbsfähigkeit schwächen und uns so aus dem Markt nehmen. Zwei wichtige Grundsätze stehen da wie ein Fels in der Brandung. Erstens: Wir lehnen den automatischen Informationsaustausch so lange ab - wie ich vorhin gesagt habe -, bis dieser Informationsaustausch auf den relevanten Finanzplätzen gelebt wird. Zweitens: Wir lehnen den spontanen Informationsaustausch ab.
Diese Haltung unserer Fraktion zieht sich wie ein roter Faden durch alle anstehenden Geschäfte, sei es beim Fatca-Abkommen mit den USA, bei dem wir uns für das Modell 2 entschieden haben und dafür einstehen, sei es bei der Anpassung der Gafi-Richtlinien oder bei der Beilegung des Steuerstreites mit den USA. Ich will diese Position mit der Haltung zu zwei Vorstössen aus der SP-Fraktion illustrieren; ich mache das, weil in den Medien zum Teil anders berichtet und der CVP in den Mund gelegt worden ist, sie würde sich mit der Zustimmung zu den zwei Vorstössen die Zustimmung zur Lex USA erkaufen. Dem ist überhaupt nicht so. Ich möchte das kurz darlegen.
Die Motion Fehr Hans-Jürg 11.4100 verlangt, dass die OECD-/Europarats-Konvention über die gegenseitige Verwaltungshilfe in Steuersachen unterzeichnet und die Ratifizierung eingeleitet werde. Bei dieser Konvention sind keine Vorbehalte bezüglich des spontanen Informationsaustauschs möglich. So wären Veranlagungsbehörden verpflichtet, einen anderen Konventionsstaat zu informieren, wenn es im Rahmen einer Veranlagung Anhaltspunkte dafür gäbe, dass dieser zu Schaden kommen könnte. Das geht uns zu weit.
Die Motion 12.3780 der SP-Fraktion geht uns ebenfalls zu weit. In dieser Motion verlangt die SP-Fraktion unter Buchstabe a die baldmöglichste Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs mit allen Ländern der EU. Das wollen wir nicht, wie ich eingangs gesagt habe. Deshalb lehnen wir diesen Vorstoss ab.
Noch eine Bemerkung zum Vorstoss betreffend Strafbarkeit der Hehlerei: Wir bitten Sie, bei diesem Vorstoss die Minderheit zu unterstützen, um diesem Gebaren Einhalt zu gebieten.
Ich bitte Sie, bei der Behandlung der traktandierten Vorstösse diese Linie zu bewahren und entsprechend zu entscheiden, damit wir unseren Finanzplatz weiter stärken.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Kollege Müller, Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie erst internationale Standards anwenden möchten, wenn diese auch bei den anderen Finanzplätzen angewendet oder umgesetzt würden. Ist Ihnen bewusst, dass diese OECD-Konvention, die Sie jetzt ablehnen, inzwischen auch von Österreich und von Luxemburg angenommen und unterzeichnet worden ist?
Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Ich habe "auf den relevanten Finanzplätzen" gesagt - es gibt nicht nur Luxemburg und Österreich als relevante Finanzplätze, es gibt noch mehrere weitere. Wir warten, bis alle diese relevanten Finanzplätze diese Konvention unterzeichnet und ratifiziert haben.
Pantani Roberta · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Dunque, ci siamo. Dopo aver giurato e spergiurato che mai e poi mai saremmo arrivati allo scambio automatico di informazioni, il Consiglio federale ci ha comunicato esattamente il contrario. Un processo che noi temevamo da tanto visto l'andazzo e le continue genuflessioni nei confronti dell'Unione europea e degli Stati Uniti d'America; ieri abbiamo visto l'ultimo esempio. Eppure, fino a poche settimane fa la signora consigliera federale ci assicurava che questo non sarebbe mai stato preso in considerazione. Lunedì scorso però abbiamo visto il nostro ministro delle finanze accanto al signor Semeta, commissario dell'Unione europea per la fiscalità, che tronfio e raggiante dettava l'agenda a un ministro di un Paese sovrano ed indipendente, dichiarando che l'era del segreto bancario è finita a livello globale. Quindi, porte aperte, secondo lui, allo scambio automatico di informazioni.
Nonostante sia criticata da più parti, la Svizzera da anni è all'avanguardia nella lotta al riciclaggio di denaro, ha le regole più strette in maniera di identificazione degli aventi diritti economici e tante attività bancarie sono sottoposte a controlli da parte di autorità quale la FINMA - eppure ogni occasione è buona per contestare il segreto bancario e chiederne la sua abolizione.
La maggior parte delle piazze finanziarie internazionali non hanno certamente adottato neppure lontanamente le nostre regole. Le recenti dichiarazioni di Austria e Lussemburgo, che si sono detti pronti a passare allo scambio automatico di informazioni, devono essere considerate con la massima cautela. Una messa in scena mediatica, chiamiamola così, è pure la dichiarazione del Regno Unito, secondo la quale le sue isole del Canale si impegnerebbero a fornire informazioni bancarie sia allo stesso Regno Unito nonché alla Francia, alla Germania, all'Italia e alla Spagna. Veniamo agli Stati Uniti, a quegli Stati Uniti che ci imporrebbero di aprire gli archivi delle nostre banche per fornire i dati di clienti e che impongono a noi parlamentari di approvare una nuova legge che vada a loro favore, mentre in casa loro hanno Florida, Texas, Delaware che resistono con fermezza alle pressioni del Congresso e si rifiutano - lo sottolineo: si rifiutano! - di sottoporsi a posizioni contrarie alla legge del loro Stato e in particolare all'implementazione dello scambio automatico di informazioni. Perché dovremmo quindi accettare le pressioni di Stati che ci vorrebbero imporre condizioni ancora più drastiche, mentre essi non sempre rispettano quei vincoli che da parte sua la Svizzera applica già scrupolosamente?
Da più parti viene invocata l'applicazione dello standard OCSE. Ma noi tutti sappiamo come andrà a finire. La realtà è che purtroppo il Consiglio federale, anno dopo anno, passo dopo passo, non ha fatto altro che cedere a pressioni dall'estero, dichiarando invece di agire nell'interesse del Paese. Ma davvero il Consiglio federale ci crede sul serio? Ho l'impressione che il nostro governo sia troppo attento ad adattare le proprie scelte a quelle dei governi dell'Unione europea e degli Stati Uniti e che lavori sotto dettatura di funzionari e burocrati d'identità e di Paesi stranieri. Davvero il signor Semeta e i rappresentanti dell'Unione europea hanno usato lo stesso tono e le stesse parole, tanto apprezzate dal Consiglio federale, ad esempio con il premier britannico David Cameron, con il presidente degli Stati Uniti Barack Obama e con il capo del governo della Repubblica di Singapore Loong? No, io sono sicura di no!
Pertanto, visto che la reciprocità viene invocata solo ed esclusivamente a senso unico, il che è pure una contraddizione in termini, lo scambio automatico di informazioni è semplicemente da rispedire al mittente. Quello che dalla comunità internazionale viene tollerato e concesso ad altri, non può essere non tollerato e non concesso anche a noi. Perché noi abbiamo non il diritto ma il dovere di salvaguardare i nostri interessi nazionali e di rifiutare tutte quelle norme e tutti quei provvedimenti che mirano ad indebolirli.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Steuerhinterziehung ist Diebstahl am Volk. Für Steuerbetrüger und Steuerverweigerer hat es in keiner gerechten Gesellschaft Platz, auch nicht in der Schweiz. Die Zeche dafür zahlt die grosse Mehrheit der Steuerpflichtigen, mit den aktuell laufenden Sparprogrammen des Bundes und der Kantone. Schätzungen besagen, dass Milliarden an Steuerausfällen aus Schwarzgeld von Schweizern resultieren; mindestens 18 Milliarden Franken ist meine Schätzung. Herr Professor Schaltegger, früherer hoher Kader im Eidgenössischen Finanzdepartement, gestand vor der Fernsehkamera die Zahl von 9 Milliarden Franken an Steuerausfällen zu. Am höchsten geht die "NZZ", welche Ende 2012 schätzte, die Dunkelziffer des in der Schweiz hinterzogenen Vermögens könnte bei 200 bis 300 Milliarden Franken liegen; das ergäbe rund 30 Milliarden Franken an Steuerausfällen.
Die SP ist seit Jahrzehnten, seit ihrer Gründung, für Steuergerechtigkeit und für eine wirksame Bekämpfung sämtlicher Steuerdelikte. Dazu brauchen die Steuerverwaltungen, auch die Eidgenössische Steuerverwaltung, zusätzliche Ressourcen, wie wir sie seit Jahren fordern. Frau Bundesrätin, wir erwarten von Ihnen, dass Sie - nach der Überprüfung, die Sie letztes Jahr angekündigt haben - anlässlich der Budgetdiskussionen in diesem Herbst Ihre Massnahmen vorstellen und uns darlegen, wie Sie auf der Grundlage des geltenden Rechts die Ressourcen aufbauen wollen.
Es ist begrüssenswert und im Sinne der Zukunft des Schweizer Rechts, dass der Bundesrat im Mai 2013 veranlasst hat, gegen Schwarzgeld im Inland vorzugehen. Zu Recht fordern Schweizer Behörden und auch die Finanzdirektorenkonferenz, dass sie gleich lange Spiesse erhalten wie die ausländischen Behörden. Zur Revision des Schweizer Steuerstrafrechts gehört auch die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Beide Tatbestände betreffen dasselbe Rechtsgut. Sie schützen beide die Aufrechterhaltung unserer Steuerordnung und damit auch den Steueranspruch der Gemeinden, der Kantone und des Bundes. Es gibt daher keinen Grund, aufgrund dieses Rechtsguts verschiedene Straftatbestände aufrechtzuerhalten.
Im internationalen Verhältnis erwarten wir ganz klar, dass die Schweiz viel mehr Amtshilfegesuche für Schwarzgeld stellt, welches Steuerpflichtige in der Schweiz, in Liechtenstein, in Panama und in all diesen Steueroasen oder Steuerinseln parkiert haben. Wir erwarten ganz klar den Abschluss von Steuerinformationsabkommen mit den Offshore-Finanzzentren, welche sich im Kontext des G-8-Gipfels ja auch etwas bewegen.
Wir fordern auch eine Überwachung der Trusts und Stiftungen, denn dahin hat sich seit 2008 sehr viel Schwarzgeld aus den Banken verschoben. Es gibt Evidenz, wonach Vermögensverwalter, welche vor 2007 und 2008 in gewissen Banken tätig waren, jetzt an der Spitze von Trusts mit Sitz in Schweizer Städten arbeiten. Schieben wir diesem Schwarzgeld-Handwerk einen Riegel vor!
Wir bitten Sie, unsere Vorstösse anzunehmen, damit auch in der Schweiz endlich Steuergerechtigkeit die Ehrlichen schützt.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzte Kollegin Kiener Nellen, Sie haben jetzt mit viel Furore verlangt, dass die Schweizer Behörden gleich lange Spiesse wie die ausländischen haben. Wollen Sie allen Ernstes, dass die Schweizer Behörden mit ihren Bürgern so umspringen, wie es die Amerikaner, die Deutschen oder die Franzosen tun?
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Wissen Sie, gestern wurde hier ausgesagt, dass etwa 50 Prozent der Schwarzgeldkonten von amerikanischen Steuerpflichtigen auch nach 2009 in der Schweiz geblieben sind. Was die Schwarzgeldanlagen der Schweizer Steuerpflichtigen betrifft, muss ich Ihnen sagen: Es sind wahrscheinlich 99 Prozent aufrechterhalten geblieben. Die Zahl der straflosen Selbstanzeigen ist zwar angestiegen; diese Personen geben jetzt in den grossen Kantonen Hunderte von Millionen Franken ab. Aber den Schweizer Steuerbehörden fehlen das Personal und auch die rechtlichen Grundlagen, um wirklich gegen die Millionäre und Milliardäre vorzugehen, welche weniger Steuern zahlen als eine Pflegefachfrau oder ein Zimmermann. Ich habe als Gemeindepräsidentin und auch schon in meinen früheren Tätigkeiten solche Beispiele erlebt. Diese Beispiele werden wir bringen. Es braucht gleich lange Spiesse für die Schweizer Behörden wie für die ausländischen Behörden.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Nous avons vu ces dernières semaines combien il est difficile de régler a posteriori la situation des banques ayant eu des pratiques contraires au droit fiscal de pays étrangers. A l'avenir, le groupe des Verts ne veut plus avoir à débattre ici de tels sujets. Notre place financière doit désormais se développer de manière durable en n'acceptant que des fonds dûment déclarés. En outre, nous devons accepter de collaborer de manière correcte et équitable avec les administrations fiscales étrangères pour les cas d'abus qui subsistent.
Le groupe des Verts considère que, suite à l'échec de l'accord sur l'imposition à la source avec l'Allemagne et compte tenu du fait que l'accord FATCA est maintenant sur la table et du fait que l'OCDE élabore actuellement une nouvelle norme fondée sur l'échange automatique d'informations, ce dernier s'impose comme la meilleure alternative. Il bénéficie d'ailleurs d'un soutien croissant dans les milieux bancaires eux-mêmes.
Dans sa réponse datée du 29 août 2012 au postulat que le groupe des Verts avait déposé sur le sujet, le Conseil fédéral affirmait encore qu'il rejetait l'échange automatique d'informations en matière fiscale. Il reste sur cette position dans ses réponses à notre interpellation déposée en décembre de la même année. Mais, le Conseil fédéral semble heureusement avoir évolué depuis, dans la foulée des conclusions du rapport Brunetti.
Jusqu'ici, nous nous sommes toujours retrouvés dans une position défensive et réactive, exigeant des prises de décision dans l'urgence. Il est temps d'adopter une attitude proactive.
Le groupe des Verts demande au Conseil fédéral de s'impliquer dans les travaux préparatoires que mène actuellement l'OCDE, puis d'entrer en négociation avec l'Union européenne sur l'échange automatique d'informations de manière constructive, mais tout en restant ferme sur la question du respect des normes suisses en matière de protection des données.
Enfin, concernant l'accord FATCA, le groupe des Verts est très sceptique. La Suisse ne dispose en effet d'aucune réciprocité et serait contrainte à une adaptation permanente de son droit si les Etats-Unis devaient changer leur législation.
Dès lors, le groupe des Verts invite le Conseil fédéral à revenir au modèle d'accord numéro 1 qui est justement centré sur l'échange automatique d'informations, faute de quoi il s'opposera à l'accord.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wenn wir über das Bankkundengeheimnis diskutieren, dann müssen wir aus meiner Sicht einmal dezidiert drei grosse Irrtümer aus dem Weg räumen, nämlich:
1. die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stehe im Dienste des Finanzplatzes;
2. das Bankkundengeheimnis diene den Banken;
3. das Bankkundengeheimnis diene dem Schutz der Kunden vor der Verfolgung wegen Steuerhinterziehung.
Das mögen zwar vielleicht Nebenwirkungen sein. Sie sind und waren aber nie Ziel des Bankkundengeheimnisses. Ziel des Bankkundengeheimnisses ist der Schutz der Privatsphäre, der Schutz der Privatsphäre des Kunden vor der Verletzung durch den entsprechenden Berufsstand, hier durch die Banken. Nur aus historischen Gründen ist das Berufsgeheimnis der Bankiers im Bankengesetz geregelt, dasjenige für Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte usw. dagegen in Artikel 321 des Strafgesetzbuches. Es geht also um das Berufsgeheimnis wie bei Rechtsanwälten, Geistlichen usw. Ich sage es noch einmal: Es geht um den Schutz des einzelnen Bürgers vor Verletzung durch den entsprechenden Berufsstand.
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug benötigen wir, solange wir die Selbstdeklaration bei den Steuern nicht infrage stellen und nicht abschaffen. Absichtliches, gezieltes und vorsätzliches Handeln, ob nun bei Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug, ist bereits heute auch in der Schweiz strafbar. Alle anderen Darstellungen wären falsch. Aber wir dürfen doch unbescholtene Bürger nicht kriminalisieren, wenn ihnen auf fahrlässige oder nicht einmal fahrlässige Weise ein Fehler unterlaufen ist. Solche Fehler gibt es auch bei den Steuerbehörden, und zwar nicht wenige. Im Übrigen werden geringfügige Vergehen bzw. nichtbeabsichtigte Fehler auch in den Nachbarstaaten nicht bestraft, im Gegenteil, die Bussen bei Steuerhinterziehung fallen z. B. in Deutschland viel geringer aus als hier in der Schweiz.
Wenn ich den Schutz der Privatsphäre vor Verletzung durch den entsprechenden Berufsstand in den Mittelpunkt meiner Überlegungen stelle, so geht es auch um Verletzungen durch die Steuerbehörde. Zu glauben, in einem demokratischen Rechtsstaat gebe es keine Verletzungen der Privatsphäre durch die Behörden, wäre doch etwas vermessen. Deshalb komme ich nun zum automatischen Datenaustausch. Es geht nicht nur um die internationalen Standards und um die Frage, welche Steuersubjekte und Steuerobjekte erfasst werden sollen und welche nicht - internationale materielle Steuerharmonisierung, sei gegrüsst! -, es geht um die Frage, wer die volle Haftung übernimmt, wenn falsche Daten übermittelt werden. Der Steuerpflichtige darf es sicher nicht sein. Wer übernimmt den Vermögensschaden, wenn der Steuerpflichtige aufgrund eines Datenmissbrauchs angeklagt wird? Die heutige Staatshaftung reicht hier, bei solchen Fällen, nicht aus.
Der automatische Datenaustausch löst eine Reihe von Fragen aus, die dann ebenfalls weltweit beantwortet werden müssten. Wir tun gut daran, bei allen Diskussionen um Steuerhinterziehung und Steuerbetrug den Schutz der Privatsphäre weiterhin vorbehaltlos ins Zentrum zu stellen. Im Verhältnis nach aussen haben wir denn auch die Amts- und Rechtshilfe. Und mit dem Verzicht auf den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens haben wir einen Schritt hin zum globalen Standard vollzogen.
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Depuis environ cinq ans, la Suisse et ses banques pataugent dans le marais de l'argent non déclaré. On peut évidemment longuement disserter sur les responsabilités des uns et des autres, mais là n'est pas l'objet de mon intervention. L'enjeu principal, c'est de forger l'avenir, et cet enjeu est double: d'une part, il faut trouver un cadre légal qui soit juste et accepté durablement par nos partenaires et, d'autre part, il faut organiser la transition vers ce nouveau cadre. C'est précisément ce que vous propose la motion 12.3780, "Une base solide et saine pour l'avenir de la place financière suisse".
Un cadre juste signifie: qui évite de favoriser l'évasion fiscale et qui, à une époque où l'argent se déplace en un clic de souris d'un bout à l'autre du monde, permette effectivement aux fiscs suisse et étranger d'accéder aux informations dont ils ont besoin pour procéder à la taxation.
Un cadre juste signifie: qui ne pratique pas le double langage; ce cadre doit progressivement être étendu au monde entier et combattre toute les mauvaises pratiques - pas seulement celles de la Suisse -, comme par exemple l'anonymat des trusts.
Un cadre juste signifie: qui ne discrimine pas les banques suisses sur leurs principaux marchés d'exportation.
Un cadre juste signifie enfin: qui respecte au mieux le principe de la bonne foi lors de la transition.
Un cadre durable signifie qu'il ne faudra pas réajuster la stratégie dans un an ou deux, avec toute l'incertitude et les coûts de transformation que cela induit.
Ce nouveau cadre juste et durable, c'est justement celui que vous propose le rapport de la commission Brunetti, que le Conseil fédéral a publié vendredi.
Die Motion 12.3780 der SP-Fraktion, "Ein sicheres und sauberes Fundament für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz", welche heute zur Abstimmung ansteht, deckt sich genau mit dem Bericht der Expertengruppe Brunetti. Sie verlangt die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU zu folgenden drei Punkten: erstens zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustausches mit allen EU-Ländern, zweitens zur Zulassung von Ad-hoc-Lösungen mit den einzelnen EU-Ländern für die Bereinigung der Vergangenheit und drittens zum Marktzugang. Ferner verlangt sie die aktive Zusammenarbeit mit Europa, um die Bekämpfung der schädlichen Steuerpraktiken weltweit durchzusetzen.
Ich gebe zu, es war nicht vorauszusehen, dass sich diese Motion fünf Tage nach der Veröffentlichung des Berichtes der Expertengruppe Brunetti auf der Tagesordnung dieses Rates finden würde. Dieses kalendarische Zusammenfallen ist aber eine Chance: Der Nationalrat kann heute dem Bundesrat und Europa signalisieren, dass er die im Bericht der Expertengruppe Brunetti empfohlene Option 4 unterstützt und dass wir als Parlamentarier und Parlamentarierinnen zu dem vom Bericht geforderten Befreiungsschlag bereit sind.
Was es braucht, ist eine dauerhafte Lösung, die wasserfest, gerecht und nachhaltig ist, nicht eine zusammengebastelte Strategie, die in zwei Jahren hinfällig sein wird. Das würde uns nur weitere Probleme und Sonderkosten bringen. Selbst die Schweizerische Bankiervereinigung und die Vereinigung schweizerischer Privatbankiers wünschen sich die rasche Umsetzung der Option 4 des Berichtes der Expertengruppe Brunetti. Diese Vereinigungen wissen genau: Wenn wir uns jetzt kooperativ zeigen und proaktiv verhandeln, können wir mitgestalten und die Hindernisse zum europäischen Marktzugang klein halten. Um diesen Weg einzuschlagen, braucht es aber noch eines, nämlich die Zustimmung zur Motion 12.3780, "Ein sicheres und sauberes Fundament für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz". Ich weiss, es ist für die Mittefraktionen nicht so einfach, einer sozialdemokratischen Motion zuzustimmen. Aber hier lohnt es sich: Die Expertengruppe Brunetti hat den Weg skizziert, um unser Land und unsere Banken vor der Plage, aber auch vor der Versuchung des unversteuerten Geldes wirksam zu schützen.
Germanier Jean-René · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
Monsieur Nordmann - j'aurais aussi pu poser cette question à Madame Marra -, vous faites la promotion de l'échange automatique d'informations, vous vous réjouissez de cette évolution. Nous sommes d'un avis contraire.
Ce qui m'intéresse, c'est votre notion de la protection de la sphère privée. N'y a-t-il pas deux langages dans la gauche dogmatique que vous défendez? C'est-à-dire d'une part la transparence dès qu'il s'agit de finances ou qu'on éprouve de la jalousie envers des personnes qui pourraient être détentrices de biens, alors que d'autre part, dans le domaine social ou dans celui de l'espionnage, ce n'est pas le cas. Ou alors, est-ce que vous pourriez aussi admettre l'échange automatique d'informations sur les personnes?
Pour ma part, je suis pour la protection de la sphère privée dans sa totalité, financière et sociale.
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Monsieur Germanier, il y a un véritable intérêt public à éviter la fraude. Par exemple, dans mon canton - le canton de Vaud -, l'aide sociale, sous la férule du conseiller d'Etat Monsieur Maillard, a été réorganisée de manière à avoir accès aux données et à garantir les contrôles. Tout comme dans l'aide sociale la fraude délégitime le système, en matière fiscale, la fraude délégitime aussi le système. Ce qui est important, quand on échange les données, c'est d'avoir des garanties sur le principe de spécialité. Ces données ne seront utilisées que pour cela, il faut respecter le principe de proportionnalité, c'est-à-dire n'échanger que les données qui seront utiles.
Et justement, dans la négociation de ce standard avec l'Union européenne, il faudra déterminer ce que l'on échange automatiquement et ce que l'on échange ensuite sur demande. Les informations concernant un compte assurément de propriété patrimoniale devront être échangées, probablement le solde mais pas forcément les mouvements entrants. Peut-être que l'autorité étrangère, voyant l'existence d'un compte non déclaré, demandera à la Suisse de coopérer.
Bref, ces points sont absolument décisifs et il faut justement, pour protéger ce qui est digne d'être protégé dans le cadre de la sphère privée, aller négocier ce standard avec l'Union européenne et avec l'OCDE de manière à ce qu'à la fin on ait un standard qui soit raisonnable en matière de protection des données, qui garantisse ce qui doit être protégé mais ne permette pas d'utiliser le secret bancaire et la sphère privée pour protéger la fraude fiscale.
Monsieur Germanier, on ne veut plus de cela et je crois que c'est là-dessus qu'on n'est pas d'accord.
Lehmann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo PPD-PEV
Die Schweiz bzw. der Finanzplatz Schweiz bemüht sich nun seit Jahren, insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäscherei zu den Klassenbesten zu gehören. Nun geraten wir aber immer mehr unter Druck, sei es aus den USA oder aus der EU. Den USA will sich eine deutliche Mehrheit nicht beugen, wie wir gestern gesehen haben; dies nicht in sachlicher, sondern mehr in politischer Hinsicht. Wenn man einen prosperierenden Finanzplatz erhalten will, muss man sich schon einige Fragen dazu stellen, wie man sich künftig verhalten möchte. Zum Beispiel werden wir wohl oder übel und ohne jegliche Begeisterung dem einseitigen Fatca-Abkommen zustimmen müssen, wenn wir nicht weiteren Schaden erleiden wollen, hier allerdings mit dem Modell 2, bei dem insbesondere auch die Versicherungen Erleichterungen erfahren werden. Die Versicherungsbranche hat sich nichts zuschulden kommen lassen und sollte nicht unnötig in den Bankenschlamassel einbezogen werden. Im Übrigen sollten wir, auch was unseren eigenen Regulierungswahn anbelangt, hier Vorsicht walten lassen, und sollten nichts unversucht lassen, um die Regulierungsdichte tief zu halten. So gehören die Versicherungen und deren Branche definitiv nicht dem Finanzdienstleistungsgesetz unterstellt; es bestehen genügend Gesetze und die Aufsicht durch die Finma.
Den automatischen Informationsaustausch muss man kritisch anschauen. Hierzu gilt insbesondere, dass man sich vom Musterschüler verabschiedet und durchaus auf die Zusagen der anderen Player mit den grossen Finanzplätzen warten sollte. Vorauseilenden Gehorsam, wie ihn die SP wünscht, ist kein Thema für die CVP/EVP-Fraktion. Durchaus diskutabel ist die aktive Mitarbeit, allerdings durch absolute Spitzenleute, welche die Positionen der Schweiz mit Nachdruck und clever vertreten und auch die Problematiken des Datenaustausches kennen, erfassen und handhaben können. Wir wissen ja heute noch gar nicht, welche Daten, Angaben und generellen Informationen gebraucht werden und in welcher Form diese Datenflut überhaupt bewältigt werden kann, ganz zu schweigen von deren möglichem Missbrauch.
Auf den Brunetti-Bericht bezogen, heisst das für die CVP/EVP-Fraktion, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen mit der Variante 2 betreffend den automatischen Informationsaustausch auseinandersetzen sollte, aber ohne Swiss Finish - also nicht noch einen obendrauf setzen. Dazu gehört auch, dass es ohne Gegenleistungen keine Zusagen geben wird. Einseitig, ohne Zugeständnisse, dürfen wir dem automatischen Informationsaustausch nicht zustimmen. Mindestanforderung muss ein unbeschränkter Marktzutritt für Schweizer Unternehmen sein, und zwar weltweit. Wir dürfen nicht unter eine restriktive Mifid-II-Drittstaatenregelung geraten. Eine massive Einschränkung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung darf nicht akzeptiert werden. Dies muss gut verhandelt werden.
Schlussendlich wollen wir auch keinen gläsernen Bürger und halten am Bankkundengeheimnis fest. Schwere Steuerhinterziehung, insbesondere im Wiederholungsfalle, tolerieren wir nicht, und sie muss bestraft werden. Es gilt aber, die korrekten Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz vor übereifrigen Steuerbeamten zu schützen. Die geschützte Privatsphäre soll weiterhin ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz sein. Schliesslich hat man ursprünglich das Bankgeheimnis für die Schweizerinnen und Schweizer erfunden.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Kollege Lehmann, Sie haben sich für einen prosperierenden Finanzplatz starkgemacht und haben sich bereits mit den Zukunftswelten des automatischen Informationsaustausches auseinandergesetzt. Im Moment bewegen wir uns ja in Steuerfragen noch im Bereich der Amtshilfe. Sind Sie bereit, die Standards in der Amtshilfe in Steuerfragen, nämlich die OECD-Konvention, zu unterstützen, wie es im Bericht Brunetti in allen vier Optionen eigentlich als Basis vorgeschlagen wird?
Lehmann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo PPD-PEV
Es ist, wie ich gesagt habe, Kollege Nussbaumer: Wir sind bereit mitzuarbeiten und werden das vertieft prüfen, aber es darf nicht einseitig sein, und wir wollen davon profitieren - für unsere Dienstleistungsunternehmen.
Blocher Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Warum brauchen wir überhaupt einen Finanzplatz? Brauchen wir das überhaupt? Und wenn wir einen haben, wo liegt eigentlich die Stärke, dass wir einen haben können? National brauchen wir einen Finanzplatz, weil er unsere Geld- und Kreditversorgung sicherstellt. Das ist von absoluter Bedeutung für die gesamte Wirtschaft. Darum beschäftigt uns diese Bankengeschichte auch mehr, als andere Unternehmen es tun. Vom Anteil am Bruttosozialprodukt her, den der Finanzplatz erbringt, ist es also nicht so überwältigend. Aber von der Abhängigkeit her ist es überwältigend. Wir müssen aus Inlandsicht hier besondere Massnahmen treffen.
Leider sind wir damals, bei der "Too big to fail"-Vorlage, nicht weitergekommen, was den entscheidenden Punkt betrifft: Unsere Banken dürfen nicht so gross sein, dass sie nicht sterben können. Das ist das grosse Problem, an das wir erneut herangehen müssen. Leider sind die Sozialdemokraten damals am Schluss plötzlich aus dieser Sache ausgestiegen. Dieser Punkt ist viel entscheidender als hohes Eigenkapital. Denn ein hohes Eigenkapital schützt zwar die Banken insofern, als es dann etwas länger geht, bis sie zugrunde gehen, aber wenn sie zugrunde gehen, reissen sie alles mit. Wir müssen in diesen Apfel beissen, auch wenn sich die Grossbanken weigern, diese Auftrennung vorzunehmen. Sie sagen immer, das sei kein gutes Geschäftsmodell für sie. Aber für unser Land müssen wir das fordern.
Eine weitere Bemerkung: Für einen internationalen Finanzplatz sind das Vertrauen und die Rechtssicherheit von allergrösster Bedeutung. Wenn jetzt relativ viel Geld aus Deutschland oder dem EU-Raum zu den Banken in der Schweiz kommt, kommt es nicht wegen des Bankkundengeheimnisses - das können Sie vergessen -, sondern weil diese Kunden dem EU-Raum, der EU-Wirtschaft, dem Euroraum, dem EU-Bankwesen, den Staaten nicht trauen. Sie haben also das grössere Vertrauen in unser System. Also müssen wir dieses System pflegen.
Wenn ich jetzt sehe, was es mit der Rechtssicherheit auf sich hat, dann möchte ich Folgendes sagen: Die wesentlichen Faktoren, die Stärke bedeuten, beruhen auf einer von Volk und Ständen beschlossenen Verfassung und Gesetzgebung. Es ist gefährlich, was wir jetzt tun. Wir bringen dauernd und immer wieder neue Sachen, wir bringen sie halb, wir bringen sie ganz, mit Staatsverträgen unterlaufen wir unsere Ordnung. Es gibt Stimmen, Frau Bundesrätin, zum Beispiel die Finanzdirektoren der Kantone, die sagen: "Dann wollen wir den Informationsaustausch". So unterwandern wir die Rechtssicherheit.
Es ist nicht wahr, dass wir wegen der Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Steuerhinterziehung und den Steuerbetrug auf die gleiche Ebene stellen, das Bankkundengeheimnis aufheben müssen, auch nicht gegenüber dem Ausland. Wir haben nur den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit aufgegeben. Das ist nicht schön. Das ist ein Grundsatz, der auch noch an vielen anderen Orten gilt. Wenn man den an einem Ort aufhebt, hebt man ihn auch am anderen Ort auf. Aber das, meine ich, ist jetzt beschlossen. Wir waren dagegen. Aber jetzt, betreffend das Ausland, werden wir uns nicht mehr dagegen wehren, weil es so beschlossen ist. Das bringt auch eine Art von Rechtssicherheit, dass man eben auch einmal einen falschen Beschluss akzeptiert. Wir haben die Sicherheit, dass jetzt das Falsche gemacht wird, Frau Bundesrätin. Ich gratuliere zu dieser Sicherheit. Das heisst aber nicht, dass wir das auch im Inland machen müssen. Das ist doch im Inland keine Notwendigkeit. Nur weil die doppelte Strafbarkeit aufgehoben wird gegenüber dem Ausland, muss doch im Inland nicht die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen aufgehoben werden.
Zur Geldwäsche: Wir bitten Sie, das auch grundsätzlich anzuschauen. Frau Bundesrätin, ich habe aus dem deutschen Bundesparlament - also aus dem deutschen Staat selber! - die Diskussion mit der Regierung darüber gehört, warum der deutsche Staat die Geldwäschereigesetze nicht angewendet hat. Sie haben sie noch gar nicht angewendet.
Wir müssen aufpassen. Es gibt heute auch immer Konventionen. Wir müssen Konventionen unterschreiben. Andere Länder, andere Sitten. Es hat mal ein Italiener gesagt: "Ihr könnt alles unterschreiben, das muss man gar nicht einhalten." Ja, das ist ein Italiener, der hat Recht. Das ist auch eine Lebensmaxime. Aber wir haben eine andere. Es nützt nichts, sich Konventionen nur anzuschliessen, sondern sie müssen auch eingehalten werden. Davon sind wir weit weg.
Bleiben wir bei unserer Rechtssicherheit, unseren Gesetzen, und unterwandern wir sie nicht. Wenn wir etwas ändern, müssen wir die einzelnen Gesetze ändern, und dann haben wir wieder mehr Sicherheit.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Herr Blocher, die SP hat das Projekt der Trennbanken nicht aufgegeben. Im entscheidenden Moment hat die SVP uns nicht mehr unterstützt. Eine Gruppe um Herrn Pardini hat jetzt eine Banken-Initiative vorgestellt, die in Richtung Trennbanken geht. Wird sie im Rahmen der SP lanciert, sind Sie herzlich eingeladen, sie mitzuunterstützen.
Jetzt zur Debatte: Die SP hatte diese ausserordentliche Session verlangt, und das hatte bereits eine positive Vorwirkung, nämlich den Bericht der Expertengruppe Brunetti. Der Bericht ist eine vorzügliche Grundlage für unsere Diskussion. Er macht Folgendes klar: Ein Finanzplatz mit Schwarzgeldern hat keine Zukunft. Weiter zeigt der Bericht auf, dass die Abgeltungssteuer zur Regularisierung international keine Akzeptanz hat und damit als globale Strategie für die Zukunft gescheitert ist. Und schliesslich zeigt der Bericht ganz nüchtern auf, dass der automatische Informationsaustausch der globale Standard zur Sicherung der Steuerkonformität aller Finanzplätze sein wird. Er wird von der EU und von der OECD aktiv eingefordert.
Das Steuerhinterziehergeheimnis befindet sich in der Agonie, Sie können ihm noch lange nachtrauern. Ich verweise insbesondere die SVP auf ihren Dauerredner und -besucher auf dem Albisgüetli, Herrn Grübel: Am Tod des Steuerhinterziehergeheimnisses kommt man nicht vorbei. Dieser Trend ist unaufhaltsam. Auch wenn Sie es politisch nicht beschliessen, kommt diese Transparenz der Bankdaten allein schon durch die Informatisierung - das ist klar, ob Sie sie nun wollen oder nicht.
Der Bundesrat hat am Freitag zum Brunetti-Bericht festgehalten, dass er nur im Rahmen der OECD an der Entwicklung des automatischen Informationsaustausches arbeitet. Frau Bundesrätin, ich muss sagen: Ich bin sehr enttäuscht über diese Haltung, denn sie ist aus Sicht der SP viel zu defensiv. Ansonsten hat der Bundesrat auf den Herbst vertröstet; er will sich dann weiter mit dem Bericht auseinandersetzen. Wir können nur feststellen: Die Hütte beginnt zu brennen, und die Feuerwehrkommandanten ziehen sich zur Beratung zurück. So geht das nicht, wir müssen heute und jetzt entscheiden!
Die SP verlangt, dass der Bundesrat gemäss der Empfehlung der Mehrheit der Kommission Brunetti bereit ist, bei den Verhandlungen mit der EU über die Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens auch den automatischen Informationsaustausch anzubieten, auch wenn dieser noch nicht OECD-Standard ist. Wir müssen das Zeitfenster nutzen für Verhandlungen, um den Marktzugang der Finanzbranche in der EU zu sichern. Weiter müssen wir klar festhalten, dass es in der Schweiz keine Schwarzgelder mehr geben darf, und zwar ab sofort. Die Schwarzgelder machen die Schweiz erpressbar, und das ist Gift für die Rechtssicherheit. Schliesslich, auch das ist klar, verlangt die SP gleichlange Spiesse auch im Inland. Auch in der Schweiz dürfen die Schwarzgelder nicht mehr toleriert werden. Die Initiative, die jetzt von einer Gruppe um Herrn Matter lanciert worden ist, ist ja nichts anderes als ein Schutz der Steuerhinterzieher in der Schweiz. So geht das nicht!
Die SP will den Missbrauch via Bankgeheimnis, die Steuerhinterziehung beseitigen. Das bringt nun nicht etwa den gläsernen Bürger. Der gläserne Bürger kommt mit der Informatisierung, mit der EDV, aber sicher nicht durch das Stoppen der Steuerhinterziehung, die Abschaffung des Steuerhinterziehergeheimnisses. Sie haben die Zeichen der Zeit einfach nicht erkannt. Das Steuerhinterziehergeheimnis ist am Ende. Ich sage es nochmals: Erkennen Sie das endlich, und sorgen Sie mit einer Regularisierung, die in Zukunft Bestand hat - das ist der automatische Informationsaustausch -, dafür, dass wir wieder Rechtssicherheit schaffen. Ich bitte den Bundesrat, hier voranzugehen.
Ich kann hier nur festhalten: Wir sind mit der Beantwortung der Interpellation 13.3314 nicht zufrieden. Weder der Bundesrat noch die bisherigen Sprecher und Sprecherinnen der bürgerlichen Parteien haben die Zeichen der Zeit erkannt. Wir müssen ein System schaffen, das in der Zukunft Bestand hat. Das ist der automatische Informationsaustausch.
Germanier Jean-René · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale radicale
La tempête mondiale d'explosion des dettes souveraines - ce n'est pas le cas de la Suisse - et les crises financières successives n'épargnent pas notre pays. Si certains paquebots sont prêts à sombrer, le petit voilier suisse reste en surface et poursuivra son chemin sur cet océan en furie.
Il y a un conflit mondial concurrentiel des places financières dont le but est d'obtenir les meilleures conditions-cadres. Ainsi les Etats-Unis, avec des sociétés opaques établies dans le Delaware, ou d'autres pays anglo-saxons avec leurs trusts ne sont pas la cible des critiques internationales alors qu'ils permettent un blanchiment d'argent problématique.
Pour notre pays, il est clair que les modèles d'affaires qui se basent sur de l'argent qui a échappé au fisc n'ont pas d'avenir. Le parti libéral radical a présenté dès 2010 sa stratégie de l'argent propre.
La Suisse doit continuer de combattre l'évasion et la fraude fiscales. Cependant, cette lutte ne peut être envisagée qu'à un niveau global et l'entraide administrative ne peut se faire que d'après les standards de l'OCDE (art. 26). La Suisse est un état souverain et elle doit négocier d'égal à égal, en conformité avec son droit. Ainsi, nous avons des lois sur le blanchiment d'argent, sur l'entraide administrative qui sont exemplaires au niveau international. Elles permettent par exemple les demandes groupées, mais l'échange automatique d'informations ne doit intervenir qu'en tant que standard global dans le cadre de l'OCDE, assurant ainsi un traitement égal.
Le groupe libéral-radical, suivi par une majorité de la Commission de l'économie et des redevances, a demandé que cet échange automatique soit interdit et que cela soit explicitement mentionné dans cette loi sur l'entraide que nous révisons.
Il est important que toutes les places financières du monde aient les mêmes conditions. L'échange automatique avec d'autres Etats ne peut être envisagé que dans le cadre d'un standard international. Or ce standard ne peut pas comporter de lacunes; il doit aussi s'appliquer aux trusts et autres structures similaires développées par certains Etats des USA ou les îles anglo-normandes.
Agir de manière proactive ne nous sert à rien pour l'échange automatique. Les négociations multilatérales à ce sujet vont durer des années jusqu'à ce que ce principe devienne un standard international. Ensuite, l'application de ce principe dans les différents pays est incertaine. C'est bien connu, notre pays joue souvent les premiers de classe lorsqu'il s'agit d'appliquer des lois.
Nous devons nous engager pour protéger la sphère privée en Suisse. Les relations entre le citoyen et l'Etat doivent pouvoir se baser sur la confiance mutuelle. Notre fiscalité a un taux d'acceptation élevé parce qu'elle n'est pas confiscatoire; elle reste à un niveau acceptable. Nous ne voulons pas d'Etat fouineur qui soupçonne systématiquement les citoyens, et les erreurs ne doivent pas être criminalisées de manière générale. Le groupe libéral-radical soutient l'initiative qui veut protéger cette sphère privée.
Avec les Etats tiers, la conclusion d'accords qui évitent la double imposition doit être un élément central de notre stratégie visant à consolider la place économique suisse.
L'impôt libératoire et l'impôt à la source sont les piliers centraux de notre stratégie financière. Il est bien plus logique de verser des chèques aux Etats d'origine de la clientèle étrangère plutôt que de fournir des listes de personnes à poursuivre.
De nombreux emplois sont en jeu pour la Suisse, et nous voulons que la compétitivité de notre place financière sorte renforcée de cette crise relationnelle entre les pays. Les conditions-cadres les plus performantes et actualisées doivent pouvoir bénéficier aux secteurs économiques de la place financière et à la Suisse toute entière.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Ich beginne mit der Motion "Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten", die im Ständerat eingereicht wurde, und möchte dazu ein paar Ausführungen machen.
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Gesetzesänderungen vorzubereiten, damit dann auch die Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten durch Dritte angemessen bestraft wird. Das ist eine Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Bischof "Strafbarkeit der Verwendung von gestohlenen Bankkundendaten" (12.3137). Gemäss dieser Motion soll die Verwendung und Weitergabe von allen unrechtmässig erworbenen vertraulichen Daten, insbesondere Bankkundendaten, angemessen bestraft werden. Der Bundesrat hat damals in seiner Stellungnahme anerkannt, dass es hier eine Strafbarkeitslücke gibt, und hat auch darauf hingewiesen, dass Handlungsbedarf im Bereich der Bankkundendaten besteht, nicht aber auch in allen übrigen Bereichen. Wenn man das weiter fassen würde, dann würde das unserer Auffassung nach das Gebot der Verhältnismässigkeit ritzen. Herr Ständerat Bischof hat dann seine Motion zurückgezogen. An ihrer Stelle steht jetzt diese Kommissionsmotion.
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Ich möchte Sie einfach noch einmal auf die Problematik, die wir in diesem Bereich haben, hinweisen: Das Bankkundengeheimnis wird als Berufsgeheimnis im Börsengesetz und im Bankengesetz durch eine gleichlautende Formulierung strafrechtlich geschützt. Eine analoge Bestimmung findet sich auch im Kollektivanlagengesetz. Dabei sind neben der Offenbarung des Kundengeheimnisses durch qualifizierte Personen auch die Anstiftung und sogar der Anstiftungsversuch von der Strafnorm erfasst. Nicht erfasst sind aber Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft, ohne dass ihnen eine vorgängige Anstiftung nachgewiesen werden kann, nachträglich in den Besitz von solchen geschützten Unterlagen kommen und diese dann zum eigenen Vorteil weiterverwenden oder weiterleiten.
Nach Artikel 162 Absatz 2 StGB ist die Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses strafbar. Aber es ist nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen Bankkundendaten tatsächlich unter diese Bestimmung fallen würden. Wir sind der Auffassung, dass diese Situation unbefriedigend ist. Bankkundendaten sind mindestens ebenso wichtig - und nach der Diskussion, die wir jetzt seit Tagen führen, komme ich noch vermehrt zu diesem Schluss - wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten durch Dritte kann nicht nur die betroffene Bank schädigen, sondern den gesamten Finanzplatz Schweiz und damit auch die schweizerische Volkswirtschaft. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Motion umzusetzen ist und die Bankkundendaten auf dasselbe Niveau anzuheben sind wie Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse.
Zur dringlichen Interpellation der CVP/EVP-Fraktion "Neueste Entwicklungen in Sachen automatischer Informationsaustausch" (13.3392): Es ist Ihnen bekannt, dass der Bundesrat an seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen hat, dass wir uns im Rahmen der OECD an der Entwicklung eines Standards zum automatischen Informationsaustausch beteiligen wollen; wir wollen da aktiv mitarbeiten. Wir haben auch festgehalten, dass ein solcher Standard hohen Ansprüchen genügen muss. Die Einhaltung des Spezialitätenprinzips und des Datenschutzes ist für uns wichtig; dann muss auch die Reziprozität gewährleistet sein. Natürlich - das wurde heute auch gesagt - ist es wichtig, wenn man einen solchen automatischen Informationsaustausch einführt, dass auch Trusts und Sitzgesellschaften, also die wirtschaftlich Berechtigten in solchen Strukturen, miterfasst sind. Wenn ein solcher Standard im Rahmen der G-20, der OECD und für die wichtigsten Finanzplätze der Welt, die mit uns in Konkurrenz stehen, zustande kommt, dann ist der Bundesrat bereit, Ihnen eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Das muss vom Parlament diskutiert werden; es muss selbstverständlich eine gesetzliche Vorlage sein.
Was das Verhältnis zur EU und die Frage der Erweiterung der Zinsbesteuerung anbelangt, hat sich der Bundesrat bereits im Jahre 2009 offen gezeigt, diese Diskussion zu führen. Wir haben aber auch klar gesagt, dass wir, wenn wir auf eine solche Diskussion einsteigen, auf der anderen Seite selbstverständlich auch fordern, dass für unsere Finanzdienstleister der Marktzutritt mindestens im bisherigen Rahmen gewährleistet sein muss und nicht durch Mifid beeinträchtigt oder eingeschränkt wird, und - das ist für uns auch eine wichtige Voraussetzung - dass wir die Probleme der Vergangenheit lösen können, bevor wir in ein solches Zukunftsmodell einsteigen.
Dann zur Frage der Kriterien der G-20, die Fragen zur "place financière suisse sous pression" mit Bezug zum Vorstoss 13.3392 der CVP/EVP-Fraktion: Auch hierzu hat der Bundesrat an der Sitzung in der letzten Woche, am 14. Juni, eine Stellungnahme erarbeitet und festgehalten, dass wir möglichst schnell versuchen wollen, die Anforderungen zu erfüllen, um jetzt in die zweite Phase der Peer Review wechseln zu können; es fehlen uns noch bestimmte Voraussetzungen dazu, unter anderem die Identifizierung der Inhaberaktionäre, der Inhaber von Inhaberaktien und Namenaktien von nichtbörsenkotierten Unternehmen. Dann fehlt uns noch eine Antwort auf die Frage der Einschränkung der Notifikation. Dann ist es auch eine Frage der Anzahl der abgeschlossenen Doppelsteuerungsabkommen mit dem Standard der OECD.
Hier kann ich Sie einfach darauf hinweisen, dass der Bundesrat Ihnen rechtzeitig eine Vorlage unterbreiten wird, dass es dann aber mindestens auch wieder ein beschleunigtes Verfahren braucht, um eine der drei noch nicht erfüllten Voraussetzungen zu erfüllen, um dann in der Peer Review bestehen zu können. Ich möchte Ihnen das hiermit bereits ankündigen: Es wird wieder nicht in einem Verfahren gehen, das über Monate dauern kann, sondern auch hier werden wir wieder ziemlich gefordert sein.
Noch zur Frage von Frau Nationalrätin Meier-Schatz: Warum sind die Anforderungen an die Anzahl standardkonformer Doppelbesteuerungsabkommen bei Luxemburg und Österreich anders? Luxemburg und Österreich haben weniger Doppelbesteuerungsabkommen als wir, die Schweiz. Wir haben etwa neunzig Doppelbesteuerungsabkommen. In Prozenten der abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen haben sie aber schon mehr an den OECD-Standard angepasste Abkommen. Bei uns war die Diskussion ursprünglich so, dass man von zwanzig, dreissig gesprochen hat. Und jetzt sagt man uns, auch die Hälfte unserer neunzig Doppelbesteuerungsabkommen - wir haben jetzt ungefähr die Hälfte mindestens paraphiert - sei noch nicht genug. Wir werden hier also sechzig, siebzig anvisieren müssen, um dann dieses Kriterium zu erfüllen. Aber wir werden Ihnen zuerst die Frage der Notifikation vorlegen, weil wir der Auffassung sind, dass wir hier schneller vorankommen. Im Zusammenhang mit der Gafi-Vorlage haben wir auch die Frage der Transparenz bei den Inhaberaktionären aufgenommen. Wir haben hier also zwei Punkte, die wir vorantreiben wollen.
Noch etwas zur Expertengruppe: Der Bundesrat hat mich beauftragt, einen Vorschlag für eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zu machen, die die ganzen Finanzmarktfragen begleitet, auch für die weitere Entwicklung. Ich werde dem Bundesrat bis im September einen Vorschlag unterbreiten. Es geht vor allem darum: Die Expertengruppe Brunetti hat keine Finanzplatzteilnehmer dabeigehabt; hier braucht es eine Ergänzung. Die Arbeitsgruppe wird entsprechend neu zusammengesetzt, sodass eben neu auch Leute des Finanzplatzes, des Werkplatzes dabei sind. Ich werde einen entsprechenden Vorschlag machen. Man kann das dann Task-Force oder Expertengruppe des Bundes nennen; das spielt dann nicht so eine grosse Rolle, aber sie wird entstehen.
Zur Frage der Amtshilfekonvention der OECD und des Europarates: Auch hier hat der Bundesrat einen Entscheid gefällt, und zwar im Rahmen der Diskussion um den Bericht Brunetti - den wir noch nicht abschliessend diskutiert haben, sondern erst einige Punkte daraus - und auch in Zusammenhang mit der heutigen Diskussion. Das war ja im Übrigen der Grund, weshalb wir ihn vorgezogen haben, damit wir wenigstens eine koordinierte Haltung haben. Wir haben uns entschieden, im Rahmen der Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik den Beitritt zu dieser Amtshilfekonvention zu prüfen bzw. Arbeiten einzuleiten, um Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten, damit dieser Beitritt dann diskutiert werden kann. Wir haben die notwendigen Arbeiten bereits in die Wege geleitet. Es sind heute bereits sechzig Länder der OECD beigetreten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns damit auseinandersetzen.
Zu Frau Nationalrätin Kiener Nellen, zur Frage Steuerbetrug/Steuerhinterziehung: Das ist jetzt ein Thema in der Steuerstrafrechtsvorlage, die wir in der Vernehmlassung haben. Es geht ja, Herr Nationalrat Schwander, da nicht darum, dass wir Steuerhinterzieher pönalisieren, die eine einfache Steuerhinterziehung begangen haben, sondern es geht darum, dass schwere Formen der Steuerhinterziehung, die von der Qualifikation her einem Betrug gleichkommen, auch gleich behandelt werden. Wir schlagen einen neuen Straftatbestand "Steuerhinterziehung" vor, einerseits mit einem einfachen Straftatbestand - eine einfache Übertretung, eine Ordnungswidrigkeit - und dann andererseits mit qualifizierten Merkmalen für die qualifizierte Steuerhinterziehung, die dem heutigen Betrug entspricht. Ich denke, das ist an sich ein vernünftiges und nachvollziehbares Konzept. Wir werden dann auch einen Vorschlag machen, wie wir die Steuerverwaltung verstärken können, dort, wo es eben notwendig ist und wo wir auch bereits darüber diskutiert haben.
Wir haben heute über die Weiterentwicklung des Finanzplatzes Schweiz diskutiert. Ich bin überzeugt, dass die Schweiz fähig ist, den Herausforderungen zu begegnen. Ich hoffe immer noch, dass wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern bereit sind, uns mit der Realität auseinanderzusetzen, auch wenn die uns nicht immer gefallen mag. Ich denke, dass man eine zukunftsgerichtete Finanzmarktpolitik dann betreiben kann, wenn man weiss, was wichtig ist, was man bewahren soll, wenn man aber auch bereit ist weiterzuentwickeln, was für unsere Wirtschaft wichtig ist, was für unsere Gesellschaft wichtig ist und was nicht zuletzt auch für die nächsten Generationen wichtig ist, die sich dann auch mit diesen Fragen auseinanderzusetzen haben.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
Comme le rapport en langue allemande a été fait au début du débat, seul le rapport en français vous est exposé en clôture de débat. Mes propos portent sur la motion du Conseil des Etats relative à la punissabilité du recel des données bancaires.
Nous sommes donc saisis d'une motion émanant du Conseil des Etats, plus particulièrement de sa Commission des affaires juridiques, qui demande au Conseil fédéral de préparer des modifications légales, afin de sanctionner de manière appropriée l'utilisation et la transmission gratuite ou contre rémunération de données bancaires acquises illicitement. Avec cette motion, le Conseil fédéral est invité à examiner l'extension des éléments constitutifs de cette infraction à la publication de données bancaires volées, tout en respectant la liberté de la presse, et à la violation du secret de fabrication et du secret commercial. Dans la mise en oeuvre de cette motion, le Conseil fédéral doit tenir compte de l'intérêt du détenteur des renseignements et des personnes concernées à garder le secret, de l'intérêt public et garantir la transparence et le principe de proportionnalité.
Cette motion faisait suite à divers cas survenus ces dernières années de CD volés auprès de banques et transmis, avec ou sans rémunération, aux administrations fiscales et aux autorités judiciaires de pays étrangers.
Soutenant que le droit suisse connaît une lacune en matière de recel de données électroniques faisant que les auteurs s'en tirent généralement sans sanctions, Monsieur Pirmin Bischof, conseiller aux Etats, a déposé le 13 mars 2012 une motion qui chargeait le Conseil fédéral de proposer les modifications légales que j'ai évoquées tout à l'heure. Toutefois, cette motion ne fixait aucune cautèle. A cause de cela, le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion Bischof.
Elle était jugée trop répressive. Le Conseil fédéral admettait cependant une lacune dans les sanctions pénales réprimant l'utilisation des données acquises de manière illicite dans le domaine financier. Partant de ce constat, le Conseil fédéral a proposé d'adopter la motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats, et lors de la session de printemps, le Conseil des Etats a adopté cette motion sans opposition.
La motion Bischof étant retirée, votre Commission des affaires juridiques, lors de sa séance du 26 avril 2012, a rejeté la motion par 11 voix contre 9.
Trois arguments s'opposent à l'adoption de cette motion. Tout d'abord, le droit pénal actuel ne contient pas de lacune: le principe général voulu par le législateur est que seule la personne qui détient le secret - le facteur, le médecin, l'avocat, l'agent public, etc. - est punissable et pas celle qui a utilisé ou transmis les données acquises illégalement. L'article 162 du Code pénal relatif à la violation du secret de fabrication et du secret commercial est une exception.
Deuxième argument avancé: le dépassement du contexte des affaires récentes en matière bancaire. Il n'y a pas de raison objective de limiter la réflexion et la réforme aux seules données bancaires. La réflexion doit être plus largement menée pour déterminer de manière cohérente quel doit être le statut des données et informations dans notre droit pénal.
Enfin, troisième argument: la problématique des données volées va rapidement perdre de son actualité quand la Suisse aura accepté l'échange automatique d'informations, ce qui a fait l'objet de la grande discussion de ce matin. L'intérêt pour les données volées va très rapidement diminuer, voire disparaître. Une minorité soutient la position du Conseil fédéral et propose d'adopter la motion.
Je vous invite donc à suivre la majorité et à rejeter cette motion.