10.3233
Forschung und Entwicklung in der Schweiz stärken
Altherr Hans · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Germann, Forster, Schweiger)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Germann, Forster, Schweiger)
Adopter la motion
Präsident (Altherr Hans, erster Vizepräsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Die Motion verlangt, dass Forschungs- und Entwicklungsausgaben nicht nur wie im geltenden Recht zu 100 Prozent, sondern zu 130 bis 140 Prozent als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer von Bund und Kantonen abgezogen werden können. Wie erwähnt beantragt Ihnen die WAK die Ablehnung der Motion. Dieser Antrag bedeutet aber nicht, dass die Mehrheit der Kommission nicht auch der Meinung wäre, dass Massnahmen zur Förderung der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandortes Schweiz nötig wären, im Gegenteil; der Wettbewerb zwischen den erstklassigen Forschungsstandorten spielt, und es gibt Anzeichen, dass der Standort Schweiz an Attraktivität verliert.
Die Mehrheit beantragt Ihnen die Ablehnung, weil der Vorstoss relativ präzise formuliert ist und sich auf eine ganz konkrete Massnahme fokussiert. Die steuerliche Behandlung von Forschung und Entwicklung unterscheidet zwischen Input- und Outputförderung. Die Inputförderung betrifft deren Aufwandseite. Sie zielt darauf ab, Arbeitsplätze in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu schaffen respektive zu erhalten. Forschung und Entwicklung werden gefördert, indem solche Investitionen unmittelbar zu Steuervorteilen führen. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, dass diese Forschung und Entwicklung auch zu einem erfolgreichen, d. h. Erträge generierenden Resultat führen. Die Inputförderung ist nicht geeignet, den Transfer von marktreifen Forschungsresultaten in ein Land mit tiefer Besteuerung der daraus fliessenden Erträge zu verhindern. Auch wenn wir wissen, dass Forschung und Entwicklung bei der Steigerung der technischen Leistungsfähigkeit der Schweiz eine grosse Bedeutung zukommt, heisst dies nicht, dass eine indirekte Subventionierung mittels Steuervergünstigungen in jedem Fall geboten wäre.
Die Umsetzung der Motion nach ihrem Wortlaut hätte Mindereinnahmen bei der Gewinnsteuer zur Folge; beim Bund lägen diese in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken und bei den Kantonen in der Höhe von rund 540 Millionen Franken.
Eine Attraktivierung des Standortes Schweiz wird etwas kosten. Die Kommissionsmehrheit hatte aber Zweifel, ob dieser hohe Betrag richtig eingesetzt wäre. Das Anliegen der Attraktivierung des Forschungs- und Entwicklungsstandortes Schweiz wurde bereits an den Bundesrat überwiesen; das ist der andere wichtige Grund, warum die Kommissionsmehrheit die Ablehnung beantragt. Die in einen Prüfungsauftrag umgewandelte Motion 08.3853, "Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz", und das ähnlich lautende Postulat 10.3894 fordern den Bundesrat zum Handeln auf, sind aber in ihrer Stossrichtung breiter gefasst. Die WAK erwartet vom Bundesrat, dass entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.
Aus den genannten Gründen beantragen wir Ihnen aber die Ablehnung dieser Motion.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bildung, Wissen, Forschung und Entwicklung sind grosse Trümpfe der Schweiz, das wissen wir alle. Entsprechend müssen wir zu diesen Werten Sorge tragen und sie pflegen. Nun verweist der Bundesrat in seiner ablehnenden Begründung auf die 300 Millionen Franken Kosten beim Bund und die 500 Millionen bei den Kantonen. Wenn ich mir überlege, wie viel wir für Heilungsmassnahmen auszugeben bereit sind, muss ich sagen, dass es wahrscheinlich besser wäre, diese 300 Millionen in die Zukunft zu investieren, als sie im Nachhinein für Kurzarbeits- oder Arbeitslosenentschädigung auszugeben. Der Bundesrat führt auch aus, dass unsere Unternehmen von einem hohen Ausbildungsniveau und einer erstklassigen Grundlagenforschung mehr profitieren würden als von Steuervergünstigungen. Ja, natürlich, davon profitieren alle Unternehmen. Davon profitieren aber auch Forschungsunternehmen im Ausland, wenn die Leute dorthin abwandern.
Ich finde es richtig und wichtig, dass wir jetzt ein Signal für den Forschungsstandort Schweiz senden. Wenn wir uns mit Unternehmern unterhalten, die in diesem Bereich tätig sind, dann sagen uns die, dass der Spielraum immer enger, der Kampf der Standorte um solch hochwertige Arbeitsplätze immer härter wird. Wenn ich nun nach Frankreich oder Irland schaue - das kennen wir bereits -, dann muss ich sagen, dass diese Länder wirklich Systeme haben, die Anreize bieten; sie machen aber zum Glück andere Fehler. Selbst in Belgien - ich will Ihnen kurz dieses Beispiel aufzeigen, damit wir sehen, was im Moment abläuft - wurde kürzlich eine Regelung eingeführt, die dazu führte, dass dort lediglich 20 Prozent der Erträge aus Patenten besteuert werden; 80 Prozent der Lizenzerträge werden somit nicht der Gewinnbesteuerung zugeführt. Darüber hinaus können Unternehmen wahlweise einen Steuerfreibetrag in der Höhe von 14,5 Prozent der Anschaffungskosten oder eine entsprechende Steuergutschrift für Investitionen in Forschung und Entwicklung in Anspruch nehmen. Die Gutschrift kann dann während vier Veranlagungsjahren vorgetragen und danach, wenn sie nicht genutzt wird, bar ausbezahlt werden. Zudem können Unternehmen - jetzt müssen Sie gut zuhören -, die besonders qualifiziertes Personal einstellen, in den Genuss eines einmaligen Abzugs von bis zu 25 000 Euro vom zu versteuernden Gewinn kommen, und zwar pro Mitarbeiter. Darüber hinaus ist es den Unternehmen gestattet, für Forschungsmitarbeiter, die an einem Forschungsprojekt in einer Universität arbeiten, lediglich 50 Prozent der Lohnquellensteuer an die Behörden abzuführen und dadurch ihre gesamten Beschäftigungskosten zu senken.
Belgien ist nun nicht fernab der Welt, auch in den Niederlanden ist man sehr kreativ; das gilt selbstverständlich auch für andere Staaten. In der Schweiz gibt es derartige Anreize bis heute nicht. Klar, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gelten grundsätzlich als geschäftsmässig begründete Kosten und sind auch zu 100 Prozent zum Abzug zugelassen; das sei eingeräumt. Aber von einem speziellen Förderungssystem kann man in unserem Land nicht sprechen.
Ich sähe es jetzt als eine Chance an, in einer Phase, in der wir gegenüber dem Ausland punkto Attraktivität laufend an Terrain verlieren, die richtigen Zeichen zu setzen. Wenn diese Motion angenommen wird, können wir sie ja mit anderen Vorstössen in die Unternehmenssteuerreform III einfliessen lassen. Das heisst nicht, dass der Bundesrat alles eins zu eins umsetzen muss. Dort sind wir auch gefordert, das Regime der gemischten Gesellschaft genauer anzuschauen. Das wäre etwas ganz Wichtiges, denn auch dort gibt es ja keine speziellen Möglichkeiten, Forschung und Entwicklung zu fördern. Aber eine Lösung brauchen wir dort sehr wohl. Schliesslich sei noch darauf verwiesen, dass ein effektiver Steuersatz von rund 10 Prozent auf Lizenzeinnahmen im internationalen Verhältnis nicht gerade wettbewerbsfähig ist.
Sie sehen, es gibt viel zu tun. Ich fordere den Bundesrat auf, mit mehr Mut an die Sache heranzugehen, in die Zukunft zu blicken und jetzt die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, denn vorbeugen ist besser als heilen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung zum Antrag der Minderheit.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Den Aussagen des Berichterstatters, dass der Inhalt dieser Motion steuersystematisch nicht ganz koscher sei, stimme ich absolut zu. Bei dieser Motion geht es aber um die Frage, ob wir uns mit einem gewissen Pragmatismus im Bereich der internationalen Besteuerung eine Position schaffen wollen oder nicht. Wenn ich das sage, dann ist es wohl richtig, wenn man zuerst auf die Zahlen eingeht, die vom Bundesrat genannt werden.
Es mag stimmen, dass diese Steuerausfälle so anfallen, wie sie benannt werden. Was aber nicht berücksichtigt wird, ist der Umstand, was geschehen könnte, wenn wir bezüglich der forschungsintensiven Unternehmen das internationale Spiel nicht mitmachen. Da muss man einfach wissen, wie die Platzierung der Gesellschaften in internationalen Konzernen passiert. Der Entscheid, wo sich welche Tochterfirma niederlässt, wird nicht von einer Schweizer Gesellschaft getroffen, zumindest in aller Regel nicht. Das wird in der Konzernzentrale entschieden, und die Entscheide, die dort gefällt werden, basieren auf einer Strichliste, auf der die Vor- und Nachteile aller Länder dieser Welt bezeichnet werden. Es ist nun ein Faktum, dass es gerade die Schweiz bis anhin recht gut geschafft hat, internationale Unternehmen vor allem aus dem Chemiebereich hier zu platzieren, und zwar Unternehmen, die bewusst deshalb auch in der Schweiz sind, weil sie Forschung betreiben. Vielleicht waren einige von Ihnen in parlamentarischen Veranstaltungen anwesend, wo gesagt worden ist, dass einige dieser Unternehmen von ihren Konzernzentralen unter Druck kämen, weil der Druck des Auslandes auf diese Art von Firmen eben gross geworden sei. Herr Germann hat Beispiele der steuerlichen Vergünstigungen erwähnt, die gewährt werden. Und ob wir das schön oder unschön finden, ob wir das gerecht oder ungerecht finden: Wir kommen an dem Faktum nicht vorbei, dass diese Art der Besteuerung, insbesondere die Besteuerung der Forschungsaktivitäten, vorkommt.
Ich persönlich bin nicht sicher, ob wir überhaupt einen Verlust erleiden. Einige von uns kennen die Gewinnzahlen, welche diese Firmen in der Schweiz heute schon ausweisen. Man kann auch ausrechnen, was diese Gesellschaften in der Schweiz versteuern. Ich fände es einfach vernünftig, uns dem internationalen Wettbewerb zu stellen und nicht so zu tun, als ob wir irgendwie unantastbar wären und dies bei uns überhaupt keine Rolle spielen würde. Wir müssen, wenn wir erfolgreich sein wollen, in diesem Wettkampf mitmachen.
Deshalb bin ich Mitglied der Minderheit und beantrage Ihnen, diese Motion anzunehmen, wie dies der Nationalrat getan hat.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen, das wird Sie ja nicht wundern.
Zu Bildung, Forschung, Entwicklung: Wenn Sie die Budget- und Rechnungspositionen des Bundes in den letzten Jahren anschauen, können Sie nicht sagen, dass wir wenig gemacht haben. Wir haben viel gemacht, und wir haben zu Recht viel gemacht. Die Wachstumszahlen sind in diesem Bereich doch relativ hoch. Die Steigerung ist hoch, und mit der BFI-Botschaft werden Sie einer weiteren Steigerung zustimmen.
Das Paket, das wir jetzt im Zusammenhang mit der Frankenstärke diskutieren, enthält auch einen Teil Bildung und Forschung, nämlich alle diese KTI-Projekte, und ich bin schon etwas erstaunt: Die Befürworter dieser Motion haben gerade diese KTI-Projekte heftig bekämpft, obwohl damit Forschung und Entwicklung unterstützt werden sollen, auch angewandte Forschung und Entwicklung.
Diese Motion liesse, und das ist steuersystematisch schon etwas fragwürdig, Abzüge von 135 Prozent zu. Abzüge von über 100 Prozent sind im Steuerrecht schon nicht ganz üblich, aber das ist nicht der eigentliche Grund. Der eigentliche Grund ist: Die Motion liesse neue Abzüge zu in einem Bereich, in dem wir bereits eine Vielzahl von Abzügen haben. Und unsere Situation ist durchaus mit derjenigen in anderen Ländern vergleichbar. Wenn Sie das Abzugssystem in Belgien anschauen und bei uns alle möglichen Abzüge unter dem Titel Bildung, Forschung, Entwicklung und Wissenschaft zusammenzählen, dann sehen Sie, dass unsere Abzugsmöglichkeiten durchaus vergleichbar sind und dass wir nicht unbedingt Nachholbedarf haben.
Der Grund, warum der Bundesrat die Motion ablehnt, ist der, dass bereits eine überwiesene Motion und auch ein Postulat vorliegen; Herr Ständerat Luginbühl hat es gesagt. Diese beiden Vorstösse werden uns Gelegenheit geben, eine breite Auslegeordnung zu machen und zu den Fragen Stellung zu nehmen, wo allenfalls noch weitere steuerliche Förderungsmöglichkeiten vorhanden sein könnten. Das heisst, der Bundesrat wird auch bei Ablehnung dieser Motion, die ganz klare Forderungen stellt, nicht untätig bleiben, sondern Ihnen aufzeigen, was möglich ist, was vernünftig ist, was aus Gründen des Wettbewerbs mit dem Ausland notwendig ist. Und wir werden auch im Bereich der Unternehmenssteuerreform III eine Gesamtschau machen und auch dort aufzeigen, wo Möglichkeiten bestehen und was gemacht werden muss. Aber die Motion ist zu direkt auf einen bestimmten Punkt gerichtet und erlaubt nicht den Handlungsspielraum, den man in diesem Bereich braucht.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 9 Stimmen
Dagegen ... 20 Stimmen