11.4112
Rinuncia alla custodia al domicilio dell'arma d'ordinanza
Müller Geri · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Es tut mir sehr leid, aber ich bin etwas verdattert, denn ich habe nicht gesehen, dass ich zu diesem Geschäft sprechen muss. Es ist aber von der Thematik her kein Problem.
Worum geht es bei dieser Motion? Es hat in den letzten Jahren, verstärkt noch in den letzten Monaten, immer wieder "Unfälle" - ich sage es jetzt einmal so - mit der Ordonnanzwaffe gegeben. Es wurde zum Beispiel mit der Waffe gespielt; es kam dabei zu einem Unfall, der zu Verletzungen oder zum Tod führte. Es kam auch vor, dass die Waffe als Tötungsinstrument oder als Selbsttötungsinstrument eingesetzt wurde.
Es stellte sich dann die Frage, ob es einen Sinn macht, dass die Ordonnanzwaffe zwingend zu Hause aufbewahrt werden muss. Muss das sein? Wenn man den Umgang mit dieser Frage und die Situation in anderen Ländern anschaut, dann sieht man, dass das nicht zwingend der Fall sein muss. Es geht also darum, dass man nach der Dienstzeit die Waffen abgeben könnte, an einem Ort, wo sie gesichert sind. Es ist ja nicht mehr so, wie es vielleicht in der Vergangenheit einmal war, dass es plötzlich zu einer Generalmobilmachung käme und man mit der Waffe einrücken müsste.
Es wurde dann gesagt: Eine solche Aufbewahrung könnte auch ihren Gefahrenpunkt haben, weil ein solches Lager gefährdet wäre; es könnte dort ein Diebstahl verübt werden. Dieses Argument ist nicht wirklich schlagkräftig, weil natürlich auch zu Hause ein Diebstahl erfolgen kann. Vielleicht ist dies sogar einfacher möglich als an einem bewachten Ort.
Auf alle Fälle müssen neue Lösungen gefunden werden. Es ist mittlerweile so, dass sehr viele Personen davon betroffen sind. Eine Waffe, die zu Hause aufbewahrt wird, muss nicht zwingend gebraucht werden. Wenn aber jemand wirklich schwer beeinträchtigt ist, ist es für ihn am einfachsten, die Waffe aus dem Kleiderkasten - oder wo auch immer sie sich befindet - zu nehmen und zu schiessen.
Wir möchten aktiv etwas unternehmen, damit diese Situation nicht fortbesteht. Mit der Motion möchten wir anregen, dass es gesetzlich so geregelt wird, dass die Wehrperson die Ordonnanzwaffe nicht mehr mit nach Hause nimmt. Die Aufbewahrung zu Hause ist ein alter Zopf, der heute nichts mehr taugt, der aber bei der Bevölkerung zu schweren Beeinträchtigungen führt.
Ich bitte Sie daher sehr, diese Motion anzunehmen. Sie werden dann eine Vorlage bekommen, mit der die Forderung umgesetzt werden soll. Man kann dann immer noch sagen, dass diese Vorlage zu weit oder zu wenig weit gehe. Man sollte in dieser Frage aber jetzt wirklich endlich vorwärtsmachen. Die Gefahren bei der gegenwärtigen Situation sind nämlich zu gross.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, für die Annahme dieser Motion zu stimmen.
Maurer Ueli · BPR-M · Consiglio federale · Zurigo
Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. Es gibt dafür einen staatspolitisch wichtigen und entscheidenden Grund: Am 13. Februar 2011 haben Volk und Stände die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" deutlich abgelehnt. Bei dieser Abstimmung - Sie erinnern sich - stand genau diese Frage der Heimabgabe der Waffe im Mittelpunkt. Ich glaube, es ist nicht angebracht, einen Volksentscheid, der deutlich ausgefallen ist, nach kurzer Zeit zu korrigieren. Ich bitte Sie also schon aus diesem staatspolitischen Grund, diese Motion abzulehnen.
Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, dass wir in der Zwischenzeit eine Reihe von Massnahmen getroffen haben, um zu verhindern, dass mit der Heimabgabe Waffen in falsche Hände geraten. So möchte ich daran erinnern, dass jedermann ohne Angabe von Gründen seine Waffe freiwillig im Zeughaus abgeben kann. Es besteht also für jemanden, der die Waffe nicht heimnehmen will, die Möglichkeit, diese zu deponieren. Er muss das weder begründen, noch hat er entsprechende Kosten zu tragen. Damit ist dem Grundsatz der Freiwilligkeit eigentlich Rechnung getragen.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir seit anderthalb Jahren bei der Rekrutierung eine Sicherheitsprüfung der zu Rekrutierenden machen, um festzustellen, ob der entsprechende künftige Wehrmann gewalttätig werden könnte. Das hat dazu geführt, dass wir einigen jungen Leuten keine Waffe geben bzw. dass wir diese Leute nicht einteilen. Auch hier haben wir also mit grösster Sorgfalt reagiert. Wir prüfen heute jeden Stellungspflichtigen im Hinblick auf sein Vorleben, wenn Sie so wollen; wir haben eine restriktive Prüfung eingeführt. Angehörige der Armee erhalten keine Taschenmunition mehr. Wir haben eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die wir auch umsetzen. So werden zum Beispiel Angehörige des Kaders, Kommandanten, darin geschult, ihre Soldaten zu prüfen. Wir konnten dann auch die Kriterien festlegen, anhand derer entschieden wird, ob diese ihre Waffen abgeben müssen oder nicht. In einer Rekrutenschule oder einem WK können Problemfälle auftreten; man kann sie behandeln und die Waffe entsprechend nicht mehr abgeben. Es gibt auch die Möglichkeit für Angehörige, Anzeige zu erstatten; dann wird die Waffe weggenommen. Es gibt eine Reihe von weiteren Punkten.
Insgesamt haben wir den Entscheid des Volkes, das sich ausdrücklich für die Heimabgabe der Waffe - das war der Kern dieser damaligen Diskussion - ausgesprochen hat. Und wir vom VBS haben eine Reihe flankierender Massnahmen getroffen, um zu verhindern, dass durch die Heimabgabe die Waffe in falsche Hände gerät. Auch wer aus dem Militärdienst ausscheidet und seine Waffe behalten will - das sind inzwischen nur noch 10 Prozent der Wehrmänner -, hat einen Waffenerwerbsschein vorzulegen, damit er die Waffe erwerben kann. Damit, meinen wir, haben wir dem Anliegen eigentlich Rechnung getragen.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 74 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(2 Enthaltungen)