11.3082
Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns im VBS
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung anzunehmen.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2012 die von unserem Kollegen Paul Niederberger am 10. März 2011 eingereichte und von unserem Rat am 31. Mai 2011 mit 13 zu 12 Stimmen angenommene sowie vom Nationalrat am 5. Dezember 2011 abgeänderte Motion beraten. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, "die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen". Der zweite Satz der Motion - "Dieser stammt aus der Miliz und bekleidet den Grad eines Brigadiers" - ist bei der Abänderung der Motion gestrichen worden.
Ihre Kommission hat sich einstimmig für die vom Nationalrat abgeänderte Motion ausgesprochen. Sie begrüsst die Änderung, mit welcher der Truppenombudsmann nicht den Rang eines Brigadiers innehaben muss. Das Grundbegehren ist mit dieser Änderung aber nicht bestritten. Wie der Nationalrat will auch Ihre Kommission einen einfachen Zugang zum Truppenombudsmann ermöglichen, weshalb sie nun auf Vorgaben zu seinem Grad verzichtet. Dadurch soll die Anlaufstelle für Beschwerden und die Schlichtung von Konflikten besser gewährleistet und genutzt werden können. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass der Truppenombudsmann Militärdienst leisten oder geleistet haben sollte, damit er die Beschwerden und Probleme der Armeeangehörigen besser verstehen kann und damit ihm die Abläufe in der Armee bekannt sind.
Zudem nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass der Bundesrat der vom Nationalrat abgeänderten Motion zustimmen kann. Ich ersuche Sie, der abgeänderten Motion ebenfalls zuzustimmen.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin für einen Truppenombudsmann oder auch eine Ombudsfrau. Diese Stelle muss jedoch nicht im Grad eines Brigadiers sein, das ist viel zu teuer. Es gibt eine kostengünstigere Lösung: Diese Aufgabe könnten die Armeeseelsorger wahrnehmen. Diese Funktion im Grade eines Hauptmanns existiert schon. Diese Armeeseelsorger gehen schon heute zu den Truppen, das heisst, es muss kein neues System organisiert und finanziert werden.
Der Armeeseelsorger, also der frühere Feldprediger, hat ein gutes Sensorium für alle Lebensprobleme und alle Lebenslagen. Er ist ein guter Zuhörer, und er ist im WK nicht ausgelastet. Die Armeeseelsorge ist insofern auch effizienter, weil mehrere Leute in ihr tätig sind, denn dann muss der Armeeangehörige für ein Treffen nicht durch die ganze Schweiz hindurchreisen. Er kann warten, bis sein Militärdienst stattfindet, oder er kann einen Armeeseelsorger in seiner Region aufsuchen. Die meisten Probleme, welche einen Ombudsmann betreffen, fallen so oder so während des Militärdienstes an. Da kann der Seelsorger innert Stunden reagieren.
Der Nationalrat hat die Vorlage ganz in meinem Sinn abgeändert. Ich hoffe, der Bundesrat nimmt meine kostengünstigere Variante des Armeeseelsorgers auf.
Mich würde noch interessieren, Herr Bundesrat, was die neugeschaffene Stelle eines Truppenombudsmanns kostet.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Stossrichtung von Kollege Minder kann ich unterstützen. Hier und heute schaffen wir einmal mehr eine Stelle, für die kein grundsätzliches Bedürfnis nachweisbar ist. Wir haben hundert oder zweihundert Jahre gut ohne Ombudsmann gelebt. Nun wird damit argumentiert, dass ohne Ombudsmann dem Militär zunehmend kreative und tüchtige Fachkräfte abhandenkommen werden. Das glauben Sie ja selber nicht. Da braucht es anderes, um Fachleute zu rekrutieren, als einen Ombudsmann. Oder glauben Sie im Ernst, dass mein Junior seine RS in Chur besser motiviert absolviert, wenn hier in Bern ein Ombudsmann installiert wird? Das müsste man mir dann schon näher erklären.
Ich hoffe einfach, dass hier nicht eine Stelle für abgewählte Parlamentarier geschaffen wird. Das ist nun tatsächlich nicht unsere Aufgabe. Wir sind Milizparlamentarier, das wissen wir. Wir wissen von der Möglichkeit einer jederzeitigen Abwahl, und mir reicht es wirklich, dass wir bereits heute einigen bis zu zwei Jahre finanziell unter die Arme greifen müssen. Die können sich bei mir melden; wenn sie gut genug sind, dann stelle ich sie an, und sie können auf dem Bau arbeiten.
Das ist meine Botschaft: Wir haben keine Stellen für abgewählte Parlamentarier zu schaffen. Wenn überhaupt, dann muss man in der Richtung arbeiten, wie es Kollege Minder ausgeführt hat.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Um es vorwegzunehmen und noch einmal zu sagen: Der Bundesrat war ursprünglich gegen diese Motion, weil er der Meinung ist, dass im militärischen Dienstbetrieb eigentlich genügend Anlaufmöglichkeiten bestehen. Das Geschäft ist in der Zwischenzeit so weit fortgeschritten, dass wir mit dieser Modifikation, die die nationalrätliche Kommission vorgenommen hat und die im Nationalrat eine Mehrheit gefunden hat, leben können.
Eine Ombudsstelle darf nicht den bestehenden Dienstbetrieb stören. Das hat Herr Minder eigentlich gesagt. Wir haben einmal den Dienstweg, auf dem man sich beschweren kann. Das ist im Dienstreglement geregelt, und Armeeangehörigen, die irgendwelche Probleme haben, steht der Dienstweg zur Verfügung. Ein probates Mittel ist auch der Armeeseelsorger, also der Feldprediger. Er wird in sehr vielen Fällen eingesetzt, und das funktioniert ebenfalls. Diese Motion fordert aber ein zusätzliches Instrument, nämlich einen Ombudsmann. Das heisst nicht, dass der Feldprediger seine Aufgabe nicht mehr erfüllt, aber der Ombudsmann wäre ein zusätzliches Mittel. Wenn Sie die Motion annehmen, wäre wohl ein zusätzliches Instrument zum Amt des Feldpredigers oder Armeeseelsorgers, wie es jetzt besteht, zu schaffen.
Weshalb können wir uns vorstellen - und das waren dann auch die Überlegungen des Motionärs -, trotzdem eine Ombudsstelle zu schaffen oder Ihre Motion dann umzusetzen? Wir haben wie überall in der Gesellschaft zusätzliches Frustrationspotenzial, und die Frustrationen werden dann über die neuen Medien ausgelebt, was entsprechende Wellen schlägt und nach raschen Lösungen verlangt. Ein Ventil für diese Frustrationen stellt der Abgang in den Zivildienst dar. Wenn Leute sich unverstanden fühlen, wählen sie nicht den Dienstweg, sondern das Formular, um in den Zivildienst umgeteilt zu werden. Hier könnte möglicherweise eine Ombudsstelle zusätzlich schlichten, eingreifen, Gespräche führen und sich anbieten. Das wäre eine dieser Möglichkeiten.
Die Kadernachwuchsproblematik ist ebenfalls etwas, was schon immer Konfliktpotenzial geboten hat; das hat in letzter Zeit aber zugenommen. Auch dort ist der Weg oft jener über den Zivildienst, wenn wir Leute für den Kadernachwuchs, für eine Unteroffiziersschule aufbieten wollen; so will man dem Kaderaufgebot ausweichen. Wir haben in diesem Bereich sehr viele Zivildienstabgänge. Hier wäre es denkbar, dass wir mit einer Ombudsstelle das eine oder andere Gespräch führen und Wehrmännern eine zusätzliche Stelle bieten könnten. Sie hätte den Anstrich einer gewissen Unabhängigkeit, die dem Armeeseelsorger, dem Feldprediger, nicht immer attestiert wird, in den meisten Fällen allerdings schon.
Wenn Sie die Motion annehmen, wird es für den Bundesrat darum gehen, folgende Fragen zu klären: Wer hat Zugang zu diesem Ombudsmann, nur Wehrmänner oder auch Familienangehörige? Wann hat man Zugang zu diesem Ombudsmann, nur im Militärdienst oder auch ausserhalb? Wie hat man Zugang, schriftlich, mündlich, telefonisch, persönlich? Mit welchen Gründen kann man an diesen Ombudsmann gelangen? Wir sind daran, das etwas zu strukturieren, um Ihnen, wenn Sie die Motion annehmen, einen Vorschlag zu machen. Die gesetzliche Grundlage würde mit einer Änderung des Militärgesetzes geschaffen, die auf 2015 in Kraft träte. Die Stelle würde dann öffentlich ausgeschrieben, und es würde, Herr Jenny, damit dann allenfalls eine neue Generation abgewählter Nationalräte angesprochen, nicht die heutige. (Heiterkeit)
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass wir eigentlich im Dienstbetrieb die Mittel haben, um die Probleme zu lösen. Allerdings - das ist ja der Hintergrund der Motion - gibt es zusätzliches Konfliktpotenzial, neue Medien, Leute, die rasch einen Bescheid haben wollen, die eine Anlaufstelle wollen. So gesehen könnten wir uns einen Ombudsmann vorstellen. Es wäre aber einzuschränken, wer wie, wann, wo und warum Zugang hat. Es darf nicht dazu kommen, dass ein Ombudsmann den Dienstweg ausser Acht lässt. Im militärischen Dienstbetrieb geht es wie in einer Firma darum, den Dienstweg einzuhalten; der Vorgesetzte ist verantwortlich. Wir haben den Armeeseelsorger, den Feldprediger, der ebenfalls für viele Probleme zuständig ist, und man müsste den Zugang zu einer solchen Ombudsstelle beschränken, sodass es nicht einfach zur Umgehung des Dienstweges kommt. Das habe ich auch schon früher ausgeführt.
So könnten wir damit leben und würden Ihnen einen entsprechenden Vorschlag machen.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté