06.3437
Rütli
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und möchte ein paar kurze Ausführungen machen. - Sie sind damit einverstanden.
Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte vorerst dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen danken. Soweit diese rechtlicher Natur waren, sind sie vollständig und korrekt beantwortet. Die Fragen waren aber auch politischer Art und zum Teil vielleicht eher zwischen den Zeilen liegend. Die Fragen ergeben sich eben daraus, dass es im Zusammenhang mit dem Rütli verschiedene Akteure gibt.
Wenn man die Rütli-Szene in Schillers "Wilhelm Tell" einmal völlig abstrahiert vom geschichtlichen Hintergrund liest, stellt man fest, dass sich die auf dem Rütli Versammelten - obwohl sie starkem äusserem Druck ausgesetzt waren und sich von diesem befreien wollten - durchaus nicht von allem Anfang an einig waren. Vielmehr errangen sie diese Einigkeit im Rahmen eines Prozesses mit Argument und Gegenargument in gutdemokratischer Manier.
Was eine glücklicherweise relativ kleine Gruppe - aber doch eine Gruppe, die sich stark in Szene setzen konnte - in den Jahren 2004 und 2005 auf dem Rütli "geboten" hat, kann nicht anders denn als geistlose, argumentlose und inhaltslose Gewalt bezeichnet werden, kurz: als Gewalt um der Gewalt willen.
Nun stellt sich die Frage, ob man solcher Ereignisse wegen schlicht kapitulieren und inskünftig - vorübergehend zumindest oder gar auf unbestimmte Zeit - auf eine Bundesfeier auf dem Rütli verzichten soll. Ich meine entschieden: nein. Es soll, ja, es muss weiterhin möglich sein, jeweilen am 1. August auf dem Rütli eine würdige Bundesfeier durchzuführen. Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass die für die Sicherheit verantwortlichen Kantone - allen voran der Kanton Uri als Standortkanton, aber auch der Kanton Schwyz - unter den gegebenen Umständen nicht mehr so grosse Freude an einer Bundesfeier auf dem Rütli bekunden.
Mit der Formulierung "unter den gegebenen Umständen" meine ich vor allem drei Dinge: Diese Kantone haben erstens praktisch kein Mitbestimmungsrecht, zweitens sind die Kosten für die Sicherheit eindeutig zu hoch, und drittens meine ich mit "unter den gegebenen Umständen" Rütlifeiern mit besonderer Prägung. Kurz zu den drei Punkten:
1. Der Bundesrat sagt, er sei der Meinung, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen genügten, um die unterschiedlichen Interessenlagen zu berücksichtigen. Da sind meines Erachtens gewisse Zweifel angebracht. Die Kantone sind zwar in der Rütlikommission vertreten. Das schliesst aber nicht aus, dass gegen ihren Willen 1.-August-Feiern organisiert und durchgeführt werden können.
2. Zu den Kosten: Ich halte dafür, dass sich der Bund ernsthaft überlegen muss, sich inskünftig an den Kosten zu beteiligen. Denn der Bund als Eigentümer der Rütliwiese nimmt aufgrund der bestehenden Rechtsverhältnisse in Kauf - und er billigt dies gegebenenfalls auch -, dass die Anwendung von Gewalt droht und dass damit ein entsprechender Polizeieinsatz erforderlich ist. Ein Kommentator in der "NZZ" hat - das war, glaube ich, im letzten Jahr - geschrieben, wenn der Bund mit namhaften Mitteln zur Sicherheit des WEF beitrage, sollte es auch möglich sein, dass sich der Bund angemessen an den Kosten für die Sicherheit einer würdigen Bundesfeier auf dem Rütli beteilige.
3. Man sollte nach den Ereignissen 2004 und 2005 meines Erachtens davon absehen, auf dem Rütli 1.-August-Feiern mit besonderer Prägung - möchte ich einmal sagen - durchzuführen. Damit meine ich Feiern, die etwas Spezifisches an sich haben und die deswegen den Keim in sich tragen dafür, dass gewisse Gruppierungen zur Gewalt greifen. Ich will nicht verhehlen, dass die Rütlikommission in letzter Zeit meines Erachtens vielleicht nicht immer eine glückliche Hand hatte. Wir wissen, was dieses Jahr auf dem Rütli stattfinden wird. Wer weiss, vielleicht wird die Frau Bundespräsidentin ja einen Teil ihrer Rede singend absolvieren, dann könnte die Frau Nationalratspräsidentin in den Gesang einstimmen, und alle Männer, auch potenzielle Randalierer, würden von diesen Sirenenklängen entzückt sein. Dann wären die Probleme gelöst! (Teilweise Heiterkeit)
Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern
Ich teile die Meinung des Interpellanten, dass auf eine 1.-August-Feier auf dem Rütli nicht verzichtet werden sollte. Ich teile ebenfalls seine Meinung, dass man in Zukunft darauf achten sollte, dass diese Feiern in einem begrenzten Rahmen organisiert und nicht mit einem derart umfangreichen Sicherheitsaufgebot durchgeführt werden, wie dies in den beiden letzten Jahren der Fall war.
Der Bundesrat will sich nicht an einer 1.-August-Feier auf dem Rütli beteiligen. 1.-August-Feiern sind in unserem Land eine Angelegenheit von Gemeinden, von regionalen Organisationen oder von Privaten. Es wäre gefährlich, wenn der Bundesrat mit einer Unterstützung der 1.-August-Feier auf dem Rütli den Anschein erwecken würde, dass dort eine Bundesfeier stattfindet. Die Durchführung einer "Bundesfeier" wurde bis jetzt stets abgelehnt.
Der Bundesrat möchte sich auch nicht in die Zuständigkeitsordnung der Kantone im Bereich der Sicherheit einmischen. Der Fall bezüglich Rütli liegt nicht gleich wie beim WEF, wo die Schweiz durch internationale Verpflichtungen eine Sicherheitsaufgabe wahrzunehmen hat. Der Bundesrat ist aber durchaus bereit, die Innerschweizer Kantone subsidiär zu unterstützen, wie er dies auch in den vergangenen Jahren gemacht hat.
Ich glaube aber schlussendlich, dass sich aufgrund einer guten Absprache zwischen der Rütlikommission und den Innerschweizer Kantonen in Zukunft eine würdige 1.-August-Feier, in einem begrenzten Rahmen, organisieren lässt, die auch völlig frei durchgeführt werden kann und nicht von rechtsextremen Kreisen gestört werden wird.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Damit ist die Interpellation erledigt.
Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr
La séance est levée à 20 h 05