06.3019, 06.3171
Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Ressourcenausgleich und Qualitätskontrolle / Transparenz und rechtliche Grundlage für die NFA-Organe
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir behandeln die Interpellationen 06.3019 und 06.3171 gemeinsam; die Interpellantin und der Interpellant sind einverstanden. Damit ist auch gleich die Diskussion gewährt.
Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin mit der Antwort teilweise zufrieden, ich möchte dem Bundesrat dafür danken. Einerseits bin ich enttäuscht darüber, dass die klaren Fragen nicht beantwortet wurden, andererseits habe ich aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung zu diesem Zeitpunkt nur schwer möglich gewesen wäre, weil ja der Abschluss der Verordnungen, auch des dritten Paketes, bevorsteht, die dann in die Vernehmlassung gehen. Ich hätte auch Verständnis gehabt, wenn die Beantwortung auf die nächste Session verschoben worden wäre, wie dies bereits mit einzelnen Vorstössen geschehen ist. Aber bis dahin haben wir die Beantwortung im inhaltlichen Paket erhalten.
Das Ressourcenpaket ist aber für die Kantone entscheidend. Sie haben ein eminentes Interesse daran, dass die Zahlen, die den Berechnungen zugrunde liegen, korrekt ermittelt werden. Nur schon die Mitteilung des Bundes, dass sich Verschiebungen gegenüber den ursprünglichen Annahmen, die der Abstimmung zugrunde lagen, ergeben hätten, hat in den betroffenen Kantonen - wahrscheinlich nur in denjenigen, die mehr bezahlen müssen - zu Unruhe geführt. Die Kantone müssen anhand der Vorlage, die im Juli in die Vernehmlassung kommt, die Qualität der Annahmen überprüfen, auch die Standards kontrollieren und überprüfen, ob die relevanten Daten stimmen. Ich bin mir bewusst, dass dies eine sehr komplexe Aufgabe ist, welche hier von den Behörden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Organisationen eingegangen wurde. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass die Vernehmlassungsfrist verlängert wurde und dass diese doch sehr komplexen Fragen in einem normalen Verfahren geprüft werden können.
In diesem Sinne sind auch die Antworten auf die Interpellation Schweiger aufschlussreich. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Umsetzung dieses ehrgeizigen Werkes ist nämlich unerlässlich. Oft sind aber die Entscheidungsprozesse immer noch wenig transparent abgelaufen, weil keine klaren Regelungen vorhanden waren. Die Gefahr besteht dann darin, dass sachliche Überlegungen von politischen Rücksichtnahmen überlagert werden. Dass die ressourcenstarken Kantone in der Minderheit sind, erschwert selbstverständlich ihren Stand. Herr Bundesrat, hier dürfen nicht einfach Absprachen unter den anderen Kantonen getroffen werden. Arbeits- und Entscheidungsprozesse, insbesondere auch über die Zusammensetzung der Projektorgane, sind transparent zu gestalten, auch in Zukunft. Die politische Führung muss daran interessiert sein, sonst kann sie sich nachher nicht gegenüber spezifischen Interessen oder Interessengruppen durchsetzen.
Ich erwarte, dass in der Weiterführung des Projektes bei der Erarbeitung der Verordnungen ein zeitgemässes Qualitätsmanagement angewendet wird, und danke dem Bundesrat, dass allen Beteiligten Gelegenheit geboten wird, dies bei der Vernehmlassung dann nochmals konkret zu überprüfen.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es zeigt sich im Zuge der Bearbeitung des NFA immer mehr, welch komplexes Gebilde er ist. Es sind auf der einen Seite enorm viele Involvierte vorhanden: der Bund, 26 Kantone, Gemeindeverbünde, verschiedenste Fachbereiche auf Stufe des Bundes und der Kantone, Geberkantone, Nehmerkantone. Die Zahl der Interessen, die in diesen NFA involviert sind, ist nicht gerade gleich hoch wie die Zahl der Involvierten, aber auch hier sind sehr, sehr unterschiedliche Interessenlagen zu sehen: Interessen der Geber- und Nehmerkantone, Interessen der verschiedenen Fachbereiche, Strasseninteressen auf der einen Seite, Eisenbahneninteressen auf der anderen Seite, unterschiedliche Interessenlagen der Kantone gegenüber den Gemeinden und vieles mehr.
Angesichts dieser Vielfalt von Interessen und Involvierten wäre es theoretisch wünschbar, dass in allen Gremien, die mit dem NFA zu tun haben, möglichst alle diese Involvierten vertreten wären. Es ist völlig logisch, dass dies so nicht möglich ist. Es ist jedoch zu wünschen, dass dort, wo spezifische Interessenlagen bestehen, eine angemessene Vertretung dieser spezifischen Interessen gewährleistet ist. Das ist das eine.
Zum Zweiten: Es gibt eine Vielfalt von Organen bzw. Gremien, die in den Entscheidfindungsprozess und in den Entscheidvorbereitungsprozess des NFA involviert sind. Die Komplexität des NFA hat zur Folge, dass diesen einzelnen Gremien faktisch ein sehr hohes Gewicht zukommt. Ursache hierfür ist vielfach der Umstand, dass Einzelne - und nur Einzelne - ein sehr hochspezifisches Know-how haben, das von anderen nur schwer überprüft werden kann.
Weil das alles so ist, was ich hinsichtlich des NFA gesagt habe, kommt der Transparenz des Entscheidfindungsprozesses und der Entscheidvorbereitung eine immens grosse Rolle zu. Dazu nur zwei Bemerkungen; der eine Punkt: Es sind viele untere Gremien, die sogenannten Projektgruppen, in sehr spezifische Fragen involviert. Diese Projektgruppen sind an sich kleine Expertenkommissionen, bei denen Kantone, Bund, allenfalls auch andere vertreten sind. Ich meine, dass sich schon in diesen unteren Fachgruppen nicht trennen lässt, was Sach- und was politische Fragen sind. Ich meine aber, dass durch Regelungen klargestellt werden muss, dass diese Projektgruppen dafür verantwortlich sind, den übergeordneten Gremien ganz klar zu sagen, in welchen Bereichen sie sich sachlich äussern und in welchen Bereichen sie eine politische Würdigung vornehmen. Ich bin mir bewusst, dass diese Abgrenzung nicht immer eine einfache ist. Aber allein schon die Verpflichtung, sich zu bemühen und diese Unterscheidungen machen zu müssen, wird hinsichtlich der Transparenz für die übergeordneten Organe einerseits und für allenfalls später kontrollierende Organe andererseits aufzeigen können, wo, von wem und in welcher Sache politische Bezüge gemacht wurden.
Ein anderer Punkt muss sein, dass diese Gremien, auf welchen Stufen sie sich auch immer befinden, transparent organisiert sind und man insbesondere immer genau wissen muss, welche Person mit welchen Interessenlagen für welche Bereiche an welchen Sitzungen teilgenommen hat. Ich meine, dass jetzt und vor allem auch in Zukunft die Entscheidvorbereitung transparent und mit angemessener Beteiligung der jeweils relevanten Interessenvertretungen zu erfolgen hat. Wenig durchsichtige Arbeits- und Entscheidfindungsprozesse und insbesondere undurchsichtige und als einseitig empfundene Entscheide über die Zusammensetzung der Projektorgane schaffen Unbehagen. Ein Patentrezept dafür, dass dem niemals so sein darf, gibt es nicht. Zumindest die Annäherung an optimale Transparenz aber muss angestrebt werden.
Konkret heisst dies, dass für alle NFA-Gremien zukünftig Regeln zu schaffen sind und dass ein Qualitätsmanagement einzurichten ist. Der Einsatz hierfür lohnt sich, kann doch nur in dieser Weise ein Unbehagen über NFA-Entscheide, insbesondere auch aufseiten der Geberkantone, vermieden werden.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Frau Heberlein hat wahrscheinlich Recht. Die Beantwortung dieser Interpellationen im jetzigen Zeitpunkt ist etwas ungünstig, weil wir uns derzeit in der Tat in einer sogenannt virulenten Phase dieses Projektes befinden. Aber die Ausführungen von Herrn Schweiger haben mich am Ende jetzt doch ein bisschen überrascht, und zwar in dem Sinne, dass Sie den zweiten Teil des Projektes NFA in Ihrem Rate ja zu Ende behandelt haben. Sie haben miterlebt, welche Organe an der Vorbereitung beteiligt waren. Sie haben auch gesehen, welches unsere Grundsätze sind. Sie haben 33 Gesetze behandelt, zum Teil total revidiert, zum Teil partiell revidiert. Sie waren in diesen ganzen Prozess eingebunden, und dieser war, glaube ich, von A bis Z transparent, und das soll er selbstverständlich auch in Zukunft sein.
Der Grund, weshalb derzeit etwas Unruhe in das Projekt gekommen ist, liegt in der Veröffentlichung der zweiten Globalbilanz. Diese zweite Globalbilanz hat bei einigen Kantonen, insbesondere in der welschen Schweiz, für Aufruhr gesorgt, weil sie teilweise schlechter fahren, als das bei der ersten Globalbilanz noch der Fall war. Insbesondere bemerkenswert ist natürlich die Situation des Kantons Tessin, der jetzt unvermittelt über Nacht zum Geberkanton geworden ist und immerhin bei der Volksabstimmung noch als Nehmerkanton an die Urne gerufen hat. Das sind natürlich Dinge, die schwer verdaulich sind; da habe ich Verständnis, wenn dieses Projekt jetzt in eine Art Turbulenz kommt - wie bei einem Flug über den Atlantik: Sie sind am Mittagessen, alles geht so schön, und plötzlich beginnt es zu schütteln. Dann meldet sich der Pilot und sagt: Anschnallen, wir müssen während der nächsten zwanzig Minuten mit Turbulenzen rechnen. Warum kann er das sagen? Er hat in seinem Cockpit eben einen Radar. Auf diesem Radar sieht er, wie gross das Unwetter ist, das auf ihn zukommt, und er sieht, ob er hindurchfliegen kann oder ob er allenfalls eine Kurve machen muss. Und in dieser Phase sind wir jetzt.
Aber ich darf Ihnen versichern, dass wir keine grossen Kurven machen müssen, sondern wir müssen dieses Projekt so weiterführen, wie wir es begonnen haben. Die nationalrätliche Kommission, die Spezialkommission, ist im Arbeitsprozess, wie Sie es auch waren, und ich darf Ihnen sagen, es gibt bisher keine substanziellen Abweichungen.
In Bezug auf die dritte Botschaft sind wir zeitlich gut unterwegs. Wir mussten und wollten auch beschliessen, dass die Vernehmlassungsfrist verlängert wird, entgegen ursprünglicher Absicht. Ich sehe im Hintergrund Herrn Nationalrat Pfister Gerhard aus dem Kanton Zug, der mit Aufmerksamkeit diese ständerätliche Debatte verfolgt. Gerade auch aus dem Kanton Zug kam der dringende Wunsch, man solle die Vernehmlassung erstrecken, und das haben wir ernst genommen. Wir wollen das selbstverständlich auch transparent machen. Wir wollen uns sodann auch der Pendenzen annehmen, die da sind, und eine Pendenz, die noch nicht geregelt ist, ist die Frage der nachschüssigen Finanzierung der Invalidenversicherung. Dort geht es um einen Betrag von weit über einer Milliarde Franken. Ich weiss nicht, wie ich das finanzieren soll. Das müssen wir mit den Kantonen noch behandeln.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir alle Beteiligten an Bord haben, auch die Kantone, und dass wir jetzt gerade auch in transparenter Weise die Voraussetzungen für die dritte Botschaft behandeln. Dort geht es jetzt um die "Fleischtöpfe Ägyptens". Jetzt geht's ums Geld! Da werden natürlich alle mit erhöhter Aufmerksamkeit hinschauen. Jede Formel wird hinterfragt. Jede Annahme wird hinterfragt. Ich muss Ihnen sagen, auch ich habe mich seit der Mittelschule nie mehr mit mathematischen Formeln beschäftigt. Jetzt muss ich es wieder tun. Denn Sie werden mir die Frage stellen, warum wir auf den und den und den Betrag kommen. Deshalb ist das eine heikle Phase, in der wir uns jetzt im Hinblick auf diese dritte Botschaft befinden.
Die Globalbilanz, die jetzt veröffentlicht wurde - und damit möchte ich dann schliessen -, basiert auf dem Ressourcenpotenzial. Das Ressourcenpotenzial ist natürlich von Kanton zu Kanton etwas unterschiedlich. Das haben eigentlich alle gewusst. Aber jetzt, wo's aktualisiert auf dem Tisch liegt und wo man mit der Realität konfrontiert ist, sieht's dann zum Teil eben etwas anders aus. Ich darf mit einem gewissen Schalk und einer gewissen Boshaftigkeit auch die Kantone, die jetzt besonders überrascht sind, fragen: Wie seid ihr denn bisher mit eurem Ressourcenpotenzial umgegangen? Das ist letztlich die Frage. Das muss jetzt hinterfragt werden, und ich darf Ihnen versichern, wir hatten letzte Woche bereits eine erste Begegnung mit den Kantonen aus der Westschweiz, weil dort die Opposition am grössten ist. Wir werden auch mit anderen Kantonen bilaterale Kontakte aufnehmen. Wir werden die Zahlen analysieren, wir werden die Formeln nochmals anschauen und dann im Juli mit der dritten Botschaft aufwarten. Anschliessend wird das wieder ein Thema im Rat sein, und dann hoffe ich, diese Interpellation noch vertieft beantworten zu können, wie es der Wunsch von Frau Heberlein war.
Heute kann ich Ihnen nicht mehr sagen als das, was ich jetzt in Ergänzung zum schriftlichen Text noch beigefügt habe.