11.3728, 11.3729
Bewilligungsverfahren für neue erneuerbare Energien / Masterplan elektrisches Leitungsnetz
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Ich mache es kurz; vielleicht können wir meine beiden Motionen gemeinsam behandeln.
Die Motion 11.3728, die ich im Jahre 2011 eingereicht habe, verlangt im Wesentlichen, dass die Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien gestrafft werden. Die Motion verlangt in der Hauptsache, dass für gewisse Anlagen ein koordiniertes bundesrechtliches Bewilligungsverfahren von einer einzigen Behörde des Bundes durchgeführt werden kann, analog zum Verfahren bei Leitungsbewilligungen. Ich lasse es offen, welche Anlagen dies genau betrifft; ihre Art und ihre Grösse müssen definiert werden.
Wir haben ja beschlossen, dass wir die Energiewende schaffen wollen. Wenn wir aber die Bewilligungsverfahren nicht vereinfachen und straffen, werden wir dieses Ziel nicht erreichen. Wir haben Anreizsysteme, wir haben Förderungsbeiträge, aber bei den Bewilligungsverfahren hapert es. Es gibt sehr viele Projekte für Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien. Sie sind aber nicht realisierbar, oder die Realisierung verzögert sich, weil viel zu viele Akteure mitwirken können und das Ganze so eben verzögert wird. Das Anliegen dieser Motion ist es, diese Probleme zu beheben.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen, auch wenn in der Zwischenzeit einiges gegangen ist. Die Energiepolitik beschäftigt uns ja in jeder Session.
In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat zwar, dass die Anliegen der Motion eigentlich berechtigt seien. Am Schluss der Stellungnahme heisst es, dass diese Anliegen im Rahmen der Umsetzung anderer Vorstösse, die wir angenommen haben, geprüft werden. Ich bin aber überzeugt, dass es wichtig ist, hier ein Zeichen zu setzen und diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat klar weiss, in welche Richtung es gehen soll.
Bei der Motion 11.3729, "Masterplan elektrisches Leitungsnetz", kann ich in vielen Punkten auf die Begründung der ersten Motion hinweisen. Diese Motion verlangt einen Masterplan, damit das Plangenehmigungsverfahren für Hochspannungsleitungen ganz stark verkürzt werden kann. Wir wissen, dass das Leitungsnetz schlussendlich das A und O ist, damit gerade die Umsetzung der Energiestrategie 2050 ins Laufen kommen kann. Hierzu braucht es eben sehr viele Investitionen ins Leitungsnetz. Sehr viele grosse Projekte im Bereich des Hochspannungsnetzes stehen an, sind aber blockiert. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort das Verfahren beschleunigen - dies aus denselben Gründen, die ich vorhin bei der ersten Motion schon genannt habe.
Ich hoffe, dass ich mich kurz genug gehalten habe.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
In der Stossrichtung habe ich null Differenzen mit Herrn Grunder. Wir alle wollen Verfahren beschleunigen, es soll einfacher werden, und wir möchten auch irgendwo realisieren und nicht nur planen. Aber es gibt eine Verfassung. Bei Ihrer ersten Motion, 11.3728, greifen Sie mit den Ziffern 1, 3 und 4 natürlich in die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone ein. Der Bund verfügt nicht über die Möglichkeit, generell bei Bewilligungen für die Nutzung von energetischen Anlagen verbindlich prozedurale Vorschriften zu erlassen. Wir haben diese Möglichkeit im Bereich der Stromnetze. Dort können wir einen Sachplan erlassen, was wir sonst nicht können, weil das laut Verfassung Kompetenz der Kantone ist. Wir müssten wirklich die Verfassung ändern und die Kantonskompetenz begrenzen, wenn wir alles, was mehr betrifft als nur die Stromleitungen, gemäss Ziffern 1, 3 und 4 Ihrer Motion, umsetzen möchten.
Bei Ziffer 2 habe ich am wenigsten Probleme, weil man dort natürlich auch am ehesten auslegen kann, was Sie genau mit "Festlegung der Position" meinen. Das wären auch Positionen von zuständigen kantonalen Verfahren.
Wir haben die Problematik, dass jeweils eine einzige Behörde zuständig sein sollte, also das Guichet-unique-Prinzip. Auf Bundesebene sind wir diesbezüglich recht weit fortgeschritten. Aber bei Windanlagen sind unzählige Ämter involviert: für Bewilligungen für Kampfflugzeuge das VBS, für Privatflugzeuge das Bazl, das ARE usw. Wir können das nicht einer einzigen Behörde zuweisen, wir können aber mindestens die Tätigkeiten unter den Bundesämtern koordinieren. Aber auch hier können wir das nur auf Stufe Bund gewährleisten, denn wir haben keine Kompetenz im Bereich der Kantone.
Was Ihre zweite Motion 11.3729, "Masterplan elektrisches Leitungsnetz", betrifft, hat der Bundesrat vergangene Woche eine Strategie Stromnetze verabschiedet, die in die Richtung Ihres Vorstosses geht. Hier haben Sie an sich auf allen Ebenen der Netze eine Koordination, eine Architektur, und es sind auch Verfahrensbeschleunigungen vorgesehen.
Darin nicht enthalten ist die Forderung in Ziffer 4 Ihrer Motion, die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes: Das ist ein altes Thema, Sie kennen es gut. Wir respektieren hier die Entscheide des Volks und auch des Parlamentes. Was wir dort vorgeschlagen haben, ist ja, dass der Gang ans Bundesgericht tatsächlich eingeschränkt wird, indem dies nur noch bei neuen und wichtigen rechtsetzenden Fragen möglich ist. Damit haben wir die Forderungen Ihrer Motion schon halbwegs erfüllt. Die Forderung in Ziffer 4 muss ich aber von mir weisen, weil sie wegen der bestehenden verfassungsmässigen Rechte nicht umsetzbar ist.
Abstimmung
11.3728
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 45 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
Abstimmung
11.3729
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 35 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen