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Umbau statt Ausbau der kostendeckenden Einspeisevergütung

23298 · Amtliches Bulletin

Del 19 giu 2013

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/23298/de/umbau-statt-ausbau-der-kostendeckenden-einspeisevergutung

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Trasformazione anziché potenziamento della rimunerazione a copertura dei costi per l'immissione in rete (11.3708)

11.3708

Umbau statt Ausbau der kostendeckenden Einspeisevergütung

Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Bei dieser Motion geht es um den Umbau der KEV. Wir haben schon bei der letzten Revision einen grossen Teil des Umbaus durchgebracht. Hier geht es nun um die Anschubfinanzierung. Es geht darum, dass die KEV-Gelder nicht eingesetzt werden sollen, um die Anlagen 25 Jahre lang zu subventionieren. Das scheint uns ein sehr langer Zeitraum zu sein. Ich weiss, dass Frau Bundesrätin Leuthard auch dieser Meinung ist, aber wir möchten dem Umbau noch etwas mehr Schub verleihen. Einen Teil des Umbaus - diese Motion stammt ja aus dem Jahre 2011 - konnten wir wie gesagt schon mit der letzten Revision erledigen. Dort geht es darum, dass wir für kleine Anlagen, also für Anlagen bis zu 10 Kilowatt, eine Anschubfinanzierung und keine KEV vorsehen.

Die KEV hat ein paar erhebliche Geburtsmängel. Dass sie eine feste Rendite vorgibt, ist zwar schön, aber natürlich überhaupt nicht innovativ. Es hemmt die Innovation, wenn jemand für seine Investition 25 Jahre lang eine staatlich fixierte Rente plus Zuschläge für die Risiken bekommt. Diesen Mangel wollten wir eigentlich beseitigen. Wir haben in der laufenden Session wie gesagt eine Regelung beschlossen, mit der wir für Anlagen bis zu 10 Kilowatt nur eine Anschubfinanzierung vorsehen. Diese Regelung muss natürlich noch vom Ständerat abgesegnet werden. Zusätzlich haben wir für Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt und mit einer Fläche bis zirka 200 Quadratmetern eine Wahlmöglichkeit eingebaut.

Nun geht es aber um mehr: Es geht um das ganze System. Ich bin der Meinung, dass wir ein System haben, das eher innovationshemmend als innovationsfördernd ist. Die Investoren haben nämlich keinen Anreiz, auf die neusten Technologien zu setzen, da bei den grösseren Anlagen eine feste Rendite versprochen wird. Zudem wird die KEV während einer viel zu langen Zeit ausgerichtet. 20 bis 25 Jahre sind absolut unüberblickbar. Als weiteres Argument kommt hinzu: Da wir es ja nicht mit einer Steuer, sondern mit einer Abgabe zu tun haben, müsste diese natürlich wieder verschwinden, wenn ihr Zweck erfüllt ist.

Das ist im heutigen System nicht vorstellbar. Sie wissen: Eine Abgabe wird irgendwann zur Steuer, irgendwann ist sie verewigt, und man kann sie nicht mehr abschaffen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Anschubfinanzierung und die KEV letztlich wieder verschwinden, wenn ihr Zweck einigermassen erfüllt ist. Ich rede nicht von Netzparität, aber wenn wir dorthin kommen, dass wir einen grossen Teil dieser Anschubfinanzierung geleistet haben, soll sie verschwinden. Das sind die Anliegen, die wir haben.

Natürlich sind da im Text einige Passagen drin, die schon überholt sind. Ich habe hier noch von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde gesprochen. Leider sind wir jetzt schon bei 1,5 Rappen. Das ist natürlich überholt, denn die Kurve zeigt immer nach oben, wenn es um höhere Steuern bzw. Abgaben geht.

Nun gibt es noch ein letztes Anliegen, das wir hier vertreten, nämlich das des Eigenverbrauchs. Wir haben mit der neuen Regelung, die wir beschlossen haben, die Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu fördern. Das heisst, das ist jetzt mit dieser Anschubfinanzierung möglich. Aber bei den KEV-unterstützten Anlagen ist das immer noch sehr schwierig; nicht unmöglich, aber sehr schwierig.

Deshalb bitte ich Sie - trotz des verständlichen Widerstands des Bundesrates gegen diese Motion -, diesen Rest noch zu erfüllen und diese Motion anzunehmen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Herr Nationalrat Leutenegger führt etwas aus, was nicht ganz dem Text der Motion entspricht. Er will das ganze System befristen, nicht nur die Dauer der KEV-Sätze. Das steht dann irgendwo unten auch noch, aber Sie wollen klar, dass wir mit der Förderung bis 2020 aufhören. Das ist die Begrenzung des Fördersystems, und das ist mit Verlaub meines Erachtens im Moment nicht denkbar. Denn wir werden mit dem heutigen System nicht innert fünf Jahren genügend erneuerbare Energien zur Verfügung haben, sodass wir sagen können: So, jetzt wird der Fördertopf aufgehoben. Das ist der Hauptmangel an Ihrem Vorschlag.

Ich bin völlig mit Ihnen einverstanden: Wir haben gesagt, die heutigen Vergütungsdauern von 20, 25 Jahren sind zu lange, auch im internationalen Verhältnis. Wir werden das zurückfahren. Mit der Botschaft und der Verordnung dazu werden Sie das sehen. Aber das ist nicht ein Systemwechsel oder eine Befristung, sondern das ist einfach eine Verfeinerung des heutigen Systems. Auch der Ständerat hat ja in die Einmalvergütungen für die kleinen Fotovoltaikanlagen eingewilligt, damit sind wir einverstanden. In diesem Sinne ist eine Verfeinerung oder eine Verbesserung des heutigen Systems bereits beschlossen und wird ab 1. Januar, sofern Sie das übermorgen in der Schlussabstimmung absegnen, umgesetzt sein.

Der Bundesrat hat auch gesagt, er wolle in der zweiten Phase von einem Fördersystem zu einem lenkenden System kommen. Das wird nicht auf einen Jahreszeitpunkt hin getimt werden können, sondern an Ziele gekoppelt sein, sodass wir einen kontinuierlichen Abbau hin zu einem mehr lenkenden System haben. Das ist unser Plan.

Ihr Text, Herr Nationalrat Leutenegger, lässt mir hier einfach keinen Spielraum. Deshalb muss ich bei der Ablehnung bleiben. Aber vieles von dem wird mit der Energiepolitik 2050 umgesetzt werden - ab September von Ihnen im Rat zu behandeln.

Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, ich habe noch eine Frage. Eine Abgabe sollte ja eine endliche Geschichte sein, da sie, wenn der Zweck erfüllt ist, auch wieder verschwinden sollte. Ich habe mich mit der Jahrzahl 2020 - das ist natürlich eine Frage der Interpretation - auf die letzten Entscheide bezogen; das ginge ja sowieso noch 25 Jahre weiter. Wann, haben Sie das Gefühl, ist diese Abgabe unnötig, weil der Zweck erfüllt ist?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Bei der Geothermie ist es schwierig, das zu sagen, weil die Einschätzungen zu Geothermie bei uns in den nächsten 10 Jahren noch relativ vage sind. Wenn dann ein Durchbruch gelingt und dieser Bereich bedeutsam wird, haben wir natürlich im KEV-Topf beträchtliche Bürgschaftsmittel zurückgestellt. Bei der Fotovoltaik geht das, glaube ich, relativ schnell hinunter, weil die "grid parity" auch relativ schnell erreicht werden wird. Dann bleibt also noch die Biomasse; es bleiben die Kehrichtverbrennungsanlagen, die, so meine ich, wahrscheinlich noch 10 bis 15 Jahre im System bleiben werden, weil sie aufgrund der Marktlage mit den günstigen Gaspreisen tatsächlich ein Problem mit der Wettbewerbsfähigkeit haben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 76 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen