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Aggiustare il tiro della politica migratoria

23446 · Bollettino ufficiale

Del 13 apr 2011

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/23446/it/aggiustare-il-tiro-della-politica-migratoria

Consultato il 11 set 2026

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Fonte

Oggetto parlamentare: Aggiustare il tiro della politica migratoria (10.3721)

10.3721

Aggiustare il tiro della politica migratoria

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Tschümperlin, Bänziger, Gross, Heim, Hodgers, Marra, Schenker Silvia, Stöckli, Zisyadis)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Tschümperlin, Bänziger, Gross, Heim, Hodgers, Marra, Schenker Silvia, Stöckli, Zisyadis)

Rejeter la motion

Perrin Yvan · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

La motion Brändli sur laquelle nous nous penchons maintenant charge le Conseil fédéral de proposer des mesures, afin de corriger une évolution que son auteur estime défavorable dans le domaine migratoire.

Dans son développement, l'auteur de la motion évoque les chiffres de l'Office fédéral de la statistique faisant état d'une population suisse atteignant 9 millions d'habitants en 2060 - voire en 2020 selon certaines études. Un tel accroissement exerce naturellement une pression de plus en plus considérable sur les infrastructures, notamment au niveau des transports, sur les loyers en hausse constante et sur le mitage du territoire. Dans ces conditions, Monsieur Brändli estime nécessaire que le Conseil fédéral empoigne ce dossier et prenne toute mesure utile pour stabiliser la population de notre pays à un niveau raisonnable. On peut relever que le texte de la motion est pour le moins très ouvert et laisse une grande marge de manoeuvre - peut-être trop - au gouvernement.

Dans son avis du 24 novembre 2010, le Conseil fédéral fait savoir qu'il ne l'entend pas de cette oreille, précisant entre autres choses qu'il a adopté le 24 février 2010 un catalogue de mesures contre les abus en matière de droit à séjourner en Suisse ou au niveau des assurances sociales. Au surplus, l'exécutif salue l'impact positif de l'immigration, justement sur les assurances sociales, dans la mesure où, pour l'heure, les cotisations versées par les nouveaux venus sont nettement plus élevées que les rentes encaissées.

Le 16 décembre 2010, le Conseil des Etats a choisi de ne pas suivre le Conseil fédéral et a soutenu la motion à une très courte majorité, par 17 voix contre 16.

Votre commission s'est penchée sur ce texte très général lors de sa séance du 3 février 2011. Pour l'essentiel, les intervenants ont repris et développé les arguments avancés par l'auteur de la motion et par le Conseil fédéral.

Les partisans du texte soulignent qu'au cours des deux années passées, ce sont entre 80 000 et 100 000 personnes par an qui se sont établies en Suisse, ce qui représente une croissance annuelle de population comparable à la population la ville de Winterthour. Ce phénomène pèse naturellement sur l'habitat, les places de travail, les écoles, en bref sur les infrastructures dont le développement n'est pas aussi rapide que celui de la migration, étant entendu que l'exiguïté de notre territoire ne saurait permettre une croissance sans fin. Dans ces conditions, il est indispensable que des mesures soient prises visant à permettre un développement démographique en harmonie avec la taille et les capacités d'accueil de notre pays.

Pour ce qui est de l'impact positif de la migration sur les assurances sociales, les avocats de la motion ont également relevé qu'il s'agissait d'une embellie à court terme dans la mesure où les cotisants d'aujourd'hui sont les rentiers de demain et qu'il faudra alors faire appel à une nouvelle vague migratoire pour assurer les rentes, ce qui constitue une spirale sans fin.

Les opposants à la motion admettent pour la plupart que certains problèmes existent, mais ils contestent le fait qu'on puisse les résoudre sous le seul angle de la migration. Ils relèvent une contradiction évidente dans le fait de vouloir une place économique suisse forte, attractive et, dans le même temps, de se plaindre d'un solde migratoire positif. Il est en effet pour le moins paradoxal de dépenser une énergie considérable pour attirer des entreprises dans notre pays pour ensuite déplorer que ces mêmes entreprises engagent le personnel dont elles ont besoin, personnel qu'elles vont naturellement chercher là où il se trouve, c'est-à-dire pas toujours en Suisse.

A ce sujet, un consensus assez large se dégage pour constater qu'il serait sans doute plus intelligent de veiller à former la population indigène pour répondre aux besoins de l'économie et, donc, d'investir dans la formation plutôt que de vouloir économiser dans ce domaine et d'importer de la main-d'oeuvre formée ailleurs, avec les conséquences que l'on connaît.

Dans la mesure où l'attrait de la Suisse est essentiellement dû à sa situation économique favorable à l'immigration, c'est justement au niveau économique qu'il y a lieu d'agir, et non en imposant des restrictions - pour la plupart potentiellement contraires aux accords que notre pays a signés. Au surplus, il convient de ne pas oublier l'apport positif de la main-d'oeuvre étrangère, tout particulièrement dans le domaine de la santé: hôpitaux et homes pour personnes âgées auraient bien du mal à tourner sans personnel immigré.

Au terme de la discussion, votre commission a choisi, à l'instar du Conseil des Etats, de soutenir cette motion - avec un résultat de vote un peu moins serré: 14 voix contre 10 et 2 abstentions - et elle vous propose donc de rejeter la proposition défendue par la minorité Tschümperlin.

Müller Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale-radicale

Der Ständerat hat die vorliegende Motion am 16. Dezember 2010 mit 17 zu 16 Stimmen angenommen. Die SPK Ihres Rates hat sie am 3. Februar 2011 beraten und empfiehlt sie Ihnen zur Annahme. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken.

Ich möchte Ihnen kurz darlegen, in welchem migrationspolitischen Umfeld sich diese Motion bewegt. Die schweizerische Wohnbevölkerung wächst sehr rasch. Dabei ist ein progressives Wachstum der Gesamtbevölkerung in der Schweiz zu beobachten. In den Siebzigerjahren wuchs die Gesamtbevölkerung um 135 000 Menschen. In den Achtzigerjahren waren es insgesamt 370 000 Personen. In den Neunzigerjahren wuchs die Gesamtbevölkerung in der Schweiz um 490 000 Menschen an, und in den Jahren von 2000 bis 2009 waren es bereits über 620 000 Menschen: Über 620 000 Menschen lebten Ende des Jahrzehnts mehr in der Schweiz als zu Beginn des Jahres 2000. Von Anfang der Neunzigerjahre bis Ende 2009 hat also die Wohnbevölkerung der Schweiz um über 1,1 Millionen Personen zugenommen. Dies ist eine unmittelbare Folge der hohen Einwanderungsquote.

Damit Sie sich einen Überblick über die Dimensionen verschaffen können, erwähne ich die entsprechenden Zahlen für 2010 - es geht halt nicht ohne Zahlen, wenn man sich ein Bild machen will -: Im Vorjahr sind insgesamt 134 000 Menschen neu zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gestossen. Davon kamen 90 000 über die Personenfreizügigkeit und 44 000 aus Drittstaaten. Ich spreche hier notabene nicht vom Asylbereich. Nach Berücksichtigung der Auswanderung ergibt sich ein Wanderungssaldo alleine für das Jahr 2010 von plus 68 600 Personen. Bei diesem Wanderungssaldo betrafen 44 000 Personen die Personenfreizügigkeit und 24 600 die Einwanderung aus Drittstaaten. Alljährlich wandern also über 40 000 Menschen aus Drittstaaten neu in die Schweiz ein, aber weniger als 10 Prozent davon kommen über die vom Bundesrat jährlich festgelegten Kontingente als qualifizierte Arbeitskräfte. Bei den Jahresaufenthaltern sind dies beispielsweise für das laufende Jahr, also 2011, 3500 Personen, im letzten Jahr waren es 3000, und im Jahr 2009 waren es 4000 Personen; das sind also weniger als 10 Prozent der gesamten Einwanderung aus Drittstaaten. Mehr als die Hälfte der Menschen aus dem Drittstaatenbereich kommen über den Familiennachzug in die Schweiz.

Die Kommissionsmehrheit verweist auf die genannten Zahlen, die in der Folge der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU, aber auch der Zuwanderung aus Drittstaaten trotz der Wirtschaftskrise in den letzten Jahren konstant hoch geblieben sind. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass alle diese neuen Bewohner Wohnraum, Arbeitsplätze, Infrastrukturen usw. benötigen. Dadurch werden die Siedlungsentwicklung und die Immobilienpreise beeinflusst. Während ein Teil der Kommission deshalb in erster Linie die Zuwanderung aus Drittstaaten einschränken will, stellt ein anderer Teil die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union grundsätzlich infrage.

Nicht zu überzeugen vermochte der Bundesrat mit seiner Argumentation gegen die Motion. In seiner Antwort wird zwar in aller Breite auf die Entwicklung im Bereich des Freizügigkeitsabkommens eingegangen. Auffallend ist jedoch, dass die hohen Zuwanderungszahlen bezüglich Drittstaaten für den Bundesrat noch immer keinen Grund darstellen, in diesem Bereich endlich Massnahmen zu ergreifen oder diese Problematik auch nur gebührend zu würdigen - siehe die Antwort des Bundesrates auf die Motion Brändli. Auch der Vertreter des Bundesrates in der Kommission vermochte diesbezüglich nicht zu überzeugen, in keiner Art und Weise.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo socialista

Die Schweiz ist ein attraktives Einwanderungsland, nicht erst in diesem Jahrhundert, sondern bereits im vorherigen Jahrhundert - sie war schon immer ein Einwanderungsland, und sie ist ein Einwanderungsland geblieben. Unser Wirtschaftsmotor brummt dank einer Einwanderungspolitik, die geprägt ist durch die Beschränkung der Einwanderung aus Drittstaaten und eine Liberalisierung innerhalb der EU- und Efta-Staaten durch das Freizügigkeitsabkommen.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer am 1. Januar 2008 sind die Auswirkungen dieser Politik im täglichen Leben und in den Statistiken festzustellen. Dazu einige Fakten:

Fakt 1: 83 Prozent der ausländischen Personen, welche nach 2002, das heisst nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens, in unser Land einwanderten, verfügen über einen Abschluss der Sekundarstufe II; 53 Prozent haben einen tertiären Bildungsabschluss, also über die Hälfte. Es gibt tatsächlich eine Einwanderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Ausbildungs-Rucksack nur wenig gefüllt ist. Die grössten Gemüseproduzenten im bernischen Seeland rekrutieren seit Langem portugiesische Arbeitnehmer vom Land, die nur wenig Schulbildung haben. In Zukunft werden diese Arbeitskräfte vermutlich in Polen rekrutiert.

Fakt 2: Dank den flankierenden Massnahmen, die das drohende Lohn- und Sozialdumping verhindern sollen, kann festgehalten werden, dass die Kontrollen in allen Branchen der Schweiz durchgeführt und die Löhne zum grössten Teil eingehalten werden. Wenn Handlungsbedarf besteht, dann bei der Verstärkung dieser Lohnkontrollen auf Baustellen, in Gastrobetrieben, in der Hauswirtschaft und in Landwirtschaftsbetrieben. Für die Minderheit ist es klar: Es braucht schweizweit ein Mindestlohnkonzept, denn Mindestlöhne sind im Rahmen der Personenfreizügigkeit beinahe das einzige wirtschaftspolitische Instrument, um eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Polen und Portugal in den strukturschwachen Branchen zu steuern.

Fakt 3: In diesem Punkt unterstütze ich die Fragestellung des Motionärs. Er will in die Ausbildung unserer Arbeitskräfte investieren, um den Zuzug von gut ausgebildeten Arbeitnehmenden zu verlangsamen. Hier hat Ständerat Brändli richtig erkannt, dass die Investitionen in die Ausbildung eine entsprechende Strategie wären, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Hier bitte ich aber darum, und ich sage das zu den Vertreterinnen und Vertretern seiner Partei: Die entsprechenden Budgets für die Ausbildung müssen dann aber auch unterstützt werden. Ansonsten sind das nichts anderes als leere Worte.

Entgegen der Ansicht des Motionärs bin ich im Jahr 2011, also drei Jahre nach Einführung des neuen Ausländergesetzes, ganz klar der Meinung, dass die Zuwanderung in geordnete Bahnen gelenkt worden ist. Die Einwanderung kann heute durch geeignete Massnahmen im Bereich der Wirtschafts-, der Finanz- und der Steuerpolitik gelenkt werden, es braucht keine zahlenmässige Beschränkung. Die Motion ist zudem sehr allgemein formuliert. Sie enthält keine einzige konkrete Forderung und keinen konkreten Anhaltspunkt, mit welcher Art von Massnahmen der Bundesrat das Bevölkerungswachstum eindämmen soll.

Fazit: Es gibt keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Darum empfehle ich, die Motion abzulehnen.

Scherer Marcel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Kollege Tschümperlin, Sie haben gesagt, es brauche keine zusätzlichen Massnahmen. Ist Ihnen bekannt, dass ab 1. Juli 2011 die Oststaaten auch die Freizügigkeit geniessen, und haben Sie das Gefühl, wir bräuchten da keine Beschränkung der Zuwanderung?

Tschümperlin Andy · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo socialista

Wenn Sie mir richtig zugehört haben, haben Sie gehört, dass ich vorher gesagt habe, dass wir bereits entsprechende Massnahmen treffen können, zum Beispiel mit einem Normalarbeitsvertrag in der Landwirtschaft. Damit kann man diese Zuwanderung steuern. Ich bitte Sie, meine Motion 10.3677 zu unterstützen, die genau das verlangt: einen Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft. Das ist das Steuerungsinstrument, um diese Zuwanderung zu steuern.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Die Motion verlangt vom Bundesrat Massnahmen, um die Zuwanderung in geordnete Bahnen zu lenken. Der Motionär geht offenbar davon aus, dass die Zuwanderung heute unkontrolliert erfolgt. Am 16. Dezember 2010 hat der Ständerat diese Motion behandelt. Sie wurde nur sehr knapp, mit 17 zu 16 Stimmen, angenommen. Ihre Kommission hat sich am 4. Februar 2011 ebenfalls für die Annahme der Motion ausgesprochen, nämlich mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Der Motionär vertritt also die Ansicht, dass im Bereich der Zuwanderung insgesamt Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat vertritt grundsätzlich die genau gleiche Meinung. Allerdings möchte er, dass diese Forderung etwas differenziert betrachtet wird. Ich möchte immerhin in Erinnerung rufen, dass die Migrationspolitik der Schweiz auf dem dualen Zulassungssystem gemäss Ausländergesetz beruht. Dieses sieht einerseits die schrittweise Umsetzung der vollen Freizügigkeit mit der EU und der Efta vor, andererseits die Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten. Die Zuwanderung der Personen aus Drittstaaten wird weiterhin durch Kontingente und durch eine generelle Arbeitsmarktprüfung gesteuert.

Der Bundesrat ist übrigens in Bezug auf diese Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittstaaten immer wieder in einem Dilemma. Er setzt diese Kontingente restriktiv um und wird deswegen von der Wirtschaft - von den interessierten Kreisen gerade aus der Landwirtschaft, der Bauwirtschaft und der Gastronomie - und von den Kantonen, von den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, regelmässig kritisiert. Als Grundvoraussetzung für die Zulassung der Zuwanderung aus Drittstaaten ist eine gute berufliche Qualifikation erforderlich. Grundsätzlich erhalten ja nur Führungskräfte und qualifizierte Berufsleute aus Drittstaaten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Es ist aber richtig, dass nach wie vor auch Arbeitskräfte kommen und hier angestellt werden, weil sie bereit sind, für sehr tiefe Löhne hier zu arbeiten. Ihre schlechte berufliche Qualifikation kann für unser Land sehr schnell zur Hypothek werden.

Die Steuerung der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit, und das ist im dualen Zulassungssystem eben der andere Weg der Zuwanderung, erfolgt durch die Wirtschaft. Personenfreizügigkeit bedeutet ja Arbeitsmigration, d. h., die Wirtschaft sagt, welche und wie viele Arbeitskräfte sie braucht, und sie stellt dann entsprechend Leute an. Damit diese Arbeitsmigration möglichst fair und möglichst sozialverträglich erfolgt und nicht z. B. zu Lohndumping führt, gibt es die flankierenden Massnahmen und das Massnahmenpaket des Bundesrates zur Bekämpfung von Missbräuchen. Hier hat die Schweiz also noch einen gewissen Spielraum. Verschärfungen sind ebenfalls möglich, sofern diese in Übereinstimmung mit den abgeschlossenen Verträgen sind. Die Schweiz hat hier nicht nur Spielraum, sondern sie hat auch die Aufgabe, diesen Spielraum zu nutzen. Ich kann Sie darüber informieren, dass sich zurzeit eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen mit der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit befasst, weil es auch in diesem Kontext darum geht, den Missbrauch zu bekämpfen. Die flankierenden Massnahmen und andere Schutzmassnahmen, also z. B. die Ventilklausel oder die Übergangsbestimmungen gegenüber den neuen Mitgliedstaaten, sind ebenfalls wichtige Steuerungsinstrumente, sie sind für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der schweizerischen Bevölkerung von zentraler Wichtigkeit. Der Bundesrat findet es wichtig, dass diese Instrumente genutzt, also umgesetzt und angewendet werden.

Wenn man die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken will, muss man auch über Integration sprechen, weil auch im Bereich Integration Handlungsbedarf besteht, dies insbesondere - ich wende mich dabei an diejenigen, aus deren Reihen vorhin die Frage an Herrn Nationalrat Tschümperlin gestellt wurde - im Zusammenhang mit der EU-8-Öffnung. Wir fordern hier eine Erstinformation, wir fordern Sprachförderung, und wir fordern Weiterbildungsmassnahmen, weil all dies einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern leisten kann. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Personen aus der EU und der Efta auf dem Schweizer Markt insgesamt gut integriert sind, aber diese positive Entwicklung ist nicht selbstverständlich; daran müssen wir weiterhin arbeiten.

Die Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Personenfreizügigkeit, wie Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und Massnahmen im Bereich der Integration, beziehen sich in erster Linie auf die qualitativen Aspekte der Zuwanderung. Diese Massnahmen, ich sage es noch einmal, müssen konsequent umgesetzt werden.

Eine quantitative Beschränkung der Zuwanderung aus EU-Staaten ist dagegen nur noch gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten, also den EU-2-Staaten Rumänien und Bulgarien, möglich. Ich bin deshalb gewillt, zusammen mit dem Bundesrat die vorhandenen Steuerungsinstrumente weiterhin aktiv zu fördern und zu nutzen. Die Zuwanderung ist jedoch nicht nur eine Wanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Familienangehörige haben ein Recht, mit- oder nachzukommen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Schweiz bei den Familiennachzugsregeln sehr zurückhaltend ist. Wir werden deswegen auch immer wieder kritisiert; ich sage Ihnen das hier deutlich. Es gibt Forderungen vonseiten der EU, da weiter zu gehen. Der Bundesrat ist aber gewillt, bei seiner sehr restriktiven Praxis zu bleiben. Er möchte nämlich die Bedenken und die Ängste der schweizerischen Bevölkerung gegenüber einer starken und sich fortsetzenden Zuwanderung ernst nehmen. Er will deswegen auch die Auswirkungen der Zuwanderung genauer prüfen, gerade im Bereich des Wohnungsmarktes und der Infrastrukturen.

Zwei Berichte werden zusätzliche Erkenntnisse über die heutige Situation bringen: Im Rahmen der Erfüllung des Postulates Girod 09.4301 werden wir die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Verkehr, Infrastruktur, Raumplanung, Raumentwicklung und Immobilienpreise aufzeigen und mögliche Massnahmen zur Verbesserung benennen. Das wird ein wertvoller Beitrag sein, mit dem aufgezeigt werden kann, wo Handlungsbedarf und wo Handlungsmöglichkeiten bestehen. Weiter wird es einen Bericht zum Postulat Bischof 09.4311 geben; dieser Bericht wird die verbleibenden Steuerungsmöglichkeiten des Bundesrates im Bereich der Zuwanderung aufzeigen und die Massnahmen, die ins Auge gefasst werden, umfassend darstellen.

Ich habe bereits erwähnt, dass die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die quantitative Zuwanderung aus dem EU-Raum sehr begrenzt sind. Die Quantität der Zuwanderung wird in erster Linie durch die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft beeinflusst. Qualitativ gesehen ist die Zuwanderung aus dem EU-Raum insgesamt positiv zu bewerten; immerhin hat sich seit 2003 die Qualifikationsstruktur der zuwandernden Arbeitskräfte verändert: Es ist ein Anstieg der Hochqualifizierten um 9 Prozentpunkte festzustellen. Aber wir müssen wachsam bleiben, denn wir werden weiterhin auch eine Zuwanderung von Arbeitskräften mit einer schlechten beruflichen Qualifikation haben. Wenn wir dort unsere Integrationsbemühungen nicht verstärken, wenn wir die Weiterbildungsmöglichkeiten dieser Arbeitskräfte nicht aktiv fördern, wird das mittelfristig auch für unser Land zu einem Problem.

Der Bundesrat hat also die Notwendigkeit von Massnahmen - ich habe sie eben erwähnt - erkannt. Die wichtigen und berechtigten Fragen sind in Prüfung, und weiter gehende Massnahmen, die mit den abgeschlossenen Verträgen in Übereinstimmung sind, sollen geplant und Ihnen vorgelegt werden.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er tut dies also nicht deshalb, weil er nicht gewillt wäre, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen, sondern weil er der Meinung ist, dass diese Aufgaben bereits angepackt worden sind. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen die Motion zur Ablehnung empfiehlt.

Scherer Marcel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, Sie haben eben erwähnt, dass der Familiennachzug in der Schweiz gegenüber der EU stark hinterherhinke. Gibt es ein europäisches Land, das einen höheren Ausländeranteil hat als die Schweiz?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Herr Scherer, ich kann Ihnen Folgendes bestätigen: In Bezug auf die Regeln für den Familiennachzug habe ich gesagt, dass wir gegenüber den europäischen Ländern sehr zurückhaltend und sehr restriktiv sind. Der Grund, weshalb die Schweiz einen relativ hohen Ausländeranteil hat, liegt, das wissen Sie bestens, nicht zuletzt auch darin, dass wir die Regeln für die Einbürgerung sehr streng handhaben. (Unruhe) Sie haben mir eine Frage gestellt, und ich beantworte Ihnen diese Frage gerne. Ich sage es noch einmal: Der Grund, weshalb wir einen hohen Ausländeranteil haben, ist, dass wir für die Einbürgerung sehr streng formulierte Regeln haben. Bei uns gibt es keine automatische Einbürgerung, und wir kennen auch keine erleichterte Einbürgerung auf Bundesebene für Jugendliche; ich denke dabei gerade auch an die dritte Generation. Das ist der Hauptgrund dafür, dass wir einen relativ hohen Anteil von Ausländerinnen und Ausländern haben.

Votazione

Le président (Germanier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen

Dagegen ... 59 Stimmen