11.068
Convenzione europea del paesaggio. Approvazione
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Thorens Goumaz, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Semadeni, Vogler, Wyss Ursula)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Thorens Goumaz, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Semadeni, Vogler, Wyss Ursula)
Entrer en matière
Bourgeois Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo liberale radicale
Lors de sa séance des 2 et 3 avril 2012, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie s'est penchée sur la nécessité ou pas, pour notre pays, de ratifier la Convention européenne du paysage. Le Conseil des Etats nous avait emboîté le pas en y donnant un avis favorable lors de sa réunion du 15 mars 2012.
La CEATE, dans son ensemble, ne remet pas en cause l'importance du paysage, un paysage façonné avant tout par le maintien d'une agriculture de proximité forte, décentralisée et occupant tout le territoire, un paysage qui fait partie d'un des moteurs économiques et touristiques de notre pays. Nous avons bien compris ces enjeux en nous dotant sur le plan fédéral et cantonal de bases institutionnelles et juridiques et d'instruments de mise en oeuvre qui nous permettent de veiller à la préservation de ce paysage, un paysage qui doit être préservé durablement. Il faut pour cela veiller, dans le cadre notamment de la révision en cours de la loi sur l'aménagement du territoire, que nous venons de débattre précédemment, à préserver les bonnes terres agricoles, à densifier l'habitat, à utiliser les friches industrielles et à éviter le mitage du territoire.
Pour la majorité des membres de la CEATE, pour atteindre ces objectifs, nous n'avons pas besoin de ratifier une convention du Conseil de l'Europe. Nos outils actuels sont de qualité, il n'est pas nécessaire de les adapter. Nous devons garder toute notre autonomie dans nos actions dans ce domaine. Nous devons éviter le risque d'une définition idéalisée et subjective. La convention parle de "gestion", de "protection" ou d'"aménagement du paysage". Comment interpréter ces différents points? Notre pays doit pouvoir rester souverain au niveau des instruments et mesures qu'il entend mettre en place pour que notre paysage reste aussi attractif que possible. Les mesures prises par d'autres pays pour préserver leur propre paysage sont de leurs compétences et de leurs responsabilités. Nous n'avons pas à nous immiscer dans de telles décisions qui sont avant tout du ressort des Etats concernés.
Malgré le fait que cette convention n'entraînerait pas d'obligation nouvelle pour la Suisse, elle se fonderait sur un principe de subsidiarité et devrait être interprétée comme une contribution de solidarité. Des expériences faites dans le domaine des conventions - même si nous ne pouvons pas toutes les mettre dans le même panier - telle que la Convention alpine, la Convention de Berne, etc., montrent qu'une fois que nous avons ratifié une telle convention, nous perdons de notre autonomie et subissons les décisions d'autres pays, avec des particularités spécifiques qui leur sont propres et qui ne sont pas toujours comparables aux nôtres.
Une minorité de la commission considère toutefois que nous ne devrions pas avoir de craintes dans ce domaine et que, vu la participation active de la Suisse dans l'élaboration du texte de la convention, nous devrions ratifier cette convention.
Vu les points évoqués, je vous recommande, au nom de la commission qui, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, a décidé de refuser l'entrée en matière sur ce message d'approbation de la convention, de suivre cet avis majoritaire et ainsi de ne pas ratifier l'approbation de cette convention.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mit dem vorliegenden Geschäft wird beantragt, dass die Europäische Landschaftskonvention ratifiziert werde. Die Konvention wurde am 20. Oktober 2000 vom Bundesrat anlässlich der Eröffnungskonferenz des Europarates unterzeichnet. Mit der Konvention soll der Landschaft als Lebensraum und als wirtschaftlicher Ressource ein verbindliches Instrument gewidmet werden. Das Ziel der Landschaftskonvention ist die Förderung von Landschaftsschutz, -pflege und -planung sowie die Organisation der europäischen Zusammenarbeit in Landschaftsfragen.
Die Konvention sieht dazu die folgenden Instrumente vor: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, mit nationalen Massnahmen eine Landschaftspolitik zu betreiben, die auf Landschaftsschutz, -pflege und -planung ausgerichtet ist. Das Bewusstsein für den Wert von Landschaften für die Bevölkerung, für die Gesellschaft soll durch Ausbildung und durch die Bewertung von Landschaften gefördert werden. Dazu sind entsprechende Landschaftsqualitätsziele festzulegen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zudem zur Zusammenarbeit durch gegenseitige Hilfe und Informationsaustausch und zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene mit der Erarbeitung gemeinsamer Landschaftsprogramme. Schliesslich soll ein Landschaftspreis des Europarates als Auszeichnung für besonders nachhaltige Projekte in der Landschaftspolitik, die anderen Körperschaften als Vorbild dienen, verliehen werden können.
Die Befürworter der Ratifikation dieser Konvention, die auf die Schweiz mit ihrer bereits vorbildlichen und umfassenden Landschaftspolitik gemäss Botschaft grundsätzlich keine zusätzlichen und neuen Auswirkungen haben soll, sehen den Wert vor allem in der Unterstützung jüngerer europäischer Staaten in ihren Anstrengungen zum Ausbau ihrer Umweltpolitik und in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit; allenfalls geht es auch um das Schliessen von Lücken im Inland. Das ist die Sicht der Befürworter auch in der UREK.
Die Kommissionsmehrheit sieht demgegenüber, gerade weil die Schweiz eine Vorreiterrolle im Landschaftsschutz einnimmt, keinen Grund, den Handlungsspielraum durch die Ratifikation dieser europäischen Konvention einzugrenzen; dies insbesondere auch, weil die Kompetenz für den Natur- und Heimatschutz gemäss der Bundesverfassung den Kantonen zugeteilt ist.
Auch für die Kommissionsmehrheit ist unbestritten, dass der Landschaft als unserem Lebensraum, als Ressource und als Standortfaktor, besonders für Tourismus und Landwirtschaft, Sorge getragen werden muss. Sie ist damit einverstanden, dass mit der Ressource Landschaft nachhaltig umgegangen werden muss. Nur beinhaltet die Nachhaltigkeit, wie allen bekannt, nicht nur die ökologische, sondern ebenso die ökonomische und die soziale Dimension oder, vereinfacht gesagt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen. Der Schutz darf nicht so weit gehen, dass die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen behindert wird. Dieses Grundprinzip fehlt in der Europäischen Landschaftskonvention, indem die Schutzfunktion im Vordergrund steht. In Artikel 5 Buchstabe b heisst es, dass eine Landschaftspolitik festgelegt und umgesetzt werden soll, die auf Landschaftsschutz, -pflege und -planung ausgerichtet ist. Gemäss Buchstabe d sollen sich dann andere Sektoralpolitiken wie Raum- und Stadtplanungspolitik oder Landwirtschaftspolitik danach ausrichten.
Im Bereich Schutz der Landschaft hat die Schweiz eine Vorreiterrolle, weshalb in der Botschaft auch gesagt wird, die Landschaftskonvention brächte keinen Handlungsbedarf für die Schweiz. Es wird aber dennoch befürchtet, dass bei jedem zusätzlichen Schutzanliegen oder allenfalls neuen wirtschaftlichen Vorhaben auf die Grundsätze der Europäischen Landschaftskonvention verwiesen wird und somit letztlich Autonomie für uns verlorengeht. Diese Befürchtung wurde in der Vernehmlassung auch von grossen Verbänden wie Bauen Schweiz, Schweizerischer Gewerbeverband, Centre Patronal, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete oder Schweizerischer Bauernverband geteilt. Wenn die Befürworter vom möglichen Ausgleich von Defiziten sprechen und davon, dass noch einiges im Landschaftsschutz in der Schweiz zu tun sei, wird klar, dass diese Befürchtung wohl nicht ganz unbegründet ist. Übrigens haben unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich die Konvention bisher auch nicht ratifiziert.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Ratifizierung zusammenfassend aus den folgenden Gründen ab:
Für den Landschaftsschutz in der Schweiz gibt es genügend Instrumente, hier besteht kein Handlungsbedarf. Wenn kein Handlungsbedarf besteht, braucht es auch keine Ratifizierung, die unsere Autonomie allenfalls einschränkt.
Aufgrund der in der Landschaftskonvention klar festgelegten Zielsetzungen und Massnahmen ist zu befürchten, dass diese Konvention als Argument für strengere Vorschriften und zusätzliche Massnahmen und Kontrollen im Bereich Schutz herangezogen wird, zumal sie alle Landschaften, gewöhnliche und aussergewöhnliche, betrifft, also flächendeckende Wirkung erzielt.
Zum Schutz unserer Landschaften gibt es letztlich bereits verschiedene internationale Inventare und Abkommen, z. B. das Übereinkommen der Unesco zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt oder das Übereinkommen des Europarates über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.
Der Ständerat ist anlässlich der Frühjahrssession auf das Geschäft eingetreten und hat die Vorlage nach relativ kurzer Diskussion mit 26 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die vorberatende Kommission unseres Rates, die UREK-NR, hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 2. April beraten und gestützt auf meine Ausführungen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten beschlossen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Nichteintreten zu beschliessen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Au nom de la minorité, je vous demande d'entrer en matière sur la Convention européenne du paysage. Cette convention a été signée par la Suisse il y a douze ans déjà et n'a toujours pas été ratifiée. Seule la République de Malte se trouve encore dans la même situation que la Suisse, alors que 37 pays ont déjà ratifié la convention. Pourtant, et c'est un véritable paradoxe, la Suisse s'est fortement engagée dans la constitution de ce texte, dont elle a largement influencé le contenu. Des spécificités suisses, comme le fédéralisme, la participation démocratique ou le principe de subsidiarité, y ont notamment été intégrées. De ce fait, la marge de manoeuvre des pays signataires n'est en rien entravée, puisque leur droit national a la priorité.
L'application des dispositions de la convention est en outre strictement du ressort et de la responsabilité des pays signataires. Pour la Suisse en particulier, la convention n'imposerait aucune modification du droit en vigueur et n'impliquerait pas de dépense supplémentaire. Au niveau du contenu, la convention est porteuse d'une vision moderne et constructive du paysage et de sa protection, aux antipodes de la mise sous cloche que craignent certains dans cette salle.
Plutôt que de protection au sens strict, elle traite de la gestion durable du paysage, conçue comme une ressource ou un capital dont nous devons perpétuer la valeur. Le paysage, en effet, n'est pas un ensemble de biotopes dont l'on devrait exclure l'être humain: le paysage est une réalité mixte et dynamique, façonné autant par l'homme que par la nature. Il n'est pas une portion physique et inerte de territoire: il est une entité dynamique, relationnelle, avec laquelle nous tissons des liens économiques, culturels, identitaires et symboliques. C'est ce patrimoine essentiel pour l'attractivité économique de la Suisse et pour la qualité de vie de tous ceux qui y sont actifs que la convention entend entretenir de manière durable.
L'orientation actuelle de la politique suisse du paysage ne serait pas remise en question, mais renforcée. La Suisse dispose d'ores et déjà de très bonnes bases légales, grâce à son mandat constitutionnel de protection du paysage et à sa conception suisse du paysage qui reste pertinente, même si elle date quelque peu.
Le Fonds suisse pour le paysage est en outre un instrument qui a fait ses preuves. La Convention européenne du paysage permettrait d'instaurer une meilleure collaboration avec les pays voisins, les paysages n'ayant pas de frontières. Elle renforcerait en outre le rôle international de la Suisse en la matière. Enfin, elle permettrait de soutenir la sensibilisation, la formation et la recherche dans le domaine de la gestion durable du paysage, un soutien qui est nécessaire dans notre pays.
Le Conseil des Etats a très clairement accepté la ratification de la Convention européenne du paysage, après que sa commission l'eut elle-même acceptée sans opposition. Lors de la consultation menée par le Conseil fédéral, 25 cantons se sont montrés favorables à cette ratification. Enfin, elle dispose d'un préavis favorable de la part des milieux économiques, qui sont conscients de l'importance du paysage préservé pour l'attractivité de la Suisse.
Après douze ans d'attente, il est temps de ratifier ce texte que nous avons si largement contribué à développer. Cette décision est la suite logique et cohérente de l'engagement de longue haleine de la Suisse en faveur de l'une de ses ressources les plus précieuses.
Dès lors, je vous encourage à soutenir ma proposition de minorité, c'est-à-dire à entrer en matière sur cet objet.
Semadeni Silva · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista
A nome del gruppo socialista vi prego di entrare in materia e di rispondere con un sì convinto alla ratifica della Convenzione europea del paesaggio. La Svizzera è un Paese con tanti bei paesaggi, dei quali siamo orgogliosi. Nei paesaggi troviamo la nostra identità e un paesaggio curato è la migliore carta da visita di un Paese. La Svizzera lo sa e ha già elaborato da tempo strumenti per la cura del paesaggio. La ratifica della convenzione rafforza la nostra politica del paesaggio e ci permette di attivare la collaborazione con i nostri vicini Stati europei.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention mit Nachdruck, auch wenn man sich fragen kann: Warum eine Konvention ratifizieren, die kaum Folgen für die Schweiz hat? Die Antwort ist einfach: Die Schweiz hat von der Ratifizierung keine direkten Folgen zu erwarten, weil sie massgeblich an der Ausarbeitung der Landschaftskonvention beteiligt war. Durch die engagierte Mitarbeit der Schweizer Delegation sind unsere gesetzlichen Regelungen, unsere Erfahrungen wie auch wichtige Elemente unseres Politikverständnisses in die Europäische Landschaftskonvention eingeflossen; so zum Beispiel das moderne Landschaftsverständnis, der Vorrang des nationalen Rechts, die Berücksichtigung des Föderalismus und ganz speziell die Subsidiarität.
Die Ratifizierung löst darum weder für den Bund noch für die Kantone Handlungsbedarf aus - dies wird Frau Bundesrätin Leuthard bestimmt bestätigen können. Es braucht keine rechtlichen Anpassungen, keine neuen Strukturen, keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen, und es wird, Herr Rösti, auch nicht mehr Schutz geben, wie Sie vorhin gesagt haben. Die Ratifizierung hat also keine direkten Folgen für die Schweiz, sie ist aber für unser Land aus mehreren Gründen ganz klar von Vorteil. Wir wissen alle, dass die Landschaft auch bei uns stark unter Druck steht. Das wissen auch die Mitglieder unserer Kommission, denn wir diskutieren über die Landschafts-Initiative, über das Raumplanungsgesetz usw., und dort kommt genau das zum Ausdruck.
Es ist nicht so, dass wir keinen Handlungsbedarf in der Schweiz erkennen würden. Die Landschaftskonvention könnte dazu mit zwei Beispielen beitragen:
1. Ein Schwerpunkt der Landschaftskonvention liegt im Bereich Ausbildung und Erziehung. Wir haben unsere einzige Professur für Natur- und Landschaftsschutz auf Hochschulebene 2006 abgeschafft. Darum sind heute die Kooperation und der Austausch mit ausländischen Universitäten umso wichtiger geworden, denn der Bund hat gemäss Artikel 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz die Aufgabe, Lehre und Forschung sowie Aus- und Weiterbildung von Fachleuten im Bereich des Naturschutzes, des Heimatschutzes und der Denkmalpflege zu fördern.
2. Ein weiterer Schwerpunkt der Landschaftskonvention ist die Bewusstseinsbildung. Hier schafft sie mit dem Landschaftspreis des Europarates, der auch für die Schweiz interessant ist, einen Anreiz. 2011 erhielt die Stadt Carbonia in Sardinien den zweiten europäischen Landschaftspreis - "il prestigiosissimo premio" nennen sie das - für die innovativen Eingriffe in die urbane Landschaft. 2009 c'était un projet français qui avait gagné le prix européen: le Parc de la Deûle, un vaste lien vert de plus de mille hectares entre la métropole de Lille et le bassin minier. Auch die Schweiz kennt den vorbildlichen Umgang mit der Landschaft; verschiedene Projekte, gerade auch aus bäuerlichen Kreisen, würden eine europäische Anerkennung verdienen und so auch das Bewusstsein für den Wert der Landschaft schärfen.
Die Ratifizierung der Landschaftskonvention wird neue Impulse für die Pflege, die Planung und die Entwicklung unserer Landschaften geben. Sie wird die europäische Zusammenarbeit fördern, die speziell für grenzüberschreitende Landschaftsräume, also für unsere Grenzkantone, von Bedeutung ist.
Die Vernehmlassung hat es gezeigt: 25 Kantone befürworten die Ratifizierung, nur ein Kanton nicht. Die SP ist überzeugt, dass die Ratifizierung der Landschaftskonvention unsere bisherige Landschaftspolitik stärkt. Das Nichtunterzeichnen würde ein Desinteresse der schweizerischen Politik an der Landschaftsentwicklung Europas bedeuten. Das Nichtunterzeichnen würde ein fragwürdiges Signal an jüngere europäische Staaten aussenden, die ihre Umweltpolitik gerade aufbauen und die Landschaftskonvention bereits ratifiziert haben. Diese negativen Signale wollen wir nicht aussenden. Das Vertragswerk verdient unsere Unterstützung.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion darum, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Favre Laurent · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale
Le groupe libéral-radical reconnaît naturellement l'intérêt de préserver notre paysage non seulement à des fins touristiques, mais aussi simplement pour notre qualité de vie. A cette fin, pour concrétiser l'article 78 de la Constitution, qui régit la protection de la nature et du patrimoine, la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage, les zones classées à l'Inventaire fédéral des paysages, sites et monuments naturels d'importance nationale et le Fonds suisse pour le paysage nous ont permis de mettre en oeuvre en Suisse une réelle protection de nos paysages. Ces instruments légaux portent leurs fruits.
Le groupe libéral-radical constate ainsi que la ratification de la Convention européenne du paysage n'apporterait aucune plus-value. Au contraire, ne prenant pas assez en compte les aspects socioéconomiques du paysage, en prévoyant des mesures en matière de protection non seulement incitatives, mais aussi directives, la convention précitée pourrait, selon notre groupe, avoir des effets contre-productifs. Nous vous recommandons dès lors de ne pas ratifier cette convention.
En effet, à l'aube de nouveaux investissements importants en matière d'infrastructures de transport - rail et route - et d'énergie - lignes électriques, centrales hydrauliques, centrales thermiques, éoliennes et installations solaires, toutes nécessaires pour relever l'ambitieux défi de la Stratégie énergétique 2050 à mettre en place à la suite de la décision de sortir du nucléaire -, il se peut que nous soyons contraints de faire des compromis sur le plan de la protection du paysage. La ratification de la Convention européenne du paysage donnerait par conséquent un appui juridique supplémentaire aux recourants, souvent téméraires, aux opposants aux projets d'infrastructure, dont la Suisse aura tant besoin dans les décennies à venir.
Pratiquement, depuis plusieurs années, nous tentons de simplifier les procédures, de limiter les situations de blocage. Il est dès lors inopportun de limiter plus encore notre liberté d'entreprendre par le biais d'une convention européenne, notamment vu les défis à relever bientôt au niveau des transports et de l'énergie.
Nous pensons précisément que la ratification de cette convention pourrait se révéler contre-productive pour préserver les compétences des régions touristiques. A ce sujet, il est utile de rappeler que sur les 34 Etats membres ayant signé la convention, dont la Suisse, trois autres pays - et pas des moindres - ne l'ont pas ratifiée à ce jour: il s'agit de l'Allemagne, du Liechtenstein et de l'Autriche, des pays aussi alpins.
Dans une Europe encore en construction, notamment à l'est, cette convention prend son sens. Nous estimons que pour notre pays, qui connaît depuis des décennies la protection de la nature et du paysage, la ratification parlementaire de cette convention n'apporte aucune plus-value.
Finalement, on peut également se poser la question de l'opportunité d'une convention internationale sur la question du paysage, puisque par nature, le paysage est de compétence régionale, cantonale, au plus nationale. Les Etats doivent garder leurs responsabilités, leur souveraineté sur le paysage qu'ils cultivent.
Pour toutes ces raisons, le groupe libéral-radical vous recommande de ne pas entrer en matière quant à la ratification de la Convention européenne du paysage.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Die Landschaft hat einen Wert, touristisch, aber auch emotional. Über die Landschaft sind wir mit unserer Heimat verbunden. Aber man kann auch monetär zeigen, dass die Landschaft einen Wert hat. Man kann das über die Reisekosten zeigen. Die Leute sind bereit, grosse Reisekosten auf sich zu nehmen, um eine intakte Landschaft zu sehen. Man kann es auch an den Preisen der Immobilien sehen. Die Aussicht auf eine intakte Landschaft erhöht die Immobilienpreise. Das Problem ist einfach, dass dieser Wert nicht geschützt ist. Deshalb braucht es Gesetze, welche die Landschaft schützen.
Auf europäischer Ebene ist es vor allem wichtig, dass wir eine gewisse Diversität von unterschiedlichen Landschaftstypen erhalten. Dazu braucht es eine Koordination, wie das auch beispielsweise im Bereich der Biodiversität der Fall ist.
Genau das ist eigentlich die Idee dieser Konvention: dass wir diesen Schutz koordinieren, dass sichergestellt wird, dass unterschiedliche Landschaftstypen geschützt werden. Es stimmt, dass wir in der Schweiz schon sehr weit sind. In der Schweiz haben wir den Landschaftsschutz ja sogar in der Bundesverfassung verankert. Wir haben das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, wir haben sogar einen Landschaftsfonds. Die Schweiz geht viel weiter als diese Landschaftskonvention. Deshalb hätte diese für die Schweiz auch keine Einschränkungen zur Folge.
Jetzt aber zu argumentieren, weil wir das in der Schweiz schon machen, müsse man die Konvention nicht unterstützen, ist nicht ganz verständlich. Das machen wir ja auch in anderen Bereichen nicht. Wenn wir zum Beispiel im Klimaschutz weiter sind als andere Länder, sagen wir deswegen nicht, wir unterstützten die internationale Konvention nicht. Im Gegenteil, es ist wichtig, diese Konvention zu unterstützen. Damit stärken wir die Konvention, und die Stärkung dieser Konvention führt eben dazu, dass in anderen Ländern und gesamteuropäisch dieses Ziel besser erreicht werden kann.
Es ist auch zu sagen, dass der Entscheid der Kommission nicht sehr repräsentativ ist. Das sieht man, wenn man das Vernehmlassungsresultat anschaut. In der Vernehmlassung haben sich 84 Prozent der Teilnehmer positiv geäussert. Wenn gesagt wird, man wolle die Kantone nicht einschränken, dann muss man schon sagen: Fragen wir doch die Kantone, was sie selbst zu dieser Konvention meinen.
Alle Kantone ausser einem sind für diese Konvention. Also kann man nicht argumentieren, die Kantone würden eingeschränkt. Wenn sie eingeschränkt würden, dann wären sie auch gegen diese Konvention. Dass schlussendlich eine Mehrheit der Kommission gegen diese Konvention war, hat wahrscheinlich damit zu tun, dass der eine Kanton, der gegen die Konvention ist, in der Kommission gut vertreten ist. Bei einer anderen Vertretung hätte das Resultat vielleicht etwas anders ausgesehen.
Ich bitte Sie deshalb, die Vorlage zu unterstützen und damit auch im Sinne der Kantone die Landschaft zu schützen.
Brunner Toni · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Worin liegt der Wert der Schweiz? Bodenschätze können es ja nicht sein. Abgesehen von unserem einzigartigen politischen System der direkten Demokratie ist es natürlich unsere Willensnation, aber es ist letztlich auch unsere einzigartige, vielfältige und attraktive Landschaft. Das Erscheinungsbild der Schweiz ist einzigartig, und der Wert unserer Landschaft, notabene unserer Kulturlandschaft, vielerorts von Bauernhand geprägt, ist längst erkannt. Dazu braucht es keine Europäische Landschaftskonvention. Die Schweiz weiss um den Wert ihrer Landschaft, und sie tut auch etwas dafür.
Nun kommt aber diese Europäische Landschaftskonvention. Sie ist ein völkerrechtliches Instrument, mit dem die Landschaft in all ihren Erscheinungsformen besser geschützt werden soll. In der Botschaft wird denn auch festgehalten, dass man in dieser Konvention vorwiegend programmatischen Charakter sehe und Massnahmen rechtlicher Art anrege, dass aber auch Massnahmen mit Lenkungs- und Anreizcharakter ausgelöst werden könnten.
Hier liegt doch der Hund begraben respektive ist auch der Grund zu orten, warum wir dieser Konvention nicht zustimmen dürfen. Sie unterläuft unsere Souveränität und unsere eigenen Kompetenzen. Der Schutz der Landschaft in der Schweiz wird in vielerlei Regulierungen und auch mit Gesetzen gewährleistet. Hier besteht nicht unmittelbar Handlungsbedarf. Gemäss Bundesverfassung sind für den Natur- und Heimatschutz sowieso die Kantone zuständig, sie sind auch für den Landschaftsschutz zuständig. Dieses Prinzip hat sich als erfolgreich erwiesen und ist in den letzten Jahren auch in der Praxis erfolgreich umgesetzt worden; es funktioniert. Treten wir jetzt aber dieser Europäischen Landschaftskonvention bei, werden wesentliche Kompetenzen der Kantone wie auch des Bundes eingeschränkt. Machen wir uns nichts vor, eine Konvention hat bindenden Charakter. Anregungen oder künftige Änderungen der Konvention müssten von der Schweiz und ihren zuständigen Stellen ohne eigentliche Mitsprache mitgetragen und umgesetzt werden. Mit dem Beitritt wird also ein wesentlicher Aspekt unserer Standortpolitik einem völkerrechtlichen Abkommen unterstellt.
Diese Konvention ist also auch aus demokratischer Sicht nicht tragbar. Ein Beitritt zu dieser Konvention ist auch aus föderalistischer Sicht äusserst kritisch zu beurteilen und abzulehnen. Ein Beitritt zur Konvention führt nämlich zur Gefahr von neuen, zusätzlichen Regulierungen und Aktivitäten, für die der Bund eigentlich gar keine Kompetenzen hat. Sie sehen zum Beispiel, dass die Artikel 5 und 6 des Übereinkommens materiell in die Kompetenz der Kantone eingreifen würden. Darum hat sich der Kanton Appenzell Innerrhoden in der Kommission mit seinem einzigen Vertreter zu Recht gewehrt. Herr Fässler hat hier gute Arbeit geleistet. Dieses Vorgehen der Konvention widerspricht auch der Bundesverfassung. Aus föderalistischer Sicht ist das klar abzulehnen.
Zusammenfassend muss man festhalten: Wenn wir diese Konvention ratifizieren, wird es zusätzliche Regulierungen und dirigistische Massnahmen geben. Auch das finden Sie in der Botschaft. Es wird z. B. eine flächendeckende Landschaftstypisierung vorgeschlagen, es wird die Formulierung von verbindlichen Landschaftsqualitäts- und Entwicklungszielen definiert. Wenn wir den Landschaftsschutz in der Schweiz betrachten, dann sehen wir, dass wir hier weiss Gott eine funktionierende Gesetzgebung haben. Der Schutzgedanke kommt, wenn es um die schweizerische Landschaft geht, weiss Gott nicht zu kurz.
Darum empfehlen wir von der SVP, dass man die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention nicht vornimmt, dass man sie heute ablehnt und dass wir auch den Ständerat noch zur Vernunft bringen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PPD-PEV
Herr Brunner, Sie haben es einleitend völlig richtig gesagt: Der wichtigste Landschaftsschützer ist der Landwirt. Die Schweizer Bauern sind sich dessen bewusst und erbringen grosse Leistungen für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Das läuft in Osteuropa mitunter etwas anders. Ich frage Sie: Halten Sie es vor diesem Hintergrund für geschickt, jetzt zu signalisieren, dass wir auch hierzulande nichts mehr vom Landschaftsschutz halten? Ich behaupte, dass wir den Osteuropäern mit diesem Signal vor allem sagen: "Macht, was ihr wollt, der Landschaftsschutz ist nicht wichtig", und wir handeln uns dadurch für unsere nachhaltige Landwirtschaft einen Konkurrenznachteil ein.
Brunner Toni · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich beurteile das anders. Wenn wir die Konvention nicht ratifizieren, senden wir damit nicht das Signal aus, dass wir nichts für den Landschaftsschutz tun. Aus schweizerischer Optik muss ich sagen: Was den Landschaftsschutz anbelangt, haben wir im Bereich der Gesetzgebung so viel gemacht, dass wir hier jetzt nicht in die innerstaatlichen Kompetenzen eingreifen sollten - ich habe Ihnen zwei problematische Punkte aufgezeigt. Gemäss unserer Verfassung sind die Kantone zuständig; kommt eine Konvention, wird es einen Durchgriff von oben in unsere föderalistischen Strukturen und innerstaatlichen Kompetenzen geben. Die Konvention wäre der Auslöser für einen solchen Durchgriff.
Machen wir uns nichts vor: Wir haben hier eine über zehnjährige Übung mit der Alpenkonvention durchgemacht. Dort war die Problematik keine andere als hier: Sie betraf die Zuständigkeiten und den Handlungsbedarf, der aus der Konvention abgeleitet wird. Nicht die osteuropäischen Staaten, die diese Konvention ratifizieren sollten, werden sich bei der Umsetzung buchstabengetreu daran halten, sondern die Schweiz. Sie wird noch mehr machen, als sie heute schon tut. Dann sind wir in der Fläche - und zur Fläche gehört z. B. auch Ihr Kanton - die Geprellten.
Bäumle Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Vielleicht kann ich ja die SVP-Fraktion zur Vernunft bringen - was ich aber eher bezweifle.
Die grünliberale Fraktion unterstützt die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention und votiert für Eintreten. Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt, als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes, als Lebensraum für die Bevölkerung in ländlichen, städtischen und stadtnahen Gebieten, als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus und als Standortfaktor eine immer bedeutendere Rolle. Trotzdem war der Landschaft bisher kein völkerrechtliches Instrument gewidmet. Die Europäische Landschaftskonvention schliesst diese Lücke.
Die Konvention geht von einem modernen Landschaftsverständnis aus. Über den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft hinausgehend unterstreicht sie die Bedeutung der Landschaft für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum. Sie will neben dem Schutz der Landschaften insbesondere auch Pflegeimpulse, Planung und Entwicklung ermöglichen und anregen. Die Konvention will schliesslich ausdrücklich allen Betroffenen die Möglichkeit eröffnen, aktiv an einer zeitgemässen Landschaftspolitik teilnehmen zu können.
Die Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention erfolgt allein durch die Mitgliedstaaten. Damit wird keine Einschränkung, weder für die Schweiz insgesamt noch für die föderalistischen Strukturen, einhergehen. Der Europarat kann lokale oder regionale Gebietskörperschaften mit einem Landschaftspreis für vorbildliche und nachhaltige Politik oder Massnahmen auszeichnen; es ist ein positives Anreizsystem.
Entscheidend für eine Annahme durch die Schweiz ist Folgendes: Die institutionellen und rechtlichen Grundlagen und Umsetzungsinstrumente bei Bund und Kantonen tragen den Anliegen der Konvention bereits heute vollständig Rechnung. Durch die Ratifizierung entsteht weder gesetzgeberischer Handlungsbedarf noch zusätzlicher Personal- oder Budgetbedarf. Befürchtungen, dass dadurch zusätzliche Regelungen und Vorschriften erforderlich werden, sind also unbegründet und auch unberechtigt. Das können nur wir machen, wenn wir hier neue Gesetze beschliessen; die können wir aber auch ablehnen, das ist unsere Kompetenz. Mit der Ratifizierung dieser Konvention wird auch keine einzige Anlage für die Erzeugung erneuerbarer Energien - sei es nun Wasserkraft, Windkraft oder seien es andere - verhindert oder blockiert. Auch hier haben wir bestehende Gesetze, die ihre Wirkung entfalten oder eben nicht entfalten; das haben wir in unseren eigenen Händen.
Es gibt keine Einschränkung, weder für die Kantone noch für die Schweiz. Aber der Wert und die Bedeutung dieser Landschaftskonvention liegen eben darin, dass sie vermehrt Impulse zur Wahrnehmung des nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Landschaft gibt. Für die Schweiz ist in der Konvention vor allem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den angrenzenden Ländern von Bedeutung.
Auf europäischer Ebene unterstützt die Konvention vor allem neue, jüngere europäische Staaten. Da gehören vor allem die osteuropäischen Staaten mit ihren Anstrengungen zum Ausbau ihrer Umweltpolitik dazu. Wir tun gut daran, diese Konvention zu ratifizieren, um eben genau in diesen Ländern einen ähnlichen Landschaftsschutz, wie wir ihn kennen, durchzusetzen und dort auch gleich lange Spiesse zu schaffen. Es ist eigentlich das Hauptinteresse der Schweiz, die Landschaftskonvention zu ratifizieren, damit auch andere den Weg gehen, den die Schweiz bereits vorbildlich gegangen ist. Die Grünliberalen möchten mit der Unterstützung und Ratifizierung dieser Konvention die Vorbildrolle der Schweiz bestätigen.
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, auf dieses Geschäft einzutreten und die Landschaftskonvention zu ratifizieren.
Buttet Yannick · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Le groupe PDC/PEV reconnaît l'importance du paysage et de son maintien dans toutes ses composantes. Il n'est par contre pas unanime quant à l'objet qui nous occupe. D'une part, il reconnaît la nécessité d'une collaboration au-delà des frontières nationales pour la protection du paysage, mais, d'autre part, il constate que la situation actuelle en Suisse est satisfaisante et il ne souhaite pas qu'on perde une part de notre autonomie dans ce domaine. La collaboration internationale peut aussi avoir lieu et a déjà lieu sous d'autres formes, par des contacts transfrontaliers.
Si ratifier cette convention permettait de donner un signal positif à nos partenaires européens, en particulier pour le développement de la protection du paysage en Europe de l'Est, ne pas ratifier cette convention ne remet pas en question notre politique en matière de protection du paysage - politique qui a connu jusqu'à aujourd'hui un certain succès. Ce sont toutes ces raisons qui ont poussé le groupe PDC/PEV à laisser la liberté de vote sur ce sujet.
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Ich bin erstaunt über diese Skepsis gegenüber dieser Konvention des Europarates. Einerseits ist es tatsächlich so, dass der Europarat die Schweiz ab und zu kritisiert; und ausgerechnet hier, in einem Bereich, wo die Schweiz Pionierin ist, vorbildlich ist, wo viele unserer Instrumente in diese Konvention Eingang gefunden haben, wollen Sie nicht ratifizieren?
Es wurde dargelegt, das sei gegen die Kantone. Aber es haben alle Kantone bis auf einen ihr Einverständnis zu dieser Ratifizierung gegeben. Offenbar ist die Beurteilung durch die Kantone eine andere als die, die von der SVP vorgenommen wird. In der Vernehmlassung wurde ja breit die Meinung zu dieser Vorlage eingeholt, und 83 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer haben diese Konvention als unbedenklich, als richtig eingeordnet. Der Ständerat hat ebenfalls mit klarem Mehr zugestimmt.
Diese Konvention des Europarates hat lediglich programmatischen Charakter. Sie enthält keine direkt anwendbaren Bestimmungen, sie enthält keine direkt anwendbaren Verpflichtungen. 36 Mitglieder des Europarates haben in den letzten acht Jahren diese Konvention ratifiziert. Die Schweiz, obwohl sie an der Ausarbeitung massgeblich beteiligt war, ist da von allen Mitgliedern des Europarates am Ende der Reihe derjenigen, die den Ratifikationsprozess durchführen. Diese Konvention sieht keine einklagbaren Verpflichtungen und keine einklagbaren Rechte vor. Es sind Ausführungsprotokolle vorgesehen, aber die inhaltliche Umsetzung der Konvention obliegt voll und ganz den Vertragsstaaten. Sie schränkt die Souveränität der Schweiz somit in keinster Weise ein. Es erfolgt lediglich eine Berichterstattung jedes Mitgliedstaates, der diese Konvention ratifiziert hat, und damit hat es sich. Zudem kann sie mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, falls sich Befürchtungen, wie sie etwa der Kommissionssprecher an die Wand gemalt hat, irgendwann bewahrheiten sollten, was wir nicht glauben, weil dafür schlichtweg die rechtliche Basis fehlt.
Die Schweiz steht in vielen Bereichen unter internationalem Druck. Es gibt aber auch Bereiche, in denen wir vorbildlich dastehen und in denen der Bundesrat unser Land international zu positionieren versucht - als Land, das seine Schulden im Griff hat; als Land, das eine tiefe Arbeitslosigkeit hat; als Land, das Innovations-Europameister ist; als Land, das bei der Wettbewerbsfähigkeit Weltmeister ist; als Land mit einem Leistungsausweis punkto Nachhaltigkeit und Landschaft. In Bereichen, in denen wir uns international positionieren können, wollen Sie jetzt sagen: "Das brauchen wir alles nicht; uns genügt unsere Innensicht auf das, was wir tun." Das ist falsch verstandene Politik. Wir brauchen internationale Visibilität. Seien Sie doch einmal stolz auf dieses Land. Es gibt Bereiche, in denen es weit überdurchschnittliche Leistungen erbringt; andere Staaten können da von der Schweiz lernen.
Unsere Bevölkerung hat die Bedeutung der Landschaft seit Langem erkannt und unterstützt solche Vorlagen regelmässig. Die Landwirte sorgen sich über den Kulturlandverlust; der Tourismus weiss, dass die Landschaft ein harter Wirtschaftsfaktor und ein nichterneuerbares Kapital ist. In Standortrankings, auch solchen von Kantonen, Städten und Gemeinden, sind die Landschaft und die Lebensqualität immer wichtige Faktoren; sie steigern die Attraktivität und führen zum Zuzug von Unternehmen und Menschen.
Dem Europarat ist es mit der Landschaftskonvention gelungen, ein modernes, für die Umweltpolitik zukunftsweisendes Instrument zu schaffen - ein Instrument, das gerade nicht den Schutz, sondern das Bewusstsein für die Werte der Landschaft ins Zentrum stellt. Denken Sie an die Art und Weise, wie etwa in der Westschweiz Weinbau betrieben wird. Das wurde mit dem Lavaux als Kulturgut von globaler Bedeutung anerkannt. Selbstverständlich schreiben sich dann alle gerne diese internationalen Labels und die globale Bedeutung auf die Fahne. Denken Sie an die Unesco-Biosphärenreservate, wo dann genau gleich mit der internationalen Bedeutung dieser Regionen geworben wird, wo niemand von Einschränkungen und irgendwelchen negativen Implikationen spricht, sondern wo diese Bezeichnung dann als Marketinginstrument für unsere Regionen verwendet wird.
Die Landschaftskonvention ist eine föderalistische Konvention, weil sie die regionale Dimension von Landschaft anerkennt, weil sie konsequent den Grundsätzen der Subsidiarität und der Partizipation der Bevölkerung nachlebt. Nochmals: Die Konvention schafft weder neues Recht noch eigene Vollzugsstrukturen.
Ihre Kommission befürchtet ja, es könnte vielleicht ein Ungleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen geben. Bedenken Sie hierzu einfach, dass wir nicht mehr sehr viel weiter kommen werden, wenn Ihre politische Meinungsbildung von Befürchtungen wie der Frage "Was würde passieren, wenn ...?" geprägt ist.
Die Autoren der Konvention haben deshalb, weil sie wussten, dass es diese Diskussion in vielen Staaten geben würde, das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses der drei Säulen der Nachhaltigkeit bereits im Ingress der Konvention prominent verankert. Wir wollen keinen abgehobenen Käseglockenschutz für unsere Landschaften, sondern wir wollen einen Rahmen für unsere Landschaften, der den Bedürfnissen der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung trägt und diesen eine Identität und Zukunftsperspektiven gibt. Die Konvention ist das Modell eines fortschrittlichen, innovativen, umweltpolitischen Instruments und stärkt deshalb eine unserer wichtigsten Ressourcen, nämlich eben die Landschaften.
Ich bitte Sie daher, der Genehmigung dieser Konvention und damit der Minderheit, dem Ständerat, den Kantonen und dem Bundesrat zuzustimmen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 89 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Vorlage geht damit zurück an die Kommission zur Detailberatung.