13.027
LADI. Soppressione del limite massimo per il contributo di solidarietà
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Amstutz, Baader Caspar, Kaufmann, Müri, Rime, Walter)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Amstutz, Baader Caspar, Kaufmann, Müri, Rime, Walter)
Ne pas entrer en matière
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Die Vorlage verlangt die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes für die Arbeitslosenversicherung, um deren Schulden rascher zu tilgen. Heute leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf Einkommensteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken einen Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung. Dieses Solidaritätsprozent soll nun auch auf Einkommensteilen über 315 000 Franken erhoben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen das Solidaritätsprozent je hälftig. Laut aktuellen Schätzungen des Seco könnte die Schuldenlast auf diese Weise zusätzlich um rund 90 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden.
Zur rechtlichen Lage: Der ordentliche Lohnbeitrag von 2,2 Prozent wird auf dem Jahreslohn bis zu 126 000 Franken erhoben. Der versicherte Verdienst ist ebenfalls auf diesen Betrag beschränkt. Die ordentlichen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sind plafoniert und bemessen sich am versicherten Verdienst. Dadurch wird zwischen den Beiträgen und den Leistungen ein enges Verhältnis gewahrt. Der Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent wird auf Lohnbestandteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Die Lohntranche zwischen 126 000 und 315 000 Franken ist aber nicht versichert. Die finanziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben auf den höchstversicherten Verdienst von 126 000 Franken begrenzt.
Ziel des Solidaritätsbeitrags ist es, die Versicherten proportional zu ihrem Einkommen an der Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beteiligen. Der Solidaritätsbeitrag ist zeitlich befristet, bis die Arbeitslosenversicherung entschuldet ist. Die Obergrenze von 315 000 Franken für die Erhebung des Solidaritätsbeitrags wurde in der Revision festgelegt, da die frühere Bundesverfassung eine solche vorschrieb. Mit der damals definierten Obergrenze, die dem Zweieinhalbfachen des damaligen höchstversicherten Verdienstes von 126 000 Franken pro Jahr entsprach, wurden 99 Prozent der aktiven Bevölkerung erfasst. Die Bestimmung ist in der heutigen Bundesverfassung so nicht mehr enthalten. Eine vollständige Deplafonierung des Solidaritätsbeitrags, wie sie die Vorlage vorsieht, ist somit verfassungsmässig möglich.
In der Kommission gab es über die Deplafonierung eine breite Diskussion. Die kürzlich erfolgte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde im Parlament und im Rahmen des Referendums ausführlich diskutiert. Teil der Diskussion waren sowohl die Frage der Deplafonierung des ordentlichen Lohnbeitrags als auch verschiedene Varianten der Höhe des versicherbaren Einkommens. Das Parlament hat im Rahmen der Beratung darauf verzichtet, den ordentlichen Lohnbeitrag zu deplafonieren, weil es ausdrücklich am Versicherungsprinzip festhalten wollte.
Betreffend den Solidaritätsbeitrag argumentierte die Expertenkommission, welche die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Jahr 2006 vorbereitet hatte, dass eine Deplafonierung nur wenig zusätzliche Einnahmen schaffen würde. Zu diesem Zeitpunkt hätte sie einen Betrag von etwa 40 Millionen Franken bedeutet. Während des letzten Konjunkturzyklus hat sich jedoch die Einkommensverteilung im oberen Einkommensbereich deutlich verändert. Zwischen 2003 und 2010 sind AHV-Einkommen, die über einem Jahreslohn von 315 000 Franken liegen - um diese geht es bei dieser Debatte -, massiv angewachsen: von 4 auf über 9 Milliarden Franken. Dies ist in erster Linie auf eine starke Zunahme der Anzahl Personen mit hohen Einkommen und in zweiter Linie auf einen starken Anstieg des durchschnittlichen Einkommens dieser Personen zurückzuführen.
2010 haben 38 700 Personen mehr als 315 000 Franken verdient. Von den Einkommen dieser Höchstverdiener entfielen 9,4 Milliarden Franken auf Lohnanteile über 315 000 Franken, die bei einer Deplafonierung des Solidaritätsbeitrags zusätzlich 94 Millionen Franken für die Arbeitslosenversicherung generiert hätten. Somit wäre ein Höchstverdiener zusammen mit seinem Arbeitgeber im Jahr 2010 im Durchschnitt mit zusätzlichen 2430 Franken belastet worden. Dies hätte einem zusätzlichen monatlichen Beitrag von 200 Franken entsprochen. Bei einer Deplafonierung des Solidaritätsprozentes könnten die Schulden der Arbeitslosenversicherung jedes Jahr zusätzlich um rund 90 Millionen Franken und damit schneller abgebaut werden, so die Meinung der Mehrheit der Kommission.
Die Vox-Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom September 2010 hat gezeigt, dass in der Bevölkerung schlecht verstanden wurde, weshalb das Solidaritätsprozent begrenzt worden war. 70 Prozent der Personen, die der Revision zustimmten, fanden eine mit steigendem Einkommen abnehmende Beteiligung an der Entschuldung nicht gerechtfertigt.
Das waren die Hauptargumente, die in der Kommission dafür sorgten, dass eine Mehrheit von 18 zu 7 Stimmen dieser Gesetzesvorlage zustimmte. Die Kommission empfiehlt Ihnen hiermit, ihr zu folgen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Vorlage so zuzustimmen.
de Buman Dominique · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD-PEV
La loi fédérale sur l'assurance-chômage a été révisée pour la quatrième fois en 2010 avec l'entrée en vigueur des nouvelles dispositions au 1er janvier 2011. Cette révision prévoit, rappelons-le, un taux ordinaire de cotisation de 2,2 pour cent sur les salaires assujettis jusqu'au plafond assurable, et j'insiste sur ce terme, de 126 000 francs. Cette même révision prévoit également qu'un pourcentage de solidarité soit introduit hors système d'assurance sur les revenus se situant entre 126 000 francs et 315 000 francs. La norme de 315 000 francs correspond à 2,5 fois le salaire maximum soumis à l'assurance.
Ce plafonnement tire son origine dans l'ancienne Constitution fédérale qui contraignait le législateur à fixer un plafond au salaire assujetti. La nouvelle Constitution fédérale de 1999 ne pose plus cette exigence de fixer un plafond. Cependant, la révision de la loi sur l'assurance-chômage de 2003, donc après l'entrée en vigueur de la nouvelle Constitution fédérale, a maintenu le principe du plafonnement pour la simple raison que les recettes additionnelles éventuelles étaient alors mineures.
Lors de la révision de 2010, le déplafonnement avait été écarté à la suite de discussions, aussi bien en commission qu'en plénum. Les recettes supplémentaires estimées alors par le SECO s'élevaient à quelque 40 millions de francs par an.
Rappelons que dans le droit en vigueur, il faudra - et c'est important de voir les chiffres en parallèle - vingt ans, presque une génération entière, pour absorber la dette résiduelle de l'assurance-chômage de l'ordre de 5 milliards de francs, pour autant que le taux de chômage moyen soit de 3,2 pour cent.
Avec ces chiffres, vous pouvez le constater, calculés au plus près, c'est-à-dire sans réserve, sans marge lors de la dernière révision législative, il y a une résorption globale de seulement 300 millions de francs par an de la dette de l'assurance-chômage. Or - et c'est là qu'il y a un élément nouveau -, ces dernières années, toujours selon le SECO, les tranches de salaire supérieures à 315 000 francs ont pris l'ascenseur et ce ne sont plus "simplement" les 40 millions de francs de recettes potentielles évoquées à l'époque qui seraient protégées par le déplafonnement mais il s'agirait bien d'une nouvelle somme de 100 millions de francs par an. Cela signifie en termes clairs que le déplafonnement ferait passer le bénéfice annuel net de l'assurance-chômage de 300 millions de francs à 400 millions de francs et que, parallèlement, la durée d'amortissement serait abaissée de vingt à quinze ans. Dès le moment où la cotisation de solidarité est destinée à amortir la dette résiduelle, il est clair que l'accélération du processus d'amortissement permettra de décharger plus rapidement et l'économie - puisque quand même la moitié des cotisations sont payées par l'économie - et la classe moyenne supérieure, c'est-à-dire celle dont les salaires sont supérieurs à 126 000 francs. C'est là que se trouvent le plus de contribuables par rapport au déplafonnement complet.
C'est la raison pour laquelle la CER-CN a déposé la motion 11.3755 le 5 juillet 2011. Notre conseil l'a adoptée le 13 mars 2012, par 106 voix contre 65 - soit à une très large majorité. Je signale que la motion, qui a dû passer le cap du Conseil des Etats, a été adoptée "stillschweigend" par la Chambre haute, c'est-à-dire sans que celle-ci procède à un vote.
Le projet qui vous est soumis aujourd'hui concrétise ce déplafonnement dans la loi à l'article 90c alinéa 1, ainsi que dans des dispositions transitoires. Ce projet a été adopté par notre commission à une très large majorité - la décision a été prise par 18 voix contre 7.
La minorité estime quant à elle qu'il ne faut pas réviser trop tôt la loi et ne pas trop charger les hauts revenus.
La très large majorité de la commission estime, bien au contraire, que, pour des raisons financières, économiques, comme de justice élémentaire, il est bon aujourd'hui de déplafonner ce montant d'assujettissement - c'est aussi d'ailleurs l'avis du Conseil fédéral. Elle vous demande d'entrer en matière et d'adopter le projet tel qu'issu de nos délibérations.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin persönlich von der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes nicht betroffen, weder als Privatperson noch als Unternehmer.
Die Kommissionsmehrheit will hier eine Regel umstossen, die vom Volk eben erst angenommen worden ist, und zwar in der Abstimmung vom 26. September 2010. Es war ein Kompromiss, der im Rahmen der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen worden ist. Der Kompromiss war darauf ausgelegt, dass die ausgabenseitigen und die einnahmenseitigen Massnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung im Gleichgewicht stehen. Im Rahmen des Kompromisses wurde ein Solidaritätsprozent auf dem Lohnanteil zwischen 126 000 Franken und 315 000 Franken eingeführt.
Jetzt, nur rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten, soll dieser Kompromiss über Bord geworfen, die Beschränkung nach oben aufgehoben werden. Dies ist abartig, vor allem weil nur an der Beitragsschraube gedreht werden soll. Erneut sollen Beiträge eingefordert werden, ohne dass eine Versicherungsleistung erbracht wird. Das widerspricht dem Versicherungsprinzip. Wie der Name "Arbeitslosenversicherungsgesetz" sagt, ist das Avig eigentlich eine Versicherung. Vor allem aber bezahlen die Leute, die jetzt zusätzlich zur Kasse gebeten werden, bereits heute einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von knapp 2000 Franken in die Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich bezahlen sie Solidaritätsbeiträge im Rahmen der Progression bei der Einkommenssteuer oder über die AHV. Die Landwirte unter Ihnen wissen, dass man das Fuder nicht überladen soll.
Wir reden bei der Deplafonierung von einer zusätzlichen Steuer auf hohen Einkommen und von nichts anderem, und wir reden von einer zusätzlichen Belastung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Wir haben es vom Kommissionssprecher gehört: Auch die Arbeitgeber haben 50 Prozent der Zusatzkosten zu übernehmen. Das verteuert die Arbeit und drückt auf die Konkurrenzfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Das ist nicht das, was wir im heutigen Umfeld brauchen. Der Franken ist nach wie vor überbewertet; wir tun uns in der Wirtschaft nach wie vor schwer damit.
Ich bin schon etwas darüber erstaunt, dass die Mitteparteien hier der zusätzlichen Belastung des Wirtschaftsstandortes zustimmen wollen und nicht bei der Minderheit sind. Aber vielleicht hat sich ja anlässlich der Fraktionssitzungen die Einsicht durchgesetzt, dass die Einführung einer zusätzlichen Unternehmensbesteuerung in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr nicht angezeigt ist.
Ich beantrage Ihnen, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Maire Jacques-André · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista
Dans la cadre de la révision de la loi sur l'assurance chômage (LACI), nous avions décidé une fort bonne mesure, celle d'introduire un pour cent de solidarité de façon limitée dans le temps, le temps précisément de renflouer le fonds de l'assurance-chômage et de combler son important découvert qui se chiffre en milliards de francs. Nous avions également pris la décision d'introduire ce pour cent de solidarité à partir d'un revenu annuel de 126 000 francs, ce qui, je le répète, en termes de solidarité est une fort bonne décision. Par contre il subsistait une anomalie, ou en tout cas elle a été ressentie comme telle par les votants de la révision de l'assurance-chômage. Cela a été rappelé tout à l'heure, l'analyse Vox montre que 70 pour cent des votants ont jugé qu'il n'était pas juste de plafonner ce pour-cent de solidarité à 315 000 francs de revenu annuel. En effet, on peut bien parler d'anomalie parce que, pour les personnes qui gagnent plus de 315 000 francs par année, le pourcentage de cotisation de solidarité est inférieur à 1 pour cent. Donc, en proportion ces personnes vont payer moins de cotisations de solidarité que les personnes qui ont un revenu situé entre 126 000 et 315 000 francs. Donc il y a bien un problème d'injustice quelque part.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national s'est préoccupée de cette question et a proposé, par voie de motion, de corriger cette mesure. Cette motion a été largement acceptée par les deux chambres, puis par le Conseil fédéral qui nous fait aujourd'hui une proposition de modification de la loi pour remédier à cette fameuse anomalie.
Il nous appartient aujourd'hui de confirmer le choix que nous avons fait en adoptant la motion et, bien entendu, de modifier la loi pour supprimer le plafonnement du pour-cent de solidarité.
Comme les rapporteurs l'ont très justement relevé, c'est loin d'être négligeable en termes de recettes puisque, avec cela, nous pourrons percevoir plus de 90 à 100 millions de francs par année environ et accélérer d'autant le désendettement du fonds de l'assurance-chômage, qui devrait, si le taux de chômage reste voisin de 3 à 3,2 pour cent, être ainsi anticipé de cinq ans au moins, passant de vingt à quinze ans pour atteindre l'objectif.
Donc, comme la majorité de la commission, bien entendu, le groupe socialiste vous recommande d'accepter ce déplafonnement et également, dans la foulée, d'adopter le postulat que la commission propose.
En effet, la commission s'inquiète quelque peu des différences constatées dans l'application de la loi sur l'assurance-chômage d'un canton à l'autre. Or le postulat, vous l'avez vu, demande une analyse comparative entre les cantons pour pouvoir essayer de voir plus clair dans ces différences d'application de la loi sur l'assurance-chômage, en particulier au niveau des conditions-cadres qui sont en vigueur dans les différents cantons.
Nous vous recommandons donc d'adopter la modification proposée par le Conseil fédéral pour le déplafonnement de la cotisation de solidarité et d'adopter le postulat.
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Cher collègue, j'imagine que, comme tout le groupe socialiste, vous soutenez l'initiative populaire "1:12 - Pour des salaires équitables". Donc l'exercice que nous faisons aujourd'hui est un pur exercice-alibi puisque ce pourcentage n'aura plus sa raison d'être.
Maire Jacques-André · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo socialista
Ainsi, il n'y pas vraiment d'unité de matière, mais je dirai quand même à Monsieur Rime que si vous prenez un revenu annuel de l'ordre de 100 000 francs, voire inférieur, et que vous le multipliez par 12, la somme sera bien supérieure à 315 000 francs. Donc, même en cas d'acceptation de l'initiative populaire "1:12 - Pour des salaires équitables", le potentiel d'encaissement de recettes pour combler le déficit de l'assurance-chômage reste très important et nous nous réjouissons d'accélérer ce désendettement.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD-PEV
Diese Diskussion - das haben Sie von den Berichterstattern gehört - wurde bereits 2010 geführt, und wir wiesen damals darauf hin, dass die lohnbezogene Plafonierung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, wenn es um eine zeitlich begrenzte Sanierung der Arbeitslosenversicherung geht, nicht sinnvoll ist, da das Solidaritätsprozent durchaus auch auf den Löhnen oberhalb von 315 000 Franken erhoben werden sollte. Denn dieser zusätzliche Beitrag - gemäss Schätzungen der Verwaltung 100 Millionen Franken jährlich - ermöglicht eine schnellere Sanierung, wovon wiederum die Versicherten, die Wirtschaft, aber auch die Versicherung profitieren.
Auch wenn die Arbeitslosenversicherung primär den Grundsatz der Versicherung hat, wurde in der Vergangenheit immer wieder ein Solidaritätsbeitrag erhoben, im Wissen, dass Personen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen nur selten von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Auch in der Vergangenheit hat man, wenn die Versicherung aufgrund der erhöhten Erwerbslosenquote in eine Schieflage geraten ist, vorübergehend auf ein Solidaritätsprozent zurückgegriffen. Diese Massnahme, die jeweils befristet ist, hat man gewählt, weil die Wirtschaft in Schwierigkeiten war und Kurzarbeit einführen oder Entlassungen vornehmen musste.
In unserem sehr flexiblen Arbeitsmarkt müssen wir Instrumente zur Verfügung haben, um Menschen, die unverschuldet ihre Erwerbsarbeit verlieren, zur Seite zu stehen. Die Defizite der Arbeitslosenversicherung sind noch längst nicht bereinigt, und es ist durchaus angebracht, dass eine vollständige Sanierung innerhalb des Konjunkturzyklus vorangetrieben wird. Es geht um die nachhaltige Finanzierung eines wichtigen Versicherungszweiges.
Deshalb schlägt Ihnen unsere Fraktion, die CVP/EVP-Fraktion, vor, auf das Geschäft einzutreten und der vorübergehenden Deplafonierung der Beiträge zuzustimmen.
Es gibt verschiedene Grundsätze, die wir einhalten sollten, auch wenn es um die Sanierung der Versicherung geht:
1. Wir können mit dieser Vorlage den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen erreichen, losgelöst von der Höhe des Einkommens. Diese Gleichbehandlung ist auch ethisch und sozialpolitisch sinnvoll, denn sie trägt dem Leistungsfähigkeitsprinzip Rechnung.
2. Wir werden mit dieser Vorlage dem Grundsatz der Zielkonformität gerecht.
3. Diese Vorlage beachtet den Grundsatz der Systemkonformität.
Diesen drei ethisch-sozialpolitischen Grundsätzen werden wir mit dieser Vorlage also gerecht. Es ist nicht einzusehen, weshalb man eine willkürliche Grenze für das Solidaritätsprozent bei 315 000 Franken gezogen hat. Seit der letzten Revision steuern Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2,2 Prozent auf den Löhnen unterhalb von 126 000 Franken sowie ein zusätzliches Prozent auf den Löhnen von 126 000 bis 315 000 Franken bei. Es gibt heute aber viele Personen - in Kaderpositionen in gewissen Branchen, namentlich in der Finanzindustrie -, deren Einkommen höher ausfällt. Weshalb eine willkürliche Grenze gezogen werden und für Einkommen oberhalb dieser Limite ein anderer Beitrag gelten sollte, leuchtet schlicht nicht ein. Es entspricht weder dem Leistungsfähigkeitsprinzip noch dem Gerechtigkeitsprinzip.
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion lade ich Sie deshalb ein, auf die Vorlage einzutreten und den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo BD
Die BDP-Fraktion unterstützt die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes bei der Arbeitslosenversicherung, sie liegt im Gesamtinteresse des Wirtschaftsplatzes Schweiz. Die Schulden der Arbeitslosenversicherung können damit schneller abgebaut werden. Aus dem Solidaritätsprozent auf allen Einkommen über 126 000 Franken ohne die obere Limite von 315 000 Franken resultieren rund 100 Millionen Franken pro Jahr an zusätzlichen Einnahmen für die Arbeitslosenversicherung. Die Entschuldung kann mit der Deplafonierung fünf Jahre früher erfolgen, sie dauert noch rund fünfzehn Jahre, was auch noch lange genug ist. Sobald die Entschuldung abgeschlossen ist, kann auch auf das Solidaritätsprozent verzichtet werden. Das bringt vor allem für die Personen Vorteile, welche ein Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erzielen. Auf diese Einkommen beschränkt sich heute das Solidaritätsprozent.
Für die Berechnung der Dauer der Entschuldung ist eine Arbeitslosenquote von knapp über 3 Prozent zugrunde gelegt. Für eine Periode von fünfzehn Jahren können wir aber kaum abschätzen, wie sich die Arbeitslosigkeit weiterentwickelt. Wenn wir uns in den Nachbarländern umsehen, stellen wir fest, dass wir heute in Sachen Arbeitslosenquote eine einsame Insel mit fast paradiesischen Zuständen sind. Wir haben keine Sicherheit, dass das immer so bleibt.
Die zusätzliche Belastung für die Einkommen über 315 000 Franken ist äusserst bescheiden. Einkommen von 400 000 Franken werden monatlich mit 35 Franken zusätzlich belastet, solche von 1 Million Franken mit zusätzlich 285 Franken. Das ist mehr als tragbar. Personen mit einem Einkommen über 315 000 Franken werden das kaum spüren. Es trifft eine relativ kleine Gruppe der Bevölkerung. Auch für die Arbeitgeber ist diese Mehrbelastung tragbar.
Volkswirtschaftliche Konsequenzen wird die Deplafonierung darum nicht haben. Bei der letzten Volksabstimmung über die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes konnte die Bevölkerung nicht verstehen, warum wir als Parlament das Solidaritätsprozent nicht für die gesamten hohen Einkommen vorgesehen hatten, was aus der Vox-Analyse zur Abstimmung klar hervorgegangen ist. Auch darum ist es richtig, diesen Fehler zu korrigieren.
Die BDP-Fraktion erachtet aus all diesen Gründen die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes als angemessen und richtig. Wir werden daher der Vorlage geschlossen zustimmen.
Noser Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Die FDP-Liberale Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Sie haben vorhin von Herrn Wandfluh gehört, warum er nicht eintreten will. Er hat sehr viele, auch prinzipiell gute Argumente vorgebracht. Das wichtigste Argument ist, dass in der Volksabstimmung 2010 etwas anderes vorgelegt wurde und dass dieses Gesetz, ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben, damals der Bevölkerung so unterbreitet wurde und dass ihm auch so zugestimmt wurde. Dieses Argument kann man nicht einfach vom Tisch wischen, das ist ein Punkt, den man denen, die nicht eintreten wollen, geben muss. Aber Herr Wandfluh wird mir als Unternehmer auch gestatten, hier vorn zu bemerken, dass eine Sanierungsübung, die neunzehn Jahre dauert, weder bei der Firma Wandfluh noch bei mir je stattgefunden hat. Sanierungen müssen schneller vonstatten gehen.
Auch wenn wir jetzt dieser Deplafonierung zustimmen, geht die Sanierung immer noch vierzehn Jahre. Auch das ist eigentlich jenseits von Gut und Böse, wenn man das unternehmerisch anschaut. Wer hat in der Wirtschaft schon einen Planungshorizont über vierzehn Jahre! Das ist eine sehr, sehr lange Zeit. Darum denken wir - das möchte ich hier auch als Arbeitgeber deutlich sagen -, dass wir der Sanierung der Arbeitslosenversicherung Sorge tragen müssen und diese auch wirklich unterstützen müssen. Die Freisinnig-Liberalen sind aber auch der Ansicht, dass es weiterhin Potenzial für Einsparungen gibt; solche wurden auch von Herrn Wandfluh gefordert.
Man muss ein Gleichgewicht bei den beiden Beiträgen haben. Wir haben in der Kommission ein Postulat (13.3361) eingebracht, das einstimmig unterstützt wurde - da habe ich gespürt, dass auch die sogenannten Linken Sorge zur Arbeitslosenversicherung tragen wollen. Gemäss Postulat soll überprüft werden, ob wirklich sorgfältig mit diesem Geld umgegangen wird, selbstverständlich unter Berücksichtigung von regionalen Komponenten.
Aber ich möchte Ihnen hier einfach zwei, drei Zahlen geben, damit Sie sich vorstellen können, worum es geht. Es ist so, dass 2004 der Verwaltungsaufwand in der Arbeitslosenkasse - also ohne Leistungen, die ein Arbeitsloser kriegt -, konsolidiert für die ganze Schweiz, bei 1778 Franken war; 2012 waren es 2417 Franken. Ob diese Steigerung in weniger als zehn Jahren wirklich sinnvoll ist oder ob es hier den einen oder anderen Sparansatz gibt, das will dieses Postulat überprüfen. Ich hoffe, dass man, wenn der Bericht vorliegt, vielleicht auch die eine oder andere Massnahme ergreifen kann.
Soweit ich die Sache überblicke, sollten das Seco und der Bundesrat in der Lage sein, die Sparmassnahmen in eigener Regie zu handhaben, damit das nicht als Vorlage zu uns zurückkommt. Es wäre sicher gut, wenn man vom jetzigen Spitzenwert der Verwaltungsaufwände von 2417 Franken wieder wegkommen würde und vielleicht auf einen Betrag von knapp unter 2000 Franken im Schweizer Durchschnitt gehen würde. Mit diesem Postulat, so meinen wir, ist dieser Vorlage zuzustimmen.
Noch ein Argument: Die Menschen, die über 315 000 Franken verdienen, haben auch einen Lohnanteil unter den 315 000 Franken. Wenn man den Solidarzuschlag also nach fünfzehn Jahren wieder aufheben kann, bedeutet dies auch eine Entlastung für die Löhne und Lohnanteile unter 315 000 Franken. Ich könnte mir vorstellen, dass die Sache für den Sprechenden sogar billiger werden wird, als wenn man zwanzig Jahre lang einen höheren Betrag bezahlen muss. Das hängt natürlich von der absoluten Höhe des Salärs ab. Aber es kann durchaus sein, dass es im Interesse derer ist, die jetzt den Zuschlag zahlen. Ich als Arbeitgeber weiss, dass eine gesunde Arbeitslosenversicherung wichtig ist. Aber ich weiss auch, dass es ab und zu wirtschaftliche Probleme gibt, die man nur mit Entlassungen lösen kann. Daher ist es wichtig, dass wir das Werk gesund halten und dass wir die Schulden zurückbezahlen können.
Darum bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.
Mit dieser Teilrevision würde neu auch auf Einkommen über 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent für die Arbeitslosenversicherung erhoben. Bei der letzten Revision des Gesetzes wurden unter anderem die heute geltenden, uneinheitlichen Abgabesätze eingeführt. Die Vox-Analyse nach der Volksabstimmung hat gezeigt, dass die Bevölkerung insbesondere die Uneinheitlichkeit und die Beschränkung der Beiträge bei 315 000 Franken nicht verstanden hat - wir im Übrigen auch nie.
Aus den Reihen der grünen Fraktion wurde deshalb in der Folge eine parlamentarische Initiative (10.491) eingereicht, wonach auf allen Einkommen derselbe Prozentsatz zu erheben sei. Das wäre in unseren Augen immer noch die beste Lösung im Sinne einer möglichst grossen Solidarität aller. Jene mit den höchsten Einkommen sollten sich an der Verbesserung der Situation für die Arbeitslosen auch mit ihren ganzen Einkommen beteiligen. Leider hatte diese parlamentarische Initiative Prelicz-Huber im Parlament keine Chance. So steht denn nun, gestützt auf eine Motion der Kommission, die zweit- oder drittbeste Lösung zur Diskussion. Der bisher bestehende Deckel bei den Einkommensteilen oberhalb von 315 000 Franken soll aufgehoben und das Solidaritätsprozent auf dem gesamten Einkommen erhoben werden.
Es ist einzuräumen, dass auch das der verschuldeten Arbeitslosenversicherung etwas bringt. Berechnungen der Verwaltung zeigen, dass sich das Ziel der Entschuldung statt erst innert zwanzig Jahren wenigstens innert fünfzehn Jahren erreichen liesse. Bedingung ist allerdings, dass sich die Arbeitslosenrate in den vorgesehenen Bandbreiten bewegt. Überschreitet sie diese, stimmen die angestellten Berechnungen nicht mehr. Die langen Fristen zeigen, weshalb wir auf allen Einkommen einen gleich hohen Standardabzug für die Arbeitslosenversicherung vorsehen wollten. Die Zeit der Abzahlung der Schulden würde sich stark verkürzen.
Was heute beschlossen werden soll, schmerzt jene, die künftig stärker zur Kasse gebeten würden, am allerwenigsten, geht es doch um die Einkommensteile oberhalb von 315 000 Franken. Nur eine relativ kleine, privilegierte Gruppe erzielt überhaupt so hohe Einkommen. Dank ihren höheren Beiträgen würde wohl das Solidaritätsprozent für alle einige Jahre früher aufgehoben. Es ist ja festgelegt, dass ab einem bestimmten Niveau des Schuldenstandes auf diese Einnahmen wieder verzichtet werden soll. Es wäre allerdings nicht falsch, eine solche Regelung weiterzuführen; das steht aber heute nicht zur Diskussion.
Die letzte Revision des Gesetzes war in unseren Augen eine verunglückte Sache, leider hatte aber das Referendum keinen Erfolg, und die beschlossenen Änderungen sind in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der Debatte standen damals nicht die betroffenen Arbeitslosen, sondern finanzpolitische Gesichtspunkte. Das hat zu mehreren Fehlentscheiden geführt, unter anderem zulasten von älteren Arbeitslosen. Diesen "Tolggen" hat das Parlament in der Zwischenzeit korrigiert. Eine zweite Korrektur steht heute zur Diskussion. Hier hoffen wir auch auf die nötige Verbesserung.
Es gibt weitere Punkte, die wir einbringen wollen. So müssten Arbeitslose schon während der Wartezeit an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen können. Ich werde einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Je crois que Monsieur Wandfluh, en tant que porte-parole de la minorité, vous a déjà donné le point de vue du groupe UDC, qui vous demande de ne pas entrer en matière et de ne pas soutenir ces propositions. Je répète quand même quelques arguments en français.
On parle d'une assurance-chômage, on parle d'une assurance dont les indemnités sont limitées, ce qui est juste. Aujourd'hui, on a déjà un certain nombre d'impôts qui tiennent compte des revenus des gens. Or il serait faux de vouloir dans tous les domaines introduire ce système de calcul de prime sans limitation supérieure. Evidemment, ce qui se passe aujourd'hui, c'est une augmentation d'impôts. Mesdames et Messieurs du groupe PDC/PEV, vous allez soutenir une augmentation d'impôts: il faudra vous en souvenir quand vous serez confrontés à vos électrices et à vos électeurs!
Aujourd'hui, il n'y a plus d'âge limite pour cotiser à l'AVS alors qu'à l'époque, à partir de 65 ans on ne payait plus de prime, et on a des impôts très progressifs qui touchent relativement fortement les hauts salaires. Je crois que cette solidarité est juste jusqu'à un certain point, mais qu'elle a des limites.
J'ai eu l'occasion de parler de l'initiative "1:12 - Pour des salaires équitables" lorsque j'ai posé une question à Monsieur Maire: il a parlé de salaire de 100 000 francs comme salaire minimum et de salaire de 1,2 million pour le maximum - or je crois plutôt qu'on est à 50 000 et à 600 000.
Au nom du groupe UDC, je vous demande de ne pas entrer en matière et de rejeter ces propositions, qui correspondent tout simplement à une augmentation d'impôts.
van Singer Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Cher collègue, alors votre slogan serait: "Protégez les riches pour qu'ils ne payent pas trop"?
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Cher collègue, je crois que les riches méritent aussi d'être protégés. Ils contribuent aussi au bien-être du pays. Si vous voulez vraiment que tous les riches quittent le pays, alors on suivra vos propositions.
Lustenberger Ruedi · 1VP-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, erster Vizepräsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna
Wir führen diese Diskussion in einer für uns ausserordentlich günstigen Zeit, in einer Zeit, in der wir nur 3 Prozent Arbeitslosigkeit haben. Deshalb gilt für mich: "Sorge in der Zeit, so hast du in der Not." Damit will ich nicht etwa eine Wolke beleuchten, die auf uns zukommen könnte.
Eine finanziell langfristig gesunde Arbeitslosenversicherung ist für unseren Werkplatz von allergrösster Bedeutung. Die 4. Teilrevision im Jahre 2011 wurde erwähnt; sie war ein wichtiger Schritt zu einem finanziellen Gleichgewicht. Wir haben damals Einsparungen von etwa 622 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 486 Millionen Franken beschlossen. Mit dem Abbau der Schulden um 160 Millionen Franken über das Solidaritätsprozent haben sich Einsparungen und Mehreinnahmen damals etwa im Gleichgewicht befunden.
Das Ziel der Deplafonierung, um das meinerseits noch einmal zu sagen, ist der beschleunigte Schuldenabbau. Die Wirkung ist dann erzielt, wenn es erstens schnell geht und wenn zweitens das Solidaritätsprozent insgesamt - also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - wieder abgeschafft werden kann; dann sind wir auch wieder beim Versicherungsprinzip.
Wissenschaftliche Analysen zeigen auf, dass die Arbeitslosigkeit, über einen Konjunkturzyklus gesehen, bei etwa 3,2 Prozent liegt. Ausgehend von 3,2 Prozent werden mit der Deplafonierung Jahr für Jahr etwa 100 Millionen Franken zusätzliche Mittel für die Entschuldung generiert; wir werden also Jahr für Jahr etwa 400 Millionen Franken zur Entschuldung zur Verfügung haben. Dank der zusätzlichen 100 Millionen wird sich die Entschuldungsdauer von 20 auf knapp 15 Jahre reduzieren. Das ist - es wurde von mehreren Rednern gesagt - immer noch eine ausserordentlich lange Zeit.
Für die Dauer der Entschuldung spielt neben der Arbeitslosenquote, die auf 3,2 Prozent geschätzt wird, insbesondere auch der Stand des Eigenkapitals des Fonds der Arbeitslosenversicherung eine entscheidende Rolle. Denn gemäss Gesetz wird das Solidaritätsprozent dann abgeschafft, wenn das Eigenkapital abzüglich 2 Milliarden Franken Betriebskapital ein Plus von einer halben Milliarde Franken beträgt. Das Eigenkapital wird sich am 1. Januar 2014 mutmasslich bei minus 3,2 Milliarden Franken einstellen. Ich ziehe dann die 2 Milliarden Franken Betriebskapital und die halbe Milliarde Eigenkapital davon ab. Dann landen wir bei minus 5,7 Milliarden Franken, die zur Entschuldung aufgebracht werden müssen. Dividieren Sie das durch die 400 Millionen, kommen Sie auf 14,25 Jahre. Wenn die Arbeitslosenquote nur 2,5 Prozent betragen würde, dann wären die jährlichen Überschüsse bei 2 Milliarden, und wir hätten theoretisch die Schulden nach weniger als drei Jahren abgebaut. Also können wir nur hoffen und davon ausgehen, dass sich die Arbeitslosigkeit tiefer als bei 3,2 Prozent einstellt. Im Moment ist das so. Würde aber die Arbeitslosenquote auf 5,2 Prozent ansteigen, wie das im Jahr 1997 der Fall gewesen ist, dann wäre das Defizit in einem einzigen Jahr über 4 Milliarden Franken. Das würde dann sofort eine Verdoppelung der Schulden bedeuten, und das würde sofort eine Revision des Gesetzes bedeuten und damit sofort die Erhöhung des Beitragssatzes.
Ich habe jetzt selbstverständlich auch gehört, dass kritisiert wird, dass wir vom Versicherungsprinzip abweichen. Es ist sicherlich nicht die einzige und beste Begründung, wenn ich Ihnen in Erinnerung rufe, dass von diesem Versicherungsprinzip bereits 1996 ein erstes Mal abgewichen wurde. Der Bundesrat weicht davon nur ab, weil er die Versicherung sanieren will. Es bleibt bundesrätliches Prinzip, dass die Arbeitslosenversicherung dem Versicherungsprinzip unterstellt bleiben soll. Aber es geht darum, dass wir rasch sanieren und deshalb die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes möglichst schnell insgesamt wieder aufgeben können.
Es wird kritisiert, dass die Wirtschaft stärker belastet wird. Ich nenne Ihnen meinerseits zwei Zahlen: Wer 400 000 Franken verdient, wird monatlich mit zusätzlichen 35 Franken in die Entschuldung einbezogen, wer eine Million verdient, wird monatlich mit 285 Franken zur Kasse gebeten. Die KMU werden aber eher früher als später von der Deplafonierung profitieren. Sie werden weniger lang belastet. Und deshalb ist aus meiner Sicht diese Mehrbelastung der höheren Einkommen zulässig.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Postulat 13.3361 verlieren. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, das Postulat anzunehmen. Die Unterschiede im Vollzug sind wirklich beachtenswert. Die Ursache ist aber auch zum Teil systembedingt, und zwar indem sie auf dem dezentralen und damit föderalen Vollzug basiert. Gewisse Unterschiede sind auch gewollt. Die Kantone können - sie müssen nicht, aber sie können - auf die lokalen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft eingehen. Das Einzige, was immer durchgesetzt sein muss und auch durchgesetzt ist, ist die Rechtsgleichheit.
Der Bund steuert den Vollzug des Avig sogenannt wirkungsorientiert, also nach dem Prinzip des New Public Management. Der Bund gibt die Ziele vor. Wir sagen, was zu tun ist, und die Kantone entscheiden dann, wie die Ziele erreicht werden sollen. Dann kennt der Bund ein zentrales Steuerungselement, das heisst Benchmark. Der Benchmark vergleicht jährlich die einzelnen Kantone miteinander, und das mit zwei Effekten. Der erste Effekt besteht darin, dass es eine wettbewerbsorientierte Dienstleistungserbringung unter den Kantonen gibt. Der zweite Effekt ist folgender: Es ist genügend Raum vorhanden, um wie gesagt den regionalen Bedürfnissen immer noch spezifisch begegnen zu können.
Die Performance der kantonalen Vollzugsstellen ist deutlich unterschiedlich. Wir haben vor ein paar wenigen Tagen das Jahr 2012 abgeschlossen und den Bericht den Kantonen zugestellt, und da befinden sich die Kantone in einer Indexbandbreite zwischen 82 und 121. 10 Kantone haben überdurchschnittlich erfüllt, 16 Kantone haben etwas Nachholbedarf.
Für den Vollzug ist das Seco verantwortlich. Das Seco hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, dass die Rechtsgleichheit sichergestellt ist. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben verfügt das Seco über das Instrument der Revision und der Trägerhaftung. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Kosten, die dem Fonds der Arbeitslosenversicherung durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben entstehen könnten, durch die Kantone zurückbezahlt werden müssen. Bei einer möglichen Verletzung der Rechtsgleichheit kann das Seco mit Weisungen den Vollzug harmonisieren; so gibt es beispielsweise einen Rahmen dafür, in welcher Höhe die verschiedenen Verstösse gegen die Schadenminderungspflicht zu sanktionieren sind.
Gegenwärtig führen wir Verhandlungen über eine neue wirkungsorientierte Vereinbarung zwischen Kantonen und Bund. Diese neue Vereinbarung soll 2015 in Kraft treten. Am wirkungsorientierten Steuerungsmodell wollen wir festhalten.
Die verschiedenen vom Seco in Auftrag gegebenen Studien zur Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik kommen auch zum Schluss, dass die RAV grundsätzlich gute Arbeit leisten, dass einzelne RAV aber spezifische Schwachpunkte kennen. Diese Schwachpunkte sind grundsätzlich alle auf unterschiedliches Vollzugshandeln und auch auf kantonal unterschiedliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Wir sind dann beim Festlegen von sogenannten Mindeststandards möglicherweise in dieser Diskussion.
Eine letzte Bemerkung: Auch im Bereich der Steuerung der Schlechtwetter- und der Kurzarbeitsentschädigung stellt sich die Frage nach den Optimierungsmöglichkeiten.
In diesem Sinne sieht der Bundesrat Handlungsbedarf und macht Ihnen beliebt, das Postulat anzunehmen.
Ich bitte Sie, auf die Avig-Revision einzutreten und den bundesrätlichen Vorschlägen zu folgen.
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Ich möchte auf zwei Voten eingehen.
Zum Ersten: Es ist natürlich so, dass die Kommission nebst den finanzpolitischen und juristischen auch die ökonomischen Aspekte geprüft und diskutiert hat. Wenn Herr Wandfluh sagt, dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft und der Wirtschaftsplayer kommt, stimmt das so nicht. Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen: Es geht um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung. Mit der Deplafonierung reduzieren wir, bei gleichbleibender Arbeitslosigkeit, die Zeit, die auf rund zwanzig Jahre berechnet worden ist, um 25 Prozent, also auf fünfzehn Jahre. Herr Wandfluh, mit der Deplafonierung verbunden ist auch eine um fünf Jahre kürzere Belastung all derjenigen, die zwischen 126 000 und 315 000 Franken verdienen. Die Mittelschicht, die Sie ja oft vertreten, wird fünf Jahre weniger lang belastet. Das ist die Tatsache; Herr Nationalrat Noser hat in seinem Votum darauf hingewiesen.
Zum Zweiten: Wenn Herr Rime behauptet, die Deplafonierung wäre eine zusätzliche Steuer, dann stimmt auch diese Überlegung nicht, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen, Herr Rime, handelt es sich nicht um eine Steuer, es handelt sich einzig und allein um eine Versicherungsprämie, die bezahlt wird. Zum andern möchte ich in Erinnerung rufen: Die Frage des Solidaritätsprozentes wird nicht verschwinden, wenn Sie die Deplafonierung ablehnen. Das Solidaritätsprozent trifft einzig und allein die Leute, die zwischen 126 000 und 315 000 Franken verdienen. Also ist die Frage nicht, ob wir das Solidaritätsprozent einführen oder nicht, sondern ob es gerecht verteilt ist.
Das waren die Argumente, die in der Kommission dazu führten, dass wir mit einem sehr deutlichen Mehr, mit 17 zu 8 Stimmen, Eintreten beschlossen und dieser Vorlage grünes Licht gegeben haben. In diesem Sinne bitte ich Sie als Kommissionssprecher, Eintreten zu beschliessen und der Vorlage, wie sie auch der Bundesrat hier vertreten hat, zuzustimmen.
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Monsieur Pardini, ne pensez-vous pas qu'une prime que vous payez sans aucune contre-prestation, c'est effectivement un impôt?
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Herr Rime, auch in der Kommission wurde die Frage gestellt, was denn die Gegenleistung für den Solidaritätsbeitrag sei. Eine Gegenleistung erhalten Sie von der Arbeitslosenversicherung nur, wenn Sie arbeitslos werden. Es scheint mir in dieser Debatte etwas merkwürdig, wenn man bei einer solchen Versicherung von Gegenleistungen spricht. Die Gegenleistung ist verbunden mit Leuten, die den Job verlieren, die zum Teil an den Rand der Existenz gedrängt werden und nur dank der Arbeitslosenversicherung aufgefangen werden.
Sehr geehrter Herr Rime: Ich wünsche Ihnen, dass weder Sie noch Ihre Familienmitglieder je von einer Gegenleistung der Arbeitslosenversicherung profitieren müssen. Ich komme aus einer Familie, die weiss, was es heisst, wenn der Vater arbeitslos wird - wir hätten alle gerne darauf verzichtet, auf Gegenleistungen der Arbeitslosenversicherung zählen zu müssen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Kollege Pardini, Sie sind ja immer sehr für Gerechtigkeit. Wie gerecht ist es denn, dass dort überhaupt nicht geschrieben steht, dass all jene, die in diese Sozialversicherung bzw. in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, auch etwas daraus beziehen können? Es kann nämlich auch einmal ein Arbeitgeber in Schwierigkeiten kommen und arbeitslos werden. Aber dann spricht man auf Ihrer Seite von Missbräuchen und solchen Sachen. Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Sehr verehrte Kollegin Flückiger, ich weiss nicht, worauf Sie hinauswollen. Ich bin für Gerechtigkeit, das stimmt, immer - da gebe ich Ihnen Recht. Was den Missbrauch anbelangt, so hat die Kommission einstimmig das Postulat angenommen, dass unter Berücksichtigung der Verschiedenheiten der Kantone, unter Berücksichtigung der endogenen und exogenen Situationen die ganze Angelegenheit überprüft wird. Selbstverständlich ist die Kommission der Meinung, dass wir dafür sorgen wollen, dass es keinen Missbrauch gibt. Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat vorhin darauf hingewiesen, dass es ein Anliegen aller ist, dass möglichst faire Bedingungen vorherrschen und dass wir alle daran arbeiten, dass der Missbrauch der Sozialversicherung sich auf ein Minimum reduzieren lässt. Wenn ich Ihnen damit geholfen habe und Klarheit geschaffen habe, dann habe ich das gerne gemacht.
de Buman Dominique · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD-PEV
Brièvement, au vu des arguments de la minorité de la commission et du groupe UDC, j'aimerais rappeler qu'il ne s'agit en l'occurrence pas d'un impôt, mais d'une assurance-chômage sur laquelle on délibère et ce n'est évidemment pas la même chose.
Mais surtout, ce qui est essentiel, c'est de rappeler que le système de la loi sur l'assurance-chômage n'est pas modifié. Selon le système, "une cotisation de 1 pour cent est prélevée sur les tranches de salaires supérieures au montant maximum du gain assuré" - et c'est là le point central - "jusqu'à la fin de l'année au cours de laquelle le capital propre du fonds de compensation, sous déduction des fonds de roulement nécessaires à l'exploitation, atteint ou dépassera 0,5 milliard de francs." Cela veut dire purement et simplement qu'il ne s'agit en aucun cas d'augmenter ni un impôt ni une prime d'assurance, puisque le système de la loi actuelle et de la révision ne nous permettrait pas d'échapper à l'obligation d'assainissement.
La différence est l'échelonnement dans le temps de 15 ans au lieu de 20. L'autre différence est d'ordre économique - j'insiste sur le caractère économique - et réside dans le fait que l'on charge moins la classe moyenne supérieure, celle qui, statistiquement prouvé, réinjecte le plus d'argent dans l'économie. Vous ne pouvez pas demander à une personne gagnant un petit salaire d'injecter beaucoup d'argent dans l'économie. Mais on sait aussi qu'à partir d'un certain revenu, les gens épargnent ou investissent, mais il n'y a pas davantage d'injection directe d'argent dans l'économie. C'est pour ce motif d'ordre économique que je m'étonne que le groupe UDC puisse argumenter contre un réflexe de ce type.
Dernière remarque, je le dis parce qu'aussi bien les groupes libéral-radical et PDC/PEV que le représentant du Conseil fédéral le disent et l'appuient, il ne s'agit pas d'un effort supplémentaire qui serait demandé aux revenus élevés. Il s'agit par contre de la suppression d'un privilège d'exonération totalement injustifié en fonction du système.
Ce n'est pas du tout le même raisonnement que de mettre fin à une lacune de la loi, à un système qui ne fonctionne pas, que de vouloir, parce qu'il y aurait de la jalousie, demander quelque chose de plus à celles et ceux qui gagnent davantage.
Cette précision devait être faite pour vous demander d'appuyer le Conseil fédéral, comme l'a fait une très large majorité de la commission, par 18 voix contre 7.
Votazione
Präsident (Lustenberger Ruedi, erster Vizepräsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 133 Stimmen
Dagegen ... 47 Stimmen
Intervento procedurale
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Loi fédérale sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I-III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I-III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 132 Stimmen
Dagegen ... 48 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté