12.3123
Adeguare la fattispecie della ricettazione nel Codice penale
Amherd Viola · Mit-F · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Meine Motion verlangt die Ausdehnung des Straftatbestandes der Hehlerei auf die Entgegennahme und Weitergabe von Daten. Hehler und andere Mittelsmänner gehen bei Datendiebstählen heute oft straflos aus, weil entsprechende Gesetzesbestimmungen fehlen. Diese Problematik wird immer akzentuierter und aktueller. Es werden immer mehr Daten gesammelt, der Wert von Daten aller Art wird immer grösser. Beispiele wie die widerrechtliche Beschaffung und Weitergabe von Bankdaten oder Bankkontoinformationen haben viel zu reden gegeben. Die Gefahr von illegaler Datenbeschaffung existiert aber nicht nur im Finanzsektor, sondern in allen unseren Lebensbereichen.
Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion, wonach der Diebstahl und die Weitergabe von Bankkundendaten besser im Finanzmarktgesetz als im Strafgesetzbuch geregelt werden, mag für reine Bankkundendaten zutreffend sein. In meiner Motion spreche ich aber nicht nur von Bankkundendaten, sondern von Daten in einem weiteren Sinne. Diese würden mit der vom Bundesrat favorisierten Lösung nicht erfasst, weshalb der bundesrätliche Vorschlag zu kurz greift.
Wir müssen eine Regelung treffen, welche sämtliche Lücken bei der Strafbarkeit der Weitergabe, Verwendung und Publikation unrechtmässig erworbener Daten schliesst und ein kohärentes Schutzsystem bietet - für Bankdaten, aber auch für andere Daten, beispielsweise im Bereich des Arzt- oder des Anwaltsgeheimnisses. Es geht nicht an, dass wir quasi wie in einem Flickenteppich in verschiedene Gesetze Bestimmungen aufnehmen, die wohl für den Einzelbereich am richtigen Ort sind, die aber kein gesamtheitliches System bieten. Wir brauchen eine Gesamtkonzeption, eine Gesamtlösung, die für alle Daten, für alle Bereiche wirksam ist, und nicht ein Durcheinander in verschiedenen Gesetzesbestimmungen, das praktisch den Überblick und das Verständnis der Lösungen für alle Daten verhindert.
Deshalb bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen und zu ermöglichen, eine kohärente, wirkungsvolle Gesamtlösung zu finden.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.
Wir haben ja schon verschiedentlich über dieses Anliegen diskutiert, auch im Zusammenhang mit der Motion Bischof 12.3137 zur Verwendung und Weitergabe von allen unrechtmässig erworbenen vertraulichen Daten, insbesondere Bankkundendaten. Damals wurde eine angemessene Bestrafung gefordert und der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme anerkannt, dass es hier eine Strafbarkeitslücke in Bezug auf Bankkundendaten gibt; er hat aber damals gesagt, in Bezug auf die Verwendung aller übrigen unrechtmässig erworbenen Daten sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit darauf zu verzichten, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Das ist nach wie vor die Auffassung des Bundesrates.
Ich möchte Ihnen eine juristische Abhandlung über Artikel 160 StGB, "Hehlerei", und den Unterschied zum Anliegen von Frau Nationalrätin Amherd ersparen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir zusammen mit der Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 10.450 der FDP-Liberalen Fraktion einen Vorschlag ausarbeiten werden, gemäss welchem die Verwendung von unrechtmässig erworbenen Bankkundendaten strafrechtlich sanktioniert wird. Damit haben wir - mit dem, was wir im Strafgesetzbuch bereits haben, und dem Einbezug der Bankkundendaten - das Anliegen weitgehend erfüllt.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 43 Stimmen
Dagegen ... 147 Stimmen
(0 Enthaltungen)