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Casse pensioni e disparità cantonali. Perché non ripartire più equamente le imposte alla fonte?
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista
Già nel 2004 il collega Meinrado Robbiano depositava un'iniziativa parlamentare volta ad ottenere un adattamento della legislazione fiscale in modo che le persone residenti all'estero ma attive nel nostro Paese siano imposte nel Cantone dove lavorano al momento del ritiro dell'avere della previdenza professionale. Infatti, per i lavoratori e le lavoratrici attivi nel nostro Paese ma domiciliati all'estero - come i lavoratori frontalieri - le prestazioni del secondo pilastro sono sottoposte a un'imposizione alla fonte nel luogo dove ha sede l'istituzione di previdenza invece che a domicilio del beneficiario. I Cantoni non possono recuperare nemmeno parzialmente le deduzioni precedentemente riconosciute.
Con la mia mozione chiedo di correggere questa situazione, abolendo lo svantaggio ingiustificato che colpisce oggi i Cantoni dove operano professionalmente le persone con domicilio all'estero. Lo chiedo tanto più che nel 2007 la maggioranza della Commissione dell'economia e dei tributi del Consiglio nazionale approvava l'iniziativa parlamentare Robbiani che purtroppo veniva poi respinta dal plenum del Consiglio a causa di non meglio quantificati oneri amministrativi. Tesi, quella dei costi amministrativi, che per altro era stata respinta a nome della commissione dal collega Pelli come relatore di commissione.
Cosa voglio? Si tratta qui di una questione di equità tra i Cantoni. Mentre le fondazioni di previdenza possono spostare la loro sede da un Cantone all'altro, a seconda di dove è fiscalmente più interessante, i Cantoni, che invece creano le condizioni per fare insediare le imprese e che mettono a disposizione le infrastrutture necessarie, non beneficiano di queste entrate fiscali.
Mit meiner Motion will ich bei der Verteilung der Quellensteuererträge unter den Kantonen ein gerechteres System erreichen. Die Verteilung der Quellensteuer unter den Kantonen soll neu geregelt werden. Es sollen diejenigen Kantone einen grösseren Teil erhalten, in denen bei den Erwerbstätigen die Abzüge für die zweite und dritte Säule vorgenommen wurden.
Die Erträge der Quellensteuer bei den ausländischen Arbeitnehmerinnen und -nehmern, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnhaft sind, entsprechen insgesamt ungefähr 90 Millionen Franken pro Jahr. Diese Erträge gehen an die Kantone, in denen die Vorsorgeeinrichtungen - meist Stiftungen - ihren Sitz haben, und kommen nicht den Kantonen zugute, in denen die betreffenden Personen arbeiten. Diese Praxis begünstigt die Kantone, die keinerlei Leistungen erbracht haben, auf Kosten der Kantone, die den Aufwand tragen. Dies trifft z. B. auf den Kanton Tessin zu: Hier arbeiten viele ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen, doch hat hier keine private Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz. Ein grosser Teil der Steuereinnahmen fliesst daher aus dem Kanton Tessin in andere Kantone. Der Kanton Tessin erhält z. B. aus der Quellensteuer aus der zweiten und dritten Säule 55-mal weniger als der Kanton Schwyz, obwohl die Quellensteuer im Tessin insgesamt viel höher ist.
Der Bundesrat argumentiert gegen meine Motion, dass mit einer neuen Regelung wiederum die ressourcenstarken Kantone zur Kasse gebeten würden. Diese Argumentation ist nicht stichhaltig. Ein Ja zur Motion eröffnet eben gerade die Möglichkeit, diese Situation auch innerhalb des NFA zu korrigieren. Das bleibt das Hauptargument für die gerechtere Verteilung der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen.
Ich bitte Sie daher, meine Motion anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Consiglio federale · Grigioni
Dies war bereits im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der Dotierung der Gefässe und der Erstellung der Globalbilanz ein Thema. Der Bundesrat hat sich in jüngster Zeit zweimal abschlägig zu Gesetzesvorhaben, die den gleichen Inhalt hatten, geäussert und ist in seiner Sichtweise zumindest vom Parlament unterstützt worden.
Wir sind der Auffassung, dass eine Neuregelung keine Vereinfachung bringen würde, sondern noch komplizierter wäre als die heutige Regelung. Die Forderung des Kantons Tessin nach einer gerechteren Verteilung der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen ist natürlich nachvollziehbar, aber wir sind der Meinung, dass die heutige Regelung aus Vollzugsgründen die bessere ist. Sie ist auch aus steuersystematischen Gründen vorzuziehen. Denn zum Zeitpunkt der Ausrichtung der auszuschüttenden Vorsorgeleistungen liegt der einzige aktuelle wirtschaftliche Anknüpfungspunkt des im Ausland lebenden Vorsorgenehmers im Kanton, in welchem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat; einen anderen Anknüpfungspunkt gibt es zu diesem Zeitpunkt gar nicht.
Eine Umverteilung, wie sie von der Motionärin gefordert wird, wäre wenig opportun - sie hat selbst darauf hingewiesen -, weil im Zusammenhang mit dem NFA in den Finanzströmen bereits gewichtige Umlagerungen von den ressourcenstarken zu den ressourcenschwachen Kantonen stattfinden. Dem wurde in der Globalbilanz Rechnung getragen. Sie haben jetzt gerade die Beispiele des Kantons Schwyz und des Kantons Tessin aufgezeigt. Da sieht man, wie sich das auswirken würde: Es wäre wie eine Verdoppelung. Man kann das zur Diskussion stellen, aber ich sage Ihnen einfach, dass es nicht das erste Mal ist, dass man das diskutiert.
Die Lösung, die wir heute im NFA haben, ist sachlich und rechtlich nachvollziehbar.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 60 Stimmen
Dagegen ... 108 Stimmen