14.3004
Per una politica finanziaria previdente che permetta di realizzare riforme fiscali prioritarie senza programmi di risparmio
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Hadorn, Carobbio Guscetti, Gilli, Gmür, Gschwind, Gysi, Jositsch, Kiener Nellen)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Hadorn, Carobbio Guscetti, Gilli, Gmür, Gschwind, Gysi, Jositsch, Kiener Nellen)
Rejeter la motion
Amaudruz Céline · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Réunie le 31 janvier 2014 en présence de Madame la conseillère fédérale Eveline Widmer-Schlumpf, la Commission des finances de notre conseil a décidé de déposer une motion intitulée "Pour une politique financière anticipatoire qui permette la réalisation de réformes fiscales prioritaires sans programmes d'économies". Cette motion entend ainsi charger le Conseil fédéral de soumettre au Parlement un arrêté de principe et de planification au sens de l'article 28 de la loi sur le Parlement. Cet arrêté prévoira d'endiguer la croissance des dépenses et d'accumuler des excédents structurels de sorte que les réformes fiscales annoncées, en particulier la réforme de l'imposition des entreprises III, puissent, autant que possible, être mises en oeuvre sans nécessiter l'application de programmes d'économie. Cet objectif doit s'appliquer au programme de la législature 2015-2019 ainsi qu'aux arrêtés financiers pluriannuels qui y sont liés. D'autre part, elle entend surtout respecter le frein à l'endettement.
Lors de cette séance, la discussion a surtout porté sur les conséquences que risque d'avoir la réforme de l'imposition des entreprises III. Les défenseurs de la motion ont souligné la nécessité des futures réformes fiscales qui modifieront sans doute considérablement le système fiscal. Elles se justifient, afin que la Confédération contribue de manière significative à la création de conditions générales plus favorables au maintien de l'attrait international de la place économique suisse. Concrètement, il s'agira de maintenir la croissance des dépenses à un niveau constamment inférieur à celui de la croissance des recettes jusqu'au moment de la mise en oeuvre de la réforme sur l'imposition des entreprises III, et de ne pas créer de nouvelles dépenses.
L'acceptation de cette motion permettra d'éviter autant que possible le recours à des programmes spéciaux d'économies. Il a aussi été relevé que l'avenir de la Suisse en tant que place économique internationale prospère est en jeu. La Suisse doit rester attrayante pour les entreprises internationales. L'Etat a vu ses recettes augmenter sensiblement au cours de ces vingt dernières années grâce aux contributions fiscales de groupes internationaux.
Aujourd'hui, sept pour cent des recettes fiscales de la Confédération proviennent d'entreprises internationales. Cela représente un montant de 4 milliards de francs par an environ. Ni la Confédération ni les cantons ne peuvent renoncer aux contributions substantielles issues de l'imposition des sociétés internationales.
La minorité, qui conteste la nécessité d'une telle motion, estime que la politique financière doit aussi prévoir un volume suffisant de recettes fiscales. Partant, elle rejette tout programme de baisse d'impôts et propose au Conseil national de rejeter la motion de commission.
La commission vous propose, par 14 voix contre 8, d'accepter cette motion.
Gasche Urs · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Mit der vorliegenden Motion will die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates den Bundesrat verpflichten, der Bundesversammlung einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes zu unterbreiten, welcher vorsieht, das Wachstum der Bundesausgaben so weit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhung umgesetzt werden können. Dabei sollen Wachstum und Wohlstand nicht übermässig beeinträchtigt werden. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Der Mehrheit geht es mit dieser Motion darum, rechtzeitig die Verantwortung für den Bundeshaushalt wahrzunehmen und eine Stossrichtung festzulegen. Spätestens seit der Diskussion über das KAP im vergangenen Jahr wissen wir, dass die bevorstehenden steuerpolitischen Entscheide nicht ohne grundlegenden Einfluss auf den Finanzhaushalt getroffen und umgesetzt werden können. Wir wissen aber leider auch, dass es nicht einfach ist, Entscheide in diese Richtung zu treffen und vor allem Mehrheiten für wirksame Massnahmen zu finden. Aus ihrer Verantwortung für einen gesunden Haushalt heraus will die Finanzkommission, dass rechtzeitig Planungen vorgenommen werden können, welche vorsorgen und damit dem Parlament Entscheidfreiheit bei den bevorstehenden steuerpolitischen Beschlüssen lassen.
Mit der Annahme dieser Motion werden nach Auffassung der Mehrheit der Kommission keine Vorentscheidungen bezüglich der Steuerreformen getroffen, sondern es wird ein Beitrag dazu geleistet, dass diese unter Wahrnehmung der finanzpolitischen Verantwortung zustimmend oder ablehnend getroffen werden können. Rechtzeitiges Handeln soll helfen, dass die Kompensation wenn immer möglich nicht mit kurzfristigen Sparprogrammen oder mit ihren oft abrupten und wenig differenzierten Folgen, aber auch nicht mit Steuererhöhungen in anderen Bereichen erfolgen muss.
Die Minderheit hat ihre Ablehnung der Motion einerseits mit der Ungewissheit über die Höhe der bevorstehenden Ausfälle, andererseits mit steuerpolitischen Bedenken begründet, insbesondere hinsichtlich der Unternehmenssteuerreform III. Sie sieht eine starke Belastung des Haushalts durch die bekannten Steuerreformprojekte mit ihren Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. Sie bemängelt auch, dass die Motion diese Auswirkungen primär ausgabenseitig kompensieren will. Sie stellt sich daher auf den Standpunkt, es seien nicht prophylaktisch Reserven zu bilden, sondern es sei auf Steuersenkungen zu verzichten.
Wer diese vorsorgliche und vorausschauende Motion ablehnt, muss sich nach der Mehrheit fragen lassen, ob es nur darum gehe, möglichst grosse finanzpolitische Hindernisse vor mögliche Reformentscheide im Steuerbereich zu stellen. Für die Kommissionsmehrheit ist es wichtig, nochmals zu betonen, dass wir über das Dispositiv der Motion abstimmen und nicht über die Begründung. Ich betone das, weil in der Begründung der Unternehmenssteuerreform III viel Platz eingeräumt wird. Sie ist auch eine Reform, die für das Land wichtig ist. Trotzdem geht es bei der nun durchzuführenden Abstimmung nicht um die Unternehmenssteuerreform, sondern um die Frage, ob das Parlament bereit ist, vorsorgend und vorausschauend eine gesunde Finanzpolitik zu betreiben, um uns die Handlungsfreiheit zu sichern.
Aus diesen Überlegungen empfiehlt nicht nur die deutliche Mehrheit der Finanzkommission, sondern auch der Bundesrat die Annahme der Motion, um mit einer vorsichtigen Finanzpolitik vorzusorgen und spätere Stop-and-go-Entscheide zu vermeiden.
Für die Annahme der Motion danke ich Ihnen.
Hadorn Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo socialista
Auch die Minderheit will eine langfristige und verantwortungsbewusste Finanzpolitik. Mit der Schuldenbremse unterliegen wir bereits einem Instrument, welches standardisierte Grenzen setzt, die das Parlament vor überbordenden Ausgaben schützen bzw. es disziplinieren sollen. Bestritten ist zwar der Effekt der Schuldenbremse; jedenfalls hat diese seit ihrer Inkraftsetzung vor rund zehn Jahren noch nie ihre Wirkung im eigentlichen Sinn entfalten können. Ob dieses Instrument, wie dies seine Verfechter behaupten, die Vorhaben der Parlamentarierinnen und Parlamentarier nun präventiv beeinflusst hat, lässt sich jedenfalls nicht nachweisen. Umso fragwürdiger mutet es an, wenn eine Mehrheit der Finanzkommission jetzt nach einem weiteren Korrektiv ruft.
Wir wurden in diesen Saal gewählt, um uns verantwortungsbewusst um staatliche Aufgaben und deren Finanzierung zu kümmern. Konkret ist es legitim, dass wir uns hier im Parlament darüber unterhalten, allenfalls auch streiten, welche Aufgaben der Bund zu erfüllen habe, dass wir dann die Aufgabenerfüllung überwachen, damit die Aufgaben auch effektiv und effizient wahrgenommen werden, und dass wir die erforderlichen Mittel für deren Finanzierung sichern. Doch was will nun die vorliegende Motion? Der Bundesrat soll beauftragt werden, sozusagen auf Vorrat die Bundesausgaben einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dies mit einem Ziel: Heute noch nicht beschlossene Steuerreformen sollen so bereits finanziert werden, und zwar mit Einsparungen, also mit Leistungsabbau. Das ist nach meinem Verständnis undemokratisch und widerspricht unserer Aufgabe. Verantwortungsbewusste Entscheide, haushälterischer Umgang mit den Ressourcen, aber auch die Sicherstellung der für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Mittel sind unsere ständige Pflicht.
Was für ein Staatsverständnis liegt der in der Beratung mehrfach geäusserten Aussage zugrunde, der Staat könne die gleichen Leistungen auch mit 30 Prozent weniger Personal erbringen? Das wird ohne irgendwelche Nachweise behauptet. Wäre dies so, hätten alle Kontrollorgane schwerstens versagt, inklusive dieses Parlamentes. Belegbar ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes im internationalen Vergleich in den Genuss von Leistungen kommen, welche ihre Kosten durchwegs wert sind. Das ist gut so und soll so bleiben. Wir sind ehrlicherweise auch ein wenig stolz darauf, dass der Staatsapparat in der Schweiz gut funktioniert.
Das Parlament hat bereits bei der Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaketes beschlossen, der Bundesrat habe nun verschiedene Varianten vorzustellen. Also warten wir doch diese Varianten ab, schränken wir nicht voreilig unseren eigenen Handlungsspielraum ein, und nehmen wir unsere Verantwortung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier wahr! Vielleicht konzentrieren wir uns sowieso besser darauf, dem Staat genügend Mittel zu geben, damit der Vollzug zur konsequenten Durchsetzung des gegenwärtigen Steuergesetzes mit vollständiger Erfassung des Steueraufkommens gewährleistet werden kann.
Lehnen Sie die Motion ab, und folgen Sie damit der Minderheit, welche sich aus Mitgliedern von drei Fraktionen zusammensetzt. Unser Staat soll, kann und muss in Form gehalten werden, ohne dass wir den Staatshaushalt in ein schädliches Korsett schnüren, welches die Gesundheit und damit die Leistungskraft unseres Staates ernsthaft gefährdet.
Danke für Ihre Unterstützung des vorliegenden Minderheitsantrages.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Wir haben der WAK-SR am 20. September 2013 einen Bericht zugeleitet und darauf hingewiesen, welche Projekte in der Pipeline sind, welche steuerpolitischen Projekte wir vor uns haben und auch umsetzen möchten. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass eine Quantifizierung im Moment noch nicht möglich ist, weil wir verschiedene materielle Entscheide noch nicht getroffen haben. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass es zu Mehrbelastungen in Milliardenhöhe käme, wenn man diese Reformen umsetzen würde.
Mit der Unternehmenssteuerreform III - das ist eines dieser Projekte - sind wir schon relativ weit fortgeschritten. Wir haben im Bericht des paritätischen Steuerorgans, den wir Ende 2013 verabschiedet haben, verschiedene Vorschläge gemacht, wie wir die Mehrbelastungen auf der Ausgabenseite kompensieren wollen. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass auch auf der Einnahmenseite Massnahmen notwendig sein werden.
Der Bundesrat hat im Bericht zum Finanzplan 2015-2017 im August 2013 angekündigt, dass ein struktureller Überschuss aufgebaut werden soll, um dann all diese Projekte auch tatsächlich stemmen zu können. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir im letzten Finanzplanjahr den bestehenden strukturellen Überschuss von 1,4 Milliarden Franken erhalten wollen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion und sagt in der Begründung auch, dass damit noch keine materiellen Entscheide zu den anstehenden Steuerreformen getroffen sind. Er hält auch ausdrücklich fest, dass die Steuerreformen aufgrund der Belastungen des Bundeshaushalts nicht ohne einnahmenseitige Massnahmen realisiert werden können. Der Bundesrat hält auch fest, dass dies seines Erachtens nicht im Widerspruch steht zur Forderung der Motion, die Reformen möglichst ohne Steuererhöhung umzusetzen, solange eben die Fiskalquote der Schweiz insgesamt nicht zunimmt; das ist seine Begründung.
Wir werden Ihnen den gewünschten Grundsatz- und Planungsbeschluss selbstverständlich vorlegen. Sie werden ihn dann mit der Legislaturplanung 2015-2019 und mit der Legislaturfinanzplanung 2017-2019 behandeln können.
Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Kommissionsberichterstatter verzichten auf ein weiteres Votum. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 103 Stimmen
Dagegen ... 65 Stimmen
(1 Enthaltung)