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Acquisti pubblici e direttive in materia di aggiudicazione nell'ambito della costruzione delle strade
Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Der mit dieser Motion eingereichte Text verlangt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen respektive in den Vergaberichtlinien des Astra künftig vorgesehen sein soll, dass Anbieter von eigenständigen Arbeitsgattungen auch direkt an die Vergabestelle oder an die Bauherrschaft offerieren können.
Wo liegt denn heute das Problem? Erneuerungen von Autobahnen sind in ihrer Komplexität und in ihrer Wirkung, den Verkehrsbehinderungen, sehr bedeutende Baustellen. Es ist aus diesen Gründen durchaus zu verstehen, dass solche Erneuerungsabschnitte eine gewisse minimale Länge haben sollen, damit mit einer rationellen Arbeitsweise optimierte Bauzeiten und möglichst kurze Behinderungen bewirkt werden können. Das sind dann in der Regel Grossaufträge, die für die Anbietenden von entsprechendem Interesse sind.
In der Regel werden solche Erneuerungsarbeiten als Gesamtauftrag an eine leistungsfähige Unternehmung oder an eine Unternehmergruppe vergeben - dies immer auf der Basis von internationalen Ausschreibungen, wie dies die Verfahren nach Gatt und WTO auch erfordern. In diesen Ausschreibungspaketen sind nun fast durchwegs fixfertige Gesamtleistungen enthalten. Als Beispiele seien genannt: Rückbau, Neubau inklusive Belagsarbeiten und auch die sogenannten Möblierungen, das heisst die Zäune, Leitschranken, Sicherheitssysteme usw. Das sind also Arbeiten, die mit den allgemeinen Strassenbauten sehr wenig bis nichts zu tun haben; es sind eben Spezialarbeiten. Der Umfang dieser strassenbaufremden Leistungen kann durchaus 10 Prozent des Gesamtauftrags der Erneuerungsarbeiten eines Autobahnabschnitts ausmachen.
Störend an dieser Situation ist nun, dass diese Spezialfirmen somit recht grosse Aufträge für spezielle Arbeiten lediglich als Subunternehmer an die Hauptbaufirmen offerieren können und dass diese Arbeiten dann Bestandteil des Gesamtauftrags sind. Wer als Spezialfirma also nicht an eine chancenreiche Hauptunternehmung offeriert oder wer an jene Firmen offeriert, die den Zuschlag nicht erhalten, hat letztlich gar keine Chance, eine Arbeit auszuführen. Die zum Auftrag gekommenen Hauptunternehmen haben im Nachhinein immer die Möglichkeit, Angebote von Subunternehmen für spezielle Arbeiten einzuholen und dabei Preisreduktionsrunden vorzunehmen. Diese Spezialunternehmen werden mit nichtpublikationspflichtigen Subunternehmerverträgen für ihre Arbeiten eingebunden.
Störend an dieser Art der Vergabe als Gesamtpaket an einen Hauptunternehmer ist, dass der Spezialunternehmer entgegen der Praxis beim Vergaberecht nun als Subunternehmer in Preisnachlass- oder Abgebotsrunden steigen muss, welche letztlich nicht der Bauherrschaft, also dem Astra, sondern dem Hauptunternehmer zugutekommen. Die dadurch allenfalls entstehenden Preisreduktionen gehen an die Hauptunternehmung und nicht an die Bauherrschaft.
Mit der Annahme meiner Motion bieten sich im Gegensatz dazu nun für die Spezialfirmen - z. B. die Ausrüster für Sicherheitssysteme wie Zäune, Leitplanken usw. - die Chancen, ihre Arbeiten, gleich wie die Hauptunternehmen, an die Ausschreibungsstelle der Bauherrschaft direkt offerieren zu können, also am Ausschreibungsverfahren selbstständig mitmachen zu können. Damit schaffen wir die berühmten gleich langen Spiesse bei der Vergabe von Bauleistungen, was das Ausschreibungsverfahren betrifft.
Ich bitte Sie, durch die Annahme dieser Motion für die Spezialfirmen die Möglichkeit zu schaffen, ihre Arbeitsleistungen als selbstständige Angebote direkt an die Bauherrschaften zu offerieren. Diesen Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit geboten, am üblichen Submissionsverfahren direkt teilzunehmen. Ich bitte Sie um Unterstützung.
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Herr Nationalrat Killer hat mit den Vergaberichtlinien sicher ein Thema aufgegriffen, das auch das Astra beschäftigt. Aber wir haben zum Korrigieren auch die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen bezweckt insbesondere, die Transparenz, den möglichst breiten Marktzugang und die Gleichbehandlung zu gewährleisten. Wir haben weder die Absicht, noch hat das Astra eine Weisung, dass die Bauzeit generell zwei bis drei Jahre betragen und dass das Bauvolumen 50 bis 400 Millionen Franken umfassen soll. Und wir sehen auch nicht, wo vorgeschrieben sein soll, dass pro Projekt lediglich ein einziger Werkvertrag abgeschlossen werden darf. In der Praxis ist sogar sehr oft das Gegenteil der Fall: Es gibt mehrere Werkverträge.
Was die saisonale Bauausführung betrifft, ist es eben einfach nicht möglich, gewisse Belags- und Betonarbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen. Und schliesslich zum Argument des Bonus-Malus-Systems bzw. der Fahrbahnvermietung: Das Bonus-Malus-System wird nicht zuletzt auf Wunsch des Parlamentes angewendet, um einen Anreiz zu schaffen, die Bauzeit zu verkürzen, das heisst, die Verkehrsbehinderung möglichst klein zu halten.
Ich muss sagen: Wenn wir die Zeiten verkürzen wollen, ist das grösste Problem für uns eigentlich, dass wir genügend Baufirmen finden, deren Personal bereit ist, nachts und am Wochenende zu arbeiten. Insbesondere auf der Ebene der Kader ist das ein grosses Problem. Sie kennen dieses Problem wahrscheinlich: Auf der Ebene des Kaders findet man das Personal zunehmend einfach nicht mehr. Und dazu kommen die höheren Kosten.
Sie fordern, das Astra solle "eine rollende Budgetierung bzw. ein Mehrjahresbudget ... zwecks gleichmässigerer Kapazitätsauslastungen der KMU" prüfen. In diesem Zusammenhang ist vielleicht noch darauf hinzuweisen, dass wir dem Parlament mit unserem Vorhaben Step für die Strasseninfrastruktur analog der Bahn die Möglichkeit eröffnen, periodisch über die Erweiterung und die Kapazität der Nationalstrassen zu entscheiden: mit Mehrjahresschritten, die das Parlament absegnet. Das kommt Ihrem Anliegen sehr entgegen. Es heisst aber noch lange nicht, dass diese Projekte baureif sind. Das hängt sehr oft vom Rechtsmittelverfahren ab, weil Beschwerden die Realisierung trotzdem hinauszögern können. Mit unserem Vorhaben, das Parlament im Rahmen der Behandlung der Verpflichtungskredite periodisch mit den nächsten Ausbauschritten zu befassen, können wir dann auch über solche Verzögerungen informieren und über nichtbaureife Projekte, für die der Kredit vom Parlament an sich beschlossen wurde. Ein Beispiel, das Sie sicher gut kennen, ist das Projekt beim Gubrist. Dafür gab das Parlament schon im Rahmen der Konjunkturprogramme beschleunigt Geld frei. Aber im Nachhinein führten Beschwerden und Verzögerungen - die auch involvierte Gemeinden zu verantworten haben - dazu, dass man nicht bauen konnte.
Das sind halt die praktischen Schwierigkeiten, die wir bei der Strassenrealisierung haben. Wir hoffen, dass wir das mit der nächsten Vorlage anpassen können und dass wir dann auch Ihre Unterstützung erhalten.
Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Vielen Dank für diese Informationen. Ich teile die Meinung absolut, dass der Strassenbau und der Autobahnbau stark gefordert und terminliche Vorgaben absolut prioritär zu behandeln sind.
Aber, Frau Bundesrätin, es gibt einen Unterschied: Ein Unternehmen, das an ein Hauptunternehmen offeriert, weil ein Projekt als Gesamtpaket ausgeschrieben ist und es nicht direkt an die Bauherrschaft offerieren kann, ist aufgrund der Submission zu Abgebotsrunden verpflichtet, während es aber beim öffentlichen Ausschreibungsverfahren direkt offerieren kann. Sehen Sie diesen Unterschied?
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Ja natürlich; grosse Lose haben den Nachteil, dass kleinere Bauunternehmen in der Regel ausgeschlossen werden bzw. weniger Flexibilität da ist. Das ist natürlich so, aber wir haben auch den Auftrag, wirtschaftlich mit den uns zur Verfügung gestellten Mitteln umzugehen. Da besteht dann oft ein Spannungsfeld.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 87 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(7 Enthaltungen)