12.4203
Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Amherd, Binder, Candinas, Gasser, Giezendanner, Landolt, Quadri, Regazzi, Vogler, Wobmann)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Amherd, Binder, Candinas, Gasser, Giezendanner, Landolt, Quadri, Regazzi, Vogler, Wobmann)
Adopter la motion
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Cette motion demande au Conseil fédéral de proposer une modification de la loi sur l'imposition des huiles minérales, de manière à ce que les carburants utilisés pour les engins de damage des pistes de ski soient exonérés de l'impôt dans la mesure où ces ressources servent à couvrir les dépenses du trafic routier.
Notre commission vous propose de rejeter cette motion; une minorité vous en recommande l'adoption. Pour la majorité de la commission, il y a principalement deux arguments.
1. On craint de créer un précédent, car il n'y a pas que les engins de damage qui utilisent du diesel hors des infrastructures routières. On pense par exemple aux élévateurs à fourche, aux machines de chantier: ces engins utilisent peu les routes, mais contribuent quand même à leur entretien par l'intermédiaire de l'impôt sur les huiles minérales et de la surtaxe sur les huiles minérales. Si l'on commence à faire des exceptions, il y aura des demandes de toutes parts, ce qui engendrera des coûts administratifs élevés.
D'ailleurs, comme l'observe le Conseil fédéral dans sa réponse, les carburants sont soumis à un impôt sur les huiles minérales et à une surtaxe sur les huiles minérales, pas à une taxe d'utilisation des routes au prorata des kilomètres effectués. C'est bien un impôt partiellement affecté et, au fond, l'endroit où est consommé ce carburant ne joue aucun rôle dans cette question.
2. Notre commission a estimé que l'argument des partisans de la motion selon lequel il s'agirait d'une question d'égalité de traitement avec l'agriculture, la sylviculture, la pisciculture ou l'extraction de la pierre naturelle et les transports publics ne tenait pas la route. Même si les exceptions ne sont pas très judicieuses, elles sont, pour l'instant en tout cas, limitées au secteur primaire. Or, le fait de passer un engin de damage sur une piste de ski ne fait clairement pas partie du secteur primaire de l'économie. Puis, pour les transports publics, l'exonération se justifie puisqu'ils sont partiellement financés publiquement. Il serait en effet absurde de les financer publiquement et de prélever ensuite une taxe.
La majorité de la commission observe aussi que la mise en oeuvre de cette motion ne profiterait guère au tourisme de montagne, parce que les sommes restituées aux sociétés de remontées mécaniques seraient trop faibles pour déployer des effets. Il existe d'autres instruments qui pourraient plus utiles, à commencer par une exonération de l'impôt cantonal sur les véhicules à moteur pour les engins de damage. De plus, on observe que le coût administratif pour un peu plus d'un millier de machines serait vraiment très élevé et n'aurait qu'un effet minimal.
A l'inverse, une minorité estime que les quelques dizaines de milliers de francs qui seraient ainsi restitués par domaine skiable pourraient quand même avoir une influence positive. La minorité vous recommande donc d'accepter cette motion.
La commission, par 12 voix contre 10 et 1 abstention, vous recommande de rejeter la motion. Une minorité Amherd qui en recommande l'acceptation vous sera présentée tout à l'heure.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Motion 12.4203, "Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer", wurde am 13. Dezember 2012 von Isidor Baumann im Ständerat eingereicht. Sie verlangt, dass der von Pistenfahrzeugen verwendete Treibstoff teilweise von der Steuerpflicht befreit wird. Die in der Motion geforderte Gesetzesänderung soll haushaltneutral umgesetzt werden. Der Ständerat hat diese Motion am 11. März 2013 angenommen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates dagegen ist mehrheitlich den Argumenten des Bundesrates gefolgt und empfiehlt dem Plenum, die Motion Baumann abzulehnen.
Treibstoffe unterliegen bekanntlich der Mineralölsteuer sowie dem Mineralölsteuerzuschlag. Bei der Mineralölsteuer handelt es sich um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassenbenutzungsgebühr, wie die Motion suggeriert. Deswegen ist es auch unerheblich, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht wird. Das Mineralölsteuergesetz sieht sowohl Mineralölsteuerbefreiungen als auch Steuerbegünstigungen vor. Mittels Rückerstattung sind z. B. Treibstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft, der Berufsfischerei sowie im Naturwerkstein-Abbau verbraucht werden, vom Mineralölsteuerzuschlag und von einem Teil der Mineralölsteuer befreit. Damit wird verhindert, dass die Produktion im Primärsektor mit Fiskalabgaben belastet wird. Auch konzessionierte und meist subventionierte Transportunternehmen sollen nicht mit Fiskalabgaben belastet werden.
Sinnvolle Ausnahmen sind heute also möglich. Die Kommissionsmehrheit ist aber ganz klar der Meinung, dass nicht zusätzliche Ausnahmen ermöglicht werden sollen, dass die Türen nicht weiter aufgestossen werden sollen. Aus den gleichen Überlegungen heraus wurden hier ja bereits ähnliche Motionen wie jene von Herrn Darbellay zur Befreiung bei den Reisebussen (12.3610) und jene von Schmidt Roberto zur Befreiung bei den Bergbahnen (08.3604) abgelehnt. Wir möchten Sie bitten, diesem Weg auch hier treu zu bleiben. Denn das Problem bei einer Ausnahme ist immer, dass eine Ausnahme nach der nächsten Ausnahme ruft.
Die Motion hier ist vor allem eingereicht worden, um dem Tourismus unter die Arme zu greifen. Dieser ist zum Teil auch in einer schwierigen Situation. Die Kommissionsmehrheit ist aber ganz klar der Meinung, dass andere Massnahmen sehr viel effizienter und wirksamer sind als die komplizierte Steuerbefreiung nun auch für Pistenfahrzeuge: Massnahmen an der Quelle, zum Beispiel betreffend die Frankenstärke durch die Nationalbank, aber auch die ganzen Massnahmen, die über den neuen Finanzausgleich vorgesehen und bereits in Kraft sind, die die Tourismuskantone auch ganz spezifisch und gezielt stärken werden.
Es ist kaum vorstellbar, dass die Entlastung der Pistenfahrzeuge von dieser Steuer etwas in Richtung der Tourismusförderung bewirken wird. Man kann sich in der Kommission zum Beispiel nicht vorstellen, dass der Preis einer Tageskarte für Skifahrer dann plötzlich von Fr. 55.00 auf Fr. 54.90 gesenkt wird und das irgendeinen Effekt hat. Hier wird also eine Massnahme vorgeschlagen, die letztlich kaum etwas bewirkt, aber dazu führen wird, dass die Steuereinnahmen sinken und nicht mehr dort eingesetzt werden können, wo sie wirklich gebraucht werden.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen und die Tourismusförderung mit anderen Massnahmen weiterzuführen.
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Ich bin absolut nicht für Ausnahmen, Ausnahmen sollte man grundsätzlich abschaffen. Aber ich habe ein anderes Problem, und deshalb frage ich Sie: Sie sind ja, nehme ich an, auch für eine möglichst konsequente Durchsetzung des Verursacherprinzips. Deshalb sind Sie ja zum Beispiel, wie ich auch, für die CO2-Abgabe. Warum nun gestehen Sie den Bergbahnunternehmungen, die Pistenfahrzeuge betreiben müssen, um wirklich wettbewerbsfähig zu sein und gute Pisten zu haben, nicht zu, dass bei ihnen ebenso das Verursacherprinzip umgesetzt wird, indem jener Teil der Mineralölsteuer - und es geht ja nur um diesen Teil -, der für die Strasse bestimmt ist, entfällt? Allgemein bekannt ist ja, dass Pistenfahrzeuge Strassen nicht benützen.
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich habe das ja am Anfang meines Votums damit erklärt, dass das Steuereinnahmen sind, also Fiskaleinnahmen, und nicht Strassenbenutzungsgebühren. Es ist in der Systematik der gesamten Gesetzgebung nicht so angelegt, dass die Mineralölsteuer als Strassenbenutzungsgebühr verstanden werden könnte. Deshalb ist es ordnungspolitisch falsch, das Problem, das Sie angesprochen haben, so zu lösen.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Kommissionssprecherin können Sie mir sicher die Frage beantworten, ob es richtig ist, dass ich für meine Gabelstapler auf meinem eigenen Platz - ich fahre damit nie auf den öffentlichen Strassen - und auch für meine Diesellokomotive Treibstoffzoll bezahlen muss. Wieso soll ich bezahlen und die anderen nicht?
Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Das ist die Diskussion, die wir auch in der Kommission geführt haben, und diese Diskussion hat dazu geführt, dass die Motion abgelehnt worden ist. Ich habe es vorhin schon gesagt: Die eine Ausnahme zieht eine andere Ausnahme nach sich, und deshalb ist es sehr wichtig, dass wir das Mineralölsteuergesetz nicht weiter ausfransen, sondern bei den Ausnahmen bleiben, die im Moment vorhanden sind. Sonst werden wir tatsächlich mit Herrn Giezendanner in die Diskussion über die weiteren Ausnahmen, die er jetzt gerade erwähnt hat, treten müssen.
Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Die Motion Baumann verlangt, wie wir gehört haben, die teilweise Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer, und zwar im Umfang, in dem die Mittel für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind. Es wird also explizit eine teilweise Befreiung verlangt.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, und zwar aus folgenden drei Hauptgründen:
1. Die Mineralölsteuer ist teilweise zweckgebunden für Aufwendungen im Strassenverkehr. Sie kann finanztechnisch vielleicht nicht als Strassenbenutzungsgebühr angesehen werden, faktisch ist es aber so, dass die Hälfte der Mineralölsteuererträge in die Strassenfinanzierung fliesst. Da Pistenfahrzeuge, wie es der Name schon sagt, eben auf Pisten und nicht auf Strassen verkehren, ist es nichts anderes als logisch, dass sie teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Es geht hier wohlgemerkt, wie schon gesagt, nur um jenen Teil der Mineralölsteuer, der in den Strassenbereich fliesst. Das ist auch ein Unterschied zu den früher abgelehnten Motionen, die Frau Rytz angeführt hat.
2. Die Land- und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei, die konzessionierten Transportunternehmen sowie der Naturwerkstein-Abbau sind bereits rückerstattungsberechtigt und damit teilweise von der Mineralölsteuer befreit. Bei der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei und den Steinbrüchen wird dies insbesondere auch damit begründet, dass die Strassen nicht benutzt werden. Zusätzlich wird es damit begründet, dass es sich um wichtige Branchen handelt, welche nicht durch Fiskalabgaben belastet werden sollen. Diese Begründungen gelten uneingeschränkt auch für die Pistenfahrzeuge. Es ist eine Frage der Gleichbehandlung, schlicht der Gerechtigkeit, die Pistenfahrzeuge gleich zu behandeln wie die Traktoren in der Landwirtschaft und die Fahrzeuge in den Steinbrüchen.
3. Die Pistenfahrzeuge leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Schneesportler sowie zur Attraktivität eines Wintersportorts. Die Bergbahnen gehören zu den wichtigsten Partnern im Wintertourismus. Zur Präparierung der Alpin-, Langlauf- und Snowboardpisten sowie der Winterwanderwege sind die Bahnbetreiber auf Pistenfahrzeuge angewiesen. Diese stellen für sie jedoch einen grossen Kostenpunkt dar, sei es bei der Anschaffung, sei es beim Unterhalt und Betrieb.
Bei Annahme der Motion Baumann könnten die Bahnbetriebe entlastet werden, was angesichts der schwierigen Situation infolge der Frankenstärke und der Wirtschaftslage in Europa bitter nötig ist. Die Bergbahnen sind gezwungen, ihr Gebiet in einem Topzustand zu halten und in die Infrastrukturen zu investieren, damit die Qualität gehalten und ausgebaut werden kann; dies ohne grosse Preiserhöhungen, weil ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland noch mehr geschwächt würde. Wie Frau Rytz darauf kommt, dass infolge der Annahme dieser Motion die Tageskartenpreise von Fr. 55.00 auf Fr. 54.90 sinken würden, ist mir schleierhaft. Das sind irgendwelche willkürlichen Zahlen und Behauptungen, die nicht fundiert sind. Im Übrigen ist es schon eine grosse Leistung, wenn die Bergbahnen die Preise nicht erhöhen müssen; von einer Reduktion ist nicht die Rede, das Halten der Preise ist schon ein Erfolg.
Mit der Annahme der Motion setzen wir nicht einfach nur ein kosmetisches Zeichen für einen wichtigen Wirtschaftszweig unseres Landes, den Tourismus. Wir beschliessen etwas Konkretes zur finanziellen Entlastung dieser wichtigen touristischen Leistungsträger, der Bergbahnen, und damit zur Konkurrenzfähigkeit unserer touristischen Anbieter. Die Land- und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei und der Naturwerkstein-Abbau sind für die schweizerische Wirtschaft wichtig. Der Tourismus ist nicht weniger wichtig. Hier drängt sich eine Gleichbehandlung auf.
Deshalb beantrage ich, die Motion Baumann anzunehmen, wie dies der Ständerat bereits getan hat.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich bitte Sie, die Motion Baumann abzulehnen.
Die Mineralölsteuer ist eine Steuer mit einer Teilzweckbindung; sie ist nicht eine Strassenbenutzungsgebühr. Darum ist die Argumentation auch nicht richtig, dass man damit für die Strassenbenutzung bezahle. Man bezahlt diese Steuer, die eine Teilzweckbindung hat. Es ist darum auch nicht richtig, dass man Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit oder auch nur teilbefreit.
Im Übrigen geht es auch noch um eine ordnungs- und finanzpolitische Frage. Ich möchte an all die Ordnungspolitiker in diesem Saal appellieren, bei ihren Überlegungen und bei ihrer Argumentation konsequent zu sein. Wir haben bereits im Zusammenhang mit der Motion Freysinger 05.3631, "Société internationale de sauvetage du Léman. Steuerbefreiter Treibstoff", darüber diskutiert; das Gleiche gilt für die Motion Schmidt Roberto 08.3604, "Mineralölsteuer der Bergbahnen". Beide Motionen wurden abgelehnt. Es ist eine weitere Motion hängig, die Motion Darbellay 12.3610, "Förderung des Reisebusverkehrs durch Abschaffung oder Reduktion der Mineralölsteuer"; der Bundesrat lehnt auch diese Motion konsequenterweise ab. Wir haben es gehört - Herr Nationalrat Giezendanner hat darauf hingewiesen -: Es würden sich noch andere Fragen stellen, wenn man diese Erleichterung beschliessen würde. Wenn man von Gleichbehandlung und Gleichberechtigung spricht und die Motion annähme, dann würde es hier sicher zu einer Anzahl von Anschlussbegehren kommen. Man würde argumentativ in einen Notstand geraten, wenn man dort anders entscheiden möchte.
Ich möchte Ihnen im Übrigen auch noch sagen, dass es offen und nicht ganz klar ist, ob Pistenfahrzeuge wirklich nur der Sicherheit von Pisten dienen. Sie dienen ihr natürlich, aber Pistenfahrzeuge machen auch noch einiges anderes. Sie versorgen die Alphütten, sie versorgen Gastwirtschaften, sie machen Gepäcktransporte. Warum wollen Sie sie dann für die Erfüllung dieser Aufgaben von der Steuer auf Treibstoffen befreien? Es gibt vernünftigere Mittel, es gibt vernünftigere Massnahmen, um den Tourismus zu unterstützen. Wir haben diese auch schon ergriffen. Es geht dabei um eine gezielte Unterstützung des Tourismus mit dem Paket Frankenstärke; Sie werden sich daran erinnern. Sie haben den Tourismus auch im Steuerbereich zu Recht unterstützt, indem Sie die Beherbergungsabgabe, die einmal als ausserordentliche Massnahme eingeführt wurde, zum dritten Mal verlängert haben, und zwar bis zum Jahr 2017. Der Tourismus, der Beherbergungsbereich profitieren zu Recht von einem niedrigeren Mehrwertsteuersatz. Das sind die richtigen Massnahmen - aber nicht eine solche Steuerbefreiung von Treibstoffen; das kann man nicht rechtfertigen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 110 Stimmen
Dagegen ... 68 Stimmen
(10 Enthaltungen)