14.3044
Befreiung der Frachtführer von der Solidarhaftung für Zollschulden
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
La commission, par 18 voix contre 0 et 5 abstentions, vous demande d'adopter cette motion du Conseil des Etats.
Le transporteur répond solidairement des droits de douane de ses clients, conformément à l'article 70 de la loi sur les douanes. Il existe un risque que la douane exige du transporteur le paiement des droits de douane lorsqu'elle ne peut plus les exiger des vrais débiteurs, pour le compte desquels les marchandises sont importées ou exportées, car ils se trouvent en état de cessation de paiement. Ceci peut être le cas si, à titre exceptionnel, les clients du transporteur font intentionnellement une fausse déclaration concernant la marchandise à importer, pour éviter des dispositions de contingent ou des tarifs douaniers plus élevés.
La responsabilité solidaire est injuste et disproportionnée puisque le transporteur n'est pas mandaté pour effectuer le dédouanement de la marchandise; il n'est pas impliqué dans l'opération de dédouanement, ne reçoit aucune information et ne peut pas prendre connaissance de celle-ci pour vérifier la conformité de la déclaration de dédouanement. Ainsi, il ne peut pas s'apercevoir de l'existence d'une infraction.
Pour donner un exemple: lors de l'exécution d'un transport moyennant une rémunération de 1000 francs, il peut en résulter pour le transporteur une responsabilité solidaire pouvant s'élever à plusieurs centaines de milliers de francs.
Le transporteur court un risque de solidarité disproportionné. Pour exclure ce risque, il devrait examiner chaque déclaration pour déterminer si elle coïncide avec la marchandise transportée.
La motion prévoit de modifier la loi sur les douanes, notamment à l'article 70, de telle sorte que le transporteur soit exonéré de cette responsabilité solidaire dans certaines circonstances, à savoir s'il n'est pas chargé du dédouanement, s'il ne peut pas consulter les documents d'accompagnement et s'il n'est pas en mesure de déterminer si les marchandises ont été déclarées correctement.
Le Conseil fédéral prévoit une révision partielle de la loi sur les douanes pour renoncer à la perception de redevances dans les cas de rigueur, comme il l'a expliqué en réponse à la motion Noser 13.3868. Le but est de permettre de créer un équilibre entre l'intérêt public de garantir les redevances, et l'intérêt privé légitime d'éviter les cas de rigueur.
Cependant la commission, en attendant cette révision, vous demande, par 18 voix contre 0 et 5 abstentions, d'adopter cette motion.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD
Mit dieser Motion des Ständerates, eingereicht von Ständerat Martin Schmid, wird der Bundesrat beauftragt, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass reine Frachtführer von der solidarischen Haftung für Zollschulden befreit sind, wenn sie:
1. für die Verzollung der Ware nicht beauftragt und in der Zollabwicklung nicht involviert sind;
2. die Art der mitgeführten Waren nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand überprüfen und keine Einsicht in die Warenbegleitpapiere nehmen können; und
3. daher nicht in der Lage sind zu erkennen, ob die Ware zur Verzollung richtig angemeldet worden ist.
Die Motion wurde am 5. März 2014 von Ständerat Schmid eingereicht und vom Ständerat am 3. Juni 2014 mit 25 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass er im Rahmen der anstehenden Teilrevision des Zollgesetzes eine neue gesetzliche Grundlage zum Verzicht auf Abgabeforderungen in Härtefällen vorschlagen werde.
Wie ist die Situation heute? Zum weitgefassten Kreis der Zollschuldner zählen heute gemäss Artikel 70 des Zollgesetzes nicht nur Personen, die zur Zollanmeldung verpflichtet oder damit beauftragt sind, sondern auch Personen, die lediglich Waren über die Zollgrenze bringen. Reine Frachtführer gelten damit ebenfalls als Zollschuldner, womit sie ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden von der vollen Härte der gesetzlichen Solidarhaftung für Zollschulden getroffen werden. Zu den Frachtführern gehören alle Transportunternehmen auf Strasse, Schiene, auf dem Wasser oder in der Luft. Das Zollgesetz sieht heute schon für gewisse Berufsgruppen die Möglichkeit vor, sich von der solidarischen Haftung zu befreien. Insbesondere Zolldeklaranten und Speditionen, deren Haupttätigkeit die gewerbsmässige Zollabwicklung ist, können von der Befreiung profitieren. Frachtführern hingegen gesteht das Gesetz keinerlei Möglichkeit zur Haftbefreiung zu. Wenn also die primär abgabepflichtigen, schuldhaft handelnden Personen wie Importeure, Verkäufer oder Käufer zahlungsunfähig werden, haften selbst schuldlose Frachtführer uneingeschränkt für die volle Zollschuld.
Das scheint Ihrer vorberatenden Kommission höchst ungerecht zu sein. Dem Frachtführer ist in vielen Fällen der genaue Inhalt der transportierten Fracht nicht bekannt. In der Praxis läuft es vielfach so ab, dass der Frachtführer einen Auftrag für einen Transport vom Ausland in die Schweiz erhält. Oft erfolgt dieser Auftrag per E-Mail. Dort drin stehen der Auftraggeber, der Empfänger, die Anzahl Gebinde und das Verzollungsbüro. Das Transportgut ist vielfach für den Transporteur nicht einsehbar und nicht kontrollierbar.
Denken Sie zum Beispiel an eine Ladung Gemüse, deren Transport in einem Kühlwagen erfolgen muss und die nicht bis ins Detail kontrolliert werden kann. Beim Aufladen erhält der Transporteur ein verschlossenes Couvert, das die Deklaration des Inhalts enthält. Am Zoll übergibt er dieses Couvert dem Zolldeklaranten, der das Zollgeschäft abwickelt. Der Frachtführer erhält dann wieder ein verschlossenes Couvert zurück, das er dem Endkunden abgibt. Wenn bei der Verzollung Ungereimtheiten auftreten und zum Beispiel unterschiedlich besteuerte Gemüsesorten falsch deklariert wurden, liegt eine strafbare Handlung vor. Wenn nun die betroffenen Handelsunternehmen aus irgendeinem Grund die Zollschuld nicht bezahlen können, so haftet der Transporteur solidarisch für die Zollschuld, obwohl er nie die Möglichkeit hatte, die Ladung zu überprüfen, und ihn somit kein Verschulden trifft.
Die Motion will diesen Missstand beheben. Sie ist sehr moderat formuliert und verlangt keine generelle Befreiung der Frachtführer von der Solidarhaftung für Zollschulden, sondern nur die Befreiung unter gewissen Bedingungen, die ich am Anfang genannt habe. Ihre vorberatende Kommission ist daher klar zum Schluss gekommen, dass das Anliegen der Motion gerechtfertigt ist.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Wie in der Motion erwähnt und wie jetzt auch von den Vertretern der Kommission ausgeführt, erachtet auch der Bundesrat den Begriff "reine Frachtführer" tatsächlich als unscharf. Es ist ganz klar, dass Unternehmen ausgeschlossen sind, welche selber eigene Waren transportieren und die Dienste einer Speditionsfirma für die Verzollung beanspruchen. Wir sehen vor, dieses Problem, das wir auch anerkennen, im Rahmen der Ergänzung der Bestimmungen über den Erlass von Zollabgaben im Zollgesetz zu lösen; da sind wir nämlich daran. Insbesondere sehen wir vor, dass ein Verzicht dann möglich ist, wenn die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller kein Verschulden trifft - das ist meines Erachtens das Ausschlaggebende, das wurde zu Recht auch geltend gemacht - und wenn die Belastung dieser Personen zu einer unverhältnismässigen Härte führen würde.
Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, diese Möglichkeit der Befreiung von der Solidarhaftung in Härtefällen in den Bestimmungen über den Erlass von Zollabgaben im Zollgesetz vorzusehen - also in den einzelnen Fällen, wie das auch die beiden Sprecher der Kommission ausgeführt haben. Es ist unserer Auffassung nach aber nicht richtig, eine weitere generelle Ausnahme von der Solidarhaftung für Zollschulden im Zollrecht zu verankern.
Darum beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 129 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(40 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous sommes très largement en avance sur notre programme. Je vous informe de la modification suivante qui sera apportée à notre ordre du jour. Pour ce qui relève du DFAE, nous allons commencer par traiter l'objet 14.050, "Réduction des disparités économiques et sociales dans l'Union européenne. Contribution de la Suisse en faveur de la Croatie", avant de passer à l'examen des objectifs 2015 du Conseil fédéral.