10.3365
Importazione di metalli preziosi in Svizzera e legislazione in materia di riciclaggio di denaro
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Annahme des Postulates
Antrag der Minderheit
(Schlüer, Aebi, Büchel, Brunschwig Graf, Estermann, Mörgeli, Müller Walter, Reymond, Riklin, Stamm)
Ablehnung des Postulates
Proposition de la majorité
Adopter le postulat
Proposition de la minorité
(Schlüer, Aebi, Büchel, Brunschwig Graf, Estermann, Mörgeli, Müller Walter, Reymond, Riklin, Stamm)
Rejeter le postulat
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PCD/PEV/glp
Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit den Problemen rund um die Einfuhr von Edelmetallen krimineller Herkunft oder aus Konfliktgebieten befasst. Ein wichtiger Diskussionsbestandteil waren dabei die damit zusammenhängenden Geldwäschereiprobleme. Die Kommission hat dazu Anhörungen mit der Verwaltung sowie mit einem Experten auf dem Gebiet des Goldhandels durchgeführt. Ziel der Hearings war es, den Handlungsbedarf für die Schweiz zu erörtern. Die Hearings in der Kommission zeigten, dass es sich um ein anerkanntes internationales Problem von beträchtlichem Ausmass und grosser Komplexität handelt. Ein besonderes Problem ist dabei die Finanzierung von bewaffneten Konflikten mit Einkünften aus dem Verkauf von Edelmetallen krimineller Herkunft; Beispiele hierfür sind auch der Drogen- oder der Waffenhandel. Zudem zeigt es sich, dass zwar mögliche Ansätze und Lösungsvorschläge zur Bekämpfung der Probleme durchaus existieren, dass aber zahlreiche Fragen bezüglich Umsetzbarkeit und Wirksamkeit offenbleiben. Bisherige Erfahrungen haben auch gezeigt, dass eine besonders strenge Regelung durch ein einziges Land den Ort des Geschehens und somit den Markt schlicht in ein anderes Umfeld verschiebt oder primär dem Schmuggel Vorschub leistet.
Ein wichtiger Handlungsansatz läge in der Verbesserung der Transparenz der Handelsketten und -volumen. Beispielsweise ist nicht bekannt, wie viel Gold die Schweiz jährlich aus den verschiedenen Ländern importiert. Auch hier bestehen beträchtliche Herausforderungen. Beispielsweise ist die Überprüfung der Herkunft des Goldes einer Uhr, die in die Schweiz importiert wird, keineswegs einfach. Die Kommission anerkannte auch, dass ein wesentlicher Teil des Problems bei den Herkunftsländern liegt und nicht primär bei der Schweiz. All diese Herausforderungen bedeuteten für die Kommission aber nicht einfach, dass nicht auch vonseiten der Schweiz Wege gesucht werden müssen, die anerkannte Problematik anzugehen. Die Dimension der Problematik rund um die Einfuhr von Edelmetallen und die damit im Zusammenhang stehenden Probleme der Geldwäscherei respektive die zahlreichen offenen Punkte erfordern für die Mehrheit der Kommission eine fundierte Prüfung möglicher Handlungsoptionen, und zwar Handlungsoptionen zur Verbesserung der heute klar unbefriedigenden Situation.
Der Bundesrat soll deshalb im Rahmen eines Berichtes aufzeigen, mit welchen bestehenden oder gegebenenfalls zu ergreifenden Rechtsmitteln die Einfuhr von Edelmetallen krimineller Herkunft oder aus Konfliktregionen, namentlich aus Ländern, gegen die die Uno Sanktionen verhängt hat, bekämpft werden kann. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Prüfung der Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf die gesamte Edelmetalleinfuhr gelegt werden. Für die Kommission ist dabei auch durchaus denkbar, dass der Bericht Handlungsoptionen auf der internationalen Ebene einbezieht. Der Bericht ist somit breit zu verstehen. Für die Mehrheit der Kommission hat die alleinige Antwort, dass das Problem nun mal sehr komplex sei und die Schweiz national so oder so nichts zur Verbesserung der Situation beitragen könne, nicht gereicht.
Eine Minderheit, die 10 Stimmen auf sich vereint hat, beantragt Ihnen, das Postulat abzulehnen. Sie ist der Überzeugung, dass es sich um ein rein internationales Problem handelt, das keine Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene beinhaltet.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
Le postulat déposé par la Commission de politique extérieure est le résultat de deux séances de discussion au sein de la commission. Notre commission avait en effet été sollicitée au sujet de la problématique de l'or couvert de sang qui résulte de décennies de conflits en Afrique et dont la vente permet de financer l'achat d'armes. Des experts ont été entendus sur cette problématique, ce qui a suscité des réflexions qui ont amené la commission à organiser une deuxième série d'auditions pour savoir si notre dispositif légal permettait d'intervenir ou non.
Lors des auditions, il est apparu que si le problème du commerce des métaux précieux, et plus particulièrement de l'or, était réglé de manière précise et extensive lorsqu'il s'agit d'or en tant qu'élément financier traité par des acteurs financiers comme les banques ou les intermédiaires financiers, il y avait des lacunes importantes quant au commerce de l'or non financier.
Sur ces considérations, la majorité de la commission a estimé qu'il y avait donc nécessité de clarifier la situation. Dans ce sens, elle propose de charger le Conseil fédéral de soumettre au Parlement un rapport détaillé sur les possibilités d'agir en la matière, certaines pouvant être de droit interne, d'autres, comme la coordination des politiques nationales, devant être examinées au niveau international. Il est nécessaire d'examiner ce que l'on peut faire au niveau international. Mais il est clair qu'il y a une responsabilité interne en Suisse quant à ce trafic. Il y a aussi une responsabilité en termes d'image pour notre pays, dès lors qu'une partie de cet or des conflits, de cet or qui sert à financer la guerre, passe en Suisse.
La majorité de la commission vous propose un postulat invitant le Conseil fédéral à rédiger un rapport complet qui nous permettra ensuite d'examiner s'il y a lieu ou non de prévoir des dispositions supplémentaires au niveau du droit suisse.
La minorité, dont la proposition sera défendue par Monsieur Schlüer, estime quant à elle que la mise à disposition de ce rapport n'est aujourd'hui pas nécessaire, dans la mesure où il n'est pas judicieux que la Suisse intervienne de manière autonome et isolée. Dix commissaires ont cosigné la proposition de la minorité, sur l'ensemble des 26 membres de la commission.
Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à adopter ce postulat qui consiste - je le rappelle - à demander un rapport destiné à clarifier si, oui ou non, il faudra encore agir. Pour la commission, il faut éviter de clore le débat maintenant, dans la mesure où cette problématique des métaux précieux issus des zones de conflit est extrêmement importante et peut avoir aussi des conséquences pour notre système financier en Suisse.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir haben uns in der Kommission aufgrund des Vorstosses die Kommentare und die Beurteilungen von jenen aus der Verwaltung angehört, die mit dem Problem direkt konfrontiert sind. Wir haben festgestellt, dass die Anschuldigungen und Verdächtigungen, die in der Kommission vorgebracht wurden, nicht wirklich konkret sind und dass die Anschuldigenden nicht in der Lage sind, konkret zu äussern, wen genau sie eigentlich anvisieren. Wir haben von der Verwaltung vernommen, wie mit den zweifellos vorhandenen Problemen heute umgegangen wird und dass es schlicht und einfach nahezu unmöglich ist, beispielsweise bei verarbeitetem Gold festzustellen, woher dieses Gold ursprünglich kommt. Denn man kann Beimischungen vornehmen, technische Veränderungen veranlassen, sodass die ursprüngliche Herkunft schlicht und einfach nicht mehr feststellbar ist.
Es wurde uns somit kein konkreter Verdacht unterbreitet. Vielmehr erhielten wir Gewissheit, dass mit dem Problem eigentlich so umgegangen wird, wie man mit ihm heute umgehen kann. Wir erhielten dazu einen ausführlichen Bericht. Dann aber kommen diejenigen, die einen allgemeinen Verdacht nicht konkret vortragen können, und fordern vom Bundesrat einfach einmal einen Bericht an. Das ist Verwaltungsbeschäftigung zu einem Thema, mit dem sich die Verwaltung längst beschäftigt hat, worüber sie Bescheid weiss, wie sie es mit Blick auf internationale Zusammenhänge auch ausführlich dargestellt hat. Da gelangten wir zur Auffassung, es mache keinen Sinn, einfach um irgendwelcher Aktivität willen, die auf diffuser Besorgnis beruht, den Bundesrat zur Abfassung irgendeines Berichtes zu verpflichten, der Ergebnisse liefern wird, die wir heute bereits kennen. Insofern möchte ich feststellen: Die Verwaltung um irgendeiner Beschäftigung willen zu beschäftigen ist sinnlos.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass dieses Postulat ohne weitere Aufträge abzulehnen ist.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
In diesem Postulat werden zur Einfuhr von Edelmetallen in die Schweiz im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung Fragen gestellt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der berufliche Handel mit Bankedelmetallen heute gesetzlich klar geregelt ist. Die mangelnde Sorgfalt bei solchen Finanzgeschäften wird deshalb strafrechtlich verfolgt. Wer beruflich mit Bankedelmetallen handelt, ist zudem ein Finanzintermediär, und als solcher unterliegt er oder sie der Geldwäschereigesetzgebung; das bedeutet, dass die entsprechenden Sorgfalts- und Meldepflichten einzuhalten sind.
In der Tat sind Bankedelmetalle Finanzinstrumente, welche dem Finanzsektor zugerechnet werden. Das war ein bewusster Entscheid des Gesetzgebers, also von Ihnen. Würden auch alle anderen Edelmetalle, wie z. B. Schmuck oder Zahngold oder irgendwelche anderen Artikel aus irgendwelchen Regionen der Welt mit einzelnen Verzierungen aus Edelmetall oder auch Rohgold zum Schmelzen, unter das Geldwäschereigesetz fallen, wären alle Händler, die Edelmetalle importieren, auch den entsprechenden Melde- und Sorgfaltspflichten unterworfen. Das würde sehr hohe Kosten und grosse Umtriebe verursachen und ergäbe ein schlechtes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.
Wir haben Ihnen die Frage im Übrigen schon einmal unterbreitet, und zwar als wir bei der Gesetzgebung die Empfehlungen der Groupe d'action financière zur Geldwäscherei umsetzten. Ich erinnere Sie daran, dass wir damals zwei Runden gemacht haben. Ein erster Entwurf für diese Gesetzgebung ging in Bezug auf die Subjekte sehr weit. Wir mussten ihn ein zweites Mal in die Vernehmlassung geben, und schliesslich haben Sie das Geldwäschereigesetz angepasst. Sie haben sich damals nach umfangreichen Abklärungen klar gegen die Unterstellung des gesamten Edelmetallhandels unter ein erleichtertes Geldwäschereigesetz entschieden. Das Parlament hat sich damals dieser Auffassung klar angeschlossen. Es ist noch gar nicht lange her; Sie haben nämlich im Jahr 2008 die Anpassung des Geldwäschereigesetzes verabschiedet.
Die Einführung einer flächendeckenden Edelmetallkontrolle am Zoll - das ist das andere Element - ist ebenfalls geprüft worden. Wir haben nachgewiesen, und es ist auch in der Kommission klargeworden, dass eine solche administrativ und technisch höchst anspruchsvoll wäre. Wir müssten bei jedem einzelnen Importgeschäft Nachforschungen hinsichtlich der eigentlichen Herkunft des Metalls anstellen, und es würden auch dann immer noch letzte Zweifel bestehen, weil gelegentlich Verunreinigungen oder Schädigungen an Materialien die Rückverfolgung der Herkunft erschweren und zum Teil sogar verunmöglichen. Zudem wäre damit zu rechnen, dass der Handel mit Edelmetallen in der Schweiz einbrechen würde, und das wäre natürlich schlecht, weil sich dieser Handel dann ins Ausland verlagern würde; das wollen wir nicht.
Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich nicht lohnt, einen Bericht zu machen. Dieses Postulat würde uns viel Aufwand für Dinge bereiten, die wir eigentlich schon abgeklärt haben oder die Sie in der Geldwäschereigesetzgebung schon entschieden haben. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, dieses Postulat abzulehnen.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 59 Stimmen
Dagegen ... 94 Stimmen